DE2832019A1 - Zufuehr- und schneidevorrichtung fuer blattmaterial in form einer kontinuierlichen bahn - Google Patents
Zufuehr- und schneidevorrichtung fuer blattmaterial in form einer kontinuierlichen bahnInfo
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Description
PATENTANWÄLTE 283901Q
I 3353 Bad Gandershelm, Oft J U U 1978
f» Postfach129
Hohenhöfen5
Telefon: (05382)2842 Telegramm-Adresse: Siedpatent Badgandershelm
Unsere Akten-Nr.28 9 3/6
G. D Societä per Azioni
Patentgesuch vom 2Q. Juli 1978
Patentgesuch vom 2Q. Juli 1978
G. D Societä per Azioni
40133 BOLOGNA (Italy), Via Pomponia, 10
Italien
Zufuhr- und Schneidevorrichtung für Blattmaterial in
Form einer kontinuierlichen Bahn.
Die Erfindung betrifft eine Zuführ- und Schneidevorrichtung für Blattmaterial
in Form einer kontinuierlichen, an im wesentlichen in gleichem Abstand angeordneten, mittig durch die Bahn verlaufenden Querschlitzen
in Teilstücke zu schneidenden Bahn, mit einem Bahnweg für die Bahn.
Die Erfindung betrifft insbesondere eine Zuführ- und Schneidevorrichtung
für Blattmaterial in Form einer kontinuierlichen Bahn oder eines kontinuierlichen Bandes , welches in Stücke einer im wesentlichen
gleichen Länge geschnitten werden soll, wobei jedes Stück auf der
Bahn durch wenigstens zwei vorgestanzte Querschnitte oder Schlitze definiert ist, welche Schlitze in einem mittleren Abschnitt der Bahn .
vorgesehen sind und die nicht lang genug sind, um die Bahn durchzutrennen.
.
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Eine solche Vorrichtung kann vorzugsweise in Verbindung mit einer Einwickelmaschine
für Zigarettenpäckchen verwendet werden, um Etiketten oder Preisschildchen oder Werbemarken, die zwischen die innere Blechumhüllung
und die äußere Umhüllung induvidueller Pakete eingesetzt werden sollen oder die auf die äußere Umhüllung derselben ebenso wie von
Päckchen, wie zum Beispiel Kartons, aufgeklebt werden sollen, welch letztere eine Vielzahl von Zigarettenpäckchen um schließen. Es ist jedoch
festzuhalten, daß die Vorrichtung im besonderen dazu geeignet ist, einzelne Zigarettenpäckchen mit einem entsprechenden Etikett oder einer entsprechenden
Marke zu versehen.
Die Zuführ- und Schneidevorrichtungen gemäß dem Stand der Technik besitzen
im allgemeinen einen Bahnweg, entlang dem die Bahn von einer Vorschubvorrichtung befördert wird,und eine Schneidevorrichtung, die entlang
dem Weg angeordnet ist und normalerweise ein stationäres Schneidemesser und ein bewegbares Schneidemesser aufweist, die wie eine Schere
miteinander zusammenwirken und die Bahn in einzelne Stücke zerschneiden.
Soweit es die Bahnen betrifft, ist festzuhalten, daß sie normalerweise
wenigstens auf einer Seite mit einer Serie von Aufdrucken versehen sind, welche Aufdrucke jeweils ein Etikett oder Marke definieren. Wegen der
unvermeidbaren Wiederholungsfehler beim Druckverfahren ist der Abstand der Drucke im wesentlichen, aber nicht exakt konstant.
Dieses macht es bei den bekannten Vorrichtungen erforderlich, Registrierbzw.
Zählmittel bzw. eine Registriervorrichtung vorzusehen, die so ausgebildet
ist, daß sie mit Bezugsmarken zusammenwirken kann, die auf der Bahn zwischen benachbarten Drucken vorgesehen sind, um die Stellung der
Bahn entlang dem Bahnweg zur Schneidevorrichtung zu registrieren, um der
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Schneidevorrichtung zur ermöglichen, die Bahn präzise am Spalt oder an
der Linie durchzutrennen, die benachbarte Aufdrucke voneinander trennt.
In der US-PS 2 725 101 ist dargestellt, wie man eine Bahn, die aus einer
Reihe von bedruckten Etiketten mit durch lediglich einen Abschnitt der Breite der Bahn zwischen benachbarten Etiketten gebildeten Querschlitzen
besteht,anordnen muß, wie die Bahn schrittweise entlang dem Bahnweg
werden mit einer hin- und herschwingenden Vorschubvorrichtung befördert
muß, welche so konstruiert und so angeordnet ist, daß während jedes Vorschubhubes die Bahn eine Strecke weit befördert wird, die kleiner
ist als die Länge des Etiketts und wie die Stellung der Bahn am Ende eines jeden Vorschubhubes zu registrieren ist, sodaß ein Schlitz in einer Ebene,
die im rechten Winkel zu dem Bahnweg verläuft und.entlang der die Schneidevorrichtung
arbeitet, zu liegen kommt.
Die oben genannte Registrierung wird mittels eines Registrierelementes
oder Registriergliedes durchgeführt, welches in einem Abstand oberhalb der Schneidevorrichtung angeordnet ist und mit der Bahn in Eingriff gelangt,
um einen mittleren Abschnitt der Bahn, der direkt oberhalb eines Schlitzes liegt, niederzudrücken, wobei das Registrierelement auf diese
Weise dafür sorgt, daß die Schleppkante des Schlitzes, ohne die Führungskante desselben wesentlich zu verformen, niedergedrückt wird.
Das Registrierelement wird dann eine vorbestimmte Strecke vorgeschoben,
um mit der Führungskante in Eingriff zu gelangen und die Bahn nach vorn zu befördern, wobei der Vorschubhub des Registrierelementes so ist, daß
an seinem Ende ein Schlitz, der unterhalb des Schlitzes, der mit dem Registrierelement in Eingriff steht, sich exakt in der oben erwähnten
Schneideebene befindet. Natürlich tritt das eben erwähnte dann ein, wenn
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dafür gesorgt ist, daß die Etiketten, die zwischen dem Schlitz, der mit
dem Registrierelement in Eingriff steht, und dem Schlitz, entlang welchem die Schneidevorrichtung arbeiten würden alle so sind, wie sie
sein müssen, d.h. die gleiche Länge besitzen. Wie schonerwähnt, könnte
dies problematisch wegen der Fehler ■während des Bedrückens werden.
Dementsprechend können bei der Vorrichtung nach der US-PS 2 725 101 einige der Schnitte nicht exakt mit einem jeweiligen Schlitz zusammenfallen.
Wegen des Registrierelementes hat allerdings ein Schneidefehler keine Wirkung auf die darauffolgenden Schneidevorgänge.
