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Kennwort: "Lärmstoppbehälter"
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Herr Julius Hering, Haus Hering, 5828 Ennepetal-Milspe Stapelbarer,
kastenförmiger Lager- und/oder Transportbehälter Die Erfindung betrifft einen stapelbaren,
kastenförmigen Lager- und/oder Transportbehälter, dessen Seitenwände und dessen
Boden aus Gitterwänden aufgebaut sind, und der an den Seitenwänden Pfosten aufweist,
die an ihrem einen Ende Füße für den Behälter tragen und deren anderes Ende als
Stapellaschen ausgebildet ist zum Aufeinanderstapeln mehrerer Behälter. Derartige
Behälter haben sich in der Praxis bewährt. Es hat sich jedoch gezeigt, daß sie zur
Aufnahme von Warmgut, wie Schmiedeteilen, wenig geeignet sind, da sie bei dem Beladen
mit den Warmgutteilen, die oft noch eine Temperatur von nahezu 1 0000 haben, den
Belastungen nicht stand halten.
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Darüberhinaus waren die Ober- und Unterkante mit einer Profileinsenverbindung
versehen, wodurch beim Einwurf von Füllgut starke Geräusche entstanden.
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Es sind Transportbehälter bekannt geworden, deren Seitenwände und
Böden aus Stahlblechen herqestellt sind. Bei diesen Behältern hat es sich gezeigt,
daß beim Beladen von Füllgut, das beispielsweise aus einer Höhe von zwei Metern
fallen könnte, in den Behältern ein zu großer Lärm erzeugt wird, der als störend
empfungen wird; hierbei werden die Lärmschutzvorschriften der Berufsgenossenschaft
nicht eingehalten.
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Außerdem entstand bei heißem Füllgut durch die lange Hitzeeinwirkung
auf die Behälterwandung eine starke Zunderbildung, die schnell zur Zerstörung des
Behälters führen kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Lager- und/oder Transportbehälter
der eingangs genannten Art zu schaffen, der beim Beladen von Teilen den entstehenden
Lärm dämpfen oder aber soweit wie möglich verhindern soll. Darüberhinaus soll der
Behälter selbst starken Belastungen, die durch Wärme und /oder Gewicht beim Beladen
von Gütern entstehen, standhalten können.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Gitterseitenwände
an ihrer Ober- und Unterkante mit etwa parallel zum Behälterboden verlaufenden Abbiegungen
versehen sind, die jeweils zu der Abbiegung der gegenüberliegenden Gitterwand weisen.
Hierbei sind die mit wenigstens einer in Kantenrichtung verlaufenden Gitterstange
versehenen Abbiegungen an der Oberkante mit ihrem freien Ende gegen die Gitterwand
zurückgebogen, so daß die Abbiegungen im Querschnitt gesehen, eine Fläche einschließen.
Durch die an der Oberkante der Gitterwände angeordnete Abbiegung zusammen mit dem
Gitterboden erhält der Behälter eine große Steifigkeit, so daß, selbst wenn schwere
abzukühlende Teile in den Behälter geworfen werden, dieser den Belastungen standhält
und ohne großen Lärm aufnimmt.
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Darüberhinaus können durch die Gitterstruktur der Seitenwände die
in dem Behälter befindlichen Teile gut kühlen, ohne daß es zu einer Überhitzung
und damit verbundener Zunderbildung bestimmter Behälterteile kommt.
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Empfehlenswerterweise ist die lichte Weite der Maschen der gitterartigen
Wände im Boden geringer als in den
Seitenwänden, um so den besonderen,
an den Boden zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Lastübertragung und der
Wärmeeinwirkung gerecht zu werden. Vorteilhafterweise beträgt dabei die lichte Weite
der Gittermaschen an der Bodenwand dreißig und vierzig Millimeter. Günstigerweise
liegt der Durchmesser der einzelnen Gitterstäbe des Maschengitters in der Größenordnung
von acht bis vierzehn Millimeter, da es sich gezeigt hat, daß bei einer solchen
Ausbildung der Gitterstäbe selbst noch bei starker Erhitzung durch heißes Füllgut
die Gitterstäbe die notwendige Tragfähigkeit beibehalten.
