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Tank zum Versenken ins Erdreich
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Die Erfindung betrifft einen Tank zum Versenken ins Erdreich, insbesondere
für grundwassergefährdende Flüssigkeiten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Wegen der erhöhten Sicherheitsvorschriften für Tankbehälter, in denen
grundwassergefährdende Flüssigkeiten gelagert werden, wie z.B. leichtes Heizöl,
ist es erforderlich, daß mindestens zwei Tankwandungen vorgesehen werden müssen,
so daß beim Auftreten eines Lecks an der inneren Wandung noch eine Sicherheit durch
die äußere Kunststoffwandung gegeben ist. Um jedoch möglichst platzsparende, in
sich stabile Tanks zu erreichen, welche einfach im Erdreich zu verfüllen sind, wird
bei einem bekannten Tankaufbau eine innere und eine äußere glasfaserverstärkte Kunststoffwandung
verwendet, zwischen welche Beton oder mit Polyester vermischter Kies bzw. sog. Polyesterbeton
zwischengelagert ist.
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Ein derartiger Aufbau besitzt jedoch den Nachteil, daß die äußere
glasfaserverstärkte Kunststoffwandung nicht gegen Beschädigungen durch die den Tank
aufstellenden Personen gesichert wird und leicht der Gefahr einer Beschädigung unterliegt,
wenn, wie der Normalfall zeigt, ein derartiger Tank in eine Erdgrube mehr oder minder
unsanft wegen seines hohen Eigengewichts befördert, dort mit scharfen Werkzeugen
zurechtgerückt und zur Stabilisierung und einwandfreien Verfüllung mit Riesel- oder
Kies ladungen umgeben wird.
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Ferner sind Tanks bekannt, bei welchen eine Kunststoffwandung aus
glasfaserverstärktem Kunststoff oder auch zwei Wandungen mit dazwischenliegendem
Kunststoffschaum vorgesehen sind und auf die äußere Oberfläche der außenliegenden
Kunststoffwandung ein Betonmantel direkt aufgegossen ist. Auch bei einem derartigen
Tank besteht die Gefahr, daß durch die unmittelbare Verbindung zwischen Kunststoffwandung
und Beton Risse, die im Betonmantel entstehen, auf den oder die Kunststoffwandungen
übertragen werden und somit ebenfalls die Kunststoffwandungen verletzen oder sogar
zerstören können, so daß derartige setonmäntel aus einem rissebeständigen und damit
sehr teuren Beton gefertigt werden müssen.
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Um solche Nachteile, wie eine sehr teure Konstruktion, die Gefahr
der Beschädigung der äußeren und/oder inneren Kunststoffwandung, des notwendigen
Aushubs eines relativ großen Erdvolumens, der Notwendigkeit zum Antransport größerer
Kiesmengen auch in kiesarmen Gegenden und der sehr schweren Austauschbarkeit eines
solchen Tanks gegen einen neuen, zu vermeiden, geht die nachfolgend beschriebene
Erfindung einen völlig anderen Weg.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Tank der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 genannten Art derart zu schaffen, daß bei geringstem Erdaushub und
Kiesbedarf eine maximale Schonung der inneren und äußeren Kunststoffwandung erreicht
wird, ohne daß auf eine leichte und einfache Austauschbarkeit der den eigentlichen
Tank bildenden Kunststoffwandung oder -wandungen verzichtet werden muß.
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Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs
1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Ein besonderer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, daß bei der
Aufstellung des Tanks nur ein sehr kleines Erdloch ausgehoben werden muß, in welches
ein die Kunststoffwandungen im unteren Bereich umgebendes Schalenteil gestellt werden
kann. Dieses Schalenteil kann unmittelbar mit Erdreich verfüllt werden, was insbesondere
in kiesarmen Gegenden sehr bedeutsam ist. In das untere Schalenteil wird dann eine
relativ leichte Kunststoffwandung, der eigentlich Tank, eingelegt, der auch aus
einer inneren und einer äußeren Kunststoffwandung bestehen kann, und der minimale
Zwischenraum zwischen diesem eigentlichen Tank und dem oder den Schalenteilen wird
mit rieselfähigem Material, wie beispielsweise Kies, ausgefüllt, um eine satte Auflage
auch bei relativ ungenau vorgefertigten Schalenteilen zu erreichen. Zweckmßigerweise
weist dabei die äußere Oberfläche der nach außen gerichteten Kunststoffwandung möglichst
mindestens drei Stützfüße oder Abstandshalter auf, um einen möglichst gleichmäßigen
Zwischenraum sicherzustellen. Auf das untere Schalenteil und den eigentlichen Tank
wird das obere
Schalenteil aufgesetzt und in gleicher Weise wird
rieselfähiges Material zwischen den eigentlichen Tank und dem oberen aufgesetzten
Schalenteil eingefüllt, worauf das restliche Erdreich um das obere Schalenteil herum
verteilt werden kann. Bei der Notwendigkeit zum Austausch des eigentlichen Tanks
genügt es dann, wenn das das obere Schalenteil überdeckende Erdreich entfernt und
das obere Schalenteil abgenommen wird, um dann den eigentlichen Tank auswechseln
zu können, ohne daß dabei eine Notwendigkeit besteht, Mengen von nachrollendem Kies
oder Riesel zu entfernen und bis zum Fuß des gesamten Tanks hinabgraben zu müssen.
