DE2949365A1 - Reissverschlussband - Google Patents
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Description
•inweber & Zimmermwo
Rosenta» 7/H. Aufg.
n-BPOO Manchen 2 -7. DeL
Z/II-P/3526
Yoshida Kogyo K. K.
Tokio, Japan
Tokio, Japan
Reißverschlußband
Die Erfindung betrifft ein Reißverschlußband mit einem Tragband und einer Reihe von Kuppelgliedern, die an einem
Längsrand des Tragbandes angenäht sind. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines solchen
Reißverschlußbandes.
Es ist bekannt, eine Reihe von Kuppelgliedern an einem Tragband mittels einfädiger Fransenmaschen oder mittels mehrfädiger
Fransenmaschen anzunähen, die üblicherweise aus mehrfaserigen Garnen bestehen.
Eine einfädige Fransenmasche wird mit einem einzigen Nadelfaden gebildet und hat sehr einfachen Aufbau und erfordert
daher keine komplizierte Nähmaschine. Die Anwendung dieser Maschenart ermöglicht das Annähen der Kuppelglieder
am Tragband mit geringsten Schwierigkeiten und Kosten. Darüberhinaus
hat diese Maschenart eine große Dehnbarkeit, was einer
0 3 C ■, / 0
- S
der wesentlichen Faktoren für einen gut funktionierenden Reißverschluß
ist. Trotz dieser vorteilhaften Eigenschaften werden einfädige Fransen zum Annähen der Kuppelglieder am Tragband
nicht in großem Umfang verwendet. Das kommt daher, weil der Nähfaden dieser Maschenart nur mit geringer Spannung über
und um die Kuppelglieder herumläuft, und weil alle Maschen losewerden, wenn der Faden brechen sollte, so daß sich die
Kuppelglieder vom Tragband lösen.
Wegen der geringen Spannung der Maschen läßt sich eine stabile Befestigung der Kuppelglieder am Tragband schwer erreichen.
In Fig. 10 sind im Querschnitt zwei herkömmliche gekuppelte Reißverschlußbänder 40, 41 gezeigt, bei denen zwei
Reihen von Kuppelgliedern 42, 43 einfach mittels einfädiger
Fransenmaschen an zwei Tragbändern 44, 45 angenäht sind. Wenn die Reißverschlußbänder 40, 41 in Längsrichtung stark gebogen
werden, so daß die Oberseite der Tragbänder 44, 45, auf der die Kuppelglieder 42, 43 angeordnet sind (in der Zeichnung
die Unterseite) konkav wird, dann werden die Tragbandränder mit den Maschen 47, 47 aus ihrer normalen Lage zu den entsprechenden
Verbindungsbereichen 48, 48 der gegenüberliegenden Kuppelglieder 42, 42 hin verlagert, d.h. aus der mit unterbrochenen
Linien veranschaulichten Stellung zu der mit durchgezogenen Linien veranschaulichten Stellung hin. Aus diesem
Grund würden die herkömmlichen Reißverschlußbänder 40, 41 häufig unbeabsichtigt aufspringen, wenn sie gebogen werden.
Mehrfädige Fransenmaschen, die auch als doppelt abgebundene
Maschen bekannt sind, werden von zwei oder mehr Nähfaden gebildet, d.h. Nadel- und Schleifenfäden, und sie haben einen
komplizierten Aufbau und können die Nähfäden selbst dann daran hindern lose zu werden, wenn einige der Nähfäden brechen
sollten. Durch Verwendung dieser Maschenart können die Kuppelglieder in ihrer Lage auf dem Tragband stabiler festgelegt
werden. Andererseits erfordern mehrfädige Fransenmaschen je-
dock eine größere Fadenmenge im Vergleich zu einfädigen Fransenmaschen«
und sie sind mit einem komplizierten Nähverfahren verbunden, das zeitraubend ist und mit einer besonders ausgebildeten
Nähmaschine durchgeführt werden muß. Darüberhinaus stören mehrfädige Fransenmaschen zwangsweise die Flexibilität
des Tragbandes, was ein wesentlicher Faktor für einen Reißverschluß ist, der nicht unbeabsichtigt aufspringt, wenn er
Biegekräften ausgesetzt wird.
