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Scharnier mit Zuhalte-Einrichtung, insbesondere für Möbel Zusatz
zu Patent (Anm. P 21 62 637.9-23 Die Erfindung betrifft ein Möbelscharnier mit Zuhalte-Einrichtung
-ein sog. Schnäpperscharnier- mit vorzugsweise zwei, die Möbelteile verbindenden
Gelenkhebeln, wobei die Zuhalte-Einrichtung aus einem annähernd dreieckförmigen,
unter Federwirkung stehenden, im türseitigen Scharnierteil schwenkbar gelagerten
Rastelement besteht, welches in der Endphase des Türschließens mit der Lagerhülse
eines Gelenkhebels einrastend zusammenwirkt.
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Scharniere dieser Art erzeugen -ohne zusätzlich am Möbel anzubringende
kraft- oder formschlüssig wirkende Zuhalte-Einrichtungen (Magnete, Federschnäpper
o. ä.) - die zum Schließen
und Geschlossenhalten einer Tür notwendige
Kraft.
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Aus fertigungs- und montagetechnischen Erwägungen heraus werden daher
in der Möbelherstellung in zunehmendem Maße derartige Scharniere verwendet0 Im Hauptpatent
(Patentanmeldung P 21 62 637.9-23) wird nun ein Scharnier mit Zuhalteinrichtung
beschrieben, welches ein annähernd dreieckförmiges Rastelement aufweist, dessen
Rastkurve beim Schließen der Tür in der letzten Schließphase mit einer Gelenkhebel-Lagerhülse
rastend zusammenwirkt, und zwar zieht das unter Federwirkung stehende Rastelement
mit seiner entsprechend schräg ausgebildeten Nase den türseitigen Scharnierteil
und damit die Tür in die Geschlossenstellung und hält sie dort fest.
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Die Anordnung der auf das Rastelement einwirkenden Feder in der Patentanmeldung
P 21 62 637.9-23 hat jedoch den Nachteil, daß eine relativ hohe bauliche Gestaltung
der Aufnahmekammer notwendig wird. Diese hohe Bauform wird allerdings bei bestimmten
Anwendungsbereichen funktionell oder optisch als Störung empfunden.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein sog. Schnäpperscharnier
zu schaffen, welches bei preiswerter Herstellung und zuverlässiger Rast- und Zuhaltewirkung
eine geringe Bauhöhe, vor allem für das das Rastelement aufnehmende Scharnierteil,
aufweist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Scharnier mit Zuhalte-Einrichtung
der eingangs erwähnten Art so ausgestaltet, daß das Rastelement wenigstens zwei
seitlich angeformte Ansätze aufweist, auf die Federmittel einwirken, wobei die Ansätze
in der Türoffenstellung zugleich als Begrenzungsanschläge für das Rastelement dienen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, die Federmittel
vorzugsweise als Schraubenfedern, Blattfedern oder Tellerfedern auszubilden bzw.
die Federmittel durch federndelastisch ausgebildete Ansätze zu ersetzen.
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Weiter ist vorgesehen, den am Scharniertopf angeformten Ausleger an
seinem freien Ende mit einem zusätzlichen Arretierungszapfen zu versehen, wobei
die Kammer zur Aufnahme der Federmittel und der Ansätze am Rastelement durch nach
unten hin offene Ausnehmungen in diesem Ausleger gebildet werden. Bei dieser Ausführungsform
ist es möglich, beispielsweise bei Verwendung von Schraubenfedern, die Ausnehmung
so auszugestalten, daß sie sich aus zwei radial zum Scharniergehäuse verlaufenden,
kanalartigen Abschnitten und einem diese beiden kanalartigen Abschnitte verbindenden,
als Bewegungsraum für die Ansätze dienenden Abschnitt, zusammensetzt. Die kanalartigen
Abschnitte können hierbei entsprechend der Anordnung der Schraubenfedern entweder
parallel zueinander oder aber im spitzen Winkel aufeinander zu verlaufend angeordnet
sein. In jedem Fall bietet sich die Möglichkeit an, den Raum zwischen den beiden
kanalartigen Abschnitten
für die Anordnung des zusätzlichen Arretierungszapfens
zu verwenden, so daß sich durch diese spezielle Ausbildung besonders kleine Abmessungen
sowohl für den Ausleger in Längsrichtung als auch in der Dicke (6,5 mm, entspr.
etwa 1/3 der Scharniertopftiefe) erreichen lassen.
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Die Erfindung wird im folgenden im Zusammenhang mit den Figuren an
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 in perspektivischer Darstellung eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Scharniers mit einem zylinderförmigen, in eine vorbereitete
Bohrung, beispielsweise einer Möbeltür, einsetzbaren Scharniertopf; Fig. 2 eine
Draufsicht auf die Unterseite des Scharniertopfes, zusammen mit der als Rastelement
dienenden Nase und den zugehörigen Schraubenfedern; Fig. 3 eine Ansicht wie in Fig.
