DE29505706U1 - Faltbare Abdeckeinrichtung - Google Patents
Faltbare AbdeckeinrichtungInfo
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Description
LISSMAC Maschinenbau und
Diamantwerkzeuge GmbH
Gewerbepark West - Lanzstr. 4
D-88410 Bad Wurzach
Diamantwerkzeuge GmbH
Gewerbepark West - Lanzstr. 4
D-88410 Bad Wurzach
Faltbare Abdeckeinrichtung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden von Beton, Stein und anderen Baumaterialien mit einem
in einem Gehäuse rotierend gelagerten kreisförmigen Sägeblatt, mit einer Antriebseinrichtung für das Sägeblatt
und mit einem Auflagetisch für das zu schneidende Material.
Aus der Praxis sind Schneide- bzw. Sägemaschinen zum
Schneiden und Sägen von Beton, Stein und anderen Baumaterialien bekannt, bei denen das zu schneidende Material
auf einen Auflagetisch gelegt wird und auf diesem von einem rotierenden Sägeblatt geschnitten bzw.
• ··· ft · ft · ·
• * ♦ · ft · ·
gesägt wird. Da sich beim Schneiden von Stein bzw. Beton oder ähnlichen Materialien das Sägeblatt stark erhitzt,
sind zur Kühlung des Sägeblattes größere Mengen an Kühlwasser erforderlich. Dieses Wasser spritzt zusammen
mit dem beim Schneidevorgang abgetragenen Material bei der Bearbeitung des Werkstückes von diesem
in die Umgebung. Dieses Spritzwasser, welches erheblich mit aus kleinsten Partikeln bestehendem Steinmaterial
kontaminiert ist, überzieht die Umgebung der Maschine einschließlich des Bedienungspersonals mit
einer starken Schmutzschicht. Dadurch werden die Arbeitsbedingungen
an der Schneide- bzw. Sägmaschine deutlich verschlechtert.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Schneiden von Beton,
Stein und anderen Baumaterialien vorzusehen, welche die erwähnten Nachteile des Standes der Technik,
insbesondere die Verschmutzung der Umgebung mit Spritzwasser und Materialabtrag, nicht aufweist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Auflagetisch mit einer faltbaren Abdeckeinrichtung
versehen ist, die wenigstens den Schneidebereich und den Materialzugabebereich zusammen mit dem zu schneidenden
Material während des Schneidevorganges abdeckt.
Daraus ergibt sich ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung, nämlich eine Abkapselung des
Sägebereiches nach außen gegen Verschmutzung, Spritzwasser und dergleichen. Ein weiterer Vorteil ist, daß
das Spritzwasser und der Materialabtrag kontrolliert
abgeführt und entsorgt werden können. Darüber hinaus ergeben sich durch eine Freihaltung der Umgebung der
Vorrichtung von Spritzwasser und Schmutz insgesamt erheblich verbesserte Arbeitsbedingungen.
In einer sehr vorteilhaften Ausgestaltung kann die Abdeckeinrichtung
eine Grundplatte, die über eine scharnierartige Einrichtung mit dem Gehäuse verbunden ist,
eine Frontplatte und eine Seitenwand aufweisen. Dabei können die Frontplatte und die Seitenwand über scharnierartige
Einrichtungen mit der Grundplatte verbunden sein.
Bei einer derartigen Ausgestaltung der Erfindung stellt die Abdeckeinrichtung eine einfache Konstruktion
dar, die völlig unproblematisch am Gehäuse anbringbar ist. Durch die Verwendung von Scharnieren als
Verbindungsglieder wird eine solide Befestigung bereitgestellt, die weitgehend verschleijSsicher ist. Daß
sich die Abdeckeinrichtung aus Einzelteilen zusammen-
setzt, hat den Vorteil, daß bei einer eventuellen Beschädigung, welche auf Baustellen nie auszuschließen
ist, das betreffende Einzelteil austauschbar ist, und nicht die gesamte Abdeckeinrichtung erneuert werden
muß. Obwohl die Abdeckeinrichtung aus Einzelteilen besteht, ist sie in vorteilhafter Weise leicht und unproblematisch
montierbar und stellt im zusammengebauten Zustand einen robusten Baukörper dar.
