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DE29501049U1 - Einsatzwechselrahmensystem für ein geschlossenes Transportfahrzeug - Google Patents

Einsatzwechselrahmensystem für ein geschlossenes Transportfahrzeug

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DE29501049U1
DE29501049U1 DE29501049U DE29501049U DE29501049U1 DE 29501049 U1 DE29501049 U1 DE 29501049U1 DE 29501049 U DE29501049 U DE 29501049U DE 29501049 U DE29501049 U DE 29501049U DE 29501049 U1 DE29501049 U1 DE 29501049U1
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DE29501049U
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SCHICKERLING TOM DENNIS
Original Assignee
SCHICKERLING TOM DENNIS
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G67/00Loading or unloading vehicles
    • B65G67/02Loading or unloading land vehicles
    • B65G67/04Loading land vehicles
    • B65G67/20Loading covered vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P1/00Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading
    • B60P1/64Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading the load supporting or containing element being readily removable
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P3/00Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects
    • B60P3/42Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects convertible from one use to a different one
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R5/00Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like
    • B60R5/04Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Automobile Manufacture Line, Endless Track Vehicle, Trailer (AREA)

Description

Einsatzwechselrahmensystem für ein geschlossenes Transportfahrzeug
Fahrzeuge, die für spezielle Aufgabengebiete ausgerüstet sein müssen, und die dafür notwendigen Gerätschaften, besonderen Halterungen bedürfen, gibt es bisher nur die Möglichkeit diese, mit im Fahrzeug fest eingebauten Halterungen, Schränken oder Regalen zu versehen um diese Gerätschaften zu transportieren ( z.B. Lade und Arbeitsplattform für ein Transportfahrzeug [ DE 3521247 A1 ] ). Diese Transporteinrichtungen sind dann meist nicht auswechselbar, so daß völlig andere Gerätschaften transportiert werden können, oder es ist für deren Wechsel spezielles Werkzeug und vor allem viel Zeit notwendig. Herkömmliche Wechselcontainer oder auch Wechselladesysteme sind sehr teuer ,da sie ein spezielles, eigens für diesen Zweck ausgebiides Wechselladefahrzeug benötigen.
Aufgabe der Erfindung ist, die bekannten Systeme so weiterzubilden, daß ein normales Serienfahrzeug ( z.B. PKW ) mit Hilfe des Einsatzwechselrahmensystems nach Anspruch 1 innerhalb kürzester Zeit und ohne an diesem Fahrzeug vorher bauliche Änderungen vornehmen zu müssen, in die verschiedensten Spezialfahrzeuge mit besonderer Beladung umgewandelt werden kann.
Mit der Erfindung wird erreicht, daß herkömmliche geschlossene Personen-, Kombinations- oder Transportkraftwagen, also Fahrzeuge, die ausschließlich zu Personentransporten geeignet waren oder die keine Lasten befördern konnten, die spezielle Halterungen benötigten, zu Fahrzeugen mit speziellen Beladungen umgerüstet werden können. Diese Fahrzeuge sind dann mit einem jeweils speziell ausgerüstetem Einsatzwechseirahmen für ein wesentlich größeres Einsatzgebiet verwendbar, wodurch sich Auslastung und Wirkungsgrad eines vorhandenen Fahrzeuges entscheidet vergrößern. Gegebenenfalls wird die Anschaffung eines Spezialfahrzeuges überflüssig.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist in den Schutzansprüchen 2 bis 10 angegeben.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 2 gewährieisi eine einfache, schnelle und sichere Beladung, indem der Einsatzwechselrahmen mit Hilfe einer Ladevorrichtung verladen wird. Diese Vorichtung ist vorzugsweise aus handelsüblichem Stahlprofil geschweißt und hat eine Plattform, die in der mittleren Beladehöhe (siehe Weiterbildung Schutzanspruch 3) angeordnet ist. Die Ladevorrichtung steht auf handelsüblichen schwenkbaren und eventuell feststellbaren Transportrollen und ist somit beweglich. Die Vorichtung dient im Falle der Nichtnutzung des jeweiligen Einsatzwechselrahmen als Lagergestell für diesen und bietet in ungenutzten Bereichen Stauraum für Nachfüll-, Ersatz- oder sonstige Beladung.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 3 stellt die Schnittstelle Ladevorrichtung Fahrzeug dar. Da das Fahrzeug beim Beladevorgang um mehrere Zentimeter einfedert entsteht zwischen Ladevorichtung und Fahrzeug eine Höhendifferenz, die mit der Ladeklappe ausgeglichen wird. Der Einfedervorgang verlauft bei den meisten Fahrzeugfahrwerken nahezu linear, dadurch kann die feste Beladehöhe der Ladevorichtung (Plattformhöhe) bei der mittleren Einfedertiefe eines jeweiligen Einsatzwechseirahmengesamtgewichtes angeordnet werden, in dieser Höhe befindet sich auch die Ladeklappe die dort schwenkbar angebracht ist. Die Ladeklappe greift fahrzeugseitig in den Schließmechanismus der Fahrzeugöffungsklappe ein, sichert die Verbindung zum Fahrzeug und verhindert das Zurückrollen der Ladevorrichtung.
