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DE29502700U1 - Vorrichtung für den Vertrieb von Lebens- und Genußmitteln - Google Patents

Vorrichtung für den Vertrieb von Lebens- und Genußmitteln

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DE29502700U1
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DE
Germany
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counter
wall shelf
wall
food
shelf
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Application number
DE29502700U
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C P CREATIV PARTNER GES fur G
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C P CREATIV PARTNER GES fur G
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/04Signs, boards or panels, illuminated from behind the insignia
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F10/00Furniture or installations specially adapted to particular types of service systems, not otherwise provided for
    • A47F10/06Furniture or installations specially adapted to particular types of service systems, not otherwise provided for for restaurant service systems
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F9/00Shop, bar, bank or like counters
    • A47F9/02Paying counters
    • GPHYSICS
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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Vending Machines For Individual Products (AREA)

Description

G 11 960 Gb
C-P Creativ-Partner Gesellschaft für Geschäftseinrichtungen mbH, Alte Poststraße 24, D-57629 Lochum
Vorrichtung für den Vertrieb von Lebens- und Genußtnitteln
Die Erfindung bestrifft eine Vorrichtung für den Vertrieb von insbesondere zum unmittelbaren Verzehr bestimmten und geeigneten Lebens- und Genußmitteln in an sich für andere Zwecke bestimmten Verkaufsräumen, beispielsweise im Tankstellenbereich.
Für den Vertrieb von unmittelbar zu verzehrenden Lebens- und Genußmitteln sind sogenannte Selbstbedienungstheken oder Selbstbedienungsanlagen bekannt, beispielsweise in Kantinen mit Selbstbedienung. Diese Theken oder Anlagen geben auf verhältnismäßig großer Fläche bzw. großer Länge dem Kunden oder Benutzer die Möglichkeit, verschiedene Speisen und Getränke zu wählen und danach an der am Ende der Theke befindlichen Kasse die von ihm ausgesuchten und gewählten Waren zu bezahlen.
Derartige Selbstbedienungs-Vorrichtungen erfordern viel Raum und sind nur dann wirtschaftlich zu betreiben, wenn eine große Anzahl von Personen diese Vorrichtungen nutzt, um eine die Kasse bedienende Person und spezielle Wünsche der Kunden erfüllende weitere Bedienungspersonen wirtschaftlich zu rechtfertigen und bezahlen zu können.
In bestimmten Bereichen, beispielsweise in Verkaufsräumen von Tankstellen, ergibt sich in jüngerer Zeit ein Bedarf für die Versorgung von Kunden auch mit Lebens- und Genußmitteln, ohne daß eine ausreichende Anzahl von Kunden zu versorgen wäre, um die Errichtung einer separaten Gaststätte oder eines sonstigen separaten Restaurants zu rechtfertigen. Deshalb besteht Bedarf, Verbraucher von Lebens- und Genußmitteln auch innerhalb von für andere Zwecke vorgesehenen Verkaufsräumen wie beispielsweise Verkaufsräumen von Tankstellen mit Lebens- und Genußmitteln zu versorgen. Kunden der Tankstellen können dann, wenn sie ihre Fahrzeuge mit Treibstoff auffüllen
oder in anderer Weise versorgen lassen, die Wartezeit zum Verzehr- von Lebens- und Genußmitteln nutzen. Außerdem bietet sich auf diese Weise für den Pächter oder Besitzer der Tankstelle eine zusätzliche Möglichkeit eines wirtschafliehen Betriebes.
Da in Verkaufsräumen von Tankstellen und dergleichen aus Kostengründen nur begrenzte Flächen zur Verfügung stehen, dürfen zusätzlich benötigte Vorrichtungen zum Vertrieb von Lebens- und Genußmitteln nicht unnötig raumaufwendig sein. Außerdem ist aus Kostengründen auch zusätzliches Personal zu vermeiden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Vertrieb von Lebens- und Genußmitteln zu schaffen, die in an sich für andere Zwecke bestimmten Räumen wie beispielsweise Verkaufsräumen von Tankstellen raumsparend installiert und ohne zusätzlichen Personalaufwand betrieben werden kann, ohne daß die Benutzer bzw. Kunden auf bestimmte wesentliche Serviceleistungen verzichten müßten.
Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung gelöst, welche Gegenstand des Anspruches 1 ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildung der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist so ausgestaltet, daß sie in Modulbauweise in Ladeneinrichtungen von Verkaufsstätten, beispielsweise im Tankstellenbereich, eingebaut werden kann. Insbesondere kann die erfindungsgemäße Vorrichtung unmittelbar an den Kassenbereich einer Tankstelle angebaut oder nahe demselben angeordnet werden, so daß sie von einer Person, nämlich der Kassiererin, neben der normalen Tätigkeit derselben bedient werden kann, insbesondere in betriebsschwachen Zeiten. Gewisse Funktionen der Vorrichtung müssen bei Bedarf eines von diesem Kunden nicht unmittelbar genutzt werden, sondern bedürften einer individuellen Bedienung, beispielsweise wenn eine Speise erwärmt werden muß. Andererseits können z.B. auch warme Getränke wie Kaffee oder Tee für Selbstbedienung bereitgehalten werden.
Da das Bezahlen von Rechnungen beispielsweise für das Betanken von Fahrzeugen häufig eine Art Stoßgeschäft ist, ergeben sich für die Kassiererin bzw. den Kassierer einer Tankstelle auch "ruhige" Zeiten, in denen sie bzw. er die erfindungsgemäße Vorrichtung bedienen und bestimmte Arbeiten vorbereiten kann, beispielsweise das Brühen von Kaffee. Das ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ohne weitere möglich.
Andererseits bietet die erfindungsgemäße Vorrichtung die Möglichkeit, Kunden schnell und ohne Zeitverzögerung mit Lebensmitteln wie belegten Broten oder Brötchen, frischem Brot, aufgewärmter Tiefkühlkost und dergleichen zu versorgen, ohne dabei die an der Kasse normalerweise anfallenden Bedienungssvorgänge wie die Bezahlung von Tankrechnungen wesentlich zu beeinträchtigen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist insbesondere für Tankstellen geeignet, die an Fernfahrstraßen oder Autobahnen liegen, denn dort besteht neben dem Bedarf, Treibstoff zu tanken, auch der Bedarf, eine Ruhepause einzulegen und bespielsweise eine Tasse Kaffee, Espresso oder Tee zu trinken und/oder einen Happen zu essen.
Da die erfindungsgemäße Vorrichtung in Modulbauweise ausgeführt und im übrigen kompakt ausgebildet ist, läßt sie sich in den Ladenbau eines Verkaufsraumes wie den Verkaufsraum einer Tankstelle und insbesondere einer Großtankstelle ohne weiteres integrieren.
Insbesondere läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung an den Kassenbereich einer Tankstelle anbauen, weil sie einerseits kurz und kompakt ausgebildet ist und andererseits einen mittleren Gang enthält, der vom Kassenbereich der Tankstelle frei begehbar ist, während nach außen eine Trennwand vorgesehen sein kann , die selbst dann, wenn sie eine oder mehrere Pendeltüren aufweist, nicht ohne weiteres von der Verbraucherseite begangen wird.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der für den Vertrieb von insbesondere zum unmittelbaren Verzehr bestimmten Lebens- und Genußmitteln vorgesehenen erfindungsgemäßen Vorrichtung schematisch dargestellt, und zwar zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht der aus einer die Vorderseite bildenden Theke und einem die Rückseite bildenden Wandregal, die über eine Zwischenwand miteinander verbunden sind, bestehenden Vorrichtung,
Fig. 2 eine Vorderansicht der Vorrichtung aus Fig. 1, welche die Theke zeigt,
Fig. 3 eine Vorderansicht des den hinteren Bereich bildenden kompakten Wandregals und
Fig. 4 eine Draufsicht auf die gesamte Vorrichtung.
Die in der Zeichnung gezeigte Vertriebs-Vorrichtung 1 ist in Modulbauweise ausgebildet und weist eine den vorderen Bereich bildende freistehende kompakte Theke 2 sowie ein den hinteren Bereich bildendes kompaktes Wandregal 3 auf, die in einem festen Abstand 4 voneinander angeordnet eine Baueinheit bilden. Theke 2 und Wandregal 3 sind an einer Seite über eine Trennwand 5 miteinander verbunden, welche die Baueinheit ergänzt.
Die Trennwand 5 enthält im Bereich des Abstandes 4 Schwingtüren 6 und 7, die zwar eine freie Begehung des vom Abstand 4 gebildeten Ganges ermöglichen, aber nach außen eine optische Trennung gewährleisten, um zu vermeiden, daß Kunden in den Bereich der Vertriebs-Vorrichtung 1 bzw. den in dieser vorgesehenen Gang laufen.
