DE29508725U1 - Anordnung zur Abdichtung des Einführungsbereiches eines langgestreckten Substrates - Google Patents
Anordnung zur Abdichtung des Einführungsbereiches eines langgestreckten SubstratesInfo
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Description
Anordnung zur Abdichtung des Einführungsbereiches eines ;§ langgestreckten Substrates
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Abdichtung des Einführungsbereiches eines langgestreckten Substrates in ein
Gehäuse vorzugsweise eines Nachrichtenkabels in eine Muffe.
Für den Schutz von Verbindungsspleißen von z. B. Nachrichtenkabeln sind sogenannte Schrumpfmuffen bekannt, bei
welchen um den Verbindungsspleiß eine wärmeschrumpfbare Manschette herumgelegt wird, die an ihren Längskanten durch
eine über die verdickten Randbereiche der Manschette geschobene Schiene verschlossen wird. Durch Zufuhr von Wärme
z. B. mittels einer Gasflamme wird die Manschette zum Schrumpfen gebracht. Dabei legt sich die Manschette sowohl auf
den Verbindungsspleiß als auch auf die in die Muffe eintretenden Kabel auf. Treten mehr als ein Kabel von einer
Seite in die Muffe ein bzw. werden mehr als ein Kabel an einer Seite der Muffe aus dieser herausgeführt, wird zwischen die
aus einem Ende heraustretenden bzw. hereingeführten Kabel eine Klammer gesetzt, welche die Bereiche der Manschette zwischen
den Kabeln zusammenhält. Eine an der Innenseite der Manschette und ggfs auch an der Klammer befindliche
Heißschmelzkleberschicht sorgt für eine gute Abdichtung (DE-A-2 900 518).
Nachteilig bei dieser Muffe ist, daß für die Herstellung der Muffe Wärme erforderlich ist, die sich nachteilig auf die
Kabel und den Spleiß auswirken kann, so daß zusätzliche
Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen. Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Muffen ist, daß sich die bei der
Verbindung von optischen Kabeln verwendeten Spleißkassetten nur in aufwendiger Weise in einer Schrumpfmuffe unterbringen
lassen. Ein gravierender Nachteil dieses Muffentyps ist jedoch, daß die Muffe nach einem Öffnen nur mit Hilfe einer
neuen Manschette verschließbar ist.
Aus der DE-B2-21 58 992 ist eine sogenannte
Thermoplastkiemmuffe bekannt, die aus zwei Halbschalen aus thermoplastischem Material besteht. An den Längsrändern weisen
die Halbschalen Flansche auf, die einen sich in Längsrichtung konisch erweiternden Querschnitt aufweisen. Durch keilartig
wirkende lösbare Klammern bzw. Schienen sind die Halbschalen zusammengehalten. Für die Abdichtung sorgt eine zähflüssige
Dichtungsmasse, die im Bereich der angrenzenden Flächen der Halbschalen vorgesehen ist. Desgleichen ist in den halbrunden
Ansätzen, die den Einführungsbereich bilden, eine Dichtungsmasse vorgesehen, die den Spalt zwischen dem
Kabelmantel und der Eintrittsöffnung abdichtet. Zwecks Anpassung an unterschiedliche Kabeldurchmesser ist die
Eintrittsöffnung abgestuft. Diese Muffe hat sich im
Fernmeldebereich über einen langen Zeitraum bewährt.
Nachteilig bei diesem Muffentyp ist, daß sowohl bei der Erstmontage als auch nach dem Wiederöffnen der
Einführungsbereich gesondert behandelt, werden muß. So muß bei einem Muffentyp die Einführungsöffnung gebohrt werden, bei
einem zweiten Muffentyp muß der Ringspalt mit einer zähflüssigen Dichtmasse ausgespritzt werden, bei einem
weiteren Typ muß die Eintrittsöffnung durch Herausbrechen von
ringförmigen Bereichen an den Kabeldurchmesser angepaßt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Muffe für Fernmeldekabel insbesondere optische Nachrichtenkabel
anzugeben, die ohne gesonderte Vor- oder Nacharbeiten für
verschiedene Kabel anwendbar ist und die ohne Hilfsmittel wie Gasbrenner etc. montiert werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 erfaßten Merkmale gelöst.
Das längsaxial vorgespannte Rohr aus elastomerem Werkstoff ist
in der Lage, sich an verschiedene Durchmesser anzupassen, je nachdem wie stark das Rohr vorgespannt wird. Der vorgespannte
Zustand wird durch einen Hohlkörper aufrechterhalten, in welchem das Rohr eingespannt ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen erfaßt.
Die Erfindung ist anhand des in der Figur schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
In der Figur ist der Eintrittsbereich in eine Muffe 1 dargestellt., Bei der Muffe 1 handelt es sich um eine
wiederöffenbare Muffe nach dem Klemmuffenprinzip, d. h. die
Muffe 1 besteht in nicht näher dargestellter Weise aus zwei Halbschalen, welche mit sog. Klemmschienen zusammengepreßt
werden. An den Grenzflächenbereichen zwischen den Halbschalen sind elastische Dichtungen vorgesehen.
