DE2404872A1 - Tragbare werkzeugmaschine mit rotierendem schneidwerkzeug - Google Patents
Tragbare werkzeugmaschine mit rotierendem schneidwerkzeugInfo
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Description
Tragbare Werkzeugmaschine mit rotierendem Schneidwerkzeug
Die Erfindung bezieht sich auf eine tragbare Werkzeugmaschine mit rotierendem Schneidwerkzeug, das oberhalb eines auf das
Werkstück aufzusetzenden Gleitschuhs zumindest teilweise von einer gegebenenfalls eine Absaugeinrichtung aufweisenden
Schutzhaube umgeben ist, sowie mit einem in den Bereich unterhalb des Gleitschuhs ragenden Spaltkeilelement.
Derartige Werkzeugmaschinen sind beispielsweise in Form von
Handkreissägen bekannt. Der obere Teil des kreisförmigen Sägeblattes ist von einer Schutzhaube umgeben, die unterschiedlichste
Formen haben kann, und die Unterkante der Schutzhaube trägt einen Gleitschuh bzw. bildet selbst einen
Gleitschuh, mit dem die Kreissäge auf das zu sägende Werkstück aufgelegt werden kann, während der unterhalb des
Gleitschuhs befindliche Teil des Sägeblattes das Werkstück schneidet.
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Wird eine derartige Kreissäge zum Sägen von Holz benutzt, so muß ein Spaltkeil vorgesehen sein. Dieser Spaltkeil ist
üblicherweise an der Schutzhaube oder an einer bezüglich der Werkzeugwelle stationären Stelle befestigt und ragt in
den Bereich unterhalb des Gleitschuhs hinein. Er hat die Aufgabe, hinter dem Sägeblatt in den von diesem erzeugten
Schnitt einzudringen, um zu verhindern, daß sich das Holz hinter dem Sägeblatt wieder zusammendrückt und so das Sägeblatt
festklemmt.
Wird eine derartige Handkreissäge benutzt, um beispielsweise Steine oder Asbestzementplatten zu schneiden, so sollte eine
Absaugung des erzeugten Staubes erfolgen, um gesundheitliche Schädigungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wurden die den
oberen Bereich des Sägeblattes bzw. Schneidwerkzeuges abdeckenden Schutzhauben bereits mit Absaugeinrichtungen versehen.
Eine derartige Schutzhaube ist beispielsweise in der älteren deutschen Patentanmeldung P 24 Ol 260.0 beschrieben.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß u.a. auch sogenannte Winkelschleifer zum Zerschneiden von Werkstücken
verwendbar sind und dann in der gleichen Weise mit einer Schutzhaube versehen sein können, wie dies vorstehend beschrieben
wurde.
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Ein Problem bei den bisherigen tragbaren Werkzeugmaschinen mit rotierendem Schneidwerkzeug war jedoch die Absaugung
von Staub und Sägespänen unterhalb des Werkstückes, und
da dieses Problem bisher nicht zufriedenstellend gelöst wurde, konnten auch die den oberen Teil des Schneidwerkzeuges
umschließenden Schutzhauben mit Absaugeinrichtung nicht eine vollständige Sauberhaltung der umgebenden Luft
sicherstellen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine tragbare Werkzeugmaschine
zu schaffen, die insbesondere die Absaugung des unterhalb des Werkstückes auftretenden Staubes und der auftretenden
Späne ermöglicht.
Diese Aufgabe wird mit einer tragbaren Werkzeugmaschine der eingangs erwähnten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
das Spaltkeilelement unterhalb des Gleitschuhs mit einem Absaugstutzen verbunden ist, wobei vorzugsweise am unterhalb
des Gleitschuhs liegenden Bereich des Spaltkeilelementes ein Haubenteil befestigt ist, in das der Absaugstutzen eingesetzt
ist.
Durch diese Befestigung von Absaugstutzen und gegebenenfalls Haubenteil an dem Spaltkeilelement wird erreicht, daß die
tragbare Werkzeugmaschine nicht nur eine Staubabsaugung über
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eine in der oberen Schutzhaube vorhandene Absaugeinrichtung ermöglicht, sondern auch eine Absaugung unterhalb des zu
bearbeitenden Werkstückes gestattet. Daher kann mit einer derart ausgestalteten Werkzeugmaschine eine vollständige
Staubbeseitigung und damit eine vollständige Reinhaltung der Luft erreicht werden, so daß auch Asbestzementteile o.a.
ohne Gesundheitsschäden für das Bedienungspersonal geschnitten werden können.
