DE2805962A1 - Lidocain-antigene und antikoerper - Google Patents
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Description
Beschreibung
Die Erfindung betrifft neue Lidocain-Antigene und die dadurch
gebildeten Antikörper.
Die Art und Weise, in der Arzneimittel verabreicht werden, gewinnt
zunehmend an Bedeutung. Da in vielen Fällen die Wirksamkeit des Arzneimittels in direkter Beziehung steht zu der Konzentration
des Arzneimittels in dem Blutstrom, beeinflussen sowohl die Art und Weise der Verabreichung als auch die Menge des verabreichten
Arzneimittels den Gehalt des Arzneimittels in dem Blut über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Geschwindigkeit, mit der der gewünschte
Blutgehalt erzielt oder überschritten wird,hängt von der Art des Arzneimittels, der Art der Verabreichung, der Dosierung
sowie der Geschwindigkeit des Stoffwechsels ab. Die Geschwindigkeit bzw. Rate, mit der ein Arzneimittel in den Blutstrom gelangt,
wenn es auf andere Art als intravenös verabreicht wird, und die Geschwindigkeit bzw. Rate, mit der das Arzneimittel in den Stoffwechsel
eingreift, variiert individuell stark. Außerdem variiert auch der Grad der Wirksamkeit individuell stark.
Bei der Verabreichung von Arzneimitteln ist es daher erwünscht, den Grad der individuellen Wirksamkeit, die Geschwindigkeit, mit
der dieser Wirksamkeitsgrad bei einer bestimmten Dosis erreicht wird, und die Dauer, während der ein bestimmter Gehalt aufrechterhalten
wird, zu kontrollieren. Auf diese Weise kann die Menge des Arzneimittels, das verabreicht wird, dann sorgfältig überwacht
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werden, um den gewünschten Gehalt aufrechtzuerhalten. Dadurch kann die Wirksamkeit gewährleistet und das Auftreten von Nebenwirkungen
minimal gehalten werden.
Um ein Arzneimittel in einer physiologischen Flüssigkeit ζυ Überwachen,
müssen empfindliche Tests (Nachweise) zur Verfügung stehen, mit deren Hilfe es möglich ist, das Arzneimittel schnell
zu bestimmen und von unwirksamen Stoffwechselprodukten zu unterscheiden. Mit dem Test (Nachweis) muß es daher möglich sein, eindeutig
zwischen dem interessierenden Arzneimittel und Verbindungen mit einer sehr ähnlichen Struktur zu unterscheiden. In Konkurrenz-Proteinbindungs-Assays
werden Antikörper verwendet, die mittels Antigen-Konjugaten von Derivaten des interessierenden Arzneimittels
hergestellt werden. Damit die Antikörper wirksam sind, müssen sie in einem hohen Titer gebildet werden, eine starke Bindungskonstante
an das interessierende Arzneimittel aufweisen und sie dürfen sich nur schwach an Verbindungen mit einer ähnlichen Struktur binden.
Außerdem benötigt man ein Reagens, das ein meßbares Signal in Abhängigkeit von der in dem Assay-Medium (Testmedium) enthaltenen
Arzneimittelmenge liefert. Wo Antikörper vorhanden sind, muß das Reagens wirkungsvoll mit dem Arzneimittel in bezug auf die Antikörperbindung
auf reproduzierbare Weise konkurrieren und bei kleinen Änderungen der Arzneimittelkonzentration innerhalb des
interessierenden Konzentrationsbereiches signifikante Änderungen
des Signals hervorrufen.
Andere Erwägungen für ein Reagens sind die, daß es durch in der zu untersuchenden unbekannten Probe vorhandene Stoffe nicht beein-
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flußt werden darf oder daß störende Stoffe entfernt werden können,
daß ein leicht feststellbares Signal erhalten wird, daß das Reagens unter den Assay-Bedingungen (Testbedingungen) stabil ist
und eine gute Lagerfähigkeit hat und daß es durch die Antikörper fur das Arzneimittel leicht erkennbar ist.
Konkurrenz-Proteinbindungs-Assays sind beispielsweise in den US-Patentschriften
3 817 837, 3 850 752, 3 690 834 und in dem Artikel von Murphy in "J. Clin. Endocr.", 27, 973 (1967), beschrieben.
Die Herstellung von Antigen-Konjugaten und Antikörpern für eine Reihe von verschiedenen Arzneimitteln ist in den US-Patentschriften
3 888 866, 3 766 162, 3 843 696 und 3 878 187 beschrieben. In der
US-Patentschrift 3 875 011 sind Glukose-6-phosphat-dehydrogenase-Konjugate
für die Verwendung in homogenen Enzym-Immunoassays beschrieben. Dahlborn et al beschreiben in "Acta Chem. Scand.",
V3, 1145 (1959), die Herstellung von 4-Amino-2,6-dimethyl-Y-dimethylaminoacetanilid.
Gegenstand der Erfindung sind neue Derivate von Anilide enthaltenden
Anästhetika, wie z.B. Lidocain, die eine ringförmige Aminogruppe aufweisen. Sie besitzen eine difunktioneile brückenbildende
Gruppe, die eine BrUcke zwischen der ringförmigen Aminogruppe und einem Antigen bildet, wobei das dabei erhaltene Konjugat
für die Herstellung von Antikörpern verwendet wird. Die Antikörper werden insbesondere in Konkurrenz-Proteinbindungs-Assays verwendet.
Außerdem werden Kon jugate an Enzyme hergestellt, die insbesondere in homogenen Enzym-Immunoassays verwendet werden«
Erfindungsgemäß werden Arzneimittel mit einer Anilid-Funktion modi-
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fiziert durch Einführung einer Aminogruppe, die an ein Ringkohlenstoffatom gebunden ist, und das Arzneimittel wird dann durch eine
brückenbildende Gruppe über die Aminogruppe an eine Antigen-Verbindung, normalerweise eine Poly(aminosäure) oder ein Enzym,
gebunden. Dafür werden insbesondere difunktioneile brückenbildende
Gruppen verwendet, die mit Aminogruppen stufenförmig reagieren können. Insbesondere wird Lidocain mit einer ringförmigen Aminogruppe versehen und mit einer dibasischen Carbonsäure umgesetzt
unter Bildung eines Säureamids,das dann mit den verfügbaren Aminofunktionen eines Polypeptids umgesetzt wird.
