DE2831355A1 - Kastenmoebel mit ueber scharniere angelenkter fronttuer und eingesetztem einbaugeraet - Google Patents
Kastenmoebel mit ueber scharniere angelenkter fronttuer und eingesetztem einbaugeraetInfo
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Description
Anmelder: Firma Richard Heinze GmbH & Co KG, Eupener Straße 4900 Herford
"Kastenmöbel mit über Scharniere angelenkter Fronttür und eingesetztem Einbaugerät"
Die Erfindung betrifft ein Kastenmöbel mit einer mittels Scharnieren angelenkten Fronttür und einem innerhalb des
Kastenmöbels angeordneten Einbaugerät mit Gerätefronttür,
z. B. Kühlschrank, wobei das Scharnier einen Scharnierarm und ein über zwei schwenkbeweglich gelagerte Gelenkhebel damit
verbundenes, in einer Einlaßöffnung der Fronttür eingesetztes Einlaßgehäuse aufweist.
Bei Einbauküchen ist es bekannt, Einbaugeräte, insbesondere Kühlschränke, vollständig mit Schränken zu umbauen. Bei dieser
bekannten Lösung sind der das Einbaugerät umgebende Schrank und das Einbaugerät für sich selbständig funktionsfähig. Die
Fronttür des Kastenmöbels ist über einen Mechanismus mit der Fronttür des Einbaugerätes verbunden, welcher sicherstellt,
daß beim öffnen der Fronttür des Kastenmöbels gleichzeitig
die Fronttür des Einbaugeräts mit geöffnet wird. Eine solche
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Lösung ist nicht nur technisch sehr aufwendig und demzufolge teuer,
sie hat auch zur Folge, daß ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf
gegenüber einem nicht umbauten Einbaugerät entsteht.
Es ist ferner bekannt, in Einbauküchen die Einbaugeräte, beispielsweise
Kühlschränke zwischen benachbarte Einbauschränke zu stellen und die Vorderfront solcher Kühlschränke mit Blenden zu kaschieren,
welche die Frontfarbe und Frontstruktur der benachbarten Türen von Einbauschränken aufweisen. Diese Lösung hat zwar einen vergleichsweise
geringen Platzbedarf, es entsteht jedoch nicht das heute häufig gewünschte homogene Erscheinungsbild der Einbauküche, bei
dem man bei geschlossenen Fronttüren nicht mehr sehen kann, hinter welchen Fronttüren sich Einbaugeräte befinden.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, ein Kastenmöbel der eingangs erwähnten Art zu schaffen, welches ein ebenso perfektes Erscheinungsbild hat wie
die zuerst erläuterte Lösung, jedoch eine preiswertere Herstellung
bei einem geringeren Raumverlust ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einem Kastenmöbel der eingangs erwähnten Art der Scharnierarm an der Seitenwand des Einbaugeräts
befestigt und an dem Einlaßgehäuse mindestens ein BefestigungsfJansen
angeformt, der an der benachbarten Stirnseite der Gerätefronttür anliegt und daran befestigt ist und der sich zumindest
annähernd senkrecht zur Längsebene der Fronttür erstreckt.
Bei dem erfindungsgemäßen Kastenmöbel mit Einbaugerät genügt lediglich ein einfacher Scharniersatz, der sowohl die Fronttür
des Einbaugeräts als auch die Verblendungstür des Kastenmöbels
trägt. Im montierten Zustand sieht man der Fronttür des Kastenmöbels nicht an, daß sich hinter ihr ein Einbaugerät verbirgt.
Die Fronttür des Kastenmöbels kann vollkommen harmonisch in das Fugenbild der umgebenden Anbauschränke eingepaßt werden. Die
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Montage des Scharnierarms läßt sich sehr einfach an der mit geringen
Fertigungstoleranzen hergestellten Seitenwand des Einbaugeräts vornehmen, beispielsweise durch einfaches Anschrauben.
