DE29510037U1 - Sortiervorrichtung - Google Patents
SortiervorrichtungInfo
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Description
B/32528-70/wl
Maschinen- und Stahlbau Julius Lippert GmbH & Co. Böttqerstraße 46, 92686 Pressath
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Übergeben eines
Gegenstandes von einer ersten Transporteinrichtung an eine davon abzweigende zweite Transporteinrichtung.
"Derartige Vorrichtungen kommen bspw. im Großversandhandel, bei
der Paketpost o.dgl. zur Anwendung. &lgr; '
Es ist eine Vorrichtung der oben genannten Art bekannt, die eine erste Transporteinrichtung mit einer Vielzahl in
Querrichtung der ersten Transporteinrichtung verschiebebeweglich vorgesehenen Abschieberelementen aufweist.
Von der ersten Transporteinrichtung zweigen zweite Transporteinrichtungen unter einem spitzen Winkel ab. An der
ersten Transporteinrichtung sind im Übergangsbereich zu jeder einzelnen zweiten Transporteinrichtung Weicheneinrichtungen
vorgesehen, durch welche die Abschieberelemente der entsprechenden zweiten Transporteinrichtung zuordenbar sind.
Eine solche bekannte Vorrichtung ist wohl zum Manipulieren empfindlicher Gegenstände mit relativ hohen Taktzahlen
geeignet, ein erheblicher Mangel dieser bekannten Vorrichtung
besteht jedoch in ihrer Lärmentwicklung. Außerdem sind solche bekannte Vorrichtungen in ihrer Anschaffung teuer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die sich zum Manipulieren
empfindlicher Gegenstände mit hohen Taktzahlen eignet, die hierbei gleichzeitig jedoch auch relativ geräuscharm
funktioniert und in ihrer Anschaffung preisgünstig ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß auf der
der zweiten Transporteinrichtung gegenüberliegenden Seite der ersten Transporteinrichtung eine mit einem Antriebsmotor
verbundene Antriebswelle vorgesehen ist, die zur Bahnebene der ersten Transporteinrichtung mindestens annähernd senkrecht
orientiert ist, daß von der Antriebswelle mindestens ein Schwenkarm radial wegsteht, der über der Bahnebene der ersten
Transporteinrichtung und zu dieser mindestens annähernd parallel vorgesehen ist, daß an dem von der Antriebswelle
entfernten freien Endabschnitt des mindestens einen Schwenkarms ein Verschiebeorgan mittels einer zur Antriebswelle parallel .
orientierten Achse drehbar gelagert ist, daß die bzw. die jeweilige Achse mit einem zugehörigen ersten Umlenkorgan
verdrehfest verbunden ist, daß zum mindestens einen bzw. zum jeweiligen ersten Umlenkorgan jeweils ein den gleichen
Durchmesser wie das erste Umlenkorgan aufweisendes zweites Umlenkorgan zugeordnet ist, das/die zur Antriebswelle
konzentrisch verdrehfest vorgesehen ist/sind, und daß das bzw. jedes erste Umlenkorgan und das zugehörige zweite Umlenkorgan
jeweils von einem endlosen Umschlingungselement formschlüssig umschlungen ist bzw. sind.
Durch eine solche Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
führt das mindestens eine Verschiebeorgan bei einer Drehung des zugehörigen Schwenkarms um die Antriebswelle entlang der
Kreisbahn der Achse eine Zwangsbewegung um die Achse in der Weise durch, daß das Verschiebeorgan zur Vorschubrichtung der
ersten Transporteinrichtung zumindest annähernd parallel orientiert verbleibt. Das bedeutet, daß ein zu manipulierender
Gegenstand mit Hilfe des entsprechenden Verschiebeorganes seitlich, den Grundflächenabmessungen des jeweiligen
Verschiebeorgans entsprechend großflächig von der ersten Transporteinrichtung zur zugehörigen zweiten
Transporteinrichtung entlang eines Kreisbogens und zur Vorschubbewegung der ersten Transporteinrichtung parallel
verschoben und an die zweite Transporteinrichtung übergeben wird. Nachdem bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung also nur
eine Drehbewegung des mindestens einen Schwenkarms um die Antriebswelle sowie eine Drehung der zum jeweiligen Schwenkarm
zugehörigen Achse, d.h. des zum jeweiligen Schwenkarm zugehörigen Verschiebeorgans ausgeführt wird, ist die
Geräuschentwicklung bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung in vorteilhafter Weise vernachlässigbar gering. Der konstruktiv
vergleichsweise einfache Aufbau der erfindungsgemäßen
Vorrichtung resultiert in vorteilhafter Weise in relativ geringen Herstellungskosten der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Um einen herkömmlichen preisgünstigen Antriebsmotor anwenden und die erfindungsgemäße Vorrichtung mit entsprechend hohen