Arzneimittel mit einer Anilidfunktion werden über einen ringförmigen *
Aminosubstituenten an Antigene konjugiert unter Bildung von Antigen-Konjugaten für die Bildung von Antikörpern für das erfindungsgemäße Arzneimittel. Bei den interessierenden Arzneimitteln
handelt es sich um N-substituierte Glycinanilide, in denen das Stickstoffatom des Glycins durch Alkylgruppen mit 1 bis 4, vorzugsweise 1 bis 2 Kohlenstoffatomen oder eine Alkylenkette und eine
Alkylgruppe disubstituiert ist, wobei 0 bis 2, vorzugsweise 1 bis 2 niedere Alkylsubstituenten an den Anilidring gebunden sind.
Die durch eine brückenbildende Gruppe modifizierten Arzneimittel
weisen normalerweise 12 bis 30 Kohlenstoffatome auf und sie enthalten eine meta- oder para-Aminogruppe für die Bindung an die
Poly (aminosäure) oder eine andere An tigen-Ver bindung,,
Unter einer PoIy(aminosäure) sind hier Polypeptide und Proteine
einschließlich der prosthetischen Gruppen oder andere polymere Zusammensetzungen, wie Polysaccharide und Nukleinsäuren, zu verstehen.
* (in einem Ring stehenden)
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Obgleich Polysaccharide auch Antigene sein können, werden im allgemeinen Poly(aminosäuren) verwendet, um die Bildung von
Antikörpern zu Haptenen zu induzieren.
Im allgemeinen haben die erfindungsgemäßen Verbindungen die folgende Formel
5-N-CH-CO-"
NHR
-S A
worin bedeuten:
X und X1 Methyl,
α und b die Zahl 0 oder 1, wobei die Summe von a + b mindestens
1 beträgt,
Y Wasserstoff, Methyl oder zusammen mit Z einen 6-gliedrigen
Ring mit den Kohlenstoff- und Stickstoffatomen, an die Y und Z jeweils gebunden sind, bilden kann,
Z und Z , die gleich oder voneinander verschieden sind, Alkyl
mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, insbesondere Methyl, Äthyl und η-Butyl, vorzugsweise Äthyl, wenn Z und Ζ*
gleich sind, oder worin Z zusammen mit Y einen 6-gliedrigen Ring, wie oben angegeben, bilden kann,
wobei die an den aromatischen Ring gebundenen Aminogruppen durch 3 bis 4 Kohlenstoffatome voneinander getrennt sind,
R eine brücken bildende Gruppe mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen,
die 1 bis 4 Heteroatome aus der Gruppe Sauerstoff,
.1
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Stickstoff und Schwefel aufweist, wobei der Sauerstoff in Form von Oxy oder Nicht-Oxocarbonyl, insbesondere
in Form des letzteren, der Stickstoff in Form von tertiärem Amino, Amido oder Imino und der Schwefel in
Form von Thioäther oder Thiono vorliegen, und die 0 bis 1 Zentrum einer äthylenischen Unsättigung aufweist,
eine Poly(aminosäure) mit einem Molekulargewicht von mindestens etwa 5000, die keine obere Molekulargewichtsgrenze aufweist, deren Molekulargewicht jedoch normalerweise
nicht mehr als 10 Millionen, vorzugsweise nicht mehr als etwa 600 000 beträgt; in der Regel gibt es verschiedene
Molekulargewichtsbereiche, je nachdem, ob ein Enzym oder ein Antigen vorliegt, wobei das Molekulargewicht
bei den Enzymen im allgemeinen innerhalb des Bereiches von etwa 10 000 bis etwa 600 000, vorzugsweise
innerhalb des Bereiches von 10 000 bis 300 000, und bei den Antigenen innerhalb des Bereiches von 5000 bis 10 ,
vorzugsweise von 20 000 bis 600 000, insbesondere von 25 000 bis 250 000,liegt, und
eine Zahl von mindestens 1, die jedoch nicht größer ist als die Anzahl der in A vorhandenen verfügbaren Aminogruppen,
die im allgemeinen im Durchschnitt innerhalb des Bereiches von etwa 1 bis zu dem Molekulargewicht von
A, dividiert durch 1500, liegt; wobei bei Enzymen η in der Regel innerhalb des Bereiches von 1 bis 30, vorzugsweise
innerhalb des Bereiches von 2 bis 30, insbesondere innerhalb des Bereiches von 2 bis 12,liegt, während η
bei Antigenen im allgemeinen innerhalb des Bereiches von etwa 1 bis etwa 500, vorzugsweise innerhalb des Bereiches
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von 2 bis 250, insbesondere innerhalb des Bereiches von etwa 2 bis etwa 100,liegt, speziell bei den Antigenen
mit raittlerem Molekulargewicht.
Die Art und Weise, in der die vernetzende Gruppe an die Aminofunktionen
gebunden sein kann, kann stark variieren, z.B. durch eine Einfachbindung, eine Doppelbindung oder Über eine Amidogruppe einschließlich
der Stickstoff- und Schwefel-Analogen davon, wie Amidin, Harnstoff,
Thioamid und Thioharnstoff. Einfachbindungen können erzielt werden
durch Verwendung eines Alkylhalogenids oder durch reduktive Aminierung
eines Oxocarbonyls. Doppelbindungen können erzielt werden durch Verwendung einer Schiffschen Base, während Bindungen über Amide
und ihre Analogen erzielt werden können mittels aktivierter Ester, Acylhalogeniden, Anhydriden,Isocyanatenund Thioisocyanaten·
Bevorzugte Gruppen R haben im allgemeinen die folgende Formel
II
worin bedeuten:
E eine Bindung, Alkylen oder Alkylenamino (wobei die
Aroinogruppe endständig ist), wobei Alkylen 1 bis 5,
vorzugsweise 1 bis 4 Kohlenstoffatome enthält, vorzugsweise Polyroethylen,
D und D , die gleich oder voneinander verschieden sind, Sauerstoff,
Stickstoff oder Schwefel, vorzugsweise Sauerstoff, wobei -(CD)- an die ringförmige Aminogruppe gebunden ist,
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ρ und q die Zahl O oder 1, wobei die Summe von ρ + q vorzugsweise
mindestens 1 beträgt.
Zu Beispielen für die Gruppe R gehören Carbonyl, Maledioyl,
Succindioyl, Glutardioyl, Oxoäthylen (-CH9CO-), 1-Oxopropylen
(CH2-) und Succindiiminoyl.
Eine besonders iiteressLermde Verbindung ist das Li do ca in -Deri vat
der folgenden Formel
NHR-
III
worin R, A und η die oben angegebenen Bedeutungen haben. Wenn die
brücken bildende Funktion ein Nidrb-Oxocarbonyl oder sein Stickstoff-
und Thioanalogon davon darstellt oder enthält, handelt es sich bei der brückenbildenden Funktion um ein Amid, Amidin oder Thioamid.
