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DE29506466U1 - Chirurgisches Stanzwerkzeug - Google Patents

Chirurgisches Stanzwerkzeug

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DE29506466U1
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surgical
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/16Instruments for performing osteoclasis; Drills or chisels for bones; Trepans
    • A61B17/1604Chisels; Rongeurs; Punches; Stamps
    • A61B17/1606Chisels; Rongeurs; Punches; Stamps of forceps type, i.e. having two jaw elements moving relative to each other
    • A61B17/1608Chisels; Rongeurs; Punches; Stamps of forceps type, i.e. having two jaw elements moving relative to each other the two jaw elements being linked to two elongated shaft elements moving longitudinally relative to each other
    • A61B17/1611Chisels; Rongeurs; Punches; Stamps of forceps type, i.e. having two jaw elements moving relative to each other the two jaw elements being linked to two elongated shaft elements moving longitudinally relative to each other the two jaw elements being integral with respective elongate shaft elements

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Description

Anmelder: Christoph Zepf, 78589 Dürbheim
Bezeichnung: Chirurgisches Stanzwerkzeug
Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Stanzwerkzeug mit einem geraden, langgestreckten Führungsschaft (I), der am einen Ende mit einem Griffteil (4) und am anderen Endabschnitt mit einem Stanzfuß (3) versehen ist, der eine in einer zum Führungsschaft rechtwinklig oder schräg stehenden Stanzebene (13) liegende U-förmige, eine Vertiefung (11) umschließende Stanzschneide (12) (oder eine Stanzfläche) aufweist, sowie mit einem am Führungsschaft (1) längsbeweglich geführten, durch einen beweglichen Griffhebel (&bgr;) betätigbaren Stanzschieber (10), der an seiner dem Stanzfuß (3) zugekehrten Stirnseite ebenfalls eine U-förmige, in ihrer Form auf die Stanzschneide (12) (bzw. Stanzfläche) des Stanzfußes (3) passende Stanzschneide (14) aufweist, die eine stirnseitige Ausnehmung (15) umschließt.
Es ist bereits eine sog. chirurgische Stanze mit einem Führungsschaft bekannt (DE-Gbm 89 11 490.6), bei der auf
dem Führungsschaft ein Auswerfer mit einem rechteckigen Querschnitt angeordnet ist, der in eine axiale Ausnehmung des Stanzschiebers (Läufers) ragt. Um auch im vorderen Bereich eine ausreichend gute Führung des Stanzschiebers (Läufers) zu erreichen, ist der Stanzschieber an seinem vorderen Ende mit zwei Flanschen versehen, die senkrecht zur Schaftachse gegen den Führungsschaft gerichtet sind und jeweils seitlich an diesem anliegen. Der Führungsschaft ist seitlich mit axial verlaufenden Führungsrippen versehen, die jeweils mit einer entsprechenden Aussparung eines der Flansche in Eingriff stehen.
Außerdem ist es bei chirurgischen Stanzwerkzeugen der gattungsgemäßen Art, bei denen die Stanzschneiden jeweils in rechtwinklig zur Stanzbewegung verlaufenden Ebenen liegen, bekannt, in einigem Abstand vom Stanzfuß auf dem Führungsschaft einen Auswerfer anzubringen, der zugleich das Führungselement des Stanzschiebers (Läufers) bildet.
Ebenso ist es bekannt, bei chirurgischen Stanzen der gattungsgemäßen Art, die mit schrägen Stanzschneiden versehen sind, die Führung des Stanzschiebers auf dem Führungsschaft in unmittelbarer Nähe des Stanzfußes anzuordnen und sie als Flachführung, bestehend aus einer T-Nut und aus einer dazu passenden, T-förmigen Führungsleiste, vorzusehen.
i S · »I
Bei diesen bekannten Stanzen bzw. Stanzwerkzeugen ist es unerläßlich, daß der Chirurg nach jedem Stanzvorgang das Stanzwerkzeug aus dem Operationsgebiet herausnimmt, um das Stanzgut, das sich in der Ausnehmung des Stanzschiebers innerhalb der Stanzschneide festgesetzt hat zu entfernen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem chirurgischen Stanzwerkzeug der eingangs genannten Art eine Möglichkeit zu schaffen, das Stanzgut von mehreren operativen Stanzvorgängen sicher zu sammeln und später gemeinsam aus dem Stanzwerkzeug zu entfernen.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß sich an die Ausnehmung der Stanzschneide des Stanzschiebers rückseitig unmittelbar eine Stan&zgr;gutkammer in Form einer axialen Längsnut anschließt, die durch ein zum Entleeren aufklappbares oder axial verschiebbares Verschließ teil geschlossen ist.
