DE29501049U1 - Einsatzwechselrahmensystem für ein geschlossenes Transportfahrzeug - Google Patents
Einsatzwechselrahmensystem für ein geschlossenes TransportfahrzeugInfo
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Description
Fahrzeuge, die für spezielle Aufgabengebiete ausgerüstet sein müssen, und die
dafür notwendigen Gerätschaften, besonderen Halterungen bedürfen, gibt es bisher
nur die Möglichkeit diese, mit im Fahrzeug fest eingebauten Halterungen, Schränken
oder Regalen zu versehen um diese Gerätschaften zu transportieren ( z.B. Lade und
Arbeitsplattform für ein Transportfahrzeug [ DE 3521247 A1 ] ). Diese Transporteinrichtungen sind dann meist nicht auswechselbar, so daß völlig andere
Gerätschaften transportiert werden können, oder es ist für deren Wechsel spezielles
Werkzeug und vor allem viel Zeit notwendig. Herkömmliche Wechselcontainer oder auch Wechselladesysteme sind sehr teuer ,da sie ein spezielles, eigens für diesen
Zweck ausgebiides Wechselladefahrzeug benötigen.
Aufgabe der Erfindung ist, die bekannten Systeme so weiterzubilden, daß ein
normales Serienfahrzeug ( z.B. PKW ) mit Hilfe des Einsatzwechselrahmensystems nach Anspruch 1 innerhalb kürzester Zeit und ohne an diesem Fahrzeug vorher
bauliche Änderungen vornehmen zu müssen, in die verschiedensten Spezialfahrzeuge mit besonderer Beladung umgewandelt werden kann.
Mit der Erfindung wird erreicht, daß herkömmliche geschlossene Personen-,
Kombinations- oder Transportkraftwagen, also Fahrzeuge, die ausschließlich zu Personentransporten geeignet waren oder die keine Lasten befördern konnten, die
spezielle Halterungen benötigten, zu Fahrzeugen mit speziellen Beladungen umgerüstet werden können. Diese Fahrzeuge sind dann mit einem jeweils speziell
ausgerüstetem Einsatzwechseirahmen für ein wesentlich größeres Einsatzgebiet verwendbar, wodurch sich Auslastung und Wirkungsgrad eines vorhandenen
Fahrzeuges entscheidet vergrößern. Gegebenenfalls wird die Anschaffung eines
Spezialfahrzeuges überflüssig.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist in den Schutzansprüchen 2
bis 10 angegeben.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 2 gewährieisi eine einfache, schnelle und
sichere Beladung, indem der Einsatzwechselrahmen mit Hilfe einer Ladevorrichtung
verladen wird. Diese Vorichtung ist vorzugsweise aus handelsüblichem Stahlprofil
geschweißt und hat eine Plattform, die in der mittleren Beladehöhe (siehe Weiterbildung Schutzanspruch 3) angeordnet ist. Die Ladevorrichtung steht auf
handelsüblichen schwenkbaren und eventuell feststellbaren Transportrollen und ist
somit beweglich. Die Vorichtung dient im Falle der Nichtnutzung des jeweiligen Einsatzwechselrahmen als Lagergestell für diesen und bietet in ungenutzten
Bereichen Stauraum für Nachfüll-, Ersatz- oder sonstige Beladung.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 3 stellt die Schnittstelle Ladevorrichtung Fahrzeug
dar. Da das Fahrzeug beim Beladevorgang um mehrere Zentimeter einfedert entsteht zwischen Ladevorichtung und Fahrzeug eine Höhendifferenz, die
mit der Ladeklappe ausgeglichen wird. Der Einfedervorgang verlauft bei den meisten
Fahrzeugfahrwerken nahezu linear, dadurch kann die feste Beladehöhe der Ladevorichtung (Plattformhöhe) bei der mittleren Einfedertiefe eines jeweiligen
Einsatzwechseirahmengesamtgewichtes angeordnet werden, in dieser Höhe befindet
sich auch die Ladeklappe die dort schwenkbar angebracht ist. Die Ladeklappe greift
fahrzeugseitig in den Schließmechanismus der Fahrzeugöffungsklappe ein, sichert die Verbindung zum Fahrzeug und verhindert das Zurückrollen der Ladevorrichtung.
Bei der Weiterbildung nach Schutzanspruch 4 bietet sich aus Gewichts- und
Stabilitätsgründen Leichtmetallrohr als ein geeignetes Material für den Einsatzwechselrahmen an, welches im Schweißverfahren zusammengefügt werden
kann.