Im allgemeinen werden Amide verwendet, die an verfügbare Aminogruppen an dem Antigen gebunden werden. Verfügbare Aminogruppen
liegen vor in Form von endständigen Aminogruppen und bei Lysin, Arginin, Histidin und dgl.
Die Antigen-Poly(aminosäuren), die erfindungsgemäß verwendet werden können, variieren stark in bezug auf ihr Molekulargewicht,
das normalerweise etwa 5000 bis etwa 10 Millionen, vorzugsweise etwa 25 000 bis etwa 600 000, insbesondere etwa 25 000 bis etwa
250 000; beträgt.
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In der Regel liegt nicht mehr als etwa 1 Konjugat pro 1500
Molekulargewicht des Antigens, vorzugsweise nicht mehr als etwa 1 Konjugat pro 2000 Molekulargewicht des Antigens vor.
In der Regel liegt mindestens etwa 1 Konjugat pro 500 000 Molekulargewicht, vorzugsweise mindestens 1 Konjugat pro
50 000 Molekulargewicht vor. Bei Antigenen mit einem mittleren Molekulargewicht (35 000 bis 1 Million) liegt die Anzahl der
Konjugat-Gruppen im allgemeinen bei etwa 2 bis etwa 250, vorzugsweise
bei 10 bis 100. Bei Antigenen mit einem niedrigeren Molekulargewicht
(unterhalb 35 000) liegt die Anzahl der Konjugate im allgemeinen innerhalb des Bereiches von etwa 1 bis etwa 10,
vorzugsweise innerhalb des Bereiches von 2 bis 5.
Als Antigen-Material können verschiedene Protein-Typen verwendet werden. Zu diesen Typen gehören Albumine, Serumproteine, z.B.
Globuline, Augenlinsenproteine, Lipoproteine und dgl. Zu beispiel-
(keyhole limpet hemocyaii
haften Proteinen gehören Rinderserumalbumin, Fissurella-Scnnecken-/ 1^]
Hämocyanin, Eiovalbumin, Rinder-y-Globulin und dgl. Es können aber
auch synthetische Polyaminosäuren) mit einer ausreichenden Anzahl
von verfügbaren Aminogruppen, wie z.B. Lysine, hergestellt werden.
Bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Verbindungen wird ein geeignetes Anilinderivat mit geschützter Aminogruppe zweckmäßig
nitriert, wobei auf diese Weise das meta- oder para-Nitroanilin
entsteht. Die Schutzgruppe kann dann von der Aminogruppe entfernt werden. Die Aminogruppe wird anschließend in geeigneter Weise
acyliert, wobei das gewünschte Anilid erhalten wird, anschließend wird die Nitrogruppe zu einer Aminogruppe reduziert, wobei man die
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Aminofunktion für die Brückenbindung erhält. Durch die nachfolgenden Formeln wird die Reaktionsfolge dargestellt:
-T
. NH-T
t ΊΨ · \
IV
(X)
Y NHCOCHN-Z
Λ 1 ·
(X1) b
worin alle Symbole die oben angegebenen Bedeutungen haben und T eine Schutzgruppe, z.B. Arylsulfonyl, Trifluorocetyl oder dgl.,
bedeutet. Die Nitrierung erfolgt leicht in Gegenwart einer Säure, wobei man mit einer schwachen Carbonsäure das para-Derivat erhält,
während man mit einer starken Mineralsäure, wie Schwefelsäure,
das meta-Derivat erhält. Es werden Temperaturen innerhalb des
Bereiches von etwa 50 bis etwa 100 C angewendet.
das meta-Derivat erhält. Es werden Temperaturen innerhalb des
Bereiches von etwa 50 bis etwa 100 C angewendet.
Die Schutzgruppe wird dann durch Hydrolyse entfernt, zweckmäßig mittels einer wäßrigen Säure, anschließend wird die Aminogruppe
mit der geeigneten Aminosäure oder mit Chloracetylchlorid acyliert, danach wird das Chloratom durch das geeignete sekundäre Amin
verdrängt. Die Nitrogruppe kann dann auf irgendeine zweckmäßige Weise, beispielsweise durch katalytische Hydrierung, durch Verwendung von Platin oder Palladium unter milden Bedingungen oder
verdrängt. Die Nitrogruppe kann dann auf irgendeine zweckmäßige Weise, beispielsweise durch katalytische Hydrierung, durch Verwendung von Platin oder Palladium unter milden Bedingungen oder
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durch Verwendung eines anderen konventionellen Reduktionssystems reduziert werden.
Die aus der Nitrogruppe abgeleitete Aminogruppe kann dann unter
Verwendung eines aktiven Halogens, einer aktivierten Acylgruppe, wie z.B. eines aktiven Esters, wie p-Nitrophenyl, N-Oxysuccinimid
und dgl., eines Acylhalogenids, eines Anhydrids oder der Carbonsäure mit einem Diimid oder durch Kondensation mit einem
Oxocarbonyl und anschließende Reduktion mit einem Metallhydrid gekuppelt werden. In der Regel handelt es sich bei der zweiten
Funktion an der brückenbildenden Gruppe um Nicht-Oxocarbonyl einschließlich
der Stickstoff- und Schwefelanalogen davon, die auf irgendeine der vorstehend angegebenen Arten aktiviert
werden können. Die Kondensation des Antigens wird normalerweise unter milden Bedingungen, im allgemeinen bei etwa -10 bis etwa
30 C in einem inerten polaren Lösungsmittel, in der Regel in einem gemischten wäßrigen Lösungsmittel, das etwa 0 bis etwa 50 Vol.-%
eines organischen Lösungsmittels, wie z.B. eines Polyäthers, Dimethylformamid (DMF) oder dgl. enthalten kann, durchgeführt.
Die Umsetzung wird im allgemeinen bei einem pH-Wert innerhalb des Bereiches von etwa 7 bis etwa 10 durchgeführt.
Wie oben angegeben, werden die Antikörper insbesondere in Konkurrenz-Proteinbindungs-Assays
verwendet. Ein Konkurrenz-Proteinbindungs-Assay umfaßt die Verwendung von Enzymkon j υgaten und er wird als
homogener Enzym-Immunoassay bezeichnet. Bei diesem Assay (Nachweisverfahren)
wird das Enzym an ein Derivat der interessierenden Verbindung konjugiert, so daß das dabei erhaltene Enzym-Konjugat
in dem Immunoassay verwendet werden kann. Wenn der Antikörper an
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die an das Enzym konjugierten Gruppen gebunden ist, erfährt das Enzym vorzugsweise eine beträchtliche Änderung seiner Aktivität,
in der Regel tritt eine wesentliche Herabsetzung seiner Aktivität auf.
