DE2855572A1 - Klemmvorrichtung fuer schlaeuche zum fortleiten von infusionsloesungen - Google Patents
Klemmvorrichtung fuer schlaeuche zum fortleiten von infusionsloesungenInfo
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Description
Karl Edmund Becker jr., Wichita, Kansas (V.St.A.)
NACHGEREtCHT j
Klemmvorrichtung für Schläuche zum Fortleiten von
Infusionslösungen
Die Erfindung betrifft eine Klemmvorrichtung zur Regulierung des Durchflusses durch flexible Schläuche, insbesondere
Infusionssysteme.
Zur Steuerung des Durchflusses durch flexible Schläuche, über die eine Infusionslösung von einem Lösungsbehälter
einem Patienten zugeführt wird, sind schon zahlreiche Klemmen entwickelt worden, die jedoch nicht genügend zuverlässig
und genau arbeiten, insbesondere hinsichtlich der Einstellung und Aufrechterhaltung eines gleichmäßigen
Durchflusses während eines langen Zeitraums.
Die meisten derartigen Klemmen drücken den Schlauch flach, so daß seine Wände mehr oder weniger parallel liegen und
sein Strömungsquerschnitt die Form eines langgestreckten Ovals mit geraden Seiten hat. Die genaue Regulierung des
Durchflusses durch einen derart flachgedrückten Schlauch ist schwierig und zu einer starken Drosselung dieses Durchflusses
müssen die Schlauchwände mit großer Kraft zusammengedrückt werden. Diese Klemmen bewirken ferner eine starke
Beanspruchung des Kunststoffes. Zahlreiche Kunststoffe
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neigen unter einer derartigen Beanspruchung zum Kriechen, wodurch der Strömungsquerschnitt noch stärker abgeflacht
und der Durchfluß noch mehr herabgesetzt wird. Zum Adrechterhalten
eines relativ gleichmäßigen Durchflusses muß die Klemme daher häufig nachgestellt werden.
Die meisten Schläuche in Infusionssystemen bestehen aus Polyvinylchlorid, das durch längere Druckbeanspruchung
fixiert werden kann. Wenn der Schlauch mit einer der bekannten Klemmen längere Zeit zusammengedrückt worden ist
und danach die Kfcemme geöffnet wird, dauert es daher sehr
lange, ehe der Schlauch seine Fixierung überwindet. Schläuche aus anderen Kunststoffen, wie Polyäthylen, können
unter Druck eine bleibende Verformung erfahren, so daß danach ein größerer Durchfluß nicht mehr erzielt werden
kann.
Es sind auch schon einige Klemmen entwickelt worden, mit denen der Schlauch nicht gleichmäßig flachgedrückt wird.
Beispielsweise zeigt die US-PS 3 6 85 787 eine Klemme mit einem Klemmkörper in dem eine im Querschnitt V-förmige Nut
ausgebildet ist, sowie mit einer Rolle, die auf den Kunststoffschlauch eine zunehmende Druckkraft ausübt und dadurch
den Schlauch fortschreitend derart zusammen- und in die Nut drückt, daß im wesentlichen kein Raum vorhanden ist, in den
der Kunststoff kriechen könnte, weil die Mantelflächen des Schlauches an Gegenflächen anliegen. Bei Verwendung dieser
Klemme kann man gleichmäßigere Durchflüsse erzielen, doch kann dabei die obere Wand des Schlauches einwärtsgedrückt
werden, so daß der Durchfluß herabgesetzt wird. Die genannte Klemme hat ferner ebenso wie andere Klemmen den Nachteil,
daß ein größerer Durchfluß nur langsam wiederhergestellt werden kann.
