-
Die Erfindung betrifft eine Warneinrichtung an einer vertikal arbeitenden Ballenpresse nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs.
-
Ballenpressen, die verschnürte Ballen herstellen, einen Preßstempel mit Schnürnuten und eine Pressentür aufweisen, sind allgemein bekannt. In der oberen Hälfte der Ballenpresse, und zwar meist in der Pressentür, ist eine Einfülltür angeordnet, durch die das zu pressende Material eingeworfen werden kann. Nach Beendigung des Preßvorganges werden Bänder oder Schnüre durch die Schnürnuten gezogen und der Ballen verschnürt, bevor der Preßstempel wieder hochgefahren wird.
-
Bei einer ähnlichen Presse nach der US-PS 38 59 911, die für Haushaltsabfälle gedacht ist und diese in einen mit einem Abfallsack ausgekleideten Behälter verpreßt, ist an der von der Einfülltür entfernten Seite des Preßstempels ein flexibler Vorhang befestigt, der verhindern soll, daß Preßgut hinter den Behälter fällt. Es ist ein Sicherheitsschalter vorgesehen, der, ähnlich wie an anderen Haushaltsgeräten eine Betätigung des Preßstempels erst ermöglicht, wenn die Tür geschlossen wird und beim Öffnen der Tür den Preßstempelantrieb wieder abschaltet. Bei derartigen Haushaltsmaschinen sind auch Türverriegelungen bekannt, die verhindern, daß eine Einfülltür geöffnet wird, solange der Antrieb nicht abgeschaltet ist. Es wäre nun denkbar, die Einfülltür solange verriegelt zu halten, bis der Preßstempel wieder in seine obere Ausgangsposition gefahren ist. Das ist jedoch bei Ballenpressen für abzubindende Ballen nicht möglich, weil die Bedienungsperson zum Abbinden an die Rückseite des Preßstempels heran muß, wenn dieser in seiner Endlage steht. Hier wäre es jetzt möglich, daß die Bedienungsperson versehentlich Material einwirft, das dann auf der Rückseite des Preßstempels liegen würde und von diesem auf der "falschen" Seite verdichtet werden würde, diesen blockieren und seine Mechanik beschädigen könnte.
-
Aufgabe der Erfindung ist es, bei Pressen, bei denen die Rückseite des Preßstempels zugänglich sein muß, zu verhindern, daß versehentlich Material in den Pressenrückraum eingeworfen wird.
-
Diese Aufgabe wird durch das Kennzeichen des Anspruchs 1 gelöst.
-
Die Bänder erstrecken sich also über die Einfüllöffnung so weit, wie der Preßstempel diese schon nach unten passiert hat, verschließen die im oberen Teil der Ballenpresse angeordnete, mit der Einfülltür verschließbare Einfüllöffnung aber nicht, sondern zeigen nur optisch an, daß kein Material eingeworfen werden kann. Sie können deswegen auch relativ schmal sein und ihre Form spielt keine Rolle. In jedem Fall kann die Bedienungsperson neben ihnen hindurch in den Rückraum der Presse fassen, um die Verschnürung des Ballens vorzunehmen. In jedem Falle wird dem Benutzer auf augenfällige Weise klargemacht, daß bei dem gegebenen Stand des Preßstempels kein Material durch die Einfüllöffnung in die Ballenpresse eingeführt werden soll. Die Bänder könnten auch mit einem Warnaufdruck versehen werden (z. B. "jetzt kein Material einwerfen"), wodurch die Warnfunktion besonders eindringlich wird. Sobald der Pressenstempel wieder in seine obere Ruhelage zurückgefahren wird, werden die Bänder wieder aufgerollt oder auf andere Weise eingezogen oder mitgenommen, daß sie in der Ruhelage des Preßstempels, in der er meist an der oberen Begrenzung des Pressen-Rückraumes anliegt, nicht von der Füllöffnung her sichtbar sind. In diesem Zustand soll ja Material eingeworfen werden. Die Verwendung von flexiblen Bändern aus Kunststoff ist besonders einfach und kostengünstig. Man könnte auch statt feder- oder gewichtsbelasteten sowie aufrollbaren Bändern verschiebbare oder faltbare Bänder verwenden. Die Bänder sollten parallel und möglichst nahe der Einfüllöffnung verlaufen, was besonders günstig dadurch zu erreichen ist, daß ihr eines Ende an der der Einfüllöffnung zugewandten Kante des Preßstempels angeordnet oder geführt ist, während ihr anderes Ende am Pressengehäuse angebracht oder geführt ist. Die verschiedenen Feder- oder Gewichtsbelastungen haben die Aufgabe, die Bänder straff zu halten und entsprechend zu verkürzen und mitzunehmen, wenn der Preßstempel sich bewegt. Es können also beliebige Vorrichtungen verwendet werden, die gewährleisten, daß die Bänder straff gespannt sind, wenn der Preßstempel auf dem Ballen aufsitzt, und bei einem in die Ruhelage gefahrenen Preßstempel derart verkürzt sind, daß eine unbeabsichtigte Verschlingung oder Verwicklung der Bänder im Bewegungsraum des Preßstempels vermieden wird.
-
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. Es zeigt
-
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer geöffneten Ballenpresse mit über ihre Einfüllöffnung gespannten Bändern, und
-
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht der Sicherheitsbänder und ihrer Führung.