Die Weiterbildung nach Sehuizanspruch £ plfe't den Izinsatzwechselrahmen an
den jeweiligen Fahrzeugtyp an, wodurch eine hohe Raumausnutzung erreicht wird. Die äußeren Abmessungen sowie die Form des Einsatzwechselrahmen werden
hauptsächlich durch die Abmessungen und die Formgebung der Öffnung, durch die der Einsatzwechseirahmen später in das entsprechende Fahrzeug eingeschoben
werden soll und des dazugehörigen Innenraums bestimmt.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 6 ermöglicht einen Innenausbau des
Einsatzwechselrahmen, der individuell je nach späterem Aufgabengebiet bzw.
Beladungsanforderungen zu gestalten ist. Im wesentlichen sind es spezielle
Halterungen für die entsprechenden besonderen Lasten oder Gerätschaften und herkömmliche Einschub- oder Schubladensysteme, die an den
Einsatzwechselrahmen lösbar oder unlösbar gefügt sind.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 7 ermögiicht das einfache und schnelle
Einschieben des Einsatzwechselrahmen in das Fahrzeug, sowie die Arretierung am
Fahrzeug.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 8 sichert den Einsatzwechselrahmen an
den fahrzeugseitig vorhandenen Festpunkten. Als Festpunkte im Fahrzeug können für die umgeklappte Rückenlehne funktionslos gewordenen Halterungen, nicht
genutzte Personensicherungseinrichtungen oder sonstige ungenutzte Halterungen benutzt werden. Die genaue Position, Formgebung und Funktionsweise der
Arretierungseinrichtung am Einsatzwechseirahmen wird durch die Position, Formgebung und Funktionsweise des ausgewählten Fahrzeugfestpunktes bestimmt,
an dem der Einsaizwechselrahmen gesichert werden soll.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 9 stellt zwei grundsätzlich verschiedene
Möglichkeiten der Einschubvorrichtung dar. Die Ausführung als Gleitschiene bietet
sich dann an, wenn eine ausreichende Sicherung durch die Arretierungseinrichtung,
also ausreichend vorhandener Festpunkte am Fahrzeug, gewährleistet und das Gesamtgewicht des Einsatzwechselrahmens nicht zu hoch ist. Die Gleitschiene wird
durch Anbringen einer Leiste, aus einem für diesen Zweck üblichen Material realisiert. Hierdurch wird die Haftreibung der Aufsetzflächen herabgesetzt und so ein
einfaches Einschieben des Einsatzwechseirahmen ermöglicht.
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Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 10 beschreibt die Ausführung der
Einschubvorrichtung als Rolimechanismus mit Hebe- und Senkvorrichtung. Diese Ausführung ist dann vorteilhaft, wenn der Einsatzwechselrahmen ein hohes
Gesamtgewicht aufweist oder nicht ausreichend Festpunkte am Fahrzeug vorhanden sind. Dieser Mechanismus besteht aus Rollen die am Einsatzwechselrahmen so
angebracht sind, das sie mittels eines Heblelmechanismus (Exzenterwirkung) ein- bzw. ausschwenkbar sind. Dadurch kann der Einsatzwechseirahmen angehoben
bzw. abgesenkt werden. Durch eine entsprechende Ausbildung, Oberflächenbehandlung oder Beschichtung der Aufsetzflächen des
Einsatzwechselrahmen kann eine hohe Haftreibung erreicht werden, die im
Zusammenhang mit der Gewichtskraft des Einsatzwechselrahmens einem Verrutschen entgegenwirkt. Die vorhandenen Festpunkte am Fahrzeug in
Verbindung mit der Arretierungsvorrichtung sichern den Einsatzwechselrahmen in
besonderen Fahrsituationen, bei denen hohe Beschleunigungen auftreten. Reichen die beschriebenen Verfahren zur Sicherung des Einsatzwechselrahmens z.B. im
Crash-Fall nicht aus, so wird ein hochfestes Gewebeband mit einem Ende an dem Einsatzwechselrahmen befestigt, das Gewebeband zwischen der Fahrzeugöffnung
und der Gummidichtung der Öffnungsklappe hindurchgeführt und durch einen Karabinerhaken an seinem anderen Ende mit einem Festpunkt ( Abschleppöse oder
Anhängerkupplung ) an der Fahrzeugaußenseite verbunden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Figur 1 bis 8 sowie den
Detailansichten Y bis Z erläutert.
