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DE29503684U1 - Transport- und Verkaufsverpackung - Google Patents

Transport- und Verkaufsverpackung

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DE29503684U1
DE29503684U1 DE29503684U DE29503684U DE29503684U1 DE 29503684 U1 DE29503684 U1 DE 29503684U1 DE 29503684 U DE29503684 U DE 29503684U DE 29503684 U DE29503684 U DE 29503684U DE 29503684 U1 DE29503684 U1 DE 29503684U1
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/4204Inspection openings or windows
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
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    • B65D5/5253Containers initially closed but folded about a central axis to display the contents in two or more cells

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Addition Polymer Or Copolymer, Post-Treatments, Or Chemical Modifications (AREA)

Description

Transport- und Verkaufsverpackunq
Die Erfindung betrifft eine Transport- und Verkaufsverpackung .
Um Waren beim Versand vor Beschädigungen zu schützen und um die Anzahl der zu handhabenden Teile zu reduzieren, werden Waren verpackt. Als Verpackung dienen unter anderem Kunststoffschalen und Faltkartons aus Pappe.
Die Kunststoffschalen bestehen häufig aus einem aufgeschäumten Kunststoff, der entsprechend der Form der Ware geformt ist. Um die Waren gegen Herausfallen aus der Kunststoffschale zu sichern, werden die Waren und die Kunststoffschale mit einer Klarsichtfolie überzogen. Diese Art der Verpackung erlaubt wegen der die Waren einhüllenden Klarsichtfolie eine gute Präsentation der Waren. Die Verpackung hat jedoch den Nachteil, daß die Waren an ihrer Oberseite nur durch die dünne Klarsichtfolie geschützt sind und daher häufig beschädigt werden. Darüber hinaus sind mit Waren gefüllte Schalen nur schlecht stapelbar. Auch das Recyceln bereitet Probleme.
Telefon: (0221) 131041 Telex: 888 2307 dopa d Telefax: (02 21)134297 <O2 21)134861 Telegramm: Dompatent Köln
Accounts:
SaT.jOttfSsy-iheim jr. & CIe., Köln (BLZ 370 302 00) Kto. Nr. 1O beiJtscrJe Bank AG. Köln (BLZ 37O7006O) Kto. Nr. 1165 O18 Postgiro Köln (BLZ 37O1OO5O) Kto. Nr. 654-5OO
Die Faltkartons weisen Bodenelemente, Seitenwandelemente und Deckenelemente auf, die mit einander verbunden sind und die im Gebrauchszustand des Faltkartons ein quaderförmiges Raumelement bilden. Bei diesem ragen die Seitenwandelemente vom Rand des Bodens nach oben und sind mit dem Rand drehfest verbunden. Die aus Pappkarton gefertigten Faltschachteln haben zwar gegenüber den Kunststoffschalen den Vorteil, die Waren besser zu schützen und besser stapelbar zu sein, in ihnen lassen sich die Waren jedoch nur schlecht zum Kauf präsentieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, "eine Transport- und Verkaufsverpackung zur Verfügung zu stellen, in der die Waren sicher transportiert und optisch ansprechend präsentiert werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und 15.
Gemäß der Erfindung ist im Boden der Transport- und Verkauf sverpackung ein Scharnier vorgesehen, das ein erstes und ein zweites Bodenelement verbindet. Ein erstes und zweites Deckenelement sind jeweils mit dem zugehörigen Bodenelement über erste bzw. zweite Seitenwandelemente drehfest verbunden, so daß sie zwei im wesentlichen starre Raumelemente bilden.
Die starren Raumelemente umschließen zum Transport die Waren, so daß diese sicher transportiert werden können. Das in dem Boden vorgesehene Scharnier erlaubt, die Verpackung aufzuklappen, um die Waren zu Verkaufszwecken optisch ansprechend zu präsentieren. Es ist ohne weiteres möglich, durch Zuklappen der Verpackung die Waren wieder sicher einzuschließen, so daß die Waren in der Verpackung
&bull; ·
auch nach dem Verkauf sicher transportiert werden können.