Bei der Weiterbildung nach Schutzanspruch 4 bietet sich aus Gewichts- und Stabilitätsgründen Leichtmetallrohr als ein geeignetes Material für den Einsatzwechselrahmen an, welches im Schweißverfahren zusammengefügt werden kann.
Die Weiterbildung nach Sehuizanspruch £ plfe't den Izinsatzwechselrahmen an den jeweiligen Fahrzeugtyp an, wodurch eine hohe Raumausnutzung erreicht wird. Die äußeren Abmessungen sowie die Form des Einsatzwechselrahmen werden hauptsächlich durch die Abmessungen und die Formgebung der Öffnung, durch die der Einsatzwechseirahmen später in das entsprechende Fahrzeug eingeschoben werden soll und des dazugehörigen Innenraums bestimmt.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 6 ermöglicht einen Innenausbau des Einsatzwechselrahmen, der individuell je nach späterem Aufgabengebiet bzw. Beladungsanforderungen zu gestalten ist. Im wesentlichen sind es spezielle Halterungen für die entsprechenden besonderen Lasten oder Gerätschaften und herkömmliche Einschub- oder Schubladensysteme, die an den Einsatzwechselrahmen lösbar oder unlösbar gefügt sind.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 7 ermögiicht das einfache und schnelle Einschieben des Einsatzwechselrahmen in das Fahrzeug, sowie die Arretierung am Fahrzeug.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 8 sichert den Einsatzwechselrahmen an den fahrzeugseitig vorhandenen Festpunkten. Als Festpunkte im Fahrzeug können für die umgeklappte Rückenlehne funktionslos gewordenen Halterungen, nicht genutzte Personensicherungseinrichtungen oder sonstige ungenutzte Halterungen benutzt werden. Die genaue Position, Formgebung und Funktionsweise der Arretierungseinrichtung am Einsatzwechseirahmen wird durch die Position, Formgebung und Funktionsweise des ausgewählten Fahrzeugfestpunktes bestimmt, an dem der Einsaizwechselrahmen gesichert werden soll.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 9 stellt zwei grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten der Einschubvorrichtung dar. Die Ausführung als Gleitschiene bietet sich dann an, wenn eine ausreichende Sicherung durch die Arretierungseinrichtung, also ausreichend vorhandener Festpunkte am Fahrzeug, gewährleistet und das Gesamtgewicht des Einsatzwechselrahmens nicht zu hoch ist. Die Gleitschiene wird durch Anbringen einer Leiste, aus einem für diesen Zweck üblichen Material realisiert. Hierdurch wird die Haftreibung der Aufsetzflächen herabgesetzt und so ein einfaches Einschieben des Einsatzwechseirahmen ermöglicht.
