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Vorrichtung zur seitlichen Abtrennung von
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benachbarten Viehstanden
Die Erfindung betrifft eine
Vorrichtung zur seitlichen Abtrennung von benachbarten Viehatänden, insbesondere
für Milchkühe, mit zwei aus dem Bereich der Futtorkrippe in den rückwärtigen Teil
der Viehstiinde ragenden Bügel, die an einem im Bereich der Futterkrippe angeordneten
Pfosten um eine vertikale Achse schwenkbar angebracht sind, und zwar zwischen einer
geschlossenen Stellung, in welcher di.
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beiden Bügel im wesentlichen parallel nebeneinander zwischen den Viehständen
angeordnet sind, und einer geöffnoten Stellung, in welcher die beiden Bügel einen
V-förmigon Zwischenraum zwischen den Viehständen bilden, mit zwei Gelenkarmen, die
mit ihrem einen Ende in der Längamittelebene der Vorrichtung durch einen vertikalen
Gelenkbolzen schwenkbar miteinander verbunden sind und mit ihren anderen Ende Jeweils
einen der beiden Bügel in der geöffneten Stellung abstützen.
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Eine derartige Vorrichtung ist aus dem DE-GM 7 537 122 bekannt. Bei
dieser bekannten Anordnung sind zwei Seitenbügel an einem Mittelrohr seitlich ausschwenkbar
angelenkt.
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Zur Anpassung der Vorrichtung an die Tierabmessungen in der Querrichtung
können diese Seitenbügel mehr oder weniger ausgeschwenkt werden, wobei die am Mittelrohr
angelenkten Gelenkarme durch Steckbohrungen und Steckatifte oder Schrauben in der
eingestellten Lage fixiert werden können. Um einen Zwischenrsum zwischen benachbarten
Tieren zu schaffen, wird diese bekannte Vorrichtung aus einer Stellung, in welcher
die Seitenbügel in einer vertikalen Ebene angeordnet sind, um eine horizontale Drehachse
um 90 Grad geschwenkt, so daß die Seitenbügel dann in einer horizontalen Ebene liegen.
Diese bekannte Einrichtung weitet den erheblichen Nachteil auf, daß ihre Bedienung
verhältnismäßig aufwendig und umständlich ist, da zwei Hände und ein gewisses manuelles
Geschick erforderlich sind, um die erforderliche Drehung um 90 Grad sowie die anschließende
Verriegelung herbeizuftihren.
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Außerdem ist die bekannte Einrichtung nicht hinrejohend sicher
da
die Verriegelungselemente abgebrochen werden können, wenn ein Tier sich gegen einen
der Seitenbügel lehnt, weil dadurch auf die Verriegelungselemente erhebliche Schwskrfte
wirken.
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Der Erfindung liegt die A u f g a b e zugrunde, eine Vorrichtung zur
seitlichen Abtrennung von benachbarten Viehstiinden der eingangs näher genannten
Art zu schaffen, welche bei außerordentlich hoher Betriebssicherheit besonders einfach
zu bedienen ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß jeder der beiden
Gelenkarme schwenkbar an einem Bügel angebracht ist, daß der vertikale Gelenkbolzen
in einem entlang der Längsmittelebene angeordneten Langloch gefiihrt ist und daß
das Langloch derart dimensioniert und angeordnet ist, daß in der geöffneten Stellung
der Bügel der Gelenkbolzen am einen Ende des Langloches angeordnet ist und die Gelenkarme
einen Winkel zueinander bilden, der kleiner ist als 180 Grad und dessen Scheitel
den freien Enden der beiden Bügel zugewandt ist.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Erfindungagegenstandes
ist vorgesehen, daß der Gelenkbolzen in seiner der geöffneten Stellung der Bügel
entsprechenden Stellung unter Vorspannung an das eine Ende des Langloches gedrückt
ist. Dabei kann vorzugsweise vorgesehen sein, daß der Gelenkbolzen durch eine bistabile
Federcharakteristik sowohl in der geöffneten als auch in der geschlossenen Stellung
der Bügel jeweils unter Vorspannung an das jeweilige Ende des Langloches gedrückt
ist. Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung des Erfindungagegensandes ergibt sich
dabei dadurch, daß zwischen dem einen Gelenkarm und dem gegenüberliegenden Bügel
eine mechanische Zugfeder angeordnet ist.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes
sieht vor, daß ein von Hand bedienbarer Betätigungshebel vorgesehen ist, mit dem
aus der geöffneten Stellung der Bügel der Gelenkbolzen in dem Langloch so weit verschiebbar
ist, bis der zwischen den beiden Gelenkarmen gebildete Winkel größer als 180 Grad
ist.
