DE2812149A1 - Skisicherheitsbindung - Google Patents
SkisicherheitsbindungInfo
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Description
5292
PATENTANWÄLTE '
2812H9
BRAUNSCHWEIG MÜNCHEN
Etablissements Francois Salomon et Pils S.A., Annecy, Haute-Savoie / Prankreich
"Skisicherheitsbindung"
Die Erfindung betrifft eine Skisicherheitsbindung gemäß Oberbegriff
des Anspruches 1.
Eine solche Skisicherheitsbindung weist Halteelemente auf, die
in bezug auf den Ski seitlich auslösen, evtl. auch eine Auslösung in senkrechter Richtung ermöglichen, und zwar entgegen der Wirkung
eines elastischen Verriegelungssystems. Eine solche Sicherheitsbindung
ist Gegenstand der DE-OS 2 627 305. Diese Sicherheitsbindung ist mit einer Kompensationseinrichtung ausgerüstet. Die Sicherheitsbindung
umfaßt einen senkrechten Schwenkzapfen, der über einen Basisteil fest mit dem Ski verbunden ist. Ein Bindungskörper
ist schwenkbar auf dem Schwenkzapfen angeordnet und trägt die Halteelemente für den Skistiefel. Das Verriegelungssystem für die
Halteelemente ist in dem Bindungskörper angeordnet und stellt sicher, daß der Skistiefel in einer vorbestimmten Stellung gegenüber
dem Ski gehalten wird. Das Verriegelungssystem umfaßt wenig- ~ stens ein elastisches Vorspannorgan, das einer senkrechten Abhebung
L J
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- ;r _7_
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oder seitlichen Verschiebung senkrechte und seitliche Haltekräfte entgegensetzt. Das elastische Organ ist voreinstellbar 3
um die Freigabe des Skistiefels sicherzustellen, wenn dieser Kräften oder Zvfängen vorbe stimmt er Größe in der Ebene des Skis
ausgesetzt ist. Die Sicherheitsbindung umfaßt weiterhin, wie erwähnt, eine Kompensationseinrichtung, die auf das Verriegelungssystem einwirkt, um die seitliche Haltekraft, die auf den Skistiefel
einwirkt, zu variieren, und zwar in umgekehrter Abhängigkeit von der Veränderung der senkrechten Haltekraft. Die Kompensationseinrichtung
umfaßt zwei relativ zueinander bewegliche Teile, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß eine Zunahme der
Haltekraft, die an dem Skistiefel angreift, kompensiert wird, wenn ein übermäßiger Zwang auf die Bindung in einer senkrechten
Ebene ausgeübt wird, insbesondere wenn zwischen der Sohle des Skistiefels und der Skioberfläche eine Schneelage vorhanden ist,
welche eine Reibung der Haltemittel auf die Sohle des Skistiefels zur Folge hat. Die Kompensationswirkung ist im einzelnen zusammen
mit ihren Vorteilen in der genanntenOffenlegungsschrift erläutert.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die beschriebene Sicherheitsbindung
so weiterzubilden daß mit einfacheren Mitteln die gleichen Ergebnisse wie in der genannten Offenlegungsschrift
erzielt werden.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale gemäß dem Kennzeichen des Anspruches 1 gelöst.
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Die Richtung der Verschiebung des ersten Elementes ist im wesentlichen
parallel zur Ebene des Skis. Das Reaktionselement ist zweckmäßigerweise fest mit dem senkrechten Schwenkzapfen
verbunden, um den der Bindungskörper rotiert. So kann das Reaktionselement durch eine senkrechte Abflachung gebildet werdens
die an dem festen Schwenkzapfen angearbeitet ist. Es ist jedoch ersichtlich, daß das Reaktionselement auch bei einer Variante
ein gekrümmtes Profil darbieten kann, und zwar reliefartig oder in Form einer Ausnehmung, ohne daß dadurch der Schutzumfang
der Erfindung verlassen wird.