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Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 10 beschreibt die Ausführung der Einschubvorrichtung als Rolimechanismus mit Hebe- und Senkvorrichtung. Diese Ausführung ist dann vorteilhaft, wenn der Einsatzwechselrahmen ein hohes Gesamtgewicht aufweist oder nicht ausreichend Festpunkte am Fahrzeug vorhanden sind. Dieser Mechanismus besteht aus Rollen die am Einsatzwechselrahmen so angebracht sind, das sie mittels eines Heblelmechanismus (Exzenterwirkung) ein- bzw. ausschwenkbar sind. Dadurch kann der Einsatzwechseirahmen angehoben bzw. abgesenkt werden. Durch eine entsprechende Ausbildung, Oberflächenbehandlung oder Beschichtung der Aufsetzflächen des Einsatzwechselrahmen kann eine hohe Haftreibung erreicht werden, die im Zusammenhang mit der Gewichtskraft des Einsatzwechselrahmens einem Verrutschen entgegenwirkt. Die vorhandenen Festpunkte am Fahrzeug in Verbindung mit der Arretierungsvorrichtung sichern den Einsatzwechselrahmen in besonderen Fahrsituationen, bei denen hohe Beschleunigungen auftreten. Reichen die beschriebenen Verfahren zur Sicherung des Einsatzwechselrahmens z.B. im Crash-Fall nicht aus, so wird ein hochfestes Gewebeband mit einem Ende an dem Einsatzwechselrahmen befestigt, das Gewebeband zwischen der Fahrzeugöffnung und der Gummidichtung der Öffnungsklappe hindurchgeführt und durch einen Karabinerhaken an seinem anderen Ende mit einem Festpunkt ( Abschleppöse oder Anhängerkupplung ) an der Fahrzeugaußenseite verbunden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Figur 1 bis 8 sowie den Detailansichten Y bis Z erläutert.
Hier wurde ein bei der Feuerwehr als Mannschaftstransportwagen genutzter Serien VW Transporter durch Umklappen der Rückenlehne und Verwendung eines Einsatzwechselrahmens zu einem Taucheinsatzfahrzeug für den Ersteinsatz. Das gleiche Fahrzeug kann durch Wechseln des Einsatzwechselrahmens z.B. für technische Hilfeleistungseinsätze wie bei Verkehrsunfällen genutzt werden und somit nahezu alle Vorteile eines herkömmlichen Vorausrüstwagens erfüllen. Außerdem kann dieses Fahrzeug mit dem Einsatzwechselrahmensystem als Sonderfahrzeug für den Ersteinsatz z.B. in den Bereichen: Strahlenschutz, Gefahrgut, Chemie, Umwelt oder als Feldküchenwagen eingesetzt werden.
Es zeigen:
Fig. 1 die erste Phase des Beiadevorgang. Nachdem durch einfaches Umklappen der Rückenlehnen eine Ladefläche gebildet und somit die vorhandene Ladefläche vergrößert wurde, kann die in Bereitschaft stehende Ladevorichtung (2) mit der schwenkbaren Ladeklappe (3) und dem darauf befindlichen Einsatzwechselrahmen (1) an das Fahrzeug angedockt werden. Der Rollmechanismus (6) mit Hebe- und Senkeinrichtung wird betätigt, wodurch sich der Einsatzwechselrahmen anhebt und rollbar ist. Da die Plattform der Ladevorrichtung bei der mittleren Beladehöhe angeordnet ist und sich das Fahrzeug im unbelasteten Zustand (obere Beladehöhe} befindet, hat die Ladeklappe einen positiven Steigungswinkel im Bezug auf die Plattform. Der Einsatzwechselrahmen wird auf die Ladeklappe geschoben, wodurch sich ihr Steigungswinkel durch die größer werdende Belastung und der daraus resultierenden Einfederung des Fahrzeuges immer weiter gegen Null bewegt. Der Einsatzwechselrahmen wird durch die am Fahrzeug vorhandene Öffnung (Heckklappe) in selbiges eingeschoben.
Fig. 2 den Ladevorgang bei mittlerer Beladehöhe. Der Einsatzwechselrahmen ist zur Hälfte in das Fahrzeug eingeschoben und der Steigungswinkel der Ladeklappe ist annähernd Null.
Fig. 3 den Ladevorgang bei annähernd unterer Beladehöhe. Der Einsatzwechselrahmen befährt die Ladeklappe mit seinen hinteren Rollen, wodurch das Fahrzeug fast bis zur unteren Beladehöhe einfedert. Bei der Ladeklappe stellt sich ein negativer Steigungswinkel ein. Der Einsatzwechselrahmen ist zum größtenTeil in das Fahrzeug eingeschoben.
Fig. 4 das Ende des Ladevorganges. Der Einsatzwechselrahmen ist ganz in das Fahrzeug eingeschoben und kann abgesenkt werden. Der Arretierungsmechanismus kann in die, durch das Umklappen der Rückenlehne funktionslos gewordenen Halterungen (5), eingreifen und den Einsatzwechselrahmen am Fahrzeug sichern.
Fig. 5 das Transportfahrzeug nach der Umwandlung. Das Fahrzeug ist nun für ein, neues (der Beladung des Einsatzwechselrahmen entsprechendes) Aufgabengebiet ausgerüstet.
