DE2854765A1 - - Google Patents
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Description
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Wilhelm Lehner Mein Zeichen
Nürnberg 1/78
Vorrichtung zur Halterung von Gegenständen an der Karosserie eines Kraftfahrzeuges
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Halterung von Gegenständen an der Karosserie eines
Kraftfahrzeuges mittels flexibler Dauermagnetplatten.
Bei einer bekannten Vorrichtung der obengenannten Art
(DE-AS 1 630 487) sind die flexiblen Dauermagnetplatten
an ihrer Haftfläche als Fläche mit zusätzlicher pneumatischer Adhäsions- oder Saugwirkung ausgebildet.
Hierdurch ergeben sich Saugnäpfe, so^daß die flächenhafte Auflage der Dauermagnetplatten relativ gering
ist. Die zusätzliche Saugwirkung,kann jedoch gerade im
Betrieb bei Kraftfahrzeugen nicht mit Sicherheit garantiert werden? denn die Auflage der Saugnäpfe muß auf der
gesamten Umfangsfiäche dicht sein, was infolge von Schmutzpartikeln an der Kraftfahrzeugoberfläche nicht
mit Sicherheit garantiert werden kann. Zum anderen ist eine Alterung des elastischen Materials zur Bildung der
Saugnäpfe nicht auszuschließen, so daß auch aus diesem Grunde die zusätzliche Saugwirkung auch über längere
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Zeit nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus ist
es notwendig, um die Saugwirkung zu erzielen, eine Relativbewegung der elastischen Dauermagnetplatten gegenüber
der Fahrzeugkarosserie zuzulassen, so daß eine Be-Schädigung der Oberfläche der Kraftfahrzeugkarosserie,
insbesondere bei Vorhandensein von Schmutzpartikeln, nicht zu vermeiden ist. Auch hierdurch ist nicht auszuschließen,
daß ein Nachlassen der Saugwirkung beim Betrieb der Vorrichtung auftritt. Da die bekannte Vorrichtung, beispielsweise
bei der Halterung von Skiern, lediglich an einzelnen Punkten der Karosserie vorgesehen-werden kann,
ist ein Abheben der Gegenstände bzw. Skier beim Betrieb des Fahrzeuges durch den Fahrtwind nicht auszuschließen.
Es sind ferner sogenannte Flächenmagnete bekannt (DE-AS 1 630 487), die aus einem pulverisierten Magnetwerkstoff
bestehen,der in flexible Gummi- oder Kunststoffmassen, die die Form von Platten aufweisen, eingebettet
ist. Derartige Flächenmagnete werden im allgemeinen dazu verwendet, um Schilder, wie beispielsweise
Probenummern, Fahrschulschilder, Reklame- und Werbeschilder oder dergleichen an der Karosserie von Kraftfahrzeugen
zu befestigen. Die mit derartigen Flächenmagneten erreichbare Haltekraft ist größeren Ansprüchen
nicht gewachsen.
Durch die Erfindung soll eine Vorrichtung geschaffen werden, mit der auf einfache Weise eine sichere Halterung
von Gegenständen, insbesondere auf dem Dach der Karosserie von Fahrzeugen möglich ist, ohne hierbei
einen übermäßig großen Aufwand an Material oder bei der Montage treiben zu müssen.