Es können verschiedene Ausführungsformen des Kompensationssystems
vorgesehen werden. So kann nach einer ersten Ausführungsform das
erste Element gebildet werden durch einen Kolben, der verschiebbar gelagert ist. An diesem greift ein elastisches Organ an. Das
zweite Element oder das Kippelement kann schwenkbar um eine Achse gelagert sein, die mit dem Kolben eine Einheit bildet. Die Anordnung
kann dabei so getroffen werden, daß das kippbare Element sich zwischen dem Kolben und dem festen Reaktionselement befindet.
Das kippbare Element arbeitet in dieser Ausführungsform mit dem
festen Reaktionselement über ein Schrägflaehensystem zusammen,
welches es gestattet, den Anlagepunkt des Schwenkelementes an dem Reaktionselement zu verändern, und zwar in Abhängigkeit von ;
der Amplitude der Verschwenkung oder Kippbewegung des kippbaren ,
ι Elementes auf eine Veränderung der Lage der Halteelemente für
den Skistiefel hin.
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Gemäß einer zweiten Ausführungsform kann das erste Element ebenfalls
verschiebbar ausgebildet sein und durch einen Kolben gebildet werden. Hierbei ist das zweite Element ein Kippelement,
das in einer Ausnehmung des Kolbens gelagert ist, um in dieser Ausnehmung zu kippen. Der Kolben befindet sich hierbei zwischen
dem Kippelement und dem Reaktionselement. Die Vorspannkraft des elastischen Vorspannelementes wirkt hierbei direkt auf das Kippelement
.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen an mehreren Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Pig. I eine seitliche Ansicht einer Sicherheitsbindung gemäß
derErfindung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Bindung nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Einzelheit im Schnitt entlang der Schnittlinie IH-III der Fig. 1,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch die Bindung nach Fig. 1, welche mit einem ersten Ausführungsbeispiel für das Kompensationssystem
nach der Erfindung ausgerüstet ist,
Fig. 5 eine Einzelheit im größeren Maßstabe und in perspektivischer
Ansicht des Kompensationssystems nach Fig. 4, und zwar in der normalen Stellungs
Fig. 6 in ähnlicher Darstellung wie Fig, 4 einen Längsschnitt, wobei das Kompensationssystem in einer wirksamen Stellung
gezeigt ist,
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Pig. 7 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 5, wobei die Stellung
derjenigen nach Fig. 6 entspricht,
Fig. 8 einen Längsschnitt durch eine Sicherheitsbindung, welche mit einer zweiten Ausführungsform des Kompensationssystems ausgerüstet ist,
Fig. 9 im größeren Maßstabe und im Ausschnitt eine Einzelheit
in perspektivischer Darstellung, wobei das Kompensationssystem in der normalen Stellung wiedergegeben ist,
Fig.10 einen ähnlichen Längsschnitt wie Fig. 8, jedoch mit dem
Kompensationssystem in einer aktiven Stellung und
Fig.11 in ähnlicher Darstellung wie Fig. 9 das Kompensationssystem
in der aktiven Stellung nach Fig. 10.
Unter Hinweis auf die Fig. 1 bis 3 wird zunächst der allgemeine Aufbau einer Sicherheitsbindung gemäß der Erfindung erläutert,
der beiden Ausführungsformen dem Grunde nach gemeinsam ist.