Dann, wenn ein Band, welches mit in Abstand voneinander angeordneten,
zur Registrierung dienenden Querschlitzen versehen ist, mittels einer Schneidevorrichtung exakt an den Registrierschlitzen unabhängig von dem
Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Registrierschlitzen durchzutrennen ist, besteht die optimale Arbeitsweise darin, daß man zunächst jeden
Schlitz in Eingriff mit der Schneidevorrichtung bringt und dann die Schneidevorrichtung
betätigt ( vergleiche US-PS 2 885 839); mit anderen Worten: in der US-PS 2 885 839 ist dargestellt, dass dann, wenn ein Band mit vorgeformten,
in Abstand zueinander angeordneten Querschlitzen in Stücke genau entlang der Schlitze von einer Schneidevorrichtung geschnitten werden
muß,das besser geeignete Registrierelement , welches verwendet werden sollte, die Schneidevorrichtung selbst ist.
Eine Registrier- Schneidevorrichtung ist in der US-PS Nr. 3 435 717
beschrieben. Diese Vorrichtung ist eine Einrichtung zum Abschneiden von Etiketten von einem kontinuierlichen Etikettenband , welches wenigstens
einen Schnitt zwischen benachbarten Etiketten aufweist,und zur Zuführung
der einzelnen geschnittenen Etiketten einer Etikettier- oder Baderoliermas chine.
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Bei der genannten Einrichtung wird die Registrierung dadurch durchgeführt,
daß man das Band so verformt, daß sich jeder Schlitz öffnet, und so einen Anschlag für eine Kante der Schneidevorrichtung bildet, um das
Band mit großer Genauigkeit entlang der Schlitze durchzutrennen, sodaß keine Registriermarke auf den geschnittenen Etiketten verbleibt.
Die US-PS 3 435 717 beschreibt eine Einrichtung, bei der der Bandweg,
entlang welchem das Band durch hin- und herschwingende Zuführmittel zu der Schneidevorrichtung befördert wird, direkt oberhalb der
Schneidevorrichtung mit einem zentral angeordneten Vorsprung versehen ist,der den mittleren Abschnitt des Bandes von dem Bandweg wegdrückt,
während die seitlichen Abschnitte des Bandes in Berührung mit dem Bandweg mit seitlichen Führungsmitteln befördert werden. Der Vorsprung
und die Führungsmittel sorgen dafür, daß sich das Band durchbiegt; insbesondere dann, wenn ein Schlitz den Vorsprung verläßt, schnappt
die Führungskante wieder zurück, um den Bandweg zu berühren, während
seine Schleppkante gebogen bleibt und gegen eine seitliche Fläche eines
Messers oder eines beweglichen Schneidemessers der Schneidevorrichtung
anschlägt. Ein positiver Registrierkontakt bzw. eine positive Registrierung zwischen dem beweglichen Schneidemesser und der Schleppkante wird
durch die Zuführvorrichtung sicher-gestellt, die ihren Zuführhub fortsetzt,
nachdem die obige Berührung stattgefunden hat, wobei sie auf diese Weise sorgt, daß die Länge des Bandes. zwischen der Zuführvorrichtung
und dem beweglichen Schneidemesser sich in Längsrichtung aufwölbt.
Dementsprechend trennt das bewegliche Schneidemesser das Band exakt
entlang dem oben genannten Schlitz durch, wenn es gegen ein festes Schneidemesser bewegt wird, welches auf der anderen Seite des Bandwegs
angeordnet ist. '
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Die Einrichtung gemäß der US-PS 3 434 717 ist sehr wirksam, wenn sie
dann verwendet wird, eine Einwickelmaschine mit Etiketten oder Marken
zu versorgen, die so ausgebildet ist, daß sie ein- oder zwei Zigarettenpäckchen pro Sekunde einwickeln kann; sie ist jedoch vollständig ungeeignet
für moderne Einwickelmaschinen, die normalerweise sieben Zigarettenpäckchen pro Sekunde einwickeln können.
Dies wird dadurch deutlich, wenn man sich überlegt, daß die Arbeitsweise
der bekannten Einrichtung mit einer Geschwindigkeit erfolgt, die
dreimal höher ist als ihre normale Arbeitsgeschwindigkeit. Es ist in der Tat offensichtlich, daß dann, wenn der Kontakt zwischen der Schleppkante
eines Schlitzes und dem bewegbaren Schneidemesser bei einer relativ hohen Geschwindigkeit während des Zuführtaktes der Zuführvorrichtung
stattfindet, je kürzer der Zuführtakt, desto höher die Geschwindigkeit
der Bewegung, und desto gefährlicher dieKollision zwischen der Schleppkante und dem bewegbaren Schneidemesser wird. Bei eine r Geschwindigkeit,
die dreimal höher ist als die iformalgeschwindigkeitykann die Schleppkante,
wenn sie gegen das bewegbare Schneidemesser anstößt, entweder kaputt
gehen oder mit zurückgebogen werden. In jedem F alle hat die Betätigung
des bewegbaren Schneidemessers die Folge, dass das Band entlang einer Linie durchtrennt wird, die nicht mit dem Schlitz zusammen-fällt.
Ein weiterer Faktor, der eine wichtige Rolle bei der Behinderung der exakten Registrierung der Schleppkante in der Schneideebene spielt, besteht
darin, daß das Registrierglied oder Registrierelement, d. h. das bewegliche Schneidemesser, nach der Registrierung hin zur Schleppkante
zu deren Berührung und in einer Richtung, die im rechten Winkel zur Zuführrichtung des Bandes verläuft, bewegt wird. Weil die Schleppkante
einen Druck auf die Seitenfläche eines Schneide-
messers ausübt, während das letztere gegen den Bandweg bewegt wird,
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kann das Band an der Schleppkante umbiegen und somit über die Registrierstellung hervorkommen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Zufuhr- und Schneidevorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der eine kontinuierliche Bahn mit in Abstand zueinander angeordneten querverlaufenden Registrierschlitzen
in Teilstücke exakt an den Schlitzen zerschnitten werden kann, um getrennte Etikette oder Marken in einer ausreichenden Menge zu erhalten,
um diese einer mo-dernen Hochgeschwindigkeitsmaschine zu
zuführen, insbesondere einer Einwickelmaschine, die in der Lage ist,
wenigstens sieben Päckchen pro Sekunde einzuwickeln.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Schneide- und Zuführvorrichtung
gelöst, welche gekennzeichnet ist durch eine Schneidevorrichtung, die mit dem Bahnweg in Verbindung steht und quer dazu angeordnet
ist und ein in einer Schneideebene durch den Bahnweg bewegbares Schneideelement aufweist, durch eine Zuführvorrichtung für die Bahn,
um die Bahn der Schneidevorrichtung schrittweise zuzuführen, ferner durch ein ortsfestes Registrierglied, welches in der Schneideebene
auf einer Seite des Bahnwegs angeordnet ist, weiterhin durch hin und her bewegbare, auf der anderen Seite des Bahnweges angeordnete
und gegen den Bahnweg zum Niederdrücken der Führungskante eines unterhalb der Schneideebene angeordneten Schlitzes wirkende Stoßmittel,
und schließlich durch Rückführmittel, um mit der Bahn oberhalb der
Schneideebene in Eingriff zu gelangen und die Bahn nach hinten zu ziehen, bis die niedergedrückte Führungskante gegen das Registrierelement
an der Schneideebene anschlägt.
