DE2950782C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anlage für die Gasversorgung
von Gebäuden mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs
1.
Zu Beginn der kommunalen Gasversorgung wurde das damals etwa
beim atmosphärischen Druck erzeugte Kammergas durch ein
Niederdruckrohrnetz (50 kp/m² ≈ 4,9 mbar) zu den Verbrauchern
geleitet.
Dieser Druckwert wurde vor allem aus Sicherheitsgründen
so niedrig gewählt, nachdem anfangs im
Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit der Rohrleitungsmaterialien
und der Rohrverbindungen gewisse Unsicherheit
herrschte. Später wurde dieser niedrige Druck geringfügig
erhöht (auf 80 kp/m² ≈ 7,85 mbar), und als
die Ansprüche und der Verbrauch weiter angestiegen sind,
wurde es mit der Förderung von Gasen höherer Drücke
in der Netzleitung begonnen, wobei der Versorgungsdruck
für die einzelnen Verbraucherbezirke mit Hilfe
von sogenannten Bezirksdruckregler eingestellt wurde.
Bei der Erdgasversorgung wurde schon vom Anfang
an ein wesentlich höherer Druck (275 kp/m² ≈
26,96 mbar) verwendet.
Das heutige Gasverteilungssystem wurde eigentlich
mit dem Ausbau der Erdgasfernleitungen ausgebildet,
die mit einem Druck von 40-60 at betrieben werden.
Das heutige Gasverteilungsnetz besteht im wesentlichen
aus Hochdruck-Fernleitungen (20-60 at), aus Mitteldruck-
Verteilungsleitungen (bis 6 at ≈ 5,88 bar) und
aus Niederdruck-Versorgungsleitungen. Zwischen die
einzelnen Leitungssysteme werden Gasdruckregler eingebaut,
die mit verschiedenen, andere Versorgungsfunktionen
ausübenden Geräten ergänzt (wie z. B. Filtern, Heizungs-
oder Odorierungseinrichtungen usw.) sogenannte Versorgungsunterstationen
bilden. Die ständige Steigerung
des Gasverbvrauches trug zum allmählichen Abbau des
über große Durchmesser verfügenden Niederdruck-Verteilungsnetzes
bei, welches in gewissen Bereichen
(z. B. in öffentlichen Geländen) schon völlig verschwunden
ist, und die Verbrauchereinheiten mit Hilfe
von sogenannten "Hausdruckreglern" unmittelbar an das
Mitteldrucknetz angeschlossen werden.
Diese Entwicklung war aber nur außerhalb
der Gebäuden zu beobachten. Innerhalb der Gebäude
mußte der zulässige Druckabfall an der Anschlußleitung
(worunter hier die Hausanschluß- und Verteilungsleitung
sowie die Steigleitungen verstanden werden) infolge des
niedrigen Versorgungsdruckes auf einem sehr niedrigen
Wert gehalten werden, demzufolge war der Durchmesser
der verwendeten Rohrleitungen recht groß. Diese Tatsache
hat eine bedeutende Menge an Baumaterialien (vor
allem an Metallen) sowie erhebliche Installationskosten
erfordert und hatte darüber hinaus ein entlang
der Wände verlaufendes, gut sichtbares und die Ästhetik
der Wohnräume störendes Rohrnetz zur Folge. Die zur
mechanischen Befestigung der Rohrleitungen benutzten
Befestigungselemente mußten mit großem Arbeitsaufwand
in die Wand eingemeißelt werden und die Überführung
der Rohrleitung durch die Wandebenen benötigte ziemlich
große Wanddurchbrüche. Diese Probleme haben vor allem
bei Blockhäusern und bei durch Tunnelschalungstechnologie
gefertigten Gebäuden erhebliche Schwierigkeiten bedeutet.
Die Kosten waren hoch, und die Installationsarbeit war
sehr zeitaufwendig.
Der niedrige Versorgungsdruck hat natürlich
auch die Gestaltung der Gasverbrauchergeräte bestimmt.
