DE2854772A1 - Einrichtung zur ueberwachung des reifendruckes an einem kraftfahrzeug - Google Patents
Einrichtung zur ueberwachung des reifendruckes an einem kraftfahrzeugInfo
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Description
-
- Einrichtung zur Uberwachung des Reifendruckes
- an einem Kraftfahrzeug Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Uberwachung des Reifendruckes an einem Kraftfahrzeug.
- Der richtige Reifendruck an den Rädern eines Kraftfahrzeuges ist ein wesentliches Sicherheitsmoment und es muss daher darauf geachtet werden, dass er stets innerhalb der Toleranzgrenzen gehalten wird. Es sind Reifendruckprfgeräte bekannt, die in Kraftfahrzeug-Werkstätten und in Tankstellen zur VerfUgung stehen. Mit diesen Prttfgeräten wird aber der Reifendruck nur periodisch geprüft und es wird häufig vergessen.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zur Überwachung des Reifendruckes am Kraftfahrzeug selbst zu schaffen, die dem Kraftfahrer zu jeder Zeit und auch während des Fahrens anzeigt, ob der Reifendruck an seinem Fahrzeug in Ordnung, oder ob nicht in Ordnung, d. h. ob er zu hoch oder zu niedrig ist, und die gegebenenfalls automatisch den Reifendruck auf einen eingestellten Wert korrigiert, Diese Aufgabe wird durch eine Einrichtung der eingangs genannten Art gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass am Kraftfahrzeug für jeden Reifen eine Druckprüfanlage stationärftingebaut ist, die aus einem an einem Ventil des Reifens über eine Luftleitung angeschlossenen Druckprüfer besteht, der über eine elektrische Leitung mit einem auf Druck ansprechenden elektronischen ttberwachungsgerät verbunden ist, dem ein Signalgeber zugeordnet ist.
- Zwischen dem Druckprüfer und dem Uberwachungsgerät ist ein Potentiometer zwischengeschaltet.
- Dem Signalgeber ist zweckmässig eine im Blickfeld des Fahrers angeordnete Lichtsignalanlage und/oder eine akustische Signalanlage zugeordnet. Die Lichtsignalanlage weist vorzugsweise eine Rotlicht-> eine Gelblicht- und eine Grünlichtanzeige auf. Die akustische Signalanlage ist zweckmässig mit einem Abstellschalter versehen.
- Bei einer weiteren Ausrührungsrorm kann neben der Druckprüfanlage für jeden Reifen auch eine automatische Druckregelanlage vorgesehen sein, bei der vom Ventil des Reifens eine Druckluftleitung über ein Magnetventil zu einer Druckluftquelle führt und ferner das Magnetventil über eine elektrische Leitung an einem mit der Elektronik des entsprechenden Druckprüfers zusammenwirkenden Schaltkreis im überwachungsgerät angeschlossen ist.
- Die Druckluftquelle ist zweckmässig ein Kompressor oder eine Druckflasche.
- Im Uberwachungsgerät kann ferner für jeden Reifen eine Druckeinstellvorrichtung mit Manometer vorgesehen sein.
- Um die Luft vom Drehmoment zum Standmoment festzuhalten wird die Luftleitung ausgehend vom Ventil am Reifen durch ein drehendes Teil in eine Luftkammer und von hier durch ein feststehendes Teil zu: einer Verbindungsleitung und zum Druckprüfer geführt.
- Durch die erfindungsgemässe Einrichtung zur Uberwachung des Reifendruckes ist es möglich, das Fahrzeug immer mit dem entsprechenden Reifendruck zu fahren. Der Kraftfahrer kann nicht vergessen, den Druck bei einer Tankstelle oder in einer Werkstatt prüfen zu lassen, da ihm seine Uberwachungseinrichtung immer anzeigt, ob der Reifendruck in Ordnung oder nicht in Ordnung ist.
- Zweckmässig wird die Signallichtanlage so eingestellt, dass sie bei "in Ordnung" grün, bei "zu niedrig" rot und bei "zu hoch" gelb ist. Wenn nun der Kraftfahrer rot oder gelb sieht, weiss er, dass der Druck in einem oder mehreren der Reifen seines Fahrzeugs nicht stimmt und er wird die nächste Gelegenheit benutzen um eine Tankstelle oder Werkstatt aufzusuchen und den Reifendruck in Ordnung bringen lassen.
- Durch die erfindungsgemässe Einrichtung zur Uberwachung des Reifendruckes an Kraftfahrzeugen wird eine weitere Sicherheit im Strassenverkehr gewährleistet.