Erfindungsgemäß wird also eine Zufuhr- und Schneidemaschine geschaffen,
in der eine kontinuierliche Bahn aus Blattmaterial , die mit
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in Abstand zueinander angeordneten, querverlaufenden Zentralschlitzen
versehen ist, schrittweise mittels der Zuführvorrichtung entlang eines Bahnweges der Schneidevorrichtung zugeführt wird, welche ein bewegbares
und ein stationäres Schneidemesser besitzt, die auf entgegengesetzten
Seiten des Bahnweges auf einer ortsfesten Schneideebene im wesentlichen im rechten Winkel zum Bahnweg angeordnet sind, wobei die
Zuführvorrichtung die Bahn so befördert, daß am Ende eines jeden Vorschubschrittes ein Schlitz eine kurze Entfernung unterhalb der Schneideebene angeordnet ist. Dabei sind die hin- und hergehenden Stoßmittel
so wirksam, daß sie am Ende eines jeden Vorschubschrittes in einer Richtung gegen das stationäre Schneidemesser und parallel zur Schneide ebene
arbeiten, um mit der Bahn unterhalb des einen Schlitzes in Eingriff zu gelangen, um die Führungskante des Schlitzes niederzudrücken.
Die Rückführmit-tel arbeiten so in einer Richtung entgegengesetzt zur Zuführvorrichtung
und vor der Betätigung des bewegbaren Schneidemessers, daß sie die Bahn nach rückwärts verschieben, bis die niedergedrückte
Führungskante eine seitliche, in Förder richtung unten liegende Kante des
stationären Schneidemessers berührt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen
zu entnehmen.
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Die Erfindung soll anhand der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel
dargestellt ist, näher erläutert und beschrieben werden.
Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Teil Schnittansicht einer
erfindungsgemäßen Zuführ- und Schneidevorrichtung,
Fig. 2 eine perspektivische Teilschnittansicht einer
Einrichtung zum Antrieb der Vorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine vergrößerte perspektivische Ansicht eines
besonderen Teiles der Vorrichtung in Pfeilrichtung F der Fig. 1 und
Fig. 4 die Bewegungsgesetze für einen Arbeitstakt
wesentlicher Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in Form einer graphischen Darstellung, aufgezeichnet für gemeinsame Bezugspunkte.
Es sei nun bezuggenommen auf die Fig. 1 und 2. Die Bezugsziffer 1 bezeichnet
eine Frontwand einer bekannten Hochgeschwindigkeits- Cellophan-Einwickelmaschine,
die im folgenden einfach als "Einwickelmpschine
" bezeichnet ist, welche wenigstens sieben Zigarettenpäckchen pro Sekunde einwickeln kann. Mit 2 ist eine kontinuierliche
Bahn aus Blattmaterial , vorzugsweise Papier bezeichnet, die mit gleichen Abstand besitzenden Querschlitzen 3 versehen ist, welche
durch einen mittleren Abschnitt der Bahn verlaufen und dabei zwei nicht geschnittene Seitenabschnitte 3' und 3' ' , die strichliert dargestellt
sind (siehe Figuren 1 und 3) und die Kontinuität der Bahn 2
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sicherstellen, übrig lassen. Die Bahn 2 wird von einer nicht dargestellten
Rolle abgewickelt und verläuft entlang eines Bahnweges, entlang dem die Bahn 2 mittels zweier loser Rollen 4 und 5, die auf einem
Ende von jeweiligen ortsfesten Wellen 6 und 7 angeordnet sind, wobei deren andere Enden an der Wand 1 befestigt sind, und mittels ortsfester
Führungen 8 und 9, die ebenfalls an der Wand 1 befestigt sind, geführt wird. Die Schlitze 3 sind in einem solchen Abstand voneinander
entfernt, der der Länge einer Marke oder eines Etikettes 12 entspricht.
Die Überführung einzelner Marken 12 von dem vorerwähnten Bahnweg zu den Zigarettenpäcken wird mittels eine-r bekannten Vorrichtung
durchgeführt, die ein Blockelement 10 aufweist, welches mit einem Saugplattenglied 13 versehen und drehbar auf einer Welle 11 angebracht
ist. Die Zigarettenpäcken 14 werden flach einer Etikettenanbring- oder Klebestation mittels einer bekannten Fördereinrichtung
zugeführt, welche zwei in einer ebene liegende horizontale Führungen 15, die parallel zur Wand 1 und mit dieser durch nicht weiter dargestellte
Mittel festjverbunden sind, aufweist. Ein endloser horizontaler
Riemen, der zwischen und unter den Führungen 15 angeordnet ist, wird kontinuierlich von der linken zur rechten Seite (siehe Fig. 1)
mittels einer sich im Uhrzeigersinn drehenden, auf einer von einem nicht weiter dargestellten Motor der Einwickelmaschine angetriebenen
Welle befestigten Rolle 17 bewegt.
Praktisch hat der endlose Riemen 16 die Aufgabe, die Zigarettenpäckchen
14 zu der. Einwickelvorrichtung (nicht gezeigt) der Einwickelmaschine zu überführen, und ist mit zueinander in Abstand angeordneten.
Armen 19 versehen, die so ausgebildet sind, daß sie mit der Schmalseite der Zigarettenpäckchen in Eingriff gelangen.
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Zwei plattenartige Elemente 20 (von denen lediglich eines in der Fig.
gezeigt ist) , die für sich bekannt sind, sind auf einer Welle 21 befestigt,
die parallel zur Welle 11 verläuft und um ihre Achse in Schwingungen versetzt wird. Die plattenförmigen Elemente 20
haben die Aufgabe, die Zigarettenpäckchen 14 zeitweise während der Anbringung der Etiketten vor der Ankunft eines Armes 19 festzuhalten.
Entlang des Bahnweges sind eine Bahnschneidevorrichtung 81, eine Bahnzuführvorrichtung 82, eine Vorrichtung 83 zum Beleimen der
Bahn und eine Bahneinstell- oder Rückführvorrichtung 84 vorgesehen,
wobei die letztere Vorrichtung insbesondere in Verbindung mit der Bahnschneidevorrichtung und Bahnzuführvorrichtung 81
bzw. 82 arbeitet.
Die Vorrichtungen 81, 82, 83 und 84 sind alle von einer Antriebswelle
22 (Fig. 2) gesteuert, die innerhalb des Grundrahmens der Einwickelmaschine
aufgenommen und von dem Motor der Maschine angetrieben wird.