Bei einer bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung besitzt der
Scharnierarm ein U-förmiges, zur benachbarten Möbelseitenwand
hin offenes Querschnittsprofil, dessen Basis an der Außenfläche der Seitenwand des Einbaugeräts anliegt und mittels Durchgangsschrauben, welche in der Basis vorgesehene Öffnungen durchsetzen,
an der Seitenwand befestigt sind.
Es hat sich ferner- als zweckmäßig erwiesen, daß an dem Einlaßgehäuse
ein parallel zur Längsebene der Fronttür sich erstreckender Flansch angeformt ist, der an der Außenfläche der Gerätefronttür
anliegt und mittels einer ihn durchsetzenden Schraube mit der Gerätefronttür verbunden ist.
Es hat sich ferner als zweckmäßig erwiesen, daß das Einlaßgehäuse als zylindrisches Topfgehäuse ausgebildet ist, an dessen den Gelenkhebeln
diametral gegenüberliegender Seite der parallel zur Längsebene der Fronttür sich erstreckende Flansch angeordnet ist
und an dessen Seiten spiegelsymetrisch zu der durch die Mitte der Gelenkhebel und den Mittelpunkt des Topfgehäuses verlaufenden
Mittellinie des Scharniers zwei Befestigungsflansche für die Gerätefronttür angeordnet sind.
Bei dieser Ausführungsform wird die Gerätefronttür über insgesamt
drei Flansche mit dem Topfgehäuse verbunden: Die beiden
seitlich angeordneten Befestigungsflansche liegen an der Stirnseite
der Gerätefronttür an, der einzelne, parallel zur Längsebene der Fronttür sich erstreckende Flansch liegt an der Außenseite
der Gerätefronttür an. Die erwähnten Flansche sind jeweils von Befestigungsschrauben durchsetzt, die ihr Widerlager in
Muttern haben, welche in der Gerätefronttür liegen.
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Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der
Scharnierarm in seiner Längsrichtung verlaufende Langlöcher auf und die im Topfgehäuse angeformten Flansche weisen quer zu dieser
Richtung verlaufende Langlöcher auf. Diese Anordnung der Langlöcher
ermöglicht das Justieren der Gerätefronttür und der Fronttür des Kastenmöbels.
Es hat sich ferner als zweckmäßig erwiesen, daß der parallel zur Fronttür sich erstreckende Flansch eine Senköffnung zur Aufnahme
des Kopfes der Befestigungsschraube aufweist. Durch die versenkte Lage der Befestigungsschraube kann die darüberliegende
Innenwand der Fronttür des Kastenmöbels glattwandig ausgebildet sein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das
Scharnier als Zuhalte- und Schließscharnier ausgebildet.
Bei einem derartigen Scharnier ist eine an beiden Enden abgekröpfte,
gebogene Blattfeder vorgesehen, deren eines Ende sich an einer Anlagefläche des Scharnierarms abstützt und dessen
anderes Ende das Lagerauge des zweiten, näher an der Mitte des Einlaßgehäuses angelenkten Gelenkhebels umgreift.
Eine derartige Ausführungsform integriert eine zuverlässig funktionierende
und extrem preiswert herstellbare sowie einfach montierbare Schließ- und Zuhalteeinrichtung in das Scharnier und
stellt sicher, daß die Gerätefronttür stets fest geschlossen wird. Dies ist insbesondere wichtig bei Gerätefronttüren von
Kühlschränken. Die mit diesem Scharnier ausgeübte Schließ- und Haltekraft muß so stark sein, daß sie den Lampenkontakt für die
Kühlschrankinnenbeleuchtung betätigen und außerdem den beim Schließen des Kühlschranks entstehenden Luftkissen-Effekt überwinden
kann. Außerdem ist es möglich, daß die Schließkraft von einem Öffnungswinkel von ca. 45 vor der Schließlage bis zur
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-V-Schließlage stets ansteigt.
