DE29501389U1 - Lufttransportanlage über eine Schiene - Google Patents
Lufttransportanlage über eine SchieneInfo
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Description
Dr. Loesenbeck (WBQ) :·::·&igr; :**:·: :"&igr;&idiagr;:&Ugr; Dipl.-lng. Stracke
Dipl.-lng. Loesenbeck
Jöllenbecker Str. 164 · 33613 Bietetet
Postfach 101852 · 33518 BtetefeM
Paul Glassey
CH-1997 Haute-Nendaz
CH-1997 Haute-Nendaz
Die Erfindung bezieht sich auf eine Lufttransportanlage über
eine Schiene, die von Masten getragen wird, mit mindestens einem Fahrzeug, das ein auf der Schiene rollendes Fahrgestell
sowie eine am Fahrgestell aufgehängte Kabine aufweist.
A Ziel der vorliegenden Erfindung ist, das Problem der Konstruktion
einer Lufttransportanlage über eine Schiene auf neue Art
zu lösen.
Die Anlage nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kabine für ein Gewicht ausgebildet ist, das mindestens demjenigen
einer Person entspricht, dass die Schiene eine Zahnstange umfasst, dass das Fahrgestell ein Wagen mit einem Antriebszahnrad,
das sich auf der Zahnstange fortbewegt, und mindestens einem weiteren Rad ist, dass das Fahrgestell einen
Motor trägt, dass die Kabine mittels eines Arms am Fahrgestell aufgehängt ist, dass die Tragschiene von einem hohlen Rohr oder
durch das Aneinanderreihen von mehreren hohlen ausgerichteten Rohrabschnitten gebildet ist, dass die Rohre geschlossen sind
oder eine im Vergleich zum Rohrumfang enge seitliche Oeffnung aufweisen und mit einer Reihe von äquidistanten Löchern versehen
sind, und dass die Zähne der Zahnstange durch Bolzen oder Stifte gebildet sind, die diese Löcher durchqueren.
Weitere vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Weitere vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Die Erfindung wird besser verstanden, wenn man sich auf die folgende beispielhafte Beschreibung beruft, die nicht zum Ziel
/ hat, sie einzuschränken, sowie auf die beiliegenden Zeichnungen, in denen:
- Figur 1 ein selbstfahrendes Fahrzeug nach der Erfindung zeigt, das auf einer aufgehängten Schiene rollt;
- Figur 2 auf schematische Art ein Fahrzeug, das mit zwei Solarzellenpaneelen
ausgerüstet ist;
- Figur 3 ein Detail des Antriebsrads dieses Fahrzeugs;
- Figur 4 einen mit Gelenken versehenen Wagen für das Antriebsrad dieses Fahrzeugs;
- Figur 5 eine Ausführung der Zahnstange; und
- Figur 6 auf schematische Art ein Stützsystem für die Zahnstange.
Figur 1 stellt eine schematische Vorderansicht eines Abschnitts eines Einschienenträgers 1 dar, der von einem Mast 2 getragen
wird. Die Schiene kann horizontale und vertikale Kurven aufweisen; sie ist derart ausgebildet, dass ein Entgleisen nicht möglich
ist. Ein selbstfahrendes Fahrzeug 3 für eine oder zwei Personen ist an der Schiene 1 aufgehängt. Die Schiene 1 kann
eingleisig für eine Hin- und Zurückbewegung oder in einem geschlossenen Kreislauf verlegt sein.