-
In Fig. 1 ist eine vertikal arbeitende Ballenpresse mit einem Pressengehäuse 1 gezeigt, in dem ein Preßstempel 2 vertikal beweglich ist. In der gezeigten Stellung des Preßstempels 2 teilt dieser einen Preßraum 13 ab, in dem ein Ballen durch Verdichtung von eingefülltem Material gegenüber der Bodenfläche des Pressengehäuses 1 verdichtet wird. Jenseits des Pressenraumes 13 teilt der mit Schnürnuten zum Durchziehen von Schnüren zum Abbinden des Ballens versehene Preßstempel 2 einen Rückraum 14 ab.
-
Die Vorderseite des Pressengehäuses 1 wird durch eine Pressentür 3 abgedeckt, in der eine separat zu öffnende Einfülltür 4 angeordnet ist, die eine entsprechend große Einfüllöffnung am Pressengehäuse freigibt. Zur Herstellung eines Ballens wird der Pressenstempel 2 zunächst in Richtung des Pfeiles 11 nach oben in seine obere Ruhestellung gefahren, und zwar durch Betätigung der entsprechenden Bedienungselemente 5 an der Frontseite des Pressengehäuses 1. Dann wird bei geschlossener Pressentür 3 die Einfülltür 4 geöffnet, so daß zu verdichtendes Material durch die Einfüllöffnung in das Pressengehäuse 1 eingefüllt werden kann. Es fällt dabei auf den mit zur Aufnahme von Schnürbändern für den Ballen vorgesehenen Führungen bzw. Schnürnuten versehenen Boden des Gehäuses. Danach wird die Einfülltür 4 geschlossen und der Preßstempel 2 aus seiner Ruhelage im oberen Teil 15 des Preßraumes in Pfeilrichtung 12 nach unten gefahren, wodurch das Material vom Preßstempel 2 zu einem Ballen verdichtet wird. Danach wird der Preßstempel 2 wieder in Pfeilrichtung 11 nach oben in die Ruheposition gefahren. Die Einfülltür 4 kann wiederum geöffnet werden und erneut zu verdichtendes Material durch die Einfüllöffnung eingefüllt werden. Nach erneutem Schließen der Einfülltür 4 wird der Preßstempel wiederum in Pfeilrichtung 12 nach unten gefahren und verdichtet das eingefüllte Material auf dem bereits entstandenen Teilstapel. Diese Arbeitsweise kann so lange durchgeführt werden, bis die maximale Ballenhöhe erreicht und die Pressentür geöffnet wird, um den fertiggestellten Ballen zu binden und auszuwerfen.
-
In Fig. 1 ist eine Position dargestellt, in der der Preßstempel 2 auf einem nicht dargestellten Ballen aufsitzt, das Innere des Pressengehäuses 1 also in den Pressenraum 13 und den darüber befindlichen Rückraum 14 unterteilt. Wenn in dieser Stellung bei geschlossener Pressentür 3 die Einfülltür 4 geöffnet wird, kann die Bedienungsperson nicht ohne weiteres erkennen, daß der Preßstempel 2 sich in seiner unteren Lage befindet. Sie könnte nun durch die geöffnete Einfülltür 4 Material in den Rückraum 14 einwerfen. Dadurch wird nicht nur der Rückraum verschmutzt, sondern beim Hochfahren des Pressenstempels in die obere Ruhestellung ( Richtung 11) würde der Pressenstempel das Material zwischen seiner Rückseite und der Rückraumdecke verdichten, was zu Blockierungen und Beschädigungen führen könnte. In der in Fig. 1 gezeigten Stellung ist jedoch zu erkennen, daß der Rückraum 14 durch Bänder 6 überspannt ist, die im Ausführungsbeispiel als zwei parallel im Abstand nebeneinander angeordnete Bänder dargestellt sind.
-
Das eine freie Ende jedes Bandes 6 ist mit der der Einfüllöffnung zugewandten Vorderseite oder -kante des Preßstempels 2 verbunden, während das andere Ende in der in Fig. 2 dargestellten Weise über Umlenkrollen 7, 8 an der Oberseite des Rückraumes 14 innerhalb des Pressengehäuses 1 geführt und beispielsweise mit einem Gewicht 10 belastet sein kann.
-
Der Preßstempel 2 wird durch eine Spindel 9 angetrieben, die ein Außengewinde aufweist, das durch ein entsprechendes Innengewinde am Pressenstempel 2 greift. Bei Drehung der Spindel 9 wird der Preßstempel 2 beispielsweise in Richtung des Pfeils 11 nach oben bewegt, wodurch sich der Pressenraum 13 vergrößert und der Rückraum 14 verkleinert. Da das eine freie Ende jedes Bandes 6 mit einem Gewicht 10 belastet ist, wird das Band entsprechend beim Hochfahren des Preßstempels 2 in Pfeilrichtung 11 verkürzt, weil das mit dem Gewicht 10 belastete freie Ende ebenfalls in Richtung des Pfeils 11&min; nach unten gezogen wird.
-
Statt eines Gewichtes 10 kann auch eine Feder vorgesehen sein, die das freie Ende gegenüber dem Pressengehäuse 1 verspannt. Ferner kann eine federbelastete Aufwickelvorrichtung in der Art eines Springrollos verwendet werden oder das Band 6 kann gefaltet werden oder sich auf andere Weise verkürzen, wenn der Preßstempel 2 nach oben fährt.
-
Umgekehrt werden die Bänder 6 über die Vorderseite des Rückraumes 14 in der Nähe der Einfüllöffnung der Einfülltür 4 gezogen, wenn der Preßstempel 2 in Pfeilrichtung 12 nach unten bewegt wird. Der in Fig. 2 eingezeichnete Bewegungsablauf ist dann umgekehrt.