Auf dem in die Muffe 1 eingeführten (bzw. herausgeführten) Kabel 2 sitzt unter Vorspannung ein hyperbolisch geformtes
Rohr 3 aus einem Elastomeren. An beiden Enden ist das Rohr 3 mit je einem Formteil 4 und 5 aus Kunststoff verbunden. Die
Formteile 4 und 5 werden beim Spritzgießvorgang mit dem Rohr zu einem Teil verbunden. Zwischen den Formteilen 4 und 5 ist
ein Abstand &khgr; vorgesehen. Je nachdem, ob der Abstand &khgr; vergrößert oder verkleinert wird, vergrößert bzw. verkleinert
sich der Innendurchmesser des Rohres 3 im Bereich zwischen den Formteilen 4 und 5.
Die Formteile 4 und 5 sind in einem aus zwei identischen Halbschalen gebildeten Hohlkörper 9 eingespannt. Der Abstand &khgr;
kann durch einen auf der Mantelfläche der Formteile 4 und 5 und der inneren Oberfläche des Hohlkörpers 9 vorgesehenen
Rastmechanismus 6 verändert und auch festgelegt werden. Durch Zusammenschieben der Formteile 4 und 5 legt sich die Innenwand
des Rohres 3 aufgrund seiner Formgebung an die äußere Oberfläche des Kabels 2 an. Dieser Zustand wird durch den
Rastmechanismus 6 fixiert.
Das Formteil 4 weist an seiner dem Formteil 5 abgekehrten Stirnfläche eine Ringnut 7 auf, in welcher sich ein Dichtring
8 befindet. Der Dichtring 8 besteht aus dem gleichen Material wie das Rohr 3 und bildet mit diesem ein Teil, d. h. der
Dichtring 8 wird gemeinsam mit dem Rohr 3 durch Spritzgießen erzeugt. Der Dichtring 8 stützt sich unter Druck an der
Innenseite der Stirnfläche der Muffe 1 ab und dichtet somit das Muffeninnere nach außen ab. Der Druck wird durch
gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnete Schnapphaken 10 aufrechterhalten, die an der Stirnfläche des Formteils 4
angeschweißt sind. Die Schnapphaken 10 hintergreifen eine Scheibe 11 im Eingangsbereich der Muffe 1.
Zwischen den Schnapphaken 10 weist die Stirnfläche des Formteils 4 bzw. des Schnapphakenrings 10a, der an dem
Formteil 4 befestigt ist, vier nicht dargestellte im Querschnitt T-förmige in radialer Richtung verlaufende Nuten
auf, in denen kreisringsektorförmige Gleitsteine geführt sind. Diese Gleitsteine stützen sich auf dem Kabel 2 ab und fangen
das Kabel 2 ab, indem ein Kabelbinder alle Gleitsteine umfangsseitig umfaßt und in radialer Richtung auf das Kabel
zwingt.
Der Muffeneingang ist durch einen Deckel 12 verschlossen, der aus zwei Hälften besteht, die über das Kabel 2 gestülpt und zu
dem Deckel 12 vereinigt werden. Abstufungen 13 am Deckelende ermöglichen eine Anpassung an den Durchmesser des Kabels 2.
Der Deckel weist einen Paßstift 14 an seinem äußeren Umfang auf, der in eine entsprechende Rille 15 an der inneren
Oberfläche des Muffeneingangs geführt ist. Paßstift 14 und
Rille 15 sind so angeordnet, daß vier nach innen ragende Dreieckelemente 16 am inneren Umfang des Deckels den
Schnapphaken 10 gegenüberstehen. Der Deckel 12 hat zwei Aufgaben:
zunächst soll er ein unbeabsichtigtes Öffnen verhindern.
Dieses wird dadurch gelöst, daß die Rille 15 einen in Umfangsrichtung verlaufenden Abzweig aufweist. Durch Drehen
des Deckels 12 bei einer bestimmten Stellung wird der Paßstift 14 in die abzweigende Rille geführt.
Darüberhinaus dient der Deckel 12 dazu, ein Wiederöffnen der Muffe zu ermöglichen. Hierzu wird der Deckel 2 aus seiner
Normallage zurückgedreht und dann in Längsrichtung auf die Muffe 1 hin verschoben. Dabei drücken die Dreieckelemente 16
die Schnapphaken 10 nach innen, sodaß die Schnapphaken 10 nicht mehr im Eingriff mit der Scheibe Il sind und das aus den
Formteilen 4 und 5, dem Rohr 3 und dem Gehäuse 9 gebildeten Dichtelement verschoben werden kann.
Bei der Montage der Muffe wird zunächst das Ende des in die Muffe 1 ein- bzw. ausgeführten Kabels 2 durch das Rohr 3
hindurchgeführt und die Formteile 4 und 5 einander angenähert bis der Mittelbereich des Rohres 3 stramm auf dem Kabel 2
aufsitzt. Dieser Zustand wird mit Hilfe des Rastmechanismus aufrechterhalten. Sodann wird um die Gleitsteine ein
Kabelbinder herumgelegt und gespannt, sodaß das Kabel 2 abgefangen ist. Der aus dem Rohr 3, den beiden Formteilen 4
und 5 sowie dem Gehäuse 9 bestehende Dichtkörper wird dann in eine in einer der Gehäusehälften vorgesehene Ausnehmung
eingelegt. Dabei werden am Gehäuse 9 vorgesehene nicht dargestellte Führungsstifte in eine Rille von oben eingeführt.
