DE29505707U1 - Deckel zum Verschluß von Gefäßen - Google Patents
Deckel zum Verschluß von GefäßenInfo
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Description
BOEHRINGER MANNHEIM GMBH 4136/OG/DE
Gegenstand der Erfindung ist ein Deckel zum Verschluß einer Öffnung eines Gefäßes.
Deckel werden üblicherweise zum Verschluß von Gefäßen verwendet, um ein Eindringen
von Einflüssen aus der Umgebung in das Gefäß zu reduzieren bzw. das Austreten des Inhalts
eines Gefäßes in die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere, wenn das Gefäß zur Aufnahme
einer Probe gedacht ist, deren Bestandteile später weiter verarbeitet oder analysiert
werden sollen, ist in vielen Fällen ein Deckel obligatorisch. Dies gilt in erhöhtem Maße auf
dem Gebiet der Analytik im Gesundheitswesen, der Lebensmittelanalytik, der Umweltanalytik
und der Molekularbiologie. Insbesondere bei besonders niedrig konzentrierten Analyten
und Analyten, die eine hohe Ähnlichkeit mit anderen Analyten haben, wirken sich Verschmutzungen
der Proben aus der Umgebung nachhaltig auf das Analyseergebnis aus. In besonderem
Maße betroffen ist hier die Nukleinsäureanalytik. Die Vermeidung von Kontaminationen
sowohl in ihrer Entstehung (aktive Vermeidung) als auch in ihrem Eintrag in die Probe (passive Vermeidung) hat sich als ein zentrales Erfordernis für die Nukleinsäurediagnostik
herausgestellt.
Nukleinsäurediagnostische Tests werden derzeit insbesondere in Gefäßen ausgeführt, die
entweder auf der generellen Konstruktion von Eppendorf-Gefäßen (Einzelgefäße) beruhen
oder aber auf der Form von Mikrotiterplatten (Mehrfachvertiefungen) aufbauen. Sie sind im
allgemeinen rund und mit Hilfe eines Deckels verschließbar. Die bisher vorgeschlagenen
Deckel für solche Gefäße sind entweder fest an den Probengefäßkörper gebunden oder mit
Deckeln für benachbarte Gefäße fest verbunden. Dies erleichtert die manuelle Handhabbarkeit
der Deckel für Vorgänge beim Öffnen und Schließen des Gefäßes. Man muß sich hierbei
auch vor Augen führen, daß die Gefäße wegen der geringen zur Verfugung stehenden
Probenmengen recht klein sind. Dies gilt insbesondere für Formate, bei denen eine Vielzahl
von Reaktionsgefäßen nebeneinander auf kleinstem Raum untergebracht sind, wie beim 96
well Mikrotiterplattenformat. Die bisher vorgeschlagenen Deckelkonstruktionen waren
somit nicht oder nur schwer auiomatengängig, d. h. ein Öffnen und Schließen mit Hilfe von
Geräten war schwierig, wenn nicht sogar ausgeschlossen.
Gegenstand der Erfindung ist nun ein Deckel zum Verschluß einer Öffnung eines Probengefäßes
enthaltend ein Bauelement, das der zu verschließenden Öffnung des Probengefäßes
angepaßt ist, und ein Bauelement zum Ergreifen eines in das Probengefäß einfiihrbaren
Formkörpers.
Unabhängig von dem Vorhandensein des Bauelements zum Ergreifen des Formkörpers
wurde gefunden, daß das Ergreifen von Deckeln auf besonders kleinen Raum besonders
günstig durch Vorsehen eines sich im wesentlichen senkrecht zu der Öffnung des Gefäßes
erstreckenden Bauteils erreicht werden kann. Dieses Bauteil ragt bevorzugt nicht über die
seitliche Außenwand des Gefäßes hinaus. Die bisher verwendeten Deckel besitzen horizontal
(seitlich) weit über die Außenwände des Gefäßes hinausragende Bauteile.
Bevorzugt handelt es sich bei dem Deckel um einen Einzelverschluß, der reversibel vollständig
von dem Gefäß getrennt werden kann.
Gefäße, die durch den erfindungsgemäßen Deckel verschlossen werden können, sind ihrer
Art nach nur durch das Vorhandensein einer verschließbaren Öffnung (AlO) beschränkt.
Diese Öffnung ist zweckmäßigerweise an einer gut zugänglichen Stelle positioniert.
Die erfindungsgemäßen Vorteile des erfindungsgemäßen Deckels werden insbesondere in
Gefäßen zum Tragen kommen, die in der Analytik von Inhaltsstoffen in Proben, wie z. B.
Körperflüssigkeiten, verwendet werden. Daher ist das zu verschließende Gefäß bevorzugt
ein Probengefäß A.
