DE29510512U1 - Beheizbare Walze - Google Patents
Beheizbare WalzeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine beheizbare Walze der dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechenden Art.
Eine solche Walze ist aus einer Firmenschrift der japanischen Firma Tokuden bekannt. Hierbei ist im Innern der
Walze koaxial zu deren Achse eine Spulenanordnung vorgesehen, die den Walzenkörper induktiv von innen aufheizt. Radial
außerhalb der Spulenanordnung sind in dem Walzenkörper zur Achse parallele Bohrungen, die teilweise mit Wasser
gefüllt sind, weil dieses die größte Verdampfungswärme und damit bei der Kondensation die größte Temperaturangleichungswirkung
hat. An den Enden sind die Bohrungen jeweils einzeln druckfest verschlossen. Tritt in Betrieb an einer
Stelle einer Bohrung eine Temperaturerniedrigung ein, kondensiert dort der in den vom Wasser nicht gefüllten freien
Raum der Hohlkammer befindliche Dampf und bewirkt eine Kondensationsaufheizung, die die betreffende Stelle sogleich
wieder auf die in der Umgebung vorliegende Temperatur bringt. Es ist also ein selbsttätiger Temperaturausgleich
über die Oberfläche des Walzenkörper gegeben.
Die länglichen Kanäle sind mit bekannten Mitteln im Walzenkörper mit relativ geringem Aufwand herstellbar und
belassen den Walzenkörper in seiner Stabilität im wesentlichen unversehrt. Der Ausdruck "länglicher Kanal" soll besagen,
daß es auf den Querschnitt nicht ankommt und daß es sich um Kanäle von einer einem Vielfachen, z.B. 20- bis 150-fachen,
der Querschnittsabmessung betragenden Länge handelt. In der Praxis handelt es sich um nahe dem äußeren Umfang des
Walzenkörpers in diesen eingebrachte sogenannte periphere Bohrungen.
Achsparallele Bohrungen sind im Zusammenhang mit der Beheizung von Walzen seit langem bekannt, z.B. aus dem DE-GM
90 14 117, wo sie allerdings kein geschlossenes System bilden, sondern von einer Wärmeträgerflüssigkeit durchströmt
werden, die außerhalb der Walze aufgeheizt und umgepumpt wird. Bei der DE 40 33 986 Al sind in den peripheren Bohrungen
stabförmige elektrische Heizelemente angeordnet.
Die länglichen Kanäle müssen bei der gattungsgemäßen
Ausführungsform einzeln bis zu einem gewissen Grad mit Wasser
gefüllt und dann druckdicht verschlossen werden. Außerdem müssen die Kanäle nach dem Befüllen mit Wasser evakuiert
werden, da sich sonst in den Kanälen Luftpfropfen bilden, die das Kondensieren des Dampfes behindern. Wegen der Notwendigkeit
der Evakuierung kommt nur ein Einzelverschluß der Kanäle durch Zuschweißen oder Schraubstopfen in Betracht.
Dies bedeutet einen erheblichen Aufwand, der während der Lebensdauer der Walze unter Umständen mehrfach zu leisten
ist, denn wenn die Walze zum Beispiel neu graviert werden muß, muß sie an der Oberfläche wärmebehandelt werden, was
ein Entleeren der achsparallelen Kanäle und danach eine erneute Befüllung mit genau abgemessenen Wassermengen und
anschließender Evakuierung erforderlich macht. Wenn die Wassermengen in den einzelnen achsparallelen Kanälen nicht
übereinstimmen, ist die Wirksamkeit der Kondensationsbeheizung bei den einzelnen Kanälen über den Umfang des Walzenkörpers
gesehen nicht gleichmäßig, so daß hierauf einige
Mühe zu verwenden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße
Walze so auszugestalten, daß ihre Eigenschaften im Betrieb verbessert und der Aufwand bei der Inbetriebnahme
oder Außerbetriebnahme verringert ist.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst.