Auf der Welle 22 sind eine trommeiförmige Kurvenscheibe 23, ein Zahnrad 24,eine Kurvenscheibe 25, deren Kurven auf der Vorderseite
angebracht sind, und eine weitere trommeiförmige Kurvenscheibe 26 befestigt. Die trommeiförmige Kurvenscheibe 23 versetzt eine
Hohlwelle 27, die parallel zu den Wellen 6 und 7 angeordnet ist und
sich durch die Wand 1 unterhalb der letztgenannten Wellen und auf der rechten Seite des Bandweges (siehe Fig. 1) erstreckt, in eine schwingende
Drehbewegung. Ein der Kurvenscheibe folgendes Element 28 greift in eine Nut 23' der Kurvenscheibe 23 ein, wobei das Element 28 an
einem Zapfen 29 angebracht ist, welcher von einem Ende eines Hebels 30 gehaltert wird, dessen anderes Ende auf der Hohlwelle 27 befestigt
ist.
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Ein Ende der Hohlwelle 27 (siehe Fig. Z) ist von einem Stopfen 27'
oder ähnliche Mittel verschlossen, während das andere Ende innerhalb des Rahmens der Einwickelmaschine (siehe Fig. 2) mit einem
flexiblen Rohr 34 verbunden ist, welches zu einer Saugquelle (nicht gezeigt) führt.
Wie in der Fig. 1 dargestellt, ist auf dem einen Ende der Hohlwelle
ein Paar Blockelemente 31 befestigt, von denen jedes mit einer hohlen Welle 32 versehen ist, die zur Bahn hin verläuft und einen mit der
Saugquelle in Verbindung stehenden Sauger 3 3 trägt.
Das Zahnrad 24 kämmt mit einem auf einem Mittelabschnitt einer V-elle 35 befestigten ersten Zahnrad 36, welche Welle 35 parallel
zur Hohlwelle 27 verläuft. Auf der Welle 35 ist auch ein zweites Zahnrad 37 befestigt, welches in einem von einer ortsfesten Welle 38 ge-
38
tragenen losen Zahnrad kämmt. Das Zahnrad 38 kämmt mit einem auf einem Ende (dem linken in der Fig. Z) einer parallel zur Welle verlaufenden Welle 40 befestigten Zahnrad 39.
tragenen losen Zahnrad kämmt. Das Zahnrad 38 kämmt mit einem auf einem Ende (dem linken in der Fig. Z) einer parallel zur Welle verlaufenden Welle 40 befestigten Zahnrad 39.
An einem Ende (dem linken der Fig. 2) der Welle 35 ist eine Vorrichtung
43 vorgesehen, die zwei diametral sich gegenüberliegende Rollen 45 und zwischen beiden angeordnet zwei bogenförmige Sektoren oder Zentrierelemente
46 zum intermittierenden Antrieb eines sechsschlitzigen
Malteserkreuzes 44 aufweist, welches an einem Ende (dem linken Ende der Fig. 2) einer parallel zur Welle 35 verlaufenden Welle 47 angebracht ist.
Die Wellen 35 und 40, die in der gleichen Ebene liegen, verlaufen durch die Wand 1 rechts vom Band weg (siehe Fig. 1). Am anderen
Ende der Welle 40 ist eine leimverteilende Rolle 41 befestigt, die in einen Leimbehälter (nicht weiter gezeigt) eintaucht, wohingegen am
anderen Ende der Welle 35 zwei parallel verlaufende Beleimscheiben
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befestigt sind, die dazu dienen, den Leim von der Verteilerrolle
auf die Bahn 2 zu übertragen.
Ein Zahnrad 48 ist am anderen Ende der Welle 47 befestigt und das Zahnrad 48 kämmt mit einem Zahnrad 49 , ■welches an einem Ende
(dem linken gemäß der Fig. 2) einer parallel zur Welle 47 verlaufenden Welle 50 befestigt ist. Die Welle 50 (siehe Fig. 1 und 2) verläuft
durch die Wand unterhalb der Beleimeinrichtung 41 und 42 und zwar auf der rechten Seite des Bahnweges und auf dem anderen Ende der
Welle 50 ist ein Zahnrad 51 und eine erste Bahn zuführ rolle 55 befestigt,
welch letztere so ausgebildet ist, daß sie mit einer zweiten
B ahn zuführ rolle 56 zusammen arbeiten kann, wie im folgenden beschrieben
werden soll.
Die Kurvenscheibe 25 steht in Eingriff mit einem der Kurvenscheibe
folgenden Element 57, welches an einem Zapfen 58 gehaltert ist, der
an einem Ende eines Hebels 59 befestigt ist, dessen anderes Ende auf einer Welle 60 befestigt ist, die parallel zur Welle 35 verläuft
und mit einem Armglied 61 versehen ist.
Das Armglied 61 wirkt mit einer losen Rolle 62 zusammen, welche
von einem Zapfen 63 gehaltert ist, der von einem Arm eines Schwinghebel
s 64 getragenf der Schwinghebel ist von einem Zapfen 65, der parallel zur Welle 60 und von dem Grundrahmen der Einwickelmaschine
mittels einer nicht weiter dargestellten Einrichtung gehaltert ist, getragen. Am anderen Arm des Schwinghebel-s 64 ist ein Ende einer Welle
befestigt, wobei diese Welle 53 durch einen bogenförmigen Schlitz in der Wand 51 hindurchläuft und am anderen Ende ein Zahnrad 52
trägt, welches mit einem Übersetzungsverhältnis 1 : 1 mit dem Zahnrad 51 kämmen kann. Eine Feder 66 steht mit einem Ende des
ersten Armes des Schwinghebels 64 in Verbindung und das andere Ende der Feder 66 ist an einem Zapfen aufgehängt, der mit dem Rahmen der
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Einwickelmaschine ein Stück bildet.
Die trommeiförmige Kurvenscheibe 26 steuert durch ihre Nut 26' ein der Kurvenscheibe 26 folgendes Element 67, welches von einem
mittels einem Ende eines Hebelelementes 69 gehalterten Zapfens 68 getragen wird, wobei das andere Ende des Hebelelementes 69 an
einem Ende einer Welle 70 befestigt ist, welche parallel zu den Wellen 50 und 53 verläuft und durch die Wand 1 auf der rechten Seite des
Bandweges hindurch greift. Am anderen freien Ende der Welle 70 ist ein Zahnsegment 71 befestigt, welches mit einer Zahnstange73
kämmt, die auf einer Hohlwelle 72 angebracht ist, welche Hohlwelle im rechten Winkel zur Welle 70 verläuft und auf einer Höhe gerade
oberhalb des Saugplattengliedes liegt.
Es sei nun Bezug genommen auf die Fig. 3. Wie in Fig. 1 gezeigt, trägt das freie Ende der Welle 72 ein gabelförmig ausgebildetes bewegbares
Schermesser 74, im rechten Winkel zum Bahnweg angeordnet und mit zwei Armen 75 versehen ist, die hin zum Bahnweg gerichtet
sind und die jeweils mit einer scharfen Schneidekante 75' versehen
sind. Wie in Fig. 3 dargestellt, sind die Schneidekanten 75' voneinander in einem Abstand angeordnet, der gleich der Länge der Schlitze 3
ist, damit sie die ungeschnittenen Seitenabschnitte 3' und 3' ' der
Bahn 2 durchtrennen können.