Bei dem herkömmlichen Reißverschluß sind die Schleifen der Nähfäden über denjenigen Schenkeln der Kuppelglieder angeordnet,
die vom Tragband abliegen, unabhängig davon, welche Maschenart verwendet wird. Bei dieser Anordnung der Fadenschleifen
kann ein Schieber nicht sanft und ruckfrei an den gegenüberliegenden Kuppelgliederreihen entlangbewegt werden,
und demzufolge können die Nähfäden leicht abgenutzt werden. Das Bügeln ist eine andere Ursache für das Brechen der Nähfaden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Reißverschlußband zu schaffen, das eine Reihe von Kuppelgliedern
hat, die an einem Tragband stabil und fest abgestützt sind. Das Reißverschlußband soll dabei eine ausreichende Flexibilität
aufweisen, so daß es vor einem Ablösen von einem benachbarten Reißverschlußband verschont bleiben kann, wenn die
gekuppelten Reißverschlußbänder in beliebiger Richtung gebogen werden. Das Reißverschlußband soll ferner eine Reihe von
Kuppelgliedern aufweisen, die an einem Tragband mittels einfädiger
Fransenmaschen angenäht sind, die nicht losewerden, wenn der einzige Nähfaden bricht. Das Reißverschlußband soll
dabei mit geringeren Kosten herstellbar sein.
Gemäß der Erfindung wird eine Reihe von die Kuppelglieder an einem Tragband festlegenden Maschen von einem Nadelfaden
gebildet, der sich über und um jedes einzelne Kuppel-
03: ■ w ο η β 9
glied auf einer der gegenüberliegenden Seiten des Tragbandes herum erstreckt und sich sodann zwischen jeweils zwei benachbarten
Kuppelgliedern und durch das Tragband hindurch erstreckt. Der Nadelfaden hat aufeinanderfolgende Schleifen, die auf der
anderen Seite des Tragbandes angeordnet sind, wobei jede der Fadenschleifen mit einer der vorhergehenden Fadenschleifen
ineinanderhängt, so daß der Kreuzungspunkt dieser beiden benachbarten
Fadenschleifen rechtwinklig zur Ebene des Tragbandes gesehen zwischen zwei benachbarten Kuppelgliedern angeordnet
ist. Der Nadelfaden besteht aus einem warmschrumpfbaren Monofilament. Nach dem Annähen an das Tragband wird der Nadelfaden
zum Schrumpfen wärmefixiert, woraufhin er dimensionsstabil wird, so daß er die Kuppelglieder stabiler und fester
auf dem Tragband festlegt. Der Kreuzungspunkt der beiden benachbarten
Fadenschleifen ist auf der anderen Seite des Tragbandes vertieft angeordnet, und der Nähfaden ist vor einer
Abnutzung durch die Bewegung eines Schiebers geschützt.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung und der Zeichnung,
auf die bezüglich aller nicht im Text beschriebenen Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird. Es zeigen:
Fig. 1 eine ausschnittsweise Aufsicht auf zwei erfindungsgemäße Reißverschlußbänder,
Fig. 2 einen Querschnitt nach der Linie H-II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Längsschnitt nach der Linie IH-III in
Fig. 1, wobei der Endbereich einer Ultraschallschweißeinrichtung schematisch gezeigt ist,
Fig. 4 eine Unteransicht der Reißverschlußbänder nach Fig. 1, wobei zwei Reihen von Maschen gezeigt
sind.
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Fig. 5 in größerem Maßstab den Kreuzungspunkt zweier benachbarter Maschen nach Fig. 4,
Fig. 6 einen Querschnitt nach der Linie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 eine Darstellung ähnlich wie Fig. 2, die jedoch eine andere Ausführungsform zeigt,
Fig. 8 eine Darstellung ähnlich wie Fig. 3, die aber
das Reißverschlußband im gebogenen Zustand zeigt,
Fig. 9 in größerem Maßstab einen Teil der Maschen von
Fig. 8, wobei gezeigt ist, wie sich die Form der einzelnen Maschen verändert, wenn das Reißverschlußband
gebogen wird, und
Fig. 10 einen Querschnitt durch einen herkömmlichen Reißverschluß im gebogenen Zustand.
Der Grundgedanke der vorliegenden Erfindung ist besonders nützlich, wenn er bei einem Reißverschluß verwirklicht wird,
wie er in den Fig. 1 bis 4 gezeigt und allgemein mit dem Bezugszeichen 11 bezeichnet ist.