Die über den Umfang verteilten werden durch die Ringkammer miteinander verbunden. Im Betrieb findet dadurch ein
selbsttätiger Ausgleich der in den einzelnen Kanälen befindlichen Wassermengen und damit eine Vergleichmäßigung der
Temperaturverteilung über den Umfang statt. Die Ringkammer bietet aber gleichzeitig die Möglichkeit, mit nur einem
Zugangskanal sämtliche achsparallelen Kanäle zugleich befüllen und entleeren sowie in der Gesamtheit der Kanäle ein
Vakuum erzeugen zu können. Es bedarf also nicht mehr der Einzelbefüllung der Kanäle unter Beachtung gleicher Wassermengen,
sondern es muß nur noch eine einzige Wassermenge an einer Stelle zugeführt oder abgelassen werden. Auch ist es
ein wesentlicher Vorteil, daß nur an dieser einen Stelle, nämlich an dem Zugangskanal der Verschluß der Gesamtheit der
achsparallelen Kanäle zu einem geschlossenen System erfolgt.
Ringkammern, in die achsparallele Kanäle münden, sind für sich genommen aus der DE 33 26 746 Al und der DE 38 38
726 Al bekannt. Die bekannten Ausführungsformen haben jedoch
kein geschlossenes Kanalsystem, sondern es werden die achsparallelen Kanäle von einer Wärmeträgerflüssigkeit durchströmt.
Die Kanäle sind zweckmäßig gemäß Anspruch 2 ausgebildet.
Eine in der Praxis wichtige Ausgestaltung der Erfindung
befaßt sich mit einer fertigungsmäßig vertretbaren Herstellung der Ringnut.
Diese kann vorteilhaft in der in Anspruch 3 wiedergegebenen Weise erfolgen.
Für die Erzeugung der Ringnut durch eine ringförmige Ausnehmung, die durch einen Schließring geschlossen wird,
kommt als erste Möglichkeit diejenige nach Fig. 4 in Betracht.
Alternativ kann die Ringnut auch in der in Anspruch 5 wiedergegebenen Weise erzeugt werden.
Da die Schließringe und die Stopfen dicht sein und gegebenenfalls hohen Drücken standhalten können müssen,
empfiehlt es sich, sie längs ihrer Fügezone, d.h. längs der beiden Längsränder der Schließringe und am Umfang der Stopfen
zu verschweißen (Anspruch 6).
Bei der dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung hat der zylindrische Walzenkörper angesetzte Walzenzapfen.
Diese können gemäß Anspruch 7 so ausgestaltet sein, daß sie die Fügezonen abdecken, so daß auch im Falle des Berstens
einer Schweißnaht die Schadensstelle unter Verschluß gehalten und das explosionsartige Wegfliegen von Teilen
unter dem hohen Dampfdruck vermieden ist.
Die Ausführung des Walzenzapfens kann insbesondere in der in Anspruch 8 wiedergegebenen Weise getroffen sein.
Der Zugangskanal kann gemäß Anspruch 9 durch einen Walzenzapfen der Walze verlaufen und gemäß Anspruch 10 in
der Stirnseite des Walzenzapfens münden, wo er durch eine
Endscheibe druckfest verschließbar ist.
Gemäß Anspruch 11 kann die Endscheibe einen verschließbaren Anschluß aufweisen, der über einen in der Endscheibe
ausgebildeten Anschlußkanal mit dem Zugangskanal in dem Walzenzapfen in Verbindung steht.
Ein weiterer Vorteil der Ringkammeranordnung besteht
darin, daß sämtliche achsparallelen Kanäle gleichzeitig durch eine einzelne Überdrucksicherung abgesichert werden
können (Anspruch 12), die insbesondere in der in Anspruch 13 wiedergegebenen Weise ausgebildet und angebracht sein kann.
Um nach dem Evakuieren der teilweise mit Wasser gefüllten Kanäle das Vakuum halten zu können, ist die Anordnung
eines Vakuumrückschlagventils nach Anspruch 14 zweckmäßig.
Auf diese Weise kann an dem Anschluß evakuiert werden und wird das Vakuum gehalten, wenn die Vakuumpumpe von dem
Anschluß abgenommen wird. Das Vakuum wird gehalten, während
das Überdruckventil in den Anschluß eingesetzt, im allgemeinen eingeschraubt wird. Wenn der Druck in den achsparallelen
Kanälen durch eine Temperatürsteigerung ansteigt, gibt das
Vakuumrückschlagventil den Weg frei und wird der Druck durch das Überdruckventil abgefangen.
