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DE29509240U1 - Vorrichtung zur Aufbewahrung von Büromitteln - Google Patents

Vorrichtung zur Aufbewahrung von Büromitteln

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DE29509240U1
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Germany
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motor vehicle
seat
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/04Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in driver or passenger space, e.g. using racks
    • B60R7/043Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in driver or passenger space, e.g. using racks mounted on or under a seat

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Input Circuits Of Receivers And Coupling Of Receivers And Audio Equipment (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Description

Volker Kamm 22393 Hamburg
Vorrichtung zur Aufbewahrung von Büromitteln.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von Bürohilfsmitteln für den gewünschten Zugriff, wie Lap-top-Computer, Telefon- und Faksimilegerät, Diktiergerät, CD-Rom-Abspielgerät, Audio-Videofunkempfänger, Schreibmaterialien, Mappen, Akten und dergl.
Außendienstreisenede müssen häufig einen Teil ihrer Verwaltungsarbeit im Auto erledigen und haben dabei immer das Problem der Unterbringung der hierfür erforderlichen Utensilien. Selbst wenn beispielsweise das Funktelefon für den Autofahrer griffbereit zur Verfügung steht, so befindet sich doch meistens das Diktiergerät in einem Aktenkoffer, in dem die einzelnen Akten mehr oder weniger sortiert untergebracht sind. Wird auch ein Personalcomputer mitgeführt, so bedeutet dies für diesen und die anderen elektronischen Geräte, daß sie während langer Reisezeiten mit Energie versorgt werden müssen, damit sie danach dem eigentlichen Zweck zur Verfügung gestellt werden können.
Hier nun setzt die vorliegende Erfindung an und will eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so ausgestalten, daß sie von einem Reisenden bequem mit sich geführt werden kann und alle erforderlichen Utensilien ohne weiteres zur Verfügung stellt.
Erreicht wird dies durch die im Schutzanspruch angegebenen Merkmale.
Das Wesen der vorliegenden Erfindung beruht darin, daß alle erforderlichen Geräte für die Büroarbeit in einem Gestell oder Block Aufnahme finden, so daß sie von dorther bei Bedarf entnommen oder betätigt werden können. Da dieser Block tragbar ausgebildet ist, kann der Reisende diesen Block mit in sein Hotelzimmer nehmen, er kann diesen Block von außen her unsichtbar im Kofferraum seines Fahrzeugs verstauen oder aber neben sich auf dem Beifahrersitz absetzen, so daß er, wenn nicht während der Fahrt dann in einer Fahrtpause, in gewünschter Weise an die Geräte herangelangen kann. Der Block kann mit Hilfe der Sicherheitsgurte festgelegt werden, wobei zusätzliche Teile für einen betriebssicheren Halt sorgen. Die einzelnen Geräte sind in dem Block transportsicher untergebracht. Es stehen Speisekabel zur Verfügung, um im Hotelzimmer die Akkumulatoren über 220V-Wechselstrom und im Auto über 12V-Gleichstrom aufzuladen. Antennenanschlüsse sind ebenfalls vorgesehen, so daß die im Kraftfahrzeug oder in einem sonstigen Raum installierte Antenne für den Funkverkehr genutzt werden kann.
Der Block kann im wesentlichen Kastenform haben, eine seiner Seiten kann an die Kontur der Lehne angepaßt sein. Eine Anpassung an die Sitzfläche ist deshalb nicht erwünscht, weil das Anordnen auf einer ebenen Fläche in einem Hotelzimmer oder im Kofferraum möglich sein soll.
Als Material für den Block der Vorrichtung gemäß der Erfindung kommt Kunststoff und/oder Holz in Frage, wobei natürlich auch ein Lederüberzug in gewünschter Farbe denkbar ist. Es liegt im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch einen Rundfunkempfänger mit Phonoteil oder gar ein TV-Emfpangsgerät mit unterzubringen, so daß diese Geräte nach Verlassen des Kraftfahrzeuges nicht in diesem verbleiben sondern über den tragbaren Block mitgeführt werden können.
Denkbar ist auch, den Block mit einer Lampe oder Leselampe und Befestigungsteilen für mobile Funkgeräte auszustatten.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise erläutert.
Die einzige Figur der Zeichnung zeigt eine seitliche Ansicht auf einen Beifahrersitz eines Kraftfahrzeuges, auf dem sich eine Vorrichtung gemäß der Erfindung befindet.
In der Figur ist mit 30 der Sitz und mit 20 die Lehne eines Beifahrersitzes bezeichnet. Auf diesem Beifahrersitz befindet sich ein Block 10, wobei an der Bodenfläche eine Stütze 12 nach unten herausgeklappt ist und in den Zwischenraum zwischen Sitz 30 und Lehne 20 eingeführt worden ist. Auf diese Art und Weise ergibt sich ein sicherer Halt des Blockes 10 während der Fahrt. Selbstverständlich kann der Sicherheitsgurt noch um den Block 10 herumgelegt werden, und dieser kann mit entsprechenden Aufnahmeteilen ausgebildet sein.
Mit 11 sind Traggurte, Handgriffe oder dergl. oben und seitlich am Block 10 bezeichnet.
Der Block 10 hat im wesentlichen die Gestalt eines zur einen Seite hin offenen Regals, wobei sich im Fach 13 Kleinmaterialien befinden können, im Fach 14 ein Diktiergerät. Der Bereich 15 ist für Akten und Mappen vorgesehen, während ein schnurloses Telefon in dem Fach 16 Aufnahme findet. Im Fach 17 kann ein Lap-top- oder Personalcomputer und/oder ein CD-Rom-Laufwerk Aufnahme finden.
Die vorgenannten elektronischen Geräte sind so in dem Block 10 untergebracht, daß sie selbst bei Kurvenfahrt und starker Beschleunigung ihre vorgesehenen Räume nicht verlassen können.
Die einzelnen Geräte sind elektrisch angeschlossen und sofern eine Verbindung über den Zigarrenanzünder des Kraftfahrzeuges hergestellt wird, können diese elektrischen Geräte über die Batterie des Kraftfahrzeuges gespeist werden.
Es liegt auf der Hand, daß nach Lösen des Sicherheitsgurtes der Block 10 herausgenommen und in einen Kofferraum getan oder in ein Hotelzimmer verbracht werden kann, wo ein Anschluß mit dem 220V-Netz hergestellt werden kann.