Der Chirurg hat dadurch den erheblichen Vorteil, nacheinander mehrere Stanzschnitte mit demselben Stanzwerkzeug
durchführen zu können, ohne zwischendurch das Operationsfeld mit dem Stanzwerkzeug verlassen zu müssen.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 2 ergibt sich eine sehr einfach herstellbare und montierbare sowie auch einfach handhabbare Form des Verschließteils, mit der sich auch auf einfache Weise sicherstellen läßt, daß es einerseits einen festen und dichten Verschluß der Stanzgutkammer gewährleistet und daß es sich andererseits nicht ungewollt selbst öffnet.
Ein aufklappbares Verschließteil, das nach Anspruch 1 ebenfalls vorgesehen ist, benötigt allerdings eine gelenkige Verbindung mit dem Stanzschieber, die bei den gegebenen kleinen Abmessungen nicht so einfach und kostengünstig herstellbar und montierbar ist wie die nach Anspruch 2 vorgesehene Form.
Durch die Ausgestaltungen der Ansprüche 3 und 4 wird insbesondere erreicht, daß sich die in der Stanzgutkammer befindenden Stanzgutteile bei geöffneter Stanzgutkammer leichter aus dieser entfernen lassen, weil sie wenigstens in Querrichtung lose und nicht zusammengepreßt sind.
Während die Ausgestaltung nach Anspruch 5 das Einführen des Verschließteils in dessen Führungsnuten erleichtert, ergibt die Ausgestaltung nach Anspruch 6 den Vorteil, daß das Verschlußteil mit einem festen Griffteil versehen werden kann, der beim operativen Einsatz des Stanzwerzeuges nicht stört, weil es von den Stanzschneiden einen ausreichend großen Abstand hat.
Mit der Ausgestaltung nach Anspruch 7 wird sichergestellt, daß sich das Stanzgut vollständig in die von der Stanzschneide des Stanzschiebers umschlossene Ausnehmung bzw. in die Stanzgutkammer schieben läßt.
Obwohl es möglich ist, das Verschließteil in seiner Schließlage durch eine ausreichende Klemmreibung gegen ungewolltes Öffnen zu sichern, können die Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 8 bis 10 diesbezüglich zu einer erheblich höheren Sicherheit beitragen.
Anhand der Zeichnungen wird im folgenden die Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 ein Stanzwerkzeug der gattungsgemäßen Art in Seitenansicht mit geschnittenem vorderen Endabschnitt;
Fig. 2 den vorderen Endabschnitt des Stanzwerkzeuges aus Fig. 1 in vergrößertem Maßstab mit einer ersten Ausführungsform des Verschließteils;
Fig. 2a den hinteren Abschnitt des Verschließteils im Schnitt;
Fig. 3 den vorderen Endabschnitt des Stanzwerkzeuges aus Fig. 1 in vergrößertem Maßstab mit einer zweiten Ausführungsform des Verschließteils;
Fig. 3a eine Schnittansicht IHa-IIIa aus Fig. 2; Fig. 4 eine Draufsicht aus Fig. 3;
Fig. 5 den vorderen Endabschnitt des Stanzschiebers aus den Fig. 2 und 3 in vergrößertem Maßstab;
Fig. 6 einen Schnitt VI-VI aus Fig. 3; Fig. 7 einen Schnitt VII-VII aus Fig. 3;
Fig. 8 den vorderen Abschnitt einer anderen Ausführungsform des Stanzschiebers in der gleichen Schnittdarstellung wie Fig. 6;
Fig. 9 die gleiche Darstellung wie Fig. 2, jedoch mit einer Verriegelungseinrichtung für das Verschließteil·;
Fig. 10 einen längeren vorderen Eridabschnitt des Stanzwerkzeuges aus Fig. 1 in vergrößerter Schnittdarstellung mit einem anderen Verschließteil;
Fig. 11 eine Draufsicht von Fig. 10 und Fig. 12 einen Schnitt XII-XII aus Fig. 10.
