DE68909987T2 - Taschenmesser mit Keilsperre. - Google Patents
Taschenmesser mit Keilsperre.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindugn ist auf ein Taschenmesser gerichtet, welches eine Sperre zum Verriegeln einer Klinge umfasst und insbesondere eine Keil- und Blattfederanordnung zum Sperren und Entsperren der Klinge in ihrer hinausgeschobenen Position aufweist.
- Die Suche nach einem Stand der Technik hat die drei US-Patente 2 183 378, 2 826 813 und 4 354 313 sowie das deutsche Dokument 1 062 146 zum Vorschein gebracht. Im US-Dokument 2 183 378 ist der Hauptzweck der Blattfeder, den Hebel und den Druckknopf in der oberen Position zu halten. Die Blattfeder übt keine direkte Sperrtätigkeit an der Klinge aus. Ueberdies beinhaltet diese Ausführung keine Führungsmittel, welche erlauben, dass die Klinge mit einer Hand hinausgeschoben und hineingezogen werden kann. Sie beinhaltet auch viele bewegliche Teile, welche für die komplizierte Entwicklung und den komplizierten Aufbau verantwortlich sind. Im Dokument DE 1 062 146, gegen welches der Gegenstand der unabhängigen Patentansprüche abgegrenzt ist, umfasst die beschriebene Ausführung eine Feder für eine automatische Hinausschiebebewegung der Schneidklinge anstelle von Führungsmitteln zum manuellen Hinausschieben, wie in der Erfindung.
- Gemäss der vorliegenden Erfindung ist die Klinge eines Taschenmessers in ihrer hinausgeschobenen Position gesperrt, wobei es durch die Verwendung der Führungsmittel möglich ist, die Klinge mit einer Hand manuell hinauszuschieben oder hineinzuziehen. Auf diese Weise besteht keine Notwendigkeit, die Klinge zu berühren. Einige Regierungen sehen es als illegal an, Taschenmesser zu besitzen, dessen Klingen sich durch Schwerkraft oder durch Trägheit automatisch öffnen; die vorliegende Ausführung ist leicht zu handhaben, ist in diesem Bezug komplett gesetzeskonform, ist sicherer in der Anwendung und birgt demzufolge weniger Risiken für den Anwender in sich, als die Taschenmesser, die zum Stand der Technik gehören. Die vereinfachte Keilanordnung, die zum Sperren der Klinge vorgeschlagen ist, erlaubt, das Taschenmesser dünn und kompakt zu halten.
- Die Sperre zum Verriegeln einer Schneidklinge eines Taschenmessers umfasst eine Blattfeder welche so ausgeführt ist, um an einem Ende gegen den Schaft der Schneidklinge zu stossen, um die letztere in ihrer hinausgeschobenen Position zu halten. Um die Klinge in ihre eingeschobene geschlossene Position zu bringen, wird die Ebene der Blattfeder mit einer Keilanordnung atis der Ebene der Klinge zurückgenommen.
- Fig. 1 ist eine Aufsicht auf ein Taschenmesser gemäss dieser Erfindung mit der Klinge in der hinausgeschobenen Position,
- Fig. 2 ist eine Aufsicht auf die gegenüberliegende Seite des in der Fig. 1 gezeigten Messers mit der Klinge in der eingezogenen Position,
- Fig. 3 ist eine Explosionsansicht des in der Fig. 2 gezeigten Messers,
- Fig. 4 ist eine Querschnittsansicht der Keilbetätigung, wie in der Fig. 4 gezeigt, wobei die Zunge einer Blattfeder in einer freigesetzten Stellung ist,
- Fig. 5 ist eine Querschnittsansicht der Keilbetätigung mit der Zunge in einer zurückgezogenen Position,
- Fig. 6 ist eine Aufsicht auf das Taschenmesser gemäss einer anderen Ausführung der Erfindung mit der Klinge in ihrer hinausgeschobenen Position,
- Fig. 7 ist ein Grundriss vom Messer, das in der Fig. 6 gezeigt ist,
- Fig. 8 und 9 sind Detailansichten der Sperrmechanismen gemäss der Ausführung, die in der Fig. 6 gezeigt ist,
- Fig. 10 ist eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführung einer keilbetätigten Sperre,
- Fig. 11 ist eine Aufsicht auf eine weitere Ausführung eines Taschenmessers gemäss dieser Erfindung,
- Fig. 12 ist ein Grundriss vom Messer gemäss der Fig. 11,
- Fig. 13 ist eine Aufsicht auf die zuletzt gezeigte Ausführung des Taschenmessers gemäss der vorliegenden Erfindung, und
- Fig. 14 ist ein Grundriss des Messers gemäss der Fig. 13.
- Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 5 ist mit dem Bezugszeichen 10 im allgemeinen ein Klingenmesser bezeichnet, welches eine Sperre 12 mit einem Keil aufweist, und welches ein längliches Gehäuse 13 umfasst, das durch eine obere Deckplatte 4 und durch eine untere Deckplatte 16 gebildet ist und in welchem eine ausziehbare Klinge 20 angeordnet ist. Die untere Deckplatte 16 ist mit einer Rille 18 versehen, welche als Führungsmittel für die Schiebebewegung der Klinge 20 dient, welche Bewegung in der Fig. 3 durch die Pfeile 24 angegeben ist.
- Die Verschiebebewegung der Klinge 20 wird erzeugt durch einen Druck auf einen Knopf 26 mit einem Finger des Verwenders. Der Druck wird mittels einer schraubenartigen Komponente 28 auf die Klinge 20 übertragen, welche Komponente mittels einem Gewinde in eine Oeffnung 30 in den Schaft 31 eingeführt ist und in einem Schlitz 32, der in der unteren Deckplatte 16 vorhanden ist, gleitet.
- Eine längliche Ausnehmung 34 in der unteren Deckplatte 16 wird dazu verwendet, um die Schiebetätigkeit eines Stabilisierungselementes 36, welches auf der Schraube 28 gleitend montiert ist, zu führen.
- Das Stabilisierungselement 36 wird verwendet, um die Druckkonzentration zwischen der Schraube 28 und den Enden des Schlitzes 32 zu reduzieren, wenn die Klinge in ihre beiden Endlagen gestossen wird, wie diese in den Fig. 1 und 2 gezeigt sind. Das Element 36 stabilisiert auch die aufrechte Stellung der schraubenförmigen Komponente 28. Der Druckkonzentrationsverminderungseffekt ist dem grösseren Radius des Materials des Elementes 36, an welchem die Kraft rund um die Ausnehmung 34 anglegt wird, zuschreibbar.
- Die obere Deckplatte 14 ist mit einer Rille 38 versehen, die vorgesehen ist, um eine Schiebetätigkeit eines Schiebemittels 40 zu führen. Eine Blattfeder 42 ist ebenfalls in die obere Deckplatte 14 innerhalb einer mit 44 bezeichneten Rille eingeführt.
- Die Blattfeder 42 ist in Verbindung mit dem Schiebemittel 40 verwendet, um lösbare Sperren auf die Klinge 20 auszuüben. Die Blattfeder 42 besteht aus einem Stück federnden Materials, welches eine zentral ausgestanzte längliche Zunge 46 aufweist, welche von einer umrissbildenden Platte 48 umgeben ist. Die Zunge ist relativ zur Platte 48 um einen Winkel geneigt, welcher der Spitze 74 der Zunge 46 erlaubt, aus der Ebene der Platte 48 herauszuragen. Ein keilförmiges Stück 50 ist starr an der Spitze der Zunge 46 befestigt.
- Das Schiebemittel 40 umfasst eine Grundplatte 52, an welcher ein Knopf 54 starr befestigt ist, welcher nopf durch eine Oeffnung 55, die in der oberen Deckplatte 14 vorgesehen ist, vorsteht. Die Grundplatte 52 ist U-förmig ausgebildet, um einen Zwischenraum 56 zu bilden, der dazu vorgesehen ist, das teilförmige Stück 50 aufzunehmen. Ein kleiner Stift 58 erstreckt sich quer zu den Längsseiten des Zwischenraumes 56.
