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DE29508960U1 - Transportable Farbspritzkabine in Form eines Zelts - Google Patents

Transportable Farbspritzkabine in Form eines Zelts

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DE29508960U1
DE29508960U1 DE29508960U DE29508960U DE29508960U1 DE 29508960 U1 DE29508960 U1 DE 29508960U1 DE 29508960 U DE29508960 U DE 29508960U DE 29508960 U DE29508960 U DE 29508960U DE 29508960 U1 DE29508960 U1 DE 29508960U1
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spray booth
paint spray
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booth according
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
    • B05B16/00Spray booths
    • B05B16/40Construction elements specially adapted therefor, e.g. floors, walls or ceilings
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
    • B05B14/00Arrangements for collecting, re-using or eliminating excess spraying material
    • B05B14/40Arrangements for collecting, re-using or eliminating excess spraying material for use in spray booths
    • B05B14/43Arrangements for collecting, re-using or eliminating excess spraying material for use in spray booths by filtering the air charged with excess material
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
    • B05B16/00Spray booths
    • B05B16/60Ventilation arrangements specially adapted therefor

Landscapes

  • Details Or Accessories Of Spraying Plant Or Apparatus (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Description

Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Farbspritzkabine in Form eines an einer Haltekonstruktion aufgehängten betretbaren Zelts.
Die Qualitätsanforderungen an zu lackierende Teile erfordern es, daß das Lackieren in einem verhältnismäßig abgeschlossenen Raum stattfindet, der vor Staub geschützt ist. Darüberhinaus bestehen strenge Arbeits- und Umweltschutzbedingungen, die einerseits eine hinreichende Belüftung derartiger geschlossener Lackierräume erfordern, andererseits eine Immission von Partikeln und Dämpfen ins Freie weitgehend beschränken. Schließlich machen es bestehende Sicherheitsvorschriften notwendig, zur Aufnahme von mit Brennstoff (Öl oder Gas) betriebenen Heizeinrichtungen und deren Brennstoffvorrat von der Lackier- und Trockenkabine getrennte und gesicherte Räumlichkeiten vorzusehen. Die Gesamtheit dieser Anforderungen führt dazu, daß Lackierkabinen überwiegend in festen Bauwerken vorgesehen werden müssen und infolgedessen entsprechend hohe Investitions- und gegebenenfalls Mietkosten voraussetzen. Für einschlägige Klein- und Kleinstbetriebe ist der damit verbundene finanzielle Aufwand kaum zu verkraften.
Stationäre Lackierkabinen sind auch deshalb von Nachteil, weil es bei der Durchführung von inbesondere großen Bauprojekten günstiger ist, die Lackierarbeit unmittelbar auf der Baustelle auszuführen. Dadurch werden Transportkosten der zu lackierenden Teile von der Baustelle zur Lackierkabine und zurück sowie Transportschäden an den lackierten Teilen (und dadurch bedingte Nacharbeiten) vermieden.
Zur Behebung der geschilderten Nachteile sind bereits mannigfaltige Vorschläge gemacht worden. So ist eine transportable Lackierkabine bekannt, die nach Art eines Fachwerks aus Rahmenteilen aufgebaut ist, welche mit Kunststoffolie oder Kunststoffgewebe bespannt sind (EP-A 331 621). Beim Aufbau der Lackierkabine werden diese Rahmenteile mittels Verbindungsvorrichtungen verbunden, wobei Abdichtelemente vorgesehen sind, um die Verbindungsstellen zwischen aneinander liegenden Rahmenteilen vor dem Eindringen von Staub und dgl. zu sichern. Nachteilig an dieser bekannten Lösung ist jedoch, daß ein einwandfreies und dichtes Zusammenfügen der Rahmenteile eine ebene Grundfläche voraussetzt, die auf Baustellen meist nicht zur Verfügung steht. Daher besteht immer die Gefahr eines Klaffens zwischen den Rahmenteilen und entsprechender Undichtheit. Weiterhin besteht keine Möglichkeit einer vorschriftsgemäßen Unterbringung von Heiz- und Lüftungsaggregaten.