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Eine weitere Vorrichtung zur Regulierung des Durchflusses von In-fus ions lösung durch einen Schlauch ist an der US-PS
3 802 463 angegeben. Mit dieser Vorrichtung werden einander gegenüberliegende Wände des Schlauches unterschiedlich stark
zusammengedrückt, wodurch die Größe von zwei Hohlräumen verändert wird, die in dem zusammengedrückten Schlauch längs
seiner Seitenränder vorhanden sind. Dabei werden die Innenflächen der einander gegenüberliegenden Wände in ihrem mittleren
Bereich zunehmend miteinander in Berührung gebracht, so daß die Hohlräume in den nicht zusammengedrückten Randbereichen
allmählich kleiner werden, bis der Durchfluß durch den Schlauch ganz aufhört. Wie die Klemme gemäß der
US-PS 3 685 787 bewirkt auch die Vorrichtung gemäß der US-PS 3 802 463 eine ungleichmäßige Beanspruchung des Schlauches,
so daß der Durchfluß unerwünschterweise schwankt.
Ferner sind die bekannten Klemmvorrichtungen jeweils nur an Schläuchen einer bestimmten Größe verwendbar, so daß bei einem
Wechsel der Schlauchgröße eine Klemme mit anderen Abmessungen verwendet werden muß.
Daher ist es die Aufgabe der Erfindung, die Nachteile der bekannten Klemmvorrichtungen zur Regulierung des Durchflusses
durch biegsame Schläuche zu überwinden.
Die zur Lösung dieser Aufgabe vorgeschlagene Klemmvorrichtung zur Regulierung des Durchflusses beispielsweise einer Infusionslösung
besitzt eine Rolle und einen langgestreckten Klemmenkörper mit parallelen Längsseitenwänden und einer sie verbindenden
Bodenwand. Im oberen Teil jeder Seitenwand ist ein Längsschlitz oder eine Längsnut zur Lagerung von Achszapfen
der Rolle ausgebildet. Der Klemmenkörper ist an seinem proximalen Ende erweitert, so daß die Rolle in den Klemnenkörper
so eingeführt werden kann, daß die Achszapfen der Rolle in
den Schlitzen oder Nuten der Seitenwände geführt sind. Die die
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Seitenwände verbindende Bodenwand ist im Querschnitt allgemein V-förmig und geht an ihren oberen Rändern in die
unteren Ränder der Seitenwände über. Der Scheitel der Bodenwand befindet sich unterhalb der Seitenwände. Der
Scheitelwinkel der im Querschnitt V-förmigen Bodenwand beträgt zwischen etwa 60 und 165 Grad. Die Mantelfläche
der Rolle ist im Axialschnitt ebenfalls V-förmig mit einem mittig angeordneten Scheitel, von dem aus die Mantelfläche
der Rolle zu deren Achse hin verjüngt ist.
Der Scheitelwinkel des Rollenmantels beträgt zwischen etwa 60 und 180 Grad und ist vorzugsweise um etwa 10 bis 20
Grad größer als der Scheitelwinkel der Bodenwand. Der Scheitelwinkel der Bodenwand, der Scheitelwinkel des Rollenmantels
und die Anordnung der Lagerstellen für die Rolle in den Seitenwänden des Klemmenkörpers stehen in einer solchen
Beziehung zueinander, daß durch eine Bewegung der Rolle längs des Klemmenkörpers zu dessen distalem Ende hin ein zwischen
der Rolle und dem Klemmenkörper angeordneter, biegsamer Schlauch fortschreitend zusammengedrückt wird.
In einer Ausführungsform der Erfindung hat die Bodenwand
einen einheitlichen Scheitelwinkel und nimmt der Abstand zwischen den Lagerstellen für die Rolle und der Bodenwand
zu dem distalen Ende des Klemmenkörpers hin fortschreitend ab. Bei der Bewegung der Rolle zu dem distalen Ende hin
nähert sich daher der Scheitel des Rollenmantels zunehmend dem Scheitel der Bodenwand. Auf diese Weise kann der Strömungsquerschnitt des flexiblen Schlauches fortschreitend verringert
v/erden, bis ein gewünschter Durchfluß erzielt wird oder bis der Schlauch so stark zusammengedrückt wird, daß ein Durchfluß
verhindert wird.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist der Abstand zwischen den Lagerstellen für die Rolle und der Boden-
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wand einheitlich und verändert sich der Scheitelwinkel der Bodenwand von einem Betrag, der kleiner ist als der Scheitelwinkel
des Rollenmantels fortschreitend auf einen Betrag, der ebenso groß annähernd ist wie der Scheitelwinkel des Rollenmantels.