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Bei diesem Tankaufbau ist es daher besonders vorteilhaft, daß die
immer wieder verwendbaren Schalenteile beispielsweise aus Beton oder Spezialbeton
in Serie vorgefertigt werden können und daß der eigentliche Tankbehälter jeweils
nur in die vorgefertigten Betonschalen einzusetzen ist.
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Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung
näher beschrieben, welche einen Schnitt durch einen im Querschnitt kreisförmigen
Tank darstellt.
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Dieser Tank besteht aus einer inneren Kunststoffwandung 10 und einer
äußeren Kunststoffwandung 12, welche vorzugsweise aus glasfaserverstärkten Kunststoffen
hergestellt sind. Zwischen der inneren Kunststoffwandung 10 und der äußeren Kunststoffwandung
12 ist ein Kunststoffschaum 14 oder sonstiges durchlässiges Material zwischengelagert,
welcher den Hohlraum zwischen innerer Kunststoffwandung 10 und äußerer Kunststoffwandung
12 vollständig ausfüllt und damit den beiden Kunststoffwandungen
einen
stabilen Abstand voneinander vermittelt.
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Natürlich können zwischen den beiden Kunststoffwandungen 10 und 12
auch über die Oberfläche verteilte Abstandshalter vorgesehen werden, welche zweckmäßigerweise
aus dem selben Material wie die Kunststoffwandungen selbst hergestellt sind und
entweder in einem gesonderten Arbeitsgang eingebracht werden oder gleichzeitig mit
der Herstellung einer der Kunststoffwandungen oder beider Kunststoffwandungen ausgebildet
werden.
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Bei der Herstellung des Tanks mit einem Kunststoffschaumkern 14 wird
entweder die innere Kunststoffwandung 10 und die äußere Kunststoffwandung 12 aus-
bzw. umkleidet oder aber der Hohlraum zwischen den beiden Wandungen wird mit Kunststoffschaum
ausgeschäumt. Die bei diesem Aufbau den eigentlichen Tank nach außen darstellende
Hülle oder aber ein einwandig ausgebildeter Tank wird in eine Schutzschale 16 eingelegt,
welche aus einem unteren Schalenteil 18 und einem oberen Schalenteil 20 besteht.
Das untere der beiden zweckmäßigerweise hälftig ausgebildeten Schalenteile weist
einen Standfuß 22 auf, welcher unmittelbar in dem Erdaushubloch auf den vorbereiteten,
gewachsenen Boden gestellt werden kann. In dem unteren Schalenteil 18 führt am tiefsten,
dem Standfuß 22 zugewandten Punkt der inneren Oberfläche des unteren Schalenteils
18 mindestens eine Öffnung 23 senkrecht nach unten zu der Außenseite des Standfußes
22, so daß durch diese Öffnung 23 ein in den aus den beiden Schalenhälften 18 und
20 gebildeten Innenraum beispielsweise eingedrungenes Wasser oder sonstige Flüssigkeiten
an die Außenseite abgeleitet werden können, um ein Aufschwimmen des eigentlichen,
sehr leichten Tanks zu vermeiden.
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In das untere Schalenteil 18 wird der aus der inneren Kunststoffwandung
10 und dem Schaumstoff 14 und der
äußeren Kunststoffwandung 12
oder der nur aus einer Kunststoffwandung bestehende eigentliche Tank 24 in geringem
Abstand eingelegt. Dieser Abstand wird vorzugsweise durch Abstandshalter 25 festgelegt.
