DE29505346U1 - Maschine zum Aufrichten von Klappboxen - Google Patents
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Description
Bezeichnung: Maschine zum Aufrichten von Klappboxen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zum Aufrichten von Klappboxen, die aus rechteckigen und/oder
quadratischen Wänden und Böden bestehen, wobei jeweils der Boden einer Box randlich gelenkig mit sich einander
gegenüberliegenden Stirnwänden und Seitenwänden verbunden ist, die in der Ausgangslage zum Boden hin, parallel
dazu liegend eingeklappt sind.
Solche Klappboxen dienen zur Aufnahme verschiedenster Güter zu Versandzwecken, meist dienen sie zur Aufnahme
von kleineren Packungen, die zusammengefaßt in größeren
Gebinden besser gehandhabt werden können. Die Bereithaltung der Klappboxen erfolgt in flachliegendem, zusammengeklapptem
Zustand, hier kommt es darauf an, daß bis zur Verwendung oder einer Wiederverwendung nach
Entleerung die Boxen einen möglichst geringen Platz beanspruchen. Die Aufrichtung der Klappboxen erfolgt bislang
von Hand, dies ist umständlich und paßt nicht in moderne, automatisierte Befüllungsabläufe.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Maschine der eingangs genannten Art zu schaffen.
Eine solche Maschine weist einen Spannplatz zum Fixieren des Bodens der betreffenden Box in der Ausgangslage
auf und ferner etwa in Höhe des Spannplatzes sowie neben dem darauf fixierten Boden der Box gelagerte
Schwenkarme. Je ein Schwenkarm ist jeder Seiten- und Stirnwand der fixierten Box zugeordnet und um eine mit
der Anlenkachse der zugeordneten Seiten- bzw. Stirnwand gleiche oder parallele Achse zwischen einer aufrechten
und einer über dem Boden der fixierten Box eingeschwenkten Position drehbar. Die Schwenkarme haben an
ihren dem Spannplatz zugekehrten Seiten mit Aufnahmevorrichtungen an den Seiten- und Stirnwänden der Box
zusammenwirkende Greifvorrichtungen.
Für die Erfindung ist wesentlich, die Klappbox nicht durch von oben her herangeführte Bedienelemente aufzurichten,
wie es die Umsetzung der Handbewegung derjenigen Personen nahelegte, die bislang solche Klappboxen
manuell aufgerichtet haben. Vielmehr sind die Schwenkarme der erfindungsgemäßen Maschine im wesentlichen in
der Ebene des fixierten Bodens der aufzurichtenden Box
angeordnet, greifen also von der Seite her auf die zu erfassenden Boxenwände, womit sich eine platzsparende
Anordnung der Bewegungsaggregate ergibt, die Bauhöhe der Maschine gering gehalten werden kann und oberhalb
der Aufrichtstation für die Klappboxen Platz für anderweitige
Geräte zur Verfügung steht.
In der Regel sind auf den Boden der Klappbox zunächst
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die Seitenwände eingeklappt und darauf die Stirnwände flachliegend angeordnet. Entsprechend sind die Schwenkarme
den Stirnwänden und den Seitenwänden zugeordnet, wobei zunächst die Stirnwand-Schwenkarme in Aktion treten
müssen, für die die Möglichkeit besteht, die Stirnwände an ihren Schmalseiten zu erfassen. Damit sich die
Antriebe für die Stirnwand-Schwenkarme und die Seitenwand-Schwenkarme platzsparend miteinander verschachteln
lassen, sind die Stirnwand-Schwenkarme mittig zum Spannplatz angeordnet und haben an ihren Enden jeweils
einen Querträger, an dem einander sich gegenüberliegende Greifvorrichtungen vorhanden sind.
Die zwischen einer Horizontallage und einer Vertikallage schwenkbaren Stirnwand-Schwenkarme halten die jeweils
hochgerichtete Stirnwand solange fest, bis die Seitenwände von den Seitenwand-Schwenkarmen hochgeklappt
und mit den Stirnwänden verriegelt sind. Für eine platzsparende Anordnung ist es von Vorteil, die
Seitenwand-Schwenkarme neben den Stirnwand-Schwenkarmen zu lagern, also außerhalb der Stirnseiten des Spannplatzes.