Im Fall von Figur 2 umfasst das Fahrzeug 3 einen Wagen oder ein Fahrgestell 4, das mit einem Antriebszahnrad 5 (Figur 4) und
mit einem Lenkrad 6 versehen ist. Ein Hängearm 7 verbindet das Fahrgestell 4 mit der Kabine 8 des Fahrzeugs. Die Kabine 8, die
mit zwei Solarzellenpaneelen 9 und 10 sowie mit einer Batterie 11 von 12 oder 24 Volt versehen ist, ist derart ausgebildet,
dass sie von beiden Seiten her zugänglich ist. Das Fahrgestell 4 weist ebenfalls einen Motor 23 auf. Figur 3 zeigt ein Detail
des auf der Schiene 1 rollenden Antriebszahnrads 5, welche eine
Tragschiene 21 und eine Zahnstange 22 umfasst. Das Antriebszahnrad 5, dessen Zähne vorzugsweise kegel- oder kegelstumpf
förmig sind, ist auf der Zahnstange 22 eingesetzt. Das Fahrgestell 4 ist mit einem Reduktionsmotor 23 versehen, um das
Antriebszahnrad 5 anzutreiben. Der Hängearm 7 der Kabine ist
mittels einer in Figur 3 nicht abgebildeten Befestigung am Fahrgestell 4 angebracht.
Die Zahnstange 22 wird durch Bolzen oder Stifte gebildet, die den Innenteil der Schiene 21 durchqueren, die einen V-förmigen
Abschnitt mit zwei geneigten Seitenelementen 24, 25 aufweist, mit der gleichen Neigung wie die Kegel der Zähne, was eine Führung
der Räder 5, 6 in den horizontalen Kurven gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäss Figur 3 die Tragschiene 21
die Form eines grossen C aufweist mit einer Oeffnung, die durch ein Seitenelement 2 6, das einen Querschnitt in der Form eines
abgeplatteten C aufweist, praktisch geschlossen wird, um das Entgleisen des Fahrgestells 4 zu verhindern.
Figur 4 stellt eine lediglich schematische Darstellung des Hängearms
7 und eines Fahrgestells oder Wagens 4 mit dem Antriebszahnrad 5 und dem Führungs- oder Lenkrad 6 dar. Bei dieser Ausführung
umfasst der Wagen zwei Teile, die durch einen vertikalen Bolzen 27 miteinander verbunden sind, was die Führung in
den horizontalen Kurven erleichtert.
Bei einer andern Ausführung nach der Erfindung weist die Anlage keinen Wagen auf, denn es ist ebenfalls möglich, das Lenkrad
wegzulassen und den Motor 23 und das Zahnrad 5 auf der gleichen Achse anzubringen.
Die Funktionsweise der Anlage nach der Erfindung kann anhand der Figuren 2 und 3 besser verstanden werden. Der Elektromotor
23 wirkt auf das Zahnrad 5, das sich auf der Zahnstange 22 fortbewegt. Der Motor wird von den Batterien 11 gespeist. Diese
werden durch die Solarzellenpaneele und durch das Stromnetz bei den Haltestationen wiederaufgeladen. Die Bedienung erfolgt von
der Kabine oder von den Stationen aus.
Figur 5 illustriert eine Ausführungsvariante der Zahnstange 31.
Zu diesem Zweck wird die Tragschiene von einem ziemlich langen Rohr 32 mit einem vorzugsweise zylindrischen Querschnitt oder
durch das Aneinanderreihen von mehreren ausgerichteten Rohrabschnitten gebildet. Die Rohre können aus Stahl sein, der mit
Hilfe einer Maschine genügend gebogen werden kann, um ihnen entsprechend gewisser orographischen Bedingungen die Form einer
gewünschten Bahn zu verleihen, und der gleichzeitig genügend
• a*·
stark und undeformierbar ist, damit die Zahnstange das Gewicht der bis auf das Maximum überbelasteten Kabine ohne jegliches
Risiko tragen kann. Unter gewissen Umständen können die Rohre ebenfalls aus Kunststoff sein.