Eine andere bekannte Farbspritzkabine der eingangs genannten Art (DE-AS 16 84 828) besteht aus einem Zelt aus luftdurchlässigem Stoff, das an horizontal gespannten Kabeln aufgehängt ist und dessen Bodenauflage aus Stoff hochgestellte Ränder aufweist, die von einer an den unteren Zelträndern befestigten Stoffschürze übergriffen werden. Im Inneren des Zelts ist zur Unterdruckerzeugung darin mindestens ein Ventilator in einem Lüftungsschlauch angeordnet, der nach oben durch das Zeltdach hindurch reicht und dort durch eine Filterscheibe abgesperrt ist.
Diese Farbspritzkabine hat den Nachteil, daß die durch horizontal gespannte Kabel gebildete Haltekonstruktion zwischen zwei festen Mauern verlaufen muß, die an Baustellen in der erforderlichen Anordnung nicht immer zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, daß die im Zeltinneren angeordneten Ventilatoren Arbeitsplatz beanspruchen und eine nachteilige Luftströmung erzeugen. Bestehende Vorschriften für die Unterbringung von Heizeinrichtungen sind darüberhinaus nicht erfüllt.
Schließlich ist es auch schon bekannt, eine Pulverbeschichtung von Teilen in einer jeweils nur eines der Teile aufnehmenden, aus Stoff bestehenden Kabine durchzuführen, die in einem Gestell aufgehängt ist. An einer Seite der Kabine ist eine stets offene Zugangsöffnung vorgesehen, durch die hindurch der Beschichtungsvorgang ausgeführt wird (EP-A 611 605). Für die Durchführung von Lackspritzarbeiten bietet diese Kabine keine Vorteile, da durch die ständig offene Zugangsöffnung fortwährend Staub eintreten und die Lackierqualität beeinträchtigen kann.
Gemeinsamer Nachteil der vorstehend beschriebenen bekannten Kabinen ist, daß für die Luftführung im Inneren keinerlei Vorkehrungen getroffen sind, die eine laminare Luftströmung gewährleisten, wie dies zur Erzielung einer hohen Lackierqualität erforderlich ist (vergl. DE-U 91 01 810). Daher muß mit der Transportfähigkeit dieser bekannten Kabinen neben den geschilderten Nachteilen auch eine Herabsetzung der Lackierqualität in Kauf genommen werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Farbspritzkabine der eingangs geschilderten Art vorzuschlagen, welche die bestehenden Schutz- und Sicherheitsvorschriften erfüllt, transportabel und beim Auf- und Abbau leicht an Bodenunebenheiten anpaßbar ist, eine Luftführung im Innenraum gewährleistet, die eine einwandfreie Lackierqualität sicherstellt und gleichwohl so geringe
Kosten erfordert, daß sie auch für Klein- und Kleinstbetriebe erschwinglich ist.
Erfindungsgemäß wird dies durch die im Anspruch 1 angegebene Gestaltung erreicht.
Da die aus Gerüststäben und -trägem aufgebaute Haltekonstruktion unabhängig von dem aus einzelnen Bodenrosten erstellten Boden ist und die Bodenroste individuell höheneinstellbar sind, kann die Farbspritzkabine auch bei welligem und unebenem Boden, wie dieser auf Baustellen fast immer anzutreffen ist, einwandfrei horizontal eingestellt werden. Die Ausbildung der Farbspritzkabine als aufgehängtes Zelt macht sie von Unebenheiten unabhängig. Weiterhin übernimmt die Abstützung des Druckgebläses und der elektrischen Heizeinrichtung und zweckmäßigerweise auch des Abluft-Sauggebläses das Gestell. Da diese Einrichtungen in dem Gestell über dem Zelt angeordnet sind, ist keine zusätzliche Bodenfläche erforderlich. Weiterhin bedarf die elektrische Heizeinrichtung, die dem Druckgebläse zugeordnet ist, abgesehen von deren elektrischer Zulassung, keiner Erfüllung von Sicherheitsvorkehrungen, wie diese mit Brennstoffen arbeitende Heizeinrichtungen benötigen. Aus diesem Grund kann eine feste Baukonstruktion, die Druckgebläse und Heizeinrichtung aufnehmen müßte, entfallen.