Die Sicherheitsbindung umfaßt einen Sockel 1, der mittels Schrauben
3 auf der Oberfläche eines Skis 2 befestigt ist. Der Sockel 1 ist mit einem senkrechten Schwenkzapfen 4 fest verbunden. Der
Schwenkzapfen ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel in einer Hinsicht allgemein zylindrisch. Er befindet sich im Bereich
der Längsachse X-X1 des Skis (vgl. Fig.2). Ein Bihdungskörper 5
ist schwenkbar auf dem Zapfen 4 montiert. Ein Backen 6 dient zum seitlichen und senkrechten Umfassen des vorderen Teils der Sohle
eines Skistiefels 8. Der Schwenkbacken ist regelbar in einem
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Bügel 9 montiert j der an dem Bindungskörper um eine feste Achse
7 schwenkbar ist, welche den Bindungskörper in seinem unteren Bereich durchdringt. Die Achse 7 dient gleichzeitig als Verkeilung,
um den Bindungskörper 5 gegen Bewegungen in axialer Richtung entlang dem Zapfen h zu sichern. Zu diesem Zweck greift die
Achse 7 in eine Umfangsnut 7' des Zapfens 4 derart, daß eine
freie Drehbewegung des Bindungskörpers 5 um den Zapfen 4 ohne axiale Versetzungsmöglichkeit gewährleistet ist.
Der Bügel 9 weist vorne zwei Flügelabschnitte 9' auf, welche
eine Gleitbahn bilden, in der verschiebbar der Backen 6 aufgenommen ist, der entsprechende Nuten 6' aufweist. Die Gleitführung
9' erstreckt sich im wesentlichen senkrecht derart, daß der Backen in seiner Höhenstellung durch Verschieben in der Gleitführung
eingestellt werden kann. Die Einstellung wird ermöglicht durch eine Schraube 10, die durch den Querteil 9' unterstützt wirds der
die beiden oberen Teile der seitlichen Arme des Bügels 9 verbindet. Die Schraubengänge der Schraube 10 greifen in eine entsprechende
Gewindebohrung des Backens.
Man kann feststellen, daß die Schraube gegen Verschiebung in ihrer Längsrichtung gegenüber dem Bügel durch einen Sperring C
gesichert ists der unterhalb des Querteils 9' gemäß Fig. ^angeordnet
ist ο Die Einstellung der Höhenlage des Backens 6 mittels der Schraube 10 gestattet ess den Backen an verschieden bemessene
Stiefel anzupassen.
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An seinem dem Backen entgegengesetzten Ende trägt der Bügel einen zylindrischen Querteil 11, der an den seitlichen Armen des
Bügels befestigt ist und den Bindungskörper 5 durchdringt. Zu
diesem Zweck sind in den seitlichen Wänden des Bindungskörpers 5 Fenster 12 eingearbeitet, die vorzugsweise entlang einem
Kreisbogen verlaufen, dessen Zentrum mit der Schwenkachse 7 des Bügels 9 zusammenfällt.
Der Schwenkzapfen 4 ist auf einem Abschnitt seiner Höhe angeschnitten
oder abgeschnitten. Im dargestellten Beispiel ist eine Abflachung 13 vorgesehen, die sich vertikal erstreckt und im wesentlichen
quer zur Längsachse des Skis verläuft. Die Abflachung
13 dient als festes Reaktionselement für das elastische Verriegelungssystem. Seine Stellung gestattet eine Drehverschiebung des
Bindungskörpers im Falle einer Auslösung bzw. seine automatische Rückstellung in die Längsstellung.
In dem Bindungskörper 15 ist auf der dem Backen 6 abgewandten Seite des Schwenkzapfens eine Ausbohrung 53 vorgesehen, die dazu
dient, ein elastisches Element, z.B. die Feder 15, aufzunehmen.
Der Feder 15 ist ein Gewindeknopf 16 zugeordnet, der in einen Gewindeabschnitt der Bohrung 53 eingreift. Der Gewindätiopf gestattet
eine Einstellung der Vorspannung der Feder 15. Zwischen der Feder 15 und dem Schwenkzapfen 4 ist eine Kompensationsein- ■
i richtung vorgesehen, die innerhalb einer Ausnehmung des Bindungsl-
körpers 5 angeordnet ist, Diese Kompensationseinrichtung wird
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nachfolgend unter besonderer Bezugnahme auf die Fig. 4 und 8
an zwei Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Die Fig. 4 bis 6 repräsentieren eine erste Ausführungsform der
Kompensationseinrichtung. Diese wird durch ein erstes Element oder einen Kolben 14 gebildet, der in der Ausbohrung 5' so angeordnet
ist, daß er in dieser frei verschiebbar ist.