Das aber erfordert, daß die Seitenwand-Schwenkarme die aufgerichteten Stirnwände der Box umgreifen
müssen. Hierzu sind die Seitenwand-Schwenkarme koaxial oder im wesentlichen koaxial mit den Anlenkachsen
der Seitenwände der jeweils am Spannplatz fixierten Box gelagert und haben zum Umgreifen der
Stirnwände eine L-Form, wobei der kurze L-Schenkel in der Schwenkachse oder parallel dazu und am Ende des
davon rechtwinklig abgewinkelten, längeren L-Schenkels die Greifvorrichtung angeordnet ist.
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Auch die Fixierung der jeweiligen Box über ihren Boden am Spannplatz läßt sich mit der Aufrichtvorrichtung
kombinieren. So können die Stirnwand-Schwenkarme an vom Spannplatz wegkippbaren Trägern angeordnet sein, die
Klemmglieder an der zum Spannplatz hin liegenden Seite haben. Durch Kippen dieser Träger zum Spannplatz hin
werden die Klemmglieder zur Anlage am Boden der zu fixierenden Box gebracht, hierbei nehmen die Stirnwand-Schwenkarme
ihre vertikal aufrechte Position ein und können in Aktion zum Aufrichten der Stirnwände treten.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung ergeben sich im einzelnen aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel noch näher erläutert. Dabei
zeigen:
Fig. 1 eine vereinfachte Seitansicht der Maschine zum Aufrichten von Klappboxen zur Veranschaulichung
der Stirnwand-Schwenkarme,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Maschine entsprechend der Darstellung von Fig. 1,
Fig. 3 eine weitere Seitansicht der Maschine unter Weglassung der Stirnwand-Schwenkarme
zur Veranschaulichung der Seitenwand-Schwenkarme und
Fig. 4 eine Teildraufsicht auf die Maschine entsprechend
der Darstellung von Fig. 3.
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Im einzelnen entnimmt man Fig. 1 ein Gestell 1, durch welches hindurch sich eine Fördervorrichtung 2 erstreckt,
bei der es sich um einen Band- oder Kettenförderer handeln kann. An einer Stelle dieser Fördervorrichtung
2 ist ein Spannplatz 3 gebildet, an dem auf der Fördervorrichtung 2 transportierte Klappboxen 4 zum
Aufrichten vorübergehend angehalten werden.
Diese Klappboxen 4 bestehen jeweils aus einem im wesentlichen ebenen Boden 5, der im Bereich rundum etwas
nach oben vorstehender Ränder Scharniere aufweist, an denen Seitenwände 5 und Stirnwände 7 angelenkt sind.
Der Boden 5, die Seitenwände 6 und die Stirnwände 7 haben eine vorzugsweise rechteckige Form, diese Boden-
und Wandteile ergänzen sich in aufgerichteter Form zu einer Klappbox 4 in Gestalt eines Quaders oder eines
Parallelepipeds. Für den Leertransport und die entsprechende Handhabung ist aus Gründen der Platzersparnis
die Klappbox 4 zusammengeklappt, wobei die Seitenwände 6 übereinander auf den Boden 5 aufgelegt sind und darauf
die Stirnwände 7 eingeklappt sind. So erfolgt am Spannplatz 3 zunächst die Aufrichtung der obenliegenden
Stirnwände 7, dann die der darunterliegenden Seitenwand 6 und schließlich die Aufrichtung der Seitenwand 6, die
unmittelbar auf dem Boden 5 in eingeklappter Lage angeordnet ist.
Damit die Stirnwände 7 und die Seitenwände 6 ergriffen werden können, haben sie Aufnahmevorrichtungen 8 und 9.
Die Aufnahmevorrichtungen 8 an den Seitenwänden 6 bestehen aus jeweils zwei an den Außenseiten angeordneten
Löchern, die in eingeklappter Lage nach oben hin lie-
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gen. Diese Löcher 8 sind im oberen Bereich zu beiden Seiten der Seitenteile 6 vorhanden und durch sie hindurch
ist ein Schnäpper betätigbar, der parallel zum Oberrand der Seitenteile 6 verschoben werden kann und
an den seitlichen Schmalseiten der Seitenteile 6 austritt, um in eine Gegenkontur der aufgerichteten Stirnwände
7 einrasten zu können. Die Aufnahmevorrichtungen 9 der Stirnwände 7 befinden sich an deren seitlichen
Schmalseiten 32 und sind in Richtung der Ebene der Stirnseiten 7 schlitzförmig ausgebildet.