Auf der linken Seite des Bahnweges ist ein Träger 76 vorgesehen, der
an der Wand 1 quer zur Welle 72 befestigt ist und ein ortsfestes Schermesser 77 trägt, welches eine untere Schneidekante 77* aufweist, die
in der Nähe des Bahnweges angeordnet ist und im wesentlichen in der gleichen Ebene liegt wie die Schneidekanten 75' des Schermessers 74.
Innerhalb der Hohlwelle 72 ist eine Welle 78 gleitend angeordnet, die'an
einem Ende von einer Feder 79.beaufschlagt ist und am anderen Endey
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vorspringend von der Welle 72, ein verlängertes Stoßelement 80 trägt,
welches auf die Bahn 2 hinweist und parallel zu dieser verläuft. Das Stoßelement 80 ist bezogen auf die Schneidekanten 75' mittig angeordnet
und besitzt eine vordere Fläche, welche direkt gegenüber der Bahn 2 liegt, wobei die vordere Fläche in Ruhestellung zwischen dem
Bahnweg und den. Schneidekanten liegt.
Die Arbeitsweise der Zuführ- und Schneidevorrichtung soll beschrieben
werden, wobei sie in einem Augenblick des Zuführ- und Schneidezyklus
beginnt, bei der die Vorrichtung im Begriffe ist, ein neues Etikett zu der Schneidevorrichtung 81, d.h. dem ortsfesten Schneidemesser
und dem bewegbaren Schneidemesser 74 zuzuführen, und zwar nachdem
sie ein Etikett von der Bahn abgeschnitten und das abgeschnittene Etikett an die Aufklebestation mittels der Elemente 10 und 13 übergeben
hat.
Zu Beginn fällt die Führungskante der Bahn 2 exakt mit der Schneidekante
77' des stationären bzw . ortsfesten Schneidemessers 77 zusammen; die Rollen 55 und 56 sind so angeordnet, daß sie die Bahn mit einem
solchen Druck zwischen sich festklemmen, sodaß die Bahn in Richtung nach vorn befördert wird, wenn sie in Drehung versetzt werden, und
die hohle Welle ist so angeordnet , daß sich die Sauger 33 in ihrer
hintersten Stellung befindet.
Die Startstellung, wie sie oben beschrieben ist, entspricht im wesentlichen
der Lage 180 Grad in Fig. 5.
Auf die Drehung der Welle 22 hin, die von dem nicht weiter dargestellten
Motor der Einwickelmaschine angetrieben wird, sorgt die Bahnzuführvorrichtung
82, das sind die Rollen 55 und 56 und die kinematische
Kette 24, 35, 36, 43, 44, 47, 48 und 49 dafür, daß sich die Bahn einen
Schritt weit nach vorne bewegt. Die Bahnzuführvorrichtung 82 ist so
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konstruiert, daß in jedem Schritt eine solche Bahnlänge nach vorne gefördert
wird, welche den Abstand zwischen zwei benachbarten Schlitzen um den Bruchteil eines inches überschrei tet. Entsprechend befindet
sich am Ende eines jeden Vorschubschrittes ein Schlitz 3 eine kurze Entfernung , in Förderrichtung gesehen, unterhalb der Schneidekante
77' des Schneidemessers 77. Während jedes Vorschubschrittes wird eine ausreichende Menge Leim mittels der Beleimscheiben 42 auf
die Bahn aufgebracht, wobei die Scheiben 42 die Bahn mit zwei parallel verlaufenden seitlichen Leimspuren versehen, die zwischen den benachbarten
ungeschnittenen Abschnitten 3' bzw. 3' ' verlaufen. Am Ende eines jeden Vorschubschrittes befindet sich ein zu schneidendes
Etikett 12 in Kontakt mit dem Saugplattenelement 13, welches sich
in der Stellung befindet, in der es das Etikett aufnehmen kann (siehe Fig. 1) und eine Verlängerung des Bahnweges in Vorschubrichtung unterhalb
des ortsfesten Schneidemessers bildet. Wenn das Saugplattenelement 13 in der Stellung steht, in der es das Etikett aufnehmen
wird, dann ist es mit seiner in Vorschubrichtung gesehen oben liegenden Kante eine kurze Entfernung unterhalb der Schneidekante 77' , wobei
es so einen Spalt bildet, durch welchen das Stoßelement 80 und die Arme 75 verlaufen können.
Wie in der Fig. 4 dargestellt, betätigt die Welle 22 eine kurze Zeit
vor dem Ende eines jeden Vorschubschrittes das Zahnsegment 71 über
die Welle 70, die trommeiförmige Kurvenscheibe 26 und den Hebel 69,
wobei sie auf diese Weise dafür sorgt, daß sich die Welle 72 um einen vorbestimmten Abstand zum Bahnweg hin bewegt und das Element 80
nach vorn drückt, damit sich dieses gegen die Fläche eines Etikettes anlegt, welches hinter die Schneidekante 77' befördert worden ist.
Wegen der Tatsache, daß das zuschneidende Etikett 12 mit dem Bahnweg
in einer Linie aufgrund des Ansaugens durch das Saugplattenglied
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gehalten wird und weil das benachbarte Etikett von dem ortsfesten Schneidemesser
77 gegen die Wirkung des Stoßgliedes oder Stoßelementes 80 getragen wird, sorgt die Berührung zwischen dem Stoßelement 80 und dem
zu schneidenden Etikett dafür, daß ein zentraler Abschnitt des letzteren, der am Spalt zwischen dem ortsfesten Schneidemesser 77 und dem Saugplattenglied
13 und unterhalb des Schlitzes angeordnet ist, sich verwölbt und dass daher die Führungskante des Schlitzes niedergedrückt wird, ohne
daß die Schleppkante wesentlich verformt wird. Die Führungskante erstreckt sich dann, wenn sie niedergedrückt ist,, durch den Bahnweg und über die
Schneidkante 77 ' hinaus.
Kurz vor dem Ende des Vor schub Schrittes wird der Schwinghebel 64 gegen
die Wirkung der Feder 66 durch das Element 57 in Drehung versetzt, welches mit einem vorspringenden Abschnitt der Kurvenscheibe 25 in Eingriff steht,
welche Kurvenscheibe von dem nicht weiter dargestellten Motor der Einwickelmaschine
über die Welle 22 angetrieben wird. Eine solche Drehung des Schwinghebels 64 sorgt dafür, daß die Welle 53 und somit die Rolle
quer entlang dem gekrümmten Schlitz und weg von der Welle 50 bzw. der Rolle 55 verschoben werden, wobei sie auf diese Weise die Bahn 2 von der
Zuführvorrichtung 82 , d. h. von den Rollen 55 und 56 trennen.