Probengefäße (A) im Sinne der Erfindung sind Gefäße, in denen Proben, insbesondere in
flüssiger Form, aber auch in an eine feste Matrix gebundene Form, aufbewahrt werden
können, jedoch auch Gefäße, in denen Proben in originaler oder bereits aufgereinigter Form,
bearbeitet werden können. Sie haben mindestens eine Öffnung (AlO), können jedoch auch
weitere Öffnungen aufweisen. Eine weitere Öffnung kann beispielsweise eine Auslaßöffhung
(Al 1) sein. Die Auslaßöffhung (Al 1) kann bevorzugt ebenfalls verschlossen werden. Bei
der Öffnung (AlO) handelt es sich bevorzugt um eine öffnung, durch welche eine Probe in
das Gefäß eingeführt werden kann.
Probengefäße im Sinne der Erfindung können praktisch jede äußere Form aufweisen. Besonders
bevorzugt sind jedoch Probengefäße mit hohlzylindrischer Gestalt, wie sie z. B. in
Mkrotiterplatten anzutreffen sind. Bevorzugte Probengefäße haben eine im wesentlichen
zylindrische Form mit einer Gesamtlänge von zwischen 100 und 10 mm, besonders bevorzugt
von ca. 50 mm, einem Außendurchmesser von zwischen 20 und 5 mm, besonders bevorzugt
von ca. 9 mm und einem Innendurchmesser von 5-1 mm weniger als der Außendurchmesser,
besonders bevorzugt von ca. 7 mm. Die Öffnung (AlO), welche durch den er-
findungsgemäßen Deckel verschlossen werden kann, befindet sich bevorzugt an einem Ende
dieses Hohlzylinders, besonders bevorzugt am oberen Ende.
Das Bauelement (BIO) ist, um einen möglichst dichten Verschluß des Gefäßes zu gewährleisten,
so gestaltet, daß es entweder den Teil des Gefäßes, der die Öffnung umgibt (z. B.
den Rand), von außen eng umfaßt, oder aber, im bevorzugten Falle, den die Öffnung (AlO)
im Innern des Gefäßes umgebenden Teil des Gefäßes schlüssig angepaßt ist. Bauelement
(BIO) ist hierzu beispielsweise bevorzugt ein in das Probengefäß hineinragender umlaufender
Steg, d. h. ein Ring, ausgehend von dem horizontalen, die Öffnung überdeckenden Teil
(B 17) des Deckels. An diesem Steg können außerdem Dichtlippen (B 16) vorgesehen sein,
die eine weitere Verbesserung der Abdichtung zum Probengefaß hin gewährleisten. Bevorzugt
wird die Dimensionierung des Bauelements (BIO) so gewählt, daß der Deckel nach
einer gewünschten Zeit wieder von dem Probengefäß zu entfernen ist, ohne daß das
Probengefäß oder der Deckel zerstört werden.
Das Bauelement (B 11) befindet sich bevorzugt innerhalb des vom Bauelement (B 10) umgebenen
Raumes. Wie das Bauelement (B 10) ist auch das Bauelement (B 11) bevorzugt so gestaltet,
daß es an die innere Kontur (C16) des Formkörpers (C) so angepaßt ist, daß der
Formkörper nach Aufdrücken des Bauelements auf eine Öffnung des Formkörpers von selbst auf dem Bauelement verbleibt. Auch hier handelt es sich bevorzugt um einen ringförmig
umlaufenden Steg, der von innen oder außen an den die Öffnung des Formkörpers
umgebenden Teil des Formkörpers schlüssig angepaßt ist. Bevorzugt ist die äußere Fläche
des umlaufenden Stegs leicht konisch ausgebildet, so daß die Konizität das Ergreifen und
Festhalten des Formkörpers bewirkt. Die Öffnung des Formkörpers wird daher ebenfalls
durch den erfindungsgemäßen Deckel verschlossen.
Eine Erkenntnis der Erfindung ist, daß gerade das Öffnen und Verschließen von Probengefäßen
mit einer besonderen Gefahr für den Ein- und Austrag von Kontaminationen behaftet
ist. Außerdem hat es sich als nachteilig erwiesen, daß bei Vorgängen, welche die Entfernung
von Flüssigkeiten oder Gasen aus dem Probengefaß mit sich bringen, der Deckel entfernt
werden muß. Während dieser Zeit ist die Kontaminationsgefahr besonders hoch. Ein Vorteil
einer besonderen Ausfuhrungsform des erfindungsgemäßen Deckels ist, daß der Deckel
auch während der Vorgänge, die einen Gasaustausch mit der Umgebung mit sich bringen,
z. B. Absaug- und Abkühl-ZHeizvorgängen, auf dem Probengefaß verbleiben kann. Hierzu
sind in dem Deckel, insbesondere an seiner Oberseite Luftdurchtrittsöffiiungen (B 13) vorgesehen.