In einer vorteilhaften Art und Weise kann die auf der von dem Schneidebereich abgewandten Seite angeordnete
Seitenwand zweiteilig mit einer wenigstens annähernd in Diagonalrichtung verlaufenden Trennlinie zwischen
den beiden Teilen ausgebildet sein. Dabei kann die Trennlinie ebenfalls mit einer scharnierartigen Einrichtung
versehen sein, und eines der beiden Seitenteile kann mit der Grundplatte und das andere Seitenteil
mit der Frontplatte über jeweils eine scharnierartige Einrichtung derart verbindbar sein, daß sich
beim Aufklappen der Abdeckeinrichtung ein Seitenteil innenseitig an die hochgeklappte Frontplatte und das
andere Seitenteil innenseitig an die ebenfalls hochgeklappte Grundplatte anlegt.
Die einzelnen Seitenelemente der Abdeckeinrichtung können so schnell zusammengeklappt werden, wie es beim
Be- und Entladen von Werkstücken erforderlich ist. Bei einer dergestaltigen Ausführung der Erfindung ergibt
sich des weiteren der Vorteil, daß die einzelnen Seiten der Abdeckeinrichtung platzsparend und auf engstem
Raum untergebracht werden können, und der Aufbewahrungsort zudem eine Beschädigung der zusammengeklappten
Elemente der Abdeckeinrichtung weitgehend ausschlieft.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführung der Erfindung kann die scharnierartige Einrichtung durch
elastische Streifen, insbesondere aus Gummi, gebildet sein.
Die Verwendung von Gummi für die scharnierartige Einrichtung bietet eine Reihe von Vorteilen. So sind Gummischarniere
schmutzunempfindlich und lassen sich leicht reinigen. Sie zeichnen sich durch eine hohe
Langlebigkeit aus und können im Gegensatz zu Metallscharnieren nicht verrosten. Des weiteren ist kein
Verkleben der Gummischarniere zu erwarten. Insgesamt bieten Gummischarniere eine 100 %ige Abdichtung bei
großer Elastizität und geringem Verschleiß.
Des weiteren kann die erfindungsgemäße Vorrichtung in
vorteilhafter Weise so ausgestaltet sein, daß die Ab-
deckeinrichtung mit Sichtfenstern versehen ist.
Die Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Sichtfenstern ermöglicht es dem Bedienungspersonal,
auf die Sägeschnittebene sehen zu können, wodurch der Säge- bzw. Schneidevorgang besser kontrolliert
werden kann.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann die Frontplatte mit einem Handgriff versehen sein, durch
den die Abdeckeinrichtung im zusammengeklappten Zustand an dem Gehäuse arretierbar ist.
Mit einem Handgriff läßt sich die Abdeckeinrichtung problemlos mit einer Hand zusammenklappen, wodurch
sich die Bedienung äußerst unkompliziert gestaltet.
Der Handgriff kann vorteilhafterweise als wenigstens annähernd dreiecksförmiger Drehgriff ausgebildet sein,
wobei sich der Drehpunkt im Bereich einer Dreiecksseite befindet und in dem dieser Dreiecksseite gegenüberliegendem
Bereich ein Schlitz angeordnet ist. In diesen Schlitz kann im zusammengeklappten Zustand der Abdeckeinrichtung
ein in dem Gehäuse angeordneter Bolzen eingeschoben sein. In vorteilhafter Weise kann über
dem Schlitz in dem Drehgriff ein Abstandshalter zu dem
Gehäuse angeordnet sein, durch den sichergestellt ist, daß sich die zusammengeklappten Teile der Abdeckeinrichtung
wenigstens annähernd in einer senkrechten Lage befinden.
Die Abdeckeinrichtung läßt sich somit durch eine einfache
und kostengünstige Konstruktion zusammenklappen und am Gehäuse anbringen. Gleichzeitig kommt die Konstruktion
der Anforderung nach einer robusten Ausgestaltung, welche bei allen Vorrichtungen, die im Baugewerbe
eingesetzt werden, gegeben ist, nach.
