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DE2819773A1 - Schaltungsanordnung zur begrenzung des mittleren strahlstroms - Google Patents

Schaltungsanordnung zur begrenzung des mittleren strahlstroms

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DE2819773A1
DE2819773A1 DE19782819773 DE2819773A DE2819773A1 DE 2819773 A1 DE2819773 A1 DE 2819773A1 DE 19782819773 DE19782819773 DE 19782819773 DE 2819773 A DE2819773 A DE 2819773A DE 2819773 A1 DE2819773 A1 DE 2819773A1
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DE19782819773
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Willem Hendrik Groeneweg
Leopold Albert Harwood
Alois Vaclav Tuma
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RCA Corp
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RCA Corp
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Publication date
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N5/00Details of television systems
    • H04N5/44Receiver circuitry for the reception of television signals according to analogue transmission standards
    • H04N5/57Control of contrast or brightness
    • H04N5/59Control of contrast or brightness in dependence upon beam current of cathode ray tube

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Television Receiver Circuits (AREA)
  • Processing Of Color Television Signals (AREA)
  • Picture Signal Circuits (AREA)

Description

Schaltungsanordnung zur Begrenzung des mittleren
Strahlstroms
Die Erfindung betrifft eine Schaltungsanordnung zur automatischen Begrenzung des von einer Bildwiedergabeeinrichtung, wie etwa der Bildröhre eines Fernsehempfängers, aufgenommenen Elektronenstrahlstroms in Abhängigkeit vom mittleren Strahlstrombedarf dieser Einrichtung.
Der Inhalt eines von einer Bildröhre eines Fernsehempfängers wiedergegebenen Bildes enthält Leuchtdichteinformation und im Falle eines Farbfernsehempfängers auch Farbinformation. Die Leuchtdichteinformation wird typischerweise definiert durch die Spitze-Spitze-Amplitude eines das Bild wiedergebenden Videosignals, welches sich auf den Bildkontrast bezieht, und den Gleichstromanteil des Videosignals, welches sich auf die Bildhelligkeit oder den Hintergrundpegel bezieht. Sowohl die Spitzenamplitude als auch die Gleichstromkomponente des Videosignals kann Anlaß zu übermäßigem Strahlstrom in der Bildröhre sein.
Es sind verschiedene Anordnungen zur automatischen Strahlstrombegrenzung bekannt, die betriebsmäßig den Helligkeits- und Kontraststeuerfunktionen des Fernsehempfängers zugeordnet sind. Beispielsweise werden gemäß den US-PSen 3 873 767 und 3 009 989 die Kontrast- und Helligkeitssteuerfunktionen eines Fernsehempfängers gleichzeitig in Abhängigkeit von einer Spannung bestimmt, die ein Maß für einen einen gewünschten Pegel überschreitenden Strahlstrom ist.
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Übermäßige Strahlströme können ihre Ursache im Videosignalinhalt oder in von Hand durch den Benutzer des Gerätes erfolgenden Einstellungen der Helligkeit sein, wobei derartige Einstellmöglichkeiten häufig im Leuchtdichteverarbeitungskanal des Empfängers vorgesehen sind, oder durch beide Einflüsse. Häufiger werden jedoch zu große mittlere Strahlströme durch eine falsche Einstellung des Helligkeitsreglers in Richtung größerer Helligkeit hervorgerufen, da es unwahrscheinlich ist, daß ein Videosignal mit einem Leuchtdichtepegel ausgesendet wird, der eine zu große Helligkeit bedeutet.
Ein übermäßiger Strahlstrom hat zur Folge, daß der Empfänger ein verschlechtertes Bild wiedergibt. Insbesondere kann ein zu großer Strahlstrom die Arbeitsweise des Ablenksystems beeinträchtigen, den Elektronenstrahl defokussieren und überstrahlungen im Bild verursachen. Solche hohen Strahlströme können auch die Sicherheitsbedingungen hinsichtlich der Strombelastbarkeit des Empfängers übersteigen, wobei dann Schaden der Bildröhre und der zugehörigen Schaltungskomponenten möglich sind. Dieses Problem besteht besonders bei den höheren Strahlströmen der modernen helleren Bildröhren.
