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Fahrzeugradfelge mit einem Luftreifen
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Die Erfindung bezieht sich auf Fahrzeugradfelgen mit einem Luftreifen,
dessen mit zugfesten Kernringen verstärkten Wulste auf von äußeren Felgenhörnern
begrenzten Auflageflächen auf dem Außenmantel der Radfelge abgestützt sind und der
einen im Bereich seiner Lauffläche eingebetteten zugfesten Gürtel aufweist, wobei
die Felgenhörner in einen unter einem vergleichsweise flachen Winkel gegen die Durchmesserebene
geneigten radial inneren und einen unter einem steilen Winkel geneigten radial äußeren
geraden Teilabschnitt unterteilt sind.
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Die nach bekannten Vorschlägen (z.B. deutsche Auslegeschrift 2 438
632) gekröpfte Form der Felgenhörner mit einem ausgeprägten Knick in dem Richtungsverlauf
der beiden Teilabschnitte beweckt eine funktionale Unterteilung, wofür auch noch
die Abstimmung auf die Lage der Kernringe in den Reifenwulsten von Bedeutung ist:
Der nur wenig gegen die Durchmesserebene des Rades geneigte innere Teilabschnitt
bildet einen wirksamen Anschlag für die Reifenwulste und sichert dadurch den festen
und rundlaufgenauen Sitz des Reifens auf der Felge, während der wesentlich steiler
dagegen abgewinkelte äußere Teilabschnitt den unmittelbar sich an die Wulste anschließenden
Randzonen der Reifenseitenwände eine Auflage- und Anschlagfläche für vorwiegend
radiale Einfederungsbewegungen bietet. Die bekannten Fahrzeugräder erfüllten in
der Praxis zwar die sowohl in den zuverlässigen Sitz und genauen Rundlauf der Reifen
als auch in den damit möglichen Fahrkomfort gesetzten Erwartungen.
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Als anscheinend unvermeidlicher Nachteil stellte sich aber die mangelnde
Progressivität in der Federungscharakteristik heraus. Dieser vor allem auf den Fahrkomfort
sich auswirkende Hangel konnte auch mit weitergehenden anderen Vorschlägen, beispielsweise
gemäß der deutschen Offenlegungsschrift 2 130 261 die äußeren Felgenabschnitte als
Stützfläche für die ausbiegenden Reifenseitenwände axial abzuwinkeln, nicht befriedigend
behoben werden.
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Der Erfindung liegt als Aufgabe eine neuartige Gestaltung des Doppelgebildes:
Radfelge - Luftreifen zugrunde mit dem Ziel, die zum abgestuften Abstützen auf dem
hierfür vorgesehenen äußeren Teilabachnitt der Felgenhörner führenden Federbewegungen
der Reifenseitenwände mit deutlich progressiver Charakteristik ablaufen zu lassen
und als Folge davon auch den gebotenen Fahrkomfort zu verbessern.
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Nach der Erfindung kennzeichnen sich Fahrzeugradfelgen der eingangs
geschilderten Art durch eine im Bereich des äußeren Teilabschnittes der Felgenhörner
an die den Wulsten benachbarten Seitenwände des Reifens angeformte umlaufende Rippe,
die im unbelasteten Gebrauchszustand des Reifens keine oder nur eine im wesentlichen
spannungsfreie Berührung mit dem gegenüberliegenden äußeren Teilabschnitt der Felgenhörner
hat und mit zunehmender Belastung im Anschlag gegen den Teilabschnitt im direkten
Verhältnis zunehmend verformbar ist. Vorteilhaft weist die Rippe im spannungsfreien
Zustand eine kuppenartig abgerundete Querschnittsform auf, wiewohl auch andere,
zweckmäßig zur Basis hin sich verbreiternde Querschnittsformen denkbar und praktikabel
sind.
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Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe mit überraschend einfachen
Mitteln. Die über die Oberfläche der Reifenseitenwände wulstartig vorspringende
Umfangsrippe wird im Belastungsfall auf den als starre Anschlagsfläche wirkenden
äußeren Teilabschnitt der Felgenhörner niedergedrückt und je nach der Höhe des Belastungsstoßes
mehr oder weniger stark abgeflacht, so daß mit zunehmender Belastung die aus der
elastischen Verformung herrührende Rückstellkraft sich ebenfalls zunehmend erhöht.
Die Federung erhält auf diese Weise die erwünschte Progressivität.