Fig. 1 macht in der linken Hälfte die eingeklappte Lage der Stirnwand 7 deutlich, die in aufgerichteter Stellung
die strichpunktiert wiedergegebene Lage einnimmt, in welcher sich die Stirnwand 7 in der rechten Hälfte
der Darstellung von Fig. 1 bereits befindet. Man erkennt dort auch die Anlenkachse 10, um die die Stirnwand
7 um 90° geschwenkt werden muß, um sie von der horizontalen eingeklappten Lage in die vertikale aufgerichtete
Lage zu überführen.
Bevor die Aufrichtung der Stirnwände 7 und der Seitenwände 6 der Klappbox 4 beginnt, erfolgt deren Fixierung
am Spannplatz 3. Dies geschieht über Klemmglieder 11, die gegen die Stirnseiten des Bodens 5 der Klappbox 4
gepreßt werden. Die Klemmglieder 11 sitzen an einem Träger 12, der um eine Kippachse 13 am Gestell 1 geschwenkt
werden kann. Dazu dient ein am ünterende des Trägers 12 angreifender Druckmittelzylinder 14, der den
Träger 12 in diejenige Lage kippen kann, die in Fig. 1 durch die strichpunktierte Linie 15 wiedergegeben ist.
Hierbei ist der Träger 5 aus seiner Vertikallage in
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eine Schräglage gekippt, in der sein oberhalb der Kippachse 13 liegender Abschnitt vom Spannplatz 3 weggeschwenkt
ist. Entsprechend befinden sich dann die Klemmglieder 11 in ihrer vom Spannplatz 3 weggekippten
Offenlage. Ist über die Fördervorrichtung 2 die jeweilige Klappbox 4 in zusammengeklappter Ausgangslage in
den Spannplatz 3 eingefahren, wird der Träger 12 in seine Vertikallage zurückgekippt, und hierbei legen
sich die Klemmglieder 11 fest an den Boden 5 der eingefahrenen Klappbox 4 an.
Sodann können am Träger 5 schwenkbar gelagerte Stirnwand-Schwenkarme
in Aktion treten. Am Oberende des Trägers 12 sitzt ein Schwenklager 17, dessen Achse mit der
Anlenkachse 10 der benachbart eingefahrenen Stirnwand 7
der fixierten Box 4 parallel ist. Allerdings liegt das Schwenklager 17 etwas höher als die Anlenkachse 10 der
zu ergreifenden Stirnwand 7. Die Verschwenkung des Schwenkarms 16 zwischen seiner aufrechten Lage und seiner
in der linken Darstellung von Fig. 1 erkennbaren horizontalen Position erfolgt über einen Druckmittelzylinder
18, der an einem Antriebsarm 33 des Schwenkarms 16 angreift, somit ist der Schwenkarm 16 als doppelarmiger
Hebel ausgebildet.
Wie Fig. 2 weiter zeigt, sitzt am Oberende des Schwenkarms 16 ein Querträger 30, der bis über die Breite der
fixierten Box 4 hinausreicht. An den Enden dieses Querträgers 30 sind einander gegenständig Greifvorrichtungen
19 angeordnet, die einen ausfahrbaren Riegel 31 jeweils haben, der in Eingriff mit der schlitzförmigen
Aufnahmevorrichtung 9 an den Schmalseiten 32 der Stirnwände 7 gebracht werden kann.
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In der um 90° abgesenkten Lage des Schwenkarms 16, die
in Fig. 1 links erkennbar ist, umgreift der Querträger 30 mit seinen Greifvorrichtungen 19 die betreffende
Stirnwand 7, wonach die Riegel 31 in die Aufnahmevorrichtungen 9 eingefahren werden. Beim anschließenden
Aufrichten des Schwenkarms 16 unter Mitnahme der betreffenden Stirnwand 7 führen die Greifvorrichtungen 16
und die Auf nähme vorrichtungen 9 an der Stirnwand 7 unterschiedliche
Bewegungen entlang verschiedener Kreisbahnen aus, was in Fig. 1 links anhand von strichpunktierten
Linien verdeutlicht ist. Damit die in Eingriff befindlichen Greifvorrichtungen 19 am Schwenkarm 16 den
Aufnahmevorrichtungen 9 an der Stirnwand 7 beim Hochschwenken nachkommen können, sind die Greifvorrichtungen
19 am Querträger 30 oder der Querträger 30 am Schwenkarm 16 in dessen Längsrichtung verschiebbar angeordnet.
Dazu dient ein am Schwenkarm 16 mitschwenkend angebrachter Druckmittelzylinder 20, der auch dazu
dient, für ein Hintergreifen der Wandung der Stirnwand 7 im Bereich der Aufnahmevorrichtung 9 die Greifvorrichtung
19 zu verschieben. Beim Aufrichtvorgang hingegen dient der Druckmittelzylinder 20 lediglich zur Gegenhaltung,
damit die Greifvorrichtungen 19 nicht außer Eingriff mit den Aufnahmevorrichtungen 9 der Stirnwand
7 kommen.
