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DE19539881C2 - Einrichtung zur Anzeige von Zeichen und Verfahren zu ihrer Herstellung - Google Patents

Einrichtung zur Anzeige von Zeichen und Verfahren zu ihrer Herstellung

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DE19539881C2
DE19539881C2 DE19539881A DE19539881A DE19539881C2 DE 19539881 C2 DE19539881 C2 DE 19539881C2 DE 19539881 A DE19539881 A DE 19539881A DE 19539881 A DE19539881 A DE 19539881A DE 19539881 C2 DE19539881 C2 DE 19539881C2
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DE
Germany
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light
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Lumino Licht Elektronik GmbH
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    • GPHYSICS
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Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Anzeige von alpha­ numerischen und Bildzeichen nach dem Oberbegriff des Patentan­ spruches 1 (DE 93 07 862 U1) und ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Einrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 11 (Technischer Artikel Siemens, Hewlett Packard: SMT-TOPLED).
In der Praxis allgemein bekannt sind Anzeige- und Werbeein­ richtungen, die eine Hinterleuchtung einer Anzeigefläche durch Neonlampen aufweisen. Solche Anzeigeeinrichtungen bestehen in der Regel aus einem Grundgehäuse mit der Außenkontur eines ab­ zubildenden oder anzuzeigenden Zeichens, beispielsweise ein Buchstabe aus einem Werbeschriftzug. Das Gehäuse ist frontsei­ tig mit einer Plexiglasscheibe abgedeckt, die ein- oder auch mehrfarbig gestaltet sein kann. In dem Gehäuse befindet sich eine Neonlampe, die oftmals entsprechend der Kontur des Zei­ chens geformt ist. Diese technisch aufwendig herstellbare Ne­ onlampe oder Neonröhre bzw. Leuchtröhre wird im Gehäuse mecha­ nisch fest eingesetzt und elektrisch mit der Versorgungsspan­ nung verbunden. Durch dauernde oder intermittierende Hinter­ leuchtung wird das Zeichen bzw. der Buchstabe deutlich für den Betrachter sichtbar. Solche Einrichtungen sind allgemein auch unter dem Begriff der "Neonreklame" bekannt.
Statt der geschilderten Hinterleuchtung von Einzelzeichen, die zu einem Gesamtzeichen , beispielsweise einem Firmenschriftzug, baulich in senkrechter oder waagerechter Anordnung aneinander­ gereiht werden, sind auch Hinterleuchtungen bekannt, die einen gesamten Schriftzug oder ein aus mehreren Zeichen bestehendes Gesamtzeichen einheitlich ausleuchten. Hierbei handelt es sich um entsprechend große Gehäuse, die meist von einer einzigen Plexiglasscheibe abgedeckt sind, in die das Gesamtzeichen in Form von durchscheinenden Zeichen, wie Buchstaben, Ziffern, Bildern oder dergleichen eingebracht ist. Hinter der Plexiglas­ scheibe befinden sich dann meist mehrere, teilweise den einzel­ nen Zeichen nachgeformte Neon- oder Leuchtröhren. Diese ge­ schilderten Einrichtungen sind technisch einfacher als die erstgenannten, welche sich aus einer Vielzahl von kompletten, für sich alleine funktionsfähigen Einzelzeichen zusammensetzen.
Schließlich sind aus der Praxis auch bereits Neon- oder Leucht­ röhren bekannt, die einem wiederzugebenden Zeichen oder einem Gesamtschriftzug nachgebildet sind und ohne Einsatz in geeigne­ te Gehäuse für sich alleine und nur in Verbindung mit eventuell notwendigen weiteren Leuchtröhren die sogenannte farbige Neon­ reklame bilden. Diese Leuchtröhren sind an eine Versorgungs­ spannung angeschlossen und elektrisch untereinander für eine leuchtende Wiedergabe eines Zeichens verbunden.
Aus der DE 33 31 724 A1 ist eine Anordnung zur Beleuchtung pas­ siver Anzeigen bekannt, bei der unter der Anzeige ein flacher Lichtleiter aus Plexiglas angeordnet ist. Im Bereich des ange­ schrägten Randes sind hier an den Lichtleiter chipförmige Leuchtdioden angebracht, die auf einer Trägerplatte befestigt sind. Die Anzeige ist insgesamt als LCD-Anzeige aufgebaut, die durch den Lichtleiter hinterleuchtet wird, so daß die Darstel­ lung von Buchstaben oder Ziffern im Anzeigesystem ermöglicht wird.