Das in der Zeichnung dargestellte Stanzwerkzeug besteht aus einem geraden, langgestreckten Führungsschaft 1 mit einer ebenen oberseitigen Führungsfläche 2, die sich über die ganze Länge des Führungsschaftes 1 bis zu einem am vorderen Ende des Führungsschaftes 1 einstückig angeformten Stanzfuß 3 erstreckt. Das hintere Ende des Führungsschaftes 1 ist einstückig mit einem Handgriffteil 4 versehen, an dem mittels eines Gelenkes 5 ein knieartig ausgebildeter Griffhebel 6 schwenkbar gelagert ist. Zwischen dem Handgriffteil 4 und dem Griffhebel 6 befinden sich zwei Federzungen 7 und 8, die die jeweilige Rückstellung des Griffhebels 6 bewirken. Der Griffhebel 6 steht über eine Lasche 9 mit einem Stanzschieber 10 in gelenkiger Verbindung, der auf der Führungsfläche 2 des Führungsschaftes 1 lose aufliegt und der mit Hilfe des
Griffhebels 6 relativ zum Führungsschaft 1 in Längsrichtung hin und her bewegbar ist.
Der Stanzfuß 3 weist auf seiner dem Stanzschieber 10 zugekehrten Innenseite eine Vertiefung 11 auf, deren Rand von einer U-förmigen Stanzschneide 12 gebildet ist, die in einer schrägen Ebene 13 liegt, welche mit der Führungsfläche 2 einen Winkel &agr; von etwa 115° bildet. Auch der Stanzschieber 10 ist auf seiner vorderen Stirnseite mit einer U-förmigen Stanzschneide 14 versehen, die den Rand einer sich keilartig verengenden Ausnehmung 15 bildet und die im übrigen gleich ausgebildet ist wie die Stanzschneide 12 des Stanzfußes 3 und auch die gleiche Schräglage aufweist wie die Stanzschneide 12. Die Form der Stanzschneide 14, der auch die Form der Stanzschneide 12 entspricht, ist in der Stirnansicht der Fig. 3a etwas vergrößert dargestellt.
Die beiden Stanzschneiden 12 und 14 passen also exakt aufeinander, d.h. sie sind deckungsgleich ausgebildet. In der gezeichneten Lage steht die U-Form der beiden Stanzschneiden 12 und 14 jeweils auf dem Kopf. Damit sie beim Stanzvorgang bzw. in geschlossenem Zustand des Stanzwerkzeuges auch eine deckungsgleiche Lage einnehmen, ist am vorderen Endabschnitt 16 des Führungsschaftes 1 eine Längsführung 17 vorgesehen, die aus einer in unmittelba-
rer Nähe der Stanzschneide 12 endenden T-Nut 18 {Fig. 3a) mit zwei gegeneinander vorspringenden Führungsleisten 19 und 20 sowie aus einer T-förmigen Führungsleiste 21 besteht, die an der Unterseite des vorderen Abschnittes 22 des Stanzschiebers 10 einstückig angeformt ist.
Es ist aber auch möglich, statt der Stanzschneide 12 eine ebene Fläche als Wiederlager für die Schneide 14 vorzusehen.
Während die T-Nut 18 eine axiale Länge aufweist die etwas mehr als doppelt so lang ist wie die T-förmige Führungsleiste 21, enden die beiden Führungsleisten 19 und 20 in einem Abstand vom hinteren Ende der T-Nut 18, der geringfügig größer ist als die Länge der T-förmigen Führungsleiste 21. Dadurch ist die Möglichkeit geschaffen, die Führungsleiste 21 auf einfache Weise mit den Führungsleisten 19 und 20 in und außer Eingriff zu bringen.