Infolge des niedrigen Druckes sind die Abmessungen
der Geräte und damit im Zusammenhang auch ihr Platz-
und Materialbedarf ziemlich groß. Darüber hinaus wurde
durch den niedrigen Versorgungsdruck (nachdem die
zur Verbrennung des Gases notwendige Luft durch die
Energie des Gases zur Verbrennungsstelle gefördert
werden muß) der Kreis der verwendbaren Gasbrenner
stark eingeschränkt. Mehrere, sonst äußerst vorteilhafte
Eigenschaften aufweisende Gasbrenner konnten bisher
in Haushaltsgeräten deshalb nicht verwendet werden,
weil zu ihrem Betrieb ein höherer Gasdruck notwendig
ist, als der jetzige Versorgungsdruck (z. B. der Gasbrenner
gemäß der HU-PS 1 56 316). Während der Entwicklung
von Industriebrenneranlagen wurden zahlreiche
solche Lösungen erarbeitet, die auch bei Haushaltsgeräten
vorteilhaft verwendet werden könnten, wenn
dort der notwendige höhere Gasdruck zur Verfügung stehen
würde. Auf diese Weise entstand eine prinzipielle Lösung
für eine solche Generation von Haushaltsgasgeräten, die
neben der wesentlichen Verminderung der Abmessungen
und der gleichzeitigen Erhöhung der spezifischen Leistungen
eine Platz- und Materialersparung ermöglichen
würde und gleichzeitig auch das Komfort der mit Gas
versorgten Haushalte erhöhen könnte.
Mit der Verbreitung der industriellen Bautechnologien
hat sich der Zeitaufwand für die eigentlichen
Bauarbeiten bei der Errichtung von neuen Gebäuden
wesentlich verringert, gleichzeitig ist aber die Durchführung
der den Bauarbeiten nachfolgenden technologischen
Installationsarbeiten (wie z. B. Wasser-, Kanal-, Elektro-
und Gasinstallation) wesentlich schwieriger geworden.
Die Fertigung von Nuten, Wand- und Deckendurchbrüchen
ist schwer mechanisierbar und sehr zeitaufwendig. So
hat sich also der Zeitaufwand der Installationsarbeiten
nach Beendigung der eigentlichen Bauarbeiten auch im
absoluten Maßstab erhöht, er hat sogar im Vergleich
zu den Bauarbeiten schon dermaßen zugenommen, daß dieser
Umstand schon die rechtzeitige Durchführung der Bauprogramme
verhindert hat.
Aus diesen Gründen ist es verständlich, daß
die Versuche zur Modernisierung dieser Installationsarbeiten
mit großem Interesse empfangen werden. Die
Wasserleitungs- und Kanalinstallationsarbeiten wurden
durch die Anwendung von Rohrleitungsschächten wesentlich
erleichtert, insbesondere bei Blockhäusern mit Großpaneelen
und bei durch Tunnelschalungstechnologie gefertigten
Gebäuden, nachdem diese Lösung die Deckendurchbrüche
erübrigt. Bei den elektrischen Installationsarbeiten
haben sich z. B. die geklebten Leitungen, die
Kabelkanäle aus Kunststoff sowie die Aufhängung von
Deckenleuchten mit Hilfe von Hängeschnur bewährt.
Gleichzeitig wurden auch auf dem Gebiet der
Gasversorgung Versuche durchgeführt, um ein neues und
weniger material- und zeitaufwendiges Verfahren zur
Installation von häuslichen Gasversorgungsanlagen auszuarbeiten.
Um die Abmessungen und das Material der
Rohrleitungen (und damit im Zusammenhang die Mittel
und die Technologie deren Befestigung) abändern zu
können, war es notwendig, die Druckverhältnisse den neuen
Plänen entsprechend umzuformen, in erster Linie deshalb,
damit an den Leitungen innerhalb der Gebäude ein größerer
Druckabfall zugelassen werden kann. Dieses Problem
konnte eindeutig nur durch die Erhöhung des in das
Gebäude eintretenden Druckes gelöst werden. Die Erhöhung
des Eingangsdruckes wurde auch dadurch ermöglicht,
daß der Maximalwert des Niederdruckes, der in
die Gebäude eingeführt werden darf, inzwischen bei
100 mbar festgelegt wurde.
