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Dreipunkt-Sicherheitsgurt für Fahrzeuge
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Die Erfindung bezieht sich auf Dreipunkt-Sicherheitsgurte für Fahrzeuge,
insbesondere Kraftfahrzeuge, mit einem von einem ersten Befestigungspunkt zum Schloß
verlaufenden Beckengurt und einem vom Schloß zu einem zweiten, hoch liegenden Befestigungspunkt
verlaufenden Schultergurt, sowie einem an den Schultergurt angeschlossenen, hinter
dem Fahrzeuginsassen, insbesondere einem Kind, verlaufenden Haltegurt zur Sicherung
der Lage der Überdeckung zwischen Pahrzeuginsassen und Schultergurt.
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Die in Kraftfahrzeugen serienmäßig eingebauten Dreipunkt-Sicherheitsgurte
sind hinsichtlich ihrer Bauart und hinsichtlich der Anordnung der Befestigungspunkte
im Fahrzeug für die Benutzung durch Erwachsene von durchschnittlicher Körpergröße
ausgelegt. Für Personen geringerer XörpergröiZe, insbesondere aber für Kinder bieten
diese an sich ein Gutes Rückhaltesystem bildenden Dreipunkt-Sicherheitsgurte keine
ausreichende Schutzwirkung, da der für Kinder oder Personen besonders geringer Körpergröße
zu hoch liegende Beiestigungspunkt des Schultergurtes eine im Bezug auf die Körpergröße
des Benutzers u große Länge des Schultergurtes erfordert und somit die Gefahr eines
lierausrutschens des Benutzers aus dem Gurt mit sich bringt, wodurch je nach der
Wichtung zu welcher hin der Gurt gegentiber dem Körper des Benutzers verrutscht,
entweder eine völlige Unwirksamkeit des Schultergurtes
entsteht,
nämlich dann, wenn der Gurt vom Körper des Benutzers abgeglitten ist, oder Verletzungen
des Benutzers im Kopf- und Halsbereich entstehen, nämlich dann, wenn der Schultergurt
zu weit gegen die Körpermitte des Benutzers hin verrutscht ist.
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Um diesem Problem abzuhelfen, ist bei einem bekannten Dreipunkt-Sicherheitsgurt
(DE-AS 25 o9 758 ) ein Haltegurt vorgesehen, der hinter dem Rücken des Benutzers
des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes verlaufend einerseits an einer vor dessen Schulter
gelegenen verstellbaren Verbindungsstelle mit dem Schultergurt und andererseits
mit dem anderen Teil des Beckengurtes oder dem zugehörigen Befestigungspunkt desselben,
insbesondere dem Gurtschloß verbunden ist. Ein solcher Haltegurt ermöglicht es zwar,
den Schultergurt unabhängig von der Körpergröße des Benutzers und den Fahrzeug festen
Befestigungspunkt des Schultergurtes so zu führen, daß er von einem Befestigungspunkt
ausgehend tangential über Schulter und Brust des Benutzers verläuft und dadurch
seine Schutzfunktion erfüllen kann, bietet jedoch keine Gewähr dafür, daß der Benutzer,
insbesondere wenn es sich um ein Kind handelt, nicht nach der offenen Seite hin
aus dem Schultergurt herausrutschen kann, Insbesondere bei Kindern muß damit gerechnet
werden, daß sich diese häufig aus der normalen Sitzposition heraus bewegen und dabei
aus dem an sich in Bezug auf ihre Körpergröße richtig geführten Schultergurt herausgleiten.
Von Kindern kann auch nicht erwartet werden, daß diese nach der Rückkehr in die
normale Sitzposition auf die richtige Lage des Schultergurtes achten, so daß die
bekannte Haltegurtanord-nung nicht in der Lage ist, die für die Erfüllung seiner
Schutzaufgabe unerläßliche Anlage des Schultergurtes eines Dreipunkt-Sicherheitsgurtes
am Körper des Benutzers zu gewährleisten.
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Ein weiterer Nachteil des bekannten, mit einem Haltegurt ausgestatteten
Dreipunkt-Sicherheitsgurtes wird darin gesehen, daß er verhältnismäßig umständlich
anzulegen bzw.
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abzulegen ist.
