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Hochsuannunsanschluß für eine Blitzlampe eines Laser-
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anregungssystems Als Anregungslichtquellen für Laseranregungssysteme
werden häufig Blitzlampen verwendet. Diese müssen innerhalb des Anregungssystems
mechanisch gehalten werden und benötigen zur Zündung eine entsprechende Hochspannungszuführung,
welche gewisse Forderungens insbesondere hinsichtlich Spannungsfestigkeit und Wärmeleitfähigkeit,
erfüllen muß. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für eine Blitzlampe eines
Laseranregungssystems einen derartigen Anschluß zur mechanischen Halterung der Lampe
und zur Hochspannungszufüh rung zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird bei einem Hochspannungsanschluß gemäß der Erfindung
dadurch gelöst, daß als Anschluß-und Halterungselement für die Blitzlampe ein etwa
rechtwinkliges Teil aus Aluminiumoxydkeramik vorgesehen ist, dessen Schenkel mit
jeweilseiner Bohrung versehen sind, daß die beiden Bohrungen zueinander sowie zu
dem Jeweils anderen Schenkel etwa senkrecht verlaufen und an ihren Enden ineinander
laufen, daß die Bohrungen ausschließlich im Bereich der ineinanderlaufenden Enden
mit einer elektrisch leitenden Schicht sowie mit Jeweils einer an dieser anliegenden
Kontakt-Steckbuchse für die Blitzlampe bzw. für den Innenleiter eines Hochspannungskabels
ausgebildet sind, und daß das Keramikteil an seinen Außenflächen nahezu vollständig
mit einer elektrisch leitenden Schicht versehen ist und an dem freien Ende eines
Schenkels einen Steckzapfen aufweist.
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Der Hochspannungsanschluß gemäß der Erfindung besteht aus Aluminiumoxydkeramik
und damit einem Material, das hinsichtlich Spannungsfestigkeit und Wärmeleitfahigkeit
besonders gut als Hochspannungs-Anschlußelement für Blitzlampen bei Laseranregungssystemen
geeignet ist und außerdem den Vorteil bietet, daß es sich ganz oder teilweise mit
einer elektrisch leitenden Schicht,z.B. mit einer Metallschicht, versehen läßt.
Die innen partiell und außen nahezu vollständig aufgebrachte elektrisch leitende
Schicht bildet Hin-und Rückleitung des Zündimpulses. Außerdem verbindet die innere
leitende Schicht die beiden Kontaktsteckbuchsen elektrisch miteinander. Durch die
erfindungsgemäße Ausbildung wird ferner sowohl ein steckbarer
Anschluß
eines Hochspannungskabels an eine Elektrode der Blitzlampe unter Berücksichtigung
der erforderli chen Kriechstrecken und der Durchschlagsfestigkeit als auch eine
steckbare mechanische Halterung der Blitzlampe ermöglicht. Auf diese Weise lassen
sich Hochspannungszuführung und mechanische Halterung besonders einfach und mit
geringem Montageaufwand durch Steckverbindungen bewerkstelligen. Im Wartungsfall
erleichtert diese Art einer Halterung das schnelle und einfacheAuswechseln der Blitzlampe.
Die äußere elektrisch leitende Schicht kann in vorteilhafter Weise als äußere Abschirmung
des Anschlusses und damit als elektrische Schirmung des Hochspannungsimpulses sowie
mittels des Steckzapfens an einem freien Schenkelende zur steckbaren Verbindung
mit dem Schirm des Hochspannungskabels benutzt werden. Außerdem läßt sich mit einem
erfindungsgemäßen Hochspannungsanschluß eine gute Wärmeabfuhr von der Elektrode
der Blitzlampe erreichen.
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Zweckmäßigerweise besteht das Keramikteil aus einem Spritzpreßteil.
Die Spritzpreßtechnik ermöglicht außer den vielfältigeren Gestaltungsmöglichkeiten
auch eine wirtschaftliche Herstellung von Verrundungen des Keramikkörpers, welche
Sprüherscheinungen an Körperkanten bei Hochspannung vermindern.
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Bei einem Hochspannungsanschluß nach der Erfindung ist es vorteilhaft
wenn die in den Bohrungen des Keramik-KontaKtteils aurgenommenen Steckbuchsen radial
federnd ausgebildet sind. Derartige Kontaktsteckbuchsen können dann aufgrund ihrer
Federeigenschaften die bei der Her-
stellung des Keramikteils auftretenden
Durchmessertoleranzen der Bohrungen ausgleichen. Dies ist insbesondere bei mittels
Spritzpreßtechnik hergestellten Keramikteilen von Vorteil.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Hochspannungsanschlusses
ist das Keramikteil an seiner Außenseite im Winkel zwischen den beiden Schenkeln
mit einer im Querschnitt T-förmigen, mit einer elektrisch leitenden Schicht versehenen
Wand ausgebildet. Hierbei kann der Quersteg der T-Wand zur Befestigung des Keramikteils
z.B. an einem metallischen Anregungsgehäuse benutzt werden.
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Die elektrisch leitende Schicht liegt dann über die Befestigungsfläche
der T-Wand auf Gehäus epo tential und bildet somit die äußere Abschirmung des Anschlusses.