Aufgrund der Starrheit der Raumelemente ist die Verpackung gut stapelbar, ohne daß die Gefahr besteht, daß die Waren durch Druck beschädigt werden. Ein Umkarton ist nicht erforderlich.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Transport- und Verkaufsverpackung besteht darin, daß sich ihre ebenen Flächen leicht bedrucken oder beschriften lassen. Insbesondere Bar-Codes können unverzerrt angebracht werden.
Vorzugsweise ist das erste starre Raumelement der Verpakkung spiegelsymmetrisch zu dem zweiten starren Raumelement ausgebildet. Die symmetrische Ausgestaltung erleichtert das Befüllen der Verpackung, da zwei Reihen gleicher Gegenstände in die Verpackung eingelegt werden können. Darüber hinaus wird durch das Aufklappen der Verpackung eine große, ebene Standfläche gebildet, so daß die Verpackung in Regalen einfach und sicher plaziert werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform weisen das erste und das zweite Deckenelement jeweils Laschen auf, die einander überlappen, wenn die beiden Bodenelemente in einer gemeinsamen Ebene liegen. Die Überlappung erleichtert das Anbringen eines Verschlusses, das das Öffnen der Verpackung verhindert. Vorzugsweise sind die einander überlappenden Laschen miteinander verklebt oder verhakt. Die Verklebung bietet neben der Schließwirkung den Vorteil eines Originalitätsnachweises, wogegen ein Verhaken der Laschen ein leichtes mehrfaches Öffnen und Wiederverschließen erlaubt. Besonders umweltfreundlich ist eine Herstellung der Verpackung aus Well-Pappkarton.
Die beiden Bodenelemente können mit einem Scharnier verbunden sein, das als Filmscharnier aus einer Kunststoffolie besteht. Die Verpackung kann dann nahezu beliebig häufig geöffnet und wieder verschlossen werden, ohne daß das Scharnier ermüdet. Wenn das die beiden Bodenelemente verbindende Scharnier aus einer Zellstofflage besteht, die mit den beiden Bodenelementen verbunden ist, wird das Recyclen erleichtert, da es nicht erforderlich ist, unterschiedliche Materialien zu trennen.
Vorzugsweise wird das Scharnier unter Bildung des ersten und zweiten Bodenelementes durch Kerbung oder Prägung einer Bodenplatte hergestellt. Ein solches Scharnier ist besonders preisgünstig, da es bei der Herstellung eines Flachzuschnitts für die Verpackung mit hergestellt werden kann und keine weiteren Teile oder Arbeitsschritte erfordert.
Ausschnitte in den Seitenwandelementen oder den Deckenelementen bewirken eine Reduktion des Gewichts der Verpackung. Dadurch wird die Umwelt geschont und es werden Gebühren für das Duale System Deutschland eingespart. Darüber hinaus erlauben die Ausschnitte eine Kontrolle des Inhalts der Verpackung, ohne daß diese geöffnet werden müßte.
Stützlaschen, die an einzelnen Elementen einstückig angeordnet sind, gewährleisten die Stabilität der Raumelemente und tragen dadurch dazu bei, daß die in der Verpakkung transportierten Waren nicht beschädigt werden.
Wenn die Verpackung quaderförmig ausgeführt ist kann die die Verpackung ohne Zwischenräume gestapelt werden. Dadurch wird die Gefahr des Verrutschens der Verpackungen
verringert und das Transportvolumen besser ausgenutzt. Wenn die Bodenelemente, Seitenwandelemente und Deckenelemente zwei pyramidenstumpfförmige Raumelemente bilden, ist es möglich, aufgeklappte Verpackungen ineinander zu stapeln. Die Stapelbarkeit leerer Verpackungen reduziert den Raumbedarf beim Transport der Verpackung zum Erstverwender und beim Rücktransport der Verpackung zum Recyclen.