Infolge der Anordnung des Druckgebläses und des zugeordneten Filters über dem Zelt und der Anordnung des Abluftschachtes unter den Bodenrosten, ist eine gleichmäßige Luftströmung von oben nach unten gewährleistet. In dem Zeltinneren auftretende Spritznebel werden daher an einer seitlichen Wanderung weitgehend gehindert, sodaß eine hohe Lackierqualität gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung dahingehend, daß das Filter eine Filterdecke ist, die in einem ebenfalls in dem Gestell aufgehängten Rahmen angeordnet ist. Die Ansaugfläche des unter den
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Bodenrosten angeordneten Abluftschachts ergibt eine weitgehend laminare Luftströmung und kann durch eine Erhöhung der Anzahl von Abluftschachten vergrößert werden.
Sämtliche Komponenten der erfindungsgemäßen Farbspritzkabine sind von einer Größe bzw. einem Gewicht, daß sie auch von einer Person gehandhabt werden können. Dies gilt für die erforderlichen Gebläse und die Heizeinrichtung ebenso wie für die einzelnen Bodenroste, die zweckmäßigerweise quadratisch sind und leicht miteinander, z.B. durch Haken oder dgl., gekoppelt werden können. Für größere Bauteile, z.B. den Abluftschacht, wird dies dadurch erreicht, daß diese zerlegbar sind. Die Farbspritzkabine kann deshalb sehr rasch und gegebenenfalls von einer einzelnen Person auf- und abgebaut werden.
Von wesentlichem Vorteil für die zu erzielende Lackierqualität ist, daß das Zusammenwirken des Druckgebläses mit dem Sauggebläse zur Erzielung eines Überdruckes (beispielsweise von 0,3 bar) im Zeltinneren eingestellt ist. Hierdurch wird vermieden, daß an unvermeidbaren Ritzen oder Spalten an den Verbindungsstellen zwischen Zelt und Boden oder bei vorübergehendem Öffnen der Zelt-Eingangsöffnung Staub in das Zeltinnere eindringen kann.
Die Höhe des Überdruckes kann auf einfache Weise dadurch eingestellt werden, daß in der Abluftleitung zwischen dem Sauggebläse und dem Abluftschacht eine einstellbare Drosselklappe angeordnet ist, die mehr oder weniger geschlossen wird.
Der Aufbau des Gestells, in dem das Zelt aufgehängt ist, und auch des aus Bodenrosten erstellten Bodens erlaubt eine einfache Vergrößerung der Farbspritzkabine, falls dies sich einmal als erforderlich zeigen sollte. Das Zelt kann hierbei "mitwachsen", wenn es aus miteinander (z.B. durch Reißverschlüsse) verbindbaren Bahnen besteht oder ein entsprechendes Anstückeln erlaubt.
Das Gestell ist besonders kostengünstig erstellbar, wenn es zweckmäßigerweise aus handelsüblichen Gerüststäben und -trägem aufgebaut wird, die zur Erstellung von Baugerüsten zum Einsatz kommen.
5
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der beiliegenden Zeichnungen sowie aus weiteren Unteransprüchen. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 - eine perspektivische Ansicht des Gestells und des darin aufgehängten Zelts, wobei aus Übersichtlichkeitsgründen Druckgebläse, Heizeinrichtung, Sauggebläse und Zuluftdom nicht dargestellt sind;
Fig.2 - in auseinandergezogener Darstellung Druckgebläse, Zuluftdom und Filterdecke, und
Fig. 3 - eine Teildarstellung der Bodengruppe.
Die in den Figuren 1 bis 3 dargestellte Farbspritzkabine besteht im wesentlichen aus einem im ganzen mit 1 bezeichneten Gestell, einem darin aufgehängten Zuluftdom 2, einem Lackierzelt 3 und einer Bodengruppe 4 (Fig. 3).
Das Gestell 1 ist in dem Ausführungsbeispiel aus handelsüblichen Gerüststäben und -trägem 10 aufgebaut, die in bekannter Weise an ihren Enden biegesteif miteinander verbunden werden können. Die Anzahl von in dem Gestell 1 benützten Gerüstträgern ist nicht kritisch; sie wird nach den durch die Größe des Zelts gegebenen Erfordernissen hinsichtlich der Belastung im Einzelfall bestimmt.