Es hat sich als besonders zweckmäßig erwiesen, diese Belüftungskanäle durch ein
Filterelement (B 14) im Innenraum des Deckels gegen den Innenraum des Probengefäßes
bzw. den Innenraum des Formkörpers abzudecken. Diese Filter sind bevorzugt aus einem
Kunststoff-Sintermaterial aus Polyethylen, Polypropylen oder Polyethersulfon bzw. PoIy-
sulfon aufgebaut. Solche Filter sind beispielsweise als Sterilfilter erhältlich. Der Filter dient
insbesondere dazu, eventuell bei Be- und Entlüftungsvorgängen während eines Probenbearbeitungsprozesses,
z. B. eines Probenvorbereitungsprozesses, (beim Heizen, Mischen und
Absaugen sowie Eindrücken von Flüssigkeiten in den Innenraum des Formkörpers) entstehende
Aerosole am Austritt in die Umgebung zu hindern. Gleichzeitig wird das Einschleppen
von unerwünschten Aerosolen/Bestandteilen der Umgebungsluft in das Probengefaß
verhindert. Der Einbau des Filters in den Deckel wird besonders zweckmäßig so realisiert, daß die Querschnitte der Belüftungskanäle nur maximal 10 % der gesamten Nutzfläche
des Filters beanspruchen. Besonders bevorzugt liegt das Filtermaterial nicht vollflächig
auf dem die Öffnung überdeckenden Teil (B 17) des Deckels auf, sodaß zwischen der
die Öffnungen (B 13) aufweisenden Fläche des Deckels und der Oberseite (Nutzfläche) des
Filters ein Zwischenraum verbleibt. Hierzu können beispielsweise Abstandshalter (B 18) an
der Fläche befertigt sein. Hierdurch kommt es nicht zu einem zu großen Druckverlust und
dennoch kann die gesamte Fläche des Sintermaterials zur Durchströmung genutzt werden.
In einer zweiten Ausfuhrungsfonn ergreift und verschließt der Deckel als Formkörper (C)
einen Stempel (E), der ebenfalls einen Innenraum (E 12) hat. Hierbei sind, da bei Gebrauch
des Stempels (E) keine Heiz-/Bekühlvorgänge/Absaugvorgänge durchgeführt werden, keine
durch Aerosolfilter verschlossenen Luftdurchöffhungen erforderlich. Somit kann das Bauteil
(BIl) auch von außen über die Entnahmeöfihung (E 14) des Stempels schließen. Der
Stempel (E) ist für ein Verfahren zur Isolierung von Nukleinsäuren aus einer porösen,
komprimierbaren Matrix so konstruiert, daß er in ein Gefäß hineinragt, welches die poröse,
komprimierbare Matrix enthält. Das Gefäß wird in diesem Fall Elutionsgefäß (D) genannt.
Die Matrix ist bevorzugt Teil eines Formkörpers (C), in dessen Innenraum der Stempel hineinragt.
Durch Druck auf den Deckel (B) wird der Stempel gegen die Matrix gepreßt, und die Flüssigkeit mit den darin befindlichen Nukleinsäuren dringen in den Innenraum des
Stempels ein.
Der Verschluß und das Ergreifen der Gefäße mit dem erfindungsgemäßen Deckel ist bevorzugt
reversibel. Sofern zwei verschiedene Gefäße gleichzeitig verschlossen werden sollen,
sind die Kraftschlüsse zu jedem Gefäß bevorzugt verschieden. In der oben genannten ersten
Ausfuhrungsform ist der Kraftschluß zu dem Formkörper (C) größer als zu dem
Probengefäß (A). In der zweiten Ausfuhrungsform ist der Kraftschluß zu dem Elutionsgefäß
(D) und dem Stempel (E) so gering, daß sich der Deckel von beiden löst, bevor sich der
Stempel aus dem Elutionsgefäß löst.