Auf dem vorderen Teil des Kolbens 14 ist eine Achse 18 vorgesehen,
die sich im wesentlichen parallel zur Ebene des Skis und quer zur Achse Y-Y' der Feder 15 erstreckt. Auf der Achse oder dem Zapfen
l8 ist beweglich ein zweites Element 17 montiert. Dieses wird als das Kippelement bezeichnet, da es um die Achse oder den
Zapfen 18 frei kippbar gelagert ist. Das Kippelement 17 ist,in einem horizontalen Querschnitt gesehen, im wesentlichen U-förmig
ausgebildet. Die beiden Arme des U-förmigen Querschnittes dienen zur Montage auf dem Drehzapfen 18, wie man insbesondere aus den
Fig. 5 und 7 entnehmen kann. Dagegen wirkt der vordere Abschnitt des Kippelementes 17 mit der Abflachung 13 des zentralen Schwenkzapfens
zusammen und wird gegen diese durch die Feder 15 angedrückt .
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 4 und 6 ist die Frontseite des Kippelementes 17 in Form eines Rampenprofils ausgebildet.
Dieses besteht im wesentlichen aus zwei querverlaufenden Vorsprüngen 19 und 20, welche jeweils in Seitenansicht gemäß Fig. 5
teilzylindrischen Umriß besitzen. Die Vorsprünge sind parallel
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zueinander und erstrecken sich im wesentlichen quer zur Längsachse
Y-Y' der Feder 15.
Wie man am besten aus Fig. 4 erkennen kann, sind die Vorsprünge 19 und 20 derart angeordnet, daß in derjenigen Stellung der Bindung,
welche der normalen Haltestellung des Stiefels auf dem Ski entspricht, die Vorsprünge in Kontakt mit der Abflachung stehen,
und zwar vorzugsweise in der Weise, daß sie im wesentlichen beiderseits der Achse Y-Y' der Feder 15 an der Abflachung 13 anliegen.
Man kann weiterhin bemerken, daß der obere Ansatz 20 sich nach oben in eine Anschlagfläche 21 verlängert, die dazu dient, mit
dem querverlaufenden Teil 11 zusammenzuwirken, der an dem Backen
6 befestigt ist. Nachfolgend wird die Funktion der Bindung unter Bezugnahme auf die Fig. 4 und 6 beschrieben.
Zunächst wird darauf hingewiesen, daß dann, wenn die Bindung in der normalen Halteposition des Schuhes auf dem Ski gemäß Fig.4
geschlossen ist, d.h. wenn die Sohle des Stiefels in direkter Berührung mit der Oberseite des Skis steht, ein schwaches Spiel
(e. in Fig. 4) zwischen der Oberseite derSohle des Stiefels und der unteren Kante I des Backens besteht.
Unter dieser Annahme wirktbei einer reinen seitlichen Auslösung,
d.h. bei einer Verschiebung des Stiefels in der Ebene des Skis, als alleinige Kraft auf den Stiefel die seitliche Haltekraft,
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die durch die Feder 15 geliefert wird. Hierbei handelt es sich um eine vorbestimmte Kraft, die genau der Charakteristik des
Skifahrers entspricht und die notwendige Sicherheit gewährleistet.
In anderen Worten bedeutet dies, daß die seitliche Auslösung als
solche ohne parasitäre Reibungskräfte zwischen den Backen 6 und der Sohle stattfindet. In diesem Fall, der in den Fig. 4 und 5
dargestellt ist, stellt man dann, wenn die Feder so eingestellt ist, daß sie eine Haltekraft R0 erzeugt3 fest, daß die Wirkung
des Kippelementes 17 auf den Schwenkzapfen 4 in die Komponenten R1 und Rp zerlegt werden kann, welche den beiden Anlagestellen
des Kippelementes mit Hilfe seiner Vorsprünge an der Abflachung 13 entsprechen. In diesem Falle wird die gesamte Kraft der Feder
15 auf die Ab-flachung übertragen, da:
+ R2 = R0 ist.