Normalerweise liegt die Anzahl der an das Enzym konjugierten Gruppen innerhalb des Bereiches von etwa 1 bis etwa 30, vorzugsweise
innerhalb des Bereiches von etwa 2 bis etwa 20, insbesondere innerhalb des Bereiches von etwa 2 bis etwa 12.
Es können verschiedene Enzyme verwendet werden, wie z.B. Oxidoreduktasen,
Hydrolasen, Lyasen und dgl. Zu Gruppen von besonderem Interesse (Vorteil) gehören solche Enzyme, in denen Nikotinamid-Adenin-
Dinukleotid (NAD) oder sein Phosphat (NADP) als Akzeptor verwendet wird, wie z.B. in Dehydrogenasen einschließlich Glukose-6-phospbat-dehydrogenase,
Malatdehydrogenase, Alkoholdehydrogenase,
Lactatdehydrogenase und dgl.; Peroxidasen; Oxidasen; Glukosidhydrolasen und dgl.
Die Enzym-Kon jugate haben im allgemeinen die folgende Formel
Z-N-CH-CO-NH
-N-i Il
S ENZ
NHR
1 ,
worin alle Symbole die weiter oben angegebenen Bedeutungen haben und η im Durchschnitt eine Zahl von etwa 1 bis etwa 20, vorzugsweise
von etwa 2 bis etwa 12,bedeutet und ENZ ein Enzym darstellt,
ORIGINAL INSPECTED
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Das Enzym hat im allgemeinen ein Molekulargewicht innerhalb
des Bereiches von etwa 10 000 bis etwa 600 000, vorzugsweise von etwa 10 000 bis etwa 300 000. Zu beispielhaften Enzymen
außer den oben angegebenen Enzymen gehören Lysozym, ß-Glukoronidase,
Glukoseoxidase, Katalase und Peroxidase.
Eine Beschreibung des Verfahrens zur Durchführung des homogenen Enzym-I*-mmunoassays ist in der US-Patentschrift 3 817 837
zu finden. Das Verfahren besteht darin, daß man das Enzym-Kon j υgat,
die zu untersuchende unbekannte Probe, die möglicherweise das interessierende Arzneimittel enthält, und den Antikörper für das
interessierende Arzneimittel in einem wäßrigen gepufferten Medium miteinander vereinigt und die enzymatische Aktivität über eine
vorher festgelegte Zeitspanne bestimmt im Vergleich zu einem Probe~Assay, der eine bekannte Menge des interessierenden Arzneimittels
enthält.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele näher erläutert, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein. Alle darin angegebenen
Temperaturen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf C. Alle Prozentsätze sind, wenn nichts anderes angegeben ist,
auf das Gewicht bezogen. Die in den folgenden Beispielen verwendeten Abkürzungen haben die folgenden Bedeutungen:
TLC = DUnnschichtchromatographie; DMF = Dimethylformamid,
LAH = Lithiumaluminiumhydrid, THF = Tetrahydrofuran.
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p-Toluolsulfonamid von 2,6-Dimethylanilin
Zu einer Lösung von 16 ml (15,6 g, 130 mtiol) 2,6-Dimethylanilin
in 50 ml Pyridin, das über einem Molekularsieb getrocknet worden war, wurden 27 g (71 mMol) Tosylchlorid, das zweimal aus Hexan
umkristallisiert worden war, zugegeben. Nach 2-stUndigem Erhitzen unter Rückfluß wurde die Reaktionsmischung in 500 ml eiskalte
2 η HCl gegossen, wobei ein gelber Feststoff entstand, der nach dem Abschrecken in einem Eisbad gesammelt, mit einer Gummiplatte
gepreßt und im Vakuum 1 Stunde lang über Ρ«0,- getrocknet wurde
(F. 130 bis 1320C). Das Rohprodukt wurde als solches für die
nächste Stufe verwendet.
Herstellung von l-(p-Toluolsulfonylamino)-2,6-dimethyl-4-nitro~
benzol
Das rohe Sulfonamid des Beispiels 1 wurde in Portionen zu 25 ml rauchender Salpetersäure in 200 ml Wasser zugegeben. Nach der
Zugabe von 200 ml Eisessig und etwa 700 mg NaNO« wurde die Mischung 1 Stunde lang unter Rückfluß erhitzt. Unter schnellem
Rühren wurde die gekühlte Mischung in 400 ml Eiswasser gegossen. Der dabei entstehende hellgelbe Niederschlag wurde gesammelt,
mit Wasser gewaschen und im Vakuum über Nacht getrocknet, wobei man 31,9 g Produkt (F. 157 bis 160°C) erhielt, das eine Reinheit,
bestimmt durch Dünnschichtchromatographie (TLC) und Kernresonanz-
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Spektroskopie (NMR), von > 95 % aufwies; die Gesamtausbeute,
bezogen auf 2,6-Dimethylanilin, betrug 81 %, Eine aus Äthanol/-Wasser
umkristallisierte Probe hatte einen Schmelzpunkt von 162,5 bis 164°C.
31,9 g des Nitrosulfonamids des Beispiels 2 wurden in einer
Lösung von 100 ml konzentrierter H2SO. und 10 ml Wasser suspendiert
und in einem Wasserbad (etwa 95 C) erhitzt und gelegentlich aufgerührt, bis das gesamte Material gelöst war. Die dabei erhaltene
dunkelbraune Mischung wurde in 300 ml Eiswasser gegossen und mit konzentriertem Ammoniumhydroxid basisch (pH 12) gemacht.
Der dabei erhaltene gelblich-braune Niederschlag wurde gesammelt, mit Wasser gewaschen und in heißem Äthanol/Wasser kristallisiert,
wobei man 11,3 g feine gelbe Nadeln erhielt (F. 156 bis 160 C).
Durch Einengen der Mutterlauge und durch Zugabe von Wasser erhielt man 2,7 g Produkt, so daß eine Gesamtausbeute von 14 g (82 %)
erzielt wurde. Eine analytische Probe wurde in Chloroform kristallisiert, F. 158 bis 1590C.
Bei Raumtemperatur wurde eine Lösung von 6 ml (79 mMol) Chloracetylchlorid
in 30 ml Benzol, das über einem Molekularsieb getrocknet
worden war, zu einer schnell gerührten Lösung von 12 g (72 mMol)
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des Produkts des Beispiels 3 und 5,8 ml (72 mMol) trockenem
Pyridin in 500 ml Benzol zugetropft. Sofort entstand ein Niederschlag.