Des weiteren kann in vorteilhafter Weise über dem Schlitz in dem Drehgriff ein Abstandshalter zu dem
Gehäuse angeordnet sein, durch den sichergestellt ist, da/3 sich die zusammengeklappten Teile der Abdeckeinrichtung
wenigstens annähernd in einer senkrechten Lage befinden.
Aus einer derartigen Ausgestaltung der Erfindung mit einem Abstandshalter ergibt sich der Vorteil, daß die
zusammengeklappte Abdeckeinrichtung an ihrem unteren Ende nicht von der vertikalen Wand des Gehäuses, an
der sie befestigt ist, absteht, wodurch sie sich beim Be- oder Entladen der Schneidevorrichtung störend auswirken
würde.
Wie den Ansprüchen 9 und 10 zu entnehmen ist, kann in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung der
Auflagetisch auf der von der Abdeckeinrichtung abgewandten Seite des Sägeblattes mit einem Abdeckkasten
versehen sein, dessen Abdeckwände wenigstens teilweise aufklappbar oder entfernbar sind. Des weiteren kann
eine Vorderwand und eine obere Abdeckwand des Abdeckkastens klappbar sein, während eine Rückwand fest mit
dem Gehäuse verbunden ist.
Durch einen derartigen Abdeckkasten kann die Sägevorrichtung in vorteilhafter Weise auch auf der abgewandten
Seite des Sägeblattes nach außen abgekapselt werden. Bei Bedarf lassen sich die Vorderwand und die
obere Abdeckwand des Abdeckkastens einzeln hoch- oder wegschwenken, wodurch auch das Bearbeiten von Werkstücken
großen Ausmaßes problemlos möglich ist. Jedoch selbst wenn eine Wand weggeklappt wird, um größere
Stein- oder Betonteile zu sägen, ist nur ein Teil der Abdeckvorrichtung, nämlich der Abdeckkasten geöffnet.
Die faltbare Abdeckeinrichtung kann dabei geschlossen bleiben, wodurch selbst bei einer teilweisen Öffnung
der Abdeckeinrichtung ein hohes Maß an Abdichtung nach außen gegeben ist.
• ·
Nachfolgend ist anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer an einer Sägemaschine
angebrachten Klappspritzschutzvorrichtung gemäß der Erfindung und
Fig. 2 eine Seitenansicht einer an einer Sägemaschine angebrachten erfindungsgemä/3en Klappspritzschutzvorrichtung.
Bezugnehmend auf Fig. 1 und Fig. 2 ist eine erfindungsgemäjSe
Klappspritzschutz- bzw. Abdeckeinrichtung 1, welche an einem Gehäuse 2 einer Steinsägemaschine
angebracht ist, dargestellt. Die gesamte Klappspritzschutzvorrichtung
besteht dabei aus der faltbaren Abdeckeinrichtung 1 im unmittelbaren Sägebereich und
einem Abdeckkasten 4, der auf der der Abdeckeinrichtung 1 abgewandten Seite des Sägeblattes (20) den
Materialzugabebereich des Auflagetisches 3 abdeckt.
Die faltbare Abdeckeinrichtung 1 setzt sich aus einer Grundplatte 5, einer Frontplatte 6 und einer Seitenwand
7 zusammen, wobei die Seitenwand 7 entlang einer
• ·
Trennlinie 8 diagonal in einen oberen Seitenteil 7a und einen unteren Seitenteil 7b unterteilt ist.
Die Verbindung von Grundplatte 5 mit der Frontplatte 6, und den Seitenwandteilen 7a und 7b erfolgt dabei
über scharnierartige Einrichtungen 9, welche als elastische Gummistreifen bzw. -scharniere ausgebildet
sind. Die Grundplatte 5 ist im aufgeklappten Zustand der Abdeckeinrichtung 1 leicht schräg nach unten
geneigt und ist mit zwei Scharnieren 19 fest am Gehäuse 2 der Maschine befestigt. An ihrer Vorderseite
und seitlich schließen sich die über Gummischarniere 9 an der Grundplatte 5 befestigte und vertikal nach
unten verlaufende Frontplatte 6 und die Seitenwand 7 an.