In einer besonders bevorzugten Ausfuhrungsform befindet sich an dem Teil eines Deckels,
welcher dem Probengefäß abgewandt ist (Außenseite) ein sich im wesentlichen senkrecht zu
der Verschlußöffhung erstreckendes Bauteil (B 12) zum Ergreifen des Deckels. Der Begriff
"im wesentlichen senkrecht" soll im Sinne der Erfindung bedeuten, daß das Bauteil (B 12)
eine Symmetrieachse oder Ebene aufweist, die zu einer über die Verschlußöffiiung gedachten
Ebene einen Winkel zwischen 85 und 90 ° aufweist. Besonders bevorzugt ragt das Bauteil
exakt senkrecht (mit Ausnahme der Fertigungstoleranzen) von der gedachten Ebene weg. Das Bauteil (B 12) kann hierbei im verschlossenen Zustand des Gefäßes (A) außerhalb
des zu verschließenden Gefäßes liegen, bevorzugt ist es aber innerhalb des zu verschließenden
Gefäßes positioniert. Bevorzugt ist das Bauteil rotationssymmetrisch, insbesondere
zylindrisch, wobei die Länge des Zylinders größer ist als sein Durchmesser. Bevorzugt wird
der Durchmesser dieses Zylinders möglichst klein gewählt. Insbesondere ist der Durchmesser
des Zylinders kleiner als die Hälfte des Durchmessers des die Öffnung (AlO) abdeckenden
Teils des Deckels. Dies gewährleistet die sichere Aufnahme des Deckels über das
Bauelement (B 12) durch eine Greifzange in Form eines sogenannten Deckelhändlers. Diese
Greifzange kann z. B. die Konstruktion der üblicherweise verwendeten Druckbleistifte
haben, bei denen sich die Zange bei Druck auf einen hierfür vorgesehenen mechanischen
Teil zur Aufnahme des Bauteils öffnet und sich bei Reduzierung des Druckes von außen um
den Zylinder schließt. Es hat sich erwiesen, daß diese Art des Ergreifens von Bauelementen
für die Verwendung des Deckels zum Verschluß von Probengefaßen besonders einfach ist
und sich sogar auf kleinstem Raum, wie er in 96 well Mikrotiterplattenformaten gegeben ist,
realisieren läßt. Für die zuverlässige Funktion (Festhalten, Positionieren) ist es besonders
zweckmäßig, wenn das Bauelement (B 12) eine vergleichsweise lange Führung in der
Greifzange aufweist. Das Bauelement (B 12) kann Rillen aufweisen, welche ein Abrutschen
der Greifzange an dem Bauteil (B 12) verhindert und eine zuverlässige Haltefunktion
gewährleistet.
Eine besonders bevorzugte Ausfuhrungsform 1 des Deckels, welche in Figur 1 im Längsschnitt
gezeigt ist, besteht aus einer zylinderförmigen Kappe (B) mit aufgesetztem zylinderformigem
Stift (B12) und mehreren Belüftungskanälen (B13), welche von innen mit einem Aerosolfilter (B 14) abgedichtet sind. Die ringförmigen Stege (Bl 1) dienen außerdem zum
Befestigen des Filters (B 14). Die Wände eines Probegefaßes (A) mit einer inneren Form
(A17) und einer äußeren Form (A19) und eines Formkörpers (C) mit einer inneren Kontur
(C 16) und einer äußeren Kontur (C 12) sind angedeutet.
In Figur 2 ist ein Deckel in einem Zustand gezeigt, in dem er ein Probengefaß (A) und einen
Formkörper (C) verschließt (Ausfuhrungsform 1),
In Figur 3 sind schematisch die Zwischenstufen eines Nukleinsäureisolierungsverfahrens gezeigt.
In Figur 4 ist ein erfindungsgemäßer Deckel in einem Zustand gezeigt, in dem er einen
Formkörper (C) und ein Elutionsgefäß (D) verschließt (Ausführungsform 2). Der Zustand,
in dem auch noch der Stempel (E) verschlossen und ergriffen ist, ist in Figur 3 (zweitletzte
Teilzeichnung) bzw. Figur 8 zu sehen.
In Figur 5 ist ein Deckel gezeigt, bei dem das Bauteil (B 12) innerhalb des Probengefäßes
liegt.
In Figur 6 ist ein Gerät zum Ergreifen der erfindungsgemäßen Deckel schematisch gezeigt.
Schematisch sind auch Bauteile zum Einrasten des jeweiligen Betriebszustandes (leer, Position
B; greifen, Position A) gezeigt.
In Figur 7 ist ein Längsschnitt eines weiter fortentwickelten Geräts zum Ergreifen des
Deckels gezeigt. Es funktioniert auf dem Prinzip eines Druckbleistifts.
Im Folgenden werden Abmessungen angegeben, wie sie sich als zweckmäßig für den erfindungsgemäßen
Deckel nach der ersten Ausfuhrungsform erwiesen haben.
Außendurchmesser des Deckels: 8,8 mm
Innendurchmesser des Deckels: 7,2 mm
Höhe des Deckels inklusive Bauteil (B 12): 14,6 mm
Durchmesser der Belüftungskanäle (B 13): 0,8 mm
Höhe der Belüftungskanäle (B 13): 0,315 mm
Dicke des Filters (B 14): 1,6 mm
Radius des Bauelements (B 11): 2,5 mm
Wandstärke des Bauteils (B 11): 0,4 mm
Höhe des Bauteils (B 12): 7,0 mm
Durchmesser des Bauteils (B 12): 1,9 mm
Die entsprechenden Innenmaße des Probengefäßes (A) und des Formkörpers (C) sind auf
die genannten Maße angepaßt.
