DE2853374A1 - Lenkungs-anordnung fuer kraftfahrzeuge - Google Patents
Lenkungs-anordnung fuer kraftfahrzeugeInfo
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Description
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I)Ii. ING. Ii. BKHH ICNS -*««« (O80) co AU C
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DIPL. ING. K. GOKTZ
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PATENTANWÄLTE "1 1-πογκοτι-λτεντ munches
1A/G-51 716
Anmelderin: SAAB-SCANIA AKTIEBOLAG,
S-151 87 Södertälje/Schweden
Titel: "Lenkungs-Anordnung für Kraftfahrzeuge"
ORIGINAL INSPECTED
9 0 9 8 2A/0 3 8
8 IV'ÜNOHEN 00
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TELKF(Jf (OSO) OU UO 31 TEI-KK J Ü4 070
TKLEUIM MME : I'HOTECTl'ATENT Mt*NCIIEN
Beschreibung
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Lenkungs-Anordnung für Kraftfahrzeuge
Die Erfindung betrifft eine Körperverletzungen verhindernde Anordnung in einer Kraftfahrzeug-Lenkung, bei der ein lenkrad
an einem Ende einer Lenksäule beJEstigt ist, die, in einem
Soll-Verformungszonen aufweisenden Lenksäulenträger in Lagern drehbar gelagert, in einem Querträger im Fahrzeug aufgehängt
ist und an ihrem anderen Ende mit einem Lenkgetriebe über eine Zwischenwelle verbunden ist.
Bei bekannten Körperverletzungen verhindernden Anordnungen in Lenkungen für Personenkraftwagen ist der hintere Abschnitt
der Lenksäule am Windschutzscheiben-Stützbalken und/oder an der Motorraum-Trennwand des Fahrzeuges über eine Halterung
befestigt. In den Fällen, wo der Windschutzscheiben-Stützbalken und die Motorraum-Trennwand in verhältnismäßig großem
Abstand vom vorderen Ende des Fahrzeuges angeordnet sind, kann von den bekannten Anordnungen gesagt werden, daß sie
eine zufriedenstellende Schutzwirkung gegen Körperverletzung
bieten, da der Fahrzeugrahmen eine verhältnismäßig große Knautschlänge aufweist. In der Regel bedeutet dies jedoch,
daß die Gesamtlänge des Fahrzeuges, und damit auch sein Gewicht, zunimmt, so daß diese Konstruktion bei Personen-
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kraftwagen der kleinen oder mittleren Größenklasse, bei
denen große Handlichkeit, geringer Kraftstoffverbrauch und auch sonst niedrige Betriebskosten verlangt werden, nicht
verwirklichbar ist. Beim letztgenannten Kraftfahrzeug-Typ sind <fer Windschutzscheiben-Stützbalken und die Motorraum-Trennwand
gewöhnlich beträchtlich näher am vorderen Ende des Fahrzeuges angeordnet als bei größeren Fahrzeugen, und
hieraus ergibt sich die erhöhte Gefahr, daß die genannten Bauteile, insbesondere die Motorraum-Trennwand, bei heftigen
Frontalzusammenstößen verformt werden. Folglich besteht auch eine erhöhte Gefahr, daß der Lenk(rad)säule während
einer solchen Verformung eine Relativbewegung nach hinten
in Richtung des Fahrzeuginnenraumes erteilt wird, wodurch der Fahrzeuglenker in große Gefahr kommt.
Die Lenkung neuzeitlicher Personenkraftfahrzeuge kann in den
meisten Fällen als Kompromiß zwischen mehreren einander entgegengesetzten Forderungen betrachtet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Forderungen besser als bisher zu berücksichtigen und eine sicherere
Lenkungs-Anordnung zu schaffen, bei der der Windschutzscheiben-Stützbalken und die Motorraum-Trennwand sicher in
verhältnismäßig kleinem Abstand vom vorderen Fahrzeugende angeordnet werden können.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß mit einer Lenkungs-Anordnung
gelöst, bei der der Querträger einen getrennten, im wesentlichen waagerechten Tragebalken aufweist, der sich im vorderen Teil
des Fahrzeuginnenraumes in Querrichtung erstreckt und wenigstens an seinen Enden an tragenden Bauteilen des Fahrzeuges
befestigt ist, der Lenksäulenträger an einer im wesentlichen vertikalen Fläche am quergerichteten Tragebalken . abgestützt
ist, und die Zwischenwelle wenigstens einen verformbaren Abschnitt aufweist, der bei außergewöhnlicher Krafteinwirkung
axiale Verkleinerung und/oder Abknickung der Zwischenwelle zuläßt.