Weiter ist aus dem Stand der Technik auch die Möglichkeit bekannt, ein zur Anzeige vorgegebenes Zeichen aus Leuchtdioden zu verwenden. Während die Lebensdauer der oben genannten Leucht­ röhren mit etwa 5000 Betriebsstunden relativ gering ist, ist die Lebensdauer von Leuchtdioden bekanntermaßen nahezu unbe­ grenzt und die Leuchtdiodentechnik wartungsfrei.
So offenbart beispielsweise die DE 93 07 862 U1 eine Einrich­ tung mit einer Beleuchtungseinrichtung, die mit zur Frontseite ausgerichteten Leuchtdioden versehen ist, wobei die Leucht­ dioden schaltungstechnisch derart auf einem Zwischenboden angeordnet sind, daß die Leuchtdioden ein zur Anzeige vorgege­ benes Zeichen konturgenau nachbilden. Der Umriß des Zwischenbo­ dens und die Anordnung der Leuchtdioden entsprechen dabei im wesentlichen der Form einer lichtdurchlässigen Abdeckung und damit der Form des vorgegebenen Zeichens.
Ferner ist aus der DE 92 04 020 U1 eine Leiterplatte bekannt, die zum automatischen Bestücken mit Leuchtdioden geeignet ist, wobei die mit Leuchtdioden bestückte Leiterplatte zur Anzeige von alpha-numerischen Zeichen verwendet werden kann. Für die Leuchtdioden sind zu diesem Zweck auf der Leiterplatte Bestüc­ kungsplätze in vertikaler, horizontaler und/oder diagonaler Richtung vorgesehen.
Weiter ist aus dem Technischen Artikel von Siemens und Hewlett Packard "SMT-TOPLED" ein Verfahren zur automatischen Bestückung von Leiterplatten mit Leuchtdioden bekannt. Auf der Leiter­ platte ist eine Vielzahl von zumeist matrixförmig angeordneten Kontaktpunkten vorgesehen. Ein Bestückungsautomat setzt die Leuchtdioden auf vorbestimmte Kontaktpunkte der Leiterplatte, die dann mittels SMT-Technik elektrisch und mechanisch auf der Leiterplatte angeschlossen werden.
Ausgehend von dem vorgenannten Stand der Technik nach der DE 93 07 862 U1 ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Einrichtung der eingangs geschil­ derten Art mit Leuchtdioden zu schaffen, welche technisch einfach aufgebaut ist und einfacher hergestellt werden kann.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren der vorgenannten Art ("SMT-TOPLED") zur Herstellung einer solchen Einrichtung zur Anzeige von alpha-numerischen oder Bildzeichen zu schaffen, welches in wesentlichen Schritten automatisch und computergesteuert ab­ läuft und dadurch die Herstellkosten insgesamt niedrig hält.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bezüglich der Einrichtung durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Die Aufgabe hinsichtlich des Verfahrens zur Herstellung dieser Einrichtung wird durch die Merkmale des Patentanspruches 11 gelöst.
Erfinderische Ausgestaltungen und Weiterbildungen der in den Patentansprüchen 1 und 11 aufgezeigten Lösungswege sind in den Unteransprüchen 2 bis 10 beziehungsweise 12 bis 17 beschrieben.
Durch die Merkmale der Patentansprüche ist eine Einrichtung und ein Verfahren gefunden worden, mit dem Leuchtdioden einfach und kostengünstig auf eine Trägerplatte oder Leiterplatte aufge­ bracht werden, die mit an sich bekannten Kontaktpunkten und Kontaktbahnen ausgerüstet ist. Diese Leiter­ platte mit den entsprechend aufgesetzten Leuchtdioden ist nun dergestalt zugeschnitten, daß eine Anzeigeeinrichtung der neuen Bauart durch einfache Mittel realisierbar ist.
Als Basis für die Aufnahme der Leuchtdioden wird eine großfor­ matige Leiterplatte gewählt, die eine Vielzahl von beispiels­ weise matrixförmig angeordneten Kontaktpunkten zum Aufsetzen der Leuchtdioden und der Ansteuerbausteine sowie zum Anlegen der Versorgungsspannung besitzt. Die Anzahl der Kontaktpunkte kann etwa um den Faktor 10 bis 30 höher als die tatsächliche Anzahl von nachher aufzusetzenden Leuchtdioden sein, um eine genaue Konturbildung oder eine verschieden dichte Anordnung von Leuchtdioden zu ermöglichen. Die Leiterplatte als Trägerplatte oder Basismaterial wird durch eine vollautomatische, computer­ gesteuerte Einrichtung mit den Leuchtdioden bestückt.
