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Sitz- und Liegemöbel
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Sitz- und Liegemöbel, insbesondere
Garten- oder Campingmöbel, in einer Ausgestaltung nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Bei-einem bekannten Möbel dieser Art umfaßt das Gestell als Zusatzteil
einen Fußteil,der an den Sitzteil angrenzt. Der Sitzteil nimmt dabei den mittleren
Bereich des Gestells ein und unterstützt in der Liegestellung des Gestells den Rumpf
des Körpers eines Benutzers, während in dieser Stellung der Lehnenteil als Kopfteil
wirkt. Seine Lehnenfunktion übernimmt der Lehnenteil in der Sitzliegestellung des
Gestells, in der Sitz- und Fußteil horizontal fluchten und der Lehnenteil aus seiner
horizontalen Liegestellung mehr oder weniger weit hochgeklappt ist. Ein solches
Möbel ist auch in eine Sitzstellung durch Umklappen des Fußteils auf den Sitz- oder
Mittelteil überführbar, in welchem Falle die Unterseite des Fußteils die Sitzfläche
bildet. Eine derartige Sitzstellung ist jedoch für ein bequemes Sitzen nur bedingt
brauchbar, da die Höhe der so gebildeten Sitzfläche und die Sitztiefe nicht auf
eine entspannte sitzende Körperhaltung abgestimmt sind. Der Sitz- bzw. Mittelteil
ist an der Unterseite seines Rahmenbereiches mit Klapptützen in Form von U-Bügeln
versehen, die um zu den Schwenkachsen der Möbelteile parallele Klappachsen an
die
Unterseite des Mittelteils heranklappbar sind. Zumeist ist zusätzlich entweder der
Fußte-ilcder der Lehnenteil mit einer Klappstütze vorgenannter Ausbildung und Klapprichtung
versehen, um eine Dreipunktabstützung in der Liegestellung herbeizuführen. Zum Zusammenlegen
des Möbels in eine Nichtgebrauchsstellung werden Fuß-und Lehnenteil auf den Sitz-
bzw. Mittelteil aufgeklappt.
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Ein solches Möbel bietet zwar bei Vorhandensein einer Polsterauflage
auf seiner Vorder- oder Oberseite einen befriedigenden Liegekomfort, ist jedoch
in diesem Falle nicht nur oder mit Einschränkungen als Sitzmöbel verwendbar.
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Ferner sind Sitz- und Liegemöbel bekannt, die eine der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 angeführten Ausgestaltung ähnliche Ausbildung haben, jedoch hauptsächlich
ein Sitzmöbel darstellen, dessen Lehnenteil aus einer aufgerichteten Sitzstellung
nur in eine Schräglage rückwärts klappbar ist, um eine Sitzliegestellung,nicht-
aber volle Liegestellung zu ermöglichen. Auch bei einer derartigen Ausbildung bildet
der Sitzteil den Mittelteil des Gestells, an den ein Fußteil angelenkt ist, der
aus einer abwärts weisenden Sitzstellung in eine etwa mit dem Sitzteil horizontal
fluchtende Strecklage hochklappbar ist.
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Ein derartiges Möbel bietet zwar einen befriedigenden Sitz-, nicht
jedoch einen vollen Liegekomfort. Eine Umwandlung des Möbels in eine raumsparende
Nichtgebrauchsstellung ist in der Regel nicht möglich.
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Beide vorgenannten Möbelausgestaltungen sind witterungsempfindlich
und bedürfen des Schutzes durch Überdachunge oder durch ueberzüge bei ungünstigen
Witterungsbedingunge insbesondere dann, wenn sie zur Verbesserung der Bequemlichkeit
Polsterauflagen aufweisen. In der Regel sind sie ferner einsitzig ausgeführt und
daher auf die Benutzung durch eine Person beschränkt.
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Schließlich sind auch Sitz- und Liegemöbel in der Ausgestaltung als
sog. Hollywood-Schaukel bekannt, die in der Breite mehrsitzig ausgeführt sind und
einen Sitzsowie damit klappbar verbundenen Lehnenteil aufweisen.