Claims (1)

  1. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Bürohilfsmitteln für den gewünschten Zugriff, wie Lap-top-Computer, Telefon- und Faksimilegerät, Diktiergerät, CD-Rom-Abspielgerät, Audio-Videofunkempfänger, Schreibmaterialien, Mappen, Akten und dergl., dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung als tragbarer Block (10) mit mindestens einem Handgriff (11) ausgebildet ist, der in seiner Größe und/oder in einer seiner Begrenzungen an die Kontur eines Kraftfahrzeug-Beifahrersitzes angepaßt ist; der Block (10) mit Mitteln zum Anlegen des Sicherheitsgurtes eines Kraftfahrzeuges ausgestattet ist, der Block (10) an seiner Standfläche am Boden mit einer einfahrbaren oder einklappbaren Stütze (12) für den Einsatz in den Zwischenraum zwischen Sitz (30) und Lehne (20) eines Kraftfahrzeugsitzes ausgebildet ist, und daß der Block (10) sowohl mit Anschlüssen für 220V-Wechselstrom und 12V-Gleichstrom als auch mit einem Antennenanschluß ausgerüstet ist.
    Telefon
    Telephone
    (040)381233
    (040)381234
    Telekopierer VAT No. Deutsche Bank AG
    Facsimile DE 13ß*4S2££Ü !*** ,T!arnt5tfre·". &Idigr;
    (040)3809288 #·"*"·***; ; Kt«.?Nft*3 512*131 &Idigr;·*·
    Postbank
    ."yamburg
    ito.-Nr. 852 62-202
    '••BLZ 200100 20
    Bayer, Vereinsbank
    München
    Kto.-Nr. 46515080
    BLZ 700 202 70
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