Es ist daher ein Begrenzer für den mittleren Strahlstrom erwünscht, welcher ein Ansteigen des mittleren Strahlstromes über einen Schwellwert für denStrahlstrom durch Reduzierung der Bildhelligkeit begrenzt, da übermäßige mittlere Strahlströme in erster Linie durch eine zu große Bildhelligkeit bedingt sind. Ein Begrenzer für den mittleren Strahlstrom soll auch Mittel gegen ein Anwachsen des Strahlstromes über einen zweiten Schwellwert durch Herabsetzung des Bildkontrastes enthalten. Auf diese Weise soll der Zusammenhang zwischen Bildhelligkeit und Kontrast nicht zu sehr gestört werden, damit die Funktionsweise des Strahlstrombegrenzers bei einem solchen weiteren Ansteigen des Strahlstromes für den Betrachter weniger bemerkbar wird. Andernfalls würde das wiedergegebene Bild bei der Strahlstrombegrenzung einen zu starken Kontrast zeigen.
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Es ist zweckmäßig, die Strahlstronibegrenzungsanordnung für einen Farbfernsehempfänger hinsichtlich ihrer Funktion sowohl dem Leuchtdichte- als auch dem Farbkanal bei der Begrenzung übermäßigen Strahlstroms zuzuordnen, da ein solcher Strahlstrom durch Farbsignale ebenso wie durch Leuchtdichtesignale hervorgerufen werden kann. Beispielsweise kann ein übermäßiger Strahlstrom infolge der Wiedergabe einer zusammenhängenden Fläche einer Farbe entstehen, ohne daß dabei notwendigerweise übermäßig große Leuchtdichtesignale auftreten würden, ebenso wie durch weiße Bildteile großer Helligkeit, welche durch starke Leuchtdichtesignale erzeugt werden. Die Beeinflussung der Amplitude der Farbsignale gleichzeitig mit der Beeinflussung der Amplitude der Leuchtdichtesignale zur Begrenzung übermäßiger Strahlströme wird als vorteilhaft angesehen, weil die betreffenden Amplituden der Leuchtdichte- und Farbsignale in einer gewünschten Beziehung zueinander gehalten werden. Diese Art der Steuerung macht die Auswirkungen der Strahlstrombegrenzung weniger auffällig und stört daher den Betrachter des wiedergegebenen Farbbildes weniger.
Gemäß der hier zu beschreibenden Erfindung handelt es sich um eine Anordnung zur Verarbeitung eines ein Bild darstellenden Videosignals, dessen Spitzenamplitude dem Bildkontrast und dessen mittlerer Gleichstromwert der Bildhelligkeit entspricht, wobei ein Videosignalübertragungskanal und eine Einrichtung zur Wiedergabe eines Bildes in Abhängigkeit von den durch den Kanal übertragenen Signalen vorgesehen sind. Der in der Bildwiedergabeeinrichtung fließende Strom hängt vom Gleichstromwert der Spitzenamplitude des Videosignals ab. Ferner sind Mittel vorgesehen, mit denen ein Steuersignal abgeleitet wird, das der Größe des in der Bildröhre fließenden mittleren Stromes entspricht. Dieses Steuersignal wird dem Videosignal-Übertragungskanal zugeführt, wenn der Strom einen vorbestimmten Schwellwert um einen Betrag innerhalb eines ersten Strombereiches übersteigt, um den Gleichstromwert des Videosignals
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in einer Richtung zur Begrenzung des Stromes oberhalb des Schwellwertes zu verändern. Das Steuersignal wird ferner dem Videosignalkanal zur Veränderung der Spitzenamplitude des Videosignals in einer Richtung zur Begrenzung des Stroms oberhalb des Schwellwertes zugeführt, wenn der Strom den Schwellwert um einen relativ größeren Betrag innerhalb eines zweiten Strombereiches übersteigt.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung werden bei einem System, welches einen Farbkanal zur Bearbeitung von Farbsignalkomponenten enthält, Ströme innerhalb des zweiten Bereiches durch Veränderung der Verstärkung des Farbkanals begrenzt, wobei die Spitzenamplitude der Farbsignalkomponenten gleichzeitig mit Änderungen der Videosignalamplitude verändert werden.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert, welche teilweise in Blockdarstellung einen Teil eines Farbfernsehempfängers darstellt, der entsprechend der Erfindung aufgebaut ist.