Diese fortschreitende Veränderung des Scheitelwinkels wird dadurch erzielt, daß der Scheitel der Bodenwand
zu der Rolle hin ansteigt, während die Breite der V-förmigen Bodenwand im Bereich der Seitenwände gleich bleibt.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung werden sowohl der Abstand zwischen den Lagerstellen für die Rolle
und der Bodenwand als auch der Scheitelwinkel der Bodenwand fortschreitend verändert, d.h., es werden in dieser Ausführungsform
Merkmale der beiden vorher angegebenen Ausführungsformen vereint.
Bei einem Scheitelwinkel des Rollenmantels von oder etwas über 60° ist der Scheitel des Rollenmantels vorzugsweise
leicht abgerundet, damit die Rolle leichter längs des Schlauches bewegt werden kann. In einer Ausführungsform ist
der Rollenmantel leicht gerändelt oder mit axialen Schlitzen oder Rippen ausgebildet, damit die Rolle leichter gedreht
werden kann. Auf diese Weise wird ferner zwischen dem zusammengedrückten Schlauch und der Rolle eine gewisse Reibung
erzeugt, die trachtet, die Rolle in einer gewünschten Stellung zu halten.
Die Erfindung schafft somit eine Klemmvorrichtung zur Regulierung des Durchflusses von Infusionslösung durch einen zusammendrückbaren
Schlauch. Die Vorrichtung besitzt einen zur Aufnahme des Schlauches geeigneten, langgestreckten Klemmenkörper
mit einem proximalen und einem distalen Ende. Der Klemmenkörper ist mit einer im Querschnitt allgemein V-förmigen
Längsnut ausgebildet, die von zwei Auflagerflächen für den Schlauch begrenzt ist und einen Scheitelwinkel von etwa 60
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bis 165 Grad hat. In dem Klemmenkörper ist eine Rolle gelagert, die in dem Klemmenkörper längsbeweglich ist und mit den Auflagerflächen
des Klemmenkörpers einen Klemmraum begrenzt, der
durch eine Bewegung der Rolle von dem proximalen Ende des Klemmenkörpers zu dessen distalem Ende hin im Querschnitt verkleinert
wird. Vorzugsweise ist dieser Klemmraum im Querschnitt allgemein V-förmig und hat eine Querschnittsfläche, die
zwischen einem Wert, der ebenso groß oder größer ist als die Querschnittsfläche des nichtgeklemmten Schlauches, und
einem Wert verändert werden kann, der annähernd ebenso groß ist wie die Querschnittsfläche des von dem annähernd
auf das Doppelte seiner Nennwandstärke zusammengedrückten Schlauches eingenommenen Raums. Die Mantelfläche der Rolle
ist im Axialschnitt allgemein V-förmig und hat an ihrem mittig angeordneten Scheitel einen Scheitelwinkel von etwa
60 bis 180 Grad. Zur Veränderung des Querschnitts des
Klemmraums kann man die Rolle zu den Auflagerflächen hin
bewegen und/oder den Grund der V-förmigen Nut des Klemmenkörpers zu der Rolle hin bewegen.