Der Reißverschluß 11 besteht aus zwei Reißverschlußbändern 12, 13 mit zwei Tragbändern 14, 15, die jeweils entlang
einem Längs rand eine Reihe von Kuppelgliedern oder Windungen 16 in Form einer aus einem Kunststoffdraht hergestellten durchgehenden
Schraubenwendel tragen. Jede Reihe von Kuppelgliedern 16 ist an dem Tragband 14, 15 mit einer Reihe von Maschen 17
befestigt. Die verwendete Maschenart ist eine sogenannte einfädige Franse, die aus einem einzelnen Nadelfaden 18 gebildet
ist. Jedes der Kuppelglieder 16 hat einen oberen und einen unteren Schenkel 19, 20, die im Abstand voneinander angeordnet
sind, und einen sich zwischen diesen erstreckenden Kupplungskopf 21. Der untere Schenkel 20 eines jeden Kuppelgliedes ist
030 (:· A/0ÜG9
auf der Oberseite 23 (Fig. 2 und 3) des Tragbandes 14, 15 angeordnet
und mit dem oberen Schenkel 19 eines vorhergehenden oder nachfolgenden Kuppelgliedes 16 über einen Verbindungsbereich 22 verbunden, wobei der obere Schenkel 19 im Abstand
von der Oberseite 23 des Tragbandes angeordnet ist. Eine Seele 24 in Form einer Textilschnur erstreckt sich in Längsrichtung
durch die Kuppelgliederreihe 16 hindurch, und sie ist
durch (nicht gezeigte) geeignete Mittel an den Verbindungsbereichen 22 im Inneren der Kuppelglieder 16 in Anlage gehalten.
Der Nadelfaden 18 ist ein Monofilament aus einem Kunstharz, wie z.Bo Nylon oder Polyester, das warmschrumpfbar ist
und vorzugsweise einen großen Wärmeschrumpfungskoeffizient hat.
Wie dies am besten aus Fig. 3 ersichtlich ist, erstreckt sich der Nadelfaden 18 über und um jeden oberen Schenkel 19
auf der Oberseite (in Fig. 3 die linke Seite) des Tragbandes 14, 15 herum, und er erstreckt sich zwischen jeweils zwei benachbarten
Kuppelgliedern 16 und durch das Tragband 14, 15 herum. Der Nadelfaden 18 hat aufeinanderfolgende Fadenschleifen
25, die auf der anderen Seite oder der Unterseite (gemäß Fig. 3 die rechte Seite) des Tragbandes 14, 15 angeordnet
sind, wobei jede Fadenschleife durch eine vorhergehende Fadenschleife
hindurchgeht oder mit dieser ineinandergehängt ist, so daß diese beiden benachbarten Schleifen 25a, 25b
(Fig. 4 und 5) einander in einem Punkt 26 kreuzen, der zwischen zwei benachbarten Kuppelgliedern 16 angeordnet ist,
wenn man in einer zur Ebene des Tragbandes 14 rechtwinkligen Richtung blickt. Der Kreuzungspunkt 26 der zwei benachbarten
Fadenschleifen 25a, 25b ist in der Unterseite des Tragbandes 14, 15 vertieft, wie dies in den Fig. 2 und 3 gezeigt ist, so
daß der Nadelfaden 18 an einer Abnutzung durch einen (nicht gezeigten) Schieber an der Unterseite des Tragbandes 14, 15
geschützt ist.
O 3 c ~ ; ■'- / o r. β 9
Jeder der oberen Schenkel 19 hat an seiner Oberseite eine in Querrichtung verlaufende Rille 27 (Fig. 2), in der ein Bereich
28 (Fig. 1) des Nadelfadens angeordnet wird, wenn dieser über den oberen Schenkel 19 hinweggeführt wird, so daß er die
sanfte Bewegung des Schiebers längs der gegenüberliegenden Reihen von Kuppelgliedern 16 beim Öffnen und Schließen des
Reißverschlusses 11 nicht behindert. Dadurch wird der Nadelfaden 18 nicht nur gegen eine Abnutzung infolge der Bewegung
des Schiebers geschützt, sondern er wird auch gegen eine unbeabsichtigte Verlagerung auf den Kuppelgliedern 16 geschützt.
Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel werden diese Rillen 27 der oberen Schenkel 19 gebildet, wenn der Nadelfaden 18 in
deren Oberseite einschneidet, der beim nachfolgend beschriebenen Warmfixieren schrumpft, um mit großer Festigkeit gespannt
zu werden. Wahlweise können die oberen Schenkel 19 der Kuppelglieder auch schon von Haus aus mit solchen Ausnehmungen oder
Rillen versehen sein.