Die erste Hohlraumanordnung, die die Heizeinrichtung aufnimmt, kann prinzipiell ebenfalls eine Anordnung von
achsparallelen Bohrungen des Walzenkörpers sein, die radial innerhalb der zweiten Hohlraumanordnung vorgesehen ist.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gemäß
Anspruch 15 umfaßt die erste Hohlraumanordnung jedoch einen einzelnen zur Achse koaxialen Hohlraum.
Die Heizeinrichtung kann in einer ersten Alternative ein den Walzenkörper der Länge nach durchströmendes Wärmeträgermedium
umfassen (Anspruch 16), welches in dem schon erwähnten einzelnen jüngeren achsparallelen Bohrungen oder
in dem einzelnen gültigen Hohlraum geführt ist, sei es in einem besonderen Heizkörper, sei es daß es den mittigen
Hohlraum ganz ausfüllt.
Gemäß Anspruch 17 kann die Heizeinrichtung aber auch eine elektrische Heizvorrichtung umfassen, beispielsweise in
Gestalt elektrischer Widerstandsheizstäbe (Anspruch 18) oder einer Induktionsheizvorrichtung (Anspruch 19).
Wenn die Heizvorrichtungen in dem einzelnen zur Achse koaxialen mittigen Hohlraum angeordnet sind, können sie mit
dem Walzenkörper umlaufen und über mindestens einen Drehanschluß mit Energie versorgbar sein (Anspruch 20), wie es
für sich genommen für widerstandsbeheizte Strahlungsheizkörper aus dem Aufsatz von Wagner "Die elektrische Walzenheizung"
in "die elektrische Ausrüstung" (Vogel-Verlag Würzburg) Nr. 2 vom 20. April 1966 beschrieben ist.
Gemäß Anspruch 21 ist es aber auch möglich, daß die Heizeinrichtung undrehbar angeordnet ist, was den Drehanschluß
erspart, und in dem koaxialen mittigen Hohlraum drehgelagert ist.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
schematisch dargestellt.
Fig. 1 zeigt einen durch die Achse gehenden Längsschnitt durch eine beheizte Walze;
Fig. 2 ist eine Teilquerschnitt nach der Linie II-II in
Fig. 1;
Fig. 3 zeigt einen Teillängsschnitt durch einen Endbereich einer Walze;
Fig. 4 zeigt eine Ansicht nach der Linie IV-IV in Fig.
Fig. 5 und 6 zeigen entsprechende Ansichten einer abgewandelten Ausführungsform.
Die als Ganzes mit 100 bezeichnete Walze umfaßt einen zylindrischen Walzenkörper 10 aus Stahl mit einem arbeitenden
Walzenumfang 1 und einer Achse 2, der an den beiden
Enden auf einen geringeren Durchmesser abgesetzte nach außen vorstehende Walzenzapfen 3 besitzt, auf denen Lager 4 zur
Lagerung der Walze 100 in einem Maschinengestell oder dergleichen angeordnet sind. Der Walzenkörper 10 enthält als
erste Hohlraumanordnung H1 einen einzelnen zur Achse 2 koaxialen
zylindrischen inneren Hohlraum 5, in welchem eine als Ganzes mit 20 bezeichnete elektrische Heizvorrichtung angeordnet
istr die in dem gezeigten Ausführungsbeispiel gegenüber
dem Walzenkörper 10 undrehbar ist und mit diesem umläuft. Die Heizvorrichtung 20 umfaßt mehrere, z.B. sechs
oder acht, auf einem Teilkreis über den Umfang gleichmäßig verteilte achsparallele elektrische Widerstandsheizstäbe 21,
die mittels in in axialen Abständen angeordneter Haltescheiben 22 in ihrer gegenseitigen Anordnung abgestützt sind und
an dem in der Zeichnung linken Ende eine Endscheibe 6 der Walze 100 durchsetzen, an deren Außenseite eine Schleifringanordnung
14 vorgesehen ist, durch die der Strom zur Beheizung der Heizelemente 21 einleitbar ist. Wenn die Heizvorrichtung,
was einer nicht dargestellten möglichen Ausführungsform entspricht, im Innern des Walzenkörpers undrehbar
angeordnet ist und sich der Walzenkörper 10 um die Heizvorrichtung dreht, bedarf es der Schleifringanordnung 14 nicht
und können feste Anschlüsse für die Heizenergie vorgesehen sein. Die Heizvorrichtung 20 bildet eine in sich ge-
schlossene Baueinheit, die nach dem Lösen der Endscheibe 6 nach links aus der Walze 100 herausgezogen werden kann, z.B.
falls einzelne Heizstäbe 21 defekt sind und ausgewechselt werden müssen.