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ο ρ c ο οτ Λ
Bei der erfindungsgemäßen Anordnung ist der quergericntete
Tragebalken an der Rückseite des Windschutzscheiben-Stützbalkens und der Motorraum-Trennwand angeordnet, wodurch er
bei einem Frontalzusammenstoß Verformungskräften erst dann ausgesetzt ist, wenn der Windschutzscheiben-Stützbalken
und die Motorraum-Trennwand nicht mehr in der -Lage sind, die Kollisionskräfte ausreichend aufzunehmen.
Andererseits ist die Zwischenwelle so ausgebildet, daß sie sich bei Einwirkung einer verhältnismäßig kleinen Kollisionskraft nachgebend verformt. Folglich wird verhindert, daß
von vorne einwirkende Kollisionskräfte auf die im Tragebalken aufgehängte Lenksäule übertragen werden. Der Lenksäulenträger,
mit dem die Lenksäule am Tragebalken aufgehängt ist, ist daher so bemessen und ausgelegt, daß er
von hinten wirkende Kollisionskräfte, z.B. solche Kräfte, die auftreten, wenn der Fahrzeuglenker durch Olrägheitskräfte
gegen das Lenkrad gepreßt wird, optimal aufzunehmen vermag. Derartige Reaktionskräfte werden durch eine vom Ausmaß der
Kollision abhängige fortschreitend zunehmende Verformung des Lenkrades und des Lenksäulenträgers aufgenommen.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung ist die Lenksäule teleskopierend ausgebildet.
Dies bedeutet, daß die Lenksäule mit einer verhältnismäßig großen Länge ausgebildet werden kann, wobei
durch Verwendung einfacher und billiger Befestigungsvorrichtungen eine zuverlässige, spielfreie und gegen Schwingungen
gut isolierte Aufhängung der Lenksäule ermöglicht wird. Eine verhältnismäßig große Verformungslänge, die bei heftigen
Zusammenstößen von Wichtigkeit ist, ist durch die Knickfähigkeit der Lenksäule sichergestellt, die so ausgelegt
werden kann, daß sie Energie in an sich bekannter Weise absorbiert.
Der Lenksäulenträger ist vorteilhafterweise als Mantel aus perforiertem Blech ausgebildet, der wenigstens den hinteren
Abschnitt der Lenksäule umschließt. Es hat sich jedoch als
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vorteilhaft herausgestellt, wenn für die Lenksäule ein
vorderes Lager vorhanden ist, das über den Lenksäulenträger mit dem Tragebalken starr verbunden ist. Zu diesem Zweck
ist der vordere Abschnitt des Lenksäulenträgers als geschlossene Hülse ohne Soll-Verformungszonen ausgebildet.
Daraus ergibt sich, daß die Lenksäule gegen von vorn wirkende Kollisionskräfte geschützt ist, und daß der Lenksäulenträger
in seiner Gesamtheit als Schutz für die drehbare, teleskopierende Lenksäule dient, wie dies bei dem herkömmlichen Lenksäulenrohr
bekannter Konstruktionen der FaIl ist. Im Gegensatz zum Lenksäulenrohr absorbiert der Lenksäulenträger
Energie und ist ein wesentliches Bauteil der erfindungsgemäßen Anordnung.
Weitere Merkmale und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Ansprüchen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgeniaßen Anordnung
bei Anwendung auf einen Personenkraftwagen, und
Fig. 2 eine Ansicht von oben der Anordnung gemäß Fig. 1.