Erfindungsgemäße Deckel (B) können auf einfache Weise durch Spritzgrußverfahren aus
thermoplastischen Kunststoffen, bevorzugt Polypropylen (Typ Novolen® 1100 U.CX) hergestellt
werden. Auch die hier erwähnten Gefäße können so hergestellt werden. Eventuell eingesetzte Filtermaterialien können an die vorgesehenen Stellen eingepreßt oder/und geklebt
oder verschweißt werden.
Der erfindungsgemäße Deckel kann bevorzugt in Verfahren zur Isolierung von Nukleinsäuren
eingesetzt werden. Ein solches Verfahren ist im folgenden unter Bezugnahme auf
• ·* 4
FIG 3 beschrieben. Erfindungsgemäße Deckel können hier sogar zweimal eingesetzt werden,
nämlich zum Verschluß und der Handhabung des Probengefäßes (A) und des Formkörpers
(C) (Ausfuhrungsform 1) sowie des Elutionsgefäße (D) und des Stempels (E)
(Ausführungsform 2).
In der besonderen Ausfuhrungsform für die Aufarbeitung nukleinsäurehaltiger Probenlösungen,
werden folgende Arbeitsschritte durchgeführt. In einem ersten Schritt (&Ggr;) wird
eine zellhaltige Probenflüssigkeit in einem Probegefäß (A) mit einem Material inkubiert, an
welches die Zellen gebunden werden, aus denen Nukleinsäuren gewonnen werden sollen.
Hierzu kann dieses Material entweder spezifische Bindeeigenschaften für die Oberfläche der
Zellen aufweisen, &zgr;. B. durch Immobilisierung von Antikörpern gegen Oberflächenantigene
oder ein Absorbermaterial (Al 6), es kann jedoch auch ein Material mit Filtereigenschaften
(Al 5) vorgesehen sein, durch welches die Zellen zurückgehalten werden, wenn die Flüssigkeit
durch das Material durchtritt, z. B. aus dem Probengefaß entfernt wird. Bedingungen
für die Immobilisierung von Zellen an Oberflächen sind dem Fachmann bekannt, z. B. aus
Methods in Enzymology Vol. 171, Biomembranes / Part R Transport Theory: Cell and
Model Membranes, Edited by Sidney Fleischer, Becca Fleischer, Department of Molecular
Biology, Vanderbilt University, Nashville, Tennessee.
Während der Inkubation ist das Probengefäß bevorzugt durch einen erfindungsgemäßen
Deckel (B) verschlossen, um aktiven bzw. passiven Kontaminationsschutz zu gewährleisten.
Dieser Deckel entspricht in seiner Konstruktion FIG 1. Er weist Luftdurchtrittsöfihungen
(B 13) auf, die beim Aufsetzen und Andrücken des Deckels den Austritt von Luft erlauben,
sodaß der entstehende Überdruck keine Flüssigkeit aus dem Probengefäß (A) (z. B. über
eine untenliegende Austrittsöffiiung) herausdrückt.
In einem weiteren Schritt wird die Flüssigkeit aus dem Probengefäß entfernt, während
Zellen, deren Nukleinsäuren isoliert werden sollen, in an das Material gebundenem Zustand
im Probengefäß zurückbleiben. Sofern es sich bei dem zeilbindenden Material um partikuläre
Materialien handelt, kann ein Zurückhalten auch dadurch erreicht werden, daß das
Material magnetisch ist und ein Magnetfeld von außen an das Probengefäß angelegt wird,
welches so stark ist, daß das partikuläre Material im Probengefaß zurückbleibt, wenn die
Flüssigkeit entfernt wird. Das Entfernen der Flüssigkeit kann auf verschiedenste Weise geschehen.
Beispielsweise kann die Flüssigkeit durch eine räumlich von der Einlaßöffnung (AlO) getrennte Auslaßöffhung (A12) entfernt werden. Sofern die Auslaßöfmung im unteren
Teil des Probengefäßes und unterhalb der zurückgehaltenen Zellen gelegen ist, kann die
Flüssigkeit, &zgr;. &Bgr;. unter Anlegen eines leichten Vakuums, abgesaugt werden. Hierzu kann
beispielsweise an der Auslaßöfmung ein Ventil vorgesehen sein, welches sich durch Anlegen
von Unterdruck öflhet. Beim Absaugen der Flüssigkeit durch das Ventil kann der Deckel
• - Ä
(B) aufgrund der Lufdurchtrittsöflhungen (B 13) auf dem Gefäß verbleiben. Die Luft, die
durch die Öffnungen in das Gefäß hinein bzw. durchgesaugt wird, wird von Kontaminationen
weitgehend durch den Filter (B 14) befreit. Die Stege (B18) halten den Druckverlust
gering.