- Der Stift 58 ist in Verbindung mit dem keilförmigen Stück 50 verwendet, um die Zunge 46 anzuheben, um diese in die gleiche Ebene mit der umrissbildenden Platte zu bringen, wie dies in der Fig. 5 gezeigt ist. Wenn die Verschiebung des Schiebemittels 40 durch einen Druck mit dem Daumen des Anwenders auf den Knopf 44 ausgeführt wird, dann verschiebt sich der Stift 58, welcher an der Grundplatte 52 starr befestigt ist, gegen die geneigte Fläche 60 des keilförmigen Stückes 50, wodurch die Zunge 46, wie in den Fig. 4 und 5 gezeigt, angehoben wird. Die geneigte Fläche 60 definiert einen spitzwinkligen Raum zwischen der Zunge 46 und dem keilförmigen Stück 50.
- Die obere Oberfläche des Knopfes 54 ist vorzugsweise leicht geneigt und mit Rillen versehen, welche die Oberfläche faltig machen, um die Uebertragung des Druckes durch den Daumen des Anwenders in die Schiebebewegung des Schiebeelementes 40 in der Rille 38 zu erleichtern.
- Eine Schraubenfeder 62 oder eine andere geeignete Einrichtung ist innerhalb einer Erweiterung 64 der Rille 38 angeordnet. Während ein Ende der Feder 62 gegen eine Fläche 66 der Erweiterung 64 drückt, drückt das andere Ende gegen eine Fläche 68 des Schiebemittels 40, so dass die Feder zusammengedrückt wird, wenn der Stift 58 längs der Fläche 60 gleitet und durch Federkraft zurückschnellt, wenn der Druck mit dem Daumen des Anwenders auf den Knopf 54 aufhört. Die obere Deckplatte 14 und die untere Deckplatte 16, die das äussere längliche Gehäuse 13 bilden, sind durch schraubenartige Elemente 70 zusammengehalten.
- Die Klinge 20 wird aus dem Gehäuse 13 hinausgeschoben, indem ein Druck auf den Knopf 26 ausgeübt wird, welcher die Klinge in der Rille 18 verschiebt.
- Wenn der Schneidteil 61 der Klinge vollumfänglich hinausgeschoben ist, wird kein weiterer Druck durch die Klinge 20 auf die Rückseite 72 der Zunge 46 ausgeübt, welche dann automatisch ihre ausgeschwenkte Stellung, wie in der Fig. 4 gezeigt, einnimmt. In dieser ausgeschwenkten Stellung liegt die vordere Fläche 74 der Zunge 46 in direktem Kontakt mit dem hinteren Fläche 76 des Schaftes 31, wodurch ein Hineinschieben der Klinge in das Gehäuse 13 hemmt und demzufolge die Klinge verriegelt. Um die Klinge 20 in das Gehäuse zurückzuziehen, übt der Daumen des Anwenders einen Druck in der Richtung des spitzen Endes der Klinge auf den Knopf 54 des Schiebemittels 40 aus, welches wie schon erwähnt, die Zunge 46 anhebt, bis diese mit der umrissbildenden Platte 48 in einer Ebene liegt. Der Anwender kann dann einen Druck auf den Knopf 26 ausüben und die Klinge 20 zurückziehen.
- Um ein störendes Blockieren der Zunge 46 beim Einleiten des Rückziehens der Klinge oder beim vollen Hinausschieben der letzteren zu vermeiden, sind beide Flächen 74 und 76 an ihren gegenüberliegenden Seiten vorzugsweise abgeschrägt, dies unter einem Winkel C von ungefähr 3 - 50
- Bei dieser Ausführung ist es insbesondere leicht, die Klinge mit einer Hand ins Gehäuse hineinzuschieben. Weil der Knopf 54 und der Knopf 26 in geringer Distanz zueinander und auf den gegenüberliegenden Seiten des Messers angeordnet sind, ist es möglich, diese gleichzeitig mit dem Daumen und einem Finger der gleichen Hand in gegengerichtete Richtungen zu schieben.