Fig. 1 zeigt die Druckverhältnisse bei verschiedenartig
installierten häuslichen Gasversorgungsanlagen.
Die eigentliche häusliche Gasversorgungsanlage
ist an das Verteilungsnetz 1 angeschlossen und
besteht aus einem Hausdruckregler 2, einer Anschlußleitung
3 (die eigentlich auf Hausanschluß-, Verteilungs-
und Steigleitungen aufgeteilt werden könnte), einem
Absperrhahn 4, einem Gaszähler 5 und einer Verbrauchsleitung
6 (welcher Begriff in diesem Fall auch die Abzweig-
und Geräteanschlußleitungen beinhaltet). An
diese Gasversorgungsanlage sind unmittelbar oder unter
Einschaltung eines Gerätedruckreglers 8 Verbrauchergeräte
9 bzw. 10 angeschlossen.
Die Kurve "A" zeigt die Druckverhältnisse
bei den mit herkömmlichen Methoden errichteten, allgemein
verbreiteten Gasversorgungsanlagen. Hier ist der
Druckabfall p₂-p₁, der zwischen dem Ausgangsdruck
des an das Verteilungsnetz 1 angeschlossenen Hausdruckreglers
2 und dem Eingangsdruck am Verbrauchergerät
9 auf der gesamten häuslichen Gasversorgungsanlage auftreten
darf, äußerst gering, infolgedessen (insbesondere
bei gleichzeitiger Einschaltung von Gasheizgeräten)
muß die Abmessung der Anschlußleitung 3 mindestens
1 1/2″ bis 2″ und die der Verbrauchsleitung 6 mindestens
3/8″ bis 1″ betragen. Das ist der Grund, warum eine
derartige Gasversorgungsanlage ein materialaufwendiges
Rohrnetz benötigt und warum zur Verlegung bzw. Befestigung
dieses Rohrnetzes die schon erwähnte arbeitsaufwendige
Technologie verwendet werden muß.
Es wurde versucht, den Querschnitt der verwendeten
Leitungen durch die Erhöhung des in das Gebäude
eingeführten Druckes und durch die Zulassung eines
größeren Druckabfalls über die Gasversorgungsanlage zu
verringern. Es wurde versucht, den in das Gebäude eingeführten
Druck bei einer gemäß der Kurve "B" in Fig. 1
aufgebauten Gasversorgungsanlage bis zu dem Wert p₄
zu erhöhen und nach einem bedeutenden Druckabfall
P₄-P₃ mit Hilfe eines Gerätedruckreglers 8 einen Druckabfall
p₃-p₁ zu erzeugen und zu stabilisieren. Diese Lösung
wies aber mehrere Nachteile auf.
Einerseits erwiesen sich die Leitungsquerschnitte
zu klein, da eine Verminderung der Abmessungen nur bis
zu einer bestimmten Grenze rationell ist. Andererseits
mußte vor jedem Verbrauchergerät ein Gerätedruckregler
eingebaut werden, wodurch die Anlage ziemlich teuer geworden
ist.
Es wurde deshalb versucht, die Gasversorgungsanlage
gemäß der Kurve "C" in Fig. 1 auszubilden, wo ein
Druck p₅ in das Gebäude eingeführt wird, dessen Wert zwar
den bei den herkömmlichen Gasversorgungsanlagen verwendeten
Druck p₂ übersteigt, doch ist er noch so
niedrig, daß er noch keine Sicherheitsprobleme mit
sich bringt. Der am Leitungssystem zugelassene Druckabfall
p₅-p₆ ist hier größer als der Wert, der bei
den herkömmlichen Gasverteilungsanlagen zugelassen
ist, wodurch eine Verminderung des Leitungsquerschnittes
ermöglicht wird. Nachdem zur Erzeugung und
Stabilisierung des Druckabfalls p₆-p₁ auch hier Gerätedruckregler
8 verwendet werden, verteilt sich
der Druckabfall harmonisch zwischen dem Leitungsabschnitt
und dessen Armaturen und dem Gerätedruckregler 8.