Zweckmäßigerweise wird das Keramikteil bei der Befestigung mittels der T-Wand derart
an der Innenwand eines Anregungsgehäuses angebracht, daß das Keramikteil im Kühlluftstrom
des Anregungssystems liegt. Dies ist im Hinblick auf die Wärmeableitung von besonderem
Vorteil.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes des Patentanspruchs
1 sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben.
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Ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Hochspannungsanschlusses
für Blitzlampen von Laseranregungssystemen wird im folgenden anhand der Zeichnung
naher beschrieben.
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Fig. 1 zeigt in Vorderansicht ein als Hochspannungsanschluß und als
Halterungselement für eine Blitzlampe dienendes Teil, Fig. 2 zeigt dieses Teil in
einer Seitenansicht im Schnitt.
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Das Teil 1 besteht aus einer mit thermoplastischen Stoffen versetzten
Aluminiumoxydkeramikmasse und ist etwa rechtwinklig ausg ildetO Die beiden Schenkel
2 und 3 des vorzugsweise in der Spritzpreßtechnik herstellbaren Keramikteiles 1
sind im wesentlichen zylindrisch ausgebildet und mit jeweils einer Bohrung 4 bzw.
5 versehen. Diese Bohrungen verlaufen etwa senkreoht zueinander in der Mittelachse
der zylindri schen Schenkel, so daß die Bohrung 4 im Schenkel 2 etwa senkrecht zu
der Längsachse des anderen Schein kels 3 und dessen Bohrung 5 etwa senkrecht zur
Längs achse des Schenkels 2 gerichtet ist. An den Ecken im Schenkelinneren laufen
die Bohrungen 4 und 5 ineinan der. In diesem Bereich sind zylindrische Bohrungsab
schnitte 6 bzw. 7 gebildet, während die Bohrungen 4 und 5 sich sonst nach außen
hin konisch erweitern.
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Die Bohrungen 4, 5 sind ausschließlich in den zylindri schen Bohrungsabschnitten
6, 7 mit einer elektrisch leitenden Schicht 8, die in der Zeichnung durch ge genüber
den anderen Linien dickere Linien gekennzeichnet ist, versehen. Diese Schicht kann
durch eine sich an die Herstellung des Keramikteils anschließende Metallisierung
gebildet werden, z.B. durch Auftrag mittels Pinsel in pastöser Form und nachfolgendem
Einbrennen. Im Gegensatz zu der innen nur partiell vorgesehenen elektrisch leitenden
Schicht ist das Keramikteil an seinen Außenflächen nahezu vollständig
mit
einer elektrisch leitenden Schicht 9 versehen, welche in der Zeichnung in derselben
Weise wie die Innenschicht 8 kenntlich gemacht ist und zusammen mit der Schicht
8 hergestellt werden kann. Die elektrisch leitenden Schichten 8 und 9 bilden die
Hin- und Rückleitung des über ein Hochspannungskabel 10 der Blitzlampe 11 zuzuführenden
Zündimpulses. Außerdem bildet die äußere Schicht 9 die elektrische Abschirmung des
Hochspannungsimpulses. Da die elektrisch leitenden Schichten stromführende Leiter
auf dem Keramikteil darstellen, sind Luftspalte zwischen den Spannungspotentialen,
die zu Sprüherscheinungen führen könnten, ausgeschlossen.
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Ferner sind in den zylindrischen Bohrungsabschnitten 6 und 7 noch
je eine Kontakt-Steckbuchse 12 bzw. 13 angeordnet. Die Kontakt-Steckbuchse 12 in
der Bohrung 4 des Schenkels 2 dient dem Steckanschluß des Innenleiters 14 des Hochspannungskabels
10, welches über eine zweckmäßigerweise gefiedert ausgebildete, mit dem Schirm des
Hochspannungskabels verbundene Steckbuchse 15 auf das als zylindrischer Steckzapfen
16 ausgebildete und ebenfalls leitend beschichtete Ende des Schenkels 2 aufgesteckt
ist. Die Kontakt-Steckbuchse 12 ist durch einen Längsschlitz 17 radial federnd ausgebildet
und an dem freien Ende mit einem Außenringwulst 18 versehen, welcher an der inneren
leitenden Schicht 8 anliegt. Uber diese Schicht ist die Kontakt-Steckbuchse 12 mit
der in dem anderen zylindrischen Bohrungsabschnitt 7 des anderen Schenkels 3 angeordneten
Kontakt-Steckbuchse 13 verbunden. Diese besteht aus einer sich konisch verjüngenden,
radial federnden und an der Innenschicht 8 anliegenden Hülse, in wel-
che
die Blitzlampe 11 mit einer Elektrode 19 eingesteckt und damit mit dem Hochspannungskabel
verbunden und zugleich mechanisch gehaltert ist.
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Das Keramikteil wird innerhalb eines Laseranregungssystems flächenhaft
an ein metallisches Anregungsgehäuses des Systems gedrückt und zweckmäßigerweise
im Kühlluftstrom liegend angeordnet, so daß eine ausreichende Wärmeabfuhr gewährleistet
ist. Als Befestigungsfläche für das Keramikteil dient hierbei die Auflagefläche
eines Quersteges 20 einer im Querschnitt T-förmigen, ebenfalls mit einer elektrisch
leitenden Schicht versehenen Wand 21, welche im Winkel zwischen den Schenkeln 2
und 3 des Keramikteils in der dargestellten Weise angeordnet ist.
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8 Patentansprüche 2 Figuren