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Diese Teile sind in einem Gestell aufgehängt und können in eine fluchtende
Strecklage überführt werden, in welchem Falle eine gegebenenfalls als Doppelliege
benutzbare Liegestellung vorliegt. Die Ausrichtung liegender Benutzer ist dabei
parallel zur Schwenkachse zwische Sitz- und Lehnenteil. Das Traggestell dieses Sitz-
und Liegemöbels kann im Abstand oberhalb von Sitz- und Lehnenteil mit einem Sonnendach
bestückt sein. Solche Möbel sind lediglich als Standmöbel in Gärten einsetzbar,
nicht jedoch auf kleinen Raum zusammenleg- und
transportierbar,
witterungsempfindlich im oben angeführten Sinne und kaum als Liege in der Art einer
Behelfs schlafstelle einsetzbar.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sitz- und Liegemöbel
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art zu schaffen, das als echtes Vielzweckmöbel
mit vollem Sitz- sowie vollem Liegekomfort nutzbar ist und bei einfacher, preisgünstiger
Herstellung schnell und leicht aufstell- sowie auf kleinem Raum zusammenlegbar ist.
Dabei soll das Möbel zugleich in eine Selbstschutzstellung vor Witterungseinflüssen
überführbar sein und bei Benutzung als Sitzmöbel einen gewissen Schutz vor Witterungseinflüssen
für den Benutzer bieten.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist das Möbel nach der Erfindung in erster
Linie durch die im kennzeichenden Teil des Anspruchs 1 angeführten Merkmale gekennzeichnet.
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Hinsichtlich zahlreicher weiterer Ausgestaltungen wird auf die Ansprüche
2 bis verwiesen. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der
Erfindung in schematischer Darstellung näher veranschaulicht. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des Möbels in der Liegestellung seiner Teile,
Fig.
2 eine Seitenansicht ähnlich Fig. 1 des Möbels in Sitzliegestellung, Fig. 3 eine
Seitenansicht ähnlich Fig. lund 2 des Möbels in einer der möglichen Sitzstellungen
der Teile, Fig. 4 eine Seitenansicht des Möbels ähnlich Fig. 1 bis 3 zur Veranschaulichung
einer Wetterschutzstellung, Fig. 5 eine Vorderansicht des Möbels in seiner Stellung
nach Fig. 3, Fig. 6 eine Seitenansicht des Möbels in einer Transportstellung seiner
Teile, Fig. 7 eine vergrößerte, abgebrochene Ausschnittdarstellung des Bereichs
VII in Fig. 3 zur Veranschaulichung der Verriegelungsmittel, Fig. 8 eine teilweise
geschnittene Stirnansicht zu Fig. 7, und Fig. 9 eine Ausschnittdarstellung ähnlich
Fig. 7 des Bereichs VII in Fig. 3 zur Veranschaulichung der übrigen Möbelteile in
diesem Gestellbereich.
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Das in der Zeichnung veranschaulichte Ausführungsbeispiel des Sitz-
und Liegemöbels umfaßt ein dreigliedriges Gestell mit einem Sitzteil 1, einem Lehnenteil
2 und einem Mehrfunktionsteil 3. Jeder dieser Teile 1 ,2,3 umfaßt einen Rahmen 4,5
bzw. 6. Diese Rahmen sind durch sperr-und
freigebbare Gelenke,
Scharniere od. dgl.,auf die weiter unten noch näher eingegangen wird, um zueinander
parallele Schwenkachsen 7,8 klappbar verbunden und in unterschiedlichsten Lagen
zueinander ein- und feststellbar.
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Das Gestell hat eine in Fig. 1 bis 4 senkrecht zur Zeichenebene zu
messende Breite, die es entweder als einsitziges oder als mehrsitziges Möbel geeignet
macht. Dies Breite kann z.B. 50 bis 80 cm für eine einsitzige Ausbildung, oder z.B.