Diese Lösung (beispielsweise bei einem Eingangsdruck
p₅ = 50 mbar und einem Druckabfall p₅-p₆ =
20 mbar) hat zwar eine Verminderung der Leitungsabmessungen
ermöglicht (auf 1/2 bzw. 3/8″), aber keine
Änderungen hinsichtlich des Rohrleitungsmaterials und
der Technologie bei der Verlegung und Montage der Rohrleitungen.
Ein weiterer Nachteil dieser Lösung besteht
darin, daß der Gerätedruckregler 8 vor jedem
Verbrauchergerät eingebaut werden muß, was bei der
Installation der Gasversorgungsanlage einen bedeutenden
Kostenfaktor, aber auch eine weitere Fehlerquelle
darstellt.
Ein weiterer Nachteil der bisherigen Lösungen
besteht darin, daß sie zwar eine gewisse (durch
den Überdruck entstehende) Überbelastung der Geräte
zulassen, aber keine (durch den Druckabfall entstehende)
Unterbelastung. Die Ursache dafür besteht darin, daß
bisher unter allen Umständen die Vermeidung eines dem Nenndruck
niedrigeren Druckes (eines Druckabfalls) bestrebt
wurde. Die zur Zeit gültigen Normen bestimmen das Maß der
Wärmeüberbelastung in 15%, bei welcher das Gerät noch zuverlässig
arbeiten muß, auch wenn bei einem abnehmenden
Wirkungsgrad. Anhand von Messungen an Verbrauchergeräten
wurde festgestellt, daß eine Unterbelastung von 10% bzw.
der zu dieser Unterbelastung gehörende Druckabfall den Betrieb
der Geräte bemerkbar noch nicht beeinflußt.
Die Beschränkung der zulässigen Druckschwankung ausschließlich
auf den zwischen dem Nenndruck bzw. dem einer um 15%
höheren Belastung gehörenden Überdruck liegenden Bereich
hatte eine solche Einseitigkeit zur Folge, die beim Leitungsquerschnitt
eingebüßt werden mußte.
Das Ziel der Erfindung ist die Behebung der erwähnten Nachteile.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unter Ausnutzung
des zugelassenen maximalen Betriebsdruckes die Zuleitungen
derart zu dimensionieren, daß ein Optimum im Verhalten der
Gasgeräte erreicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anlage mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht eine
bedeutende Metallersparung, eine ästhetische Gestaltung
des Leitungssystems, eine einfachere und zeitsparende
Installationsarbeit, eine wesentliche Senkung der Kosten,
die Ausnützung der Druckenergie der durch die Fernleitungen
ankommenden Erdgase und schließlich die Möglichkeit der
Einführung einer wirtschaftlicheren neuen Generation
von Haushaltsgasgeräten.