Beim Zusammenklappen der faltbaren Abdeckeinrichtung 1 wird mit einem Handdrehgriff 11 auf der Frontplatte 6
diese entsprechend angehoben, wonach die Frontplatte 6 in Pfeilrichtung A und die Grundplatte 5 in Pfeilrichtung
B geklappt wird. Dabei knicken die beiden Seitenteile 7a und 7b automatisch nach innen, wobei sich das
obere Seitenteil 7a im zusammengelegten Zustand an die Grundplatte 5 anlegt und das untere Seitenteil 7b entsprechend
an die Frontplatte 6.
• ·
Der Handdrehgriff 11 ist als eine dreieckförmige Platte
ausgebildet, und hat seinen Drehpunkt 12 mittig an einer Dreiecksseite. Auf der gegenüberliegenden Seite
befindet sich ein Schlitz 13, in den im zusammengeklappten Zustand der Abdeckeinrichtung 1 eine
Schloßschraube 14, das als Halteglied dient, durch eine Schwenkbewegung von der Seite her eingeschoben
wird.
Über dem Schlitz 13 in der dreiecksförmigen Platte des
Handgriffes 11 befindet sich auf der dem Gehäuse 2 zugewandten Seite der Platte des Handgriffes 11 ein Abstandshalter
15, der im zusammengeklappten Zustand der Abdeckvorrichtung 1 am Gehäuse 2 anschlägt und dazu
dient, daß die Frontplatte 6 vertikal ausgerichtet wird und nicht in einer Gegenbewegung an ihrer Unterseite
nach außen ausschwenkt.
Auf der von der faltbaren Abdeckeinrichtung 1 abgewandten Seite des Sägeblattes 2 0 ist der Arbeitsbereich
mit der Materialzuführung ebenfalls durch einen Abdeckkasten 4 nach außen weitgehend abgedichtet.
Der Abdeckkasten 4 weist eine Vorderwand 16, eine obere Abdeckwand 17, eine als durchsichtiger
Kunststofflappen ausgebildete Seitenabdeckung 21 und eine Rückwand (nicht dargestellt) auf, wobei letztere
über Gelenke fest am Gehäuse 2 der Maschine verschraubt ist. Die Seitenabdeckung 21 ist seitlich
verschwenkbar, ebenso sind die Vorderwand 16 und die obere Abdeckwand 17 durch einen Handgriff 18 hoch-
oder wegschwenkbar, um die Zuführung von größeren zu bearbeitenden Teilen zu ermöglichen. Die vertikale
Rückwand (nicht dargestellt) des Abdeckkastens 4 wird dabei aufgrund ihrer festen Verbindung mit dem Gehäuse
2 nicht mitbewegt.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Schneiden von Beton, Stein und anderen Baumaterialien mit einem in einem Gehäuse
rotierend gelagerten kreisförmigen Sägeblatt, mit einer Antriebseinrichtung für das Sägeblatt und
mit einem Auflagetisch für das zu schneidende Material
dadurch gekennzeichnet, da/3
der Auflagetisch (3) mit einer faltbaren Abdeckeinrichtung (1) versehen ist, die wenigstens den Schneidebereich und den Materialzugabebereich zusammen mit dem zu schneidenden Material während
der Auflagetisch (3) mit einer faltbaren Abdeckeinrichtung (1) versehen ist, die wenigstens den Schneidebereich und den Materialzugabebereich zusammen mit dem zu schneidenden Material während
-&dgr;-
des Schneidevorganges abdeckt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, da/3 die Abdeckeinrichtung (1) eine Grundplatte (5) ,
die über eine scharnierartige Einrichtung (9) mit dem Gehäuse (2) verbunden ist, eine Frontplatte
(6) und eine Seitenwand (7) aufweist, wobei die Frontplatte (6) und die Seitenwand (7) über scharnierartige
Einrichtungen (9) mit der Grundplatte (5) verbunden sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die auf der von dem Schneidebereich abgewandten
Seite angeordnete Seitenwand (7) zweiteilig mit einer wenigstens annähernd in Diagonalrichtung
verlaufenden Trennlinie (8) zwischen den beiden Teilen ausgebildet ist, wobei die Trennlinie (8)
ebenfalls mit einer scharnierartigen Einrichtung (9) versehen ist, und eines der beiden Seitenteile
(7a) mit der Grundplatte (5) und das andere Seitenteil (7b) mit der Frontplatte (6) über jeweils
eine scharnierartige Einrichtung (9) derart verbindbar ist, daß sich beim Zusammenklappen der Abdeckeinrichtung
(1) ein Seitenteil (7b) innensei-
tig an die hochgeklappte Frontplatte (6) und das andere Seitenteil (7a) innenseitig an die ebenfalls
hochgeklappte Grundplatte (5) anlegt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, da/3
die scharnierartige Einrichtung (9) durch elastische Streifen (9), insbesondere aus Gummi, gebildet ist.