Die Vorrichtungen zur Aufrichtung der Seitenwände 6 der am Spannplatz 3 fixierten Box 4 veranschaulichen die
Fig. 3 und 4. Hierzu dienen Seitenwand-Schwenkarme 21, die so ausgebildet sein müssen, daß sie die bereits
aufgerichteten Stirnwände 7 der Box 4 umgreifen können, während diese aufgerichteten Seitenwände 7 von den
Seitenwand-Schwenkarmen 16 festgehalten werden.
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Man erkennt dazu in Fig. 4 eine etwa L-förmige Ausbildung der Seitenwand-Schwenkarme 21, die an einer Lagevorrichtung
22 am Gestell 1 aufgehängt sind. Über einen Riementrieb 2 3 wird eine Lagerachse 24 hin- und herdrehend
angetrieben, an der ein innerer Schwenkarmabschnitt 25 nach Art einer Kurbel befestigt ist. Daran
schließt sich eine kürzerer L-Schenkel 26 an, der mit der Achse 24 parallel ist. Mit Abstand von dem inneren
Schwenkarmabschnitt 25, jedoch parallel dazu schließt an den kurzen L-Schenkel 26 ein längerer L-Schenkel 27
an, der von einer vertikal aufrechten Position in eine horizontale, abgesenkte Position überführt werden kann.
Der Abstand zwischem dem längeren L-Schenkel 27 und dem inneren Abschnitt 25 des Schwenkarms 21, ermöglicht es,
trotz des stirnseitig zum Spannplatz 3 angeordneten Schwenklagers 22 die aufgerichtete Stirnwand 7 der Box
4 beim Absenken des Seitenwand-Schwenkarms 21 zu umgreifen. Pro Seitenwand sind an gegenüberliegenden
Stirnseiten des Spannplatzes 3 jeweils zwei solcher Schwenkarme 21 vorgesehen, da im Bereich der beiden
Oberecken jeder Seitenwand 6 in deren Aufnahmevorrichtungen 8 eingegriffen werden muß.
Um den über die Aufnahmevorrichtungen 8 bedienbaren
Schnäpper verschieben zu können, ist am freien Ende des L-Schenkels 27 des Schwenkarms 21 eine Greifvorrichtung
28 angeordnet, die zangenartig ausgebildet ist und zwei spreizbare Spannbacken 29 aufweist, die noch zusätzlich
mit Formschlußkonturen ausgestattet sind. So kann über die Greifvorrichtung 28 nicht nur der jeweilige Schnäpper
in seine Entriegelungsstellung überführt, sondern auch die betreffende Seitenwand 6 hochgeschwenkt und
mit dem Loslassen durch die Greifvorrichtung 28 durch
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Einrasten des Schnäppers in die betreffende Aufnahmekontur
der Stirnwand 7 verriegelt werden.
Die Verschwenkung des Seiten-Schwenkarms 21 und der jeweils
ergriffenen Seitenwand 6 erfolgt koaxial, deshalb liegt die Achse 24 des Schwenklagers 22 für den Seitenwand-Schwenkarm
21 in der Verlängerung der Anlenkachse 34, um die die jeweilige Seitenwand 6 gegenüber dem
Boden 5 der betreffenden Box 4 verschwenkbar ist, was sich auf die am Spannplatz 3 fixierte Lage dieser Box 4
bezieht.
Aus der Gesamtschau der Fig. 2 und 4 erkennt man, daß der Antrieb und die Lagerung für die Stirnwand-Schwenkarme
16 und die Aufhängung der Seitenwand-Schwenkarme 21 jeweils an den Stirnseiten des Spannplatzes 3 ineinander
verschachtelt erfolgen kann, denn der Träger 12 (Fig.l) mit den daran sitzenden Betätigungsgliedern für
den Stirnwand-Schwenkarm 16 paßt exakt zwischen die jeweils beiden Sachwenklager 22 an einer Stirnseite des
Spannplatzes 3.