- Die Erfindung wird anhand eines Aus£dhrungsbeispiels, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Anordnung einer Uberwachungseinrichtung, beispielsweise für einen Personenkraftwagen; und Fig. 2 eine Schnittansicht eines Teiles einer Radachse, angrenzend an ein Rad des KraStfahrzeuges, die eine Anordnung der Luftleitung zwischen dem Reifen des Kraftfahrzeuges und dem Druckprüfer veranschaulicht.
- Jedem Reifen des Kraftfahrzeugs ist ein in sich geschlossener Arbeitskreis zugeordnet und die einzelnen Arbeitskreise sind identisch ausgelegt. Es wird daher nur ein Arbeitskreis näher beschrieben,wobei die Bezugszeichen in allen Kreisen die gleichen sind.
- Die erfindungsgemässe Einrichtung zur Uberwachung des Reifendruckes kann nur aus der Druckprüfanlage A bestehen, es kann dieser aber auch eine automatische Druckregelanlage B zugeordnet sein.
- Die Druckprüfanlage A (Fig. 1) ist jeweils mit durchgezogenen Linien und die Druckregelanlage B jeweils mit gestrichelten Linien dargestellt. Es sind vier Druckprüfanlagen A1, A2> A3 und A4 und dementsprechend vier Druckregelanlagen B1, B2, B) und B4 gezeigt.
- Die Druckprüfanlage A besteht aus einem Druckprürer 2, beispielsweise einem bldruckgeber, der an einem Ventil V des Reifens 1 angeschlossen ist. Zweckmässig ist hierfür ein gesondertes Ventil vorgesehen. Von diesem führt eine verhältnismässig kurze Luftleitung 7 zum Druckprüfer 2, der über eine elektrische Leitung 8 an einem elektronischen Uberwachungsgerät 3 angeschlossen ist.
- In diesem Uberwachungsgerät 3 ist für jeden Reifen 1 eine gesonderte Elektronik (nicht dargestellt) vorgesehen, und zwar mit automatischer Fehlanzeige über entsprechende Dioden, wie sie für solche Zwecke bekannt sind. Die Elektronik spricht auf Druck an und ist mit einem Signalgeber 4 verbunden. Sie wird auf einen bestimmten Druck mit entsprechenden Toleranzgrenzen eingestellt und sobald diese über- oder unterschritten werden, wird über den Signalgeber 4 ein Signal gesendet.
- Der Signalgeber 4 kann als Lichtsignal- und/oder als akustische Signalanlage ausgelegt sein. Zweckmässig ist eine kombinierte oder nur eine Lichtsignalanlage vorgesehen, da beim Fahren ein Ton leicht überhört wird. Es bieten sich als Lichtsignale die Farben rot, gelb und grün an, da diese dem Kraftfahrer geläufig sind. Dabei wird vorzugsweise "grain" Normaldruck und "rot" und "gelb" einen flaschen Druck anzeigen. Für den Kraftfahrer ist es im wesentlichen gleichgültig, welche Farbe Unter- oder Uberdruck bedeutet. Wichtig ist, dass er merkt, dass mit dem Reifendruck etwas nicht stimmt.
- Die Anlage ist so ausgelegt, dass das Lichtsignal bestehen bleibt, bis der Druck korrigiert ist.
- Zwischen dem Druckprüfer 2 und dem elektronischen Uberwachungsgerät 3 ist ein Potentiometer (nicht dargestellt) geschaltet, der zur Druckangabe dient. Ferner ist zweckmässig eine Druckeinstellvorrichtung (nicht dargestellt) mit einem Manometer (nicht dargestellt) vorgesehen.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird neben der Druckprüfanlage noch eine automatische Druckregelanlage B angeordnet, die dafür sorgt, dass bei Druckabfall oder Druckanstieg der Reifendruck sofort automatisch korrigiert wird.
- Diese Druckregelanlage B besteht aus einer Luftleitung 9 (gestrichelte Linie), die vom Ventil des Reifens 1 unter Zwischenschaltung eines Magnetventils 6 zu einem Druckregler 5 fUhrt.
- Ubersichtshalber ist der Anschluss der Luftleitung 9 nicht am Ventil V des Reifens 1 gezeigt, kann aber auch an diesem angeschlossen sein. Das Magnetventil 6 ist ferner durch eine elektrische Leitung 10 (gestrichelte Linie) mit einem Schaltkreis (nicht dargestellt) im elektronischen Uberwachungsgerät 3 verbunden, der seinerseits mit der entsprechenden Elektronik (nicht dargestellt) der Druckprüfanlage A zusammenwirkt.