Die Heizvorrichtung 20 heizt durch Strahlung die Umfangsflache
des Hohlraums 5 auf. Die Wärme wird durch Leitung radial nach außen transportiert und am Außenumfang 1
der Walze 100 auf die zu bearbeitende Warenbahn übertragen. Angestrebt ist eine möglichst gleichmäßige Temperaturverteilung
am Außenumfang 1, in erster Linie in Längsrichtung der Walze 100, aber auch in Umfangsrichtung.
Die Gleichmäßigkeit der Temperaturverteilung kann gestört werden, wenn entweder die Heizstäbe 21 ungleichmäßig
arbeiten oder die Warenbahn ungleichmäßige Wärmemengen abnimmt, beispielsweise durch ungleichmäßige Feuchtegehalte.
Um der Ungleichmäßigkeit der Temperaturverteilung entgegenzuwirken,
ist in dem Walzenkörper 10 radial außerhalb des Hohlraums 5 eine zweite Hohlraumanordnung H2 in Gestalt
über den Umfang gleichmäßig verteilter, auf einem Teilkreis angeordneter, gleichen Durchmesser aufweisender achsparalleler
Bohrungen 30 vorgesehen, die in dem Ausführungsbeispiel etwa um den Betrag ihres Durchmessers innerhalb des Außenumfangs
1 gelegen sind und auch in Umfangsrichtung einen entsprechenden lichten Abstand voneinander belassen.
In der Nähe der Enden des zylindrischen Walzenumfangs 1
sind die Bohrungen 30 durch Ringkammern 31 miteinander verbunden, die sich in einer zur Achse 2 senkrechten Ebene
erstrecken und in dem Ausführungsbeispiel in einer durch die Achse 2 gehenden Schnittebene einen Rechteckquerschnitt aufweisen,
wobei sich die den Bohrungen 30 benachbarte Flanke radial sowohl nach innen als auch nach außen etwas über die
Begrenzungen der Bohrungen 30 hinaus erstreckt, so daß deren Querschnitt von den Ringkammern 31 überdeckt ist.
Die in Fig. 1 rechte Ringkammer 31 besitzt einen Zugangskanal 16, der sich durch den Achszapfen 3 hindurcherstreckt
und an der Stirnseite 15 des Achszapfens 3 bei 16' ausmündet.
Die Stirnseite 15 ist von einer Deckscheibe 7 überdeckt, in der ein Anschlußkanal 19 ausgebildet ist, der an
der der Stelle 16' gegenüberliegenden Stelle 19' ausmündet und auf diese Weise mit dem Zugangskanal 16 in Verbindung
steht. Anderenends mündet der Anschlußkanal 19 in einen Anschluß 18, der in dem Ausführungsbeispiel als zu der Achse
gleichachsige Gewindebohrung ausgebildet ist. In die Gewindebohrung ist in dem in Fig. 1 gezeigten Zustand eine Überdrucksicherung
33 mit einer Berstscheibe eingeschraubt, die das Gesamtsystem der Kanäle 30 und Ringkammern 31 nach außen
hin abschließt.
Innenseitig der Überdrucksicherung 33 bzw. des Anschlusses 18 ist ein in Fig. 1 nur schematisch angedeutetes
Vakuumrückschlagventil 23 vorgesehen, welches nach außen öffnet.
Der Anschluß 18 dient auch zum Befüllen und Entleeren des Systems mit dem Wasser 8 sowie zum Evakuieren des Systems,
nachdem das Wasser eingefüllt ist. Der Vakuumanschluß wird nach dem Evakuieren aus dem Anschluß 18 herausgeschraubt,
worauf das Vakuumrückschlagventil 23 das Vakuum aufrechterhält. Es kann sodann die Überdrucksicherung 33
eingeschraubt werden.