In der Klemmvorrichtung gemäß der Erfindung erhält der Schlauch einen allgemein V-förmigen Strömungsquerschnitt,
so daß Druckkräfte nicht wie in den bekannten Vorrichtungen auf bestimmte Bereichebegrenzt, sondern besser auf den
ganzen Schlauch verteilt werden. Infolge dieser gleichmäßigeren Verteilung der Druckkräfte wird ein Kriechen des
zusammengedrückten Schlauches und werden Veränderungen der Abmessungen des Schlauches praktisch vermieden. Infolge der
V-Form des zusammengedrückten Schlauches setzt dieser jeder Einwärtsbewegung seiner oberen Fläche einen Widerstand entgegen.
Die Klemmvorrichtung gewährleistet daher über einen längeren Zeitraum einen gleichmäßigeren Durchfluß durch den
Schlauch.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben. In diesen zeigt:
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Fig. 1 schaubildlich eine Ausführungsform der Klemmvorrichtung gemäß der Erfindung,
Fig. 2 einen Querschnitt längs der Linie 2-2 in Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt längs der Linie 3-3 in Fig. 2,
Fig. 4 einen Querschnitt längs der Linie 4-4 in Fig. 2,
Fig. 5 einen Querschnitt längs der Linie 5-5 in Fig. 2,
Fig. 6 in einer ähnlichen Darstellung wie Fig. 4 eine zweite Ausführungsform der Klemmvorrichtung
gemäß der Erfindung,
Fig. 7 in einer ähnlichen Darstellung wie Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der Klemmvorrichtung
gemäß der Erfindung,
Fig. 8 in einer ähnlichen Darstellung wie Fig. 4 eine
weitere Ausführungsform der Klemmvorrichtung gemäß der Erfindung,
Fig. 9 in einer ähnlichen Darstellung wie Fig. 2 eine weitere Ausführungsform der Klemmvorrichtung
gemäß der Erfindung,
Fig. 10 einen Querschnitt längs der Linie 10-10 in Fig. 9,
Fig. 11 einen Querschnitt längs der Linie 11-11 in
Fig. 10,
Fig. 12 einen Querschnitt längs der Linie 12-12 in
Fig. 10.
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Da Klemmvorrichtungen an sich bekannt sind, beschränkt sich die nachstehende Beschreibung im wesentlichen auf die erfindungswesentlichen
Teile und die mit diesen mehr oder weniger direkt zusammenwirkenden Teile. Jene Teile, die
nicht besonders gezeigt oder beschrieben sind, können vom Fachmann frei gewählt werden.
Die in den Figuren 1 bis 5 gezeigte Klemmvorrichtung 20 gemäß einer Ausfuhrungsform der Erfindung besitzt einen
Klemmenkörper 22 und eine mit diesem zusammenwirkende Rolle 24. Der Klemmenkörper 22 und die Rolle 24 bestehen
vorzugsweise aus einem relativ starren Kunststoff oder dergleichen. Der langgestreckte Klemmenkörper 22 hat allgemein
parallele Seitenwände 26, 28 und eine mit ihnen einstückige Bodenwand 30. Die Seitenwände 26 und 28 sind
in ihren oberen Teilen durch eine oder mehrere Streben 31 miteinander verbunden.
In den Seitenwänden 26 und 28 ausgebildete Nuten oder Schlitze 34, 36 dienen zur Lagerung von Achszapfen 37 der
Rolle 24. Gemäß Fig. 2 sind der proximale Endteil 38 des Klemmenkörpers 22 und die Schlitze 32, 34 erweitert, damit
die Rolle 24 leicht in den Klemmenkörper eingeführt werden kann. Gemäß Fig. 2 schließen an die divergierenden Bereiche
der Seitenwände 26, 28 axiale Fortsätze an, die einen Raum begrenzen, der die Rolle 24 aufnehmen kann, ohne daß diese
einen Druck auf einen langgestreckten, flexiblen, zusammendrückbaren Schlauch 42 ausübt, der sich zwischen der Rolle
und dem Klemmenkörper 22 befindet. Durch dieses Merkmal wird die Bewegung der Klemmvorrichtung 20 gemäß der Erfindung
längs des Schlauches 42 sehr erleichtert.