Die Erfindung wird ausführlicher anhand der
Zeichnung erläutert. Es zeigt
Fig. 1 die prinzipiellen Druckverhältnisse in einer erfindungsgemäß
errichteten häuslichen Gasversorgungsanlage
im Vergleich zu den früheren Lösungen,
entlang der wichtigeren Elemente der Gasversorgungsanlage,
und
Fig. 2 die Druckverhältnisse an den wichtigsten Meßpunkten
bei einem konkreten Anwendungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Verfahrens sowie die Abweichungen der
Druckwerte vom Nenndruck.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird an das Mitteldruck-Verteilungsnetz 1 ein
Hausdruckregler 2 angeschlossen, dessen Ausgangsdruck
dem Maximalwert des in das Gebäude gemäß den gültigen
Vorschriften einführbaren Druckes (des sogenannten Niederdruckes)
nahe kommt oder ihn sogar zweckmäßigerweise
erreicht (p₇ in Fig. 1). Bei der Ausbildung der Anschlußleitung
3 wird herkömmliches Leitungsmaterial (Stahlrohr
mit geschweißten oder Muffenverbindungen) verwendet,
aber mit einem verringerten Querschnitt (bei Wohnungen
bis einer Grundfläche von 130 m² kann dieser Wert 3/4″
betragen). Der größte Druckabfall (p₇-p₈) an der Anschlußleitung
3 entspricht in dieser Weise etwa dem
vollen Druckabfall der durch das herkömmliche Verfahren
errichteten Gasversorgungsanlage. Der Absperrhahn 4
und der Gaszähler 5 sind in an sich bekannte Einrichtungen,
an welchen der Druckabfall (p₈-p₉) verschwindend
klein ist. Als Verbrauchsleitung 6 werden kaltgezogene
Stahlrohre oder Kupferrohre eingesetzt, deren
Außendruchmesser den elektrischen Kabeln ähnlich, 8 bis
25 mm, zweckmäßigerweise 12 und 16 mm beträgt. Die Rohre
werden mit Hilfe von silberhaltigem Lot durch Kapillar-
Hartlöten und/oder Metallkleben miteinander verbunden.
Die Rohre werden an der Wand mit Hilfe von wohlbekannten
Kabelschellen befestigt, und durch die Wandebenen werden
sie in einer Bohrung hindurchgeführt, deren Durchmesser
höchstens 30 mm, zweckmäßigerweise 20 mm beträgt und die
mit Hilfe von Schlagbohrmaschinen gefertigt werden.
Der an der Verbrauchsleitung 6 der durch dieses
Verfahren ausgebildeten Gasversorgungsanlage auftretende
Druckabfall (p₉-p₁₀) beträgt bei voller Belastung mindestens
15, aber höchstens 30% des Ausgangsdruckes
des Hausdruckreglers 2. Als Verbrauchergeräte werden
vorwiegend mit Verdrosselelement versehene Heizgeräte
oder mit in den Gashahn einbauendem Drosselelement versehene
Gasherde eingesetzt. So z. B. in den Abbildungen
sind die Heizgeräte 9 mit Vordrosselelement, die Heizgeräte
11 und die Gasherde 12 mit in den Gashahn eingebauten
Drosselelement versehen, nur beim Durchlauf-
Wassererhitzer 10 wird notwendigerfalls ein Gerätedruckregler
8 verwendet. Demzufolge kann der an die
Heizgeräte 9 und 11 sowie an den Gasherd 12 ankommende
Eingangsdruck (p₁₀) wesentlich, mindestens um das
Zweifache den jetzigen Versorgungsdruck übersteigen
und nur der an den Eingang des Durchlauf-Wassererhitzers
10 ankommende Druck (p₁) wird mit dem jetzigen Vorsorgungsdruck
gleichwertig sein.
Während der Durchführung des Verfahrens
wird von den Werkzeugen die mit Gesteinbohrer versehene
Schlagbohrmaschine am häufigsten verwendet, mit welcher
man sehr einfach und produktiv arbeiten kann. Zur Montage
kann auch die in an sich bekannte Rohrbiegezange
verwendet werden, womit die Profilstücke ohne Vorfertigung
an Ort und Stelle ausgebildet werden können, und
die Zerstückelung der Rohrleitung kann in dieser Weise
vermieden werden.
Zur Fertigung der Rohrverbindungen wird kein
Schweißapparat gebraucht, da die mit Hilfe von Hartlot
hergestellten Verbindungen mit solchem Flüssiggas-Lötgerät
gefertigt werden, das über einen Injektorgasbrenner
verfügt und ohne Sauerstoff- bzw. Preßluftbehälter
oder Luftverdichter funktioniert. Beim Zusammenkleben
der Rohrabschnitte wird außer dem in an sich bekannten
Rohr weiter kein anderes Werkzeug mehr benötigt.