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Die gleichen Nachteile weist auch der mit einem Haltegurt ausgestattete
Dreipunkt-Sicherheitsgurt nach dem DU-Gbm 75 26 569 auf. Zwar liegt bei diesem Dreipunkt-Sicherheitsgurt
der Anschlußpunkt des Haltegurtes am Schultergurt nicht vor, sondern oberhalb der
Schulter des Benutzers, jedoch kann auch dadurch nicht verhindert werden, daß der
Benutzer, insbesondere wenn es sich um ein Kind handelt, nach der offenen Seite
hin aus dem Schultergurt herausgleitet und nach seiner Rückkehr in die normale Sitzposition
nicht mehr auf die richtige Anlage des Schultergurtes achtet.
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Ausgehend von diesem Stande der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, einen mit einem zusätzlichen Haltegurt ausgestatteten Dreipunkt-Sicherheitsgurt,
wie er unter Verwendung bzw. Ergänzung der serienmäßig im Pahrzeug vorhandenen Gurte
gestaltet ist, dahingehend zu verbessern, daß der Überdeckungsbereich von Benutzer
und Schultergurt unabhängig von der jeweiligen Lage des Benutzers unverrückbar festgelegt
ist und somit der Benutzer unabhängig von Art und Umfang seiner Bewegungen, insbesondere
Seitenbewegungen, nicht aus dem Schultergurt herausrutschen kann und daher bei der
Rückkehr in die normale Sitzposition automatisch noch gesichert ist. Ausserdem soll
der verbesserte Dreipunkt-Sicherheitsgurt bei einfacher Gestaltung der Verbindungsstelle
mit dem Schultergurt besonders einfach an- bzw. abzulegen sein.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst,
daß die beiden Enden des Haltegurtes an den Schultergurt des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes
angeschlossen sind, wobei der Abstand zwischen den Anschlußstellen des Haltegurtes
geringer ist, als dessen Länge. Dadurch bildet der Haltegurt eine Schlaufe, die
mindestens die dem Schultergurt gegenüberliegende Achsel des Benutzers untergreift
und so sicherste}lt, daß sich die Lage des Schultergurtes auf dem Körper des Benutzers
auch bei großen und heftigen Seitenbewegungen nicht ändern kann, so daß ein Herausrutschen
des Benutzers aus dem Schultergurt ausgeschlossen und der Gurtbenutzer, insbesondere
das
Kind, bei der Rückkehr in die normale Sitzposition automatisch durch den Schultergurt
gesichert ist.
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Bei einer besonders einfachen, bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
sind beide Enden des Haltegurtes über eine gemeinsame, verstellbare Anschlußeinrichtung
an wählbarer Stelle an den Schultergurt angeschlossen. Dadurch bildet der Haltegurt
eine beide Achseln des Benutzers untergreifende Schlaufe, der Weite gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung dadurch der Körpergröße des jeweiligen Benutzers
angepaßt werden kann, daß der Haltegurt in sich längenverstellbar gestaltet ist.
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Da die vom Haltegurt aufzunehmenden Kräfte in jedem Falle vergleichsweise
gering sind, kann die Längenverstellbarkeit des Haltegurtes in einfachster Weise
dadurch hergestellt werden, daß in den Halte gurt mindestens ein Klettbandabschnitt
eingeschaltet ist. Erfindungsgemäß kann die Längenverstellbarkeit des Haltegurtes
aber auch dadurch gewährleistet werden, daß der Haltegurt durch ein dehnbares Gurtband
gebildet ist. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß sich die Länge des Haltegurtes
innerhalb der hier in Betracht zu ziehenden Grenzen dem Körperumfang des jeweiligen
Benutzers des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes selbsttätig anpaßt.
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Gemäß einer anderen Verwirklichungsform der Erfindung sind die beiden
Enden des Haltegurtes über zwei im Abstand voneinander angeordnete Anschlußeinrichtungen
an den Schultergurt angeschlossen. Dabei ist wenigstens eine der Anschlußeinrichtungen
entlang des Schultergurtes verstellbar.
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Sofern die Benutzung des erfindungsgemäßen Dreipunkt.
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Sicherheitsgurtes auch durch Erwachsene vorgesehen-ist, ist zweckmäßigerweise
wenigstens eine der Anschlußeinrichtungen für den Kaltegurt als Dämpferteil ausgebildet.