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Fig. 6 den Einsatzwechselrahmen in der Seitenansicht. Die Ansteuerung des Roümechanismus ist als Hebelsystem ausgeführt, kann aber auch durch Seilzüge oder hydraulisch betätigt werden. Der Rollmechanismus als Volllienie gezeichnet stellt den Belastungsfall, also ausgefahrene Rollen (angehobener Zustand) dar. Das System als Strichlinie zeigt den Entlastungsfail. Die Rollen sind eingefahren, der Einsatzwechselrahmen liegt mit seinem Rahmen auf. Dies gilt auch für die Detaiiansicht Y.
Detail Y die ein- und ausschwenkbaren Rollen.
Fig. 7 den Einsatzwechselrahmen in der Vorderansicht von hinten.
Detail X den Arretierungsmechanismus im Schnitt an der Stelle des Fahrzeugfestpunktes (5). Der Arretierungsmechanismus ist von unten nach oben bzw. von innen nach außen schwenkbar. Die Position des Mechanismus (als Strichlinie gezeichnet) ist für den Beladevorgang notwendig, da bei diesem Fahrzeug (bei den meisten Fahrzeugen) der Abstand zwischen den Festpunkten (5) größer ist als die Breite des Einsatzwechselrahmen und somit der Öffnung des Fahrzeuges. Der Arretierungsmechnismus kann von Hand geschwenkt werden bis er in den Festpukt (5) eingreift. In diesem Falle verriegelt er in dieser Position automatisch durch die Feder und den Bolzen.
Fig. 8 einen Ausschnitt der Draufsicht auf das untere Rahmenteil, woran der Roümechanismus befestigt ist.
Detail Z die Anordnung der Roüen in der Vorderansicht im Schnitt. Die Rollen sind im ausgeschwenkten (angehobenen) Zustand dargestellt.

Claims (10)

Schutzansprüche
1. Einsatzwechseirahmensystem für ein geschlossenes Transportfahrzeug, gekennzeichnet durch mindestens einen Einsatzwechselrahmen (1) zur Aufnahme von Lasten, der mit Hilfe einer Ladevorrichtung (2) oder per Hand in das jeweilige Fahrzeug einbringbar und an einem transportfahrzeugseitig vorhandenem Festpunkt sicherbar ausgebildet ist.
2. Einsatzwechseirahmensystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladevorrichtung (2) aus einem Profilrohrgestell besteht, das den jeweiligen Einsatzwechselrahmen (1) in der Fahrzeugbeladehöhe aufnehmen kann, und über schwenkbare Räder und über eine den Spalt und die Differenzhöhe zum Fahrzeug ausgleichende Ladeklappe (3) verfügt.
3. Ladeklappe (3) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß diese fahrzeugseitig in den Schließmechanismus der Öffnungsklappe eingreifbar ausgebildet und an der Ladevorrichtung (2) schwenkbar befestigt ist.
4. Einsatzwechselrahmen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß dieser aus einem Rohr- oder Winkelprofilrahmen besteht.
5. Einsatzwechselrahmen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß seine äußere Form an die Abmessungen und baulichen Ausführungen des jeweiligen Transportfahrzeuges angepaßt ist.
6. Einsatzwechselrahmen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß sein Innenausbau aus den erforderlichen Halterungen der zu transportierenden Lasten besteht.
• ·
7. Einsatzwechselrahmen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß dieser über eine Einschub- sowie Arretierungsvorrichtung (4) verfügt.
8. Arretierungsvorrichtung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß diese am Einsatzwechselrahmen (1) so befestigt und ausgebildet ist, daß sie in den fahrzeugseitig vorhandenen Festpunkt (5) eingreifbar ist und den Einsatzwechselrahmen (1) gegen Verrutschen sichert.
9. Einsatzwechselrahmen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Einschubvorrichtung als Gleitschiene oder als Rollmechanismus (6) ausgeführt ist und mit dessen Hilfe der Einsatzwechseirahmen (1) ganz in das Fahrzeug eingeschoben werden kann.
10. Rollmechanismus (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen mit Hilfe eines Hebel-, Seilzug- oder Hydrauliksystems aus- bzw. einschwenkbar sind, so daß der Einsatzwechselrahmen (1) angehoben bzw. abgesenkt und seine Gewichtskraft dann über seinen Rahmen in den Fahrzeugboden einleätbar ist.
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