Gemäß den Figuren 3 bis 5 besitzt die Bodenwand 30 einen im Querschnitt allgemein V-förmigen Auflagerteil und ist die
Mantelfläche der Rolle 24 im Axialschnitt allgemein V-förmig.
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In der Pig. 2 erkennt man, daß der Auflagerteil der Bodenwand
30 in der Nähe der Linie 3-3 beginnt. Die Rolle 24 ist in den Schlitzen 34, 36 derart gelagert, daß der Scheitel
44 der Bodenwand 30 und der Scheitel 50 der Mantelfläche der Rolle 24 allgemein miteinander fluchten, so daß die Scheitelteile
miteinander zusammenwirkende Klemmorgane bilden. Wenn die Rolle 24 in Fig. 2 nach links bewegt wird, trachtet sie
im Bereich des Scheitels 50, den Schlauch 42 fortschreitend zusammenzudrücken und daher den Strömungsquerschnitt 56 des
Schlauches 42 zu verkleinern. Durch die Verschiebung der Rolle 24 kann daher der Durchfluß durch den Schlauch 42 gewählt
werden. Im Bereich ihres Scheitels 50 drückt die Rolle 24 den Schlauch 42 derart zusammen, daß dessen Innenraum 56
(Fig. 4) einen V-förmigen Querschnitt erhält und daher die auf den Schlauch 42 ausgeübten Druckkräfte gleichmäßiger verteilt
werden und die Kriechneigung des zusammengedrückten Schlauches vermindert wird. Ferner neigt der derart zusammengedrückte
Schlauch 42 nicht dazu, den Querschnitt seines Innenraumes 56 in der Größe oder Form zu verändern, weil
jede Bewegung der oberen oder unteren Schlauchwand durch eine entsprechende Bewegung der anderen Wand ausgeglichen
wird. Da auf den Schlauch 42 keine unzulässig starke Druckkraft ausgeübt wird, wird auch die Gefahr einer Fixierung
des Schlauches stark vermindert. Schließlich trachten die zwischen dem zusammengedrückten Schlauch und der Mantelfläche
der Rolle 24 wirksamen Reibungskräfte, die Rolle in der gewünschten Stellung zu halten.
Im Gebrauch der Klemmvorrichtung 20 wird der Schlauch 42 in den Klemmenkörper 22 eingeführt und dieser an eine gewünschte
Stelle des Schlauches bewegt. Dann wird die Rolle 24 in die öffnung 40 eingeführt und werden die Tragzapfen 37 in die
Schlitze 34 und 36 eingeführt. Die Tragzapfen und die Schlitze sind so ausgebildet, daß die Tragzapfen in den Schlitzen frei
beweglich gelagert sind. Da die Schlitze 34, 36 nur schwach
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abwärtsgeneigt sind, kann der Durchfluß sehr fein geregelt werden. Ferner trachtet der fortschreitend auf einen V-förmigen
Strömungsquerschnitt zusammengedrückte Schlauch, die Fläche dieses Strömungsquerschnittes konstant zu halten, ohne
daß der Schlauch durch Kriecher seine Abmessungen verändert.
In der Ausführungsform gemäß den Figuren 1 bis 5 beträgt
der Scheitelwinkel der Bodenwand 30 etwa 90° und der Scheitelwinkel der Mantelfläche der Rolle 24 etwa 105° .
Diese Scheitelwinkel haben sich als vorteilhaft erwiesen. In der in den Figuren 9 bis 12 gezeigten Ausfuhrungsform
hat der Rollenmantel einen Scheitelwinkel von 150° und die Bodenwand einen Scheitelwinkel von 135°. Andere mögliche
Scheitelwinkel sind in den Figuren 6 bis 8 dargestellt. In diesen Figuren sind Teile, die bereits vorher
beschriebenen Teilen ähneln, mit denselben Bezugsziffern und nachgesetzten Buchstaben bezeichnet.