Dies wird auf einfache Weise bei einer Vorrichtung der obengenannten Art dadurch erreicht, daß mit zumindest
einer Dauermagnetplatte ein ärodynamisch geformtes
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Gehäuse für (Ue1 Gegenstände derart dicht an der Karosserieoberfläche
verbunden ist, daß im Fahrbetrieb zumindest im Frontbereich der Dauermagnetplatte ein zusätzlicher
Anpreßdruck vorhanden ist. Hierdurch ist es möglieh, mit einer relativ geringen Dauermagnethaftkraft
für die Vorrichtung auszukommen. Darüber hinaus ist eine erhebliche Kraftstoffersparnis und eine erhöhte Verkehrssicherheit,
die sich insbesondere in einer geringen Seitenwindempfindlichkeit zeigt, beim Betrieb des Kraftfahrzeuges
zu verzeichnen. Weiterhin werden die Fahrgeräusche gegenüber bekannten Anordnungen wesentlich
vermindert. Eine mechanische Beanspruchung der Dauermagnetplatte durch den Fahrtwind, die sich in Form einer
Abhebekraft zeigen könnte, kann vermieden werden, wenn das in-Fahrtrichtung vordere Ende der Dauermagnetplatte
im Strömungsschatten von vorstehenden Karosserieteilen
liegt. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Dauermagnetplatte auf dem Karosseriedach aufgelegt ist
und das vorstehende Karosserieteil der Rahmen bzw. die Rahmenabdichtung der Frontscheibe ist. Um insbesondere
bei Montage der Vorrichtung auf dem Dach der Karosserie des Fahrzeuges die unterschiedlich geformten Dächer
verschiedener Autotypen berücksichtigen zu können, ist es vorteilhaft, wenn das Gehäuse mit der Dauermagnetplatte
über Schraubverbindung verbunden ist. Hierdurch läßt sich ohne weiteres ein Ausgleich herstellen, wobei
für verschiedene Fahrzeugtypen gewisse Abstandshülsen
vorgesehen werden können. Um bei erheblichem Abstand von Gehäuse zur Dauermagnetplatte an der Frontseite die
erfindungsgemäße ¥irkung nicht zu vermindern, wird an der
in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite der Vorrichtung zwischen Gehäuse und Dauermagnetplatte ein Fahrtwind
abweisender Abstandsfüller vorgesehen. Dieser Abstandsfüller kann beispielsweise aus Schaumstoff mit entsprechend
geglätteter Oberfläche bestehen. Um bei Nichtbenutzung des Gehäuses zum Transport von Gegenständen
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mit dem Kraftfahrzeug eine raumsparende Unterbringung
der Vorrichtung zu erreichen ist es vorteilhaft, wenn das Gehäuse ein flexibles, sackförmiges Gebilde zur
Aufnahme der Gegenstände ist. Insbesondere zur Aufbe-Währung
von Skiern ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
auch außerhalb der Verwendung zur Halterung an der Karosserie eines Kraftfahrzeuges mit Vorteil anzuwenden.
Die Vorrichtung wird hierzu beispielsweise an der Innenseite einer metallenen Garagentür befestigt. Hierzu ist
es vorteilhaft, wenn das Gehäuse zur Aufnahme von zwei flach nebeneinanderliegenden Skiern ausgebildet ist,
als sogenannter Skisack. Die flach nebeneinanderliegenden
Skier haben zum anderen den Vorteil, daß die Auf bauliche bei Anordnung der Vorrichtung auf dem Kraftfahrzeugdach
relativ gering ist. Um auf einfache Weise die ärodynamische Form des Gehäuses zu dem erfindungsgemäßen Zweck
zu erreichen ist es vorteilhaft, wenn das Gehäuse geneigte Stirnseiten hat, wobei die in Fahrtrichtung vorn
liegende Stirnseite um die Unterkante nach hinten und die hinten liegende Stirnseite um die Oberkante nach
vorn geneigt ist. Eine gute Anpassung der Magnetplatte an eine quer zur Fahrtrichtung verlaufende Neigung des
Daches der Fahrzeugkarosserie kann erzielt v/erden, wenn die Magnetplatte an der Auflagefläche aus dem Abstand
zueinander in Fahrtrichtung verlaufenden* Streifenmagneten besteht. Diese Ausbildung hat zum anderen den
Vorteil, daß bei feuchtem Dach ein Gleiten der Magnetplatte auf dem Dach verhindert wird und darüber hinaus
ist ein Anfrieren der Magnetplatte im Winter am Dach der Karosserie zu vermeiden. Hierdurch wird u.a. auch
die Haftung der Magnetplatte am Dach der Karosserie verbessert. Der Aufwand zur Herstellung einer derartigen
Magnetplatte wird relativ gering gehalten, wenn die Streifenmagnete aus handelsüblichen Türdichtungsmagneten
bestehen, wie sie beispielsweise zur Abdichtung von Kühlschränken oder Gefriergeräten in Großserien hergestellt
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werden. Da die_erfindungsgemäße Vorrichtung über ein
magnetisches Feld mit der Karosserie verbunden ist, • kann zusätzlich auf einfache Weise eine Diebstahlsicherung
der Vorrichtung erreicht werden, nämlich dadurch, daß ein das Streufeld der Dauermagnetplatten
erfassender Sensor im Fahrzeuginneren den Dauermagnetplatten zugeordnet vorgesehen ist, wobei der Sensor mit
einer Alarmeinrichtung in Wirkverbindung steht,
Anhand der Zeichnung wird ein Ausführungsbeispiel gemäß
der Erfindung beschrieben.