- Wenn der Druckprüfer 2 einen Unter- oder Überdruck am Reifen 1 feststellt, gibt er einen Impuls an die ihm angeschlossene Elektronik im Uberwachungsgerät 3 weiter, die nun ihrerseits ein Signal sendet) das durch den Signalgeber 4 sichtbar und/oder hörbar wird. Wenn eine Druckregelanlage B eingebaut ist, sohaltet die Elektronik im Überwachungsgerät B den Schaltkreis in der Druckregelanlage B ein, der nun das Magnetventil 6 betätigt, das die Luftleitung 9 zwischen der Druckluftquelle 5 und dem Reifen 1 öffnet oder die Luftleitung 9 zur Druckluftquelle 5 schliesst und mit der Aussenluft verbindet, so dass Druckluft in den Reifen 1 bzw. aus diesem strömt. Sobald der Reifendruck die eingestellte Höhe erreicht hat, schaltet das Magnetventil 6 ab und die Druckprüfanlage A und die Druckregelanlage B gehen in Nichtarbeitsstellung zurück.
- Die Druckluftquelle 5 kann ein Kompressor oder eine Druckflasche sein. Wenn die Druckluftquelle 5 aus irgendeinem Grund ausfällt, bleibt die Druckprüfanlage A in Tätigkeit und zeigt diesen Ausfall dem Kraftfahrer an.
- Ein wesentliches Bauteil der Erfindung ist die Luftleitung 7, die von einem Ventil V am Reifen 1 zum Druckprüfer 2 führt. Diese Luftleitung muss so ausgelegt sein, dass die Luft vom Drehmoment zum Standmoment festgehalten wird.
- Dies wird erreicht, indem die Luftleitung ausgehend vom Ventil V am Reifen 1 durch ein drehendes Teil in eine Luftkammer und von hier durch ein feststehendes Teil der Radanordnung zu einer Verbindungsleitung und durch diese zum Druckprüfer 2 geführt wird.
- Fig. 2 zeigt ein Beispiel einer solohen Luftleitung 7, die vom Ventil V am Reifen 1 über eine Verbindungsleitung Vr durch den Flansch F der Radaufhängung (nicht dargestellt), durch die Radachse R und die Radnabe N über eine Verbindungsleitung V0 zum Druckprüfer 2 führt.
- Der Flansch F der Radaufhängung weist eine axilare Bohrung 15 auf, die in eine axiale Bohrung 16 in der Radachse R mündet. Vom Ende dieser Bohrung 16 führt eine Querbohrung 17 durch die Radachse R in eine Luftkammer 18, die in einer in der Radnabe N ausgesparten, umlaufenden Ausnehmung 19 angeordnet ist. Die Luftkammer 18 ist über die Verbindungsleitung VO mit dem Druckprüfer 2 verbunden. Die Ausnehmung 19 ist so gross, dass zu beiden Seiten der Luftkammer 18 je ein Simmerringpaar 20/20 und 21/21 eingesetzt werden kann. Diese Simmerringpaare 20/20 und 21/21 schliessen die gegenüberliegenden Seiten der Luftkammer 18 ab.
- Die Simmerringe eines jeden Simmerringpaares 20/20 und 21/21 sind gegeneinander gerichtet, so dass sie Je eine ölkammer 22 bzw. 23 einschliessen. Die Ringwände der Simmerringe liegen an der Be- grenzungswand der Ausnehmung 19 in der Radnabe N an, während die freien Enden der Simmerringe durch Federdruck als Dichtlippen 20' und 21' gleitend am Mantel M der Radachse R anliegen. An einander abgekehrten Aussenseiten der Simmerringpaare 20/20 und 21/21 sind diese beispielsweise durch Abstandsringe 12 und Seeger-Ringe 13 oder in irgendeiner anderen Weise abgestützt und gegen LagerL im Achssystem abgeschirmt. Ferner kann ein Abstandsring 24 vorgesehen sein, der die Simmerringpaare 20/20 und 21/21 in Lage hält und einen Durchlass von der Luftkammer 18 zur Verbindungsleitung V0 aufweist.
- Durch den Druck in der Luftkammer 18 werden die an den Seiten der Luftkammer 18 anliegenden Dichtlippen 20' und 21' der Simmerringpaare 20/20 und 21/21 leicht angehoben, so dass stets etwas (fl aus den ölkammern 22 und 23 zwischen die Dichtlippen 20' und 21' gelangt und hier als Schmierung dient.