Bei der Herstellung wird eine Reihe von Kuppelgliedern
16 an dem Tragband 14, 15 entlang dem Längsrand desselben mit Fransenmaschen angenäht, die von einem Nadelfaden 18 gebildet
werden, der aus einem warmschrumpfbaren Monofilament besteht,
das vorzugsweise einen großen Wärmeschrumpfungskoeffizient hat. Der Nadelfaden 18 wird sodann mit Ultraschallwellen oder
durch einfaches Aufbringen von Wärme wärmefixiert, wie dies allgemein bekannt ist. Wegen seines Wärmeschrumpfungskoeffizienten
schrumpft der Nadelfaden 18 gleichzeitig, so daß der Kreuzungspunkt 26 benachbarter Fadenschleifen 25 in den Zwischenraum
zwischen zwei benachbarten unteren Schenkeln 20 geringfügig eindringt, wodurch die Kuppelglieder 16 mit gesteigerter
Festigkeit auf dem Tragband 14, 15 festgelegt werden. Der Nadelfaden 18 wird sodann auf Raumtemperatur abgekühlt,
um starr und dimensionsstabil zu werden. Das hat zur Folge, daß die Kuppelglieder 16 in ihrer in den Fig. 2 und 3 gezeig-
0 3 C ' ■M O ZG 9
ten Lage stabiler festgelegt sind, wobei abgeflachte Schleifenbereiche
29 am Kreuzungspunkt 26 der benachbarten Fadenschleifen 25a, 25b vorliegen (Fig. 5 und 6). Infolge der Vergrößerung
der Reibungsberührungsfläche verhindert die abgeflachten Schleifenbereiche 29, daß alle Maschen 17 losewerden,
wenn der Faden 18 bricht.
Um die Maschen 17 noch zuverlässiger gegen ein Losewerden zu schützen, können die beiden benachbarten Fadenschleifen 25a,
25b an ihrem Kreuzungspunkt 26 mit einer herkömmlichen Schweißeinrichtung 30 (von der in Fig. 3 nur das vordere Ende schematisch dargestellt ist) verschweißt werden, die Wärme oder
Ultraschallwellen erzeugt.
Bei dieser Ausbildung kann der Nähfaden 18 an einer Abnutzung oder am Brechen infolge der Reibungsbewegung eines
Schiebers oder eines (nicht gezeigten) Bügeleisens nicht nur deshalb gehindert werden, weil der Faden 18 aus einem Monofilament
besteht, das naturgemäß abriebfest ist, sondern auch deshalb, weil die Bereiche 28 des Fadens 18 in den Rillen 27
der oberen Schenkel 19 an der Oberseite des Tragbandes 14, angeordnet sind und weil die Fadenschleifen 25 des Fadens 18
in der Unterseite der Tragbänder 14, 15 vertieft angeordnet sind. Oa die Maschen 17 sehr einfach aufgebaut sind und nur
eine kleine Fläche zwischen zwei benachbarten Kuppelgliedern 16 einnehmen, ist die Gefahr auch gering, daß der Faden 18
von einer (nicht gezeigten) Nähnadel getroffen und zerstört wird, wenn diese in dem Zwischenraum zwischen den Kuppelgliedern
in die Reißverschlußbänder 12, 13 eindringt, um den Reißverschluß 11 an einem (nicht gezeigten) Kleidungsstück anzunähen.
Darüberhinaus hat der erfindungsgemäße Reißverschluß 11 eine ausreichende Flexibilität und kann daher vor einen unbe-
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absichtigten Aufplatzen bewahrt werden, wenn Biegekräfte auf den Reißverschluß 11 in Richtung der Pfeile 31 (Fig. 8) aufgebracht
werden, wobei die einzelnen Fadenschleifen 25 von der in Fig. 9 mit durchgezogenen Linien veranschaulichten
Form in die mit strichpunktierten Linien veranschaulichte Form gebracht werden.
In Fig. 7 ist ein abgewandelter Reißverschluß 32 gezeigt.
Der Reißverschluß 32 besteht aus zwei Reißverschlußbändern 33« 34« die jeweils ein kettengewirktes Tragband 35« 36 haben, das
an seiner Unterseite eine Vielzahl von abwechselnd angeordneten Maschenstäbchen 37 und Stäbchenrillen 38 aufweist. An der
Unterseite jedes Tragbandes 35, 36 sind die Fadenschleifen 25 des Fadens 18 mit ihrem Kreuzungspunkt 26 in einer der Stäbchenrillen 38 angeordnet. Bei dieser Ausführung kann der Nadelfaden
18 noch zuverlässiger an einer Abnutzung oder Beschädigung durch einen (nicht gezeigten) Schieber geschützt werden.
Wenngleich es sich bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen um bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
handelt, so dienen diese lediglich zur Erläuterung der Erfindung und lassen im Rahmen des allgemeinen Fachwissens
zahlreiche Abwandlungen zu, ohne daß dadurch der Grundgedanke der Erfindung verlassen wird.