Schließlich wird erfindungsgemäß noch vorgeschlagen, daß der Scharnierarm ein die freien Schenkel übergreifendes Abdeck- und
Distanzstück aus Kunststoff trägt. Ein solches Abdeck- und Distanzstück aus Kunststoff hat zusätzlich noch eine schützende Funktion
und verhindert beim Einschieben des Einbaugeräts in den Möbelkorpus eine Beschädigung an der Innenfläche der Möbelseitenwand.
Nachstehend wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
anhand der Zeichnung im einzelnen beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht des Kastenmöbels mit eingesetztem
Kühlschrank bei geöffnet gezeigter Fronttür von Kastenmöbel und Kühlschrank, wobei die Fronttür auf der
rechten Seite des Möbelkorpus angeschlagen ist,
Figur 1a eine perspektivische Ansicht des Scharniers in seiner Öffnungsstellung,
Figur 2 eine perspektivische Schnittdarstellung entlang Ebene II II
gem. Figur 1a durch den unteren Teil des Einlaßgehäuses des Scharniers,
Figur 3 eine Seitenansicht des Einlaßgehäuses,
Figur 4 eine Draufsicht auf die Innenseite des Einlaßgehäuses,
Figur 5 einen Horizontalschnitt durch ein im Gegensatz zu Figur 1 links angeschlagenes Scharnier im Einbauzustand bei
geschlossener Fronttür,
Figur 6 die Darstellung gem. Figur 5 bei geöffneter Fronttür,
Figur 7 einen Horizontalschnitt analog Figur 5, bei dem die
Fronttür und die Gerätefronttür weggelassen und vom Scharnier lediglich der Scharnierarm gezeichnet sind,
Figur 8 einen Schnitt entlang einer vertikalen Schnittebene VIII-VIII
gem. Figur 7.
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In einem Kastenmöbelkorpus 1, der auf einem Sockel 1a steht, ist ein Einbaugerätekorpus 3 angeordnet. Die Fronttür 2 des Kastenmöbels
und die Gerätefronttür 4 sind über ein Scharnier 5 an dem Einbaugerätekorpus 3 befestigt.
Das Scharnier 5 besitzt einen Scharnierarm 6 mit Langlöchern 7,
welche im Montagezustand von Befestigungsschrauben 13 durchsetzt werden. Die Befestigungsschrauben 13 sind in als Blechmuttern
ausgebildete Gewindestücke einer Blechlasche 15 eingeschraubt, welche sich im Innern einer Seitenwand 10 des Einbaugerätekorpus
abstützt. Die Befestigung des Scharnierarmes 6 mittels Schrauben dürfte am einfachsten sein. Jedoch sind auch andere Befestigungsmöglichkeiten denkbar, etwa durch am Einbaugerätekorpus 3 angebrachte
oder angeformte Einschub- oder Einsetzöffnungen, die den Scharnierarm 6 fixieren und kraft- und/oder formschlüssig halten
(Nut-Schlitz-Befestigung).
Auch können Einschub- bzw. Einsetzöffnung einerseits und Scharnierarm
6 andererseits im Querschnitt so gestaltet sein, daß eine T- oder schwalbenschwanzführungsähnliche Verbindung entsteht, die
lediglich eine Festlegung des Scharnierarms 6 in Längsrichtung erfordert. Diese Festlegung kann durch an sich bekannte, angeformte,
feder-elastische Rast- und Verriegelungsmittel erfolgen. Der Scharnierarm 6 besitzt ü-förmiges Profil und liegt im Einbauzustand
mit seiner Basis oder seinem Rücken an der Außenfläche der Seitenwand 10 des Einbaugerätes 3 an. Die freien Enden des U-förmigen
Profils ragen in Richtung auf die Innenwand der Seitenwand 9 des Kastenmöbelkorpus 1. In dem schräg aufwärtssteigenden
Bereich des Scharnierarms 6 sind zwei Lageraugen 11 und 12
vorgesehen, welche die Lagerzapfen für einen ersten Gelenkhebel und einen zweiten Gelenkhebel 18 aufnehmen.