Zur weitgehenden Entfernung eventuell störender Probenbestandteile von den Zellen
können ein oder mehrere Waschschritte vorgesehen werden. Hierzu wird der Deckel (B)
entfernt und in das Probengefäß eine Waschflüssigkeit eingefüllt, in der sich eventuelle Verunreinigungen
lösen, die jedoch die Bindung der Zellen an die Oberfläche des zellbindenden
Materials nicht wesentlich beeinträchtigen. Solche Waschlösungen sind dem Fachmann z. B.
aus den Zellseparationsprotokollen bzw. aus entsprechenden Reinigungskitsprotokollen für
Nukleinsäuren bekannt. Sie richten sich im wesentlichen nach der Art der Bindung der
Zellen an das Material.
Nachdem gegebenenfalls die letzte Waschlösung aus dem Probengefäß (A) entfernt wurde,
werden die gereinigten, angereicherten Zellen mit einer geeigneten Lyseflüssigkeit zur Freisetzung
der Nukleinsäuren aus den Zellen in Kontakt gebracht. Die Reagenzien dieser Lyselösung richten sich weitgehend nach der Art der immobilisierten Zellen. Sofern es sich
bei den Zellen um Bakterien handelt, enthält die Lyselösung bevorzugt Proteinase K zum
Abbau der Zellwand. Gewünschtenfalls wird die Lyse durch Erhitzen bzw. Abkühlen sowie
Mischen der Reaktionsmischung unterstützt. Sofern es sich bei dem zellbindenden Material
um magnetische Partikel handelt, kann die Mischung auch mittels Magneten vorgenommen
werden. Außerdem ist eine Mischung durch Schütteln des Probengefäßes möglich. Am
Ende dieses Aufschlusses liegen die zu isolierenden Nukleinsäuren frei in der Lösung vor.
Auch während der Lyse ist das Reaktionsgefäß bevorzugt durch einen Deckel verschlossen,
um Kontaminationen aus der Umgebung zu verhindern. Nach Ende der Lyse wird der Deckel, bevorzugt mit Hufe einer entsprechenden mechanischen Vorrichtung, entfernt. Danach
wird in das Probengefaß, welches eine Mischung von Abbauprodukten der Zellen sowie
die Nukleinsäuren enthält, ein Formkörper (C) eingeführt, dessen äußere Kontur (C 12)
auf die innere Kontur (Al 7) des Probengefäßes abgestimmt ist. Dieser Formkörper ist hohl
und in Richtung auf das Probengefäß und die Reaktionsmischung hin durch einen Filter
(Cl 1) verschlossen. Die Einführung des Formkörpers (C) erfolgt bevorzugt mit HuTe eines
Bauelementes (B 11) des Deckels (B), der außerdem ein Bauelement (B 10) enthält, welches
zum Verschluß des Probengefäßes geeignet ist. In diesem Fall wird der Formkörper mit
dem Deckel (B) ergriffen (&Pgr;) und gleichzeitig mit dem Verschließen des Probengefäßes in
das Probengefäß eingeführt (UI). Während dieses Vorgangs wird außerdem die Reaktionsmischung
durch den Filter (Cl 1) in den Hohlraum (C14) des Formkörpers eindringen (JV).
Durch das Vorsehen des Filters können einerseits große Partikel an dem Eintritt in den
Hohlraum gehindert werden und andererseits kann, wenn der Filter nukleinsäurebindende
Eigenschaften hat, schon während des Durchtritts der Reaktionsmischung eine Bindung der
Nukleinsäuren an den Filter erreicht werden. In diesem Fall ist es zweckmäßig, ein glasfaserhaltiges
Filtermaterial zu wählen.
In einem nächsten Schritt wird die verbleibende Lysereaktionsmischung aus der durch A
und C gebildeten Vorrichtung entfernt, z. B. durch Absaugen durch eine untenliegende
Auslaßöfihung (Al 1) im Probengefaß. Auch die in den Hohlkörper (C14) des Formkörpers
eingedrungene Lösung wird entfernt, so daß der Filter möglichst keine Flüssigkeitsreste
mehr enthält. Danach wird der bisher verwendete Deckel (B) entfernt, wobei der Formkörper
(C) zunächst im Probengefäß verbleibt (eingerastet) (V).
Gleichzeitig oder anschließend wird ein Elutionsgefaß (D) zur Aufnahme des Formkörpers
(C) vorbereitet. Ein gegebenenfalls auf diesem Gefäß befindlicher Deckel (B, Ausführungsform
2) wird entfernt (VI). Bevorzugt wird vor Überführung des Formkörpers (C) in das
Elutionsgefaß (D) eine Elutionslösung in das Elutionsgefaß vorgelegt, z. B. einpipettiert.
