DE29500723U1 - Schneepflug mit Schwenkklappenschürfleiste - Google Patents
Schneepflug mit SchwenkklappenschürfleisteInfo
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Description
Anmelder: Matthias Gießler, 77933 Lahr
Bezeichnung: Schneepflug mit Schwenkklappenschürfleiste
Die Erfindung betrifft einen Schneepflug mit einer Schürfleiste, die aus mehreren um eine gemeinsame Horizontalachse
schwenkbaren Schwenkklappen besteht, welche individuell von Rückstellfedern, insbesondere Torsionsfedern,
in einer gegenüber der Vertikalen spitzwinklig schräg gestellten Arbeitsposition gehalten werden und jeweils
eine in einer gemeinsamen Horizontalebene liegende, untere Schürfkante aufweisen.
Schneepflüge mit sog. Federklappen bzw. gegen eine Rückstellfeder individuell schwenkbaren Schwenkklappen, die
die eigentliche Schürfleiste bilden, sind an sich bekannt (DE-PS 964 787, EPA-O 115 563). In der Regel sind derartige
Schneepflüge auch mit Laufrädern augerüstet, die am Traggestell oder an der Pflugschar höheneinstellbar
befestigt sind und die während der Arbeitseinsätze das Gewicht des Schneepfluges tragen.
Bei allen unter dem Einfluß von Rückstellfedern stehenden Schwenkklappen, deren Drehachsen in Fahrrichtung hinter
der unteren Schürfkante liegen, besteht die Gefahr, daß die Schwenkklappen, deren untere Schürfkanten während des
Einsatzes mit der Fahrbahn in Berührung kommen, zu Rattern beginnen und dabei den gesamten Schneepflug so in
Schwingungen oder Springbewegungen versetzen, daß eine ordentliche Räumarbeit nicht mehr durchführbar ist.
Dieses Rattern, das mit sehr lauten Geräuschen verbunden ist, führt nicht nur zur Beeinträchtigung der Fahrsicherheit
des betreffenden Fahrzeuges sondern es kann auch zu Beschädigungen und Brüchen an den Schwenkklappen der
Lager sowie an den den Schneepflug tragenden Elementen kommen.
Insbesondere bei den sehr einfachen Ausführungsformen,
bei denen die Rückstellfedern als Torsionsfedern ausgebildet sind und wo die eigentliche Schürfleiste des
Schneepfluges in drei oder mehr Schwenkklappen unterteilt ist, ist die Gefahr des Auftretens solcher Ratterbewegungen
sehr groß. Torsionsfedern haben in der Regel geringere Rückstellmomente als z.B. Tellerfedern, die in
solchen Fällen paketweise eingesetzt werden und eine steilere Federkennlinie aufweisen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Ratterbewegungen der Schwenkklappen mit möglichst einfachen Mitteln
zu verhindern und einen ruhigen Lauf der Schwenkklappen über die zu räumende Fahrbahnfläche zu gewährleisten.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß
wenigstens eine der Schwenkklappen an ihrer Rückseite mit einem sich in Arbeitsstellung der Schwenkklappe auf der
Fahrbahn abstützenden Stützorgan versehen ist, das eine zumindest annähernd in Höhe der Schürfkante liegende
Gleit- oder Rollfläche aufweist.
Durch die erfindungsgemäß vorgesehenen Stützorgane, die
an der in Fahrtrichtung hinten liegenden Rückseiten der Schwenkklappen festsitzend angeordnet sind und die gemäß
Anspruch 2 aus Gleitklötzen oder gemäß Anspruch 5 aus Stützrollen bestehen können, werden die Ratterbewegungen
wirksam verhindert. Dabei hat sich herausgestellt, daß es nicht einmal erforderlich ist, alle Schwenkklappen mit
solchen Stützorganen zu versehen, sondern daß es genügt, wenn jede zweite oder jede dritte Schwenkklappe mit einem
solchen Stützorgan ausgerüstet wird. Daß durch das Ruhigstellen der Schwenkklappen mit Hilfe dieser Stützorgane
nicht nur die Arbeitsweise solcher Schneepflüge verbessert und die Betriebssicherheit erhöht werden kann,
sondern auch die Verschleiß- und Bruchgefahr der besonders hoch belasteten Bauteile stark vermindert wird,
liegt auf der Hand.
Es ist sogar möglich, insbesondere bei leichteren Schneepflügen, auf die sonst üblichen, gewöhnlich höheneinstellbar
am Traggestell oder an der Pflugschar des Schneepfluges befestigten Laufräder zu verzichten.