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Die erfindungsgemäße Stützrippe ist weder in ihrer Gestaltung und
Zuordnung zu dem definierten Bereich der Radfelge noch in ihrer Aufgabe und Wirkungsweise
mit den ausschließlich dem besseren Abdichten dienenden bekannten Verrippungen im
Wulstbereich der Reifen z.B. gemäß der deutschen Patentschrift 938 767 zu vergleichen.
Hiergegen spricht schon
ihre Anordnung in relativ zur Radfelge beweglichen
Teilen der Reifenseitenwände außerhalb des eigentlichen Wulstbereiches. Da außerdem
der mit dem äußeren Teilabschnitt der Felgenhörner und dem benachbarten Reifenwulst
im Bereiche des Ubergangsknickes zwischen den beiden Teilabschnitten gebildete abgeschlossene
Ringraum mit den wechselnden Verformungen der Rippe Volumenänderungen erfährt, ist
gemäß einem Teilmerkmal der Erfindung vorgesehen, daß die Rippe mindestens zwei
in gegenseitigen Bogenabständen über ihren Umfang verteilte Durchbrechungen aufweist.
Ganz im Gegensatz zu einer Dichtrippe wird damit der abgeschlossene Ringraum in
ständiger Verbindung zur Außenatmosphäre gehalten und dem unerwünschten Entstehen
eines t;ber- oder Unterdruckes vorgebeugt.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch
dargestellt. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt ein Teilstück einer Fahrzeug-Radfelge
mit aufgezogenem Luftreifen im Querschnitt, wobei die Vollinien den Zustand des
gebrauchsfertig aufgeblasenen Reifens ohne Last. die gestrichelten Linien dagegen
den Zustand unter verhältnismäßig hoher Belastung wiedergeben.
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Die gezeichnete Radfelge 1 trägt auf ihrem Umfang einen Luftreifen
2, der in dem besonderen Ausführungsbeispiel als schlauchloser Reifen ausgebildet
ist. Die Erfindung ist aber nicht hierauf beschränkt, sondern wäre ebenfalls auf
Luftreifen mit eingelegten Schläuchen ohne Wirkungseinbuße anwendbar. Der Luftreifen
2 ist mit den üblichen, zwischen den beiden Wulsten 21 durchlaufenden und an Kernringen
3 in den Wulsten verankerten textilen oder metallischen Verstärkungseinlagen 4 versehen.
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Seine der Wirkung des Innendruckes nachgebende Ausdehnungsfähigkeit
findet ihre Grenze in radialer Richtung an einem nicht weiter dargestellten zugfesten
Gürtel, der im Bereich der Lauffläche über den Verstärkungs einlagen 4 eingebettet
ist und die Querschnittsform des Reifens im aufgeblasenen Gebrauchszustand wesentlich
bestimmt.
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Die Radfelge 1 läuft nach beiden Stirnseiten in aus jeweils zwei gegeneinander
abgeknickten Teilabschnitten 11, 12 gebildete Felgenhörner aus.
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Der innere Teilabschnitt 11 dient zum axialen Festlegen der Reifenwulste
21 und ist unter einem verhältnismäßig kleinen Kegelwinkel gegen die Durchmesserebene
schräggestellt, während der wesentlich steiler verlaufende äußere Teilabschnitt
12 normalerweise keine Berührung mit der ihm zugekehrten Reifenseitenwand hat. In
dieser bestimmten Zone ist eine umlaufende Rippe 22 an die Seitenwand angeformt.
Die Rippe 22 hat gemäß der gezeichneten Ausführungsform eine kuppenartig abgerundete
Querschnittsgestalt und ist mit einer ausgeprägten Hohlkehle 23 gegen den an dem
inneren Teilabschnitt 11 des Felgenhornes anliegenden Reifenwulst 21 abgeaetzt.
Ihre Querschnittshöhe ist so bemessen, daß sie im gebrauchsfertig auf der Felge
1 montierten und aufgeblasenen Zustand des praktisch noch unbelasteten Reifens 2
keine oder - der gezeichneten Darstellung entsprechend - eine nur geringfügige,
noch nicht zu Verformungen führende Berührung mit der Gegenfläche des Teilabschnittes
12 hat. Erst mit einsetzender Belastung flacht sie sich zunehmend mehr und mehr
ab, bis die etwa die Endstellung bezeichnende gestrichelt angedeutete Form erreicht-ist.
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flber mehrere über ihren Umfang verteilte, durch die gestrichelte
Grundlinie 24 angedeutete Radialschlitze ist die Rippe 22 mehrfach unterbrochen,
um eine ständige Verb-indung der abgeschlosaenen Hohlkehle 23 zur Außenatmosphäre
zum Ausgleichen von Druckunterschieden herzustellen.
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L e e r s e i t e