Taktzahlen betreiben zu können, ist es zweckmäßig, wenn bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Antriebswelle mit dem
Antriebsmotor über ein Getriebe verbunden ist. Dieses Getriebe kann nicht nur zur konstanten Umwandlung der Drehzahl des
Antriebsmotors in die Drehzahl der Antriebswelle und somit in die Drehgeschwindigkeit des mindestens einen von der
Antriebswelle radial wegstehenden Schwenkarms mit dem zugehörigen Verschiebeorgan angewandt werden, vielmehr ist es
zweckmäßig, wenn bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung das Getriebe zur definierten, drehwinkelabhängigen Änderung der
Drehgeschwindigkeit der Antriebswelle vorgesehen ist. Durch eine solche Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es
nämlich möglich, den Schwenkarm während der Anlagephase, d.h. während des Bewegungsabschnittes des Schwenkarms, bei welchem
das zugehörige Verschiebeorgan an dem von der ersten Transporteinrichtung an die zugehörige zweite
Transporteinrichtung zu übergebenden Gegenstand zur Anlage kommt, die Antriebswelle und somit den mindestens einen
Schwenkarm vergleichsweise langsam anzutreiben, d.h. zu verdrehen, um Beschädigungen des zu manipulierenden bzw. zu
sortierenden Gegenstandes auch dann zuverlässig zu vermeiden, wenn der Gegenstand bzw. seine Verpackung stoßempfindlich ist.
Bei diesen Gegenständen handelt es sich z.B. um Pakete beliebiger Art. Nach dieser Anlage-Bewegungsphase kann dann der
Schwenkarm im Vergleich zur Geschwindigkeit während dieser Anlagephase schnell angetrieben werden, um mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung die gewünschten Taktzahlen zu erzielen.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann von der Antriebswelle ein einziger Schwenkarm radial wegstehen;
bevorzugt ist es jedoch, wenn von der Antriebswelle in ümfangsrichtung gleichmäßig verteilt eine Anzahl Schwenkarme
radial wegstehen. Weist die erfindungsgemäße Vorrichtung zwei Schwenkarm auf, dann ist es möglich, die Antriebswelle relativ
nahe neben der Transporteinrichtung vorzusehen. Sind mehr als zwei Schwenkarme vorhanden, so ist es selbstverständlich
erforderlich, die Antriebswelle von der ersten Transporteinrichtung derartig zu beabstanden, daß jeweils nur
einer der Schwenkarme mit seinem freien Endabschnitt während einer Drehung der Antriebswelle die erste Transporteinrichtung
zur zweiten Transporteinrichtung hin überstreicht.
·· ·· # · meet
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind die an den freien
Endabschnitten der Schwenkarme vorgesehenen Verschiebeorgane vorzugsweise alle zueinander parallel in die gleiche Richtung,
der ersten Transporteinrichtung zugewandt, orientiert. Das ist durch die formschlüssige, schlupffreie Umschlingung des
jeweiligen ersten und zweiten Umlenkorgans mit Hilfe des zugehörigen endlosen Umschlingungselementes möglich.
Eine einfache Anpaj3barkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung an
mögliche Gegebenheiten bezüglich der Abmessungen der ersten und/oder der zweiten Transporteinrichtung ist erreichbar, wenn
der/jeder Schwenkarm in seiner Länge einstellbar ausgebildet ist. Der jeweiligen Schwenkarm-Länge entsprechend ist dann das
mindestens eine endlose Umschlingungselement zu dimensionieren und auszuwählen.
Beschädigungen der zu manipulierenden, d.h. von der ersten Transporteinrichtung zu einer zweiten Transporteinrichtung zu
übergebenden und auszuschleusenden Gegenstände sind vermeidbar, wenn das/jedes Verschiebeorgan einen begrenzt nachgiebigen
Druckkörper aufweist. Bei diesem Druckkörper kann es sich um eine Platte aus einem Schwammaterial, aus einem
Kunststoffschaummaterial, um ein bürstenartiges Gebilde o.dgl.
handeln.
Das/jedes erste Umlenkorgan und das bzw. das jeweilige zweite
Umlenkorgan können als einander entsprechende Kettenzahnräder und das/jedes endlose Umschlingungselement kann als endlose
Zahnradkette ausgebildet sein. Die Kettenzahnräder des/jedes ersten und des jeweils zugehörigen zweiten Umlenkorganes weisen
den gleichen Durchmesser und die gleiche Zahnung auf und sind auf dem Markt problemlos erhältlich. Die endlosen Zahnradketten
können an die jeweiligen konstruktiven Gegebenheiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung problemlos angepaßt werden.