Um eine Anpassung an unterschiedliche Schnittiefen, d.h. an
unterschiedliche Materialstärken zu ermöglichen, kann das Spaltkeilelement im wesentlichen senkrecht zur Ebene des
Gleitschuhs verstellbar sein, so daß der Abstand zwischen Gleitschuh und Absaugstutzen bzw. Haubenteil verändert und
an die Materialstärke des Werkstücks angepaßt werden kann.
Ist das Spaltkeilelement lösbar befestigt, so kann das Haubenteil mit dem Absaugstutzen entfernt werden, wenn mit einer
Handkreissäge beispielsweise Holz gesägt werden soll, da beim Sägen von Holz üblicherweise eine derart intensive Absaugung
nicht erforderlich ist. Es kann dann der normale Spaltkeil angebracht werden.
Wird das den Absaugstutzen und gegebenenfalls das Haubenteil tragende Spaltkeilelement für eine Handkreissäge benutzt, die
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eine übliche Pendelhaube hat, so sollte diese Pendelhaube in einer oberen Lage arretiert werden, um den Betrieb der
Maschine nicht zu beeinträchtigen. Um diese Arretierung zu erreichen, kann am oberhalb des Gleitschuhs liegenden
Teil des Spaltkeilelementes ein Ansatz vorgesehen sein, der die Pendelhaube in der oberen Lage hält.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der ein Ausführungsbeispiel
zeigenden Figuren näher erläutert.
Fig'. 1 zeigt schematisch und vereinfacht eine Seitenansicht
einer Werkzeugmaschine gemäß der Erfindung.
Fig. 2 zeigt ebenfalls schematisch und vereinfacht die Maschine aus Fig. 1 in einer um 90° gedrehten Lage.
Die dargestellte Werkzeugmaschine hat ein kreisförmiges Schneidwerkzeug 1, das in der durch den Pfeil angedeuteten
Richtung gedreht wird, während die Maschine selbst bei Bearbeitung eines Werkstückes in Richtung des horizontalen
Pfeils (Fig. 1) bewegt wird. Das Gehäuse der Maschine mit dem Motor und den weiteren zugehörigen Elementen ist nicht
dargestellt, doch ist der Aufbau einer derartigen Maschine bekannt, die beispielsweise eine Handkreissäge oder ein Winkelschleifer
sein kann.
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Am nichtdargestellfcen Motorgehäuse der Maschine ist das
Haubenelement 2 starr befestigt, vrozu dieses in nicht dargestellter
Weise aus zwei Teilen besteht, die mittels der Flügelmuttern 12 (Fig. 2) miteinander verbunden sind. In
dem Haubenelement 2 ist verschiebbar ein weiteres Haubenelement 3 angeordnet, das an seiner Unterkante den Gleitschuh
4 trägt und mittels am Gleitschuh befestigter Schienen 14 und der am Haubenelement 2 angreifenden Muttern 13 mit
dem Haubenelement 2 verbunden ist. Außerdem hat das Haubenelement 2 im oberen Bereich eine aus einem Stutzen 5 bestehende
Absaugeinrichtung. Eine Schutzhaube dieser Art ist in der bereits erwähnten älteren deutschen Patentanmeldung
P 24 01 260.0 beschrieben.
Im Innenraum des Haubenelementes 2 ist an einem nicht dargestellten
Ansatz mittels der Schrauben 10 ein Spaltkeilelement 6 befestigt, das in der gleichen Ebene wie das Schneidwerkzeug
1 liegt und durch den Gleitschuh 4 hindurch nach unten ragt. An das untere Ende dieses Spaltkeilelementes ist ein
muldenförmiges bzw. im Querschnitt U-förmiges Haubenteil 8 angeschweißt, in das ein Absaugstutzen 7 eingesetzt ist.
Wie insbesondere Fig. 1 zu entnehmen ist, kann das Spaltkeilelement
6 durch Verschiebung gegenüber den sich durch den Schlitz 9 erstreckenden Schrauben 10 in der Senkrechten
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verstellt werden, so daß die Oberkante des Haubenteils 8 gegenüber der Unterkante des Gleitschuhs 4 verschoben und
damit an die Materialstärke des Werkstücks angepaßt werden kann, wobei das Haubenteil 8 einen Schutz gegen Berührung
des unteren Teils des Schneidwerkzeugs 1 bildet.