Wie ohne weiteres erkennbar ist, weisen alle gezeichneten Ausführungsformen des Stanzwerkzeuges im vorderen Teil 22 des Stanzschiebers 10 eine Stanzgutkammer 25 auf, die sich unmittelbar an die Ausnehmung 15 anschließt. Diese Stanzgutkammer 25 wird gebildet von einer an der Oberseite des Stanzschiebers 10 offenen, im Querschnitt rechteckförmigen axialen Längsnut, deren Länge L so gewählt ist, daß sie die Stanzteile mehrerer Stanzvorgänge aufnehmen kann. Im Ausführungsbeispiel entspricht
die Länge L etwa dem drei- bis vierfachen Stanzhub H, den die Stanzschneide 14 des Stanzschiebers 10 ausführen kann.
Die offene obere Seite dieser Stanzgutkammer 25 ist durch ein Verschließteil 26 verschließbar. Dieses Verschließteil 26 besteht bei allen Ausführungsbeispielen aus einem bandartigen Flachschieber 27, in Fig. 10 bis 12 aus einem Flachschieber 27', der in zwei an den oberen Längsrändern der Stanzgutkammer 25 angeordneten Führungsnuten 28 und 29 axial, d.h. in Längsrichtung des Stanzschiebers 10 verschiebbar geführt ist.
In den Fig. 1, 2, 3 sowie 5 bis 9 ist das Verschließteil 27 in seiner Schließlage dargestellt, in Fig. 4 jedoch in seiner Offenlage, in welcher die Stanzgutkammer 25 über ihre ganze Länge L offen ist.
Die beiden Führungsnuten 28, 29 des Flachschiebers 26 enden in einem Abstand a hinter dem Ende 30 der Stanzgutkammer 25 und münden in eine in gleicher Ebene liegende Einführungsnut 31, deren Breite b auf die Breite des Flachschiebers 26 so abgestimmt ist, daß sich der Flachschieber 26 darin leicht verschieben läßt. Dabei ist die Länge Ll dieser Einführungsnut 31 etwa um das Maß des
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Abstandes a kleiner als die Gesamtlänge L2 des Flachschiebers 26. Dadurch wird erreicht, daß der Flachschieber 26 auch dann in Eingriff bleibt mit seinen beiden Führungsnuten 28 und 29, wenn er sich in der in Fig. 4 dargestellten Offen-Lage befindet; in welcher er die gesamte obere Öffnung der Stanzgutkammer 25 frei gibt. In dieser Offen-Lage des Stanzschiebers 26 kann das mit der Stanzgutkammer angesammelte Stanzgut aus dieser leicht entfernt werden.
Dadurch, daß die Einführungsnut 31 eine Breite b aufweist, die in der Lage ist, den Flachschieber 27 seitlich führend oder mit seitlichem Spiel aufzunehmen, besteht auch die Möglichkeit, den aufgrund seiner geringen Dicke biegeelastischen Flachschieber bei der erstmaligen Montage von der Einführungsnut her in die beiden seitlichen Führungsnuten 28 und 2 9 einzuführen und auch wieder herauszunehmen.
Zum Verschieben des Verschließteils 26 bzw. des Flachschiebers 27 ist dieser im Bereich seines hinteren Abschnittes, der in seiner Schließlage außerhalb der Stanzgutkammer liegt, entweder mit einer Bohrung 32 (Fig. 3, und 9) oder mit einem eingenieteten flachen Knopf 33 versehen. Während sich der Knopf 33 von Hand ergreifen läßt, ist für das Eingreifen in die Bohrung 32 ein aus
einem abgewinkelten Rundstab bestehender und mit einem Griffkopf 35 versehener Zughaken 34 vorgesehen, dessen abgewinkelter Finger 3 6 mit der Bohrung 32 in Eingriff gebracht werden kann. Damit dieser Finger 3 6 des Zughakens 34 ausreichend tief in die Bohrung 32 eingeführt werden kann, befindet sich im Boden 31' der Einführungsnut 31 eine nutartige Vertiefung 37, die sich in Längsrichtung über den gesamten Bewegungsbereich der Bohrung 32 erstreckt.