45 Minuten nach Beendigung der Zugabe wurde die Reaktionsmischung abgeschreckt, der Niederschlag wurde gesammelt, mit
Wasser gewaschen und in einem Vakuumexsikkator über Nacht getrocknet. Eine Kristallisation wurde erzielt durch Auflösen
des Produktes in 2,5 1 siedendem Benzol, aus dem nach dem Einengen auf etwa 1,5 1 das Produkt (12,73 g, 73 %) in Form von sehr langen,
dünnen, hellgelben Nadeln ausfiel, F. 227 bis 228°C.
12,7 g (52,5 mMol) des Chlorids des Beispiels 4 und 13,6 ml
(132 mMol) Diäthylamin in 75 ml trockenem Benzol wurden 15 Stunden lang unter Rückfluß erhitzt, das Chlorid wurde langsam gelöst
und die Lösung wurde am Ende der Reaktion klar. Nach dem Abkühlen wurde die braune Lösung filtriert und mit 160 ml 10 /Siger Chlorwasserstoffsäure
gründlich extrahiert. Die kombinierte wäßrige Schicht wurde mit Äther gewaschen, abgeschreckt und mit konzentrierter
KOH alkalisch gemacht und der gelbe Niederschlag wurde gesammelt. Das Produkt wurde in Äthanol gelöst und in wäßrigem
Äthanol kristallisiert, wobei die erste Charge 9,7 g und die zweite Charge 2,1 g ergab,entsprechend einer Ausbeute von 80 %.
Die flockigen, hellgelben Kristalle hatten einen Schmelzpunkt von 92 bis 94°C.
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2,0 g (7,2 mMol) der Nitroverbindung des Beispiels 5 in 50 ml
Äthanol, der 20 Tropfen Eisessig und 2 gehäufte Spatel Adam-Katalysator enthielt, wurden 2 Stunden lang in einer ParrApparatur
bei 2,5 kg/cm (35 psi) hydriert. Der Katalysator wurde unter einer
Stickstoff-Schutzatmosphäre durch Absaugen durch ein Celite-Polster, das mit absolutem Äthanol gründlich gewaschen wurde, abfiltriert.
Nach dem Eindampfen erhielt man in quantitativer Ausbeute ein gelbes öl, das beim Stehenlassen kristallisierte. Der Feststoff
wurde in einer minimalen Menge Äther gelöst, mit Aktivkohle gekocht, eingeengt, abgeschreckt und beim Kratzen erhielt man tswei Chargen
von feinen gelben Nadeln, jeweils 467 und 400 mg, F. 91 bis 92 C. Eine zweite Kristallisation in Cyclohexan ergab einen Schmelzpunkt
von 93,5 bis 95°C.
Herstellung des p-Nitrophenylesters des Carboxyamids von γ-Diäthylamino-4-amino-2,6-dimethylacetanilid
und seine Konjugation an Rinder-y-Globulin (BgG)
Zu einer Lösung von 55 mg (0,22 mMol) p-Aminolidocain (Beispiel 6)
in 2,0 ml trockenem Dimethylformamid (DMF) unter Stickstoff wurden
110 μΐ Triäthylamin zugegeben. Die Lösung wurde auf -20 C abgekühlt
und es wurden 53 mg (0,265 mMol) p-Nitrophenylchlorformiat zugegeben;
die dabei erhaltene Mischung wurde 2 Stunden lang zwischen
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-10 und -20°C gerührt. Über einen Zeitraum von 1 Stunde wurde
die Carbamatlösung zu 700 mg BgG (0,32 mMol Lysin) in einer
Mischung aus 30 ml eines 0,1 M Carbonatpuffers (pH 9,1) und
12 ml DMF zugegeben; der pH-Wert wurde mit HCl ständig eingestellt,
um einen Wert von 8 bis 9 aufrechtzuerhalten. Nach Beendigung der Zugabe des Carbamats wurde die Reaktionsmischung
3 Stunden lang in einem Eisbad gerührt, dann etwa 3 Tage lang
gegen 4 χ 4 1 0,1 M NaHCO- und 4x41 wäßrigem Ammoniumhydroxid
(pH 9) dialysiert.
Die Kon jugatlösung wurde durch Glaswolle, dann durch eine grob eingelegte
Scheibe filtriert und schließlich lyophilisiert, wobei man 320 mg Kon j ugat erhielt. Die Hapten-Zahl von 38,1 wurde
nach dem UV-Differenzverfahren bei Λ = 280 nm bestimmt.
1 max.
Eine Lösung von 1,54 g (5,1 mMol) p-Aminolidocain (Beispiel 6)
und 520 mg (5,2 mMol) Bernsteinsäureanhydrid in 50 ml trockenem Tetrahydrofuran (THF) (frisch destilliert über Lithiumaluminiumhydrid
(LAH)) wurde über Nacht gerührt. Die Dünnschichtchromatographie (TLC) (Aluminiumoxid, Chloroform) zeigte restliches
Ausgangsmaterial» Kleine Portionen des Anhydrids wurden zugegeben, bis die TLC kein restliches Ausgangsmaterial mehr zeigte. Das
Lösungsmittel wurde im Vakuum entfernt, wobei man einen gelblichen Schaum erhielt. Das Produkt wurde in Wasser gelöst und es wurde
6 η Chlorwasserstoffsäure bis zur Erzielung von pH 2 zugegeben,
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dann wurde die Lösung zur Trockne eingedampft. Der Rückstand wurde in einer geringen Menge Wasser gelöst und es wurde
Aceton unter Erhitzen bis zum TrU'bungspunkt zugegeben. Das Hydrochlorid kristallisierte in Form von kleinen hexagonalen
Kristallen, F. 152 bis 154 C. Das Material war sehr hygroskopisch.
Unter Stickstoff wurden 94 mg (0,242 mMol) des Hemisuccinamids
von p-Aminolidocain gemäß Beispiel 8 in 10 ml trockenem DMF mit 68 μΐ (2 Äquivalenten) Triäthylamin behandelt. Nach dem
Abkühlen auf -25°C und 30-minütigem Ruhren wurden 32 μΐ (1
Äquivalent) Isobutylchlorformiat zugegeben und das Rühren wurde weitere 1,5 Stunden lang bei -25 C fortgesetzt.