Eine Videosignalquelle 10 liefert ein demoduliertes Videosignalgemisch, welches Leuchtdichte-, Färb-, Ton- und Synchronisiersignalanteile enthält. Der Farbanteil wird über eine Frequenzselektionsschaltung 20 einer Farbsignalverarbeitungsschaltung 24 des Farbkanals des Empfängers zugeführt. Die Farbsignalverarbeitungsschaltung 24 kann beispielsweise eine Signalverstärkerstufe sowie eine automatisch arbeitende Farbregelschaltung sowie eine automatische Phasenregelstufe enthalten. Die von der Schaltung 24 verarbeiteten Signale werden weiter über einen Farbverstärker 35 verstärkt und einem Farbdemodulator 38 zur Ableitung der R-Y, B-Y und G-Y Farbdifferenzsignale zugeführt. Die Farbdifferenzsignale werden in einer Matrix 40 mit einem Leuchtdichtesignal zur Bildung der R, B und G Farbsignale kombiniert, welche einer Bildröhre 41 über nicht dargestellte Treiberstufen zugeführt werden.
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Eine Leuchtdichtesignalverarbeitungsschaltung 42 des Leuchtdichtekanals des Empfängers dient der Verstärkung und anderweitigen Verarbeitung des Leuchtdichteanteils des von der Quelle 10 gelieferten Videosignalgemischs. Die so verarbeiteten Leuchtdichtesignale werden einem Leuchtdichteverstärker zugeführt, der ein Paar als Differenzverstärker geschaltete Transistoren 45 und 46 und eine Stromquelle mit einem Transistor und einem Widerstand 48 zur Zuführung des Betriebsstromes zu den Transistoren 45 und 46 enthält. Eine Lastschaltung für den Verstärker 44 enthält einen in Kollektorgrundschaltung betriebenen Transistor 85 sowie einen Lastwiderstand 49, die im Kollektorkreis des Transistors 46 angeordnet sind. Die verstärkten Leuchtdichtesignale Y erscheinen am Kollektor des Transistors 46 und werden der Matrix 40 zugeführt.
Eine Handeinstellung des Kontrastes der Leuchtdichtesignale erfolgt über ein Kontrastpotentiometer 95, wobei z.B. der Kontrast vergrößert wird, wenn der Abgriff des Potentiometers gegen die obere Endposition verstellt wird. Dadurch wird die Basisvorspannung eines PNP-Transistors 92 vergrößert, so daß der Transistor 92 weniger leitet. Die Emitterspannung des Transistors 92 und damit die Basisvorspannung eines Emitterfolgertransistors 90 werden dann vergrößert und erhöhen ihrerseits die Basisvorspannung des Transistors 47, der dann stärker leitet und die Verstärkung des Verstärkers 44 und damit die Spitzenamplitude der Leuchtdichtesignale am Kollektor des Transistors 46 vergrößert, umgekehrt verringert sich der Kontrast durch eine Veränderung der Potentiometerstellung nach unten, wobei der Transistor 47 weniger leitet, die Spitzenamplitude der Leuchtdichtesignale, und damit der Kontrast, herabgesetzt wird.
Eine am Punkt A am Emitter des Transistors 90 auftretende Kontraststeuerspannung wird auch dem Steuereingang des Farbverstärkers 35 zugeführt und dient zur Veränderung von dessen Verstärkung proportional zur Verstärkungsänderung des Leuchtdichte-
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verstärkers 44. Auf diese Weise werden die jeweiligen Amplituden der Leuchtdichte- und Farbsignale in einer gewünschten gegenseitigen Beziehung gehalten, wenn der Kontrast geändert wird.