Der Wert der seitlichen Auslösung entspricht der seitlichen Haltekraft
und ist somit eine Funktion von RQo
Wenn jedoch in einem Fall, in dem sich der Backen 6 nicht in der in Fig. 4 gezeigten Lage befindet, z.B. danns wenn eine bestimmte
Schicht von Schnee N in vorbestimmter Dicke sich zwischen der Sohle des Stiefels und dem Ski befindet (s.insbesondere Fig.6)s
oder wenn auf die Bindung gleichzeitig eine senkrechte und eine seitliche Kraft einwirkt,, befindet sich der Backen 6 in Berührung
mit der Sohle des Stiefels (das Spiel e ist nicht vorhanden)9
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welcher Stiefel eine senkrechte Kraft nach oben ausübt, die durch
den Pfeil G in Fig. 6 angedeutet ist. In diesem Zustand verursacht
die Kraft G eine Reibungswirkung., di_e sieh der seitlichen Verschiebung
des.Stiefels gegenüber dem Backen widersetzt. Die Auslösekraft,
die zur Freigabe des.Stiefels notwendig ist,ist somit
die Summe aus der Reibungskraft und aus der seitlichen Haltekraft der Bindung. Damit die Auslösekraft nicht zu groß wird, ist es
notwendig, eine Verminderung der Haltekraft herbeizuführen, und
zwar über eine Kompensationseinriehtung.
Da der Backen 6 um seine Achse 7 frei schwenkbar ist, ist ersichtlich,
daß ein Anheben des Backens sich in Form einer Drehbewegung auf den Bügel 9 überträgt, an der das damit verbundene Querteil
11 teilnimmt. Das Querteil 11 übt somit auf die obere Schrägfläche 21 des Kippe lenient es 17 eine Kraft aus, welche den oberenTeil
des Kippelementes 17 in die Stellung nach den Fig. 6 und 7 drückt.
Dies hat die Wirkung und die Folge, daß der Ansatz 20 zurückweicht, während der Vorsprung oder Ansatz 19 in Anlage mit der Abflachung
zur Übertragung der Vorspannung der Feder 15 verbleibt. Man erkennt ferner, daß ein Verschwenken des Kippelementes 17 den Kolben 14
gegen die Wirkung der Feder 15 zurückschiebt, so daß nunmehr eine Schubkraft R! Q von dieser Feder übertragen wird, Vielehe geringfügig
größer als die Schubkraft RQ gemäß Fig. 4 und 5 ist.
Die Kraft R'Q der Feder wird in diesem Fall zerlegt in eine
horizontale Schubkraft R,, die auf den Schwenkzapfen wirkt, und
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eine Reaktionskraft R^, die auf den Querteil 11 einwirkt. Die
seitliche Haltekraft, die auf den Fuß wirkt und welche durch das elastische System gewährleistet wird,ist somit eine Funktion
der Kraft R.,. Es ist verständlich, daß zur Aufrechterhaltung der
Auslöse sicherheit im seitlichen Sinne unter den gleichen Bedingungen wie denen nach den Fig. 4 und 5 es ausreicht, daß die
Summe der Kraft R.,, die auf den Schwenkzapfen 4 einwirkt, und
die Kraft der Reibung G zwischen der Sohle und dem Backen gleich oder kleiner sind als die Summe R. + Rp der Fig. 4 und 5.
Mit anderen Worten kompensiert die Verminderung der Größe der Verriegelungskraft (R^ ist kleiner als RQ) die Widerstandskraft,
die durch die Reibung zwischen Sohle und Kante des Backens erzeugt wird.