Die zuvor beschriebene Verpackung kann aus einem Flachzuschnitt hergestellt werden, der mindestens ein erstes und ein zweites Bodenelement, mindestens ein erstes und ein zweites Deckenelement, erste und zweite Seitenwandelemente und Stützlaschen aufweist, die dazu dienen, die einzelnen Elemente miteinander drehfest zu verbinden. Gemäß der Erfindung sind das erste und das zweite Bodenelement miteinander über ein erstes Scharnier verbunden. Das erste Scharnier gewährleistet, daß die aus dem Flachzuschnitt herzustellende Transport- und Verkaufsverpackung im gebrauchsfertigen Zustand aufklappbar ist, so daß die Ware sicher transportiert und optisch ansprechend präsentiert werden kann.
Wenn die Bodenelemente, Seitenwandelemente und Deckenelemente jeweils über parallel zueinander verlaufenden Scharnieren miteinander verbunden sind, kann der Flachzuschnitt aus einer schmalen Materialbahn hergestellt werden. Dadurch ist es möglich, den erfindungsgemäßen Flachzuschnitt auch auf kleinen Zuschneidemaschinen herzustellen. Auch erleichtert die parallele Anordnung der Elemente das Aufrichten des Flachzuschnitts bei der Herstellung der Verpackung .
Wenn der Flachzuschnitt symmetrisch zu dem ersten Scharnier ausgebildet ist, kann er richtungsunabhängig in die
Aufrichtmaschine eingelegt werden, so daß Fehlbedienungen reduziert werden können. Ein Flachzuschnitt aus Wellpappkarton ist besonders umweltschonend. Ein Scharnier aus Kunststoffolie ist besonders dauerhaft, wogegen ein Scharnier aus einer Zellstofflage daß Recyclen erleichtert. Eine Erleichterung bei der Herstellung des Flachzuschnitts ergibt sich, wenn das erste Scharnier unter Bildung des ersten und zweiten Bodenelementes durch Kerbung oder Prägung einer Bodenplatte hergestellt ist. Ausschnitte in den Seiten- und/oder Deckenelementen reduzieren das Gewicht der Verpackung und tragen somit zum Umweltschutz bei.
'Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildung der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung im Zusammenhang mit der Beschreibung.
Im nachfolgenden wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels im Zusammenhang mit der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 Die erfindungsgemäße Transport- und Verkaufsverpackung im geschlossenen Zustand in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 die Transport- und Verkaufsverpackung in Fig. 1 in einem aufgeklappten Zustand, und
Fig. 3 einen Flachzuschnitt zur Herstellung der Transport- und Verkaufsverpackung in den Fig. 1 und 2.
In Fig. 1 ist eine Transport- und Verkaufsverpackung 10
gezeigt, die einen Boden 12, eine Decke 14 und vier senkrecht zu Boden 12 und Decke 14 verlaufende Seiten 16 aufweist. Der Boden 12, die Decke 14 und die Seiten 16 bilden jeweils ebene Flächen. Die Transport- und Verkaufsverpakkung 10 besteht aus Well-Pappkarton. Der Boden 12 wird von einem ersten Bodenelement 18 und von einem zweiten Bodenelement 20 gebildet, die über ein Scharnier 22 verbunden sind. Das Scharnier 22 besteht aus einer Deckfaserbahn der Wellpappe und ist durch Schlitzung einer Bodenplatte unter Bildung des ersten Bodenelements 18 und das zweite Bodenelements 20 hergestellt.
Am Rand 24 des ersten Bodenelementes 18 sind drei erste Seitenwandelemente 26,28,30 angeordnet, die sich im wesentlichen senkrecht zu dem ersten Bodenelement 18 erstrecken. Das parallel zu dem Scharnier 22 verlaufende Seitenwandelement 28 ist mit dem ersten Bodenelement 18 über ein durch Prägung der Wellpappe gebildetes zweites Scharnier 32 einstückig verbunden. Die Seitenwandelemente 26 und 30, die jeweils nur etwa Vs der jeweiligen, quer zu dem ersten Scharnier 22 verlaufenden Seiten einnehmen, sind jeweils über eine Wellpappenprägung 34 mit dem Seitenwandelement 28 verbunden. Stützlaschen 36, die einstückig mit dem ersten Bodenelement 18 hergestellt sind, sind jeweils mit der entsprechenden Innenseite des Seitenwandelementes 26 bzw. 30 verklebt, um zwischen dem ersten Bodenelement 18 und dem jeweiligen Seitenwandelement 26,30 eine sichere Verbindung herzustellen.