Kurz vor der Betätigung des Schwinghebel 64 gegen die Wirkung der Feder
66 wird die Hohlwelle 27 von der Welle 22 über die Kurvenscheibe 23 und dem
Hebel 30 in Drehung versetzt, um die Sauger 33 gegen die Rollen 4 und 5 in einer Richtung zu verschieben, die der Zuführrichtung entgegengesetzt
ist. Während dieser Bewegung , die im folgenden als -"Rücklauf-" oder
"Anzeigetakt11 der Rückführvorrichtung 84, d. h. der Sauger 33 und der
Wellen 27 und 32 bezeichnet wird, befinden sich die Sauger 33 in Verbindung mit der oben erwähnten Saugquelle (nicht dargestellt), die mit der Welle
27 verbunden ist, und gelangen mit der Bahn 2 in Eingriff. Die letztere, die frei von den Rollen 55 und 56 ist, wird von den Saugern 33 nach hinten
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verschoben , die niedergedrückte Führungskante des Schlitzes 3, welche
unterhalb des Schneidemessers 77 angeordnet ist, gegen die Schneidekante 77' anstößt.
Daraufhin tritt ein weiterer Vorschub der Welle 72 ein, welcher dafür
sorgt, daß sich die Arme 75 in eine Schneideebene bewegen, die im wesentlichen im rechten Winkel zu dem Bahnweg angeordnet ist und durch den
letzteren hindurch verläuft, und daß scharfe Kanten 75' mit der Schneidekante
77' zusammenwirken, um die Abschnitte 3' und 3' ' entlang der exakt mit demSchlitz 3 in einer Linie liegenden Schnitte durchzutrennen.
Danach wird die Welle 72 zurückgeführt, was somit dem Elementl3 ermöglicht, das abgeschnittene Etikett zu entfernen und das - selbe
in die vorerwähnte Aufklebe stellung zu überführen. Soweit es die Welle betrifft,so ist festzuhalten, daß während eines ersten Abschnittes ihrer
Arbeite- oder Steuerbewegung gegen den Bahnweg die Feder 79 im wesentlichen unbelastet bleibt, wohin-gegen der vorerwähnte weitere Abschnitt
der Arbeitsbewegung der Welle 72 die Feder 79 zusammendrückt und zwar wegen des Stoßelementes 80, welches daran gehindert
ist, sich weiter nach vorn zu bewegen, weil es gegen die Bahn 2 anstößt. Selbstverständlich ist die Feder 79 so ausgewählt, das sie
verformt wird, bevor die Bahn von dem Stoßelement 80 zerrissen wird.
Soweit es die Rückführvorrichtung 84 betrifft, kann die flexible Leitung
mit der nicht gezeigten Saugquelle mittels eines Verteilers verbunden oder von ihr getrennt werden, welcher Verteiler so konstruiert ist, daß
er eine Verbindung zwischen den Saugern 33 und der Saugquelle lediglich während des Registriertaktes der Rückführmittel 84 ermöglicht. In dem
Falle, wenn der oben genannte Verteiler nicht verwendet wird und die Sauger 33 dauernd mit der Saugquelle in Verbindung stehen, wirkt die
Rüclcführvorrichtung als eine Bremsvorrichtung während eines letzten
Abschnittes jedes Vor schub Schrittes der Bahn 2. Dies ist auf die
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Tatsache zurückzuführen, daß die Länge des Hubes der Sauger 33 nur
ein Bruchteil der Länge ist, um die die Bahn 2 bei jedem Schritt durch die
Vorschubvorrichtung 82 nach vorne bewegt wird.
Die Zuführ- und Schneidevorrichtung, die oben beschrieben worden ist,
wird besonders dann eingesetzt, wenn Marken oder Etiketten Höchgeschwindigkeits-Einwickelmaschinen
zugeführt werden, welche wenigstens sieben Zigarettenpäckchen pro Sekunde einwickeln können und bei denen
eine Marke oder ein Etikett auf jedes einzelne Päckchen aufgebracht, d. h. aufgeklebt wird.
Das obige gehört zu vielen Ausführungen der oben beschriebenen Vorrichtung,
wobei eine der Ausgestaltungen darin besteht, daß an dem Ende jedes
Vorschubschrittes die Bahn 2 nicht mit irgend einem Registrierglied kollediert. In anderen Worten: die Registrierung eines Schlitzes 3 auf
der Schneide ebene, das ist die Ebene, auf der die Schneidevorrichtung
arbeitet, tritt nicht auf während eines letzten Abschnittes jedes Vorschubschrittes.
Dementsprechend kann die Bahn 2 nach vorne mit jeder Geschwindigkeit befördert werden, ohne dass eine Gefahr besteht, dass
eine Kante des Schlitzes durch sein Anstoßen an ein ortsfestes Registrierelement
oder Anschlagelement verformt wird.
Obwohl die Vorrichtung zum Vorschub der Bahn sich von der gemäß der
bevorzugten, oben beschriebenen Ausgestaltung unterscheiden kann, ist zu bemerken, daß die Vorschubvorrichtung 82 besonders geeignet ist,
die Bahn 2 in einer besonders hohen Geschwindigkeit nach vorn zu befördern, und zwar aufgrund der Tatsache, daß sie keine hin und her schwingende
Vorrichtung ist und dementsprechend nicht am Ende eines jeden Vorschubschrittes abgebremst werden muß, wobei das Anhalten der Bahn
mittels einfachen Entfernen der Vorschubvorrichtung 82 von der Bahn 2
mit den Rollen 55 und 56 erreicht wird, während diese noch bei
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im wesentlichen voller Geschwindigkeit ro-tieren. Soweit es die
Registrierung betrifft, ist zu bemerken, dass die Bewegung nach rückwärts, durch welche die Führungskante des Schlitzes 3 in Berührung mit
dem Registrierelement gebracht wird, sehr kurz im Vergleich zur Länge des Vors chubs ch ritte s sein kann. Dementsprechend kann die Verschiebung
nach rückwärts in kurzer Zeit erfolgen, und zwar auch dann, wenn die Anlage mit niedriger Geschwindigkeit läuft, d.h. mit eine r Geschwindigkeit,
die gering genug ist, um jegl-iche Verformung oder Verbiegung der Führungskante zu vermeiden, wenn sie gegen das Registrierelement anschlägt.
Eine sehr wichtige Ausgestaltung, die beschrieben werden muss, besteht
darin, daß die oben erwähnte Verschiebung nach rückwärts darauf zurückzuführen ist, daß die Bahn nach rückwärts gezogen und nicht gedrückt
wird. Mit anderen Worten: Die Verschiebung nach rückwärts wird nicht durch irgend ein bewegbares Element erzeugt, welches mit dem zu registrierenden
Schlitz in Eingriff gelangt und diesen zurück zur Schneideebene verschiebt, sondern einfach dadurch, daß es mit der Bahn 2 in einer
Stellung oberhalb der Schneideebene in Eingriff gelangt und die Bahn 2 nach rückwärts zieht. Daher ist keine Stoßvorrichtung erforderlich, die
dadurch, daß sie mit dem zu registrierenden Schlitz in Eingriff gelangt
und ihn zurück zur Schneideebene drückt, die Kanten des Schlitzes verformen könnte .