Die Kontur des zu formenden und anzuzeigenden Zeichens (Buch­ stabe, Ziffer, Bild) beziehungsweise der Hinterleuchtfläche wird einem Rechner beispielsweise über einen Scanner zur Ver­ fügung gestellt. Statt eines Scanners sind auch andere Ein­ richtungen, wie Videokamera, Wahl eines Zeichenvorrats, Stan­ dardgrafikprogramme oder dergleichen einsetzbar. Der Rechner ermittelt, welche Positionen theoretisch mit Leuchtdioden zu besetzen sind und berücksichtigt dabei gleichzeitig einen um­ laufenden, freien Rand auf der Leiterplatte.
In einem rechnergesteuerten Optimierungsprozeß können die Ver­ schaltung und die Position der Leuchtdiode festgelegt werden. Dabei kann der Rechner auch die Kenndaten der verwendeten Leuchtdioden, beispielsweise die unterschiedliche Helligkeit und die Farbe der Leuchtdioden, berücksichtigen und dadurch eine detailliertere Farbgebung durch Mischung unterschiedlicher Farben der Leuchtdioden ermöglichen.
Nachdem nun die zeilen- und spaltenförmigen Koordinaten, näm­ lich die X- und Y-Koordinaten für die Positionen der Leucht­ dioden festliegen, besetzt ein Bestückungsautomat diese rech­ nerisch ermittelten Positionen halb- oder vollautomatisch. Die Leuchtdioden können sowohl in SMD-Technik als auch gedrahtet automatisch aufgesetzt werden.
Anschließend wird mit einem ebenfalls rechnergesteuerten Kon­ turfräser das Zeichen mitsamt den schaltungstechnisch einge­ richteten Leuchtdioden aus der Leiterplatte ausgeschnitten.
Der Vorteil dieses Verfahrens wird darin gesehen, daß die Herstellung der Beleuchtungseinheit einer Anzeige-Einrichtung auf einfache Weise automatisiert werden kann. Außerdem ist bis auf wenige Kontaktpunkte, mit denen die fertige Leiterplatte im Gehäuse zu befestigen ist, keine weitere Verdrahtung zur Her­ stellung der Leitungsverbindungen und damit zur Funktionsfähig­ keit der Einrichtung erforderlich. Die mit den Leuchtdioden bestückte Leiterplatte ist außerdem sehr flach und kann bei­ spielsweise durch einen Überzug im Tauchverfahren gegen Witte­ rungseinflüsse geschützt werden. Für die komplette Leiter­ platte sind zu ihrer Funktion lediglich zwei Steckeranschlüsse für die Versorgungsspannung von beispielsweise 24 Volt erfor­ derlich.
Für sehr große, zusammenhängende Leuchtelemente bzw. Zeichen kann die Gesamtleiterplatte, die konturgeschnitten eingesetzt wird, aus segmentierten Teilen mechanisch und schaltungstech­ nisch zusammengesetzt werden.
In der Zeichnung ist ein Beispiel der Erfindung dargestellt. Darin zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Zeichen im Schnitt nach der Linie II-II in Fig. 2;
Fig. 2 das Zeichen nach Fig. 1 in der Frontansicht;
Fig. 3 das Zeichen nach Fig. 1 mit Gehäuse im Schnitt;
Fig. 4 das Zeichen im Schnitt nach der Linie IV-IV in Fig. 2;
Fig. 5 einen Werbeschriftzug in der erfindungsgemäßen Bauweise in schematischer Gesamtdarstellung;
Fig. 6 einen Einzelbuchstaben aus dem Werbeschriftzug nach Fig. 1 in vereinfachter Schnittdarstel­ lung;
Fig. 7 den Werbeschriftzug in anderer Bauart mit teil­ weise aufgeschnittenem Gehäuse.
Wie im nachfolgenden im einzelnen geschildert wird, kann die neue LED-Anzeigeeinrichtung freistehend sein, also nur aus einer Leiterplatte mit aufgesetzten Leuchtdioden und ohne eine besondere Rückwand und auch ohne eine Abdeckung aus Plexiglas bestehen. In einem solchen Falle werden Leiterplatten mit ein­ seitigem Leiterbild verwendet. Diese Erläuterung stellt also klar, daß ein Gehäuse für die Realisierung der neuartigen LED-Anzeigeeinrichtung nicht immer erforderlich ist. Es könnte aber ein Gehäuse aus einem Blockverguß eingesetzt werden, der dann gleichzeitig die Wetterfestigkeit herstellt. Ferner ist es denkbar, daß die Leiterplatte gleichzeitig die Rückwand eines eventuell eingesetzten Gehäuses ist.