- Es liegt in der Art dieser Erfindung, die oben beschriebene keilartige Sperre durch andere keilartige Sperren zu ersetzen. Fig. 10 zeigt eine Alternative zur keilartigen Sperre 12, wobei ein Schaft 120, der an einer Blattfeder 121 befestigt ist, mit einer gespaltenen Keilplatte 122, welche dem Schiebemittel 40 entspricht, angehoben werden kann. Wenn die Keilplatte 122 in der Richtung der Pfeile 124 verschoben wird, greift die U- förmige Kerbe 126 unter das nagelförmige Element und hebt die Blattfeder 121.
- Die Fig. 6 bis 9 zeigen eine andere Ausführungsform der Erfindung unter Verwendung einer keilartigen Sperre, die für ein Messer angepasst worden ist, bei dem eine Klinge mittels einer Drehbewegung anstelle einer Schiebebewegung, wie dies bei der vorgängig beschriebenen Ausführung der Fall war, aus dem Griff hervorspringt.
- In dieser Ausführungsform der Erfindung ist ein Stift 82, der Teil eines Schiebemittels 84 ist, starr an der Seite des Schiebemittels 84 befestigt, welches Schiebemittel in einer Rille 88, welche in einem übergelagerten Gehäuse 90 angeordnet ist, gleitet.
- Die Gleitbewegung des Schiebemittels 84 ist in den Fig. 8 und 9 durch einen Pfeil 92 gekennzeichnet.
- Eine Blattfeder 94 ist, ähnlich wie eine Schirmplatte oder ein Polster, gegen die obere Fläche des Gehäuses 90 und über den Zwischenraum 96, der zum Aufnehmen der eingeschwenkten Klinge 102 bestimmt ist, angelehnt.
- Die Blattfeder ist aus einem federnden Material hergestellt, von welchem eine seitliche Zunge 98 in Längsrichtung ausgestanzt ist. Die Zunge 98 steht von der Ebene des Hauptstreifens 100 der Blattfeder 94 vor, um einen Winkel, der genügend gross ist, um die Spitzenfläche 108 der Zungen 98 unterhalb und gegenüberliegend zur Ebene des Hauptstreifens 100 der Blattfeder 94 zu verschieben.
- In der Anwendung des Messers, wenn die Klinge 102 durch eine Drehbewegung um ein Scharnier 104 voll aus dem Griff herausgeschwenkt ist, liegt die Spitzenfläche 108 der Zunge 98 gegen die Endfläche 110 des Schaftes 112 an, wodurch das Schwenken der Klinge 102 blockiert wird. Um das Einschwenken der Klinge 102 ins Gehäuse 90 zu ermöglichen, muss der Anwender einen Druck auf den Knopf 114 des Schiebemittels 84 so ausüben, um eine Schiebebewegung zu erzeugen, welche den Stift 82 veranlasst, sich gegen eine innere Oberfläche 116 eines keilförmigen Stückes 118 zu verschieben. Das keilförmige Stück 118 ist fest an der Zunge 98 befestigt, wobei die letztere durch den Stift 82 hochgezogen wird, so dass sie in die gleiche Ebene zu liegen kommt wie die Ebene des Hauptstreifens 100 in der Fig. 9. Sobald die Zunge 98 mit dem Streifen 100 koplanar ist, sind die Flächen 108 und 110 nicht mehr länger in Kontakt und die Klinge 102 ist frei, um um das Scharnier 104 zu schwenken.
- Wenn der Druck vom Knopf 114 losgelassen wird, führt eine kleine Schraubenf eder 113 das Schiebemittel 84 in ihre Ausgangsposition, wie in der Fig. 9 gezeigt, zurück.
- Die Keilarbeit findet in den Figuren 6 bis 9 in einem seitlichen Bereich der Blattfeder Anwendung, während die Keiltätigkeit in den Fig. 1 bis 5 zentral angeordnet ist.