Die erfindungsgemäße Lenkungs-Anordnung bei einem Kraftfahrzeug 1 weist ein Lenkrad 2 auf, das an einem Ende einer
Lenk(rad)säule 4 befestigt ist, die in einem im Kraftfahrzeug
1 befestigten quergerichteten Träger drehbar gelagert ist. Das andere Ende der Lenksäule 4 ist mit einem Lenkgetriebe
3 über eine Welle 5 verbunden, die mit letzterem über ein Universalgelenk 6 und mit der Lenksäule 4 über ein
Universalgelenk 7 gekoppelt ist. Die Welle 5 wird nachfolgend als Zwischenwelle 5 bezeichnet. Der Träger weist einen quergerichteten,
waagerechten Tragebalken 12 auf, der an tragenden Bauteilen des Kraftfahrzeuges 1 befestigt ist. Der Tragebalken
12 ist im vorderen Teil des Innenraumes 11 des Kraftfahrzeuges
1 angeordnet unä. hat Abstand sowohl von einem
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steifen Balken 15? der die Windschutzscheibe 14 des Kraftfahrzeuges
1 abstützt, als auch von einer Trennwand 16, die den Innenraum 11 des Kraftfahrzeuges 1 vom Motorraum 17 abtrennt.
Der Tragebalken 12 ist an jedem Ende an einer Halterung 20 befestigt, die mit einer vertikalen !Seitenplatte 21
starr verbunden ist= Die Seitenplatte 21 ist unmittelbar vor einem vorderen Eckpfosten 22 des Kraftfahrzeuges 1 angeordnet,
der einen Teil des Rahmens für eine Türöffnung in der Seitenwand des Kraftfahrzeuges 1 bildet.
Die Lenksäule 4 weist zwei miteinander drehfest verbundene Säulenabschnitte 41 und A2 aufs die bei Beaufschlagung mit
einer axialen Kraft teleskopierende Verkleinerung in einer
Achsenrichtung erlauben. Die Lenksäule 4 ist im Tragebalken 12 über einen Lenksäulenträger 10 aufgehängt, an dem Soll-Verformungszonen
ausgebildet sind« In dieser Hinsicht weist der Lenksäulentrager 10 im wesentlichen einen vorderen Mantel
44, einen hinteren Mantel 45 und eine Halterung 55 auf. Die Mäntel 44 und 45 sind je als Kegelstumpf ausgebildet, deren
zugehörigen, die Kegelbasen bildenden Enden einander zugewandt sind. Diese Enden sind an ihren unteren Abschnitten miteinander
verschweißt und an ihren oberen Abschnitten an die Halterung 55 angeschweißt, wodurch sie mit ihr eine zusammengebaute
Einheit bilden, deren Durchmesser zu den beiden Enden hin abnimmt. In den entsprechenden Endabschnitten trägt der
zusammengebaute Lenksäulenträger 10 Rollenlager 48 und 49 für die drehbare Lagerung des vorderen Endes 46 bzw. des
hinteren Endes 47 der Lenksäule 4.
Die verbindende Halterung 55 ist aus dickem Blech hergestellt, das in eine an den Querschnitt des Tragebalkens 12 angepaßte
Gestalt gebogen ist. Der Lenksäulenträger 10 ist am Tragebalken
12 mit mehreren Schrauben 56 befestigt, welche die Halterung 55 durchsetzen. Mehrere Abstandsstücke 57 dienen
dazu, zwischen der Halterung 55 und dem Tragebalken 12 einen gewissen Zwischenraum festzulegen. Der vordere Mantel 44 des
Lenksäulenträgers 10 ist als geschlossener Mantel oder Hülse
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ausgebildet und bildet dadurch ein sehr kräftiges Bauteil.
Dagegen ist der hintere Mantel 45 aus perforiertem Blech hergestellt und dazu be stimmt, als Verformungselement zu
dienen, das eine axiale Kraft absorbiert, z.B. wenn der
Fahrzeuglenker als Folge eines Zusammenstoßes gegen das Lenkrad 2 gepreßt wirdo Die beiden Mäntel 44 und 45 umschließen
die Lenksäule 4, die sich somit im Lenksäulenträger 10 erstreckt und in ihm geschützt ist. Die untere Begrenzungslinie 58 des Lenksäulenträgers 10 ist im wesentlichen parallel
zur Achsenrichtung der Lenksäule 4.
Das Lenkrad 2 ist in herkömmlicher Weise von einer Nabe 24 getragen, die mit dem hinteren Ende 47 der Lenksäule 4 über
eine Vielnutverbindung mit sogenannter Kerbverzahnung und
über eine Sicherungsmutter 26 starr verbunden ist. Das Lenkrad 2 ist mit einem stoßabsorbierenden Lenkradkissen 30 versehen,
dessen nach hinten weisende Prallfläche 3I ungefähr in derselben Ebene wie der Lenkradkranz 32 angeordnet ist.