Im Betrieb der dargestellten Werkzeugmaschine wird an den Stutzen 5 und den Absaugstutzen 7 jeweils ein Schlauch angeschlossen,
der mit einem Staubsauger verbunden wird. Zur Vereinfachung der Handhabung der Maschine sind beide Stutzen,
bezogen auf die Vorschubrichtung schräg nach hinten gerichtet.
Wird mit der Maschine ein Werkstück geschnitten bzw. gesägt, so werden die oberhalb des Gleitschuhs 4 auftretenden Späne
oder Staubteilchen im wesentlichen durch den Stutzen 5 abgesaugt. Die in den Bereich unter dem Gleitschuh 1J gelangenden
Späne und Staubteilchen werden in dem Haubenteil 8 aufgefangen und über den Absaugstutzen 7 entfernt. Auf diese Weise
läßt sich eine praktisch vollständige Absaugung von Spänen und Staubteilchen erreichen.
Es ist ohne weiteres klar, daß die Verbindung des Haubenteils und damit des Absaugstutzens 7* die unterhalb des Werkstücks
liegen, mit dem Haubenelement 2 nicht zu Schwierigkeiten im Betrieb führt, da das Spaltkeilelement 6 nach Art eines be-
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kannten Spaltkeils in den vom Schneidwerkzeug 1 erzeugten Schnitt eintritt, so daß die gebildete Maschineneinheit zum
Schneiden oder Sägen eines Werkstückes benutzt werden kann.
Selbstverständlich kann ein Spaltkeilelement entsprechend dem Element 6 mit daran angebrachtem Haubenteil und Absaugstutzen
für verschiedenste tragbare Werkzeugmaschinen mit rotierendem Schneidwerkzeug, beispielsweise Handkreissägen
und Winkelschleifer benutzt werden.
Bei einer üblichen Handkreissäge ist zusätzlich zu dem lösbar befestigten Spaltkeil für das Sägen von Holz normalerweise
auch eine Pendelhaube vorhanden, die in der Ruhestellung den unteren Teil des Sägeblattes umschließt und beim Aufsetzen
auf das Werkstück verschwenkt wird, so daß der unterhalb des Gleitschuhs liegende Bereich des Sägeblattes freigelegt wird.
Soll eine derartige Handkreissäge mit geringstem Umbauaufwand so ausgestaltet werden, daß auch die unterhalb des Gleitschuhs
4 auftretenden Späne und Staubteilchen abgesaugt werden, so wird der Spaltkeil entfernt und die Pendelhaube hochgeschwenkt.
Dann wird das Spaltkeilelement 6 mit daran befestigtem Haubenteil 8 und Absaugetutzen 7 in der in Fig. 1
dargestellten Weise an der sonst den Spaltkeil haltenden Stelle befestigt, und der am Spaltkeilelement 6 vorgesehene
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Ansatz 11 hält die Pendelhaube in ihrer hochgeschwenkten Lage, so daß diese nicht mehr in ihre Ruhelage zurückschwenkt
und daher auch nicht in Berührung mit dem Haubenteil 8 kommt.
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Claims (1)
- Ansprüche(l.) Tragbare Werkzeugmaschine mit rotierendem Schneidwerkzeug, das oberhalb eines auf das Werkstück aufzusetzenden Gleitschuhs zumindest teilweise von einer gegebenenfalls eine Absaugeinrichtung aufweisenden Schutzhaube umgeben ist, sowie mit einem in den Bereich unterhalb des Gleitschuhs ragenden Spaltkeilelement, dadurch gekennzeichnet, daß das Spaltkeilelement (6) unterhalb des Gleitschuhs (4) mit einem Absaugstutzen (7) verbunden ist.2. Werkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am unterhalb des Gleitschuhs (2I) liegenden Bereich des Spaltkeilelementes (6) ein Haubenteil (8) befestigt ist, in das der Absaugstutzen (7) eingesetzt ist.3. Werkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Spaltkeilelement (6) im wesentlichen senkrecht zur Ebene des Gleitschuhs (1O verstellbar ist.k. Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch gekennzeichnet, daß das Spaltkeilelement (6) lösbar befestigt ist.509833/00585. Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Spaltkeilelement am oberhalb des Gleitschuhs (4) liegenden Teil des Spaltkeilelementes (6) einen Ansatz (11) zur Arretierung einer eventuell vorhandenen Pendelhaube aufweist.su:kö5 09833/0058Leerseite
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