Die Unteransprüche 3 und 4 sowie &bgr; bis 9 betreffen vorteilhafte
Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Gleitklötze, wobei die Möglichkeit besteht, an den einzelnen
Schwenkklappen entweder einen breiten Gleitklotz oder mehrere schmale Gleitklötze bzw. eine oder mehrere Stützrollen
anzubringen.
Anhand der Zeichnung wird an einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
die Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 die Pflugschar eines Schneepfluges in Frontansicht
mit einer in sieben Schwenkklappen unterteilten Schürfleiste;
• ·· ♦· · · — · &bgr;··—
Fig. 2 die Pflugschar mit einer Tragvorrichtung in Seitenansicht;
Fig. 3 in vergrößerter Seitenansicht eine Schwenkklappe mit einem Gleitklotz;
Fig. 4 eine Ansicht IV aus Fig. 3, d.h. die rückseitige Ansicht einer Schwenkklappe, die am unteren
Ende des Pflugscharbleches angeordnet ist;
Fig. 5 in vergrößerter Perspektivansicht einen Gleitklotz als Einzelteil;
Fig. 6 eine Schneepflugschar in Frontansicht, deren Schürfleiste in drei Schwenkklappen unterteilt
ist;
Fig. 7 in vergrößerter Seitenansicht eine Schwenkklappe mit einer Stützrolle und
Fig. 8 eine Ansicht VIII aus Fig. 7.
In der Zeichnung sind zwei unterschiedliche Beispiele der Erfindung dargestellt. Bei beiden besteht die rückseitig
von einer hydraulisch betätigbaren, an sich bekannten Tragvorrichtung 2 getragene Pflugschar 1 aus einem frontseitig
konkav gewölbten Pflugscharblech 4, das mit einer horizontalen Unterkante 5 endet. Unterhalb dieser Unter-
kante 5 sind quasi in Verlängerung des Pflugscharbleches
4 als sich über die Gesamtbreite B der Pflugschar 1 erstreckende Schürfleiste mehrere Schwenkklappen 6 angeordnet,
die zumindest annähernd lückenlos nebeneinander liegend eine gemeinsame, horizontale untere Schürfkante 7
bilden und die jeweils aus rechteckigen Metallplatten bestehen. Während die Pflugschar 1 der Fig. 1 insgesamt
sieben Schwenkklappen 6 aufweist, besteht die Schürfleiste der in Fig. 6 dargestellten Pflugschar 1' nur aus
drei Schwenkklappen 6. Je nach Zweckbestimmung und/oder Größe des Schneepfluges können auch andere Aufteilungen
zweckmäßig sein. Diese Schwenkklappen 6 sind jeweils durch zwei an ihnen rückseitig angeschweißte Lagerlaschen
8 und 9 schwenkbar auf.einer Lagerwelle 10 gelagert, die ihrerseits in zwei an der Rückseite des Pflugscharbleches
4 angeschweißten Lagerlaschen 11 und 12 gelagert ist. Auf dieser Lagerwelle 10 sind zwischen den Lagerlaschen 11
und 12 zwei Torsionsfedern 13 und 14 angeordnet. Deren Endschenkel 15 und 15 bzw. 17 und 18 stützen sich jeweils
so unter Vorspannung einerseits an der Rückseite des Pflugscharbleches 4 und andererseits an der Rückseite der
Schwenkklappe 6 ab, daß die Schwenkklappe 6 gegen einen
Anschlag gedrückt in der in den Fig. 2 und 4 dargestellten Arbeitsposition gehalten wird, in welcher sie quasi
die Verlängerung der Frontfläche des Pflugscharbleches 4 bildet.
Zweckmäßigerweise sind die Lagerwellen 10 sämtlicher
Schwenkklappen 6 so angeordnet, daß sie auf gleicher Höhe liegen.