Hier wurde ein bei der Feuerwehr als Mannschaftstransportwagen genutzter Serien VW
Transporter durch Umklappen der Rückenlehne und Verwendung eines Einsatzwechselrahmens zu einem Taucheinsatzfahrzeug für den Ersteinsatz. Das
gleiche Fahrzeug kann durch Wechseln des Einsatzwechselrahmens z.B. für technische Hilfeleistungseinsätze wie bei Verkehrsunfällen genutzt werden und somit
nahezu alle Vorteile eines herkömmlichen Vorausrüstwagens erfüllen. Außerdem kann dieses Fahrzeug mit dem Einsatzwechselrahmensystem als Sonderfahrzeug für
den Ersteinsatz z.B. in den Bereichen: Strahlenschutz, Gefahrgut, Chemie, Umwelt
oder als Feldküchenwagen eingesetzt werden.
Es zeigen:
Fig. 1 die erste Phase des Beiadevorgang. Nachdem durch einfaches Umklappen
der Rückenlehnen eine Ladefläche gebildet und somit die vorhandene Ladefläche
vergrößert wurde, kann die in Bereitschaft stehende Ladevorichtung (2) mit der schwenkbaren Ladeklappe (3) und dem darauf befindlichen Einsatzwechselrahmen
(1) an das Fahrzeug angedockt werden. Der Rollmechanismus (6) mit Hebe- und Senkeinrichtung wird betätigt, wodurch sich der Einsatzwechselrahmen anhebt und
rollbar ist. Da die Plattform der Ladevorrichtung bei der mittleren Beladehöhe angeordnet ist und sich das Fahrzeug im unbelasteten Zustand (obere Beladehöhe}
befindet, hat die Ladeklappe einen positiven Steigungswinkel im Bezug auf die Plattform. Der Einsatzwechselrahmen wird auf die Ladeklappe geschoben, wodurch
sich ihr Steigungswinkel durch die größer werdende Belastung und der daraus resultierenden Einfederung des Fahrzeuges immer weiter gegen Null bewegt. Der
Einsatzwechselrahmen wird durch die am Fahrzeug vorhandene Öffnung (Heckklappe) in selbiges eingeschoben.
Fig. 2 den Ladevorgang bei mittlerer Beladehöhe. Der Einsatzwechselrahmen ist zur
Hälfte in das Fahrzeug eingeschoben und der Steigungswinkel der Ladeklappe ist annähernd Null.
Fig. 3 den Ladevorgang bei annähernd unterer Beladehöhe. Der
Einsatzwechselrahmen befährt die Ladeklappe mit seinen hinteren Rollen, wodurch das Fahrzeug fast bis zur unteren Beladehöhe einfedert. Bei der Ladeklappe stellt
sich ein negativer Steigungswinkel ein. Der Einsatzwechselrahmen ist zum größtenTeil in das Fahrzeug eingeschoben.
Fig. 4 das Ende des Ladevorganges. Der Einsatzwechselrahmen ist ganz in das
Fahrzeug eingeschoben und kann abgesenkt werden. Der Arretierungsmechanismus kann in die, durch das Umklappen der Rückenlehne funktionslos gewordenen
Halterungen (5), eingreifen und den Einsatzwechselrahmen am Fahrzeug sichern.
Fig. 5 das Transportfahrzeug nach der Umwandlung. Das Fahrzeug ist nun für ein,
neues (der Beladung des Einsatzwechselrahmen entsprechendes) Aufgabengebiet ausgerüstet.
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Fig. 6 den Einsatzwechselrahmen in der Seitenansicht. Die Ansteuerung des
Roümechanismus ist als Hebelsystem ausgeführt, kann aber auch durch Seilzüge
oder hydraulisch betätigt werden. Der Rollmechanismus als Volllienie gezeichnet
stellt den Belastungsfall, also ausgefahrene Rollen (angehobener Zustand) dar. Das
System als Strichlinie zeigt den Entlastungsfail. Die Rollen sind eingefahren, der
Einsatzwechselrahmen liegt mit seinem Rahmen auf. Dies gilt auch für die Detaiiansicht Y.
Detail Y die ein- und ausschwenkbaren Rollen.
Fig. 7 den Einsatzwechselrahmen in der Vorderansicht von hinten.
Detail X den Arretierungsmechanismus im Schnitt an der Stelle des
Fahrzeugfestpunktes (5). Der Arretierungsmechanismus ist von unten nach oben bzw. von innen nach außen schwenkbar. Die Position des Mechanismus (als
Strichlinie gezeichnet) ist für den Beladevorgang notwendig, da bei diesem Fahrzeug
(bei den meisten Fahrzeugen) der Abstand zwischen den Festpunkten (5) größer ist
als die Breite des Einsatzwechselrahmen und somit der Öffnung des Fahrzeuges. Der Arretierungsmechnismus kann von Hand geschwenkt werden bis er in den
Festpukt (5) eingreift. In diesem Falle verriegelt er in dieser Position automatisch
durch die Feder und den Bolzen.