160 bis 220 cm betragen, in welchem Falle das Möbel in seiner Liegestellung als
Doppelliege benutzbar ist und in seiner Sitzstellung von 2 bis 4 Personen benutzt
werden kann.
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Der Rahmen 4 des Sitzteils 1 besteht aus außenseitigen, senkrecht
zur Schwenkachse 7 verlaufenden Längsstreben 9 sowie entlang der Vorderkante und
der Hinterkante des Sitzteils 1 verlaufenden Querstreben 10, die in einer gemeinschaftlichen
Ebene angeordnet sind. An den Längs-und/oder Querstreben 9,10 des Rahmens 4 ist
eine in Fig.9 durch eine strichpunktierte Linie 11 versinnbildlichte Bespannung
angebracht, die aus Bändern, einem Schnurnetz od. dgl. bestehen kann. Eine bei dem
dargestellten Beispiel gesonderte Polsterauflage für den Sitzteil ist bei 12 angedeutet.
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Zur Bodenabstützung trägt der Rahmen 4 ein Paar Klappstützen
13,
die um zu den Längsstreben 9 parallele Klappachsen 14 schwenkbar sind. Diese Klappstützen
13 sind U-förmig ausgebildet und weisen einen bodenseitigen Mittelsteg 15 auf, in
dem zur Rückseite des Sitzteils 1 hin teleskopisch ausziehbare Verlängerungsstreben
16 (Fig. 3) untergebracht sind. Diese Verlängerungsstrebn 16 erhöhen das Standvermögen
des Möbels in der Sitzstellung. Sie sind durch nicht dargestellte Rastmittel in
ihrer eingeschobenen und ihrer ausgezogenen Lage gegen ungewollte Axialbewegungen
gesichert. In der Standstellung des Möbels nehmen die Klappstützen13 eine nach unten
hin divergierende Stellung ein (Fig. 5), aus der sie gegenläufig einwärts auf die
Unterseite des Rahmens 4 einklappbar sind. Im Bereich seiner Längs streben 9 ist
der Rahmen 4 ferner mit bügelförmigen Armstützen oder Sitzbegrenzungen 17 versehen,
die aus ihrer Betriebsstellung gegenläufig einwärts in eine Nichtgebrauchsstellung
ebenfalls um Klappachsen 18 schwenkbar sind, die parallel zu den Längsstreben 9
des Rahmens 4 verlaufen.
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Die Rahmen 5 und 6 des Lehnen- bzw. Mehrfunktion-steils 2 3 haben
eine untereinander gleiche Ausbildung und bei einer der Breite des Rahmens 4 entsprechenden
Breite eine Länge, die größer ist als die Länge bzw. Sitztiefe des Rahmens 4. Sie
beträgt etwa das 1 1/2- bis 2-fache der Länge des Rahmens 4, vorzugsweise das 1,8-fache.
Jeder
Rahmen 5,6 umfaßt außenseitige, einem Kreisbogenabschnitt
entsprechend gebogene konkave Längsstreben 19, zwischen denen parallel zu in Schwenkachsen
7,8 ausgerichtete gerade, endseitige Querstreben 20 angeordnet sind, welche die
Rahmenlängsstreben 19 verbinden. Alle Rahmenstreben der Rahmen 4,5,6 sind bei dem
dargestellten Beispiel als Rohre ausgebildet, können jedoch auch von sonst geeigneten
offenen oder geschlossenen Profilstreben gebildet sein. Sie bestehen aus Metall,
vorzugsweise Leichtmetall. Zwischen den Querstreben 20 der Rahmen 5,6 ist jeweils
die Bespannung 21, 22 angebracht, die in Bezug auf die Rahmenlängsstrebenl9 sehnenförmig
verläuft. Diese Bespannungen 21 sind bevorzugt von Bändern gebildet, wie dies für
die Bespannun 21 die Fig. 9 veranschaulicht.