- Wenn der Druck im Reifen 1 über eine vorgegebene Toleranzgrenze ansteigt, baut sich in der Luftkammer 18 ein Überdruck au£, der sich in der Verbindungsleitung VO fortsetzt und zum Druckprüfer 2 gelangt, der dann in Tätigkeit tritt und das entsprechende Signal sendet. Sinkt der Druck im Reifen 1 unter die hierfür vorgegebenen Toleranzgrenze, entsteht'in der Luftkammer 18 ein Unterdruck, der sich über den Luftweg ebenfalls auf den Druckprüfen 2 auswirkt, diesen betätigt und das entsprechende, den Unterdruck anzeigende Signal auslöst,
Claims (12)
- A n s p r ü c h e A n s~P~r~~c h e U Einrichtung zur Uberwachung des Reifendruckes an einem Kraftfahrzeug, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass am Kraftfahrzeug für jeden Reifen (1) eine Druckprüfanlage (A) stationär eingebaut ist, die aus einem an einem Ventil (V) des Reifens (1) über eine Luftleitung (7) angeschlossenen Druckprüfer (2) besteht, der über eine elektrische Leitung (8) mit einem auf Druck ansprechenden elektronischen Überwachungsgerät (3) verbunden ist, dem ein Signalgeber (4) zugeordnet ist.
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Druckprüfer (2) und dem Überwachungsgerät (3) ein Potentiometer zwischengeschaltet ist.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Signalgeber (4) eine im Blickfeld des Fahrers angeordnete Lichtsignalanlage und/oder eine akustische Signalanlage zugeordnet ist.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Signalgeber (4) angeschlossene Lichtsignalanlage ein Rotlicht, ein Gelblicht und ein Grünlicht aufweist.
- 5. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Signalgeber (4) zugeordnete akustische Signalanlage mit einem Abstellschalter versehen ist.
- 6. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass neben der Druckprüf anlage (A) für jeden Reifen (1) eine automatische Druckregelanlage (B) vorgesehen ist, bei der vom Ventil (V) des Reifens (1) eine Druckluftleitung (9) über ein Magnetventil (6) zu einer Druckluftquelle (5) führt und ferner das Magnetventil (6) über eine elektrische Leitung (10) an einem mit der Elektronik des entsprechenden Druckprüfers (2) zusammenwirkenden Schaltkreis im Überwachungsgerät (3) angeschlossen ist.
- 7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckluftquelle (5) ein Kompressor oder eine Druckflasche ist.
- 8. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Uberwachungsgerät (3) für jeden Reifen (1) eine Druckeinstellvorrichtung mit Manometer vorgesehen ist.
- 9. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftleitung (7) ausgehend vom Ventil (V) am Reifen (1) durch ein drehendes Teil in eine Luftkammer (l8)und von hier durch ein feststehendes Teil der Radanordnung des Kraftfahrzeugs zu einer Verbindungsleitung (VO) und über diese zum Druckprüfer (2) geführt ist.
- 10.Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet> dass die Luftleitung (7) aus einer axilaren Bohrung (15) im Flansch (F) der Radaufhängung besteht, die in eine axiale Bohrung (16) der Radachse (R) mündet, aus der eine Querbohrung (17) in der Radachse (R) in eine in einer Ausnehmung (19) der Radnabe (N) ausgesparte Luftkammer (18) führt, die ihrerseits über eine Verbindungsleitung (VO) mit dem Druckprüfer (2) verbunden ist und die seitlich durch Je ein Simmerringpaar (20/20, 21/21) abgeschlossen ist, deren freie Enden als Dichtlippen (20', 21') gleitend am Mantel (M) der Radachse (R) anliegen.
- 11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Simmerringpaar (20/20, 21/21) eine Ölkammer (22 bzw. 23) einschliesst.
- 12. Einrichtung nach den Ansprüchen 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Simmerringpaare (20/20, 21/21) durch einen Abstandsring (24) in Lage gehalten sind, durch den ein Durchlass von der Luftkammer (18) zur Verbindungsleitung (VO) und damit zum Druckprüfer (2) führt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19782854772 DE2854772A1 (de) | 1978-12-19 | 1978-12-19 | Einrichtung zur ueberwachung des reifendruckes an einem kraftfahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19782854772 DE2854772A1 (de) | 1978-12-19 | 1978-12-19 | Einrichtung zur ueberwachung des reifendruckes an einem kraftfahrzeug |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2854772A1 true DE2854772A1 (de) | 1980-07-10 |
Family
ID=6057623
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE19782854772 Withdrawn DE2854772A1 (de) | 1978-12-19 | 1978-12-19 | Einrichtung zur ueberwachung des reifendruckes an einem kraftfahrzeug |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE2854772A1 (de) |
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-
1978
- 1978-12-19 DE DE19782854772 patent/DE2854772A1/de not_active Withdrawn
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