Anstelle von Kettenzahnrädern und endlosen Zahnradketten ist es selbstverständlich auch möglich, das/jedes erste Umlenkorgan
und das bzw. das jeweilige zweite Umlenkorgan bspw. als gezahnte Kegelräder und das/jedes endlose Umschlingungselement
als endlosen Zahnriemen zu gestalten.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Übergeben eines Gegenstandes von einer ersten an eine davon abzweigende zweite Transporteinrichtung. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht der Vorrichtung von oben, und
Fig. 2 teilweise aufgeschnitten eine Ansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1 von der Seite.
Die Figuren 1 und 2 zeigen eine Ausbildung der Vorrichtung 10 zum Übergeben eines (nicht gezeichneten) Gegenstandes von einer
abschnittweise gezeichneten ersten Transporteinrichtung 12 an eine davon abzweigende zweite Transporteinrichtung 14, die in
Fig.l ebenfalls nur abschnittweise angedeutet ist. Die erste Transporteinrichtung 12 dient zum Vorschub von Gegenständen in
der durch den Pfeil 16 angedeuteten Vorschubrichtung. Der Pfeil 18 verdeutlicht die Abförderrichtung der zweiten
Transporteinrichtung 14. Von der ersten Transporteinrichtung 12 stehen voneinander beabstandet auf der gleichen Seite eine
Anzahl zweite Transporteinrichtungen 14 weg, wobei jeder dieser zweiten Transporteinrichtungen 14 eine Vorrichtung 10
zugeordnet ist. Die jeweilige Vorrichtung 10 ist auf der der zugehörigen zweiten Transporteinrichtung 14 gegenüberliegenden
Seite der ersten Transporteinrichtung 12 vorgesehen. Die
Vorrichtung 10 weist eine Antriebswelle 20 auf, die seitlich neben der ersten Transporteinrichtung 12 vorgesehen und zur
Bahnebene 22 der ersten Transporteinrichtung 12 senkrecht orientiert ist. Zu diesem Zwecke ist die Antriebswelle 20 an
einer Lagereinrichtung 24 gelagert, die an einer Konsole 26 passend montiert ist.
Die Antriebswelle 20 wird über eine (nicht dargestellte) Steuerungseinrichtung mittels eines Antriebsmotors 28
angetrieben, d.h. in Drehung versetzt. Zwischen dem Antriebsmotor 28 und der Antriebswelle 20 ist ein Getriebe 30
vorgesehen. Das Getriebe 30 kann zur definierten, drehwinkelabhängigen Änderung der Drehgeschwindigkeit der
Antriebswelle 20 dienen, wie weiter oben erwähnt worden ist.
Von der Antriebswelle 20 stehen zwei Schwenkarme 32 diametral voneinander abgewandt weg. Jeder der beiden Schwenkarme 32
weist ein erstes von der Antriebswelle 20 wegstehendes und an der Antriebswelle 20 fixiertes erstes Schwenkarmteil 34 sowie
ein jeweils zugehöriges zweites Schwenkarmteil 36 auf, wobei die zweiten Schwenkarmteile 3 6 in Längsrichtung des jeweiligen
Schwenkarmes 32 wunschgemäß verstellbar sind. Das wird bspw. durch Langlöcher 38 in Kombination mit Befestigungsschrauben
erzielt.
Durch die zweiten Schwenkarmteile 36 sind die freien Endabschnitte 42 der beiden Schwenkarme 32 festgelegt. An jedem
der beiden freien Endabschnitte 42 ist eine Achse 44 drehbar und axial unbeweglich gelagert. An jeder der beiden Achsen 44
ist ein Verschiebeorgan 46 sowie ein erstes Umlenkorgan 48 fixiert. Bei diesen ersten Umlenkorganen 48 handelt es sich
bspw. um Kettenzahnräder gleichen Durchmessers, gleicher Zahnteilung und gleicher Zahnung. Zur Antriebswelle 20 der
Vorrichtung 10 konzentrisch sind der Anzahl an ersten
Umlenkorganen 48 entsprechend zwei zweite Umlenkorgane
ortsfest, d.h. mit der ortsfesten Konsole 26 starr verbunden vorgesehen. Die beiden zweiten Umlenkorgane 50 sind gleich
ausgebildet wie die beiden ersten Umlenkorgane 48, d.h. sie sind z.B. von Kettenzahnrädern gleichen Durchmessers und
gleicher Zahnung bzw. Zahnteilung wie die ersten Umlenkorgane 48 gebildet.