Bei der zweiten Ausführungsform, die in den Fig. 8 bis 11 gezeigt ist, findet man geminsame Teile wieder, die auch in den Fig. 1
bis 7 gezeigt sind. Die Unterschiede bestehen in dem Kompensationssystem. Das Kompensationssystem dieser Ausführungsform umfaßt
wiederum ein verschiebbares oder kolbenartiges Element 22, das so angeordnet ist, daß es sich frei in einer Ausbohrung 5'
des Bindungskörpers verschieben kann. Weiterhin ist ein Kippelement 23 vorgesehen. Zum Unterschied zu der Ausführungsform nach
dem Beispiel gemäß den Fig. 3 bis 5 ist der Gleitkolben 22 direkt in Kontakt mit dem Schwenkzapfen, während das Kippelement 23
zwischen dem Kolben 22 und der Feder 15 angeordnet ist. Der
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Kolben 22 ist im wesentlichen in Form einer Wiege ausgebildet und weist einen Abschnitt 22a annähernd von U-förmiger Gestalt
auf, der in Kontakt mit der Ausbohrung 5r steht. Dieser Abschnitt
endet in einer frontalen Wand 22b, die vertikal angeordnet ist und eine Stirnfläche 22c aufweist3 die in Anlage gegen dieAbflachung
13 des Schwenkzapfens gelangt.
Am Fuße der rückwärtigen Fläche der vorderen Wand 22 ist eine konkave Ausnehmung 25 in Form eines HalbZylinders vorgesehen,
in welchem ein Wulst 24 von entsprechender Form eingreift, der am Fußabschnitt des Kippelementes 23 angeordnet ist. Das Kippelement
23 bietet in der Verlängerung des Wulstes 24 eine plane
Fläche 23a dar, welche dazu bestimmt ist, mit der rückwärtigen Fläche der Wand 22b des Kolbens zusammenzuwirken. Eine geneigte
Fläche oder Rampe 26 bildet eine nach oben gerichtete Verlängerung der Fläche 23a des Kipphebels 23. Man erkennt, daß die
Achse der Ausnehmung 25, in der sich das Kippelement 23 schwenkbar
lagert, parallel zur Oberfläche des Skis und quer zurAchse Y-Y1 der Feder 15 erstreckt. In der normalen Stellung der Bindung,
wie sie in Fig. 8 dargestellt ist, d.h. wenn die Sohle des Skistiefels gegenüber der Kante I des Backens einen Abstand aufweist
und keinen senkrechten Druck gegen diese Kante ausübt, liegt das Querelement 11 geringfügig im Abstand von der Rampe 26 des Kipphebels
. Das Kippelement liegt in Anlage mittels seiner Fläche 23a am Kolben, mit dem es eine Einheit bildet. Unter diesem
Umstand wird die Kraft RQ der Feder unverändert über den Kolben
22 auf die Abflachung 13 des Schwenkzapfens 4 übertragen. Die
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- 19 Wirkung des Kolbens auf den Schwenkzapfen ist damit gleich RQ.
Wenn demgegenüber, wie man in den Fig. 10 und 11 erkennt, der
Backen in senkrechter Richtung vorgespannt wird, indem die Sohle eine senkrechte Kraft G ausübt, schwenkt der Backen um seine
Achse 7j wobei sich das Querstück 11 an die Schrägfläche 26 anlegt.
Dabei wird das Kippelement 23 entgegen der Wirkung der Feder 15 zurückgekippt. Die Feder schiebt sich zurück, und zwar
aufgrund der Schwenkbewegung des Kippelementes 23,in die Lagerausnehmung
25.