Obwohl eine andere Rückführ- oder Registriervorrichtung anstatt der,
die in der bevorzugten , oben beschriebenen Ausführungsform benutzt wird,
eingesetzt werden kann, ist festzuhalten, daß die Sauger 33 in besonderer Weise für Registrierzwecke geeignet sind. Es ist in der Tat festzuhalten,
daß sobald wie die Führungskante des zu registrierenden Schlitzes 3 an das Registrierelement angrenzt, die Sauger 33 ihre Gleitbewegung ent.-lang
der Bahn beginnen, wobei sie dabei eine statische Zugkraft aufbringen, die einen konstanten und positiven Kontakt zwischen der
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Führungskante und dem Registrierelement sicher stellt.
Eine weitere wichtige, hier darzustellende Ausgestaltung besteht darin,
dass das Registrierelement relativ zum Bahnweg ortsfest angeordnet ist, und dass nach Kontakt mit der Führungskante keine Relativbewegung
zwischen dem letzteren und dem Registrierelement entsteht; dementsprechend ist keine Möglichkeit gegeben, dass die Führungskante während
des Sehneidevorganges verbogen wird.
In der bevorzugten Ausführungsform,1 die oben dargestellt -worden ist,
wird als Registrierelement ein ortsfestes Schneidemesser 77 verwendet.
Es ist jedoch selbstverständlich, daß jedes andere ortsfeste Element, welches in der Schneideebene angeordnet ist und in der Lage ist, mit der
nieder-gedrückten Führungskante in Eingriff zu gelangen, anstatt des
ortsfesten Schneidemessers verwendet werden kann. Im besonderen kann das Schneidemesser 77 durch zwei ortsfest angeordnete Messerabschnitte
(nicht weiter dargestellt) ersetzt werden, die in der Lage sind, mit den Armen 75 zusammen zu wirken und zwischen denen ein separates,
ortsfestes zentrales Registrierelement (nicht weiter gezeigt) angeordnet
ist, um mit der niedergedrückten Führungskante des Schlitzes 3 zusammen
zu wirken. In der bevorzugten, oben beschriebenen Ausführungsform arbeitet
die erfindungsgemäße "Vorrichtung mit einer bekannten Übertragungsvorrichtung
zusammen, nämlich der Übertragungsvorrichtung 14, 11, 13. Selbstverständlich kann diese Vorrichtung, die ebenso wie die Einwickelmaschine
und die Fördereinrichtung 15 , 16, 17, 18 , 19, 20 nicht Teil der Erfindung ist, durch jede andere geeignete Übertragungsvorrichtung
ersetzt werden. In dem Falle, in dem eine Übertragungsvorrichtung benutzt wird, die nicht irgendwelche Mittel zum Tragen und Halten des zu
schneidenden Etikettes aufweist, muß eine Trage- und Halteplatte (nicht
gezeigt) oder dergleichen vorzugsweise an der Wand 1 unterhalb des
ortsfesten Schneidemessers und in einem Abstand von diesem befestigt
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werden, damit das Stoßelement 80 und das bewegbare Schneidemesser arbeiten kann.
Patentanwälte Dipl.-lng. Horst Rose Dipl.-lng. Peter Kosel
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Claims (11)
- DIPL.-ING. HORST ROSE DIPL-ING. PETER KOSELPATENTANWÄLTE3353 Bad Gandershelm, £0. J U Il 1978Postfach 129Hohenhöfen 5Telefon: (05382) 2842Telegramm-Adresse: Siedpatent BadgandershelmG. D Societä per Asioni υη,,,.ΑΜ.π-Ν,.Patentgesach vom ^ .G. D Societi per Azioni40133 BOLOGNA (Italy), Via Pomponia, 10ItalienANSPRÜCHElführ- und Schneidevorrichtung für Blattmaterial in Form einer kohtSiiuierlichen, an im wesentlichen in gleichem Abstand angeordneten, mittig durch die Bahn verlaufenden Querschlitzen in Teilstücke zu schneidenden Bahn, mit einem Bahnweg für die Bahn, gekennzeichnet durch eine Schneidevorrichtung (81), die mit dem Bahnweg in Verbindung steht und quer dazu angeordnet ist und ein in einer Schneideebene durch den Bahnweg bewegbares Schneideelement (75) aufweist, durch eine Zuführvorrichtung (82) für die Bahn (2), um die Bahn der Schneidevorrichtung schrittweise zuzuführen, ferner durch ein ortsfestes Registrierglied, welches in der Schneideebene auf einer Seite des Bahnwegs angeordnet ist, weiterhin durch hin- und herbewegbare, auf der anderen Seite des Bahnweges angeordnete und gegen den Bahnweg zum Niederdrücken der Führungskante eines unterhalb der Schneideebene angeordneten Schlitzes wirkende Stoßmittel (80), und schließlich durch Rückführ mittel (84), um mit der Bahn oberhalb der Schneideebene in Eingriff zu gelangen-2-909807/0777Bankkonto: Norddeutsche Landesbank, Filiale Bad Gandershtlm, Kto.-Nr.22.118.970 · Postscheckkonto: Hannover 66715 970-2- 2832Θ19und die Bahn nach hinten zu ziehen, bis die niedergedrückte Führungskante gegen das Registrierelement an der Schneideebene anschlägt.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahnzuführvorrichtung (82) zwei Rollen (55, 56), die auf entgegengesetzten Seiten des Bahnweges oberhalb der Schneideebene angeordnet sind, Antriebsmittel zum schrittweisen Drehen der beiden Rollen und Mittel aufweist, die Rollen zu halten und sie relativ zueinander und quer zum Bahnweg zwischen einer ersten Stellung, in der die Rollen die Bahn (2) zwischen sich festklemmen,und einer zweiten Stellung, in der keine Klemmkraft ausgeübt wird, zu verschieben.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführvorrichtung Saugelemente (33) aufweist, welche entlang des Bahnweges hin- und her schwingen und mit der Bahn (2) in einer Stellung oberhalb der Schneideebene und wenigstens während ihrer Bewegung weg von der Schneideebene in Eingriff stehen.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßelemente (80) von dem bewegbaren Schneideelement (77) zur Bewegung damit gehaltert sind und dass elastische Elemente, die parallel zur Richtung dieser Bewegung angeordnet sind, vorgesehen sind, um eine relative Bewegung zwischen den Stoßelementen und dem bewegbaren Schneideelement zu gestatten.