Ein erstes Deckenelement 38 ist über ein drittes Scharnier 40 mit dem Seitenwandelement 28 einstückig verbunden. Das dritte Scharnier 40 ist wie das zweite Scharnier 32 als Wellpappenprägung ausgeführt. An dem ersten Deckenelement 3 8 einstückig angeformte Stützlaschen 42 sind mit dem
jeweiligen ersten Seitenwandelement 26,30 verklebt, so daß das erste Bodenelement 18 mit den ersten Seitenwandelementen 26,28,30 und dem ersten Deckenelement 38 ein im wesentlichen starres erstes Raumelement 44 bildet.
Das erste Deckenelement 38, das den Bereich zwischen den Seitenwandelement en 26 und 3 0 überspannt nimmt nur etwa Vz der Fläche der Decke 14 ein. Eine an dem ersten Deckenelement 38 einstückig angeformte Lasche 46, die in der gleichen Ebene liegt wie das erste Deckenelement 38, erstreckt sich parallel zum Boden 12 bis über das zweite Bodenelement 20.
Die Transport- und Verkaufsverpackung 10 ist im wesentlichen spiegelsymmetrisch bis zum ersten Scharnier 22 aufgebaut. Zweite Seitenwandelemente 48,50,52 erstrecken sich senkrecht zu dem zweiten Bodenelement 20. Die Verbindungen zwischen den zweiten Seitenwandelementen 48,50,52 und dem zweiten Bodenelement 2 0 entsprechen den Verbindungen zwischen den ersten Seitenwandelementen 26,28,30 und dem ersten Bodenelement 20. Zusammen mit einem zweiten Deckenelement 54, das eine Lasche 56 aufweist, die sich mit der Lasche 46 überlappt, bilden das zweite Bodenelement 20 und die zweiten Seitenwandelemente 48,50,52, ein zweites Raumelement 58 das wie das erste Raumelement 44 im wesentlichen starr ausgebildet ist. Wie bei dem ersten Raumelement 44 sind bei dem zweiten Raumelement 58 an dem zweiten Seitenwandelement 50 angrenzende vierte und fünfte Scharniere 60,62 durch die Verklebung der Elemente mit Stützlaschen 3 6,42 drehfest festgelegt.
In Fig. 1 sind die beiden Laschen 46 und 56 mittels Klebung miteinander verbunden. Dadurch ist das erste Raumelement 44 gegenüber dem zweiten Raumelement 54 gegen
Verdrehen um die Achse des ersten Scharniers 22 gesichert, so daß die Transport- und Verkaufsverpackung 10 insgesamt starr ist.
Zur Gewichtsreduktion sind in den Seitenwandelementen 28,50 und in den Deckenelementen 38,54 Ausschnitte 64 vorgesehen. Durch die Ausschnitte 64 sind zwar Kantenbereiche der Transport- und Verkaufsverpackung 10 freigelassen, nicht jedoch die Eckenbereiche, so daß die Transport- und Verkaufsverpackung 10 insgesamt eine ausreichende Festigkeit besitzt, um stapelbar zu sein.
Fig. 2 zeigt die Transport- und Verkaufsverpackung 10 von Fig. 1 im aufgeklappten Zustand, wobei die Klapprichtung durch die beiden Doppelpfeile A,B angegeben ist.
Die in den Fign. 1 und 2 gezeigte Transport- und Verkaufsverpackung 10 kann aus dem in Fig. 3 gezeigten Flachzuschnitt 70 hergestellt werden. Die Kontur 72 des Flachzuschnitts 70 wird durch Stanzung aus einer Materialbahn, vorzugsweise einer Wellpappenbahn erzeugt. Vorzugsweise verlaufen die Wellen der Wellpappe quer zum Verlauf der Scharniere 22,32,40,60,62. Durch Wellpappenprägung werden die Wellpappenprägungen 34 und die Scharniere 32,40,60 und 62 gebildet. Das Scharnier 22 wird durch Kerbung der Wellpappe erzeugt.