Eine Helligkeitseinstellung von Hand erfolgt über das Helligkeit spotentiomet er 80, wobei etwa bei Verstellung des Abgriffs in Richtung auf die obere Endlage die Helligkeit größer wird. Dabei vergrößert sich die Basisvorspannung eines PNP-Transistors 79, der dann schwächer leitet. Die sich vergrößernde Emitterspannung dieses Transistors gelangt über einen Widerstand 82 sowie Schaltungspunkte D und E zur Basis des Transistors 85, dessen Emitterspannung daraufhin ansteigt, wobei auch die Kollektorspannung des Transistors 46 wächst. Dieser Potentialanstieg vergrößert den Gleichspannungswert des am Kollektor des Transistors 46 erscheinenden Leuchtdichtesignals, so daß die Helligkeit des wiedergegebenen Bildes proportional anwächst. Umgekehrt wird der Gleichspannungsanteil des Leuchtdichtesignals und damit die Bildhelligkeit verringert, wenn das Potentiometer 80 in Richtung auf seine untere Endposition verstellt wird.
Eine Hochspannungsquelle (beispielsweise eine Spannungsverdreifacher schaltung) erzeugt die Hochspannungen für die Endanode und die Fokuselektroden der Bildröhre. Periodische Zeilenrücklauf impulse, die während der Zeilenrücklaufintervalle auftreten, werden von den nicht dargestellten Ablenkschaltungen des Empfängers einem Eingang der Hochspannungsquelle 50 zugeführt. An einem Gleichspannungseingang dieser Quelle ist eine Stromquelle angeschlossen, welche die Betriebsspannung B+ und einen strombestimmenden Widerstand 52 enthält. Die zum Gleichstromeihgang der Spannungsquelle 50 fließenden Ströme sind ein Abbild des Strahlstrombedarfs der Bildröhre.
Eine Spannung, die den mittleren Strahlstrombedarf repräsentiert, wird über eine Fühlschaltung 54, einen den Mittelwert bildenden Filterkondensator 63 und ein voreingestelltes Potentiometer 62 geliefert. Die Fühlschaltung 54 kann irgendeine geeignete Schal-
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zum Feststellen der Größe des Strahlstrombedarfs entsprechend dem dem Gleichspannungseingang der Hochspannungsquelle 50 zugeführten Strom enthalten. Beispielsweise kann die Fühlschaltung 54 einen geeignet vorgespannten, in Emittergrundschaltung betriebenen Transistor aufweisen, dessen Basis an den Verbindungspunkt des Widerstandes 52 mit dem Gleichspannungseingang der Spannungsquelle 50 angeschlossen ist und dessen Kollektorlastschaltung mit dem Kondensator 63 und dem Potentiometer 67 verbunden ist. In diesem Falle würde ein ansteigender Strahlstrom, dargestellt durch den Strom, welcher dem Gleichspannungseingang der Hochspannungsquelle 50 zugeführt wird, die Basisvorspannung dieses Transistors verringern, so daß seine Kollektorspannung, und damit die am Potentiometer 62 abfallende Spannung vergrößert wird.
Die am voreingestellten Abgriff des Potentiometers 62 erscheinende, dem Strahlstrom entsprechende Spannung wird über die Basis-Emitter-Strecke eines in Kollektorgrundschaltung betriebenen Transistors 65 und einen Widerstand 67 einem Eingangspunkt B eines Spannungsteilers 70 aus zwei in Reihe geschalteten Widerständen 71 und 73 zugeführt.
Der Schaltungspunkt B ist über einen Widerstand 74 mit einer Basiseingangselektrode eines Transistors 75 der automatischen Helligkeitsregelschaltung gekoppelt. Die Kollektorausgangselektrode des Transistors 75 ist mit der Basis des Transistors 85 über einen strombestimmenden Widerstand 78 und einen Widerstand 82 gekoppelt. Ein Abgriff C des Spannungsteilers 70 ist mit der Basiseingangselektrode eines Transistors 87 für die automatische Kontrastregelung gekoppelt. Der Kollektor des Transistors 78 liegt über einen Widerstand 89 und die Basis-Emitter-Strecke eines Transistors 90 am Schaltungspunkt A und an der Basis des Stromquellentransistors 47.