Die Rohrleitung der durch das erfindungsgemäße
Verfahren ausgebildeten häuslichen Gasversorgungsanlage
"beherrscht" nicht so auffällig die Wände, wie
die früheren Leitungen, sogar nach der Bemalung der
Leitungen ist sie kaum mehr bemerkbar und sie stört
viel weniger die Innenarchitektur der Wohnräume als
das jetzt übliche Rohrnetz.
Die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird anhand eines konkreten Ausführungsbeispiels vorgestellt.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens
wurde in einem Einfamilienhaus eine häusliche Gasversorgungsanlage
installiert, wo das Gebäude aus
einem zentralen Wohnzimmer, aus drei Schlafzimmern,
einem Badezimmer, einer Küche, einer Speisekammer
und einer Toilette besteht, insgesamt mit einer
Grundfläche von 130 m². In Fig. 2 wurde das Längsprofil
der Gasversorgungsanlage dieses Gebäudes dargestellt.
An das Mitteldruck-Verteilungsnetz, dessen Druck 3
bar beträgt, wurde ein Hausdruckregler 2 mit einem
Ausgangsdruck von 100 mbar angeschlossen. Die Anschlußleitung
3 wurde aus geschweißtem Stahlrohr mit einem
Durchmesser von 3/4″ ausgebildet. An die Anschlußleitung
wurde ein Gaszähler 5 angeschlossen, der bis 200 mbar
verwendet werden kann. Die Verbrauchsleitung 6 wurde
aus kaltgezogenem Stahlrohr mit einem Durchmesser
von 12 bzw. 16 mm und einer Wanddicke von 1,5 mm gefertigt.
Versuchsweise wurde in einem Abschnitt auch
ein Kupferrohr mit einem Durchmesser von 12 mm
und einer Wanddicke von 1 mm eingebaut. Die Rohrverbindungen
wurden durch Kapillar-Hartlöten hergestellt,
bei den Stahlrohren mit Hilfe von einem
Azetylen-Luft-Brenner und beim Kupferrohr mit Hilfe
von einem Flüssiggas-Luft-Brenner. Der Nennwert des
Anschlußdruckes für die Verbrauchergeräte wurde in
85 mbar festgelegt, wodurch sich die folgenden Druckverhältnisse
ergaben:
p max
= 100 mbar;
p
nenn
= 85 mbar;
p
min
= 73 mbar.
Von den Heizgeräten 9 wurden einige durch
die entsprechende Einstellung des Vordrosselelementes
der Automatik sowie durch den Austausch der Zündbrennerdüse,
andere durch die Verstellung des eingebauten
Druckreglers, die Wandheizgeräte 11 und die Gasherde
12 durch den Einbau von Vordrosselelementen in die
Gashähne für den Betrieb bei dem höheren Nenndruck
geeignet gemacht. Allein bei dem Durchlauf-Wassererhitzer
10 mußte ein Gerätedruckregler 8 eingebaut werden.
Zur Installation dieser Gasversorgungsanlage
hätte gemäß dem herkömmlichen Verfahren eine Leitungsmasse
von 93 kg eingebaut werden müssen, dagegen die
Leitungsmasse, die beim erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet wurde, nur 30 kg betrug. Das bedeutet eine
Metallersparung von 68%. Bei den Verbrauchsleitungen
betrug die Materialersparung noch mehr, sogar 75%.
Die Installationsarbeit war produktiv, das Maß der
Zerstörung unbedeutend und das Rohrnetz ansprechend.
Die bei gleichzeitiger Höchstbelastung effektiv
gemessenen Druckwerte wurden in Fig. 2 aufgezeichnet.
Aus der Abbildung geht es hervor, daß der Druck bei
jedem Meßpunkt innerhalb des Druckbereiches von -10
bis +15% geblieben ist, der noch normale Betriebsbedingungen
garantiert.
Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens
zeigen sich noch deutlicher bei Blockhäusern und bei
Gebäuden, die durch Tunnelschaltungstechnologie gefertigt
wurden. Hier ist die Festigkeit der Wände sehr
hoch, sie kann sogar eine Druckfestigkeit von 240-400 kp/cm²
erreichen, aber gleichzeitig sind die Wände recht dünn.
Dieser Umstand erschwert einerseits die Fertigung von
Wanddurchbrüchen, begünstigt aber die Benutzung von
Schlagbohrmaschinen, nachdem die Wanddurchbrüche durch
relativ kleine Bohrungen ersetzt werden können, und
diese Bohrungen mit den genannten Werkzeugen sehr
leicht gefertigt werden können. Bei solchen Gebäuden
kann also der Zeitaufwand der Gasinstallationsarbeiten
ganz bedeutend verringert werden. Dieses Verfahren ist
allerdings auch bei der nachträglichen Gasversorgung
von Altbauten von großem Vorteil, da die Installation
ohne große Zerstörung durchgeführt werden kann.
Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind die folgenden.
Beim Gaszähler treten nur geringe Druckschwankungen
auf. So ist eine zuverlässige Messung
einfach mit einem für den gegebenen Druck geeichten
Gaszähler bzw. mit Hilfe eines konstanten Korrektionsfaktors
möglich.
Die Umstellung der zur Zeit hergestellten
Gasgeräte auf den größeren Anschlußdruck ist relativ
einfach. Die Belastung muß je Brenner durch den Umtausch
der Düse bzw. durch den Einbau oder durch die Einregulierung
von Vordrosselelementen eingestellt werden, nur
bei älteren Gerätetypen muß ein Gerätedruckregler eingebaut
werden.
Für eine neue Generation der Gasgeräte ermöglicht
der Anschlußdruck von 85 mbar gute Chancen
in der Verbesserung der Geräteeigenschaften. Bei einem
größeren Anschlußdruck kann nämlich die Nennweite
der gasführenden Teile kleiner gewählt und eine volle
Primärluftversorgung der Brenner verwirklicht werden.
Durch kleinere Armaturen können Kosten eingespart werden,
die überstöchiometrisch arbeitenden Brenner ermöglichen
einen guten Wirkungsgrad in einem breiten Belastungsbereich
und der Ausbrand der Flamme erfolgt in einem
kleineren Volumen, dementsprechend auch kleinere Verbrennungsräume
notwendig sind.
Der Druckverlust an der Verbrauchsleitung kann
durch das erfindungsgemäße Verfahren von dem zur Zeit
üblichen Wert von 0,5 mbar zum Beispiel auf 19 mbar
erhöht werden. Dies ermöglicht die Anwendung von Rohren
mit einer maximalen Nennweite von 13 mm für die
Verbrauchsleitung und nachdem es in den Wohnungen
die Klimaverhältnisse zulassen, kann auch die Wanddicke
dieser Leitungen wesentlich verringert werden,
wodurch sich die schon mehrmals erwähnte bedeutende
Metallersparung ergibt.
Claims (1)
- Anlage für die Gasversorgung von Gebäuden aus an sich bekannten Anlagenteilen, wie Anschlußleitungen, Absperrarmaturen, Gaszählern und Verbrauchsleitungen, bei der Brenngas den letzten benötigten Druckregler (Betriebs-, Haus- oder Zählerdruckregler) mit einem in Gebäuden zugelassenen maximalen Betriebsdruck verläßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Nennwärmebelastung der Gasgeräte für einen Anschlußdruck eingestellt ist, der 85 bis 90% des Betriebsdruckes beträgt und daß der minimale Anschlußdruck des in der Wohnung am ungünstigsten liegenden Gasgerätes beim gleichzeitigen Betrieb aller Gasgeräte mindestens 73% des Betriebsdruckes beträgt.
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