- Die Fig. 11 und 12 zeigen eine weitere Ausführungsform eines Taschenmessers, das im wesentlichen demjenigen der Fig. 1 entspricht, aber in seinem Aufbau einfacher ist. Ein mit dem hinteren Klingenende mit einer Achse 128 schwenkbar verbundener Knopf 127 weist eine Nase 129 auf. Die Blattfeder 130 steht am hinteren Ende der Klinge des Messers an und verhindert das Einschieben der Klinge. Durch Schwenken des Knopfes 127 drück die Nase 129 auf die Blattfeder 130 und entriegelt dadurch die Klinge. Diese kann nun mit Hilfe des Knopfes 127 ins Messer versenkt werden. In diesem Ausführungsbeispiel ist, wie die Fig. 12 deutlich zeigt, die Blattfeder 130 im wesentlichen parallel zur Klinge im Geäuseinnern des Messers angeordnet.
- Die Figuren 13 und 14 zeigen ein letztes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemässen Taschenmessers. Das Messer entspricht in groben Zügen demjenigen der Fig. 11 und 12. Anstelle einer ins Gehäuse eingelegten Blattfeder 130 ist eine Blattfeder 131 in eine Gehäusehälfte eingearbeitet. Die die Blattfeder 131 aufweisende Gehäusehälfte ist einstückig hergestellt und weist einen U-förmigen, aus dem Basisschenkel 134 und den beiden SchenkeIn 132, 133 bestehenden schlitzförmigen Einschnitt auf. Die dadurch freigelegte Blattfeder 131 ist nachträglich so vorgespannt, dass sie bei ausgefahrener Klinge des Messers mit dem hinteren Ende der Klinge, wie bereits im vorherigen Beispiel beschrieben, in Eingriff steht. Mit dem Knopf 27 und der Nase 29 ist die Blattfeder vom hinteren Klingenende entriegelbar und die Klinge ins Messerinnere einschiebbar.
- Federbelastete Kugeln 136 dringen in eine Vertiefung 135 im Klingenschaft ein, um zu verhindern, dass die Klinge von selbst aus dem Griff herausfällt.
Claims (9)
1. Taschenmesser (10), mit einem länglichen
Gehäuse, welches eine obere und eine untere Deckplatte (14,
16) mit einem längsgerichteten Zwischenraum (18)
dazwischen aufweist, mit einer Schneidklinge (20), welche
sich zwischen einer hinausgeschobenen und einer
zurückgezogenen Position im Zwischenraum erstreckt, mit einer
Sperre (12) zum Verriegeln und Entriegeln der
Schneidklinge (20) in ihrer nach vorn hinausgeschobenen
Position, wobei die Schneidklinge einen Schneidteil (61) und
einen Schaft (31), die in einer flachen Ebene angeordnet
sind, aufweist, und die Sperre eine im wesentlichen
flache Blattfeder (42) umfasst, die sich in einer im
wesentlichen parallelen Ebene zur Schneidklinge (20)
erstreckt und eine Zunge (46) aufweist, die zur genannten
parallelen Ebene leicht geneigt ist, um so gegen den
Schaft (3l) der Schneidklinge (20) zu stossen und die
Schneidklinge in ihrer nach vorne hinausgeschobenen
Position zu halten, mit einem Keilmittel (50) zum
Verschwenken der Zunge (46) der Blattfeder (42) in die
genannte parallele Ebene, um so die Zunge (46) der
Blattfeder (42) von der flachen Ebene des Schaftes (31)
wegzubringen, und der Schneidklinge Bewegungsfreiheit zu
geben, dadurch gekennzeichnet, dass das Taschenmesser
Führungsmittel (26, 28) auf der unteren Deckplatte (16)
aufweist, welche sich durch einen Schlitz (32)
hindurcherstrecken, welcher in der unteren Deckplatte vorhanden
ist, wobei die Führungsmittel an einem Ende der
Schneidklinge (20) befestigt sind, und dass die Führungsmittel
(26, 28) zum Verschieben der Schneidklinge im
Zwischenraum (18) ausgeführt sind, um einen Teil davon
ausserhalb des Gehäuses (14, 16) in eine grösstmögliche
äussere Position zu bringen.