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Bei einem besonderen Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Boden
aus einem Gitterrost aufgebaut. Bei dieser Anordnung ergibt sich durch die aus Flacheisen
bestehenden Gitterstäbe eine besonders hohe Stabilität sowie Belastbarkeit des Behälters,
wobei bei dem Gitterrost die Flacheisen hochkant im Behälterboden eingebaut sind.
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Um die Stabilität des Behälters noch weiter zu erhöhen, ist am freien
Ende der Abbiegung der Gitterseitenwände eine Gitterstange angeordnet. Diese Anordnung
erlaubt eine sichere Befestigung des freien Endes an der Gitterseitenwand durch
Schweißen, so daß die Tragfähigkeit sowie Stabilität des Behälters noch weiter erhöht
wird. Vorteilhafterweise ist die Biegestelle an der Unterkante zweier gegenüberliegender
Seitenwände frei von einer Gitter stange. Diese Anordnung erlaubt, eine Gitterstange
von dem Bodengitter zwischen Biegestelle und Gitterstange der an der Unterkante
liegenden Abbiegung zu setzen, wodurch eine sichere Befestigungsmöglichkeit für
das Bodengitter gegeben ist. Außerdem dienen die beiden gleichlaufenden Gitterstangen,
die miteinander verschweißt sind, al Verstärkung der unteren Behälterkanten.
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Bei einem besonderen Ausführungsbeispiel ist der Boden mit einer Gitterseitenwand
einstückig ausgebildet, um so die Herstellungskosten zu vereinfachen, da eine Schweißstelle
zwischen Gitterseitenwand und Boden entfällt. Empfehlenswerterweise ist der Boden
mit zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden einstückig ausgebildet, wobei
lediglich die beiden übrigen Seitenwände an das U-förmige Gitterteil angeschweißt
werden müssen, so daß wiederum eine Vereinfachung in der Herstellung gegeben ist.
Besonders günstig ist es, wenn der Boden aus zwei übereinanderliegenden Gitterbodenteilen
besteht, hierbei ist jeweils ein Bodenteil mit zwei einander gegenüberliegenden
Seitenwänden einstückig ausgebildet. Bei dieser Anordnung entsteht ein Boden mit
großer Tragfähigkeit, wobei zugleich die einzelnen Schweißarbeiten zur Verbindung
von dem Boden mit den Gitterteilen entfallen. Besonders zu empfehlen ist es bei
dieser Anordnung, wenn die beiden parallel zueinanderliegenden Gitterbodenteile
versetzt zueinander angeordnet sind, derart, daß die Maschenweite des Bodens gleich
der Hälfte der Maschenweite einer Gitterseitenwand bzw. eines Bodenteiles ist. Hierdurch
wird die Tragfähigkeit des Bodens weiter vergrößert, wobei zugleich sichergestellt
ist, daß etwaige im Behälter befindliche Teile, deren Größe etwa der Maschenweite
des Gitters entspricht, nicht aus dem Boden herausragen können.
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Bei einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung sind zwei benachbarte
Gitterseitenwände einstückig ausgebildet, so daß die Seitenwände aus zwei winkelförmig
angeordneten Gitterseitenwänden gebildet werden. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung weisen zwei gegenUberliegende Gitterseitenwände an ihren beiden Seiten
jeweils
Abbiegungen auf, durch die die beiden anderen Seitenwände
gebildet sind. Auch hier entsteht eine Einfachung in der Herstellung des Behälters.
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Bei einem besonderen Ausführungsbeispiel der Erfindung sind in den
vertikalen Eckbereichen des Behälters hohle, aus zwei Winkelteilen zusammengebaute
Pfosten vorgesehen. Hierbei ist die Länge der Schenkel der äußeren Winkelteile größer
als die Schenkellänge der inneren Winkelteile, wobei der längere Teil der Schenkel
des äußeren Winkelteils zur Befestigung der Gitterseitenwände dient. Bei dieser
Anordnung erhält man Behälter mit großer Tragfähigkeit, wobei die inneren Winkelteile
des Pfostens zugleich Anschläge für die Gitterseitenwände bilden zur Vereinfachung
der Herstellung des Behälters.
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In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt und zwar zeigen: Fig.1 in perspektivischer Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel
der Erfindung, Fig.2 einen Ausschnitt aus einer Gitterseitenwand des Behälters mit
Abbiegungen, Fig.3 in Schnittdarstellung den Eckpfostenbereich eines Transport-
und Lagerbehälters in Draufsicht, Fig.4 und 5 weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung
im Längsschnitt,
Fig. 6 und 7 weitere Ausführungsbeispiele der
Erfindung in Draufsicht.