Sie enthält Reagenzien, unter deren Einwirkung die immobilisierten (gebundenen) Nukleinsäuren
von dem Material eluiert, d. h. gelöst, werden. Die Zusammensetzung der Elutionslösung
und die Bedingungen der Elution richten sich nach der Art der Bindung der Nukleinsäuren an das Material im Filter (C). Geeignete Bedingungen sind dem Fachmann
bekannt. Der ursprünglich das Elutionsgefaß verschließende Deckel (B) wird auf das
Probengefäß (A) mit dem Formkörper (C) aufgesteckt (VII).
Zur Entnahme des Formkörpers (C) aus dem Probengefäß (A) wird der Formkörper (C) mit
dem Deckel (B) entfernt (VET). Die Kombination aus Deckel und Formkörper wird anschließend
in das Elutionsgefaß eingeführt (JX). Bevorzugt enthält der Formkörper (C)
Mittel (C 13) zur Fixierung des Formkörpers im Elutionsgefaß (D), die bewirken, daß der
Formkörper nur unter Zerstörung des Formkörpers (C) oder des Gefäßes (D) oder mit einer
Kraft, die größer ist als die Kraft, die zur Lösung des Deckels (B) vom Formkörper (C) erforderlich
ist, aus dem Gefäß (D) entfernt werden kann. Eine Entfernung des Formkörpers
aus dem Elutionsgefaß ist nicht beabsichtigt.
Während des Eindringens des Formkörpers (C) in das Elutionsgefaß dringt die eventuell
vorgelegte Elutionslösung in den Filter (Cl 1) und löst dabei die immobilisierte Nukleinsäure
von der festen Matrix ab. Je nach Menge der vorgelegten Elutionslösung wird entweder nur
der Filter mit der Elutionslösung getränkt oder/und dringt die Elutionslösung mit den wieder
gelösten Nukleinsäuren in den Hohlkörper (C 14) ein. Damit die Elution der Nukleinsäuren
möglichst vollständig verläuft, sollte die Innenkontur des Elutionsgefäßes möglichst
dicht an die Außenkontur des Formkörpers angepaßt sein.
In einem folgenden Schritt wird der Deckel (B) von der Kombination aus Formkörper (C)
und Elutionsgefäß (D) entfernt (X). Er wird benutzt, um einen Stempel (E) aufzunehmen
(XS) und in den Hohlraum des Formkörpers (C) einzuführen (XH). Dieser Deckel greift von
innen in den Stempel (E). Der Stempel wird so kräftig gegen den Filter (Cl 1) gepreßt, daß
Flüssigkeit aus dem Filter durch eine in der Andrucksfläche befindliche Öffnung in einen
Innenraum des Stempels eindringt. Dieser Vorgang ist besonders effektiv, wenn die Andrucksfläche
in ihrer äußeren Kontur zumindest in dem Bereich, in dem die Auspressung
stattfinden soll, an die innere Kontur des Formkörpers (C) angepaßt ist. Der Stempel (E)
kann in dieser Lage, z. B. durch Einrasten, fixiert werden. In der so gebildeten Vorrichtung
kann die nukleinsäurehaltige Lösung aufbewahrt werden.
Zur Entnahme einer gewünschten Menge an Nukleinsäurelösung kann der eventuell vorhandener
Deckel entfernt (&KHgr;&Pgr;&Igr;) und über eine Öffnung des Innenraums des Stempels die gewünschte
Menge an Lösung entnommen werden, z. B. in einem Pipettiervorgang (XIV).
Anschließend kann der Deckel wieder aufgesetzt werden.
Der erfindungsgemäße Deckel ist äußerst vorteilhaft einsetzbar. Er verringert die Kontaminationsgefahr
für Proben, die sich in einem durch den Deckel verschlossenen Gefäß befinden
und ist in Verfahren, die mit mechanischen Vorrichtungen zum Öffiien und Verschließen der
Gefäße arbeiten, einsetzbar. Daneben sind natürlich auch manuelle Verfahren mit Hilfe einfacher
Handgeräte zum Öffnen/Verschließen geeignet.
Ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum Verschluß und zur erneuten Öffnung
des Gefäßes, gekennzeichnet durch
Einführen eines Formkörpers (C), der von einem Deckel (B) ergriffen ist, in das Gefäß,
so daß der Deckel das Gefäß verschließt, und
Entfernung des Deckels von dem Gefäß und dem Formkörper (C), wobei der Formkörper
in dem Gefäß verbleibt.
Hierzu weist der Formkörper bevorzugt Mittel auf, die in ein entsprechendes Mittel des
Gefäßes einrasten, so daß die für eine Entfernung des Deckels erforderliche Kraft geringer
ist als die für die Entfernung des Formkörpers aus dem Gefäß.