2. Taschenmesser nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Blattfeder (42) teilweise in zwei in
Längsrichtung sich erstreckende Streifen gespalten ist,
wobei einer dieser Streifen die Zunge (46) bildet, die
so gebogen ist, dass das Ende (74) dieser Zuge gegen den
Schaft (31) der Schneidklinge (20) in einer Ebene, die
unterschiedlich zur Ebene des anderen Streifens (48)
ist, stösst, dass das Keilmittel einen Keilteil (50)
umfasst, welcher an der Zunge (46) befestigt ist und einen
spitzwinkligen Einschnitt zwischen der Zunge und dem
Keilteil definiert, dass ein Schiebeelement (40)
vorhanden ist, welches am anderen Streifen (48) montiert
ist und in Längsrichtung relativ zur Zunge (46) bewegbar
ist, wobei das Schiebeelement (40) einen Stift (58)
umfasst, welcher am genannten Schiebeelement derart
befestigt ist, dass er zum Ausüben eines Druckes auf den
Keilteil (50) in den genannten Einschnitt schiebbar ist,
um die Biegung der Zunge (46) zu ändern und deren Ende
(74) aus der an den Schaft (31) der Schneidklinge
angestossenen Lage zu entfernen.
3. Taschenmesser nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das Schiebeelement (40) federnd in einer
Richtung vorgespannt ist, um den Stift (58) aus dem
spitzwinkligen Einschnitt zurückzuziehen.
4. Taschenmesser nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die beiden Streifen (46, 48) Seite an
Seite in etwa der gleichen Ebene montiert und der Länge
nach miteinander verbunden sind.
5. Taschenmesser (10) mit einem länglichen Gehäuse,
welches eine obere und eine untere Deckplatte (14, 16)
mit einem längsgerichteten Zwischenraum (18) dazwischen
aufweist, mit einer Schneidklinge (20), welche sich
zwischen einer hinausgeschobenen und einer zurückgezogenen
Position im Zwischenraum erstreckt, mit einer Sperre
(12) zum Verriegeln und Entriegeln der Schneidklinge
(20) in ihrer nach vorne hinausgeschobenen Position,
wobei die Schneidklinge einen Schneidteil (61) und einen
Schaft (31) in einer flachen Ebene aufweist, und wobei
die Sperre einen Teil (120), welcher an einer Blattfeder
(121) befestigt ist, und einen verbreiterten Kopf an
seinem einen Ende aufweist, umfasst, mit einem
Zwischenstück, welches benachbart zur Blattfeder angeordnet ist,
gekennzeichnet durch eine Keilplatte (122), welche auf
dem Zwischenstück verschiebbar montiert ist, wobei die
Keilplatte einen Schlitz (126) aufweist, welcher dazu
vorgesehen ist, um mit dem Teil der Sperre in Verbindung
gebracht zu werden, und am Blatt der Blattfeder (121)
während der Verschiebebewegung zu ziehen und den Schaft
(31) der Schneidklinge freizugeben sowie durch
Führungsmittel (26, 28) an der unteren Deckplatte (16), welche
sich durch einen Schlitz (32), der in der unteren
Deckplatte vorgesehen ist, hindurcherstrecken und an einem
Ende der Schneidklinge (20) befestigt sind, wobei die
Führungsmittel (26, 28) dazu vorgesehen sind, die
Schneidklinge im Zwischenraum (18) zu verschieben, um
einen Teil davon in eine grösstmögliche äussere Position
ausserhalb des Gehäuses (14, 16) zu bringen.