Die beiden Gelenkhebel 17 und 18 sind mit ihren jeweils anderen
Enden im Inneren eines Einlaßgehäüses 8 angelenkt. Eine gebogene
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Blattfeder 19 stützt sich mit einem abgekröpften Ende an einer Anlagefläche 31 des Scharnierarms 6 ab. Mit ihrem anderen abgekröpften
Ende umgreift die Blattfeder 19 das Lagerauge des zweiten
Gelenkhebels 18 im Inneren des Einlaßgehäuses 8.
Das Einlaßgehäuse 8 ist als zylindrisches Topfgehäuse ausgebildet mit einem Rand 30, der die Einlaßbohrung 20 in der Fronttür 2
übergreift.
Aus Figuren 7 und 8 ist ein Abdeck- und Distanzstück 14 aus Kunststoff
ersichtlich, welches mit seinem Rücken an der Innenfläche der Seitenwand 9 anliegt.
Am Einlaßgehäuse 8 ist gegenüber den Gelenkhebeln bzw. der Blattfeder
19 ein Flansch 21 vorgesehen, der sich parallel zur Ebene der Fronttür 2 erstreckt. Der Flansch 21 besitzt eine rückwärtige
Senköffnung 29 und ein Langloch 26. In der Senköffnung 29 sitzt
der Kopf einer Schraube 22, welche das Langloch 26 durchsetzt und in einem Gewindebereich der Gerätefronttür 4 bzw. in einem mit
Gewinde versehenen Gegenstück 25 verankert ist.
Von dem Einlaßgehäuse 8 gehen zwei einander gegenüberliegende seitliche Flansche 23 und 23a ab, die in einer zur Ebene des
Flansches 21 senkrechten Ebene verlaufen. An diesen Flanschen 23 und 23a liegt die Stirnseite der benachbarten Gerätefronttür 4 an.
Die Flansche 23 und 23a besitzen vertikal verlaufende Langlöcher 27 und 28, welche von Befestigungsschrauben 24 durchsetzt sind,
die mit im Inneren der Gerätefronttür 4 angeordneten Muttern bzw. mit dem mit Gewinde versehenen Gegenstück 25 zusammenwirken. Auch
ist es nicht ausgeschlossen, daß die Befestigung des Einlaßgehäuses 8 durch angeformte oder nachträglich anbringbare Einschlagoder
Spreizdübel vorgenommen wird, denn diese zu den Schnellbefestigungen zählende Befestigungsart ist im Beschlagwesen seit
längerem üblich.
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Aus den Figuren 5 bis 8 ist auch die Magnet-Dichtungsleiste 16
des Einbaugeräts 3 ersichtlich.
des Einbaugeräts 3 ersichtlich.
Die Fronttür 2 weist eine Einlaßbohrung 20 auf, deren Durchmesser größer ist als der Außendurchmesser des Einlaßgehäuses 8. Hierdurch
wird es möglich, die Fronttür 2 gegenüber der Gerätefronttür 4 zu verschieben und zu justieren. Die Befestigung der Fronttür
2 an der Gerätefronttür 4 kann in beliebiger Weise erfolgen, beispielsweise durch von der Innenseite der Gerätefronttür 4 aus
erfolgendes Verschrauben oder durch Festkleben in der justierten Position.
Abweichend von dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist es möglich, daß nicht sämtliche der am Einlaßgehäuse 8 vorgesehenen Flansche
mit der Gerätief ronttür verbunden sind sondern daß einer oder
mehrere Flansche mit der Gerätefronttür und die übrigen Flansche mit der Fronttür des Kastenmöbels verbunden sind.
mehrere Flansche mit der Gerätefronttür und die übrigen Flansche mit der Fronttür des Kastenmöbels verbunden sind.