Dabei ist erkennbar, daß die Schwenkklappe 6 gegenüber
der Vertikalen 19 unter einem Anstellwinkel &agr; von etwa 20° schräg angestellt ist und die Lagerwelle 10 oberhalb
der Schwenkklappe 6 sowie in einem Abstand a hinter der Schürfkante 7 angeordnet ist, der im dargestellten Ausführungsbeispiel
und in der Praxis etwa 10 cm beträgt. Durch diese räumliche Lage der Lagerwelle 10, um deren
Achse die Schwenkklappen 6 individuell nach hinten schwenkbar sind, findet beim Auslenken einer solchen
Schwenkklappe in Richtung des Pfeiles 20 gleichzeitig ein vertikales Anheben der Pflugschar 1 statt, wenn sich die
Schürfkante 7 der betreffenden Schwenkklappe 6 auf der Fahrbahn abstützt, weil sie während der Fahrbewegung beispielsweise
auf ein festes Hindernis oder eine Erhöhung der Fahrbahn gestoßen ist. Weil dieses Auslenken gegen
die Wirkung der Torsionsfedern 13 und 14 erfolgt und diese bestrebt sind, die Schwenkklappe 6 nach Überwindung
des Hindernisses wieder in ihre normale Arbeitslage zurückzuschwenken,
können Ratterbewegungen entstehen, deren Ursache darin zu sehen ist, daß die Schürfkante 7 bevor
sie ihre in Fig. 2 und 4 dargestellte Arbeitslage wieder-
findet, nochmals während der Rückschwenkbewegung mit der Fahrbahnoberfläche in Berührung kommt, oder daß während
der ausweichenden Schwenkbewegung der einen Schwenkklappe 6 eine andere, gewöhnlich die unmittelbar danebenliegende
Schwenkklappe 6, mit ihrer Schürfkante 7 auf der Fahrbahn aufsitzt und ebenfalls zur Auslenkung veranlaßt wird.
Um solche Rattererscheinungen auszuschließen, sind bei den Ausführungsbeispielen jeweils einige der Schwenkklappen
6 rückseitg mit Stützorganen in Form von Gleitklötzen 21 oder in Form von Stützrollen 21' versehen. Beim Ausführungsbeispiel
der Fig. 1 sind die beiden äußeren und die mittlere der insgesamt sieben Schwenkklappen 6 jeweils
mit einem festsitzend angeordneten Gleitklotz 21 versehen, der eine in Höhe der Schürfkante 7 liegende
Gleitfläche 22 aufweist, die auf der Fahrbahn aufliegt.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 6 sind die beiden äußeren Schwenkklappen 6 jeweils mit einer Stützrolle 21'
versehen, die sich in der Arbeitslage der Schwenkklappen auf der Fahrbahn 30 abstützen. Diese Stützrollen sind
somit so an den Schwenkklappen angebracht, daß ihre zylindrischen Roll- oder Mantelflächen 34 zumindest
annähernd auf gleicher Höhe liegen wie die Schürfkante 7 bzw. 7'. Diese Stützrollen 21' sind jeweils frei drehbar
auf Wellen 31 gelagert, welche jeweils in zwei an den
Schwenkklappen 6 angeschweißten oder sonstwie befestigten Stützlaschen 32, 33 in Horizontallage angeordnet sind.
Die Stützrollen 21' sollten aus einem möglichst verschleißfesten Material bestehen, wobei jedoch Kunststoff
ebenso geeignet sein kann wie Stahl oder ein sonstiges Metall.
Die Gleitklötze 21 bestehen jeweils aus einem möglichst abriebfesten, harten Kunststoff. Sie können auch aus
Metall bestehen. Ein solcher Gleitklotz 21 besitzt eine in der arbeitsmäßigen Schräglage der Schwenkklappe 6
entsprechend schräggestellte Frontfläche 23, die vollflächig an der Rückseite der Schwenkklappe 6 anliegt. Die
oberseitige Begrenzungsfläche 24 verläuft etwa rechtwinklig zur Frontfläche 23 und endet an einer vertikalen
Rückfläche 25. Bei einer Schwenkklappenbreite Bl von etwa 35 cm hat der Gleitklotz 21 eine Breite B2 von etwa 33
cm, wobei die in Fahrrichtung gemessene Länge L der Gleitfläche 22 vorzugsweise etwa 8 cm beträgt, mindestens
jedoch 3 cm betragen sollte.
Um verschließene Gleitklötze 21 leicht gegen neue auswechseln zu können, ist es zweckmäßig, diese Gleitklötze
21 an den Schwenkklappen 6 mittels lösbarer Schrauben 26
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zu befestigen. Wenn diese Gleitklötze 21 aus Stahl bestehen, können sie auch angeschweißt sein; sie sind dann
allerdings nicht so einfach austauschbar. Außerdem ist es zweckmäßig, die Gleitklötze 21 jeweils mittig an den
Rückseiten der einzelnen Schwenkklappen 6 anzuordnen.
Um die gewünschte Wirkung der Gleitklötze 21 bzw. der Stützrollen 21' sicherzustellen, sollte bei der Montage
darauf geachtet werden, daß ihre Gleitflächen 22 bzw. Roll- oder Mantelflächen 34 keinesfalls höher liegen als
die hinteren Unterkanten 71 der aus etwa 10 bis 15 mm
dicken Schwenkklappen 6, so daß diese Gleitflächen 22 bzw. Rollflächen 34 immer.gemeinsam mit der hinteren
Unterkante 71 auf der Fahrbahnfläche aufliegen.
