DE2851500A1 - Automatisch auf fahrzeugreifen montierbare schleifschutzvorrichtung zum fahren auf verschneitem oder aehnlichem terrain - Google Patents
Automatisch auf fahrzeugreifen montierbare schleifschutzvorrichtung zum fahren auf verschneitem oder aehnlichem terrainInfo
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Description
Uir-i. ing. D. Lewaid
Birnauer Str. 6 AAP*eftft
f. · PHOO München 40 u 2851500
Beschreibung mit folgender Bezeichnung:
"AUTOMATISCH AUF FAHRZEUGREIFEN MONTIERBARE SCHLEIFSCHUTZVORRICHTUNG
ZUM FAHREN AUF VERSCHNEITEM ODER ÄHNLICHEM TERRAIN"
Angemeldet von Herrn GIANFRANCO SEGGIO, in Mailand am unter Nr.
Das gegenständliche Gebrauchsmuster betrifft eine Vorrichtung zur Verhinderung oder zumindest Verringerung des Durchschleifens
von Fahrzeugrädern während der Fahrt über verschneite oder ähnliche Terrains. Die Vorrichtung kann auf Fahrzeugreifen
ab- bzw. aufmontiert werden, insbesondere auf den Antriebsrädern von Kraftwagen.
Es handelt sich dabei um eine Vorrichtung, die eine neuartige und perfektionierte Struktur und ein neues gegenseitiges Zusammenwirken
der Teile aufweist, die dem Gebrauchsmuster einen bisher unbekannten Grad von praktischer Anwendbarkeit und Gebrauchssicherheit verleihen, mit besonderer Rücksichtsnahme auf die
Leichtigkeit der Montage dieser Vorrichtung auf die Räder von Kraftfahrzeugen.
Bekannt sind bisher Vorrichtungen zum Schutz gegen Durchschleifen der Räder auf verschneitem, vereistem oder ähnlichem Terrain,
die von Reifen mit spezieller Profilausformung über Reifen mit sogenannten Spike-Einsätzen bis hin zu den um die Reifen herum
zu montierenden Ketten gehen. Diese "Schneeketten" sind praktisch jedem Autofahrer bekannt, und bekannt sind auch die diesbezüglichen
Schwierigkeiten, wenn es darum geht, diese Ketten auf die Reifen aufzumontieren. Diese Ketten müssen so montiert
werden, daß sie eng und festgespannt an der Reifenoberfläche anliegen, um zu verhindern, daß sie während des Fahrens gegen
Teile der Karosserie stoßen können, wodurch diese beschädigt würde. Durch diese Erfordernis wird das Montieren der Ketten
zu einem recht komplizierten Manöver: allgemein muß der Wagen dazu angehoben werden und es muß an besonders schmutzigen
Bereichen des Wagens gearbeitet werden. Allgemein ist es also so, daß Autofahrer es versuchen, die Montage solcher Ketten
zu vermeiden, um diesen Schwierigkeiten bzw. Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen. .^ _, ~ m
909842/059S
- ·2Γ-
S 28S1500
Dies vorausgesetzt handelt es sich beim angemeldeten Gebrauchsmuster
um eine Vorrichtung, die im wesentlichen auf das bekannte System der Schneeketten aufbaut, jedoch
besonders problemlos und schnell montiert werden kann, ohne sich dabei di Hände zu beschmutzen.
Im wesentlichen ist das angemeldete Gebrauchsmuster dadurch gekennzeichnet, daß es aus einer Mehrzahl von im wesentlichen
eindimensionalen und U-förmigen Elementen besteht, die so geformt und dimensioniert sind, um am Reifen anzuliegen, sowie
mit elastisch spreizbaren Armen, welche an ihren Enden entsprechend geformt sind, um eine Einrastverbindung mit der
Reifenfelge herstellen zu können. Die besagten Elemente sind dabei untereinander mittels Abstandhalterelementen verbunden,
deren Dimension so ausgelegt ist, um stets zu gewährleisten, daß während des Fahres immer eines der besagten U-förmigen
Elemente auf dem Terrain aufliegt.
Das Gebrauchsmuster besteht also nicht mehr, wie im Falle der bekannten Schneeketten, aus einem EESM biegsamen Maschenwerk,
das sich der Form des Reifens anpaßt, sondern vielmehr aus einer Mehrzahl einzelner starrer Elemente, von denen jedes
einzelne radiusmäßig auf dem Reifen' liegt und an der Radfelge befestigt ist, wobei der Basisteil dieser Elemente die Schleifschutzwirkung
auf dem Terrain ausführt.
Weiters wird das Gebrauchsmuster vorteilhaft dadurch gekennzeichnet,
daß die gegenseitige Verbindung der Ü-förmigen Elemente mittels starrer Stangen erfolgt, und zwar so, daß sich diese
Elemente gelenkig um die Verbindungsbolzen mit diesen Stangen herum bewegen können, zwischen einer im wesentlichen horizontalen
bzw. nur gering schräggestellten Lage und einer senkrechten Position, welche der Einsatzposition entspricht,·
wenn jedes einzelne Element sich im Auflagepunkt des Reifens auf dem Terrain befindet. Bei entsprechender Formgestalten der
betreffenden Elemente und Teile ist es also möglichj das Gebrauchsmuster
eben auf das Terrain zu legen und einfach mit den Reifen des Fahrzeugs darüber zu fahren. Dabei bewirkt das
Gewicht ein Aufkippen eines jeden einzelnen Elementes bis zur Erreichung der effektiven Einsatzposition auf dem Reifen.