Zusammenfassung :
Es wird ein Reißverschlußband beschrieben« bestehend aus einem Tragband mit zwei gegenüberliegenden Seiten, einer Reihe
von Kuppelgliedern« die auf einer Seite des Tragbandes entlang einem seiner Längsränder angeordnet sind, und einer Reihe von
die Kuppelglieder an dem Tragband befestigenden Maschen, die aus einem Nadelfaden bestehen, der sich über und um jedes der
Kuppelglieder auf der einen Seite des Tragbandes herum und
3 0'- : ·4 / ο η ρ 9
Claims (9)
1. Reißverschlußband, bestehend aus einem Tragband mit zwei gegenüberliegenden Seiten und aus einer Reihe von Kuppelgliedern,
die auf einer Seite des Tragbandes entlang einem Längsrand desselben mit Kettmaschen angenäht sind, die von
einem Nadelfaden gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Nadelfaden auf der anderen Seite des Tragbandes (14, 15)
aufeinanderfolgende Fadenschleifen (25) aufweist, wobei jede dieser Fadenschleifen mit einer vorhergehenden Fadenschleife
ineinandergehängt ist, so daß in einer zur Ebene des Tragbandes rechtwinkligen Richtung gesehen ein Kreuzungspunkt (26)
dieser beiden benachbarten Fadenschleifen (25a, 25b) zwischen zwei benachbarten Kuppelgliedern (16) angeordnet ist, und daß
der Nadelfaden (18) aus einem warmschrumpfbaren Monofilament
besteht und nach dem Annähen an das Tragband zum Schrumpfen und zur anschließenden Dimensionsstabilisierung wärmefixiert
ist, wodurch die Kuppelglieder mit größerer Haltekraft an dem Tragband festgelegt sind.
2. Reißverschlußband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kreuzungspunkte (26) der zwei benachbarten Fadenschleifen
(25a, 25b) in der anderen Seite des Tragbandes (14, 15) vertieft sind.
3. Reißverschlußband nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden benachbarten Fadenschleifen (25a, 25b) an ihrem Kreuzungspunkt (26) miteinander verschweißt sind.
4. Reißverschlußband nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Tragband (14, 15) auf der anderen Seite eine Vielzahl von sich in Längsrichtung erstreckenden Stäbchenrillen
(38) aufweist, wobei die Fadenschleifen (25) des Nadel-
0 3 0 ■■ - A / 0 B ß ')
ORIGINAL INSPECTED
29A9365
fadens (18) in einer dieser Stäbchenrillen angeordnet sind.
5. Reißverschlußband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Kuppelglied (16) auf seiner von dem Tragband abgekehrten Oberseite eine sich in Querrichtung erstrekkende
Rille (27) aufweist, in die der Nadelfaden (18) eingelegt ist.
6. Verfahren zur Herstellung eines Reißverschlußbandes, bestehend aus einem Tragband mit zwei gegenüberliegenden Seiten und aus einer Reihe von Kuppelgliedern, die auf einer
Seite des Tragbandes entlang einem seiner Längsränder angeordnet sind, gekennzeichnet durch
a) Anordnen der Kuppelglieder auf der einen Seite des Tragbandes entlang dem einen Längsrand desselben,
b) Befestigen der Kuppelglieder an dem Tragband mit einer Reihe von Maschen, die von einem Nadelfaden
aus einem warmschrumpfbaren Monofilament gebildet
sind, wobei sich der Nadelfaden auf der einen Seite des Tragbandes über und um jedes Kuppelglied herum
erstreckt und zwischen jeweils zwei benachbarten Kuppelgliedern verläuft und sich durch das Tragband erstreckt,
und wobei der Nadelfaden aufeinanderfolgende Fadenschleifen aufweist, die auf der anderen Seite
des Tragbandes angeordnet sind, von denen jede Fadenschleife mit einer vorhergehenden Fadenschleife
derart ineinandergehängt ist, daß ein Kreuzungspunkt dieser beiden benachbarten Fadenschleifen in
einer zur Ebene des Tragbandes rechtwinkligen Richtung gesehen zwischen zwei benachbarten Kuppelgliedern
angeordnet ist, und
c) anschließendes Wärmefixieren des Nadelfadens, damit dieser schrumpft und sodann dimensionsstabil wird,
- -W-- 7
wodurch die Kuppelglieder an dem Tragband enger festgehalten werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei benachbarten Fadenschleifen am Kreuzungspunkt
verschweißt sind.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verschweißen der beiden benachbarten Fadenschleifen durch Aufbringen von Wärme bewirkt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschweißen der beiden benachbarten Fadenschleifen
durch Aufbringen von Ultraschallwellen bewirkt wird.
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