Die Rohre 32 sind mit einer Reihe von äquidistanten Löchern versehen, die entlang einer Mantellinie in ihrer seitlichen
Oberfläche radial eingebohrt sind. In jedem Loch befindet sich ein Bolzen 33, der eingeführt oder eingesetzt ist oder sich in
einem dem Loch diametral entgegengesetzten Bereich auf die innere seitliche Oberfläche des Rohrs 32 abstützt. Die Länge des
Bolzens 33 ist ein wenig grosser als der Durchmesser des Rohrs, so dass der äussere über ihn hinausragende Teil 34 des Bolzens
relativ klein ist und eine Spitz- oder Kegelform aufweist. Diese Bolzen, die an die Rohre geklebt oder geschweisst werden
können, bilden so die Zähne der Zahnstange 31. Das Antriebsrad 35 des Fahrzeugs wird von zwei parallelen und koaxialen Scheiben
36, 37 gebildet, die einen Rand 38, 39 aufweisen, der äusserlich kegelförmig oder vorzugsweise gewölbt verjüngt ist,
damit er sich der äusseren zylindrischen Oberfläche der Rohre 32 anpasst. Die beiden parallelen Scheiben 3 6, 37 sind durch
mehrere Bolzen oder Stifte 40, die in ihrem äusseren Bereich und parallel zur Achse des Antriebsrades 35 eingesetzt sind,
miteinander verbunden. Das Antriebsrad 35 weist somit die Form eines auf der Zahnstange eingesetzten Zahnrads auf, und die
Bolzen oder Stifte 40 sind die Zähne des Antriebsrads 35. Im Fall von Figur 6 umfasst der Wagen oder das Fahrgestell 41
des Fahrzeugs zwei Lenkräder 42, 43, von denen jedes von zwei parallelen und koaxialen Scheiben 44, 45 (Figur 5) gebildet
wird, die einen Rand aufweisen, der äusserlich kegelförmig oder vorzugsweise kurvenförmig verjüngt ist, damit er sich der
äusseren zylindrischen Oberfläche der Rohre 32 anpasst. In Figur 5 ist nur eines der beiden Lenkräder, das Lenkrad 42,
sichtbar. Das Rohr 32 ist somit zwischen dem Antriebszahnrad 35 und den beiden Lenkrädern 42, 43 eingesetzt (Figur 6).
Ein Aufhängearm 46 verbindet das Fahrgestell 41 mit der Kabine des Fahrzeugs, die in den Figuren 5 und 6 nicht dargestellt
ist. Die Rohre sind mit Hilfe von Hängearmen 47 seitlich mit
den Masten verbunden, die Maste können aber auch einen Stützarm 48 umfassen, der viel langer und stärker ist als der Hängearm
47, sowie ein stark dimensioniertes Schraubensystem 49, um die Position der Schiene vorzugsweise im vertikalen Sinn zu verändern.
Der Hängearm 47 bildet mit der Vertikalen einen Winkel von 20 bis 70 Grad. Der Hängearm 46 kann mit einem tangentialen
Anschlag 50 versehen sein, der das Rohr 32 leicht berührt, um die Kippbewegungen des Fahrzeugs einzuschränken. Das Rohr kann
ebenfalls zwischen einem unteren Antriebszahnrad und zwei oberen Lenkrädern eingesetzt sein. In diesem Fall sind die Bolzen
von oben nach unten gerichtet, während sie im Fall von Figur 6 von unten nach oben gerichtet sind.
Bei der Anlage nach der Erfindung ist die Schiene 21 oder 31 derart ausgebildet, dass sie einschienig für eine Hin- und Zurückbewegung
oder in einem geschlossenen Kreislauf verlegt werden kann.
Vorzugsweise ist die Breite der seitlichen Oeffnung der Rohre kleiner als 1Zs oder 1Z1 des Rohrumfangs.