Das wie oben hergestellte gemischte Anhydrid wurde innerhalb von 15 Minuten zu einer eiskalten Lösung von BgG (500 mg, 0,242
mMol Lysin) in 20 ml Wasser bei pH 8,5 zugetropft. Je nach Bedarf wurde verdünntes Natriumhydroxid zugegeben, um den pH-Wert
zwischen 8,4 und 8,7 zu halten. Die Mischung wurde 2 Stunden lang gerührt, dann einmal gegen 4 1 0,1 M NaHC0„ und gegen 4x41
Wasser dialysiert. Die Lyophilisierung ergab 300 mg Konjugat. Eine Hapten-Zahl von 4,5 wurde bestimmt nach einem UV-Differenz-
verfahren bei Λ = 280 nm. Eine zweite Konjugation nach dem
max ·
vorstehend beschriebenen Verfahren ergab eine Hapten-Zahl von 10.
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Konjugation des Hemisuccinamids von p-Aminolidocain an Rinderserumalbumin (BSA)
Das gemischte Isobutylanhydrid wurde unter Stickstoff bei -25 C aus 200 mg des Hemisuccinamids von p-Aminolidocain des
Beispiels 8, 2 Äquivalenten Triäthylamin und 1 Äquivalent
Isobutylchlorformiat in 4 ml trockenem DMF hergestellt. Nach 2 Stunden bei -25 C wurde das gemischte Anhydrid zu 300 mg
BSA in 20 ml Wasser bei pH 8,5 und 0 C zugegeben, wobei je nach Bedarf verdünntes Natriumhydroxid zugegeben wurde, um den pH-Wert
zwischen 8,4 und 8,6 zu halten. Die Reaktionsmischung wurde über Nacht gerührt, dann gegen 4 1 0,1 M Na-COg/O,1 M NaHCO3-Puffer
und gegen mehrmaligen Austausch von Wasser lyophilisiert. Bei der Lyophilisierung erhielt man 333 mg weißes Pulver. Unter
Anwendung eines UV-Differenz-Verfahrens bei /\ = 279 und
max.
248 nm erhielt man eine Hapten-Zahl von 13.
Beispiel Π
Das rohe Sulfonamid des Beispiels 1 (36,8 g, 141 mMol) wurde
in einer Mischung aus 250 ml Eisessig und 120 ml konzentrierter Schwefelsäure suspendiert, die Lösung wurde auf 60 bis 70 C
erwärmt, wobei sie gelb wurde. Nach dem Abkühlen auf etwa 45 C wurde eine Lösung von 50 ml konzentrierter Schwefelsäure,
50 ml Eisessig und 8 ml rauchender Salpetersäure unter starkem Rühren zu der Suspension zugetropft, die dann über Nacht bei
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280R962
Umgebungstemperatur gerührt wurde. Die dabei erhaltene gelbe
Aufschlämmung wurde auf 500 g Eis gegossen, abgeschreckt und
gesammelt. Nach der Kristallisation in wäßrigem Äthanol erhielt man 32,2 g Produkt, F. 130 bis 132°C.
Herstellung von
2f
6-Dimethyl-3-nitroanilin
Das Sulfcnamid des Beispiels Π (32,2 g, 0,105 Mol) wurde in 75 ml
90 /Slger Schwefelsäure suspendiert und 20 bis 30 Minuten lang
auf einem Wasserdampfbad erhitzt, abgekühlt und in 300 ml Eiswasser gegossen. Der dabei entstandene Feststoff wurde abfiltriert,
indem man die Lösung durch einen Wattepfropfen laufen ließ, und
die dabei erhaltene Lösung wurde abgeschreckt und mit konzentriertem Ammoniak alkalisch gemacht. Der gelbe Niederschlag wurde gesammelt
und in Benzol/Leichtpetroleum kristallisiert, wobei man zwei Chargen mit einem Gewicht von 14,2 g (81 %) erhielt, F. 70 bis
72 C. Eine zweite Kristallisation in Benzol/Heptan ergab einen Schmelzpunkt von 72 bis 75 C.
Unter starkem Rühren wurden 4,4 ml (7,21 g, 55 mMol) Chloracetylchlorid
in 50 ml trockenem Benzol zu 8,3 g (50 mMol) 2,6-Dimethyl-3-nitroanilin
in 200 ml trockenem Benzol, das 4,1 ml (50 mMol) trockenes Pyridin enthielt, zugetropft. Das Rühren wurde 30 Minuten
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lang fortgesetzt und der gebildete gelbe Niederschlag wurde gesammelt, mit Wasser gewaschen und in einem Vakuumexsikkator
über Nacht getrocknet. Das Produkt, feine Nadeln, hatte ein Gewicht von 8,7 g (72 %), F. 162 bis 163°C.
Eine Lösung von 5,0 g (20,6 mMol) der Chlorverbindung des
Beispiels 13 und 5,3 ml (3,78 g, 51,6 mMol) Diäthylamin in 300 ml Benzol wurde über Nacht unter Rückfluß erhitzt. Nach
dem Abkühlen wurde die organische Schicht mit drei 50 ml-Portionen
10 /Siger Chlorwasserstoff säure extrahiert und die kombinierte
wäßrige Schicht wurde mit 50 ml Benzol gewaschen. Die wäßrige Schicht wurde abgeschreckt und mit konzentriertem
Ammoniumhydroxid alkalisch gemacht. Dabei entstand kein Niederschlag. Nach dem Extrahieren der wäßrigen Schicht mit 150 ml
Chloroform und dem anschließenden Trocknen und Eindampfen erhielt man ein gelbes Öl, das beim Stehenlassen fest wurde (5,17 g,
90 %), F. 55 bis 590C
Nach dem Verfahren der Beispiele 6, 7, 9 und 10 kann das meta-Nitrolidocain
reduziert und an verschiedene Antigene konjugiert werden zur Herstellung von Antikörpern für LLdocain.
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7805962
Glukose-6-phosphat-dehydrogenase-Konjugat cn das Hemisuccinamid
von para -Ami η ο Ii do ca in
Es wurde eine Vorratslösung von Glukose-6-phosphat-dehydrogenase
(G6PDH) hergestellt durch Anrühren eines trockenen Pulvers von G6PDH mit einem 0,055 M Tris-HCl-Puffer, pH 8,1 (Raumtemperatur)
zur Erzielung einer Konzentration von etwa 2 bis etwa 3 mg/ml. In einen kleinen Kolben wurde 1 ml der Enzymlösung eingeführt und
die Lösung wurde unter Rühren auf 0 C abgekühlt. Zu der Lösung wurden dann 20 mg Glukose-6-phosphat und 20 mg NADH zugegeben,
anschließend wurden langsam 300 μΐ Carbitol*)zugegeben und der
pH-Wert wurde mit 2 η NaOH auf 9 eingestellt.