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Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, daß der als zweiarmiger liebe ausgebildete
Betätigungshebel an einem der Bügel schwenkbar gelagert ist, daß der eine Hebelarm
an den Gelenkbolzen andrückbar ist und daß der andere Hebelarm,der das Bedienungsteil
des Betätigungshebels darstellt, mit seinem freien Ende über den Bereich des Bügels
hineusregt.
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Gemäß der Erfindung ist der wesentliche Vorteil erreichbar, daß die
beiden Bügel in der geöffneten Stellung durch die Gelenkarme in praktisch absolut
sicherer Weise abgestützt sind, so daß auch bei besonders starker Krafteinwirkung
keine Gefahr besteht, daß die beiden Bügel zusammengedrückt werden könnten und dabei
eine dazwischen befindliche Person Verletzungen erleiden würde.
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Sobald nämlich die beiden Gelenkarme über den Totpunkt hinweggegangen
sind, in welchem diese beiden Gelenkarme einen gestreckten Winkel bilden, werden
die beiden gespreizten Bügel um so sicherer und zuverlässiger abgestützt, Je höher
diejenigen Kräfte sind, welche die Tendenz haben, die beiden Bügel zusammenzudrücken.
Da der vertikale Gelenkbolzen, über welchen die beiden Gelenkarme miteinander verbunden
sind, unter Vorspannung an dem Anschlag gehalten wird,en welchem er in der geöffneten
Stellung der Bügel angeordnet ist, besteht auch keine Gefahr, daß durch Rütteln
oder ähnliche Störeinflüsse die Arretierung der beiden Bügel iiberwunden werden
könnte.
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Die beiden Bügel können erst dann wieder zusammengeklappt werden,
wenn der vertikale Gelenkbolzen, welcher die beiden
Gelenkarme miteinander
verbindet, in dem Langloch über einen beachtlichen Weg nach hinten geschoben wurde,
was grundsätzlich auf verschiedene Weise geschehen kann. In der einfachsten Ausführungsform
der erfindungsgemaßen Vorrichtung könnte der Gelenkbolzen direkt von Hand aus der
Öffnungsstellung in die Schließstellung gebracht werden.
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Wenn jedoch ein Betätigungshebel verwendet wird, der hinreichend weit
aus dem Bereich der Bügel hervorragt, kann die geschlossene Stellung oder Schließstellung
der Vorrichtung leicht mit einer Hand oder auch mit dem Ellenbogen oder sogar mit
der Schulter herbeigeführt werden. Es genügt nämlich grundsätzlich, auf den Betätigungshebel
einen verhältnismäßig leichten Druck in einer bestimmten Richtung auszuüben, wenn
der Betätigungshebel als ein Kniehebel ausgebildet ist, der mit einer entsprechenden
Hebelübersetzung den Gelenkbolzen aus der Schließstellung herausführt.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
besteht darin, daß sich der Betrieb, d. h. das Öffnen und das Schließen auf sehr
einfache Weise autometisieren läßt. Dies kann vorzugsweise dadurch geschehen, daß
an dem Gelenkbolzen eine Kolbenstange einer ortsfesten Kolben-Zylinder-Anordnung
befestigt ist und daß zum Offnen und Schließen der Bügel der Gelenkbolzen mittels
der Kol-.benstange in dem Langloch verschiebbar ist. Mit Hilfe einer Hgdraulik-
oder Pneumetik-Kolben-Zylinder-Anordnung, bei welcher die Kolbenstange an dem Gelenkbolzen
befestigt ist, können die Bügel automatisch und gegebenenfalls auch ferngesteuert
betätigt werden. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, daß mehrere Kolben-Zylinder-Anordnungen
für eine entsprechende Reihe von Vorrichtungen über eine gemeinsame Steuereinrichtung
gleichzeitig betatigbar sind. Es können bei einer solchen bevorzugten Ausführungsform
des Erfindungsgegenstandes eine beliebige Anzahl von Vorrichtungen gleichzeitig
von
der geöffneten in die geschlossene Stellung. und umgekehrt gesteuert werden1 indem
beispielsweise lediglich ein Schalter betätigt wird.