In der Fig. 6 hat die Rolle 24 a einen Scheitelwinkel von etwa 60° und die Bodenwand 30 a einen Scheitelwinkel von
etwa 60 . In dieser Ausführungsform ist die Rolle an
ihrem Scheitel 50 a etwas abgeflacht oder abgerundet, damit sie leichter bewegt werden kann. Dabei ist die Rolle aber
nur soweit abgeflacht, wie dies für ihre bequeme Verstellung zweckmäßig ist, weil eine zu starke Abflachung die
Klemmwirkung der Rolle beeinträchtigen könnte. Die Rolle 24 a ist ferner in ihrer Mantelfläche mit Axialnuten
ausgebildet, damit die Rolle leichter betätigt werden kann. Vorzugsweise haben diese Nuten nur eine geringe Tiefe und
sind sie nahe beieinander angeordnet.
Fig. 7 zeigt eine Ausführungsform in der die Rolle 24 b einen
Scheitelwinkel von etwa 85° und die Bodenwand 30 b einen Scheitelwinkel vonx90° hat. Dabei besitzt die Rolle 24 b
sowohl Axialnuten zu ihrer leichteren Betätigung als auch
x) etwa 909841/0493
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eine Verzahnung, welche die Rutschgefahr vermindert. Der Scheitel 50 b ist zum Unterschied von der Fig. 6 nicht abgerundet
.
In der Ausführungsform gemäß Fig. 8 hat die Rolle 24 c eine
glatte Mantelfläche, d.h. einen Scheitelwinkel von etwa
180°, d.h. daß die Schenkel des Scheitelwinkels zu der
Rollenachse parallel sind. Ferner hat gemäß Fig. 8 die Bodenwand 30 c einen Scheitelwinkel von etwa 165° und ist
die Mantelfläche der Rolle 24 c mit Zähnen oder Rippen ausgebildet, um die Rutschgefahr zwischen den Seitenwänden
26 c, 28 c und der Mantelfläche der Rolle 24 c herabzusetzen.
Aus der vorstehenden Beschreibung von Ausführungsformen der Erfindung geht hervor, daß der Scheitelwinkel der
Bodenwand zwischen etwa 60 und 165° betragen kann und
vorzugsweise zwischen etwa 90° und 135° beträgt und daß der Scheitelwinkel des Rollenmantels zwischen etwa 60° und
180° betragen kann und vorzugsweise zwischen etwa 105° und 150° beträgt. Diese beiden Teile können entweder
gleiche oder etwas unterschiedliche Scheitelwinkel haben. Vorzugsweise ist der Scheitelwinkel des Rollenmantels
größer als der Scheitelwinkel der Bodenwand, und zwar vorzugsweise um 10° bis 20°, insbesondere um etwa 15°.
In der in den Figuren 9 bis 12 gezeigten Ausführungsform der Erfindung nimmt der Scheitelwinkel der Bodenwand vom
proximalen zum distalen Ende der Klemmvorrichtung ab. In dieser Ausführungsform sind Teile, die vorher beschriebenen
ähneln, mit denselben Bezugsziffern und einem nachgesetzten Strich C) bezeichnet.
Die in der Fig. 9 gezeigte Klemmvorrichtung 20' besitzt
einen Klemmenkörper 22* mit parallelen Seitenwänden 261,
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28' und einer diese verbindenden Bodenwand 30'. Die Bodenwand
30' ist im Querschnitt allgemein V-förmig und geht an ihren Seitenrändern in die unteren Ränder der Seitenwände
26', 28' über. Der Scheitel der Bodenwand 30' ist unterhalb der unteren Ränder der Seitenwände und vorzugsweise
zentrisch zu ihnen angeordnet. In den Seitenwänden 26', 28' sind Schlitze oder Nuten 32', 34' zur Lagerung der Tragzapfen
36' der Rolle 24' ausgebildet. Gemäß Fig. 12 haben
die Schlitze eine erweiterte Eintrittsöffnung 40' und erstrecken sie sich von dieser in ihrer Längsrichtung zu dem
distalen Ende des Klemmenkörpers 22' hin. Im größten Teil ihrer Länge sind die Schlitze zu den unteren Rändern der
Seitenwände 26', 28' parallel.