- 5. Zuführ- und Schneidevorrichtung für Blattmaterial in Form einer kontinuierlichen, in Teilstücke an im wesentlichen in gleichem Abstand zueinander angeordneten, mittig durch die Bahn verlaufenden Querschlitzen zu schneidende Bahn, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung einen Bahnweg für die Bahn (2), Schneidemittel, die mit dem Bahnweg-3-909807/0777283201S-in Verbindung stehen und quer dazu angeordnet sind, -wobei die Schneidemittel ein ortsfestes Schneideixiesser und ein bewegbares Schneidemesser aufweisen, die auf entgegengesetzten Seiten des Bahnweges angeordnet sind, um scherenartig auf einer durch den Bahnweg verlaufenden Schneideebene zu arbeiten , eine Bahnzuführvorrichtung .(82^7Um die Bahn zu den Schneidemitteln schrittweise zu befördern, hin- und her schwingende Stoßelemente (8O)7 die auf der gleichen Seite des Bahnweges -wie das bewegbare Schneidemesser (75) angeordnet sind und gegen den Bahnweg betätigbar sind, um die Führungskante eines Schlitzes (3), die unterhalb der Schneideebene angeordnet ist, niederzudrücken,und Rückführmittel aufweist, die mit der Bahn (2) oberhalb der Schneideebene in Eingriff gelangen und die Bahn (2) nach hinten ziehen, bis die niedergedrückte Führungskante gegen eine Schneidekante (77*) des stationären Schneidemessers (77) anschlägt.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführvorrichtung (82) zwei Rollen (55, 56)^ die auf entgegengesetzten Seiten des Bahnweges oberhalb der Schneideebene angeordnet und jeweils um Achsen, die parallel zum Bahnweg und im rechten "Winkel zur Zuführvorrichtung verlaufen, drehbar sind, Iviittel zur Halterung der Rollen und zum Hin- und Herbewegen derselben quer zu den Achsen und relativ zueinander zwischen einer ersten Stellung* in der die Rollen die Bahn(2) auf dem Bahnweg zwischen sich festklemmen, und einer zweiten Stellung, in der die Rollen voneinander entfernt sind, und Antriebsmittel aufweist, um die Rollen um die Achsen schrittweise zu verdrehen, wobei die Antriebsmittel und die hin- und herschwingenden Haltemittel aufeinander zeitlich so abgestimmt sind, daß die Verschiebung der .Rollen aus der zweiten Stellung in die erste Stellung dann, -wenn die Antriebsmittel in Ruhe sind,und die Verschiebung der Rollen aus der ersten Stellung909807/07772632Q19in die zweite Stellung stattfindet, während die Rollen von den Antriebsmitteln in Drehung versetzt sind.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführmittel eine Vielzahl von Saugern (33), die mit^einer Saugquelle verbindbar und gegenüber dem Bahnweg oberhalb der Schneidebene angeordnet sind, und hin- und her schwingende Haltemittel für die Sauger aufweisen, um die letzteren entlang des Bahnweges zu und von den Schneidemitteln weg zu verschieben, wobei die Sauger mit der Saugquelle wenigstens während ihrer Bewegung von den Schneidemitteln weg in Verbindung stehen und wobei die hin- und her schwingenden Haltemittel und die Antriebsmittel zeitlich so koordiniert sind, daß die Bewegung der Sauger von den Schneidemitteln weg vor der Bewegung der Rollen (55, 56) in die zweite Stellung beginnt.
- 8. Zuführvorrichtung für eine Bahn aus Blattmaterial , gekennzeichnet durch Mittel zum Erhalten eines Anschlages für einen auf der Bahn (2) durchgeführten Arbeitstakt, wobei die Vorrichtung die Bahn, die teilweise mittels querverlaufenden Schlitzen (3) in Stücke durchtrennt ist, einen Bahnweg für die Bahn, eine Bahnzuführungsvorrichtung, die mit der Bahn in Eingriff gelangt und dieselbe in Längsrichtung bewegt, ferner Bahnrückführmittel, die mit der Bahn in Eingriff gelangen und dieselbe in Längsrichtung in einer Richtung bewegen, die entgegengesetzt zur Zuführrichtung verläuft, und schließlich Bahnhaltemittel, die mit einem der Schlitze in Eingriff gelangen, um die Bahn an den Haltemitteln gegen die Bewegung in Rückführrichtung festzuhalten, wobei die Rückführmittel mit dem Bahnweg in einer Stellung oberhalb der Haltemittel in Zuführrichtung zusammen wirken und wobei die Rückführ- und Haltemittel so auf die Bahn ein-' wirken, daß der Abschnitt der Bahn zwischen den Halte- und den-5-909807/077 7Rückführmitteln gespannt ist und den Schlitz an den Haltemitteln hält, um einenAnschlag für den Arbeitstakt zu erhalten,der durchzuführen ist, besitzt.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel Schneidemittel zum Durchtrennen der Bahn (2) an den Schlitzen und Umbiegemittel aufweisen, die unterhalb der Schneidemittel in Zuführrichtung gesehen angeordnet sind, um die Bahn durch Umbiegen einer Kante eines Schlitzes zu deformieren, sodaß die Kante so ausgebildet ist, dass sie mit den Haltemitteln in Eingriff gelangen kann.
- 10, Zuführvorrichtung für eine Bahn aus Blattmaterial, welche teilweise durch Querschlitze in Stücke von im wesentlichen gleicher Länge durchtrennt ist, gekennzeichnet durch Mittel zum Erhalten eines .Ä?echlagsfür einen Schneidevorgang, der an der Bahn (2) an den Schlitzen (3) durchzuführen ist, wobei die Vorrichtung einen Bahnweg für die Bahn , Biegemittel , die mit dem Bahnweg zusammenwirken, um eine Kante eines Schlitzes (3) aufzubiegen, Haltemittel, die relativ zu dem Bahnweg an einer Schneide stellung befestigt sind, an der der Schneidevorgang durchzuführen ist, und die so ausgebildet sind, daß siesowie mit der gebogenen Schneidekante in Eingriff gelangen, Zuführmittel, um mit der Bahn in Eingriff zu gelangen und die Bahn in Längsrichtung schrittweise und in einer Zuführrichtung hin zu den Biegemitteln zu bewegen, aufweist, wobei die Biegemittel in Zuführrichtung unterhalb der Haltemittel angeordnet sind und die Mittel zur schrittweisen Zuführung so ausgebildet sind, daß bei jedem Schritt eine Strecke der Bahn weiter befördert wird, die größer ist als die Länge der Bahnstücke, und dassein Schlitz am Ende eines jeden Schrittes zwischen den Biegemitteln und den Haltemitteln angeordnet ist, und durch Rück-909807/0777führmittel, die oberhalb der Haltemittel angeordnet sind und im wesentlichen am Ende eines jeden Zuführschrittes betätigbar sind, um mit der Bahn in Eingriff zu gelangen und sie nach rückwärts in einer Rückführrichtung zu bewegen, die entgegengesetzt der Zuführrichtung ist, um das gebogene Ende in Berührung mit den Haltemitteln zu bringen, wobei die RücRführ- und die Haltemittel so auf die Bahn einwirken, daß die Strecke der Bahn zwischen den Haltemitteln und den Rückführmitteln gespannt ist und die gebogene Kante in Berührung mit den Haltemitteln an der Schneide stellung festhält, um eine Anschlag für den an dem Schlitz vorzunehmenden Schneidevorgang zu erzielen.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, da/3 die Haltemittel in den Schneidemitteln bzw. der Schneidevorrichtung enthalten sind.Patentanwälte Dipl.-Ing. Horst Rose Dipl.-Ing. Peter Kosel909807/0777
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