2, jedoch mit geänderter Lage der Schraubenfedern; Fig. 4 einen Schnitt durch den
Scharniertopf gemäß Fig. 3 entlang der Linie A-B der Fig. 3; Fig. 5 eine perspektivische
Detaildarstellung der als Rastelement dienenden Nase, zusammen mit den zugehörigen
Schraubenfedern; Fig. 6 eine Draufsicht auf die Unterseite des Scharniertopfes einer
geänderten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Scharniers;
Fig.
7a und b eine perspektivische Detaildarstellung der bei der Ausführungsform gem.
Fig. 6 als Rastelement dienenden Nase.
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Das in der Fig. 1 gezeigte Scharnier besteht im wesentlichen aus einem
Beschlagteil 1, der in bekannter, nicht dargestellter Weise in verschiedenen Ebenen
justierbar mittels einer Grund-oder Verstellplatte an einer Möbelseitenwand befestigt
werden kann, sowie aus einem zylinderförmigen Scharniertopf 2, welcher z.B. in ebenfalls
bekannter Weise mit Hilfe von am Außenumfang angeformten widerhakenartigen Rippen
3 in einer vorbereiteten Aufnahmebohrung einer Möbeltür verankerbar -ist. Beschlagteil
1 und Scharniertopf 2 sind über ein bekanntes, aus zwei Gelenkhebeln 4, 5 bestehendes
Gelenksystem schwenkbar miteinander verbunden. Die Gelenkhebel 4, 5 sind an ihren
Enden mittels Gelenkachsen 6, 7 bzw. 8, 9 schwenkbar am Beschlagteil 1 bzw.
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am Scharniertopf 2 gelagert.
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Die als Rast element dienende Nase 10 ist mittels einer Gelenkachse
11 schwenkbar in der Innenaussparung 12 des Scharniertopfes 2 angeordnet, wobei
die Gelenkachse 11 im Bereich des Scharniertopfbodens 13 und nahe der Scharniertopfwandung
gelagert ist (Fig. 4).
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Am oberen Rand des Scharniertopfes 2 ist weiterhin ein vorzugsweise
einstückig mit dem Scharniertopf 2 hergestellter Ausleger 14 vorgesehen, der seitlich
radial vom Scharniertopf 2 wegsteht
und dessen mit einem Arretierungszapfen
15 versehene Unterseite bei montiertem Scharnier gegen die Oberfläche der Möbeltür
anliegt. Der Zapfen 15 greift hierbei ebenfalls in eine vorbereitete Bohrung der
Möbeltür, um ein unerwünschtes Verdrehen des Scharniertopfes 2 zu verhindern.
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Wie die Figuren 2 bis 4 zeigen, ist der Ausleger 14 an seiner Unterseite
mit einer Ausnehmung 16 versehen, die aus zwei kanalartigen Abschnitten 17 und 18
sowie aus einem diese verbindenden Abschnitt 19 besteht. Die kanalartigen Abschnitte
17 und 18 dienen zur Aufnahme von Schraubenfedern 20 und 21, die ebenfalls radial
zum Scharniertopf 2 verlaufen. Sie sind zu diesem Zweck in ihrer Breite und Tiefe
dem Durchmesser der Schraubenfedern 20, 21 angepaßt, so daß sie gleichzeitig als
seitliche Stützen für die Schraubenfedern 20, 21 dienen können. Die Schraubenfedern
20 und 21 liegen jeweils mit ihrem einen Ende gegen die Wandung der Aussparung 16
bzw. gegen das geschlossene Ende der kanalartigen Abschnitte 17 bzw. 18 und mit
ihrem anderen Ende gegen Ansätze 22 bzw. 23 an, die am rückwärtigen Teil des Rastelementes
angeformt sind und parallel oder annähernd parallel zur Schwenkachse 11 seitlich
von diesem rückwärtigen Teil des Rastelementes 10 wegstehen. Um ein Abgleiten der
Schraubenfedern 20 und 21 von den Ansätzen 22 bzw. 23 zu vermeiden, sind diese mit
zylinderförmigen Zapfen 24 und 25 versehen, die von den zugehörigen Enden der Schraubenfedern
20 und 21 umgriffen werden. Der mit den Ansätzen 22 und 23 versehene rückwärtige
Teil des Rastelementes 10 reicht durch eine seitliche Öffnung in den Abschnitt 19
der
Ausnehmung 16 hinein, so daß sich die seitlichen Ansätze 22
und 23 beim Schwenken des Rastelementes 10 um die Schwenkachse 11 innerhalb des
Abschnittes 19 bewegen.