In seiner Schließlage liegt das Verschließteil 26 bzw. der Flachschieber 27 mit seiner abgerundeten vorderen Begrenzungskante 38 dicht an einer ebenfalls abgerundeten vorderen Begrenzungskante 39 der Stan&zgr;gutkammer 25 an, so daß diese vollständig geschlossen ist.
Wie am besten aus der vergrößerten Darstellung der Fig. und 6 erkennbar ist, hat die zwischen den Keilflächen 14' der Stanzschneide 14 und der Stanzgutkammer 25 liegende Ausnehmung 15 zwei seitliche Begrenzungsflächen 40 und 41, die zur Stanzgutkammer 25 hin symmetrisch divergierend verlaufen und an die sich die zueinander parallel verlaufenden inneren Seitenflächen 32 und 34 der Stanzgutkammer anschließen. Daraus ergibt sich, daß die Breite bl {Fig. 6) der Stan&zgr;gutkammer 25 größer ist als die vordere eingangsseitige Öffnungsbreite b2 der Ausnehmung
15. Dadurch hat das Stanzgut die Möglichkeit, sich wenigstens in der Breite zu entspannen, so daß es sich leichter aus der Stanzgutkaituaer entfernen läßt.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 2 bis 7 und 9 sowie 10 und 11 verläuft die obere gewölbte Begrenzungsfläche 44
(Fig. 5) der Ausnehmung 15 im wesentlichen parallel zu
den Führungsnuten 28 und 29 bzw. zur Führungsfläche 2 des Führungsschaftes 1 und in Höhe der Unterseite des Verschließteils 26 bzw. Flachschiebers 27, die wiederum etwa um die Dicke des vorderen Wandabschnittes 45 tiefer liegt als der höchste Punkt 4 6 der U-förmigen Stanzschneide 14. Dadurch ergibt sich für die Stan&zgr;gutkammer 25 (im geschlossenen Zustand) eine Höhe h, die kleiner ist als die Höhe hl des jeweils durch die Stanzschneide 14 abgeschnittenen Stanzgutes. Hinzu kommt, daß der Boden 47 der Stanzgutkammer 25 eine Mindestdicke von etwa 0,2 mm bis
0,3 mm aufweisen muß, um welche sich die Höhe h gegenüber der Höhe hl zusätzlich vermindert.
Um trotzdem ein sicheres Einschieben des Stanzgutes in
die Stanzgutkammer 25 durch die Ausnehmung 15 hindurch zu gewährleisten, ist der Boden 47 an seinem vorderen Ende
mit einer auf der Führungsfläche 2 des Führungsschaftes 1 aufliegenden Schneidkante 48 versehen, die sich zwischen den beiden vertikalen Abschnitten der Stanzschneide 14
erstreckt und gewährleistet, daß das Stanzgut insgesamt,
- 14 -
d.h. vollständig durch die Ausnehmung 15 hindurch in die Stanzgutaufnahmekammer gelangt. An diese zusätzliche untere Schneidkante 48 schließt sich eine Schrägfläche an, die sie mit der oberen Bodenfläche des Bodens 47 verbindet.