Die Nabe 24 weist eine Vertiefung auf, so daß im Lenkradkissen 30 ein gepolstertes Verformungselement 33 in Gestalt
eines gefalzten und geschlitzten Bleches angeordnet sein kann. Das Verformungselement 33 ist in der Lage, durch stoßaufnehmende
Verformung eine auf das Lenkrad 2 aufprallende Person abzubremsen. Das Lenkrad 2 und das Lenkradkissen 30
sind so ausgelegt, daß die genannte Kraftaufnahme ein Maximum erreicht, bevor Kollisionskräfte eine Verformung des Lenksäulenträgers
10 auslösen.
Die Zwischenwelle 5 ist mit einem Balg 60 versehen, der zwei, beim gezeigten Beispiel gleich lange Wellenabschnitte 61
und 62 miteinander verbindet. Der Balg 60 ist mit jedem der Wellenabschnitte 61 und 62 starr verbunden und ist so ausgelegt
und bemessen, daß er sich bei Beaufschlagung mit einer im voraus festgelegten anomalen Kraft zusammendrücken
läßt und/oder abknickt. Der hintere Wellenabschnitt 62 ist zur Drehmomentübertragung mit dem vorderen Ende der Lenksäule
4 durch das schon erwähnte Universalgelenk 7 verbunden.
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Der vordere Wellenabschnitt 61 ist durch eine Öffnung 63 in der Trennwand 16 hindurchgeführt und zur Drehmomentübertragung
mit dem Lenkgetriebe 3 durch das schon erwähnte Universalgelenk 6 verbunden. Die Öffnung 63 ist mit einer
Manschette 64 aus Kautschuk abgedichtet, die eine Gleitlagerhülse 65 trägt, die den vorderen Wellenabschriitt 61 umschließt.
Das Lenkgetriebe 3 ist unmittelbar vor der Trennwand 16 und hinter sowie nahezu unter einer Antriebseinheit
91 für den Antrieb der Vorderräder 90 des Kraftfahrzeuges 1
angeordnet. Das Lenkgetriebe 3 ist vom Zahnstangen-Zahnritzel-Typ, bei dem ein die Drehbewegungen des Lenkrades 2 mitmachendes
Zahnritzel einer nicht gezeichneten, mit ihm zusammenwirkenden Zahnstange eine Längsbewegung erteilt. Die
Zahnstange verschiebt sich in einem starr angeordneten Schutzrohr 66; das Verbindungsglied zwischen der Zahnstange
und einer Lenkstange für das zugehörige Vorderrad 90 ist mit einer Manschette 68 aus Kautschuk geschützt.
Der Tragbalken 12 ist über dem größten Teil seiner Länge als
geschlossenes, rohrkörperförmiges Bauteil ausgebildet, durch
das u.a. Luft zum Beheizen und Lüften des Fahrzeuginnenraumes 11 geleitet werden soll. Das rohrkörperförmige Bauteil
hat vorteilhafterweise trapezförmigen Querschnitt mit zwei parallelen Seiten, wobei die längste Seite nach vorn
weist. Vom Standpunkt der Sicherheit bietet somit der Tragebalken 12 Kräften, die von vorn wirken, großen V/iderstand
und verhindert dadurch, daß bei heftigen Zusammenstößen gefährliche Bauteile in den Fahrzeuginnenraum 11 gedrängt
werden. Dies gilt beispielsweise für Bauteile der Heizungsund Lüftungsanlage des Kraftfahrzeuges 1, die in großem
Umfange in einem Raum 72 zwischen dem Tragebalken 12 und
der Motorraum-Trennwand 16 angeordnet sind.