Claims (10)
1. Lufttransportanlage über eine Schiene, die von Masten getragen wird, mit mindestens einem Fahrzeug, das ein auf der
Schiene rollendes Fahrgestell und eine am Fahrgestell aufgehängte Kabine aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kabine für ein Gewicht ausgebildet ist, das mindestens demjenigen einer Person entspricht, dass die Schiene (1) eine
Zahnstange umfasst, dass das Fahrgestell (4;41) ein Wagen mit einem Antriebszahnrad (5;35), das sich auf der Zahnstange
(22;31) fortbewegt, und mindestens einem weiteren Rad (6;42)
ist, dass das Fahrgestell (4; 41) einen Motor (23) trägt, dass die Kabine (8) mittels eines Arms (7) am Fahrgestell (4)
aufgehängt ist, dass die Tragschiene von einem hohlen Rohr {21;32) oder durch das Aneinanderreihen von mehreren hohlen
ausgerichteten Rohrabschnitten gebildet ist, dass die Rohre geschlossen sind oder eine im Vergleich zum Rohrumfang enge
seitliche Oeffnung aufweisen und mit einer Reihe von äquidistanten Löchern versehen sind, und dass die Zähne der
Zahnstange durch Bolzen oder Stifte (22;33) gebildet sind, die diese Löcher durchqueren.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Tragschiene (21) die Form eines grossen C aufweist mit einer Oeffnung, die durch ein Seitenelement (2 6) beinahe geschlossen
ist, um das Entgleisen des Fahrgestells (4) zu verhindern, dass die Zähne des Zahnrads (5) eine Kegel- oder Kegelstumpfform
aufweisen, dass der untere Teil der Schiene (21) einen V-förmigen Querschnitt aufweist mit zwei geneigten Seitenelementen
(24, 25) mit der gleichen Neigung wie die Kegel der Zähne, und dass sich die Bolzen oder Stifte in diesem V-förmigen Teil befinden.
3. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Rohre mit einer Reihe von äquidistanten Löchern versehen sind, die entlang einer Mantellinie radial eingebohrt sind, dass jedes
dieser Löcher einen eingeführten oder eingesetzten Bolzen (33) aufweist, damit die äusseren aus ihnen herausragenden
Teile (34) der Bolzen die Zähne der Zahnstange (31) bilden, und dass das Antriebsrad (35) die Form eines mit der Zahnstange
(31) in Eingriff stehenden Zahnrades aufweist.
4. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Rohre einen zylindrischen Querschnitt aufweisen.
5. Anlage nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die Rohre aus Stahl sind, der mit Hilfe einer Maschine genügend gebogen werden kann, um ihnen die Form einer gewünschten Bahn
zu verleihen, und der gleichzeitig genügend stark und undeformierbar
ist, um das Gewicht der auf das Maximum überbelasteten Kabine zu tragen.
6. Anlage nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die Rohre aus Kunststoff sind.
7. Anlage nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass das Antriebsrad (35) des Fahrzeugs von zwei parallelen koaxialen Scheiben (36, 37) gebildet ist, die einen
Rand (38, 39) aufweisen, der äusserlich verjüngt ist, damit er sich der äusseren Oberfläche der Rohre (32) anpasst, und dass
die beiden parallelen Scheiben (36, 37) mit mehreren Bolzen oder Stiften (40), die in ihrem äusseren Bereich und parallel
zur Achse des Antriebsrades (35) eingesetzt sind, miteinander verbunden sind, derart, dass die Bolzen oder Stifte (40) die
Zähne des Antriebsrades (35) bilden.
8. Anlage nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass der Wagen oder das Fahrgestell (41) des Fahrzeugs zwei Lenkräder (42;43) umfasst.
9. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Rohre mit Hilfe von Hängearmen (47) seitlich mit den Masten verbunden sind, dass die Maste ebenfalls einen
Stützarm (48) umfassen, der viel länger und stärker ist als der Hängearm (47), sowie ein stark dimensioniertes Schraubensystem
(49) , um die Position der Schiene vorzugsweise in vertikaler Richtung zu verändern, und dass der Hängearm (46) der Kabine
mit einem tangentialen Anschlag (50) versehen ist, der das Rohr
(32) leicht berührt, um die Kippbewegungen des Fahrzeugs einzuschränken.
10. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass der Motor (23) ein von Batterien (11) gespeister Elektromotor ist, welche vom Stromnetz bei den Haltestationen
wiederaufgeladen werden, und dass die Bedienung von der Kabine (8) aus erfolgt.
Applications Claiming Priority (1)
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Legal Events
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|---|---|---|---|
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19990120 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20010125 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20030801 |