In Fig. 8 ist in etwa gleichem Vergrößerungsmaßstab wie in Fig. 5 eine Ausführungsform dargestellt, bei der die Stanzgutkammer 25 eine insgesamt größere Höhe h2 aufweist als die vorstehend beschriebene Ausführungsform. Bei dieser in Fig. 8 dargestellten Ausführungsform verläuft die obere gewölbte innere Begrenzungsfläche 44' ausgehend vom höchsten Punkt 4 6 der Stanzschneide 14 gegenüber der in der Zeichnung horizontal verlaufenden Führungsfläche des Führungsschaftes 1 und auch gegenüber der ebenfalls horizontalen Fläche des Bodens 47 schräg nach oben ansteigend. Dabei ist es möglich, die Steigung dieser oberen Begrenzungsfläche 44' so zu wählen, daß sich eine Höhe h2 der Stanzgutkammer 25 ergibt, die gleich groß ist, wie die Höhe hl der Stanzschneide 14 oder etwas größer, so daß sich das Stanzgut jeweils mit geringerem Preßdruck in die Stanzgutkammer 25 schieben läßt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß auch die äußere ebenfalls bogenförmige Begrenzungsfläche 50 des zwischen der Stanzschneide 14 und der Stanzgutkammer 25 liegenden
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Wandabschnitts 45', wie in Fig. 8 dargestellt, einen nach hinten schräg ansteigenden Verlauf annehmen muß. Dies führt dazu, daß der höchste Punkt 4 6 der Stanzschneide tiefer liegt als die hintere Endkante 51 des Flächenabschnitts 50. Dies kann zur Folge haben, daß der höchste Punkt 46 der Stanzschneide 14 vom Chirurgen beim Einsatz dieses Stanzwerkzeuges nicht oder nicht so gut einsehbar ist, wie bei dem anderen Ausführungsbeispiel.
Wichtig ist in jedem Falle, daß wenigstens die Breite bl der Stanzgutkammer 25 etwas größer ist als die geringste Breite b2 der Ausnehmung 15.
In den Fig. 10 und 11 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem als Verschlußteil 26 ein Flachschieber 27' vorgesehen ist, dessen Gesamtlänge L2' mehr als doppelt so groß ist wie die Länge L der in gleicher Weise wie beim Ausführungsbeispiel der Fig. 2 bis 7 und 9 vorhandenen Stanzgutkammer 25.
Diese größere Länge L2' ist deshalb vorgesehen, damit am hinteren Ende des Verschlußteils 26 bzw. Flachschiebers 27' ein manuell betätigbares nach oben vorspringendes Griffteil 55 befestigt werden kann, das von der Stanzschneide 14 des Stanzschiebers 10 einen genügend großen
Abstand aufweist, um beim operativen Einsatz nicht hinderlich zu sein.
Damit der hintere Abschnitt des Flachschiebers 27' in beiden Endlagen eine gute Führung in .der in diesem Falle etwa doppelt so langen Einführungsnut 31 erhält, ist diese Einführungsnut 31 etwa in der Mitte und am hinteren Ende jeweils mit zwei kurzen seitlichen Führungsnuten 28' und 29' versehen.
Im übrigen unterscheidet sich das Ausführungsbeispiel der Fig. 10 und 11 von dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel der Fig. 2 bis 7 und 9 nur dadurch, daß das hintere Ende der Stanzgutkammer 25 von einer schrägen Stirnwand 56 gebildet ist, während bei der anderen Ausführungsform das hintere Ende der Stanzgutkammer 2 5 in einer Rundung 57 endet.
Durch diese Rundung 57 bzw. schräge Stirnwand 5 6 läßt sich die Stanzgutkammer besser reinigen.
Außerdem ist für die freie Verschiebebewegung des an der Unterseite des Flachschiebers 27' angeordneten Nietkopfes 58 des Griffteils 55 in der Einführungsnut 31 eine zusätzliche nutartige Vertiefung 37' vorgesehen.
In Fig. 9 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem der Flachschieber 27 in seiner Schließlage verriegel-
bar ist. Dazu ist in der nutartigen Vertiefung 37 der Einführungsnut 31 eine Bandfeder 59 mit einem kurzen Riegelzapfen 60 so angeordnet, daß der Riegelzapfen 60 in der Schließlage des Flachschiebers 27 in dessen Bohrung 32 sperrend hineinragt. Dadurch wird der Verschlußteil 26 bzw. Flachschieber 27 in seiner Schließlage verriegelt.
Durch Einführen des Fingers 36 des Zughakens 34 läßt sich dieser Riegelzapfen 60 nach unten aus der Bohrung 32 herausdrücken, so daß der Flachschieber 27 frei wird und in Richtung des Pfeiles 61 geöffnet werden kann. Wird der Flachschieber 27 wieder in seine Schließlage gebracht, so springt der Riegelzapfen 60 wieder selbständig in die Bohrung 32, wie das in Fig. 9 dargestellt ist.