Ein besonders bevorzugtes Verfahren beinhaltet die anschließende Entnahme des Formkörpers
aus dem Gefäß mit Hilfe eines Deckels, der den Formkörper mit einer Kraft ergreift,
die größer ist als die Kraft, mit der der Formkörper von dem Gefäß festgehalten wird.
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| Bezugszeichenliste: | 10 | B | 10 | Probegefäß | |
| ΦΦ III ·· Il | A | 11 | 11 | Einlaßöffnung | |
| 15 | 12 | Auslaßöffhung | |||
| 17 | 13 | Filtermaterial | |||
| 19 | 14 | Innere Form | |||
| 15 | Außenform | ||||
| 16 | Deckel | ||||
| 17 | Bauelement zum Verschluß des Probengefaßes A | ||||
| 18 | Bauelement zum Ergreifen des Formkörpers C | ||||
| Bauteile zum Ergreifen des Deckels | |||||
| Luftdurchtrittsöffiiung | |||||
| Filterelement | |||||
| Element zum Einrasten von B10 in A | |||||
| Dichtlippe | |||||
| Teil des Deckels, der die Öffnung überdeckt | |||||
| Rillen |
C Formkörper
11 poröse Matrix
12 äußere Kontur
13 Mittel zur Fixierung des Formkörpers im Elutionsgefäß
14 Hohlkörper
15 Mittel zur Befestigung eines Deckels
16 innere Kontur
D Elutionsgefäß
E Stempel
12 Innenraum
14 Entnahmeöffhung
Claims (8)
1. Deckel zum Verschluß einer Öffnung eines Gefäßes, gekennzeichnet durch
- ein Bauelement (B 10), das der zu verschließenden Öffnung des Gefäßes angepaßt
ist und
- ein Bauelement (B 11) zum Ergreifen eines in das Gefäß einfuhrbaren Formkörpers
2. Deckel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauelement (BIO) der
Öffnung innenseitig angepaßt ist.
3. Deckel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel ein sich im
wesentlichen senkrecht zu der Verschlußöffhung erstreckendes Bauteil (B 12) zum Ergreifen des Deckels aufweist.
4. Deckel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er Luftdurchtrittsöffhungen
(B 13) enthält, die mittels eines Filterelementes (B 14) verschlossen sind.
5. Deckel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauelement (BIO) ein
Element (BIS) enthält, welches im geschlossenen Zustand des Gefäßes in ein entsprechendes
Element des Gefäßes einrasten kann.
6. Deckel gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauteil (B 12) im
wesentlichen lang und zylindrisch ist.
7. Deckel gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an dem die Öffnung überdeckenden
Teil (B 17) des Deckels, in dem sich die Luftdurchtrittsöffhungen befinden,
Abstandshalter (B 18) angebracht sind, sodaß zwischen dem Teil (B 17) und der Oberseite
des Filterelements ein Zwischenraum verbleibt.
8. Deckel zum Verschließen einer Öffnung eines Gefäßes, gekennzeichnet durch ein
Bauelement (BIO), das der zu verschließenden Öffnung des Gefäßes angepaßt ist, und
ein sich im wesentlichen senkrecht zu der Öffnung erstreckendes Bauteil (B 12) zum
Ergreifen des Deckels.
AOTOR-OTVPATENMIMOGOEJCN
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29505707U DE29505707U1 (de) | 1995-04-01 | 1995-04-01 | Deckel zum Verschluß von Gefäßen |
| ES96104922T ES2186742T3 (es) | 1995-04-01 | 1996-03-28 | Sistema y procedimiento para el cierre de recipientes. |
| DE59609895T DE59609895D1 (de) | 1995-04-01 | 1996-03-28 | System und Verfahren zum Verschluss von Gefässen |
| EP96104922A EP0734769B1 (de) | 1995-03-31 | 1996-03-28 | System und Verfahren zum Verschluss von Gefässen |
| US08/617,657 US5957822A (en) | 1995-04-01 | 1996-04-01 | Lid for closing vessels |
| JP08078762A JP3112064B2 (ja) | 1995-04-01 | 1996-04-01 | 容器を閉じるための蓋 |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29505707U DE29505707U1 (de) | 1995-04-01 | 1995-04-01 | Deckel zum Verschluß von Gefäßen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29505707U1 true DE29505707U1 (de) | 1996-05-02 |
Family
ID=8006355
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29505707U Expired - Lifetime DE29505707U1 (de) | 1995-03-31 | 1995-04-01 | Deckel zum Verschluß von Gefäßen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29505707U1 (de) |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R163 | Identified publications notified | ||
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19960613 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19980708 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: ROCHE DIAGNOSTICS GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: BOEHRINGER MANNHEIM GMBH, 68305 MANNHEIM, DE Effective date: 19990401 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20010622 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20030506 |
|
| R071 | Expiry of right |