6. Taschenmesser mit einer Sperre zum Verriegeln
und Entriegeln einer Schneidklinge (102) mit einem
überlagerten Gehäuse (90), innerhalb welchem ein
Zwischenraum (96) definiert ist, mit einer Schneidklinge (120),
welche im Zwischenraum montiert ist, wobei die
Schneidklinge einen Schneidteil und einen Schaft (112), welche
in einer flachen Ebene angeordnet sind, aufweist und
wobei die Sperre eine Blattfeder (94), welche am Gehäuse
im genannten Zwischenraum befestigt ist, umfasst, mit
einem keilförmigen Element (118), welches an der
Blattfeder befestigt ist und einen spitzwinkligen Einschnitt
zur Blattfeder definiert, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schneidklinge (102) um ein Scharnier (104)
schwenkbar ist, dass ein Ende (98) der Blattfeder derart
ausgerüstet ist, um gegen die Endfläche (110) des Schaftes
(112) anzustossen, wenn die Schneidklinge im voll
geöffneten Zustand ist, dass ein Schiebeelement (84) in
einer Nut (88), welche im genannten Gehäuse (90)
vorhanden ist, montiert und dazu vorgesehen ist, um in
Längsrichtung relativ zum Keilelement (118) bewegt zu
werden, wobei das Schiebeelement (84) einen Stift (82)
umfasst, der dazu vorgesehen ist, in den Einschnitt des
Keilelementes (118) geschoben zu werden, um auf diese
Weise an der genannten Blattfeder (94) zu ziehen, und
diese vom angestossenen Zustand mit der Endfläche (110)
des Schaftes (112) zu entfernen und dass ein Federmittel
(113) vorgesehen ist, um den genannten Stift federnd aus
dem Einschnitt herauszustossen.
7. Taschenmesser nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass ein erster Knopf (114) vorhanden ist,
der aus einem in das Gehäuse eingearbeiteten Schlitz
hervorragt, wobei sich das Schiebeelement (84) über den
Schlitz im Gehäuse erstreckt und sich in der dem Ende
(108) der Schneidklinge (102) abgewandten Stellung
befindet, wenn die Schneidklinge in der eingeklappten
Stellung ist, und wobei eine gleichzeitige Bewegung des
Knopfes und des Schiebeelementes die Schneidklinge (102)
aus dem Gehäuse (90) heraustreten lässt und das genannte
Anstossen mit der Blattfeder (94) verursacht.
8. Taschenmesser mit einer Sperre zum Verriegeln
und Entriegeln einer Schneidklinge (102) in ihrer nach
vorne vorstehenden Position, mit einem überlagerten
Gehäuse (90), innerhalb welchem ein Zwischenraum (96)
definiert ist, mit einer Schneidklinge (102) mit einem
Schneidteil, welche im genannten Zwischenraum neben
einer Seite des Gehäuses und benachbart dazu verschiebbar
montiert ist, wobei die Sperre eine Blattfeder (130)
umfasst, welche im genannten Zwischenraum (96) neben der
anderen Seite des Gehäuses montiert ist, und wobei ein
Ende der Blattfeder (130) dazu vorgesehen ist, um gegen
das Ende der Schneidklinge (121) zu stossen, wenn sich
die letztere ausserhalb des Gehäuses (90) in der voll
nach vorne vorstehenden Position befindet, mit einem
Knopf (127), der aus einem Schlitz herausragt, welcher
die erste Seite des genannten Gehäuses durchdringt,
wobei sich der Schlitz über die Länge des Gehäuses
erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass der Knopf (127)
mittels einer Achse (128), welche rechtwinklig zur
Schneidklingenachse verläuft, schwenkbar am rückseitigen
Ende der Schneidklinge befestigt ist, und dazu bestimmt
ist, um auf die Blattfeder zu drücken, um diese vom
Anstosszustand mit dem Ende der Schneidklinge zu befreien,
wobei eine Bewegung der Schneidklinge in und aus dem
Gehäuse mit Hilfe des genannten Knopfes (127), welcher
im Schlitz verschiebbar ist, erreicht wird.
9. Taschenmesser nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Blattfeder (131) in die genannte
andere Seite des Gehäuses eingearbeitet ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US07/148,918 US4858320A (en) | 1988-04-04 | 1988-04-04 | Wedge lock for pocket knife blade |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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