Um eine Belästigung des Benutzers des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes durch das in aller
Regel voluminöse Dampferelement zu vermeiden, wird ferner vorgeschlagen, daß entweder
der Haltegurt selbst über seinen, insbesondere oberen Anschlußpunkt hinaus verlängert
oder aber eine besondere durch einen
Gurtbandabschnitt gebildete
Verlängerung des Haltegurtes vorgesehen und das Dämpferelement mit einem Abstand
oberhalb des Kopf- bzw. Schulterbereiches an den Schultergurt des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes
angeschlossen ist. Damit wird nicht nur erreicht, daß das Dämpferelement aus dem
Körperbereich des Benutzers, insbesondere Kindes entfernt ist, sondern auch sichergestellt,
daß ein Abnehmen des Dämpferelementes bei einer Benutzung des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes
durch Erwachsene von durchschnittlicher Körpergröße nicht vergessen werden kann.
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Gemäß einem besonderen Merkmal der Erfindung ist eine der Anschlußeinrichtungen
für die Enden des Haltegurtes durch eine einseitig offene Federklemme gebildet und
unlösbar mit dem Haltegurt verbunden. Diese Ausbildung der Anschlumeinrichtung für
den Haltegurt bringt den Vorteil mit sich, daß sich der Haltegurt beim Lösen des
Schultergurtes selbständig löst und somit das Ablegen des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes
wesentlich vereinfacht wird. Die Wirkung einer durch eine einseitig offene Federklemme
gebildeten Anschlußeinrichtung beruht darauf, daß der Schultergurt im angelegten
Zustand eine Tendenz zum Hineinrutschen in den Klammergrund zeigt, während er beim
Lösen aus dieser herausgleitet. Eine zweckmäßige Ausbildung einer solchen als Federklemne
ausgebildeten Anschlußeinrichtung besteht darin, daß die AnschluMeinrichtung aus
einer einerseits mit einer Anschlußöse für den Haltegurt versehenen, ebenen Grundplatte
besteht, an der beiderseits eines starren, ebenen Mittelteiles freigeschnittene
und zur Anschlußöse hin offene Federschenkel angeordnet sind.
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Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beispielsbeschreibungan Hand
zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele im einzelnen besc;rieben.
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In der Zeichnung zeigt die
Figur 1 eine schaubildliche
Darstellung einer erfindungsgemäßen Gurtbandanordnung mit einer gemeinsamen Anschlußeinrichtung
für beide Enden des Haltegurtes; Figur 2 eine gleichfalls schaubildliche Darstellung
einer erfindungsgemäßen Gurtbandanordnung mit einer gemeinsamen Anschlußeinrichtung
für beide Enden des Haltegurtes Figur 3 eine schaubildliche Darstellung einer erfindungsge
mäßen Gurtbandanordnung mit zwei getrennten Anschlußeinrichtungen für die Enden
des Haltegurtes, Figur 4 eine Seitenansicht einer Anschlußeinrichtung für eines
der Enden des Haltegurtes; Figur 5 eine Draufsicht zu Figur 4; Figur 6 eine schaubildliche
Darstellung einer erfindungsgemäßen Gurtbandanordnung mit verlängertem Haltegurt
und hochgelegtem Dämpferelement.
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In den Darstellungen der Figuren 1 bis 3 ist der Körper eines auf
einem Fahrzeugsitz 1 sitzenden Kindes mit 2 bezeichnet. Das Kind 2 ist in allen
gezeigten Ausführungsbeispielen mittels eines üblichen Dreipunkt-Sicherheitsgurtes,
welcher einen von einem ersten Befestigungspunkt 3.
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zum Schloß 4 verlaufenden Beckengurt 5 und einen vom Schloß 4 über
einen Umlenkbeschlag 6 zu einem einen weiteren Befestigungspunkt bildenden Gurtaufroller
7 verlaufenden Schultergurt 8 umfaßt, gesichert. An den Schultergurt 8 des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes
sind die beiden Enden eines Haltegurtes 9 mittels entsprechenden Anschluiveinrichtungen
10 angeschlossen.
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Bei dem in der Figur 1 dargestellten Ausführungsbeispiet sind die
beiden Enden eines Haltegurtes 9 mittels einer gemeinsarnen, verstellbaren Anschlußeinrichtung
an wählbarer Stelle an den Schultergurt 8 angeschlossen.
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Wie aus der Zeichnung ohne weiteres ersichtlich, liegt
dabei
die Anschlußstelle für beide Enden des Haltegurtes 9 am Schultergurt 8 oberhalb
der Schulter des Kindes 2.
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Bei dem in der Figur 1 dargestellten Ausfuhrungsbeispiel bildet der
Haltegurt 9 eine Schlaufe, die unter der dem Schultergurt 8 gegenüberliegenden Achsel
des Kindes 2 hindurchgeführt ist. Bei dem in der Figur 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der eine Schlaufe bildende Haltegurt 9 dagegen unter beiden Achseln des Kindes
2 hindurchgeführt.