dadurch gekennzeichnet, da/3
die scharnierartige Einrichtung (9) durch elastische Streifen (9), insbesondere aus Gummi, gebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, da/3
die Abdeckeinrichtung mit Sichtfenstern (10) versehen ist.
dadurch gekennzeichnet, da/3
die Abdeckeinrichtung mit Sichtfenstern (10) versehen ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, da/3
die Frontplatte (6) mit einem Handgriff (11) versehen ist, durch den die Abdeckeinrichtung (1) im zusammengeklappten Zustand an dem Gehäuse (2) arretierbar ist.
dadurch gekennzeichnet, da/3
die Frontplatte (6) mit einem Handgriff (11) versehen ist, durch den die Abdeckeinrichtung (1) im zusammengeklappten Zustand an dem Gehäuse (2) arretierbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, da/3
der Handgriff (11) als wenigstens annähernd dreieckförmiger Drehgriff ausgebildet ist, wobei sich
der Handgriff (11) als wenigstens annähernd dreieckförmiger Drehgriff ausgebildet ist, wobei sich
der Drehpunkt (12) im Bereich einer Dreieckseite befindet und in dem dieser Dreieckseite gegenüberliegenden
Bereich ein Schlitz (13) angeordnet ist, in welchen im zusammengeklappten Zustand der Abdeckeinrichtung
(1) ein in dem Gehäuse angeordnetes Halteglied (14) eingeschoben ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, da/9 über dem Schlitz (13) in dem Drehgriff (11) ein
Abstandshalter (15) zu dem Gehäuse (2) angeordnet ist, durch den sichergestellt ist, dajS sich die
zusammengeklappten Teile der Abdeckeinrichtung (1) wenigstens annähernd in einer senkrechten Lage befinden.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, da/S
der Auflagetisch (3) auf der von der Abdeckeinrichtung (1) abgewandten Seite des Sägeblattes (20) mit einem Abdeckkasten (4) versehen ist, dessen Abdeckwände wenigstens teilweise aufklappbar oder entfernbar sind.
dadurch gekennzeichnet, da/S
der Auflagetisch (3) auf der von der Abdeckeinrichtung (1) abgewandten Seite des Sägeblattes (20) mit einem Abdeckkasten (4) versehen ist, dessen Abdeckwände wenigstens teilweise aufklappbar oder entfernbar sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, da/3
eine Vorderwand (16) und eine obere Abdeckwand (17) des Abdeckkastens (4) klappbar sind, während
eine Rückwand fest mit dem Gehäuse (2) verbunden ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29505706U DE29505706U1 (de) | 1995-04-01 | 1995-04-01 | Faltbare Abdeckeinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29505706U DE29505706U1 (de) | 1995-04-01 | 1995-04-01 | Faltbare Abdeckeinrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29505706U1 true DE29505706U1 (de) | 1995-07-27 |
Family
ID=8006354
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29505706U Expired - Lifetime DE29505706U1 (de) | 1995-04-01 | 1995-04-01 | Faltbare Abdeckeinrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29505706U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2010126678A3 (en) * | 2009-05-01 | 2011-01-13 | Illinois Tool Works Inc. | Improved abrasive saw |
-
1995
- 1995-04-01 DE DE29505706U patent/DE29505706U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2010126678A3 (en) * | 2009-05-01 | 2011-01-13 | Illinois Tool Works Inc. | Improved abrasive saw |
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