Diese zusätzliche Sicherung ist zwar nicht unbedingt erforderlich, wenn sichergestellt ist, daß das Verschlußteil 26 beispielsweise durch einen ausreichend hohen Reibungswiderstand, der ein selbsttätiges Öffnen verhindert, in Schließlage gehalten wird.

Claims (1)

  1. 5. April 1995 Ne/
    Schutzansprüche
    1. Chirurgisches Stanzwerkzeug mit einem geraden, langgestreckten Führungsschaft (1), der am einen Ende mit einem Griffteil (4) und am anderen Endabschnitt mit einem Stanzfuß (3) versehen ist, der eine in einer zum Führungsschaft rechtwinklig oder schräg stehenden Stanzebene (13) liegende U-förmige, eine Vertiefung (11) umschließende Stanzschneide (12) (oder eine Stanzfläche) aufweist, sowie mit einem am Führungsschaft (1) längsbeweglich geführten, durch einen beweglichen Griffhebel (6) betätigbaren Stanzschieber (10), der an seiner dem Stanzfuß (3) zugekehrten Stirnseite ebenfalls eine U-förmige, in ihrer Form auf die Stanzschneide (12) (bzw. Stanzfläche) des Stanzfußes (3) passende Stanzschneide (14) aufweist, die eine stirnseitige Ausnehmung (15) umschließt,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß sich an die Ausnehmung (15) der Stanzschneide (14) des Stanzschiebers (10) rückseitig unmittelbar eine Stanzgutkammer (25) in Form einer axialen Längsnut (26) anschließt, die durch ein zum Entlee-
    ren aufklappbares oder axial verschiebbares Verschließteil (26) geschlossen ist.
    Chirurgisches Stanzwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschließteil (26) aus einem dünnen, bandartigen Flachschieber (27, 27') besteht, der in zwei an den oberen Längsrändern der Stan&zgr;gutkammer (25) angeordneten Führungsnuten (28, 29) axial verschiebbar geführt ist.
    3. Chirurgisches Stanzwerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraumquerschnitt der Stan&zgr;gutkammer (25) größer ist als der Querschnitt der sich an die Stanzschneide (14) anschließenden Ausnehmung (15).
    4. Chirurgisches Stanzwerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stan&zgr;gutkammer (25) wenigstens eine größere Breite (bl) aufweist, als die sich an die Stanzschneide (14) anschließende Ausnehmung (15).
    5. Chirurgisches Stanzwerkzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Führungsnuten (28, 29) in einem Abstand hinter dem hinteren Ende (30) der Stanzgutkammer (25) enden und in eine in gleicher Ebene liegende Einführungsnut münden, deren Breite (b) auf die Breite des Flachschiebers (27) abgestimmt ist.
    6. Chirurgisches Stanzwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachschieber (27') wenigstens die doppelte Länge der Stanzgutkammer (25) aufweist und an seinem hinteren Ende mit einem Griffteil (55) versehen ist.
    Chirurgisches Stanzwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stanzgutkammer (25) einen Boden (47) aufweist, dessen vorderes Ende eine auf einer oberseitigen Gleitfläche (2) des Führungsschaftes (1) aufliegende Schneidkante (48) bildet, die sich zwischen den beiden unteren Enden der U-förmigen Stanzschneide (14) erstreckt.
    Chirurgisches Stanzwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachschieber (27) in seiner Schließlage verrastbar oder verriegelbar ist.
    9. Chirurgisches Stanzwerkzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachschieber (27) durch einen federnd in seine Beweguncjsebene ragenden Vorsprung (60) verriegelbar ist.
    10. Chirurgisches Stanzwerkzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung aus einem Riegelzapfen (60) besteht, der an einer in der Einführungsnut (31) angeordneten Federzunge (59) befestigt ist und sich sperrend vor eine Anschlagfläche des
    Flachschiebers (27) stellt, wenn sich dieser in seiner Schließlage befindet.
DE29506466U 1995-04-15 1995-04-15 Chirurgisches Stanzwerkzeug Expired - Lifetime DE29506466U1 (de)

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