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Claims (11)
- Patentansprüche:Kastenmöbel mit einer mittels Scharnier angelenkten Fronttür und einem innerhalb des Kastenmöbels angeordneten Einbaugeräts mit Gerätefronttür, z. B. Kühlschrank, wobei das Scharnier einen Scharnierarm und ein über zwei schwenkbeweglich gelagerte Gelenkhebel damit verbundenes, in einer Einlaßöffnung der Fronttür eingesetztes Einlaßgehäuse aufweist, dadur ch gekennzeichnet , daß der Scharnierarm (6) an der Seitenwand (10) des Einbaugeräts (3, 4) befestigt ist und daß an dem Einlaßgehäuse '(8) mindestens ein Befestigungsflansch (23) angeformt ist, der an der benachbarten Stirnseite der Gerätefronttür (4) anliegt und daran befestigt ist und der sich zumindest annäh.e rnd senkrecht zur Längsebene der Fronttür (2) erstreckt.
- 2. Kastenmöbel nach Anspruch 1,dadurch gekennzeich net, daß der Scharnierarm (6) ein ü-förmiges, zur benachbarten Möbelseitenwand (9) hin offenes Querschnittsprofil aufweist, dessen Basis an der Außenfläche der Seitenwand (10) des Einbaugeräts anliegt und dort befestigt ist.
- 3. Kastenmöbel nach Anspruch 1 und Anspruch 2,dadurch gekennzeichnet, daß der Einbaugerätekorpus (3) eine Einsetz- bzw. Einschuböffnung trägt, die den Scharnierarm (6) aufnimmt, ihn fixiert und kraft- und/oder formschlüssig hält.909885/0196ORiGINAL INSPECTED595 13. Juli 1978
- 4. Kastenmöbel nach Anspruch 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Scharnierarm (6) durch angeformte, feder-elj^astische Rast- und Verriegelungsitiittel· in der Einschub- bzw. Einsetzöffnung festgeiegt ist.
- 5. Kastenmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß an dem Einlaßgehäuse (8) ein parallel zur Längsebene der Fronttür (2) sich erstreckender Flansch (21) angeformt ist, der an der Außenfläche der Gerätefronttür (4) anliegt und mit der Gerätefronttür (4) verbunden ist.
- 6. Kastenmöbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlaßgehäuse (8) als zylindrisches Topfgehäuse ausgebiidet ist, an dessen den Gelenkhebeln (17; 18) diametral gegenüberliegender Seite der parallel zur Längsebene der Fronttür (2) sich erstreckende Flansch (21) angeordnet ist und an dessen Seiten spiegelsymetrisch zu der durch die Mitte der Gelenkhebel (17;18) und den Mittelpunkt des Topfgehäuses (8) verlaufenden Mittellinie des Scharniers (5) zwei Befestigungsflansche (23 und 23a) für die Gerätefronttür (4) angeordnet sind.
- 7. Kastenmöbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Scharnierarm (6) in seiner Längsrichtung verlaufende Langlöcher (7) aufweist und daß die am Topfgehäuse (8) angeformten Flansche (23; 23a; 21) quer zu dieser Richtung verlaufende Langlöcher aufweisen.
- 8. Kastenmöbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der parallel zur Fronttür (2) sich erstreckende Flansch (21) eine Senköffnung (29) zur Aufnahme des Kopfes der Befestigungsschraube (22) aufweist.909885/0196595 13. Juli 1978
- 9. Kastenmöbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Scharnier (5) als Zuhalte- und Schließscharnier ausgebildet ist.
- 10. Kastenmöbel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet , daß eine an beiden Enden abgekröpfte, gebogene Blattfeder (19) vorgesehen ist, deren eines Ende sich an einer Anlagefläche (31) des Scharnierarms (6) abstützt und dessen anderes Ende das Lagerauge des zweiten, näher an der Mitte des Einlaßgehäuses (8) angelenkten Gelenkhebels (18.) umgreift.
- 11..Kastenmöbelkorpus nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichne t, daß der Scharnierarm (6) ein die freien Schenkel übergreifendes Abdeck- und Distanzstück (14) aus Kunststoff trägt.909885/0196
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