Gesichert wird diese Position dann durch die Belastung eines jeden einzelnen Elementes und durch die besondere Form dieser
Elemente, das am mittleren Teil seiner Basis eine Konvexkurve nach innen hin aufweist, so daß die Belastung des Reifens
auf dem Element eine elastische Verformung und eine Belastung
. .-.. 909S42/0535
der Arme in Richtung einer gegenseitigen Annäherung und also
in Richtung einer Sicherung der Elementebefestigung an der Radfelge bewirkt.
Diese und weitere Eigenschaften des Gebrauchsmusters werden nun näher beschrieben und erläutert, und zwar anhand einer
vorzugsweisen Verwirklichung, die auf der anliegenden Zeichnung dargestellt ist.
Abbildung 1 zeigt eine Frontansicht eines der U-förmigen
Elemente des Gebrauchsmusters, in montiertem Zustand an einem Autoreifen.
Abbildung 2 ist eine Draufsicht auf dieses Element. Abbildung 3 ist ein Querschnitt längs der Linie III-III der
Abbildung 1.
Abbildung 4 ist eine Seitenansicht der Vorrichtung während der Montage an den Reifen eines Kraftwagens.
Abbildung 5 ist eine Seitenteilansicht der Abbildung 4, mit fertig montierter Vorrichtung.
Bezugnehmend auf die Zeichnung und vor allem auf die Abbildungen 1 und 2 besteht das angemeldete Gebrauchsmuster im
wesentlichen aus einer Mehrzahl von einzelnen Elementen 10, die eindimensional und im wesentlichen starr sind, die in
radiusmäßiger Anordnung auf den Reifen eines Kraftfahrzeuges aufmontiert werden, wobei die Befestigung durch Eingreifen
an der Felge des betreffenden Autorades erfolgt. Die genannten Elemente werden mittels Distanzhaltern auf einen entsprechenden
Abstand voneinander gehalten, welcher gewährleistet, daß beim Fahren stets ein Element mit dem Terrain in Kontakt steht. Auf
Abbildung 1 ist eines dieser Elemente dargestellt, die vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt werden können und im wesentlichen
eine U-Form aufweisen, mit eines Basis 12 und zwei symmetrischen Armen 14, welche im wesentlichen dem Umlauf des
Reifens 16 des Fahrzeuges folgen. Die Struktur dieser Elemente 10 kann angebrachterweise gerippt sein zwecks Verstärkung und
kann auch mit Auskragungen 18 versehen sein, zwecks Verbesserung der Einwirkung auf das Terrain.
Am Ende der Arme 14 sind Zähne 20 vorgesehen, welche in der Lage sind, an der Felge 22 des' Reifens einzurasten, wodurch
die Position der Elemente während des Fahrens beibehalten wird. Besonders aus Abbildung 1 ersieht man, daß die Basis
des U-Elementes 10 einen leicht gekurvten Mittelteil auf-
$09842/0698'
weist, dessen Konvexität nach innen des U hin gebogen ist*
Dies deshalb, um die Befestigung des einzelnen Elementes in
der Position, in der es am meisten belastet wird durch das darauf wirkende Gewicht des Reifens , zu sichern und zu verbessern,
wobei sich das Ergebnis dieser Wirkung im wesentlichen auf den Punkt 24 auswirkt. Dank der Formung und der
Elastizität des Elementes 10 bewirkt dies eine Belastung der Arme TA in Richtung einer gegenseitigen Annäherung,
wodurch die Befestigung an der Felge gesichert wird und garantiert wird, daß jedes Element 10 in seiner richtigen
Position bleibt. Weiters weisen die Arme IA an ihrem oberen Ende Auskragungen 26 auf, die nach außen stehen, durch die
es möglich wird, die Arme 1A auch manuell zu erweitern unter Ausnutzung der Biegsamkeit, um das einzelne Element 10 abzunehmen,
natürlich nicht dann, wenn es sich unter der direkten Belastung des Reifens befindet.
Abbildung 3 zeigt einen Querschnitt des Elementes längs der Linie III-III der Abbildung 1, aus dem die Rippung des
Elementes und das Vorhandensein der verstärkten Teilbereiche 18 ersichtlich ist.