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Bei der in der Fig. 1 gezeigten Offenstellung des Scharniers wird
das Rastelement 10 durch die Schraubenfedern 20 und 21 in die Aussparung 12 des
Scharniertopfes 2 hineingeschwenkt, wobei die Ansätze 22 und 23 gegen die dem Rastelement
10 bzw. den seitlichen Ansätzen 22 und 23 benachbarten Abschnitte der Wandung der
Ausnehmung 16 anliegen und somit die Schwenkbewegung des Rastelementes 10 aufgrund
der Wirkung der beiden Schraubenfedern 20 und 21 begrenzen. Wird nun der Scharniertopf
2 zusammen mit der nicht dargestellten Tür in Richtung des Pfeiles C der Fig. 1
in die Türschließlage geschwenkt, so kommt die schräge Fläche 10' des Rastelementes
10 mit der auf der Gelenkachse 6 gelagerten Lagerhülse des Gelenkhebels 4 in Eingriff,
wobei beim weiteren Schwenken des Scharniertopfes 2 in Richtung des Pfeiles C diese
Lagerhülse an der schrägen Fläche 10' entlanggleitet und das Rastelement 10 zunächst
unter Zusammendrücken der Schraubenfedern 20 und 21 zur Seite schwenkt, bis die
auf der Gelenkachse 6 gelagerte Lagerhülse des Gelenkhebels 4 einen Punkt erreicht
hat, an dem das Rastelement 10 unter Entspannung der Schraubenfederns 20 und 21
wieder zurückschwenken kann und dabei den Scharniertopf 2 zusammen mit der Möbeltür
selbsttätig in die Schließlage drückt.
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Bei der in der Fig. 2 gezeigten Ausführungsform sind die beiden
Schraubenfedern
20 und 21 so angeordnet, daß sie bzw. ihre gedachten Verlängerungen einen spitzen
Winkel einschließen, wobei die mit den Ansätzen 22 und 23 zusammenwirkenden Enden
der Schraubenfedern 20 und 21 einen kleineren Abstand voneinander aufweisen, als
die gegen die Wandung der Ausnehmung 16 anliegenden Federenden. Bei der Ausführungsform
gem. Fig. 3 ist die Anordnung der Schraubenfedern 20 und 21 so getroffen, daß sie
parallel zueinander liegen, wobei in beiden Ausführungibrmen der zwischen den Schraubenfedern
20 und 21 verbleibende Raum zur Anordnung des ebenfalls vorzugsweise mit widerhakenartig
wirkenden Umfangrippen versehenen Arretierungszapfens 15 dient.
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Die Figuren 6 und 7a und b zeigen eine besonders kostensparende Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Scharniers. Bei dieser Ausführungsform wird auf gesonderte
Schraubenfedern - verzichtet, statt dessen übernehmen die angeformten, entsprechend
dünn bemessenen, federnd-elastischen als Blattfedern ausgebildeten seitlichen Ansätze
22' und 23' aufgrund ihrer Eigenelastizität die Funktion der Schraubenfedern 20,
21. Zu diesem Zweck sind die Ansätze 22' und 23' beispielsweise einstückig mit dem
Rastelement 10 aus geeignetem, elastischem Material, z.B. aus elastischem Kunststoff
hergestellt, wobei zur Erhöhung der Federwirkung und zur gleichmäßigeren Kraftverteilung
zwischen dem rückwärtigen Ende des Rastelementes 10 und den Ansätzen 22' und 23'
ein Abschnitt 26 verminderter Breite vorgesehen ist. Wie die Fig. 6 zeigt, ist bei
dieser Ausführungsform die Ausnehmung 16' an der Unterseite des Auslegers 14 im
wesentlichen rechteckförmig
ausgebildet und besitzt zwei seitliche
Einschnitte, die als Lagerstellen für die Enden der Ansätze 22' und 23' dienen.
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Auch bei dieser in den Figuren 6 und 7 a und b gezeigten Aus--führungsform
ist der Ausleger 14 wiederum an seinem dem Scharniertopf 2 abgewandten Ende mit
einem Arretierungszapfen 15 versehen. Die Arbeitsweise dieser geänderten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Scharniers entspricht derjenigen, wie sie im Zusammenhang
mit den Figuren 1 bis 5 beschrieben wurde, wobei lediglich anstelle des Zusammendrückens
von Schraubenfedern ein elastisches Verbiegen der Ansätze 22' und 23' erfolgt, wenn
beim Schwenken der Tür das Rastelement 10 von der auf der Gelenkachse 6 gelagerten
Lagerhülse des Gelenkhebels 4 so zur Seite gedrückt wird, daß sich ihr oberes, mit
den Ansätzen 22' und 23' versehenes Ende in Richtung auf das freie, mit dem Arretierungszapfen
15~ausgetattete Ende des Auslegers 14 bewegt. Es ist selbstverständlich auch möglich,
mittig oder beidseitig auf das Rastelement 10 zusätzlich einzulegende Blattfedern
oder Tellerfedern aus Metall oder anderem Federmaterial einwirken zu lassen.