Aufgrund der Verschiebung des Kippelementes 23 wird die Feder 15 zusammengedrückt und übt eine Kraft R'o aus, die etwas höher
ist als die Kraft R„ in der Stellung nach Fig- 8 und 9«
Auch hier zerlegt sich die Kraft in eine Kraft Rj, s die über das
Querelement 11 übertragen wird,und eine Kraft R^, die über den
Kolben 22 und die Lagerstelle oder Lagerausnehmung 25 übertragen
Die Folge ists daß die einzige Kraft, die von der Feder auf
die "Abflachung 13 des Schwenkzapfens übertragen wirds die Kraft
R, ist,, die niedriger oder kleiner ist als die Kraft RQ in
der Stellung nach Fig« 8 und 9. Es ist ersichtlichs daß es
ausreichts um keine Modifikation des Wertes der Auslösekraft
gegenüber der nach Fig.8 und 9 zu erhalten., &^b sicherzustellen,,
daß die Summe R-, und G gleich oder niedriger als die Kraft Rq
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- 20 der Feder ist, wie sie in den Fig. 8 und 9 existiert.
Die Verminderung der Kraft, die durch die Feder über den Schwenk punkt
übertragen wird, kompensiert somit den Widerstand durch die Reibung zwischen der Sohle des Skistiefels und dem Backen
In dieser Ausführungsform ist die Schwenkachse 24 parallel zur
Ebene des Skis ausgerichtet. Sie kann aber auch senkrecht zu dieser Ebene orientiert sein, ohne daß dadurch der Umfang der
Erfindung verlassen wird.
809841/0702
Claims (14)
- 5292 PATENTANWÄLTE2812H9DR.-ING. R. DÖRING DIPL.-PHYS. DR. J. FRICKEBRAUNSCHWEIG MÜNCHENAnsprüchel.i Skisicherheitsbindung mit Auslösung wenigstens zur Seite hin, vorzugsweise mit Auslösung auch nach oben, insbesondere Bindungsteil für den Stiefelvorderabschnitt, bestehend aus einem zur Skioberfläche senkrechten Schwenkzapfen, der mittels eines Sockelteils auf dem Ski befestigt ist, einem Bindungskörper, der auf dem Schwenkzapfen schwenkbar ist und die am Skistiefel angreifenden Halteteile unterstützt, einer Verriegelungseinrichtung für die Halteteile, welche in dem Bindungskörper angeordnet ist, den Skistiefel in einer vorbestimmten Lage auf dem Ski sichert und wenigstens ein dem seitlichen Verschieben und dem Abheben des Skistiefels eine seitliche und senkrechte Haltekraft entgegensetzendes elastisches Vorspannorgan aufweist, welches so voreinstellbar ist, daß es den Skistiefel bei Erreichen von vorbestimmten Zwängen in der Ebene des Skis freigibt, und bestehend ferner aus einer auf die Verriegelungseinrichtung einwirkenden Kompensationseinrichtung, mittels der die auf den Skistiefel ausgeübte seitliche Haltekraft in Abhängigkeit von der Größe der vertikalen Haltekraft veränderbar ist und welche zwei relativ zueinander bewegbare Elemente umfaßt, dadurch gekennzeichnet,L J809841/070228 12 H^daß das erste (14) der beiden relativ zueinander bewegbaren Elemente (14,17) in einer Ausnehmung (51) des Bindungskörpers (5) verschiebbar geführt und durch das Vorspannorgan (15) der Verriegelungseinrichtung in Richtung eines in bezug auf den Ski (2) festen Teils vorgespannt ist, und daß das zweite (17) der beiden Elemente (14,17) an dem ersten Element (14) beweglich montiert ist, insbesondere um eine zur Verschiebe'richtung des ersten Elementes (14) quer verlaufende Achse (18) kippbar, wobei das zweite Element (17) den entgegengesetzten Wirkungen einerseits des Vorspannorganes (15) und andererseits der Halteteile (6) der Sicherheitsbindung unterwox'fen ist.
- 2. Bindung nach Anspruch 1, dadurch gekennze ichnet, daß die Schwenkachse (18) des zweiten Elementes (17) sich parallel zur Ebene des Skis erstreckt.
- 3. Bindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschieberichtung des ersten Elementes (14) im wesentlichen parallel zur Ebene des Skis (2) ausgerichtet ist.