Die Abstandshalter 25, welche sich von der Innenseite der Schalenteile 18 und 20
zu der Außenseite der nach außen gerichteten Kunststoffwandung des eigentlichen
Tanks erstrecken, sind vorzugsweise aus elastischem Material hergestellt. Im Bereich
des unteren Schalenteils 18 werden vorzugsweise drei Abstandshalter 25 vorgesehen,
damit eine stabile Dreipunktauflage für den eigentlichen Tank 24 erzielt wird. Natürlich
können auch im Bereich des oberen Schalenteils 20 weitere Abstandshalter 25 vorgesehen
werden. Die Abstandshalter 25 können zudem entweder in Aussparungen in den beiden
Schalenteilen teilweise eingelassen werden, so daß eine sichere Fixierung gewährleistet
ist, und zum anderen können die Abstandshalter 25 entweder auf der äußeren Oberfläche
der nach außen gerichteten Kunststoffwandung beispielsweise durch Klebung befestigt
werden oder aber mit der nach außen gerichteten Kunststoffwandung einstückig ausgebildet
werden. Der durch die Abstandshalter 25 gebildete Zwischenraum zwischen der Innenseite
des unteren Schalenteils 18 und der äußeren Kunststoffwandung 12 kann mit rieselfähigem
Material oder Kies 26 ausgefüllt werden. Unabhängig davon, ob dieser Zwischenraum
mit rieselfähigem Material 26 verfüllt wird oder nicht, d.h. in diesem Zwischenraum
beispielsweise Luft verbleibt, können die Abstandshalter 25 auch mehrfach über die
äußere Oberfläche der nach außen gerichteten Kunststoffwandung 12 vorgesehen werden.
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Sodann wird auf das untere Schalenteil 18 das obere
Schalenteil
20 derart aufgesetzt, daß eine Tankeinstiegsöffnung 28 des eigentlichen Tanks 24
durch eine im oberen Schalenteil 20 vorgesehene Aussparung 30 erreicht werden kann.
Die Aussparung 30 ist vorzugsweise so ausgebildet, daß ein die Tankeinstiegsöffnung
28 umgebendes und zur Erdoberfläche führendes Schutzrohr 31 auf das obere Schalenteil
20 derart aufgesetzt werden kann, daß der innere Durchmesser der Aussparung 30 dem
inneren Durchmesser des Schutzrohrs 31 entspricht. Dazu ist das im Querschnitt wahlweise
runde, vier- oder mehreckige Schutzrohr 31 zweckmäßigerweise ebenfalls als Betonfertigteil
ausgebildet, welches an seiner unteren Stirnseite eine der Formgebung der Aussparung
30 in dem oberen Schalenteil 20 entsprechende Formgebung aufweist, wobei diese Formgebung
zweckmäßigerweise so gewählt wird, daß ein sicheres Ineinandergreifen des Schutzrohres
31 in das obere Schalenteil gewährleistet ist und seitliche Schubkräfte auf das
Schutzrohr 31 in das obere Schalenteil 20 eingeleitet werden können. Die Oberseite
des Schutzrohrs 31 kann mit einer öffenbaren Abdeckung (nicht dargestellt) versehen
werden, so daß die Tankeinstiegöffnung 28 schützend überdeckt wird.
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Diese Abdeckung wird vorzugsweise so stabil gewählt, daß sie auch
befahrbar ist.
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Das mit seinem Innenraum die Tankeinstiegöffnung 28 fortsetzende Schutzrohr
31 wird zweckmäßigerweise zuerst auf das obere Schalenteil 20 aufgesetzt, bevor
der Zwischenraum zwischen dem oberen Schalenteil 20 und/oder dem unteren Schalenteil
18 mit rieselfähigem Material verfüllt wird, sofern dies erwünscht ist.
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Zur bessern Stabilisierung und zusätzlichen Abdichtung der beiden
Schalenteile 18 und 20 ist an den Stirnseiten 32 der einander zugewandten Schalenteile
jeweils entweder eine Nut 34 oder ein Vorsprung 36 vorgesehen, welche im Zusammenwirken
einen Paßsitz ergeben, der durch eine zusätzliche Dichtung 38 abgedichtet werden
kann.
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Zwischen dem oberen Schalenteil 20 und dem Schutzrohr 31 können entweder
in gleicher Weise Nuten und Vorsprünge ausgebildet werden oder es wird eine gehrungsähnliche
Formgebung gewählt und diese ebenfalls durch eine zusätzliche Dichtung 38 abgedichtet.
In der Darstellung gemäß der Zeichnung sind zwei verschiedene Formgebungen für die
beiden Paßsitze zwischen dem oberen Schalenteil 20 und dem unteren Schalenteil 18
und dem Schutzrohr 31 und dem oberen Schalenteil 20 dargestellt, wobei jedoch auch
dieselbe Formgebung für beide Paßsitze in der einen oder anderen Darstellungsweise
gewählt werden kann, ohne daß eine andere ebenfalls mögliche Formgebung damit ausgeschlossen
ist.