Die entsprechenden Enden des Tragebalkens 12 sind an den
schon erwähnten Halterungen 20 mittels kräftiger Schraubverbindungen 80 befestigt. In Fig. 1 sind nur Löcher 81
in den Halterungen 20 zum Einschrauben der Schraubverbindungen 80 gezeichnet. Jede der Halterungen 20 ist an einer ungefähr
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vertikalen^ steifen Seitenplatte 21 starr "befestigt, die
in eine innengelegene, vordere Radkastenplatte 92 integriert
ist und ein nach hinten gerichtetes Verlängerungsstück derselben bildet. In einer waagerechten Schnittebene sind die
Halterungen 20 von im wesentlichen dreieckförmiger Gestalt und weisen vertikale Anlageflachen 82.für die Enden des
Tragebalkens 12 aufo Die Anlageflächen 82 verlaufen in bezug
auf die vertikale Längssymmetrieebene des Kraftfahrzeuges 1
schräg nach unten und innen., Biese schräg abfallenden Anlageflächen
82 und die etwas nach vorn gekrümmte Gestalt des quergerichteten Tragebalkens 12 verringern die Gefahr, daß
der Tragebalken 12 bei Beaufschlagung mit einer von einer Seite her einwirkenden Kraft nach hinten in den Fahrzeuginnenraum
11 gebogen wirdo Die Halterung 20 ist ebenfalls gegen eine solche Kraft durch den Eckpfosten 22 geschützt f
dessen unteres Ende an eine Stützstelle 83 an einer äußeren Radkastenplatte 84 angeschweißt ist,
Bei einem heftigen Frontalzusammenstoß ist das Lenkgetriebe Kräften ausgesetzt, die zum Teil auf die Zwischenwelle 5
übertragen werden und den in diese eingegliederten Balg 60 zusammendrücken und/oder die Zwischenwelle 5 abknicken.
Auf diese Weise wird eine Kraftübertragung vermieden,, die
eine Verschiebung der Lenksäule 4 in den Fahrzeuginnenraum hervorrufen könnte*
Bei einem Frontalzusammenstoß besteht die große Gefahr, daß der Fahrzeuglenker unter der Wirkung von Trägheitskräften
gegen das Lenkrad 2 gepreßt wirdo Eine solche Bewegung wird
dadurch verzögert, daß das Verformungselement 33 aus Blech im Lenkradkissen 30 bei der Kraftabsorption verformt wird.
Fortgesetzter Druck gegen das Lenkrad 2 führt zur Verformung des Mantels 45 des Lenksäulenträgers 10 zum selben Zeitpunkt,
wie die Lenksäule 4 beginnt, sich teleskopierend
axial zu verkleinern. Die in der vorstehend beschriebenen Weise ablaufende Kraftaufnahme findet im Lenkrad 2, im Lenkradkissen
30, im Lenksäulenträger 1O5, im Mantel 45 und in
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der Lenksäule 4 statt und ist so ausgelegt, daß bei einem Frontalzusammenstoß Körperverletzungen vermieden oder zumindest
in stärkerem Maße als früher verringert werden.
Bei einem heftigen Frontalzusammenstoß besteht die Gefahr, daß die Antriebseinheit 91 nach hinten an die Motorraum-Trennwand
16 angepreßt wird. In der Mehrzahl der Fälle führt dies zu einer krafteverζehrenden Verformung der Trennwand
und zu einem Zurückdrängen derselben gegen den Trageballcen
12 zur gleichen Zeit wie auch der Windschutzscheiben-Stützbalken 15 bei der Absorption von Kraft eine Verformung erfahren
kann. Im Hinblick darauf sind der vordere Mantel 44 des Leriksäulenträgers 10 und der Tragebalken 12 mit seinen
Befestigungsstellen so ausgelegt, daß sie in Kombination mit den weiter oben erwähnten sich verformenden Bauteilen die
Fähigkeit des Kraftfahrzeuges 1 zur Energieverzehrung optimal
ausnutzen und verhindern, daß sich die Lenksäule 4 nach hinten in den Fahrzeuginnenraum 11 bewegt.
Zwar ist das Hauptziel der Erfindung, Personen gegen Verletzungen bei Unfällen zu schützen, jedoch bedeutet die
erfindungsgemäße Anordnung, einschließlich der Art der Befestigung des Tragebalkens 12 im Kraftfahrzeug !,zusätzlich
eine vereinfachte Handhabung bei der Fahrzeugmontage. Es besteht nämlich die Möglichkeit, die Lenksäule 4 und den
Lenksäulenträger 10 vor ihrem Einbau in das Kraftfahrzeug 1 am Tragebalken 12 zu einer Baugruppe vorzumontieren, und
während dieser Vormontage lassen sich am Tragebalken 12 das Instrumentenbrett und einzelne Bauteile der Heizungsund
Lüftungsanlage des Fahrzeuges befestigen. Eine solche Anordnung erleichtert die Endmontage des Fahrzeuges und
bringt auch eine Vereinfachung der Wartungsarbeiten.