Fig. 1 zeigt eine Leiterplatte 4, auf die im vorgewählten Ra­ ster und entsprechend einer vorgegebenen Zeichenkontur Leucht­ dioden 5 aufgesetzt sind. Die Leuchtdioden 5 (LED's) stehen zur Front- oder Betrachterseite vor und sind mit der Leiterplatte 4 mechanisch fest und schaltungstechnisch verbunden. Auf der Rückseite der Leiterplatte 4 sind eine Ansteuerelektronik 16 und ein Anschlußelement 15 für den Anschluß an eine Versor­ gungsspannung 9 vorgesehen. Allein mit diesen wenigen Bauele­ menten kann das Leucht-Zeichen, beispielsweise der Buchstabe "L" gemäß Fig. 2 funktionsfertig gebildet werden. Die mechani­ sche und schaltungstechnische Aneinanderreihung solcher Einzel­ zeichen ergibt einen Werbe- oder Reklameschriftzug.
In Fig. 1 ist zusätzlich noch ein Überzug 17, beispielsweise ein Blockverguß zum Schutz der Leiterplatte 4 und der Leiter­ bahnen, der Kontaktpunkte 8 und der Anschlußelemente der Leuchtdioden 5 angedeutet.
Fig. 3 zeigt wieder die mit Leuchtdioden 5 bestückte Leiter­ platte 4, wie sie in Fig. 1 zu sehen ist. In diesem Falle ist um die Leiterplatte 4 ein Gehäuse 3 gebaut, das frontseitig durch eine zumindest teilweise lichtdurchlässige Abdeckung 6 verschlossen ist. Die Leiterplatte 4 ist durch geeignete Bau­ elemente 18 im Gehäuse befestigt.
Die Fig. 4 offenbart die weitere Möglichkeit, die Leiterplatte 4 gleichzeitig als Bodenplatte zu verwenden. Die Frontseite ist durch eine Abdeckung 6 verschlossen, die an der Leiterplatte 4 mechanisch befestigt ist und einen halbkreisförmigen Quer­ schnitt hat. Statt eines solchen halbkreisförmigen Querschnit­ tes sind alle anderen geometrischen Formgebungen, wie recht­ eckig, vieleckig, bogen- oder ovalförmig denkbar.
In Fig. 5 ist ein Werbeschriftzug 1 aus mehreren Einzelzei­ chen 2 zu einem Gesamtzeichen zusammengesetzt. Statt der wie­ dergegebenen Buchstabenzeichen 2 sind natürlich auch solche als Ziffernzeichen oder Bildzeichen in reiner oder gemischter Form einsetzbar. Die einzelnen (Buchstaben)-Zeichen 2 besitzen je­ weils ein Gehäuse 3, in das eine Leiterplatte 4 mit aufgesetz­ ten Leuchtdioden 5 mechanisch befestigt ist. Das Gehäuse 3 ist frontseitig durch eine Scheibe 6, beispielsweise eine farbige Plexiglasscheibe abgedeckt.
Das in Fig. 6 dargestellte Einzelzeichen 2 zeigt in der ver­ einfachten Explosionsdarstellung das Gehäuse 3, beispielsweise aus Metall oder einem geeigneten Kunststoff, in das eine Lei­ terplatte 4 mechanisch fest eingesetzt ist. Die Befestigung kann durch Klammern, Schnappverschlüsse, Schrauben oder der­ gleichen vorgenommen werden. Die Leiterplatte 4 ist im wesent­ lichen parallel zum Boden 7 des Gehäuses 3 bzw. parallel zur frontseitigen Abdeckung 6 im Gehäuse 3 ausgerichtet. Die mit Leiter- oder Schaltungsbahnen (Leiterbild) versehene Leiter­ platte 4 weist eine Vielzahl von matrixförmig angeordneten Kontaktpunkten 8 auf, die schaltungstechnisch miteinander und mit Versorgungsleitungen 10 und 11 an eine Versorgungsspannung 9 elektrisch angeschlossen sind.