Die Bohrungen 30 und die Ringkammern 31 bilden ein geschlossenes teilweise mit Wasser gefülltes System, in
welchem der Druck entsprechend der an den Stellen der Bohrungen 30 herrschenden Temperatur ansteigt. Im Betrieb, wenn
also die Walze 100 mit erheblicher Geschwindigkeit umläuft, legt sich das Wasser 8 unter der Wirkung der Zentrifugalkraft
gegen die äußere Begrenzung der Bohrungen 30 und bildet einen zylindrischen inneren Spiegel 9. Sobald an einer
Stelle der inneren, von dem Wasser freien Begrenzung der Bohrung 30 einen niedrigere Temperatur auftritt, kondensiert
dort der Wasserdampf und zieht die Temperatur an der betreffenden Stelle wieder hoch. Das Wasser 8 in den teilweise
gefüllten Bohrungen 30 wirkt also als selbstätiger Temperaturausgleich .
Die Temperatur des Wassers 8 kann durch einen Thermo-
fühler 11, der bei laufender Walze radial außerhalb des inneren Spiegels 9 des Wassers 8 und somit in dem Wasser
gelegen ist, erfaßt werden, dessen Signal über eine Steckerverbindung 12 einem der Schleifringe der Schleifringanordnung
7 zugeleitet wird.
In der Zeichnung sind zwei Modifikationen gestrichelt
angedeutet. In der oberen Hälfte sind als alternative erste Hohlraumanordnung H1 radial mit Abstand innerhalb der Bohrungen
30 gelegene achsparallele, über den Umfang verteilte Bohrungen 13 möglich, durch die in an sich bekannter Weise
gegebenenfalls in mäanderförmiger Flussigkeitsführung ein
Wärmeträgermedium hindurchleitbar ist. Diese Art der Beheizung kann die Heizvorrichtung 20 ersetzen. Die andere Modifikation
beinhaltet eine im Arbeitsbereich des Walzenumfangs 1 vorhandene zur Achse 2 koaxiale zylindrische Erweiterung
5' des zentralen Hohlraums 5, der in diesem Bereich die Wandstärke des Walzenkörpers 10 verringert, so daß die auf
den Innenumfang des Walzenkörpers 10 aufgebrachte Wärme nunmehr eine geringere radiale Strecke durch Leitung transportiert
werden muß.
In den Fig. 3 bis 6 sind Möglichkeiten der praktischen Realisierung der Ringkammern 31 an den Enden der Längsbohrungen
30 wiedergegeben. Die Walzenzapfen 3 sind hierbei als separate Teile an den eigentlichen zylindrischen Walzenkörper
10 angesetzt.
Aus Fig. 3 ist ersichtlich, daß die die Kanäle in dem zylindrischen Walzenkörper 10 bildenden Längsbohrungen 30
von der zur Achse 2 senkrechten Stirnseite 1' des Walzenkörpers 10 her angebracht sind.
Von dem Innenumfang 1" des Endes des Walzenkörpers 10 her ist in das Ende eine in dem Ausführungsbeispiel im Querschnitt
etwa U-förmige Innenumfangsnut 24 eingebracht, die die Längsbohrungen 30 anschneidet. Zwischen der äußeren, in
Fig. 3 rechten Flanke 24' der Umfangsnut 24 und der Stirnseite 1' des Walzenkörpers 10 verbleibt eine Wandstärke von
10 bis 30 mm. Die Längsbohrungen 30 setzen sich von ihrer Herstellung her durch diese verbleibende Wandstärke fort und
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sind sämtlich durch eingeschweißte Stopfen 25 dicht verschlossen. Die Fügezone, d.h. die ringförmige Schweißnaht,
trägt die Bezugszahl 26.
Die lichte Weite der Umfangsnut 24 ist radial nach innen durch einen Schließring 27 von etwa rechteckigem Querschnitt
überdeckt, wobei sich die längeren Rechteckseiten parallel zur Achse 2 erstrecken. An den beiden kurzen Rechteckseiten
ist der Schließring 27 durch Schweißnähte 28 und 29 mit dem Ende des Walzenkörpers 10 bzw. dem inneren Rand
des Wandungsteils 33 verschweißt.