Die Rille hat einen L-förmigen Verlauf d. h.- an den vertikal verlaufenden Bereich schließt sich ein in Längsrichtung der
Muffe 1 verlaufender Bereich an.
Nachdem alle Dichtkörper auf gleiche Weise eingeführt sind, wird die zweite Muffenhälfte aufgesetzt und mittels der
eingangs beschriebenen Uberschiebeschienen mit der ersten Muffenhälfte verklemmt.
Abschließend wird durch Ziehen am Kabel 2 außerhalb des Gehäuses 1 der Dichtkörper gegen die Stirnfläche des Gehäuses
bzw. der Muffe 1 gezogen, wobei sich die Dichtung 8 fest gegen die Stirnfläche preßt. Dabei rasten die Schnapphaken 10 hinter
die Scheibe 11 und fixieren den Dichtkörper.
Im Einbauzustand wird weder die Dichtung 8 noch der Dichtbereich zwischen Rohr 3 und Kabel 2 auf Scherung
beansprucht.
Claims (12)
1. Anordnung zur Abdichtung des Einführungsbereiches eines langgestreckten Substrates in ein Gehäuse, vorzugsweise
eines Nachrichtenkabels in eine Muffe, gekennzeichnet durch folgende Merkmale
ä) auf dem Kabel sitzt ein Rohr (3) in Form eines Hyperboloids aus einem Elastomer, welches an seinen beiden Enden je ein Formteil (4,5) aus Kunststoff trägt, welches fest mit dem Rohr (3) verbunden ist,
ä) auf dem Kabel sitzt ein Rohr (3) in Form eines Hyperboloids aus einem Elastomer, welches an seinen beiden Enden je ein Formteil (4,5) aus Kunststoff trägt, welches fest mit dem Rohr (3) verbunden ist,
b) das Rohr (3) aus dem Elastomeren steht unter längsaxialem Druck, sodaß sich der Mittelbereich des
Rohres (3) fest an die Oberfläche des Substrates (2) anpreßt,
c) das Rohr (3) mit den mit ihm verbundenen Formteilen
(4,5) ist in einem Hohlkörper (9) aufgenommen, welcher den längsaxialen Druck aufrechterhält und
d) der Hohlkörper (9) ist in dem Gehäuse (1) im Einführungsbereich festgelegt und gegenüber der
Einführungsöffnung abgedichtet.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das dem Einführungsbereich zugekehrte Formteil (4) aus
Kunststoff an seiner der Wandung des Gehäuses (1) zugekehrten Stirnfläche eine konzentrisch zum Substrat
(2) verlaufende Ringnut (7) aufweist, in welcher ein Dichtring (8) aus einem Elastomer vorgesehen ist, welcher
mit dem Rohr (3) aus einem Elastomer verbunden ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß an der inneren Oberfläche des Hohlkörpers (9) und der
äußeren Oberfläche der Formteile (4,5) ein Rastsystem (6) vorgesehen ist, welches eine feinstufige Veränderung des
längsaxialen Drucks auf das Rohr (3) und damit des inneren Durchmessers des Rohres (3) ermöglicht.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (9) aus zwei identischen Halbschalen zusammengesetzt ist.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet. daß die Formteile (4,5) an ihrer nach
außen weisenden Stirnfläche zumindest drei gleichmäßig über den Umfang verteilte in radialer Richtung
verlaufende Nuten mit einem T-förmigen Querschnitt besitzen, in welchen in etwa kreisringsektorformige
Gleitsteine geführt sind.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitsteine an ihrer Umfangsflache eine in
Umfangsrichtung verlaufende Nut aufweisen.
7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Substrat (2) mit Hilfe der Gleitsteine, welche
mittels eines Kabelbinders vorgespannt sind, abgefangen ist.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß aus der nach außen weisenden Stirnfläche der Formteile (4,5) zumindest drei
Schnapphaken (10) vorspringen, welche hinter eine Scheibe (11) im Eintrittsbereich des Gehäuses (1) eingreifen.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf jedem der aus dem Gehäuse (1)
austretenden Substrate (2) ein Abschlußdeckel (12) aufsitzt, welcher nach Art eines Bajonettverschlusses mit
dem Gehäuse (1) verbunden ist.
10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet f daß
jeder Abschlußdeckel (12) aus zwei Halbschalen besteht, welche durch eine Schnappverbindung verbunden sind.
11. Anordnung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet. daß jeder Abschlußdeckel (12) einen sich
vom Gehäuse (1) weg erstreckenden rohrförmigen Ansatz mit mehreren Abstufungen (13) unterschiedlichen Durchmessers
aufweist.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß an der dem Gehäuse (1) zugekehrten Stirnfläche des Abschlußdeckels (12) zumindest drei
gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnete Nasen (16) vorgesehen sind.
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