Das Potentiometer 62 ist so voreingestellt, daß bei normalen
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Betriebsbedingungen, wenn der Strahlstrombedarf genügend niedrig ist, so daß keine Strahlstrombegrenzung notwendig ist, eine am Abgriff B des Spannungsteilers 70 auftretende Steuerspannung nicht ausreicht, um die Transistoren 75 oder 87 zum Leiten zu bringen.
Der Spannungsteiler 70 dient dazu, den Transistor 87 bei übermäßigen Strahlströmen gegenüber dem Transistor 75 verzögert leiten zu lassen. Wenn der Strahlstrombedarf am Abgriff des Potentiometers 62 eine Spannung entstehen läßt, die einem ersten Strahlstrombereich oberhalb eines ersten Schwellwertes entspricht, dann erscheint am Punkt B des Spannungsteilers 70 eine proportionale Steuerspannung solcher Größe, daß der Transistor 75 leitend wird. Infolge des Spannungsteilers aus den Widerständen 71 und 72 bleibt jedoch eine am Abgriff C erscheinende proportionale Spannung ungenügend, um den Transistor 87 leitend zu machen.
Wenn der Transistor 75 stärker leitet, sinkt seine Kollektorspannung in Abhängigkeit von der am Punkt B auftretenden Spannung. Diese Kollektorspannung hat zur Folge, daß eine entsprechend verringerte Spannung über die Widerstände 78 und 72 an der Basis, und damit auch am Emitter des Transistors 85 erscheint. Der Kollektorstrom des Transistors 46 bleibt unverändert, da dieser Strom von dem vom Stromquellentransistor gelieferten Strom bestimmt wird, der zu dieser Zeit unverändert ist. Daher bleibt also der durch den Kollektorstrom des Transistors 46 bestimmte Spannungsabfall am Widerstand 49 unverändert, so daß die Kollektorspannung des Transistors 46 um denselben Betrag verringert wird, um den sich die Basis- und Emitterspannungen des Transistors 85 verringert haben. Der Gleichspannungswert des am Kollektor des Transistors 46 auftretenden Leuchtdichtesignals wird daher ebenfalls um diesen Betrag herabgesetzt. Der Gleichspannungswert verringert sich in einer Richtung, daß die Helligkeit des wiedergegebenen Bildes absinkt,
so daß übermäßigen Strahlströmen innerhalb des ersten Bereiches entgegengewirkt wird.
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Wenn der Strahlstrombedarf anschließend einen zweiten Schwellwert übersteigt, der größer als der erste ist und jenseits des ersten Bereiches liegt, dann ist die am Abgriff C des Spannungsteilers 70 erscheinende proportionale Spannung genügend groß, um den Transistor 87 zum Leiten zu bringen. Der Transistor 75 bleibt hierbei leitend, jedoch arbeitet er in der Sättigung, so daß ein weiterer Anstieg seiner Basisspannung keine entsprechende Verringerung der an seinem Kollektor auftretenden Steuerspannung bewirkt. Der Sättigungswert des Transistors 75 wird durch den strombestimmenden Widerstand 78 sowie die Widerstände 82 und 84 bestimmt. In diesem Beispiel bringt der Transistor 75 also keine weitere Helligkeitsregelung jenseits des zweiten Schwellwertes, bei welchem der Transistor 87 leitend wird. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß der Widerstand 74 den Basisstrom des Transistors 75 begrenzt, wenn dieser gesättigt ist, damit der Basisstrom des Transistors 75 nicht die Wirkung des Spannungsteilers 70 zusammen mit dem Widerstand 87 beeinträchtigt.
Wenn der Transistor 87 in einem zweiten Regelbereich oberhalb des zweiten Schwellwertes stärker leitet, nimmt seine Kollektorspannung unter Steuerung durch die Spannung am Abgriff C ab. Infolge dieser Kollektorspannung erscheint an der Basis des Transistors 47 über den Widerstand 89 und die Basis-Emitter-Strecke des Transistors 90 eine entsprechend verringerte Spannung. Der Transistor 47 leitet dann schwächer, so daß die Signalverstärkung des Leuchtdichteverstärkers 44 abnimmt und dementsprechend auch die Spitzenamplitude der am Kollektorausgang des Transistors 46 erscheinenden Leuchtdichtesignale. Die Richtung dieser Amplitudenabnahme erfolgt im Sinne einer Verringerung des Kontrasts des wiedergegebenen Bildes und wirkt übermäßigen Strahlstromwerten im zweiten Bereich oberhalb des zweiten Schwellwertes entgegen.