In dieser Ausführungsform wird das Zusammendrücken des
Schlauches 42 durch Verschieben der Rolle 24' dadurch ermöglicht, daß der Scheitelwinkel der Bodenwand 30' allmählich
zunimmt. Beispielsweise hat die Mantelfläche der Rolle 24' einen Scheitelwinkel von etwa 150° und die
Bodenwand 30' an der in Fig. 11 gezeigten Stelle einen
Scheitelwinkel von etwa 135°. Zur allmählichen Veränderung des Scheitelwinkels der Bodenwand steigt deren Scheitel an,
bis der Scheitelwinkel der Bodenwand an der in Fig. 12 gezeigten Stelle einen gewünschten Wert von beispielsweise
150° erreicht (Fig. 12), während der Abstand^wischen den
Seitenwänden 26', 28" unverändert bleibt.
Die Ausführungsform gemäß den Figuren 9 bis 12 hat im
wesentlichen dieselbe Arbeitsweise wie die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen, insbesondere wie die Ausführungsform
gemäß den Figuren 1 bis 5.
Die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung
können im Rahmen des Erfindungsgedankens vom Fachmann
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Ar
abgeändert werden. Beispielsweise kann man durch Kombination von Merkmalen der Ausführungsform gemäß den
Figuren 1 bis 5 und Merkmalen der Ausführungsform gemäß den Figuren 9 bis 12 eine Vorrichtung erhalten, in der die
Schlitze zum distalen Ende des Klemmenkörpers hin abwärtsgeneigt sind und der Scheitelwinkel der Bodenwand zu dem
distalen Ende des Klemmenkörpers hin fortschreitend zunimmt. Man kann in der Ausführungsform gemäß den Figuren 1
bis 5 den Scheitelwinkel der Bodenwand in der Nähe des distalen Endes der Klemmvorrichtung auch plötzlich auf den
Scheitelwinkel des Rollenmantels vergrößern anstatt daß der Scheitelwinkel der Bodenwand gemäß den Figuren 9 bis
12 allmählich zunimmt.
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Claims (12)
- Patentansprüche : | NACHGEREICHT |Klemmvorrichtung zur Regulierung des Durchflusses von Infusionsflüssigkeit durch einen zusammendrückbaren Schlauch, gekennzeichnet durch einen langgestreckten Klemmenkörper, der ein proximales und ein distales Ende besitzt und zur Aufnahme des Schlauches geeignet und mit zwei Auflagerflächen für den Schlauch ausgebildet ist, die eine sich in der Längsrichtung des Klemmenkörpers erstreckende, im Querschnitt allgemein V-förmige Nut mit einem Scheitelwinkel von etwa 60 bis 165 begrenzen, sowie durch eine in dem Klemmenkörper längsbeweglich gelagerte Rolle, deren Mantelfläche mit den Auflagerflächen einen Klemmraum begrenzt, dessen Querschnittsfläche bei einer Bewegung der Rolle von dem proximalen Ende des Klemmenkörpers zu dessen distalem Ende hin verkleinert wird und auf eine Fläche verkleinert werden kann, die kleiner ist als die Querschnittsfläche des Schlauches im ungeklemmten Zustand.
- 2. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche der Rolle im Axialschnitt allgemein V-förmig und mit mittig angeordnetem Scheitel ausgebildet und von diesem Scheitel zu der Rollenachse hin verjüngt ist, wobei der Scheitelwinkel des Rollenmantels zwischen etwa 60 und 180° beträgt.