- 4. Bindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das feste Reaktionsteil (13) mit dem festen senkrechten Schwenkzapfen (4) eine Einheit bildet, um den der Bindungskörper (5) schwenkbar ist.i) 09841/07022812H9
- 5. Bindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der feste Reaktionsteil durch eine etwa senkrecht verlaufende Abflachung (13) an dem festen Schwenkzapfen (l4) gebildet ist.
- 6. Bindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite oder kippbare Element (17) durch eine Achse (18) unterstützbar ist, die fest an dem ersten Element (14) angeordnet ist, und daß das zweite Element (17) zwischen dem ersten Element und dem festen Reaktionselement (13) vorgesehen ist.
- 7. Bindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite oder kippbare Element (17) mit dem Reaktionselement (13) durch einen Satz von Schrägflächen zusammenwirkt, mittels deren der Anlagepunkt des kippbaren Elementes (17) an dem Reaktionselement (13) verlagerbar ist, wenn das kippbare Element (17) in Abhängigkeit von einer Verlagerung der Halteteile (6) für den Skistiefel betätigt wird.
- 8. Bindung nach Anspruch 7jd.adurch gekennzeichnet, daß das kippbare Element (17) eine Anlagefläche (21) aufweist, auf welche ein bei der Verlagerung der Halteteile (6) mitbewegtes Element (11) einwirkt.B 0 9 8 4 1 / 0 7 0 2
- 9. Bindung nach Anspruch 7 und S3 dad ti r c h g e k e η η - ζ e i c h-n et, daß das Schrägflächensystem des kippbaren Elementes (17)durch zwei Vorsprünge (19,20) bestimmt wird, welche im wesentlichen beiderseits des Zapfens (18) angeordnet sind, um den das Kippelement (17-) kippbar ist, Und daß sich die Anschlagfläche·(21) als Verlängrung des einen Vorsprunges (20) erstreckt, und zwar von dem anderen Vorsprung (19) weg.
- 10. Bindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 53 dadurch gekennzeichnet, daß das zweite oder kippbare Element in einer Sitzfläche (25) des ersten Elementes (22) frei kippbar gelagert ist und das erste Element zwischen dem kippbaren Element und dem festen Reaktionselement (13) angeordnet ist.
- 11. Bindung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Kippelement (23) zwischen dem ersten Element (22) und dem elastischen Organ (15) angeordnet ist.
- 12. Bindung nach Anspruch 8 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß das kippbare Element (23) eine Ansehlagfläche (26) aufweist, gegen die ein mit den Halteelementen mitverschiebbares Organ (11) wirksam ist, wobei die Anordnung derart getroffen ist, daß die Kraft dieses gegen die Anschlag-ifläche (26) wirkenden Organs (11) eine Verkippung des kippbarer! Elementes (23) gegen die Wirkung des Vorspannorgans (15)809841/07022812U9als Folge davon eine Verschiebung der Kontaktzone zwischen dem schwenkbaren Element (23) und dem zweiten Element (22) bewirkt.
- 13· Bindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Element (22) durch einen verschiebbaren Kolben gebildet wird, der einen schlittenförmigen Abschnitt (22) aufweist, der verschiebbar in eine Ausn ehmung (5T) des Bindungskörpers eingreift sowie einen sich senkrecht zu dem Schlittenabschnitt (22a) erstreckenden Abschnitt (22b), der mit dem festen Reaktionselement (13) zusammenwirkt.
- 14. Bindung nach Anspruch 12 und I3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kippelement (23) hebeiförmig ausgebildet ist und an seinem einen Ende einen Wulst (24) in Form eines Zylinderabschnittes aufweist, der in eine Ausnehmung von korrespondierender Umrißgestalt eingreift, die in dem Wandabschnitt (22b) des Kolbens eingearbeitet ist, und zwar angrenzend an den schlittenförmigen Abschnitt (22a), während das andere Ende des hebeiförmigen Elementes eine geneigte Arnihlagf lache (26) darbietet, auf die die den Hebel (23) schwenkenden Kräfte einwirken.809841/0702
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