Der Zuluftdom 2 hat die Form einer umgedrehten viereckigen Wanne und besteht aus Aluminiumblech. Er weist einen nach außen gerichteten, umlaufenden Flansch 20 auf, über den er mit einem in seinem Umriß dem Zuluftdom 2 angepassten
Rahmen 21 durch nicht gezeigte Schrauben zu einer Einheit verbunden ist. Der Rahmen 21 besteht aus U-Profilen, die nach außen gerichtete Haken 22 aufweisen, und ist auf nicht gezeigte Weise über die Haken 22 an zwei einander gegenüber liegenden Gerüstträgern 10 des Gestells 1 aufgehängt. In dem Rahmen 21 ist eine Filterdecke 23 (die in Fig. 2 nur teilweise gezeichnet ist) ausgebildet und der Zuluftdom 2 weist an seiner Oberseite mindestens eine Zuluftöffnung 24 aus. Wie in Fig. 2 bei 25 strichpunktiert angedeutet ist, ist der Zuluftdom längs dieser Linie zerlegbar, sodaß seine Einzelteile besser handhabbar sind. Die Verbindung bzw. Zerlegung der Zuluftdom-Teile kann durch nicht gezeigte Flansche, die miteinander verschraubt werden, erfolgen. Auch der Rahmen 21 ist einschließlich der darin angeordneten Filterdecke 23 in eine entsprechende Anzahl von Einzelteilen zerlegbar.
Auf dem obersten Träger 10 des Gestells 1 ist ein Rahmen 11 befestigt, der zur Aufnahme und Abstützung eines Zuluftaggregats dient, das im wesentlichen aus einem Druckgebläse 12, einem an dessen Druckseite angeschlossenen Zuluftkanal 13 und einer in dem Zuluftkanal 13 angeordneten, nicht gezeigten elektrischen Heizeinrichtung besteht. Das Zuluftaggregat ist auf nicht näher gekennzeichnete Weise an dem Rahmen 11 so befestigt, daß es über einen Flansch 14 oder eine dichtende Steckverbindung mit der Zuluftöffnung 24 in dem Zuluftdom 2 verbunden werden kann.
Das Lackierzelt 3 weist an seiner Deckenseite eine Öffnung 35 auf, die von einem nach oben gerichteten umlaufenden Kragen 36 umrandet ist. Die Öffnung 35 und der zugeordnete Kragen 36 entsprechen in Größe und Form im wesentlichen dem Rahmen 21, mit dem der Kragen 36 im aufgebauten Zustand der Farbspritzkabine verbunden ist. Hierzu dient eine angedeutete Dichtnaht 37 an dem Kragen 36. Die Dichtnaht 37 kann aus einer Vielzahl von Ösen bestehen, durch die eine Zugkordel verläuft. Zur Verbindung mit dem Rahmen 21 kann
der Kragen über die nach außen weisenden U-Schenkel des Rahmens 21 gezogen werden. Durch eine mittels der Zugkordel vorgenommene Raffung der Dichtnaht wird der Kragen 36 dann eingezogen und umgreift den Rahmen 21. Um diese Verbindung von dem Gewicht des Zelts zu entlasten, ist das Zelt 30 in dem Gestell 1 über Ketten 38 aufgehängt. Die Ketten 38 können an den oberen Ecken des Zelts 30 angreifen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist jedoch das Zelt 30 an gegenüber liegenden oberen Zeltkanten Schlaufen 39 auf, durch die sich auf jeder Seite jeweils eine Tragstange erstreckt. Die Ketten 38 sind an den Enden der jeweiligen Tragstange befestigt.
An der Vorderseite des Zelts sind aus transparentem Material bestehende, weitgehend sich über die Höhe des Zelts 3 erstreckende Fenster 30 eingenäht; an der Seitenfläche befinden sich ebenfalls transparente Einsätze
31. Längs einem der Fenstereinsätze 30 ist ein senkrecht verlaufender Reißverschluß 32 angedeutet, der den Zugang in das Zeltinnere ermöglicht. An dem unteren Rand des Zelts 3 sind nach unten und innen umschlagbare Lappen 33 vorgesehen, die an der Unterseite der Bodengruppe 4 befestigt werden können. Außer an dem Rahmen 21 ist das Zelt 3 mittels Gurtschlaufen 34 an dem Gestell 1 eingehängt. Die Gurtschlaufen 34 können geöffnet und mittels eines Druckknopf- oder Klettverschlusses geschlossen werden.