Um aus dem Flachzuschnitt 70 die Transport- und Verkaufsverpackung 10 herzustellen, wird der Flachzuschnitt 70 vorzugsweise in einer Aufrichtmaschine bearbeitet. Diese drückt zunächst die beiden Bodenelemente 18 und 20 so gegeneinander, daß das erste Scharnier 22 von einer ebenen Unterlage angehoben wird. Anschließend werden die Stützlaschen 36,42 entlang der jeweiligen Wellpappenprägungen 34
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nach innen umgelegt. Im nächsten Arbeitsschritt werden die Deckenelemente 38,54 entlang ihrer jeweiligen Scharniere 40,62 nach innen umgeschlagen. Abschließend werden die zwischenzeitlich mit Klebstoff versehenen Seitenwandelemente 26,30,48 und 52 nach innen umgeschlagen und gegen die Stützlaschen 36,42 gedrückt. Nach Aushärtung oder Erkaltung des Klebstoffes ist die Transport- und Verkaufsverpackung 10 gebrauchsfertig und kann befüllt werden.
Die Transport- und Verkaufsverpackung 10 ist vorzugsweise für Obst und Gemüse, z.B. Äpfel, Tomaten etc. vorgesehen. Sie kann jedoch auch für andere Waren, beispielsweise in Siegelrandbeuteln verpackte Suppen, Soßen oder Gewürze für Schokoladentafeln und ähnliches verwendet werden.
Um die genannten Waren in der Transport- und Verkaufsverpackung 10 zu verpacken, wird zunächst der Flachzuschnitt derart aufgerichtet und verklebt, daß der in Fig. 2 gezeigte aufgeklappte Zustand der Transport- und Verkaufsverpackung 10 entsteht. Mit einer Einlegevorrichtung werden dann die zur Verpackung vorgesehenen Waren in zwei Reihen in die Transport- und Verkaufsverpackung 10 eingelegt. Anschließend wird die Transport- und Verkaufsverpackung 10 zugeklappt und es werden die beiden Laschen 46 und 50 miteinander verklebt oder verhakt. Nach dem Transport der Waren zum Verkäufer kann dieser den durch die Verklebung bzw. Verhakung gebildeten Verschluß öffnen und die Waren im aufgeklappten Zustand präsentieren. Ein sicherer Transport und eine gute Präsentation der Waren ist somit gewährleistet.

Claims (21)

Schutzansprüche
1. Transport- und Verkaufsverpackung mit einem ein erstes und ein zweites Bodenelement {18,20) aufweisenden Boden (12), an dessen Rand (24) nach oben ragende Seitenwandelemente (26,28,30,48,50,52) drehfest angeordnet sind und mit einer ein erstes und ein zweites Deckenelement (38,54) aufweisenden Decke (14), dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (12) ein erstes Scharnier (22) aufweist, das das erste und das zweite Bodenelement (18,20) verbindet,
daß das erste Deckenelement (38) mit dem ersten Bodenelement (18) über erste Seitenwandelemente (26,28, 3 0) verbunden ist und gegenüber dem ersten Bodenelement (18) drehfest angeordnet ist, und daß das zweite Deckenelement (54) mit dem zweiten Bodenelement (20) über zweite Seitenwandelemente (48,50,52) verbunden ist und gegenüber dem zweiten Bodenelement (20) drehfest angeordnet ist, wobei das erste Bodenelement (18) mit den ersten Seitenwandelementen (26,28,30) und dem ersten Deckenelement (38) ein im wesentlichen starres erstes Raumelement (44) bildet und wobei das zweite Bodenelemente (20) mit den zweiten Seitenwandelementen (4 8, 50,52) und dem zweiten Deckenelement (54) ein im wesentlichen starres zweites Raumelement (58) bildet.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste starre Raumelement (44) spiegelsymmetrisch zu dem zweiten starren Raumelement (58) ausgeführt ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Deckenelement (38,54) jeweils Laschen (46,56) aufweisen, die einander überlappen, wenn die beiden Bodenelemente (18, 20) in einer gemeinsamen Ebene liegen.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die einander überlappenden Laschen (56,56) miteinander verklebt oder verhakt sind.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (10) aus WeIl-Pappkarton hergestellt ist.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das die beiden Bodenelemente (18,20) verbindende erste Scharnier (22) als Filmscharnier aus einer Kunststoffolie ausgebildet ist.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das die beiden Bodenelemente (18,20) verbindende erste Scharnier (22) aus einer Zellstofflage besteht, die mit den beiden Bodenelementen (18,20) verbunden ist.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das die beiden Bodenelemente (18,20) verbindende erste Scharnier (22) unter Bildung des ersten und zweiten Bodenelementes (18,20) durch Kerbung oder Prägung einer Bodenplatte hergestellt ist.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die parallel zu dem ersten Schar-