Die Theke 2 weist einen Sockel 8 auf, der als Unterschrank ausgebildet ist und zur Aufnahme von Entsorgungseinrichtungen wie Mülleimer und für die Lagerung von Vorräten, insbesondere Geschirr und Besteck, ausgebildet sein kann.
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Die Theke 2 ist mit einer auf dem Sockel 8 angeordneten Tischplatte 9 versehen, auf der ein turmartiges Gehäuse 10 an einer Seite vorgesehen ist, das zur Aufnahme von Brötchen, Brot oder sonstigen Frischwaren bestimmt ist und schräg nach vorne und unten geneigte Zwischenboden 11 enthält.
Das Gehäuse 10 ist über seine Rückwand 12 von dem einen Gang bildenden Abstand 4 zugänglich, so daß es für Selbstbedienung nicht geeignet und bestimmt ist.
Hinter dem Gehäuse 10 ist auf der dem Abstand 4, welcher den Gang bildet, zugewandten Seite der Tischplatte 9 auf dieser eine Warmhalteeinrichtung für Würtschen und dergleichen angeordnet, welche in die Tischplatte 9 eingelassen sein kann und einen von Hand abhebbaren Deckel 14 aufweist.
Eine als Hygieneschutz dienende seitliche Wand 15 bildet eine seitliche Abdeckung zur Außenseite der Vorrichtung.
Auf der Tischplatte 9 ist gegenüber dem Gehäuse 10 ein Kühlaufsatz 16 angeordnet, der Zwischenboden 17 enthält und mit einer in einzelnen nicht näher dargestellten UmIuftkühlung, wie sie für Kühltheken üblich ist, ausgestattet ist. Auch der Kühlaufsatz 16 ist nur von seiner Rückseite zugänglich, weil er nicht für Selbstbedienung bestimmt ist.
Zwischen dem Gehäuse 10 und dem Kühlaufsatz 16 ist auf der Tischplatte ein Aufsatz 19 vorgesehen, auf dem ein von vorne frei zugängliches Tassenbord 20 angeordnet ist, auf dem eine für Selbstbedienung bestimmte Kaffeekanne 21 steht. Hinter dem Tassenbord 20 ist eine Kaffeemaschine angeordnet, um die Kaffeekanne 21 bei Bedarf mit frischem Kaffee zu versorgen bzw. frischen Kaffee in die Kaffeekanne nachfüllen zu können.
An der Vorderseite der Theke 2 ist zwischen der Tischplatte 9 und dem plattenförmigen Aufsatz 19 ein Besteckkasten 23 vorgesehen, der von der Vorderseite der Theke 2 zugänglich und damit für Selbstbedienung geeignet und bestimmt ist.
Im Sockel 8 der Theke 2 ist ein von dem den Gang bildenden Abstand 4 aus zugänglicher Kühlschrank 24 untergebracht. Dieser Kühlschrank 24 kann eine Tür 25 aufweisen, welche auf der Außenseite eine Dekorplatte trägt.
Das Wandregal 3 ist nach Art eines Hochschrankes ausgebildet und enthält einen zur Aufnahme von Backblechen ausgebildeten Unterschrank 26, ein darüber angeordnetes Ablagefach 27 sowie eine Spülmaschine 28, die unterhalb einer Tischplatte 29 angeordnet sind, in welche ein Handwaschbecken 30 und ein Spülbecken 31 eingelassen sind.
Oberhalb der Becken 30 und 31, denen jeweils ein Wasserhahn 32 bzw. 33 zugeordnet ist, befindet sich innerhalb des Wandregals 3 ein Handtuchhalter 34 sowie ein Seifenspender 35.
Neben der Spülmaschine 28 ist im Wandregal 3 ein weiterer Kühlschrank 36 angeordnet, dessen Tür ebenfalls mit einer Dekorplatte versehen sein kann. Oberhalb des Kühlschrankes 36 ist im Wandregal 3 ein Backofen 37 angeordnet.
Zwischen der Spülmaschine 28 und dem Kühlschrank 36 und unterhalb des Backofens 37 sind Fächer 38 und 39 sowie ein Schubfach 40 für die Unterbringung von Tüten oder sonstigen Utensilien vorgesehen.
Oberhalb der Tischplatte 29 befindet sich ein Zwischenboden 41, an dessen Unterseite ein zwischen seitlichen Halterungen bewegbares und herausziehbares Schneidbrett 42 angeordnet ist.
Über dem Zwischenboden 41 ist im Wandregal 3 ein Grill 43 und ein Mikrowellen-Ofen 44 vorgesehen, über denen ein Menuebord 45 angeordnet ist, auf dem angezeigt werden kann, welche Speisen und Getränke an jedem betreffenden Tag besonders angeboten werden.
Das Wandregal 3 erstreckt sich beim dargestellten Ausführungsbeispiel in der Höhe bis praktisch an eine beispielsweise abgehängte Decke 46, so daß mittels einer höhenverstellbaren Blende 47 die volle Höhe der Rückseite des
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Verkaufsraumes ausgefüllt werden kann. Eine illuminierbare Fläche 48 sorgt dafür, daß die im Wandregal 3 angeordnete Rückseite der Vorrichtung als eine den Kunden ansprechende Einheit erscheint.
An der abgehängten Decke 46 ist oberhalb der Theke 2 ein Reklameschild 49 mittels Abhängern 50 pendelnd aufgehängt.