Es wurde eine Lösung aus trockenem Lidocainhemisuccinamid-HCl
(0,075 mMol) in 375 μΐ trockenem DMF hergestellt, die Mischung
wurde gerührt und unter die Oberfläche der Flüssigkeit wurden unter Rühren 21 μΐ Triäthylamin eingeführt, während die Mischung
bei -10 C gehalten wurde. Zu der dabei erhaltenen Lösung wurden
langsam 14 μΐ Carbitolchlorformiat unter die Oberfläche der
gerührten Lösung eingeführt. Nach 1,5 Stunden war das gemischte Anhydrid fertig für die Verwendung.
über einen Zeitraum von etwa 15 Sekunden wurden 15 μΐ des gemischten
Anhydrids unter solchen Bedingungen zugegeben, daß die lokale Konzentration minimal gehalten wurde. Nach einer
etwa 15-minütigen Reaktionszeit wurde ein aliquoter Anteil des Enzyms entnommen und auf seine Aktivität hin untersucht und
*) (Diäthylenglykolmonoäthyläther)
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die Zugabe des gemischten Anhydrids wurde, wie vorstehend
beschrieben, wiederholt, bis die gewünschte Aktivität und Hemm- bzw, In hi bierbarkeit erzielt worden waren. Der pH-Wert wurde
während des Verlaufs der Reaktion durch Zugabe von 2 η Natriumhydroxid in dem erforderlichen Maße oberhalb 8,5 gehalten.
In der nachfolgenden Tabelle sind die dabei erhaltenen Ergebnisse angegeben. Die Assays (Tests) wurden mit Antikörpern durchgeführt,
die bei der Einspritzung des Antigens des Beispiels 9 nach konventionellen Verfahren gebildet wurden. Die Durchführung
des Assays wird nachfolgend näher beschrieben.
Versuch
Gehalt
Konjugations-
1) korrigiere volumen
pH- AOD } CmU
Wert
9"\
Gesamtmene an zugegeben MA 4)
Enzym c
1 Carbitol 9.04 745"
2 1+ 25μ1 MA 9.00 725
3 2 + 50μ1 MA 8.97 681
4 3 + 50μ1 MA 8.94 626
5 4 + ΙΟΟμΙ MA 8.90 553
6. 5 + 50μ1 MA 8.89 495
7 6 + 50μ1 MA 8.88 432
8 7 + 50μ1 MA 8.87 310
| 1.31 | — | — | _ |
| 1.335 | 7.9 | 3.2 | 2. _> |
| 1.385 | 16.1 | 9.0 | 75 |
| 1.435 | 27.9 | 16.5 | 125 |
| 1.535 | 57.5 | 23.1 | 225 |
| 1.585 | 69.6 | 34.0 | 275 |
| 1.635 | 81.4 | 42.4 | 325 |
| 1.685 | 93.5 | 58.6 | 375 |
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Gehalt der Reaktionsmischung bei jedem Versuch an zusätzlicher Menge MA, die der Mischung zugegeben wurde, aus der ein aliquoter
Anteil von 5 μΐ für den Test entnommen wurde.
Die Inhibierbarkeit in % bezieht sich auf die Herabsetzung
der Geschwindigkeit (Rate) in Gegenwart von überschüssigem Anti(lidocain).
Die Desaktivierung in % ist der Verlust an Enzymaktivität durch
die Konjugation des LLdocainderivats. 4)
MA = gemischtes Anhydrid.
5) OD = optische Dichte.
Aus den Ergebnissen der vorstehenden Tabelle geht hervor, daß eine
ausgezeichnete Inhibierbarkeit erzielt werden kann bei einem noch verhältnismäßig geringen Grad der Desaktivierung. Die Enzym-Kon
jugate können daher in Assays (Tests) zur Bestimmung von Lidocain verwendet werden, in denen verhältnismäßig große Differenzen
in bezug auf die optische Dichte (ÖD) über verhältnismäßig kurze
Zeiträume abgelesen werden können, bezogen auf die kleinen Differenzen in bezug auf die Konzentration an LLdocain in dem Assay-Medium.
Bei der Durchführung des Assays wurde eine Gilford 300N-5pektrophotometer-Mikroprobe
verwendet mit einer Thermo-Küvette mit einer Fließzelle. Alle Ablesungen wurden bei 340 nm gemacht.
Die nachfolgend angegebenen Lösungen wurden als Reagentien für die Verwendung in dem Assay hergestellt.
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? 8 Π Fi 9 6
Puffer: 0,055 M Tris-HCl, pH 8,1 (Raumtemperatur (RT))
0,05 % Natriumazid
0,005 % Thimerosal Enzym-Kon)υgat: Puffer
0,9 % NaCl
1,0 % RSA (Kaninchenserumalbumin), pH 8,1 (RT)
genügend Enzym-Kon jυgat (Beispiel 15) zur Erzielung
einer maximalen Geschwindigkeit bzw. Rate von
AOD = 750 in dem Assay-Medium.
Puffer
0,5 % NaCl
0,01 Vol./Vol.-jS Triton X-l°0, pH 8,1 (RT)
Puffer
1,0 % RSA
GoP(Na) 0,066 M NAD 0,04 M
pH 5 (RT)
Antilidocain, für den Assay optimiert
Alle Prozentangaben beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Gew./Volumen (g/ml).
Zur Durchführung eines Assays wurde die folgende Arbeitsweise angewendet: 50 μΐ der Probe wurden in eine Verdünnungseinrichtung
abgezogen und mit 250 μΐ des Assay-Puffers in einer 1 ml
Croan-Schale verteilt. Ein 50 μΙ-Aliquot der verdünnten Probe
wurde abgezogen und mit einer 250 μΙ-Portion Assay-Puffer in
Assay-Puffer:
Antikörper-Reagens :
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einer zweiten Coan-Schale verteilt. In die zweite Coan-Schale
wurden 50 μΐ des Antikörper-Reagens mit 250 μΐ des Assay-Puffer
eingeführt, danach wurden 50 μΐ des Enzym-Reagens und 250 μΐ des Assay-Puffers zugegeben. Unmittelbar nach der Enzymzugabe
wurde die gesamte Probe in die Fließzelle eingesaugt. Nach 15 Sekunden wurde eine erste Ablesung durchgeführt, woran
sich eine zweite Ablesung nach einem Zeitabstand von 30 Sekunden anschloß. Die Ergebnisse sind angegeben als Differenz in bezug
auf die Extinktion χ 2,667. In der nachfolgenden Tabelle III sind die mit einer Reihe von Proben mit bekannten LJLdocainmengen
erhaltenen Ergebnisse angegeben.
| Tabelle III | AOD χ 2,667 |
|
| Lidocain-Konzentration in der Probe (μς/ιηΐ) |
282 | |
| 0 | 321 | |
| 1 | 364 | |
| 2 | 392 | |
| 3 | 434 | |
| 5 | 487 | |
| 12 |
Durch graphische Darstellung der obigen Ergebnisse auf halblogarithmischem
Papier kann dann die Lidocain-Konzentration in einer Lidocain enthaltenden Probe bestimmt werden.