Die in Fig. 3 der Übersichtlichkeit halber nur teilweise dargestellte Bodengruppe 4 besteht in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel aus insgesamt 9 quadratischen Bodenrosten 40, von denen die mittlere Reihe nicht gezeichnet ist, um einen darunter angeordneten Abluftschacht 41 sichtbar zu machen. Die Bodenroste 40 bestehen jeweils aus einem quadratischen Rahmen, der über höhenverstellbare Ständerfuße 42 abgestützt ist. Die Höhenverstellung der Ständerfüße 42 kann in bekannter Weise stufenlos durch Schraubverstellung oder stufenweise durch
Querlöcher und darin einsteckbare Stifte erfolgen. Die Oberseite der Bodenroste 40 ist jeweils durch ein tragfähiges Gitter 43 gebildet. Die Bodenroste 40 können miteinander durch Haken oder dgl. verbunden sein, um ein gegenseitiges Verrutschen zu verhindern.
Der Abluftschacht 41 hat die Form einer länglichen, nach oben offenen Metallwanne (z.B.aus Aluminiumblech), deren Breite derjenigen der Bodenroste 40 so angepasst ist, daß diese darübergestellt werden können. In dem vorliegenden Ausführungsbexspiel ist die Oberseite des Abluftschachts 41 durch eine Abdeckung aus einem Filtermaterial 44 verschlossen, sodaß in den Abluftschacht eintretende Luft gefiltert wird. Der Abluftschacht 41 erstreckt sich nach hinten über die Bodengruppe 4 - und damit auch über das Zelt 3 - hinaus und ist in dem überstehenden Teil 45 an der Oberseite durch eine Platte 46 verschlossen. Die Platte 46 weist eine nicht gezeigte Abluftöffnung auf, die in einen nach oben verlaufenden Abluftschlauch 47 mündet. Am oberen Ende des Abluftschlauchs 47 ist ein Abluftaggregat 48 angedeutet, das aus einem Sauggebläse 49 und gegebenenfalls einem ihm vorgeschalteten, nicht gezeigten Kohlefilter besteht. Das Abluftaggregat 48 ist in nicht näher gezeigter Weise über einen Rahmen 15 auf der Oberseite des Gestells 1 befestigt, wobei das Sauggebläse 49 höher als das Druckgebläse 12 angeordnet ist. Auch der Abluftschacht 41 ist, ohne daß dies näher dargestellt ist, in Einzelteile zerlegbar, die leicht handhabbar sind. Der Abluftschlauch 47, der beweglich und nachgiebig ist, kann durch Schlaufen oder sonstige Befestigungselemente mit der Rückseite des Zelts verbunden sein.
Die Farbspritzkabine nach dem Ausführungsbeispiel wird folgendermaßen aufgebaut:
Zunächst wird der Abluftschacht 41 aus seinen Einzelteilen zusammengefügt und auf dem Boden an einer ausgewählten Stelle aufgelegt. Anschließend werden die Bodenroste 40 aufgestellt, wobei durch Höhenverstellung der Ständerfuße
42 dafür gesorgt wird, daß die Bodengruppe 4 eine horizontal ausgerichtete Auftrittsfläche erhält. Die Bodenroste 40 werden dann durch ihre Verbindungsvorrichtungen aneinander gekoppelt. Anschließend wird das Gestell 1 um die Bodengruppe 4 herum durch Verbinden der Gerüstständer und -träger errichtet und darin der Rahmen 21 nach dessen Zusammenbau mittels der Haken 22 aufgehängt. Daraufhin kann der Zuluftdom 2 mit der Oberseite des Rahmens 21 verschraubt werden. Wiederum anschließend werden die Rahmen 11 bzw. 15 auf der Oberseite des Gestells 1 mit den entsprechenden Querträgern 10 verbunden, woraufhin auf diesen Rahmen das Zuluftaggregat 12, 13 und das Abluftaggregat 48 befestigt werden. Der Zuluftschacht 13 wird über der Zuluftöffnung 24 mit dem Zuluftdom 2 verbunden; an das Abluftaggregat 48 wird der Abluftschlauch 47 angeschlossen und ebenfalls über der Abluftöffnung mit dem überstehenden Teil 45 des Abluftschachts 41 verbunden. Nun wird das Zelt 30 in dem Gestell 1 eingehängt, indem Tragstangen durch die Schlaufen 39 hindurchgeschoben und über die Ketten 38 an den oberen Gestellecken aufgehängt werden. Daraufhin kann durch Hochziehen des Kragens 36 über den unteren Rand des Rahmens 21 und anschließende Raffung des Kragens 36 die geschilderte Verbindung des Zelts 30 mit dem Rahmen 21 ausgeführt werden. Die Umschlaglappen 33 am unteren Zeltrand werden nun unter die Bodenroste 40 gefaltet und können dort durch Haken oder durch Klettverbindungen befestigt werden. Nach diesem Aufbau müssen noch das Zuluft- und das Abluftaggregat an die elektrische Energieversorgung angeschlossen werden, woraufhin die Farbspritzkabine betriebsbereit ist. Durch Einstellung einer dem Sauggebläse vorgeschalteten oder in dem Abluftschlauch 47 angeordneten Drosselklappe kann nunmehr der in dem Zeltinneren erwünschte Überdruck hergestellt werden. Dies lässt sich durch ein deutlich sichtbares Auswölben der Zeltwände abschätzen.