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Der bogenförmige Verlauf der Rahmenlängsstreben 19 der Rahmen 5,6
für das Lehnen- und das Mehrfunktionsteil 2,3 schafft bei einem Aufeinanderklappen
dieser beiden Teile (Fig. 6) einen in Seitenansicht lanzettförmigen Innenraum, in
den der Sitzteil 1 bei eingeklappten Klappstützen 13,17 sandwichartig einklappbar
ist, und zwar sog r unter Belassung der Polsterauflagen 12 auf dem Sitzteil sowie
23,24 auf dem Lehnenteil 2 und dem Mehrfunktionsteil 3. Bei Belastung der Bespannungen
21,22 durch einen Benutzer können sich diese elastisch nach unten bzw.
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rückseitig außen verwölben, verbleiben jedoch innerhalb
der
durch die Bogenform der Rahmenlängsstreben 19 vorgegebenen Kontur.
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Zur Abstützung des Lehnenteils 2 und gegebenenfalls des Mehrfunktionsteils
3 in der Sitzliegestellung gemäß Fig. 2 bzw. der Liegestellung gemäß Fig. 1 sind
auch an deren Rahmen 5,6 Klappstützen 25,26 angelenkt, deren Klappachsen 27,28 parallel
zu den Schwenkachsen 7,8 des Gestells ausgerichtet sind. Jeder Rahmen 5,6 weist
dabei ein Paar Klappstützen 25 bzw. 26 auf, die in beispielsweise Fig. 1 fluchtend
hintereinander liegen. Je eine Klappstütze 25 bzw. 26 ist dabei nahe dem dem Sitzteil
1 abgewandten Ende der gebogenen Rahmenlängsstreben 19 angebracht. In ihrer Betriebsstellung
schlieren die Klappstützen 25,26 mit den gebogenen Rahmenlängsstreben 19 einen zumindest
90° betragenden, vorzugsweise jedoch stumpfen Winkel ein, während sie in Nichtgebrauchsstellung
an der Unter- bzw. Außenseite der Rahmen streben 19 anliegen. Dementsprechend sind
auch die Klappstützen 25,26 mit gleichem Krümmungsradius wie die Rahmenlängsstreben
19 gebogen ausgeführt. Auch für die Klappstützen 13,17,25,26 sind nicht dargestellte
Rasten vorgesehen, die diese in ihrer jeweiligen Betriebs- oder Nichtgebrauchsstellung
gegen ein ungewolltes Verschwenken sichern. Stattdessen kann allerdings auch die
Gelenkreibung so stark ausgeführt werden, daß die Klappstützen nur willentlich verschwenkbar
sind.
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Die Rückseite des Lehnen- und des Mehrfunktionsteils 2,3 ist im wesentlichen
in ganzer Länge und Breite von einem Schutzüberzug abgedeckt, der in Fig. 9 schematisch
bei 29 angedeutet ist. Dieser Schutzüberzug besteht aus wetterfestem oder wasserdichtem
Material, z.B. aus Kunststoffolie, imprägniertem Tuch od. dgl., und hat die Aufgabe,
in der in Fig. 4 veranschaulichten Wetterschutzstellung des Möbels dieses vor Witterungseinflüssen
zu schützen. Der Schutzüberzug 29 hat vorzugsweise eine über die Länge des Lehnen-
und des Mehrfunktionsteils 3 durchgehende Ausbildung, um in der Stellung gemäß Fig.
4 auch eine Schutzwirkung im Scheitelbereich sicherzustellen. Der Schutzüberzug
29 ist vorzugsweise lösbar an den Rahmenlängsstreben 19 der Rahmen 5,6 befestigbar,
z.B. anknöpfbar oder mit Hilfe von Klemm- oder Steckgliedern 30 festlegbar.