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Um eine besonders tierfreundliche Betriebsweise zu gewährleisten,
kann vorzugsweise vorgesehen sein, daß sich die Bügel mit so minimaler Geschwindigkeit
öffnen, daß die Tiere in kaum merkbarer Weise zur Seite gebracht werden.
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Dadurch können nicht nur jegliche Verletzungen bei den Tiere ren in
absolut zuverlässiger Weise vermieden wsrden,'es wird auch erreicht, daß die Tiere
keine Scheu oder Furcht vor den auseinanderspreizbaren Bügeln haben. Es ist nämlich
von großer Bedeutung, daß insbesondere vor dem Melkvorgang Jedes Erschrecken der
Tiere ebenso wie sonstige negative Einflüsse vermieden werden, wenn die Milchleistung
nicht nachteilig beeinträchtigt werden soll.
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Es kann sogar bei der Verwendung einer automatischen Steuerung die
Anordnung derart getroffen sein, daß auf die Tiere überhaupt keine seitliche Kraft
durch die Bügel ausgeübt wird, sondern lediglich ein Bügel beim Öffnungsvorgang
so weit und mit einer solchen Geschwindigkeit nach außen geführt wird, wie von dem
Tier selbst Platz freigegeben wird.
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Mit anderen Worten, es kann Jede Einwirkung auf das Tier dadurch vermieden
werden, daß durch eine Nachführung der Bügel immer nur derjenige Öffnungswinkel
herbeigeführt wird, für den freier Raum zur Verfügung steht. In der Regel wird beispielsweise
eine Milchkuh stets hinreichend große Bewegungen ausführen, um der Nachführung Gelegenheit
zu geben, die Bügel weiter zu öffnen.
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Grundsätzlich wird es von den Tieren auch nicht als störend empfunden,
wenn bei minimaler Offnungsgeschwindigkeit ein leichter seitlicher Druck von den
Bügeln ausgeübt wird. So lange keine ruckart$n Bewegungen erfolgen, weichen die
Tiere re bei einem Auseinanderspreizen der Bügel mit hinreichend
geringer
Geschwindigkeit bereitwillig zur Seite aus.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist auch dann betriebssicher funktionsfähig,
wenn die in einem Stall unvermeidbarren Verunreinigungen auftreten, da die entscheidenden
Stellen, welche für einen einwandfreien Betrieb msßgeblich sind, einerseits gegen
Verunreinigungen nicht empfindlich sind und andererseits bei der Betätigung der
Vorrichtung sich selbst reinigen.
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Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der Zeichnung
beschrieben; in dieser zeigen: Fig. 1 eine schematische Seitenansicht in einem Viehstand,
Fig. 2 einen schematischen Grundriß, welcher in einer Reihe von benachbarten Viehständen
die erfindungsgemäße Vorrichtung an einer Stelle im geschlossenn Zustand und an
einer weiteren Stelle im geöffneten Zustand veranschaulicht, Fig. 3 einen Grundriß,
welcher die Bügel im geöffneten Zustand darstellt, Fig. 4 einen entsprechenden Grundriß
wie die Figur 3, jedoch mit geschlossenen Biigeln, und Fig. 5 eine schematisierte
perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei welcher diejenige
Phase veranschaulicht ist, in welcher die Bügel vom geöffneten in den geschlossenen
Zustand übergehen und sich bereits dem geschlossenen Zustand nähern.
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Gemäß der Darstellung in der Figur 1 ist an einem Standrohr, welches
im Bereich einer Futterkrippe angeordnet ist, ein
Pfosten 17 angebracht,
an welchem die unten näher beschriebene erfindungsgemäße Vorrichtung befestigt ist.
Die Figur 1 gibt im wesentlichen eine Ubersichts-Darstollung, aus welcher die Anordnung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem Viehstand ersichtlich ist, in welchem
sich eine Milchkuh befindet.
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Die Figur 1 zeigt auch eine Kolben-Zylinder-Anordnung 27 mit einer
Kolbenstange 26, welche an dem vertikalen Gelenkbolzen 10 angebracht ist. Weiterhin
veranschaulicht die Figur 1, daß auch bei einer mittels einer Kolben-Zylinder -Anordnung
automatisch betätigten Vorrichtung zusätzlich ein von Hand bedienbarer Betätigungshebel
23 vorhanden sein kann.