Claims (1)

  1. Peter Weigert 32 554 20/a/be
    Jägerweg 5
    82335 Berg
    5
    Ansprüche
    1. Farbspritzkabine in Form eines an einer Haltekonstruktion (1) aufgehängten betretbaren Zelts, gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkmale: a) Die Haltekonstruktion ist ein aus Gerüststäben und trägem (10) montierbares Gestell (1), in dem das Zelt (3) aufgehängt ist;
    b) der Boden (4) der Farbspritzkabine ist aus einer Mehrzahl von einzeln handhabbaren, höhenverstellbaren Bodenrosten (40) zusammengesetzt;
    c) unter den Bodenrosten (40) ist mindestens ein Abluftschacht (41) mit einem die Oberseite des Abluftschachts bildenden Abluftfilter (44) angeordnet, der mit einem Abluft-Sauggebläse (49) in Verbindung steht;
    d) über dem Zelt (3) sind auf dem Gestell (1) ein Druckgebläse (12) und eine elektrische Heizeinrichtung abgestützt, um erwärmte Zuluft über ein Filter (23) in das Zeltinnere zu fördern, wobei durch das Druckgebläse im Zeltinneren ein Überdruck erhalten wird;
    e) der untere Rand (33) des Zelts (3) ist an dem Boden (4) befestigbar.
    2. Farbspritzkabine nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gestell (1) ein Rahmen (21) aufgehängt ist, der mit dem Zelt verbunden ist. 5
    3- Farbspritzkabine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Rahmen (21) ein aus Blech bestehender Zuluftdom (2) befestigt ist, der eine Durchtrittsöffnung (24) für Zuluft aufweist, mit der eine zu dem Druckgebläse (12) führende Zuluftleitung (13) verbunden ist.
    4. Farbspritzkabine nach Anspruch 2 oder 3,
    dadurch gekennzeichnet, daß das Filter, über das Zuluft zugeführt wird, eine in dem Rahmen (21) aufgenommene Filterdecke (23) ist.
    5. Farbspritzkabine nach Anspruch 3 oder 4,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen und der Zuluftdom aus . jeweils miteinander verbindbaren Teilen ausgebildet sind.
    6. Farbspritzkabine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gerüststäbe und -träger (10) solche eines handelsüblichen Baugerüsts sind.
    7. Farbspritzkabine nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Zelt an dem Rahmen (21) mit einer Dichtungsnaht (37) befestigt ist.
    8. Farbspritzkabine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenroste (40) Quadratform aufweisen und jeweils vier individuell längenverstellbare Ständerfuße (42) besitzen.
    10. Farbspritzkabine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das den Abluftschacht (41) beaufschlagende Sauggebläse über dem Zelt auf dem Gestell abgestützt ist.
    11. Farbspritzkabine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckgebläse und das Sauggebläse jeweils auf gesonderten Rahmen (11 bzw. 15) angeordnet sind, die mit dem Gestell verbunden sind, und daß das Sauggebläse höher als das Druckgebläse montiert ist.
    12. Farbspritzkabine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß dem Abluftschacht (41) eine Drosselklappe zugeordnet ist, durch deren Einstellung der Überdruck in dem Zelt steuerbar ist.
    13. Farbspritzkabine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Drosselklappe dem Sauggebläse vorgeschaltet ist.
    25
    14. Farbspritzkabine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
    daß dem Sauggebläse ein Filter, insbesondere ein Kohlefilter, vorgeschaltet ist.
    30
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