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An den Rahmenlängsstreben 19 des Lehnen- und des Mehrfunktionsteils
2,3 kann ferner an beiden Seiten des Möbel ein Seitenschutz 31 angebracht werden,
der zweckmäßig eine lösbare Befestigung erfährt. Dieser in Fig. 3 lediglich schematisch
angedeutete Seitenschutz dient dem Windschutz in der Sitz-, gegebenenfalls auch
in der Sitzliegestellung und hat ferner in der Wetterschutzstellung gemäß Fig. 4
die Aufgabe, den Innenraum des von den Möbel teilen eingenommenen gleichschenkligen
Dreiecks stirnseitig gegen Witterungszutritt zu sichern. Der Seitenschutz
besteht
seinerseits zweckmäßig aus einem Tuch, einer Folie od. dgl. faltbaren Werkstoff
und ist vorteilhaft in der Art eines Faltfächers ausgebildet, der sich entsprechend
den Verstellbewegungen zwischen dem Lehnen- und dem Mehrfunktionsteil 2,3 mehr oder
weniger auf- bzw. zufaltet. Seine Festlegung an den Rahmenstreben 19 kann wiederum
durch Anknöpfen oder durch Festlegen mittels Klemm- oder Steckgliedern erfolgen.
Letzter 5 ist bevorzugt, um ein schnelles Abnehmen von zumindest den Rahmenstreben
19 eines der beiden Rahmen 5,6 zu ermöglichen, wenn ein solcher Seitenschutz z.B.
in der Liegestellung des Gestells nicht erwünscht ist.
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Die Schwenkachsen 7,8 des Gestells werden von Gelenken (oder Scharnieren)
zwischen den Längs streben der Rahmen 4,5 und 6 definiert, wobei diese Gelenke von
Schwenkzapfen gebildet sein können. Diesen Gelenken sind jeweils betätigbare Ver-
und Entriegelungsglieder zugeordnet, fürdie jede geeignete Ausbildung in Betracht
kommt. Bei dem dargestellten Beispiel ist im Bereich der Schwenkachse 7 am Rahmen
4 eine Segmentplatte 32 befestigt, die mit einer Reihe von Riegelbohrungen 33 auf
einem Kreisbogen um die Schwenkachse 7 herum versehen ist. In der benachbarten Rahmenlängsstrebe
19 des Rahmens 5 ist ein zweckmäßig in Verriegelungsstellung federbelasteter Riegelbolzen
34 untergebracht, der jeweils in eine der Riegelbohrungen 33 eingreifen kann. Eine
entsprechende Ausbildung ist auch für die Ver- und Entriegelung
der
Gelenke für die Schwenkachse 8 vorgesehen, so daß eine nähere Beschreibung für diesen
Gelenkbereich entfallen kann.
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Im Bereich der vorderen Querstrebe des Sitzteilrahmens 4 kann noch
ein Arretierungsmittel vorgesehen sein, mit dem das Außenende des Rahmens 6 des
Mehrfunktionsteils 3 in der Wetterschutzstellung der Teile gemäß Fig. 4 festlegbar
ist, um ein unbeabsichtigtes Verändern der Stellung z.B. unter Winddruck zu vermeiden.
Allerdings kann die Lagesicherung der Teile auch ausreichend über die Verriegelungsglieder
für die Gelenke sichergestellt werden. Dies gilt auch für eine Sicherung der Lage
der Teile in der Transportstellung der Fig. 6. Allerdings kann zur Arretierung des
Außenendes des Rahmens 6 des Mehrfunktionsteils 3 im Bereich der rückseitigen Querstrebe
des Sitzteilrahmens 4 ein Arretierungsmittel vorgesehen sein, das bei dem dargestellten
Beispiel an der Segmentplatte 32 angebracht ist und in Fig. 7 schematisch bei 35
versinnbildlicht ist.
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Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern in mannigfacher Hinsicht abwandelbar. So ist es z.B. denkbar,
anstelle gebogener Rahmenlängsstreben 19 leicht abgewinkelte Streben vorzusehen,
im Bereich der beidseitigen Segmentplatten 32 für die Schwenkachse 7 Rollen anzubringen,
mittels denen das Gestell in der
Transportstellung gemäß Fig. 6
rollbar ist, den Schutzüberzug 29 mit dem Seitenschutz 31 zu vereinen, oder anstelle
von mehrteiligen Polsterauflagen 12,23,24 eine einteilige Polsterauflage vorzusehen.
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