Es zeigen
Fig. 1 das Dach der Karosserie eines Kraftfahrzeuges mit aufgesetzter, erfindungsgemäßer Vorrichtung,
Fig. 2 eine Vorderansicht auf die erfindungsgemäße
Vorrichtung,
Fig. 3 die Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf einem Fahrzeug mit stark geneigtem Karosseriedach, wobei zusätzlich die Anordnung einer Alarmeinrichtung angedeutet ist.
Fig. 3 die Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf einem Fahrzeug mit stark geneigtem Karosseriedach, wobei zusätzlich die Anordnung einer Alarmeinrichtung angedeutet ist.
Die in der Zeichnung dargestellte, auf dem Dach 1 der Karosserie 2 des Fahrzeuges angeordnete, erfindungsgemäße
Vorrichtung besteht aus der Dauermagnetplatte 3 und dem mit dieser verbundenen Gehäuse 4. Das Gehäuse 4
dient im bezeichneten Ausführungsbeispiel zur Aufnahme
von Skiern 5, von denen einer in Fig. 1 gestrichelt angedeutet dargestellt ist. Die Skier liegen in dem
Gehäuse 4 nebeneinander, so daß sich eine geringe Höhe für das Gehäuse 4 ergibt. Das Gehäuse 4 kann als flexibles,
sackförmiges Gebilde in ähnlicher Form wie sie als Skisäcke bekannt sind, ausgebildet sein. Zur Erzielung der
ärodynamisehen Form ist die Stirnseite 6, die in Fahrtrichtung vorn liegt, um die Unterkante 7 nach hinten
geneigt, so daß das Gehäuse auf das Fahrzeugdach 1 beim
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Betrieb des Fahrzeuges gedrückt, wird. Zur Vermeidung
von Abreißwirbeln ist die in Fahrtrichtung hinten liegende Stirnseite 8 um die obere Kante 9 nach vorn
geneigt. Die Dauermagnetplatte 3 ist derart auf dem Dach 1 der Karosserie 2 angeordnet, daß sie im Windschatten
des Rahmens 10 der Frontscheibe 11 liegt, d.h. der Fahrtwind kann nicht an der vorderen Stirnwand 12
der Dauermagnetplatte 3 angreifen. Die Verbindung zwischen Gehäuse 4 und der Dauermagnetplatte 3 ist in
Fig. 2 schematisch dargestellt. Sie erfolgt beispielsweise über Schrauben 13, auf die irn Inneren des Gehäuses
4 vorzugsweise Flügelmuttern 14 aufgedreht sind. Die Schrauben 13 können sowohl in der Dauermagnetplatte
3 als auch im Gehäuse 4 in Langlöchern geführt werden, um bei unterschiedlichen Dachneigungen einen Ausgleich
schaffen zu können. Zur sicheren Halterung der Skier imm Inneren des Gehäuses kann auf dem Boden des Gehäuses
vorteilhafterweise eine nicht näher dargestellte Schaumstoffplatte eingelegt werden, durch die beispielsweise
die Flügelmuttern abgedeckt werden. In Fig. 2 übertrieben dargestellt ist die Ausbildung der Dauermagnetplatte
mittels in Fahrtrichtung verlaufender Streifenmagnete 15. Die Anzahl der Streifenmagnete·15 kann je
nach benötigter Breite variiert werden. Wichtig ist die Bildung von Zwischenräumen 16, die der Aufnahme von
Wasser beim Ansetzen der Vorrichtung auf ein feuchtes Autodach bzw. zur Anpassung an ein quer gewölbtes
Autodach dienen.
In Fig. 3 ist ein den Fahrtwind abweisender Abstandsfüller
17 dargestellt, der an der Frontseite zwischen Gehäuse 4 und Dauermagnetplatte 3 eingefügt ist. Hierdurch
wird ein Eingreifen des Fahrtwindes zwischen Gehäuseboden und Dauermagnetplatte 3 und damit ein Auftrieb
für das Gehäuse 4 vermieden. Ein derartiger Abstandsfüller ist jedoch lediglich bei Fahrzeugtypen
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erforderlich, die ein stark gewölbtes Autodach besitzen. Diese Abstandsfüller können dem Verbraucher sowie auch
nicht dargestellte Abstandshülsen, die den Abstand zwischen Dauermagnetplatte 3 und Gehäuse 4 bestimmen und
auf die Schrauben 13 aufgeschoben werden, entsprechend dem Autotyp zur Verfügung gestellt werden.