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Der in Fig. 1 dargestellte Lager- und Transportbehälter ist kastenförmig
aufgebaut. Er besteht aus Gitterseitenwänden 11, 12, 13, 14, einem Boden 15 sowie
in den Eckbereichen angeordnete Pfosten 16. Die Gitterseitenwände und der Boden
bestehen aus einem geschweißten Baustahldrahtgitter. Hierbei beträgt die lichte
Weite der Gittermaschen der Seitenwände ca.fünfundsiebenzig Millimeter, während
die lichte Weite der Maschen des gitterartigen Bodens dreißig Millimeter beträgt.
Die einzelnen Drahtstäbe sowohl von Seitenwand als auch Boden haben etwa einen Durchmesser
von zwölf Millimeter. Die Gitterseitenwände haben etwa eine Länge von 800 mm bis
1400 mm.
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An ihrer Oberkante weisen die Gitterseitenwände 11,12,13 und 14 Abbiegungen
17 auf, hierbei sind die Abbiegungen 17 der Gitterseitenwände 11 und 13 aufeinander
zugerichtet, sowie die Abbiegungen 17 der Gitterwände 12 und 14. Wie insbesondere
aus Fig.2 zu erkennen, trägt die Abbiegung an jeder ihrer Knickstellen sowie an
ihrem freien Ende 18 Gitterstangen 19.
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Die Gitterstange 19 des freien Endes 18 wird dabei an der Gitterwand
verschweißt.
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Im Bereich der Unterkante der Gitterseitenwände 11 bis 14 ist eine
Abbiegung 20 vorgesehen, die an ihrem freien Ende eine Gitterstange 21 trägt. Im
Bereich der Biegestelle der Abbiegung 20 der Gitterseitenwände 11 ist bei diesem
Ausführungsbeispiel keine Gitterstange vorgesehen, so daß zwischen der Biegestelle
und der am freien Ende der Abbiegung 20 vorgesehenen Gitterstange 21 ein Zwischenraum
entsteht,
in den eine am Randbereich des Bodens 15 vorgesehene
Gitterstange 22 eingreift. Hierbei sind die Gitterstange 21 sowie die Gitterstange
22 zur Befestigung des Bodens an den Seitenwänden miteinander verschweißt, während
bei der Abbiegung der Gitterseitenwände 12 und 14 im Bereich der Biegestelle eine
Gitterstange vorhanden sein kann.
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Wie aus Fig.3 ersichtlich, ist der Eckpfosten hohl gestaltet.
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Er besteht aus einem äußeren Winkelteil 23 und einem inneren Winkelteil
24. Die beiden Winkelteile sind rechtwinklig zueinander ausgebildet. Hierbei ist
die Länge der Schenkel 25 des Winkelteiles 23 größer als die Länge der Schenkel
26 des inneren Winkelteiles 24. Hierbei ist die Länge der Schenkel 26 des inneren
Winkelteiles 24 derart bemessen, daß sie etwa der Breite der Abbiegung 17 der Gitterseitenwand
entspricht.
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Wie aus Fig.3 erkennbar, dient die überstehende Länge der Schenkel
25 der äußeren Winkelteile 23 zur Befestigung der Gitterseitenwände.
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Wie aus Fig.1 ersichtlich, tragen die Pfosten 16 an ihrem oberen Bereich
eine Platte 27. Über dieser Platte 27 ist lediglich noch der äußere Winkelteil 23
vorgesehen, und zwar derart, daß er etwa leicht nach außen abgewinkelt ist.
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Hierdurch entstehen Stapellaschen 28 an den Eckpfosten, die die Aufgabe
haben, die übereinander gestapelten Behälter zu haltern.
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Das untere Ende der Pfosten 16 ist als Standfuß 29 des Stapelbehälters
ausgebildet.
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Es sei hier noch bemerkt, daß die einzelnen Gitterseitenwände 11 bis
14 an den Pfosten 16 durch Schweißen befestigt sind.
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Hierbei ist auch der Boden 15 an den Gitterseitenwänden und ggf. an
den Pfosten 16 angeschweißt.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 sind die beiden gegenüberliegenden
Gitterseitenwände 11 und 13 sowie der Boden 15 einstückig ausgebildet. Es sei hier
bemerkt, daß die Gitterseitenwand 12 nur strichpunktiert dargestellt ist.