In der zeichnerischen Darstellung der Fig. 4 und 7 ist eine noch neue, noch nicht durch Verschleiß abgenützte
Schwenkklappe 6 wiedergegeben, deren vordere Schürfkante 7-aufgrund der Schrägstellung etwas höher liegt als die
hintere Unterkante 7' und die dazwischenliegende untere Stirnfläche noch eine gewisse Keilwirkung erzeugt. Nach
einigen Betriebsstunden ist jedoch gewöhnlich der Verschleiß soweit fortgeschritten, daß die vordere Schürfkante
7 und die Gleitfläche 22 bzw. Rollfläche 34 in der
- 11 -
gleichen Ebene liegen. An der Antiratterwirkung der Gleitklötze 21 oder Stützrollen ändert sich dadurch
jedoch nichts.
Die vorteilhafte Antiratterwirkung der erfindungsgemäßen
Stützorgane 21 bzw. 21' läßt sich auch bei Schwenkklappen erreichen, die durch andere Federarten z.B. durch Schraubendruck-
oder Zugfedern bzw. durch Tellerfedern gefedert sind.
Wenn beispielsweise ein Schneepflug mit fünf Schwenkklappen 6 versehen ist, könnte es zur Vermeidung der Rattererscheinungen
ausreichend sein, die mittlere Schwenkklappe 6 und/oder die beiden äußeren mit Stützorganen 21
bzw. 21' zu versehen.
Claims (1)
12. Januar 1995 Ne/
Schutzansprüche
1. Schneepflug mit einer Schürfleiste, die aus mehreren
um eine gemeinsame Horizontalachse schwenkbaren Schwenkklappen besteht, welche individuell von Rückstellfedern,
insbesondere Torsionsfedern, in einer gegenüber der Vertikalen spitzwinklig schräg gestellten
Arbeitsposition gehalten werden und jeweils eine in einer gemeinsamen Horizontalebene liegende,
untere Schürfkante aufweisen
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine der Schwenkklappen (6) an ihrer Rückseite mit einem sich in Arbeitsstellung der
Schwenkklappe (6) auf der Fahrbahn abstützenden Stützorgan (21, 21') versehen ist, das eine zumindest
annähernd in Höhe der Schürfkante (7) liegende Gleit- oder Rollfläche (22 bzw. 22') aufweist.
2. Schneepflug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Stützorgan aus einem Gleitklotz (21) besteht, der festsitzend an der Schwenkklappe (6) angeordnet
ist.
3. Schneepflug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gleitklotz (21) aus einem harten, verschleißarmen
Kunststoff besteht.
4. Schneepflug nach Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet,
daß der Gleitklotz (21) aus Metall, insbesondere aus Stahl besteht.
5. Schneepflug nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß das Stützorgan aus einer um eine horizontale
Achse drehbaren Stützrolle (21') besteht.
6. Schneepflug nach Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet, daß die Stützrolle (21') aus einem harten
Kunststoff oder aus Metall, insbesondere Stahl besteht.
Kunststoff oder aus Metall, insbesondere Stahl besteht.
7. Schneepflug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß von insgesamt sieben die Schürfleiste bildenden Schwenkklappen (6) die beiden
äußeren und die mittlere Schwenkklappe (6) jeweils
mit wenigstens einem Stützorgan (21, 21')) versehen sind.
Schneepflug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer aus drei oder
fünf Schwenkklappen (6) bestehenden Schürfleiste entweder die mittlere Schwenkklappe (6) und/oder die
beiden äußeren Schwenkklappen (6) jeweils mit einem Stützorgan versehen sind.
9. Schneepflug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützorgane (21, 21'
auswechselbar an den Schwenkklappen (6) befestigt sind.
10. Schneepflug nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitfläche (22) des
Gleitklotzes (21) sich entlang der Schürfkante (7) über eine Mindestbreite (B2) von 10 cm und quer dazu
über eine Mindestlänge (L) von 3 cm erstreckt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29500723U DE29500723U1 (de) | 1995-01-18 | 1995-01-18 | Schneepflug mit Schwenkklappenschürfleiste |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29500723U DE29500723U1 (de) | 1995-01-18 | 1995-01-18 | Schneepflug mit Schwenkklappenschürfleiste |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29500723U1 true DE29500723U1 (de) | 1995-03-09 |
Family
ID=8002633
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29500723U Expired - Lifetime DE29500723U1 (de) | 1995-01-18 | 1995-01-18 | Schneepflug mit Schwenkklappenschürfleiste |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29500723U1 (de) |
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- 1995-01-18 DE DE29500723U patent/DE29500723U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19950420 |
|
| R021 | Search request validly filed |
Effective date: 19950304 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19980223 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
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