Jedes der beiden ersten Umlenkorgane 48 und das jeweils zugehörige zweite Umlenkorgan 50 sind von einem endlosen
Umschlingungselement 52 formschlüssig derartig umschlungen, daß sich zwischen den zweiten und den ersten Umlenkorganen 50,
jeweils eine entsprechende formschlüssige Verbindung ergibt. Wird die Antriebswelle 20 also mit Hilfe des Antriebsmotors
in Drehung versetzt, so führen die an den freien Endabschnitten 42 der beiden Schwenkarme 32 an den Achsen 44 gelagerten
Verschiebeorgane 46 entlang der Kreisbahn 56 (sh. Fig. 1) eine Drehbewegung aus, wobei die Verschiebeorgane 4 6 zur
Vorschubrichtung 15 der ersten Transporteinrichtung 12 parallel orientiert positioniert bleiben. Das ist durch drei
strichpunktiert gezeichnete Positionen der beiden Verschiebeorgane 46 angedeutet.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind die an den freien Endabschnitten 42 der beiden Schwenkarme 32 vorgesehenen
Verschiebeorgane 46 zueinander parallel in die gleiche Richtung, der ersten Transporteinrichtung 12 zugewandt,
orientiert. Jedes Verschiebeorgan 46 ist mit einem nachgiebigen Druckkörper 54 versehen. Die Druckkörper 54 können aus einem
Schwammaterial, aus einem Kunststoffschauiranaterial,
bürstenartig oder beliebig anders gestaltet sein.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Übergeben eines Gegenstandes von einer
ersten Transporteinrichtung (12) an eine davon abzweigende zweite Transporteinrichtung (14),
dadurch gekennzeichnet, daß auf der der zweiten Transporteinrichtung (14) gegenüberliegenden Seite der ersten Transporteinrichtung
(12) eine mit einem Antriebsmotor (28) verbundene Antriebswelle (20). vorgesehen ist, die zur Bahnebene (22)
der ersten Transporteinrichtung (12) mindestens annähernd senkrecht orientiert ist, daß von der Antriebswelle (20)
mindestens ein Schwenkarm (32) radial wegsteht, der über der Bahnebene (22) der ersten Transporteinrichtung (12)
und zu dieser, mindestens annähernd parallel vorgesehen ist, daß an dem von der Antriebswelle (20) entfernten
freien Endabschnitt (42) des mindestens einen Schwenkarms (32) ein Verschiebeorgan (46) mittels einer zur
Antriebswelle (20) parallel orientierten Achse (44) drehbar gelagert ist, daß die bzw. die jeweilige Achse
(44) mit einem zugehörigen ersten Umlenkorgan (48)
•••&iacgr;&ogr;'*" " "
verdrehfest verbunden ist, daß zum mindestens einen bzw.
zum jeweiligen ersten Umlenkorgan (48) jeweils ein den gleichen Durchmesser wie das erste Umlenkorgan (48)
aufweisendes zweites Umlenkorgan (50) zugeordnet ist, das/die zur Antriebswelle (20) konzentrisch verdrehfest
vorgesehen ist/sind, und daß das bzw. jedes erste Umlenkorgan (48) und das zugehörige zweite Umlenkorgan
(50) jeweils von einem endlosen Umschlingungselement (52) formschlüssig umschlungen ist/sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (20) mit dem Antriebsmotor (28)
über ein Getriebe (30) verbunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Getriebe (30) zur definierten, drehwinkelabhängigen Änderung der Drehgeschwindigkeit der
Antriebswelle (20) vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß von der Antriebswelle (20) in Umfangsrichtung
gleichmäßig verteilt eine Anzahl Schwenkarme (32) radial wegstehen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die an den freien Endabschnitten (42) der Schwenkarme (32) vorgesehenen Verschiebeorgane (46) alle zueinander
parallel in die gleiche Richtung, der ersten Transporteinrichtung (12) zugewandt, orientiert sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der/jeder Schwenkarm (32) in seiner Länge einstellbar
ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das/jedes Verschiebeorgan (46) einen begrenzt nachgiebigen Druckkörper (54) aufweist.
dadurch gekennzeichnet, daß das/jedes Verschiebeorgan (46) einen begrenzt nachgiebigen Druckkörper (54) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch -1,
dadurch gekennzeichnet, daß das/jedes erste Umlenkorgan (48) und das bzw. das
jeweilige zweite Umlenkorgan (50) als einander
entsprechende Kettenzahnräder und das/jedes endlose Umschlingungselement (52) als endlose Zahnradkette ausgebildet sind.
entsprechende Kettenzahnräder und das/jedes endlose Umschlingungselement (52) als endlose Zahnradkette ausgebildet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE29510037U DE29510037U1 (de) | 1995-05-04 | 1995-06-21 | Sortiervorrichtung |
Applications Claiming Priority (2)
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|---|---|---|---|
| DE29507288 | 1995-05-04 | ||
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE29510037U1 true DE29510037U1 (de) | 1995-09-07 |
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Country Status (1)
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1995
- 1995-06-21 DE DE29510037U patent/DE29510037U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19951019 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 19990401 |