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Bei dem in der Figur 3 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die
beiden Enden des Haltegurtes 9 a über zwei im Abstand voneinander angeordnete Anschlußeinrichtungen
11 und 12 an den Schultergurt 8 angeschlossen. Dabei ist der Abstand zwischen den
beiden Anschlußeinrichtungen 11 und 12 in Längsrichtung des Schultergurtes 8 kleiner
als die Länge des Haltegurtes 9 a, so daß dieser eine Schlaufe bildet, mittels derer
er unter der dem Schultergurt 8 gegenüberliegenden Achsel des Kindes 2 hindurchgeführt
ist.
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Aus den Darstellungen der Figuren 1 bis 3 ist ohne weiteres ersichtlich,
daß der Haltegurt 9 bzw. 9 a in jedem Falle eine Schlaufe bildet, die mindestens
die dem Schultergurt 8 gegenüberliegende Achsel des Kindes 2 untergreift und so
sicherstellt, daß das Kind 2 auch bei heftigen Seitenbewegungen nicht aus dem Schultergurt
8 herausrutschen kann.
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Selbst wenn sich das Kind 2 auf dem mit 1 bezeichneten Sitz des Fahrzeuges
niederlegt, so ist es doch spätestens bei der Rückkehr in seine normale, in der
Zeichnung dargestellte Sitzposition wieder durch den Schultergurt 8 gesichert, da
sich dessen Lage in Bezug auf den in der normalen Sitzposition befindlichen Körper
des Kindes 2 nicht ändern kann, da beide Enden des Haltegurtes 9 am Schultergurt
8 befestigt sind. Zwecks Anpassung des eine Schlaufe bildenden Haltegurtes 9 bzw.
9 a an den Körperumfang des Kindes 2 bzw. eines sonstigen Benutzers ist der Haltegurt
9 in beliebiger, in der Zeichnung nicht dargestellter Weise längenveränderlich gestaltet,
beispielsweise durch Einfügen eines Klettbandabschnittes, oder durch Ausbildung
als dehnbarer Gurt.
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In den Figuren 4 und 5 ist eine Einrichtung zum Anschluß eines der
Enden des Haltegurtes 9 a an den Schultergurt 8 im vergrößerten Maßstab dargestellt.
Die mit 21 bezeichnete AnschluBeinrichtung besteht aus einer ebenen, einseitig mit
einer Anschlußöse 22 flir den Haltegurt 9 a versehenen Grundplatte 23, an der beiderseits
eines ebenen, starren Mittelteiles 24 Je ein Federschenkel 25 freigeschnitten und
zur Anschlußöse 22 hin zurückgebogen ist. Der Haltegurt 9 a ist mit seinem einen
Ende 26 an der Anschlußöse 22 befestigt, während der Schultergurt 8 von der offenen
Seite her in die Federschenkel 25 der Anschlußeinrichtung 21 eingeführt ist. Bei
einer Verwendung der Anschlußeinrichtung in Verbindung mit einer Gurtanordnung,
beispielsweise gemäß Figur 3, wird der Schultergurt 8 des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes
im angelegten Zustand selbsttätig in die Federschenkel 25 der Anschlußeinrichtung
hineingezogen, während er beim Lösen des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes selbsttätig
aus dem Federschenkel 25 herausgezogen wird.
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Mindestens das Ablegen des erfindungsgemäßen Dreipunkt-Sicherheitsgurtes
wird durch das selbsttätige Lösen des Haltegurtes allen vergleichbaren Gurtanordnungen
sgenüber wesentlich vereinfacht. In der Figur 6 ist eine ob er halb des Kopf- und
Schulterbereiches des Benutzers 2 liegende Anordnung des Dämpferelementes 27 bei
einer Gurtbandanordnung gemäß Figur 1 gezeigt. Dabei ist eines 28 derEnden des Haltegurtes
9 über den Anschlußpunkt 10 hinaus verlängert 29 und an dem auf dem Schultergurt
8 festgelegten Dämpferelement 27 befestigt, wodurch einerseits eine Belästigung
bzw.
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Verletzungsgefahr des Benutzers 2 des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes
durch das Dämpferelement ausgeschlossen ist und andererseits ein Vergessen der Ausschaltung
des Dämpferelementes bei Benutzung des Gurtes durch Erwachsene durchschnittlicher
Körpergröße vermieden ist.
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