Die Fig. 3 zeigt weiterhin eine Möglichkeit für eine
Diebstahlsicherung für die erfindungsgemäße Vorrichtung.
Hierzu ist ein Sensor 18 im Inneren des Fahrzeuges angeordnet. Dieser Sensor 18 erfaßt das Streufeld der Dauermagnetplatte
3 im Fahrzeuginneren, so daß nach Entfernen der Dauermagnetplatte 3 der Sensor einen Schaltbefehl
abgibt und beispielsweise die Hupe 19 des Fahrzeuges in Betrieb setzt.
Durch die Erfindung ist somit eine Vorrichtung geschaffen,
die bei einfachem Aufbau auf sehr einfache Weise am Fahrzeug befestigt werden kann, nämlich lediglich durch
Auflegen. Zur Demontage ist lediglich ein Abnehmen der
Dauermagnetplatte erforderlich, und da es sich hier um flexible Teile handelt, kann beispielsweise die Dauermagnetplatte
samt Gehäuse aufgerollt im Kofferraum des Fahrzeuges verstaut werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
bietet sich daher insbesondere als Ersatz für herkömmliche sperrige Skihalter an und da die erfindungsgemäße
Vorrichtung gleichzeitig als Schutzsack für die Skier verwendbar ist, ergibt sich gegenüber herkömmlichen
Skihaltern mit zusätzlichem Skischutzsack ein erheblicher
Kostenvorteil.
11 Patentansprüche
3 Figuren
3 Figuren
030024/0 023
Leerseite
Claims (11)
1.^Vorrichtung zur Halterung von Gegenständen an der
VJSarosserie eines Kraftfahrzeuges mittels flexibler
Dauermagnetplatten, dadurch gekennzeichnet,
daß mit zumindest einer Dauermagnetplatte (3) ein ärodynamisch geformtes Gehäuse
(4) für die Gegenstände (5) derart dicht an der Karosserieoberfläche
verbunden ist, daß im Fahrbetrieb zumindest im Frontbereich der Dauermagnetplatte (3) ein zusätzlicher
Anpreßdruck vorhanden ist. ■
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das in Fahrtrichtung
vordere Ende der Dauermagnetplatte (3) im Strömungsschatten von vorstehenden Karosserieteilen (10)
liegt«
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dauermagnetplatte
(3) auf dem Karosseriedach aufgelegt ist und das vorstehende Karosserieteil der Rahmen (10) bzw.
die Rahmenabdichtung der Frontscheibe (11) ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1,2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4)
mit der Dauermagnetplatte (3) über Schraubverbindung (13, 14) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet , daß an der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite der Halterung zwischen
Gehäuse (4) und Dauermagnetplatte (3) ein Fahrtwind abweisender Abstandsfüller (17) vorgesehen ist.
INSPECTED
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6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (4) ein flexibles, sackförmiges Gebilde zur Aufnahme von langgestreckten
Teilen wie Skiern (5) ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß das Gehäuse (4)
zur Aufnahme von zwei flach nebeneinander liegenden Skiern (5) ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (4) geneigte Stirnseiten (6, 8) hat, wobei die in Fahrtrichtung vorn liegende Stirnseite (6) um die Unterkante (7)
nach hinten und die hinten liegende Stirnseite (8) um die Oberkante (9) nach vorn geneigt ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet
, daß die Dauermagnetplatte (3) an der Auflagefläche aus im Abstand zueinander in Fahrtrichtung
verlaufenden Streifenmagneten (15) besteht.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch' gekennzeichnet , daß die Streifenmagnete
(15) aus handelsüblichen TUrdichtungsmagneten bestehen.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein das Streufeld der Dauermagnetplatten (3) erfassender Sensor (18) im Fahrzeuginneren
den Dauermagnetplatten (3) zugeordnet vorgesehen ist, wobei der Sensor (18) mit einer Alarmeinrichtung
(19) in Wirkverbindung steht.
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Family
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