Eine infolge der verringerten Kollektorspannung des Transistors 87 am Schaltungspunkt A dann erscheinende kleinere Spannung
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gelangt zum Steuereingang des Farbverstärkers 35 und verringert dessen Verstärkung und damit die Spitzenamplitude der von diesem Verstärker 35 verarbeiteten Farbsignale.
Die Herabsetzung des Bildkontrastes bei Strahlstromwerten innerhalb des zweiten Bereiches erlaubt eine zusätzliche Maßnahme der Strahlstrombegrenzung, nämlich daß die Tatsache der Strahlstrombegrenzung dem Betrachter weniger ins Auge fällt. Würde die Bildhelligkeit allein im ersten und zweiten Bereich verändert, dann würde das wiedergegebene Bild bei der Strahlstrombegrenzung im zweiten Bereich übermäßig kontrastreich sein. Auch wird bei einem Farbfernsehempfänger infolge der gleichzeitigen Beeinflussung der Amplituden der Leuchtdichte- und Farbsignale im zweiten Bereich die Strahlbegrenzung weniger auffällig und daher weniger störend, da die Amplituden von Leuchtdichte- und Farbsignalen in einer gewünschten Beziehung zueinander bleiben.
Bei der hier beschriebenen Schaltung erfolgte die Helligkeitssteuerung in unmittelbarer Abhängigkeit von der am Emitter des Transistors 79 auftretenden Spannung und der am Schaltungspunkt D erscheinenden proportionalen Spannung. Die Helligkeit kann indes auch in einer Weise verändert werden, wie es in der gleichlaufenden US-Patentanmeldung derselben Anmelderin (Titel "Brightness Control Circuit Employing A Closed Control Loop') erläutert ist. Die dort beschriebene Technik verwendet einen getasteten Differentialkomparator zwischen den Punkten D und E. Einem ersten Eingang dieses Komparators wird das am Punkt D in der beschriebenen Weise auftretende Signal zugeführt, während an den zweiten Eingang ein Farbsignal (etwa das Signal B) von der Matrix 40 angelegt wird. Der Komparator wird in den Einschaltzustand getastet und fühlt den Pegel der Schwarzschulter (etwa der Schwarzpegel) eines Synchronintervalls des Videosignals (beispielsweise mit einem Farbsynchronsignalgatter) und erzeugt ein Ausgangssignal, welches durch die dem Kompara-
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tor zugeführten Eingangssignale bestimmt ist. Dieses Ausgangssignal wird über dem Punkt E der Basis des Transistors 85 zur Steuerung des Gleichspannungspegels des Leuchtdichtesignals zugeführt.
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Claims (9)

  1. Patentansprüche
    M)/ Schaltungsanordnung zur Verarbeitung von ein Bild darstellenden Videosignalen, deren Spitzenamplitude den Bildkontrast und deren Gleichspannungskomponente die Bildhelligkeit darstellen, mit einem Videosignalübertragungskanal, einer Bildwiedergabeeinrichtung zur Wiedergabe eines Bildes in Abhängigkeit von den durch den Kanal übertragenen Videosignalen, wobei der in der Bildwiedergabeeinrichtung fließende Strom von der Spitzenamplitude und der Gleichspannungskomponente des Videosignals abhängt, gekennzeichnet durch eine Fühlschaltung (54,62,63) zur Ableitung eines Steuersignals entsprechend der Größe des Mittelwertes des von der Bildwiedergabeeinrichtung aufgenommenen Stromes, durch eine Koppelschaltung (65,75,85) zur Kopplung des Steuersignals zum Signalübertragungskanal (42,45,46) zur Veränderung der Gleichspannungskomponente imSinne einer Begrenzung des Stroms oberhalb des Schwellwertes, wenn der Strom einen vorbestimmten Schwellwert um einen Betrag innerhalb eines ersten Strombereiches übersteigt, und zur Ver-
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    änderung der Spitzenamplitude im Sinne einer Begrenzung des Stromes oberhalb des Schwellwertes, wenn der Strom den Schwellwert um einen relativ größeren Betrag innerhalb eines zweiten Strombereiches übersteigt.