Es wurde eine Uberkreuz-Untersuchung*)durchgefuhrt, in der die
Proben mit 30 μΐ/ml Lidocain-Serum und 5 μΐ des Uberkreuz-
*) (cross-reactivity study)
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Reaktanten versetzt wurden. Bei den sehr ähnlichen Arzneimitteln, wie Procainamid, Isoproterinol, Propanolol, Ephedrin und Methamphetamin
wurde keine Uberkreuz-Reaktivität beobachtet. Es wurde jedoch gefunden, daß durch Einführung von Mengen innerhalb
des Bereiches von etwa 3 bis etwa 10 μg/ml dieses überkreuzreagierenden
Metaboliten in das Assay-Medium die Überkreuz-Reaktivität
auf wirksame Weise gedämpft werden konnte, so daß jeder in der zu untersuchenden Probe enthaltene Metabolit die
Ablesung nicht in signifikanter Weise beeinflussen würde.
Aus den obigen Ergebnissen geht hervor, daß ein empfindlicher, genauer, reproduzierbarer Nachweis (Assay) für Lidocain und
Lidocain-AnaIoge erfindungsgemäß erzielbar ist. Die gebildeten
Antikörper weisen keine signifikante Uberkreuz-Reaktion auf mit Ausnahme des Desäthylmetaboliten von Lidocain. Diese Überkreuz-Reaktivität
kann leicht beseitigt werden durch Zugabe einer geringen Menge des Metaboliten zu dem Assay-Medium, so daß weitere
Mengen des in der zu untersuchenden Probe vorhandenen Metaboliten das Ergebnis nicht beeinflussen·
Die Erfindung wurde zwar vorstehend unter Bezugnahme auf bevorzugte
Ausfuhrungsformen näher erläutert, es ist jedoch für den Fachmann selbstverständlich, daß sie keineswegs darauf beschränkt
ist, sondern daß diese in vielfacher Hinsicht abgeändert und modifiziert werden können, ohne daß dadurch der Rahmen der vorliegenden
Erfindung verlassen wird«
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Claims (22)
1. Verbindung, gekennzeichnet durch die allgemeine Formel
S-N-CH-CO-NH-^
NUR-? A
(D
(χ-1-)
worin bedeuten:
X und X1 jeweils Methyl,
α und b die Zahl 0 oder 1, wobei die Summe von a + b mindestens
1 beträgt,
Y Wasserstoff, Methyl oder zusammen mit Z einen 6-gliedrigen
Ring mit den Kohlenstoff- und Stickstoffatomen, an die Y und Z jeweils gebunden sind, bilden kann,
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ORIGINAL INSPECTED
Z und Z , die gleich oder voneinander verschieden sind, Alkyl
mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, mit der Maßgabe, daß Z mit Y verbunden sein kann,
wobei die an den aromatischen Ring gebundenen Aminogruppen durch 3 bis 4 Kohlenstoffatome voneinander getrennt sind,
R eine brückenbildende Gruppe,
A eine Poly(aminosäure) mit einem Molekulargewicht von
mindestens etwa 5000 und
η eine Zahl von mindestens 1, die jedoch nicht größer ist
als die Anzahl der in A vorhandenen verfügbaren Aminogruppen.
2. Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß A
ein Antigen bedeutet.
3. Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß A ein Enzym bedeutet.
4. Verbindung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß Z und
bedeuten.
daß Z und Z Äthyl, α und b beide die Zahl 1 und Y Wasserstoff
5. Verbindung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß R einen Rest der Formel bedeutet
/ΤιΥιη (π)
worin bedeuten:
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E eine Bindung, Alkylen oder Alkylenamino mit 1 bis 5
Kohlenstoffatomen,
D und D Sauerstoff, Stickstoff oder Schwefel und ρ und q die Zahl 0 oder 1.
6. Verbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß E Alkylen, ρ und q die Zahl 1 und D und D Sauerstoff bedeuten.
7. Verbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ρ
die Zahl 1, q die Zahl 0 und E eine Bindung bedeuten.
8. Verbindung, gekennzeichnet durch die allgemeine Formel
CH.
(in)
NHR-
CH.
worin bedeuten:
A eine Poly(aminosöure),
η eine Zahl innerhalb des Bereiches von 1 bis 500,
R einen Rest der Formel ^0-. /j-J.
v ρ _ q
worin E eine Bindung, Alkylen oder Alkylenamino mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen, D und D Sauerstoff oder Stickstoff und ρ
und q die Zahl 0 oder 1 bedeuten.
9. Verbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß A ein Antigen bedeutet.
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-A-
10. Verbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
A ein Enzym bedeutet*
11. Verbindung nach den Ansprüchen 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß D und D Sauerstoff und ρ und q die Zahl 1 bedeuten.
12. Verbindung nach den Ansprüchen 8 bis H7 dadurch gekennzeichnet,
daß E Alkylen bedeutet.
13. Verbindung nach den Ansprüchen 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß E <
0 bedeuten.
0 bedeuten.
net, daß E eine Bindung, D Sauerstoff, q die Zahl 1 und ρ die Zahl
14. Verbindung, gekennzeichnet durch die allgemeine Formel
CEL·
;) ,NCH-CONHf X>
NHCOA
■- CH3 ·
worin A eine Poly(aminosäure) bedeutet.
15. Verbindung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß A Rinder-y-Globulin bedeutet.
16. Verbindung, gekennzeichnet durch die allgemeine Formel
CH.
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worin A eine Antigen-Poly(aminosäure) bedeutet.
17. Verbindung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß A Rinder-y-Globulin bedeutet.
18. Verbindung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
A Rinderserumalbumin bedeutet.
19. Verbindung, gekennzeichnet durch die allgemeine Formel
CH„
(ENZ)
• - ... CH3
worin ENZ ein Enzym bedeutet.
20. Verbindung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
es sich bei dem Enzym um eine Dehydrogenase handelt.
21· Verbindung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
es sich bei der Dehydrogenase um Glukose-6-phosphat-dehydrogenase handelt.
22. Antikörper, dadurch gekennzeichnet, daß er hervorgerufen durch ein Konjugat nach Anspruch 2, 9 oder 16 gebildet worden ist.
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