Fig. 8 einen Ausschnitt der Draufsicht auf das untere Rahmenteil, woran der
Roümechanismus befestigt ist.
Detail Z die Anordnung der Roüen in der Vorderansicht im Schnitt. Die Rollen sind
im ausgeschwenkten (angehobenen) Zustand dargestellt.
Claims (10)
1. Einsatzwechseirahmensystem für ein geschlossenes Transportfahrzeug,
gekennzeichnet durch mindestens einen Einsatzwechselrahmen (1) zur Aufnahme von Lasten, der mit Hilfe einer Ladevorrichtung (2) oder per Hand in
das jeweilige Fahrzeug einbringbar und an einem transportfahrzeugseitig vorhandenem Festpunkt sicherbar ausgebildet ist.
2. Einsatzwechseirahmensystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ladevorrichtung (2) aus einem Profilrohrgestell besteht, das den jeweiligen Einsatzwechselrahmen (1) in der Fahrzeugbeladehöhe aufnehmen kann, und
über schwenkbare Räder und über eine den Spalt und die Differenzhöhe zum Fahrzeug ausgleichende Ladeklappe (3) verfügt.
3. Ladeklappe (3) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß diese fahrzeugseitig in den Schließmechanismus der
Öffnungsklappe eingreifbar ausgebildet und an der Ladevorrichtung (2) schwenkbar befestigt ist.
4. Einsatzwechselrahmen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß dieser aus einem Rohr- oder Winkelprofilrahmen besteht.
5. Einsatzwechselrahmen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß seine äußere Form an die Abmessungen und baulichen Ausführungen des jeweiligen Transportfahrzeuges angepaßt ist.
6. Einsatzwechselrahmen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß sein Innenausbau aus den erforderlichen Halterungen der zu transportierenden Lasten besteht.
• ·
7. Einsatzwechselrahmen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß dieser über eine Einschub- sowie Arretierungsvorrichtung (4) verfügt.
8. Arretierungsvorrichtung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß diese am Einsatzwechselrahmen (1) so befestigt und ausgebildet ist, daß sie in den fahrzeugseitig vorhandenen Festpunkt (5)
eingreifbar ist und den Einsatzwechselrahmen (1) gegen Verrutschen sichert.
9. Einsatzwechselrahmen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß die Einschubvorrichtung als Gleitschiene oder als Rollmechanismus (6) ausgeführt ist und mit dessen Hilfe der
Einsatzwechseirahmen (1) ganz in das Fahrzeug eingeschoben werden kann.
10. Rollmechanismus (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß die Rollen mit Hilfe eines Hebel-, Seilzug- oder
Hydrauliksystems aus- bzw. einschwenkbar sind, so daß der Einsatzwechselrahmen (1) angehoben bzw. abgesenkt und seine Gewichtskraft
dann über seinen Rahmen in den Fahrzeugboden einleätbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29501049U DE29501049U1 (de) | 1995-01-24 | 1995-01-24 | Einsatzwechselrahmensystem für ein geschlossenes Transportfahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29501049U DE29501049U1 (de) | 1995-01-24 | 1995-01-24 | Einsatzwechselrahmensystem für ein geschlossenes Transportfahrzeug |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29501049U1 true DE29501049U1 (de) | 1995-04-27 |
Family
ID=8002866
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29501049U Expired - Lifetime DE29501049U1 (de) | 1995-01-24 | 1995-01-24 | Einsatzwechselrahmensystem für ein geschlossenes Transportfahrzeug |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29501049U1 (de) |
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| DE10240038A1 (de) * | 2002-08-27 | 2004-03-11 | Webasto Vehicle Systems International Gmbh | Lademodul für ein Fahrzeug sowie Fahrzeug mit einem Lademodul |
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| DE102019103922A1 (de) | 2018-02-22 | 2019-08-22 | Hartmut Fiedler | Profilaufnahme zum Lagern und Verschieben eines Ladeprofils, Verschiebe- und Arretiersystem, Heckhalter für ein Fahrzeug, Fahrzeug und Regal |
-
1995
- 1995-01-24 DE DE29501049U patent/DE29501049U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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| R207 | Utility model specification |
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| R071 | Expiry of right |