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nier (22) verlaufenden Seitenwandelemente (28,50) Ausschnitte (64) aufweisen.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die senkrecht zu dem ersten Scharnier (22) verlaufenden Seitenwandelemente (26, 3 0,48,52) Ausschnitte (64) aufweisen.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckenelemente (38,54) Ausschnitte (64) aufweisen.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenelemente (18,20) und die Deckenelemente (38,54) mit ersten und zweiten Seitenwandelementen (25,28,30,48,50,52) mittels Stützlaschen (36,42) verbunden sind, die an den jeweiligen Elementen (18,20,38,54,26,28,30,48,50,52) einstückig angeordnet sind.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß Bodenelemente (18,20), Seitenwandelemente (26,28,30,48,50,52) und Deckenelemente (38,54) einen Quader beschreiben.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß Bodenelemente (18,20), Seitenwandelemente (26,28,3 0,48,50,52) und Deckenelemente (38,54) zwei pyramidenstumpfförmige Raumelemente (44,58) bilden, so daß aufgeklappte Verpackungen (10) ineinander stapelbar sind.
15. Flachzuschnitt für eine Transport- und Verkaufsverpackung (10) mit mindestens einem ersten und einem
&bull; ·
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zweiten Bodenelement (18,20), mindestens einem ersten und einem zweiten Deckenelement (38,54), ersten ,und zweiten Seitenwandelementen (26,28,30,48,50,52) und mit Stützlaschen (36,42), die dazu dienen, die einzelnen Elemente (18,20,38,54,26,28,30,48,50,52) miteinander drehfest zu verbinden,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Bodenelement (18,20) miteinander über ein erstes Scharnier (22) verbunden sind.
16. Flachzuschnitt nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß eines der ersten Seitenwandelemente (28) mit dem ersten Bodenelement (18) über ein zweites Scharnier (32) verbunden ist, daß eines der zweiten Seitenwandelemente (50) mit dem zweiten Bodenelement (20) über ein drittes Scharnier (60) verbunden ist, daß das erste Deckenelement (3 8) mit einem der ersten Seitenwandelemente (28) über ein viertes Scharnier (40) verbunden ist, daß das zweite Deckenelement (54) mit einem der zweiten Seitenwandelemente (50) über ein fünftes Scharnier (62) verbunden ist, und daß das erste, zweite, dritte, vierte und fünfte Scharnier (22,32,40,60,62) parallel zueinander verlaufen.
17. Flachzuschnitt nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachzuschnitt (70) symmetrisch zu dem ersten Scharnier (22) ausgebildet ist.
18. Flachzuschnitt nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachzuschnitt (70) aus Well-Pappkarton hergestellt ist.
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19. Flachzuschnitt nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Scharnier (22) ein Filmscharnier aus einer Kunststoffolie oder ein Scharnier aus einer Zellstofflage ist, die mit den Bodenelementen (18,20) verbunden sind.
20. Flachzuschnitt nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Scharnier (22) unter Bildung des ersten und zweiten Bodenelementes (18,20) durch Kerbung oder Prägung einer Bodenplatte hergestellt ist.
21. Flachzuschnitt nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß in den Seitenwand- und/ oder Deckenelementen (26,28,30,48,50,52,38,54) Ausschnitte (64) vorgesehen sind.
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DE102010039588A1 (de) * 2010-08-20 2012-02-23 Thimm Verpackung Gmbh + Co. Kg Transport- und Präsentationsverpackung aus Pappe
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