  2. 2) Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fühlschaltung (54) mit einer die Betriebsspannung für die Bildwiedergabeeinrichtung (41) liefernden Hochspannungsquelle (50) derart gekoppelt ist, daß das Steuersignal ein Maß für die Größe des in der Bildwiedergabeeinrichtung (41) fließenden, von der Hochspannungsquelle (50) gelieferten Strom ist.
  3. 3) Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppelschaltung ein normalerweise nichtleitendes Schwellwertleitungselement (75) enthält, dessen Eingang mit der Fühlschaltung (54,62,63) und dessen Ausgang mit dem Signalübertragungskanal gekoppelt ist.
  4. 4) Schaltungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppelschaltung ein erstes, normalerweise nichtleitendes Schwellwertleitungselement (75) , dessen Eingang mit der Fühlschaltung (54,62,63) und dessen Ausgang mit dem Signalübertragungskanal zur Veränderung der Gleichspannungskomponente gekoppelt ist, sowie ein zweites, normalerweise nichtleitendes Schwellwertleitungselement (87) enthält, dessen Eingang mit der Fühlschaltung und dessen Ausgang mit dem Signalübertragungskanal zur Veränderung der Spitzenamplitude gekoppelt ist.
  5. 5) Schaltungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppelschaltung weiterhin eine Anordnung (Spannungsteiler 70) zur Verzögerung des Leitens des zweiten Schwellwertleitungselementes (87) gegenüber dem ersten (75) bei Steuerung durch die Steuersignale aufweist.
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  6. 6) Schaltungsanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verzögerungsanordnung einen Spannungsteiler (70) aufweist, der mit der Fühlschaltung (54-65) gekoppelt ist und der einen ersten und einen zweiten Abgriff (B bzw. C) zur Verbindung mit den Eingängen des ersten bzw. zweiten Schwellwertleitungselementes (75 bzw. 87) aufweist.
  7. 7) Schaltungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Schwellwertleitungselement ein erstes steuerbares Leiterelement (75) aufweist, dessen Eingang mit dem ersten Anschluß (B) und dessen Ausgang mit dem Signalübertragungskanal gekoppelt ist und ein erstes Steuersignal liefert, das die Größe des Stromes innerhalb eines ersten Bereiches darstellt, und daß das zweite Schwellwertleitungselement ein zweites steuerbares Leiterelement (87) aufweist, dessen Eingang an den zweiten Anschluß (C) angeschlossen ist und dessen Ausgang mit dem Signalübertragungskanal verbunden ist und ein zweites Steuersignal liefert, das die Größe des Stromes innerhalb des zweiten Bereiches darstellt.
  8. 8) Schaltungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Leiterelement das erste Steuersignal im wesentlichen nur während des ersten Strombereiches liefert.
  9. 9) Schaltungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein Farbkanal zur Verarbeitung des Videosignals und ein Leuchtdichtekanal zur Verarbeitung des Leuchtdichteanteils des Videosignals vorgesehen sind und daß das erste Leitungselement das Steuersignal dem Leuchtdichtekanal zuführt, wenn der Strom einen vorbestimmten Schwellwert um einen Betrag innerhalb eines ersten Strombereiches übersteigt, um den Gleichspannungspegel des Leuchtdichteanteils im Sinne einer Begrenzung des Stromes oberhalb des ersten Schwellwertes zu verändern und daß das zweite Leiterelement das Steuersignal dem Leuchtdichtesignal und dem Farbkanal zuführt, wenn der Strom den Schwellwert um einen relativ größeren Betrag innerhalb eines
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    zweiten Strombereiches übersteigt, um die Verstärkung von Leuchtdichte- und Farbsignal, und damit die Spitzenamplituden der Leuchtdichte- und Farbanteile im Sinne einer Begrenzung des Stromes oberhalb des Schwellwertes zu verändern.
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