Die einzelnen Kontaktpunkte 8 sind entsprechend einem dem anzu­ zeigenden Zeichen 2 vorgegebenen Rechnerprogramm mit Leuchtdio­ den 13 schaltungstechnisch in Reihenschaltung, Parallel- oder Mischschaltung (beispielsweise aus Parallel- mit Reihenschal­ tung entsprechend der vorgegebenen Funktion) besetzt. Dabei ist umlaufend um die durch Leuchtdioden 13 (5) besetzte Kontur des Zeichens 2 ein freibleibender Rand 12 belassen, auf dem sich ebenfalls noch Kontaktpunkte 8 befinden können, um die ver­ schiedenen Kontaktmöglichkeiten der Leuchtdioden 13 (5) zu be­ rücksichtigen.
Die Leiterplatte 4 ist entsprechend dem Zeichen 2 ausgeschnit­ ten. Das bedeutet, daß die Kontur der Leiterplatte 4 der Kontur des Zeichens 2 und damit der Kontur der Abdeckung (Plexiglas­ scheibe) 6 entspricht, die als Abdeckscheibe über die mit Leuchtdioden 13 (5) bestückte Leiterplatte 4 auf das Gehäuse 3 gebracht und befestigt wird.
Die Leiterplatte 4 kann durch geeignete Mittel in herkömmlichen Verfahren, beispielsweise ein Tauchverfahren, zusätzlich gegen Witterungseinflüsse geschützt werden.
In Fig. 7 ist der Schriftzug 1 auf einer das gesamte Gehäuse 14 der Anzeigeeinrichtung abgeckenden Scheibe 19 durch bekannte Techniken eingebracht. Dadurch verbleiben nur die anzuzeigenden Zeichen 2 lichtdurchlässig, während die übrigen Bereiche der Scheibe 19 lichtundurchlässig sind. Hinter der Scheibe 19 sind im Gehäuse 14 wiederum Leiterplatten 4 vorgesehen, die mit Leuchtdioden 13 (5) bestückt und entsprechend den Zeichen 2 konturgeschnitten sind. Anstelle der konturgeschnittenen Lei­ terplatten 4 ist bei dieser Bauart auch der Einsatz einer durchgehenden Leiterplatte möglich, die entsprechend der Zei­ chen 2 konturgenau mit Leuchtdioden bestückt ist. Diese Bauart ist wegen des Entfalls des Konturschneidens und der Mehrfachbe­ festigung im Gehäuse technisch einfach und kostengünstig. Von einer Versorgungsspannung 9 sind die Leiterplatten mittels der Leitungen 10 und 11 wieder mit elektrischer Energie versorgt.
Die Leuchtdioden 13 (5) können konstant mit elektrischer Ener­ gie versorgt werden, so daß ein konstant leuchtender Schriftzug entsteht. Durch entsprechende Ansteuerung können die Leucht­ dioden 13 (5) auch intermittierend angesteuert werden. Dadurch entstehen Blinkzeichen und in einem Werbeschriftzug oder Bild auch fließend lesbare Anzeigen und besondere Anzeigeeffekte.

Claims (17)

1. Einrichtung zur Anzeige von alpha-numerischen und Bildzei­ chen mit einer Beleuchtungseinheit mit zur Frontseite ausge­ richteten Leuchtdioden (5, 13), die schaltungstechnisch derart angeordnet sind, daß die Leuchtdioden (5, 13) ein zur Anzeige vorgegebenes Zeichen (2) konturgenau nachbilden,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Leuchtdioden (5, 13) auf einer Leiterplatte (4) an­ geordnet sind, die eine Vielzahl von Kontaktpunkten (8) auf­ weist, und
daß die Schaltung der Leuchtdioden (5, 13) und die Positionen der Leuchtdioden (5, 13) auf der Leiterplatte (4) der bzw. den von einem Rechner anhand des ihm zur Verfügung gestellten zu formenden Zeichens (2) mittels eines Rechnerprogrammes nach funktionstechnisch geforderten Betriebsverhältnissen ermittel­ ten Schaltung der Leuchtdioden (5, 13) und Positionen der Leuchtdioden (5, 13) auf der Leiterplatte (4) entspricht bzw. entsprechen.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die schaltungstechnisch mit Leuchtdioden (5, 13) bestückte Leiterplatte (4) durch eine frontseitige Abdeckung (6, 19) aus zumindest teilweise lichtdurchlässigem Material abgedeckt ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (6, 19) einen beliebigen, einen wahlweise ins­ besondere bogen-, halbkreis- oder rechteckförmigen Querschnitt aufweist.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die schaltungstechnisch mit den Leuchtdioden (5, 13) be­ stückte Leiterplatte (4) in ein Gehäuse (3) eingesetzt ist, welches wahlweise frontseitig durch eine zumindest teilweise lichtdurchlässige Abdeckung (6, 19) abgedeckt ist.
5. Einrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtdioden (5, 13) auf den Kontaktpunkten (8) der Leiterplatte (4) wahlweise und den vorgegebenen Betriebsver­ hältnissen entsprechend in Reihenschaltung, in Parallelschal­ tung oder in einer Mischschaltung aufgesetzt und schaltungs­ technisch verbunden sind.
6. Einrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die schaltungstechnisch mit Leuchtdioden (5, 13) bestückte Leiterplatte (4) eine Flächenausdehnung aufweist, die eine konturgenaue Nachbildung des wahlweise durch die frontseitige Abdeckung (6, 19) vorgegebenen Zeichens (2) ist.
7. Einrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß um die durch die Leuchtdioden (5, 13) gebildete Kontur des Zeichens (2) ein umlaufender freier Rand (12) auf der Leiter­ platte (4) gebildet ist.
8. Einrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtdioden (5, 13) innerhalb eines Zeichens (2) oder von Zeichen zu Zeichen (2) zueinander unterschiedliche Farben und Helligkeiten aufweisen.
9. Einrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplatte (4) einen gegen Witterungseinflüsse schüt­ zenden Überzug (17) aufweist.
10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtdioden (5, 13) auf der Leiterplatte (4) matrixför­ mig angeordnet sind.
11. Verfahren zur Herstellung einer Anzeige-Einrichtung mit alpha-nummerischen und Bildzeichen, bei dem auf einer Leiter­ platte (4) eine Vielzahl von vorzugsweise matrixförmig angeord­ neten Kontaktpunkten (8) vorgesehen werden, ein Bestückungs­ automat Leuchtdioden (5, 13) auf die Kontaktpunkte (8) der Leiterplatte (4) derart aufsetzt, daß die Leuchtdioden (5, 13) ein zur Anzeige vorgegebenes Zeichen (2) konturgenau nachbil­ den, und die Leuchtdioden (5, 13) auf der Leiterplatte (4) elek­ trisch und mechanisch angeschlossen werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kontur des zu formenden Zeichens (2) einem Rechner zur Verfügung gestellt wird, der die Kontaktpunkte (8) auf der Leiterplatte (4) ermittelt, welche theoretisch mit Leuchtdioden (5, 13) besetzt werden,
daß durch ein Rechnerprogramm die Schaltung der Leuchtdioden (5, 13) und die Positionen der Leuchtdioden (5, 13) auf der Lei­ terplatte (4) nach funktionstechnisch geforderten Betriebsver­ hältnissen festgelegt und dem Bestückungsautomat weitergegeben werden, und
daß die schaltungstechnisch mit Leuchtdioden (5, 13) fertig be­ stückte Leiterplatte (4) der Kontur des wiederzugebenden Zei­ chens (2) entsprechend ausgeschnitten wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das konturgeschnittene Zeichen (2) in ein Gehäuse (3) me­ chanisch fest eingebaut und elektrisch verdrahtet wird, welches wahlweise durch eine ein- oder mehrfarbige Abdeckung (6, 19), insbesondere eine Plexiglasscheibe, abgedeckt wird, in welche die Kontur des Zeichens (2) als Leuchtfeldfläche eingebracht ist.
13. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Rechner bei der Ermittlung der theoretisch zu besetzen­ den Kontaktpunkte (8) auf der Leiterplatte (4) einen freiblei­ benden, um das Zeichen umlaufenden Rand (12) berücksichtigt.
14. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Rechner die Kenndaten der verschiedenen einzusetzenden Leuchtdioden (5, 13), insbesondere deren unterschiedliche Hel­ ligkeitsdaten und die wahlweise unterschiedlichen Farben be­ rücksichtigt.
15. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Zeichen (2) durch einen insbesondere rechnergesteuerten Konturfräser aus der Leiterplatte (4) ausgeschnitten wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplatte (4) durch Tauchverfahren oder ein son­ stiges geeignetes Verfahren mit einem gegen Witterungseinflüsse schützenden Überzug (17) versehen wird.
17. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontur des wiederzugebenden Zeichens (2) dem Rechner durch einen Scanner, durch Videokamera, durch Wahl aus einem Zeichenvorrat, durch Maus, durch Standardgrafikprogramme oder dergleichen Vorgaben zur Verfügung gestellt wird.
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