Claims (8)
1. Maschine zum Aufrichten von Klappboxen, die aus rechteckigen und/oder quadratischen Wänden und Böden
bestehen, wobei jeweils der Boden einer Box randlich gelenkig mit sich einander gegenüberliegenden Stirnwänden
und Seitenwänden verbunden ist, die in der Ausgangslage zum Boden hin, parallel dazu liegend
eingeklappt sind,
gekennzeichnet durch
gekennzeichnet durch
einen Spannplatz (3) zum Fixieren des Bodens (5) der betreffenden Box (4) in der Ausgangslage und ferner
durch etwa in Höhe des Spannplatzes (3) sowie neben dem darauf fixierten Boden (5) der Box (4) gelagerte
Schwenkarme (16, 21), von denen je einer jeder Seiten- und Stirnwand (6, 7) der fixierten Box (4) zugeordnet
und um eine mit der Anlenkachse (10, 34) der zugeordneten Seiten- bzw. Stirnwand (6, 7) gleiche
oder parallele Achse (17, 24) zwischen einer aufrechten und einer über dem Bodem (5) der fixierten
Box (4) eingeschwenkten Position drehbar ist, wobei die Schwenkarme (16, 21) an ihren dem Spannplatz
(3) zugekehrten Seiten mit Aufnahmevorrichtungen (8, 9) an den Seiten- und Stirnwänden (6, 7)
der Box (4) zusammenwirkende Greifvorrichtungen (19, 28) haben.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
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daß die den in der Ausgangslage der Box (4) obenliegenden Wänden, wie den Stirnwänden (7), zugeordneten
Schwenkarme (16) jeweils mittig zum Spannplatz (3) angeordnet sind und an ihren Enden jeweils zwei an
einem Querträger (30) sich einander gegenüberliegende Greifvorrichtungen (19) zum Eingriff in Aufnahmevorrichtungen
(9) an den seitlichen Schmalseiten (32) der Stirnwände (7) haben.
3. Maschine nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachsen (17) der Stirnwand-Schwenkarme
(16) höher als die Anlenkachsen (10) der Stirnwände (7) der am Spannplatz (3) jeweils fixierten Box (4)
liegen und die Greifvorrichtungen (19) in Längsrichtung der Schwenkarme (16) verschieblich sind.
4. Maschine nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stirnwand-Schwenkarme (16) doppelarmige Hebel sind und einen Antriebsarm (33) haben, an dem
ein Druckmittelzylinder (18) angreift.
5. Maschine nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die den in der Ausgangslage der fixierten Box (4) untenliegenden Wänden, wie den Seitenwänden (6),
zugeordneten Schwenkarme (21) vom Spannplatz (3) aus gesehen außerhalb der Anlenkachsen (10) der zunächst
obenliegenden Wände, wie der Stirnwände (7) koaxial oder etwa koaxial mit den Anlenkachsen (34) der Seitenwände
(6) gelagert sind und zum Umgreifen der
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aufgerichteten Seitenwände (7) eine L-Form haben,
wobei der kurze L-Schenkel (26) in der Schwenkachse (24) oder parallel dazu und am Ende des daran rechtwinklig
abgewinkelten, längeren L-Schenkels (27) die Greifvorrichtung (28) angeordnet ist.
6. Maschine nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwände (6) der Box (4) zwei Eingriffslöcher als Aufnahmevorrichten (8) haben und in einem
dieser Eingriffslöcher ein verschiebbarer Schnäpper zum Verriegeln mit der aufgerichteten Stirnwand (7)
greifbar ist und daß die Greifvorrichtung (28) an den Seitenwand-Schwenkarmen (21) zangenartig mit
spreizbaren Spannbacken (29) ausgebildet ist.
7. Maschine nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Spannplatz (3) auf einer Fördereinrichtung
(2) für die Boxen (4) in ihrer zusammengeklappten Ausgangslage angeordnet ist.
8. Maschine nach einem der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stirnwand-Schwenkarme (21) an vom Spannplatz
(3) wegkippbaren Trägern (12) angeordnet sind, die Klemmglieder (11) an der zum Spannplatz (3) hin liegenden
Seite zur Anlage am Boden (5) der zu fixierenden Box (4) in der zum Spannplatz (3) hin gekippten
Position haben.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29505346U DE29505346U1 (de) | 1995-03-31 | 1995-03-31 | Maschine zum Aufrichten von Klappboxen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29505346U DE29505346U1 (de) | 1995-03-31 | 1995-03-31 | Maschine zum Aufrichten von Klappboxen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29505346U1 true DE29505346U1 (de) | 1995-05-18 |
Family
ID=8006076
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29505346U Expired - Lifetime DE29505346U1 (de) | 1995-03-31 | 1995-03-31 | Maschine zum Aufrichten von Klappboxen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29505346U1 (de) |
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1995
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