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Bei dieser Ausführungsform bilden also die Abbiegungen 20 der beiden
Gitterseitenwände 11 und 13 den Boden 15.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig.5 ist der Boden 15 zweiteilig
gestaltet, und zwar weist er einen Bodenteil 30 und 31 auf. Hierbei sind die Gitterseitenwände
11 und 13 sowie das Bodenteil 30 und die Gitterseitenwände 12 und 14 und das Bodenteil
31 jeweils einstückig ausgebildet und um 900 versetzt zueinander angeordnet. Wie
aus Fig.5 zu erkennen ist, liegen die beiden Bodenteile 30 und 31 etwa parallel
übereinander. Es sei hier bemerkt, daß die beiden Bodenteile versetzt zueinander
angeordnet sind, so daß in einer Richtung gesehen, die Gitterstangen des Bodenteiles
30 zwischen den Gitterstangen des Bodenteiles 31 zu liegen kommen. Hierdurch wird
die lichte Maschenweite des Bodens gegenüber der Maschenweite der Gitterseitenwände
um die Hälfte etwa verkleinert.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig.6 bilden die Gitterseitenwände
11 und 12 sowie die Gitterseitenwände 13 und 14 jeweils einen rechten Winkel und
sind einstückig ausgebildet.
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Es sei bemerkt, daß bei diesem Ausführungsbeispiel der Boden 15 nicht
mit eingezeichnet ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig.7 sind jeweils zwei U-förmig
ausgebildete Gitterseitenwände vorgesehen. Hierbei bildet eine Hälfte der Gitterscitenwand
14 die Gitterseitenwand 11 sowie eine Hälfte der Gitterseitenwand 12 das erste U-förmige
Gitterteil und die zweite Hälfte der Gitterseitenwand 12 die Gitterseitenwand 13
sowie die zweite Hälfte der Gitterseitenwand 14 die andere U-förmige Gitterwand.
An ihren beiden Enden sind die beiden U-förmig gestalteten Gitterwände aneinander
geschweißt. Es sei hier bemerkt, daß zur Unterstützung der Schweißbefestigung der
beiden Gitterwände im Bereich der Schweißstelle ein breiteres Flacheisen vorgesehen
sein könnte, an dem die freien Enden der U-förmigen Gitterseitenwände angeschweißt
sind. Oder aber die beiden freien Enden überlappen sich soweit, daß Schweißnähte
nicht herzustellen sind.
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Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise
Verwirklichungen der Erfindung. Diese ist nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind
noch mancherlei Abänderungen und Anwendungen möglich. So könnte beispielsweise auch
nur eine Gitterseitenwand mit dem Boden einstückig ausgebildet sein, wobei dann
das freie Ende des Bodens auf der Abbiegung 20 einer anderen Gitterseitenwand ruhen
würde. Darüberhinaus sei noch bemerkt, daß die Stapellaschen die Eckpfosten sowie
die Füße anders ausgestaltet sein könnten. So könnten beispielsweise statt der gezeigten
Füße auch Tellerfüße verwendet werden oder aber zur Unterstützung des Bodens aus
Drahtstahlgitter bestehende kastenförmig gebogene, in Querrichtung des Behälters
verlaufende Balken vorgesehen sein. Weiter sei bemerkt, daß zwischen zwei benachbarten
Füßen noch eine Verbindung vorgesehen sein kann, die Öffnungen aufweisen kann, in
die die Gabeln eines Gabelstaplers eingreifen können.
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Schließlich sei bemerkt, daß anstelle des Bodens aus einem Baustahlgitter
auch ein sogenannter Gitterrost verwendet werden kann. Dieser Gitterrost besteht
aus Flacheisen, wobei diese Flachstäbe hochkant gestellt werden. Hierdurch ergibt
sich eine besonders stabile Ausführungsform des Bodens. Bei Ausnahmeflällen kann
die lichte Gittermaschenweite der Seitenwände zwischen 50 mm und 200 mm liegen,
während die lichte Bodenmaschenweite in Abhängigkeit vom Durchmesser und dem Verwendungszweck
zwischen 10 mm und 100 mm liegt. Hierbei kann der Durchmesser der Gitters tangen
zwischen 4 mm und 20 mm liegen.