- 3. Klemmvorrichtung zur Regulierung des Durchflusses von Infusionslösung durch einen zusammendrückbaren Schlauch, gekennzeichnet durcha) einen langgestreckten Klemmenkörper mit einem ersten und einem zweiten Ende und mit
1) Längsseitenwänden,
2\ sich in der Längsrichtung erstreckenden, einander909841/0493- 15 -gegenüberliegenden Lagern, die im Oberteil je einer der Längsseitenwände angeordnet und geeignet sind, eine Rolle derart zu lagern, daß sie von dem ersten Ende des Klemmenkörpers zu dessen zweiten Ende hin längsbewegbar ist, und3) einer die unteren Teile der Seitenwände verbindenden Bodenwand, die einen sich in der Längsrichtung erstreckenden Auflagerteil besitzt, der als Auflager für einen zusammendrückbaren Schlauch geeignet ist und eine im Querschnitt allgemein V-förmige Nut begrenzt und an deren Seitenrändern in die unteren Teile der Seitenwände übergeht, wobei der Scheitel der Nut zentrisch zwischen den Seitenwänden angeordnet ist und der Scheitelwinkel der Nut 60 bis 165° beträgt,und durch b) eine Rolle, die in den Klemmenkörper einführbar und in diesem längsbewegbar ist und die1) eine im Axialschnitt abgewinkelte Mantelfläche mit mittig angeordnetem Scheitel besitzt, wobei der Scheitelwinkel des Rollenmantels etwa 60 bis 180° beträgt, sowie2) axial angeordnete Tragzapfen, mit denen die Rolle in den Lagern gegenüber dem Klemmenkörper längsbeweglich derart gelagert werden kann, daß der Rollenmantel im Abstand von dem Scheitel der Bodenwand angeordnet ist, wobei der Scheitelwinkel der Bodenwand, der Scheitelwinkel des Rollenmantels und die Anordnung der Lager und der Bodenwand relativ zueinander so gewählt sind, daß durch eine Längsbewegung der Rolle zu dem zweiten Ende des Klemmenkörpers hin ein von dem Auflagerteil der Bodenwand abgestützter Schlauch fortschreitend zusammengedrückt wird. - 4. Klemmvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den Lagern und der Bodenwand zum zweiten Ende des Klemmenkörpers hin abnimmt.909841/0493 _ 16 _
- 5. Klemmvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der vorherbestimmte Scheitelwinkel
der Nut im Bereich von etwa 60 bis 165° mindestens in einem Teil der Länge des Auflagerteils in der
Richtung von dem ersten zu dem zweiten Ende des
Klemmenkörpers zunimmt. - 6. Klemmvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rollenmantel an seinem Scheitel allgemein bogenförmig abgerundet ist.
- 7. Klemmvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rollenmantel gerändät ist.
- 8. Klemmvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle gerippte Stirnflächen besitzt, die sich von den Tragzapfen zu der Mantelfläche der Rolle erstrecken und mit Teilen der
Seitenwände des Klemmenkörpers derart zusammenwirken, daß sie einer Bewegung der Rolle relativ zu
dem Klemmenkörper einen Widerstand entgegensetzen. - 9. Klemmvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Scheitelwinkel der V-förmigen Nut der Bodenwand kleiner ist als der Scheitelwinkel des Rollenmantels.
- 10. Klemmvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Scheitelwinkel der V-förmigen Nut der Bodenwand um 10 bis 20° kleiner ist als der
Scheitelwinkel des Rollenmantels. - 11. Klemmvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche der Rolle im Axial-909841/0493- 17 -Υ- 2355572schnitt allgemein V-förmig ist und einen Scheitelwinkel von 105 bis 150° besitzt und daß der Scheitelwinkel der V-förmigen Nut der Bodenwand zwischen 90° und 135° beträgt.
- 12. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmraum zwischen der Rolle und den Auflagerflächen für den Schlauch im Querschnitt allgemein V-förmig ist.909841/0493
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