Abgewandelte Ausführungsformen sind möglich. So kann die Lenksäule 4 mit kürzerer Länge und ohne teleskopierende Säulenabschnitte
ausgebildet sein, wobei dann eine mit der Lenksäule 4 verbundene Zwischenwelle 5 länger sein muß. In
solchen Fällen ist es zweckdienlich, wenn die Lenksäule 4
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wenigstens eine Soll-Bruchsteile aufweist. Auch ist es nicht
notwendig, die Zwischenwelle 5 entsprechend der beschriebenen Ausführungsform auszubilden: sie kann mit einer oder mehreren
Soll-Bruchstellen versehen sein. Ferner ist. es möglich, den Tragebalken 12 an Halterungen oder ähnlichen Vorrichtungen
zu befestigen, die mit den Endabschnitten des Windschutzscheiben-Stützbalkens 15 und/oder mit den zugehörigen vorderen
Eckpfosten 22 des Kraftfahrzeuges 1 starr verbunden sind.
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Claims (7)
1A-51 716 PATENiPANSPRU CHE
ι 1./ Lenkungs-Anordnung für ein Kraftfahrzeug, bei der ein
Tenkrad (2) an einem Ende einer Lenksäule (4) befestigt ist, die, in einem Soll-Verformungszonen aufweisenden Lenksäulenträger
(10) in Lagern (48,49) drehbar gelagert, in einem Querträger im Fahrzeug (1) aufgehängt ist und an ihrem anderen
Ende mit einem Lenkgetriebe (3) über eine Zwischenwelle
(5) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet , daß der Querträger einen getrennten, im wesentlichen waagerechten
Tragebalken (12) aufweist, der sich im vorderen Teil des Fahrzeuginnenraumes (11) in Querrichtung erstreckt und
wenigstens an seinen Enden an tragenden Bauteilen des Fahrzeuges (1) befestigt ist, daß der Lenksäulenträger (10) an
einer im wesentlichen vertikalen Fläche (82) am quergerichteten
Tragebalken (12) abgestützt ist, und daß die Zwischenwelle
(5) wenigstens einen verformbaren Abschnitt (Balg 60) aufweist, der bei außergewöhnlicher Krafteinwirkung axiale
Verkleinerung und/oder Abknickung der Zwischenwelle (5) zuläßt #
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß der Lenksäulenträger (10) wenigstens zum Teil
als Kegelstumpf aus perforiertem Blech ausgebildet ist, der den hinteren Abschnitt (42) der Lenksäule (4) umschließt
und mit dem Tragebalken (12) starr verbunden ist.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich net, daß der Lenksäulenträger (10) wenigstens zum Teil
als geschlossener, sich verjüngender Mantel (44) ausgebildet ist, der den vorderen Abschnitt (41) der Lenksäule (4) umschließt
und mit dem Tragebalken (12) starr verbunden ist.
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ORIGINAL INSPECTED
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4. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , daß der Lenksäulenträger (10) einen sich
konisch verjüngenden, perforierten Abschnitt (Mantel 4-5) und einen sich konisch verjüngenden Mantel (4-4) aufweist, wobei
die die Kegelbasen bildenden Enden miteina.nder und mit einer Halterung (55) von entsprechendem Querschnitt starr
verbunden sind, um eine Einheit zu bilden, die über die Halterung (55) mit dem Tragebalken (12) verbunden ist und
mittels Rollenlagern (48,49) in ihren entsprechenden Enden
(46,47) eine Aufnahme zur drehbaren Lagerung der Lenksäule (4) bildet.
5. Anordnung nach Anspruch 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet , daß die Lenksäule (4) wenigstens zwei miteinander
teleskopierend verbundene Säulenabschnitte (41,42) aufweist.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5S bei der
die Zwischenwelle (5) mit der Lenksäule (4) und dem Lenkgetriebe (3) über Universalgelenk^ (6,7) verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet , daß die Zwischenwelle (5) mit wenigstens einem Balg (60) versehen ist, der
Wellenabschnitte (61,62) miteinander verbindet und eine Vorrichtung bildet, die axiale Verkleinerung und/oder Abknickung
der Zwischenwelle (5) bei außergewöhnlicher Krafteinwirkung zuläßt.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß der Tragebalken (12) an
im vorderen Teil des Fahrzeuginnenraumes (11) seitlich angeordneten Halterungen (20) lösbar befestigt ist, die
mit tragenden Bauteilen (Seitenplatten 21) des Fahrzeuges (1) starr verbunden sind.
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