Der separate Walzenzapfen 3 ist mit einer zur Achse senkrechten Endfläche 3' gegen die Stirnseite 1' des Walzenkörpers
10 gesetzt und dort mittels über den Umfang verteilter in Fig. 3 nur angedeuteter achsparalleler Schrauben 34
befestigt. Der Walzenzapfen 3 besitzt einen axial vorspringenden Zentrierbund 35, der sich mit seiner Außenumfangsfläche
von innen gegen einen Innenumfangsteil 36 des Walzenkörpers 10 und insbesondere gegen den Innenumfang des
Schließrings 27 legt.
Der Walzenzapfen 3 deckt also die Fügezonen in Gestalt der Schweißnähe 26,28,29 gegen den in den Längsbohrungen 30
und in der durch den Schließring 27 zu der Ringnut 31 gewordenen Umfangsnut 24 nach außen ab, so daß bei einem Versagen
einer der Schweißnähte keine Teile nach außen geschleudert werden können.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6 ist in
die Stirnseite 1' des Walzenkörpers 10 ein innerer Absatz mit einem zylindrischen äußeren Wandungsteil 37 und einem
senkrecht zur Achse 2 nach innen vorspringenden absatzartigen Wandungsteil 38 eingedreht. Die Längsbohrungen 30 werden
in den absatzartigen Wandungsteil 38 eingebracht, der sich also über den gesamten Querschnitt der Längsbohrungen 30 erstreckt.
Nach Fertigstellung der Längsbohrungen wird ein in einem durch die Achse gehenden Querschnitt winkliger
Schließring 40 eingeschweißt. Ein radialer Schenkel 41 des Schließrings bildet die dem Absatz 38 gegenüberliegende
Flanke der Ringnut 31, während der andere Schenkel 42 die
Il Il ····
- li -
radial innere Begrenzung der Ringnut 31 darstellt. Der Schließring 40 ist an seinen beiden Rändern durch
Schweißnähte 43,44 mit dem äußeren Rand der Zylinderfläche 37 bzw. dem inneren Rand der Absatzfläche 38 verschweißt.
Die durch die Schweißnähte 43,44 gebildete Fügezone wird in der gleichen Weise wie in dem Ausführungsbeispiel
der Fig. 3 und 4 durch die zur Achse 2 senkrechte Endfläche 3' und den Außenumfang 35' des Zentrierbundes 35 abgedeckt.
39 ist eine Druckentlastungsbohrung, die vom Scheitel zwischen der Endfläche 3' und dem Außenumfang 35' des Zentrierbundes
35 in der aus der Zeichnung ersichtlichen Weise ausgeht.
Claims (21)
1. Beheizbare Walze (100) mit einem um seine Achse (2) umlaufenden zylindrischen Walzenkörper (10), dessen
Außenumfang (1) den arbeitenden Walzenumfang bildet und der eine erste innere Hohlraumanordnung aufweist,
mit einer in der ersten Hohlraumanordnung (H1) über die
Länge der Walze (100) in deren Längsrichtung mindestens über die Arbeitsbreite der Walze (100) sich erstreckenden Heizanordnung,
und mit einer in dem Walzenkörper (10) radial außerhalb der ersten Hohlraumanordnung vorgesehenen geschlossenen
zweiten Hohlraumanordnung (H2) in Gestalt mehrerer über den
Umfang des Walzenkörpers (10) gleichmäßig verteilter, länglicher an den Enden geschlossener achsparalleler Kanäle, die
teilweise mit einer bei der durch die Heizvorrichtung erzeugten Temperatur verdampfenden Flüssigkeit gefüllt sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die länglichen Kanäle an mindestens einem Ende durch eine Ringkammer (31) miteinander verbunden sind, die
einen verschließbaren separaten, von außen erreichbaren Zugangskanal (16) aufweist.
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2. Walze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ringkaininer (31) radial den Querschnitt der stabförmigen
Ausnehmungen überdeckt.
3. Walze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ringnut (31) durch eine am Ende des zylindrischen Walzenkörpers (10) angebrachte ringförmige Ausnehmung
(24;37/38) vorgebildet ist, die mit den Enden der Kanäle in
Flüssigkeitsverbindung steht.