Claims (8)

G 11 960 Gb C-P Creativ-Partner Gesellschaft für Geschäftseinrichtungen mbH, Alte Poststraße 24, D-57629 Lochum Schutzansprüche:
1. Vorrichtung für den Vertrieb von insbesondere zum unmittelbaren Verzehr bestimmten Lebens- und Genußmitteln in Verkaufsräumen, beispielsweise im Tankstellenbereich, dadurch gekennzeichnet, daß sie in Modulbauweise ausgebildet ist und als Baueinheit eine den vorderen Bereich bildende freistehende kompakte Theke (2) und den hinteren Bereich bildendes kompaktes Wandregal (3) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Theke (2) und Wandregal (3) wenigstens an einer Seite mittels einer Trennwand (5) zu einer Funktionseinheit miteinander verbunden sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (5) wenigstens eine Schwingtür (6,7) enthält.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Theke (2) und Wandregal (3) ein wenigstens von einer Seite der Vorrichtung (1) zugänglicher Gang (4) für eine Bedienungsperson vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Theke (2) für Selbstbedienung bestimmte und geeignete Einrichtungen (20; 21) angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Theke (2) Schaukästen (10; 16) für abgedeckt und/oder gekühlt auf Vorrat gehaltene Lebensmittel angeordnet sind.
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7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Theke (2) als auch das Wandregal (3) nur vom Gang (4) aus zugängliche Versorgungs-, Entsorgungs-, Vorrats- und Reinigungs-Einrichtungen enthält.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Wandregal (3) mit Anzeige-Einrichtungen (45; 48) versehen ist.
DE29502700U 1995-02-18 1995-02-18 Vorrichtung für den Vertrieb von Lebens- und Genußmitteln Expired - Lifetime DE29502700U1 (de)

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