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Die Figur 2 veranschaulicht in einem schematischen Grundriß eine Reihe
von Viehständen. Die im oberen Teil der Figur 2 dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung
ist im geöffneten Zustand dargestellt, während die am unteren Rand dieser Figur
eingezeichrite Vorrichtung sich im geschlossenen Zustand befindet. Aus der Figur
2 ist anschaulich zu entnehmen, daß zwischen den oberen beiden Tieren ein abgesicherter
V-fbrmiger Zwischenrsum gebildet ist, in welchem ein Melker oder ellgemein eine
Person sich unbehindert und ungefährdet aufhalten kann, um entweder ein Melkzeug
zu bedienen oder an einem der benachbarten Tiere Behandlungen oder Pflegemsßnshmen
auszuführen.
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Nachfolgend werden der Aufbau und die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen
Vorrichtung anhand der Figuren 3, 4 und 5 näher erläutert.
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An einem Pfosten 17 ist eine im wesentlichen horizontale Platte 18
fest angebracht. In der Platte 18 ist ein Langloch 11 ausgebildet. Weiterhin sind
an der Platte 18 in Schwenklagern
19 und 20 Bügel 14 bzw. 15 gelenkig
gelagert. An jedem der beiden Bügel 14 und 15 ist ein Gelenkarm 12 bzw. 13 mit Hilfe
eines als Lagerzapfen dienenden Bolzens 16 schwenkbar angebracht. Der Gelenkarm
12 ist aus einem oberen Riegel 12e und einem unteren Riegel 12b gebildet, wobei
diese beiden Riegel den Bügel 14 zwischen sich einschließen. In entsprechender Weise
besteht der Gelenkarm 13 aus einem oberen Riegel 13a und einem unteren Riegel 13b.
Der Bügel 15 ist zwischen den beiden Riegeln 13a und 13b hindurchgeführt. Die beiden
Gelenkarme 12 und 13 sind in der Mittellängsebene der gesamten Vorrichtung mit Hilfe
eines vertikalen Gelenkbolzens in einem auf diese Weise gebildeten Drehgelenk schwenkbar
oder drehbar miteinander verbunden. Der Gelenkbolzen 10 ist in dem Langloch 11 verschiebbar
geführt.
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Eine Zugfeder 21 ist zwischen dem unteren Riegel 13b des Gelenkarmes
13 einerseits und dem Bügel 14 andererseits angebracht. Die Zugfeder 21 ist in eine
Bohrung 22 eingehängt, die aus einer Reihe von schematisch dargestellten Bohrungen
ausgewählt wurde.
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Die Arbeitsweise und die Bedienung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erfolgen folgendermaßen: Wenn die beiden Bügel 14 und 15 aus der geschlossenen Stellung,
in welcher sie in der Figur 4 veranschaulicht sind, in die geöffnete Stellung gespreizt
werden sollen, in welcher sie in der Figur 3 veranschaulicht sind, so genügt es,
einen der beiden Biigel oder beide Bügel in Bezug auf die Longsmittelachse der gesemten
Vorrichtung nach außen zu drücken. Dabei wird der Gelenkbolzen 10 in dem Langloch
11 aus der in der Figur 4 gezeichneten Stellung, in welcher der Gelenkbolzen 10
an dem einen Ende des Langloches 11 anliegt, bis zu der Stellung verschoben, welche
in der Figur 3 dargestellt ist und bei welcher der Gelenkbolzen 10 an dem anderen
Ende
des Langloches 11 angekommen ist. Dabei ändert sich die Winkelstellung
zwischen den Gelenkarmen 12 und 13 in der aus der Zeichnung leicht ersichtlichen
Weise. Sobald die beiden Bügel 14 und 15 so weit geöffnet sind, daß die beiden Gelenkarme
12 und 13 zueinander in einem gestreckten Winkel angeordnet sind, ist bereits gewährleistet,
daß die beiden Bügel 14 und 15 nicht mehr zusammengedrückt werden können. Wenn der
Gelenkbolzen 10 über den der gestreckten Stellung der Gelenkarme 12 und 13 entsprechenden
Totpunkt hinaus in die in der Figur 3 dargestellte Stellung gebracht wird, indem
die Bügel 14 und 15 weiter auseinandergespreizt werden, wird die Sicherheit gegen
ein unbeabsichtigtes Schließen der Bügel noch erhöht. Die Zugfeder 21 unterstützt
in dieser Endphase der Öffnungsbewegung den Vorgang dadurch, daß zumindest mit einer
Kraftkomponente eine Bewegungskraft auf den Gelenkbolzen 10 ausgeübt wird, da die
Zugfeder 21 den Gelenkarm 13 in die sicher arretierte Stellung zieht.