4. Walze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringnut (31) eine vom Innenumfang des Endes des Walzenkörpers
(10) ausgehende, die Enden der Kanäle anschneidende Innenumfangsnut 24 umfaßt, die durch einen den lichten Querschnitt
der Umfangsnut (24). radial nach innen abdeckenden Schließring (27) geschlossen ist und durch deren äußere
Flanke (33) die Kanäle hindurchgehen und dort durch eingesetzte Stopfen (25) axial nach außen geschlossen sind.
5. Walze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringnut (31) einen inneren Umfangsabsatz (37,38) am Ende
des Walzenkörpers (10) umfaßt, der durch einen winkligen Schließring (40) axial nach außen und radial nach innen
geschlossen ist.
6. Walze nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließringe (27,40) und die Stopfen (25) längs
ihrer Fügezonen verschweißt sind.
7. Walze nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß an die Enden des zylindrischen Walzenkörpers (10) je ein Walzenzapfen (3) angesetzt ist, der die
Fügezonen (26 ,28,29;43 , 44) abdeckt.
8. Walze nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Walzenzapfen (3) eine gegen die Stirnseite (1') des
Walzenkörpers (10) zur Anlage kommende, zur Achse (2) senk-
rechte Endfläche (3') und einen in das Ende des zylindrischen Walzenkörpers (10) eingreifenden zylindrischen Zentrieransatz
(35) umfaßt.
9. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Walzenkörper (10) an den Enden achsgleiche Walzenzapfen (3) aufweist und sich der Zugangskanal
(16) durch die Wandung (17) eines Walzenzapfens (3) hindurcherstreckt und im Bereich des Endes des Walzenzapfens
(3) ausmündet.
10. Walze nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zugangskanal (16) in der Stirnseite (15) des Achszapfens (15) ausmündet und die Stirnseite (15) an einer Endscheibe
(7) überdeckt ist, mittels derer der Zugangskanal (16) drehfest verschließbar ist.
11. Walze nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß in der Endscheibe (7) ein verschließbarer Anschluß (18)
ausgebildet ist, der über einen in der Endscheibe (7) ausgebildeten Anschlußkanal (19) mit dem Zugangskanal (17) in
Verbindung steht.
12. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringkammer (31) gegen das Auftreten
von zu hohen Drücken gesichert ist.
13. Walze nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß in den Anschluß (18) eine diesen verschließende
Überdrucksicherung (33) mit Berstscheibe eingesetzt ist.
14. Walze nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Anschlußkanal (19) innenseitig des Überdruckventils
(33) ein Vakuumrückschlagventil (23) angeordnet ist.
15. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Hohlraumanordnung (H1) einen
- 4 einzelnen
zur Achse (2) koaxialen Hohlraum (5) umfaßt.
zur Achse (2) koaxialen Hohlraum (5) umfaßt.
16. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung ein den Walzenkörper
(10) der Länge nach durchströmendes Wärmeträgermedium umfaßt.
17. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung eine elektrische
Heizvorrichtung umfaßt.
18. Walze nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,,
daß die Heizeinrichtung elektrische Widerstandsheizstäbe (21) umfaßt.
19. Walze nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung eine Induktionseinrichtung ist.
20. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung (20) mit dem Walzenkörper
(10) umläuft und über mindestens einen Drehanschluß (14) mit Energie versorgbar ist.
21. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung undrehbar angeordnet
und in der Hohlwalze (5) drehgelagert ist.
Priority Applications (6)
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|---|---|---|---|
| DE29510512U DE29510512U1 (de) | 1995-06-29 | 1995-06-29 | Beheizbare Walze |
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| PCT/DE1996/000701 WO1996035839A1 (de) | 1995-05-09 | 1996-04-23 | Beheizbare walze |
| DE59600811T DE59600811D1 (de) | 1995-05-09 | 1996-04-23 | Beheizbare walze |
| JP8533653A JPH10502726A (ja) | 1995-05-09 | 1996-04-23 | 加熱可能なロール |
| US08/945,878 US5967958A (en) | 1995-05-09 | 1996-04-23 | Heatable roller |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE29510512U DE29510512U1 (de) | 1995-06-29 | 1995-06-29 | Beheizbare Walze |
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Family Applications (1)
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