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Der Vorsprung 36 kann als um die Stirnfläche 32 umlaufender Vorsprung
oder höckerförmig ausgebildeter Vorsprung ausgeführt werden, wobei der umlaufende
Vorsprung herstellungsmäßig größere Vorteile aufweist. An die jeweilige Ausbildung
des Vorsprungs 36 ist die Nut 34 angepaßt. Dies gilt insbesondere, wenn der Vorsprungs
keil-oder halbkreisförmig ausgebildet ist, wobei es im wesentlichen eine Frage des
Herstellungsverfahrens ist, ob die Nut 34 und der Vorsprung 36 von der gesamten
Wanddicke des Schalenteils 18 und 20 ausgehend sich verjüngen oder ob nur ein Teil
der Wanddicke der Schaltenteile 18 und 20 zur Ausbildung von Nut 34 und Vorsprung
36 verwendet werden.
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Die einzelnen Schalenteile 18 und 20 sowie das Schutzrohr 31 können
zweckmäßigerweise an der äußeren, dem Erdreich zugewandten Seite Aussparungen 37
aufweisen, welche für das Einschieben eines Hubgeschirres geeignet sind, was besonders
zum Einbringen der Schalenteile und des Schutzrohres 31 in das Erdaushubloch vorteilhaft
ist.
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Die zwischen dem unteren Schalenteil 18 und dem oberen Schaltenteil
20 vorgesehenen Aussparungen 37 werden zweckmäßigerweise im Bereich der gemeinsamen
Stirnseiten 32 vorgesehen, weil dies bei einem im Querschnitt kugelförmigen Tankaufbau
zugleich dem äußeren Durchmesser der Schalenteile entspricht und somit eine sichere
Hub- und Senkmöglichkeit für das Hubgeschirr ergibt.
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Zudem kann diese Anordnung der Aussparungen 37 dazu verwendet werden,
daß vorzugsweise aus rostfreiem Stahl bestehende Klammern (39) in die Aussparungen
37 eingesetzt werden können, was zu einer zusätzlichen Stabilisierung und Sicherung
der beiden Schalenteile 18 und 20 führt. Da die Klammern 39 vorzugsweise aus korrosionsgeschütztem
Stahl bestehen, ist ein Verrostung dieser Klammern und damit ein Nachlassen der
Verbindungsfestigkeit ausgeschlossen.
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Zwischen den Schalenteilen 18 und 20 und dem umgebenden Erdreich kann
je nach Festigkeit des gewachsenen Bodens 40 ein sehr kleines oder etwas größeres
Loch ausgehoben werden, um den Tank darin unterzubringen. Die Verfüllung dieses
Zwischenraums zwischen dem gewachsenen Boden 40 und den Schalenteilen 18 und 20
kann mit reinem Erdreich erfolgen, so daß eine Verfüllung mit Kies oder dergl.
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entbehrlich ist.
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Je nach gewünschter Tankform können die Schalenteile wannenförmig
mit im wesentlichen rechteckiger Grundfläche, oval, zylinderförmig oder kugelförmig
ausgebildet werden.
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Obwohl die Schalenteile 18 und 20 der Schutzschale 16 aus Metall oder
Kunststoff hergestellt werden können, um den gewünschten Anforderungen zu genügen,
wird es der Praxis entsprechen, wenn wirtschaftlich bevorzugt eine Ausbildung der
Schutzschale 16 aus Beton gewählt wird.
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Wenn der eigentliche Tank 24 aufgrund seiner früheren Füllung nicht
mehr brauchbar ist, sei es, daß er schadhaft ist oder eine andere Füllung erfolgen
soll, welche keinesfalls mit der früheren Befüllung verträglich ist, so kann jederzeit
sehr einfach das über der oberen Schale 18 befindliche Erdreich entfernt, das Schutzrohr
31 und die obere Schale 18 mit Hilfe eines in die Aussparungen 37 eingeführten Hebegeschirrs
abgehoben und der eigentliche Tank 24 ausgewechselt werden, ohne daß der Austausch
der unteren Schale 18 und damit erhebliche Erdarbeiten notwendig sind. Nach dem
Einsetzen des neuen eigentlichen Tanks 24 kann das obere Schalenteil 20 und wenn
notwendig und überhaupt vorgesehen das Schutzrohr 31 wieder aufgesetzt und der restliche
Aushub erneut verfüllt werden. Dies führt zu einer sehr umweltfreundlichen Tankverwendung,
da bei den bekannten Tanks bisher keine Unterteilung durch die feste Verbindung
zwischen Beton- und Kunststoffmantel vorgesehen war und somit der gesamte Tank entfernt
und bei Schadhaftigkeit vernichtet werden mußte. Nunmehr ist eine sehr preisgünstige
Lösung sowohl in der Herstellung als auch Einbringung
und Austauschbarkeit
der Tanks möglich, da die Betonschalen nicht rißbeständig angefertigt werden müssen,
was zu erheblichen Verbilligungen führt, und da der eigentliche Tank ein sehr geringes
Eigengewicht besitzt, so daß eine leichte Auswechselbarkeit, leichter Transport
und leichte Verlegung möglich sind.