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Die Kraftkomponente, mit welcher die Zugfeder 21 den Gelenkarm 13
in die Öffnungsstellung zieht und damit den Gelenkbolzen 10 an den vorderen Anschlag
des Langloches 11 führt, kanndadurch variiert werden; daß die Zugeder 21 wahlweise
in eine von einer Reihe von Bohrungen eingehängt wird, die entlang dem Gelenkarm
13 vorgesehen sind.
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In der Figur 5 ist der Gelenkbolzen 10 in einem unterbrochenen Linienzug
schematisch an der Stelle eingezeichnet, an welcher er sich etwa im vollständig
geöffneten Zustand der Bügel 14 und 15 befindet. Wie aus der Figur 5 ersichtlich
ist, genügt eine Bewegung des Betätigungshebels 23 im Uhrzeigersinn, indem das freie
Ende 25' des Hebelerms 25 entsprechend betätigt wird, um den Hebelerm 24 gegen den
Gelenkbolzen 10 drücken zu lassen. Dabei schwenkt der Betätigungshebel 23 um den
als Lagerzapfen dienenden Bolzen 16. Sobald der Gelenkbolzen 10 so weit im Langloch
11 nach hinten gedrückt wurde, daß der Totpunkt der Gelenkarme 13 und 14 überschritten
ist, lassen sich die Bügel 14 und 15
leicht von außen zusammendrücken.
In seiner Endphase wird dieser Schließvorgang durch dieselbe Zugfeder 21 unterstützt,
die auch den Öffnungsvorgang in seiner Endphase fördert. Wie leicht zu überblicken
ist, haben sich nämlich nach der Überwindung des Totpunktes die kinematischen Verhältnisse
in der Weise geändert, daß diejenige Kraftkomponente für den weiteren Ablauf der
Bewegung maßgebend wird, welche die Tendenz hat, die beiden Bügel vollstandig zu
schließen.
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Die Erfahrung zeigt, daß der Betätigungshebel 23, der anstatt nach
oben auch nach der Seite hin zwischen den beiden Bügeln 14 und 15 herausgefiihrt
sein kann, bequem mit einem Arm oder sogar mit der Schulter betätigt werden kann,
um die Bügel 14 und 15 zu schließen. Dies ist bei der erfindungsgemaßen Vorrichtung
deshalb von großer Bedeutung, weil in vielen Fällen, insbesondere beim Melken, unter
Umständen die Betätigung in einem Augenblick erfolgen muß, in welchem eine Bedienungsperson
beide Hände zur Handhabung eines Melkzeuges od. dergl. benötigt. Es ist daher von
großer Wichtigkeit, daß nicht einmal eine Hand zur Betätigung der erfindung gemäßen
Vorrichtung benötigt wird, wenn die Bügel aus der geöffneten in die geschlossene
Stellung überführt werden müssen.
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Der besseren Ubersicht wegen ist in der Figur 5 die Platte 18 teilweise
weggeschnitten gezeichnet, so daß das Langloch 11 nur in seinem riickwärtigen Bereich
sichtbar ist, während im vorderen Bereichhdadurch die Einzelheiten der übrigen Konstruktionselemente
besser dargestellt werden können.
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Die Darstellung in der Figur 5 läßt erkennen, daß in der gezeichneten
Phase der Gelenkbolzen 10 aus der gestrichelt dargestellten Position bereits über
den Totpunkt hinweg so weit in den rückwartigen Bereich des Langloches 11 verschoben
wurde, daß die Kraft der Zugfeder 21 wirksam werden kann, um die beiden Bügel 14
und 15 vollständig zu schließen.
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Natürlich kann auch bei der in der Figur 5 veranschaulichten Ausführungsform
an dem Gelenkbolzen 10 eine Kolbenstange 26 angebracht werden, um über eine zugehörige
Kolben-Zylinder -Anordnung das Offnen und das Schließen automatisch und gegebenenfalls
ferngesteuert ablaufen zu lassen.
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