Die Vorrichtung gemäß Gebrauchsmuster besteht aus einer
Mehrzahl U-förmiger Elemente 10, die in einem bestimmten Abstand zueinander angeordnet sind, wobei dieser Abstand
von den Verbindungselementen 28 (Abbildungen A und 5) bestimmt wird; diese Verbindungen bestehen aus starren Stangen,
die gelenkig an den Armen 1A eines jeden Elementes 10 angebracht
sind. Vorzugsweise weist jeder Arm 1A eine Auskragung 30 mit einer pilzförmigen Endschwellung auf; an dieser Auskragung
sind öffnungen eingesetzt, die an den Enden der Verbindungsstangen 28 vorgesehen sind. Jedes U-Element 10
ist natürlich mittels eines Stangenpaares 28 sowohl mit dem vorangehenden als auch mit dem nachfolgenden Element verbunden,
ausgenommen lediglich das erste und das letzte U-Element, welche mit manuellen Mitteln miteinander verbunden
werden können, selbst wenn sich eine solche Verbindung nicht als erforderlich herausgestellt hat.
Dadurch, daß die einzelnen U-Elemente 10 unabhängig voneinander
arbeiten und untereinander in demontierbarer Weise verbunden sind, ist es problemlos und wirtschaftlich, ein
eventuell beschädigtes oder gebrochenes Element 10 mit einem neuen auszuwechseln, ohne daß dabei eben die gesamte Vorrichtung
ersetzt oder repariert werden muss. Außerdem ge-
stattet die Montage und Demontage dieser U-Elemente am
Reifen, die Hände sauber zu halten, weil das erste und das letzte Element nicht miteinander verbunden werden müssen.
Weiters ist es ein Vorteil des angemeldeten Gebrauchsmusters, daß es zur Montage auf dem Reifen lediglich flach auf das
Terrain gelegt werden muß: zu diesem Zweck weisen die U-Elemente 10 und die Verbindungsstangen 28 gegenseitig abgestützte
Auskragungen auf, so daß (siehe Abbildung 4) diese U-Elemente ,in einer leicht angewinkelten Position gegenüber der Waagerechten
gehalten werden, ΕΗΜΗΜΒΙΗΗ in einer Position also,
in der der Reifen 16 auf ein Ende der Basis 12 einwirkt, wodurch das Element 10 gekippt wird unter dem Druck des·
Reifengewichtes und sich genau radiusmäßig am Reifen anordnet und an der Felge 22 einrastet.
In dieser Weise resultiert das Aufmontieren dieser Schleifschutzvorrichtung
auf Kraftfahrzeugreifen extrem einfach und jeden Fahrer durchführbar, ohne daß dabei der Wagen
angehoben werden muß oder man mit den Händen an schmutzigen Stellen arbeiten braucht. Natürlich bedingt die Verwendung
des Gebrauchsmusters auch eine erhebliche Ersparnis an Zeit gegenüber der Anwenund herkömmlicher Schneeketten. Die
Vorrichtung gemäß Gebrauchsmuster muss lediglich flach vor dem Autoreifen ausgelegt werden - so wie dies auf Abbildung
A dargestellt ist - und dann fährt man mit dem Fahrzeug auf die Vorrichtung auf, wobei die Reifen wenigstens
eine vollständige Umdrehung durchführen sollen. Die Montage ist damit fertig und das Fahrzeug kann seine Fahrt ohne
weitere Vorgänge oder Manöver wieder aufnehmen. Es versteht sich von selbst, daß hiermit eine vorzugsweise
Verwirklichung des Gebrauchsmusters beschrieben worden ist. Die Zweiteigenschaften der Erfindung, die Verwendung der
Werkstaffe und auch der Bereich der Anwendungen können natürlich variert werden, ohne jedoch damit aus den Bereich
des angemeldeten Gebrauchsmusters hinauszutreten.
909842/0S95
Leerseite
Claims (9)
- ANSPRÜCHE1 )J Auf Fahrzeugreifen montierbare Schleifschutzvorrichtungzum Fahren auf verschneitem oder ähnlichem Terrain, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einer Mehrzahl von im wesentlichen starren und eindimensionalen Elementen besteht, die imORIGINAL INSPECTED909842/059Swesentlichen U-förmig ausgebildet sind, und derart geformt und dimensioniert sind, daß sie sich radiusmäßig an einem Reifen anpassen, und mit Armen, die elastisch spreizbar sind und an ihren Enden entsprechend zur Einrastbefestigung an der Reifenfelge geeigneterweise geformt sind, wobei diese Elemente untereinander mittels Distanzhaltern verbunden sind, die den notwendigen Abstand zwischen den einzelnen Elementen bestimmen.
- 2) Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese Distanzhalter aus Stangenpaaren bestehen, diegelenkig an den Armen der genannten Elemente befestigt sind.
- 3) Vorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die U-Elemente und die Distanzhalter gegenseitig abgestützte Auskragungen aufweisen, welche zur Aufgabe haben, den Winkel zwischen dem U-Element und der Horizontalen beim flachen Ausliegen der Vorrichtung auf einen Wert von mehr als Null zu beschränken, wobei diese U-Elemente eine Basis aufweisen, die mit einem oder mehreren abstehen Teilen versehen ist, welche ungefähr rechtwinklig zur Fläche der Elemente stehen.
- k) Vorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenke zwischen U-Elementen und Distanzstangen ein wesentlich flaches Auslegen der Vorrichtung gestatten, wobei die U-Elemente eine Basis mit einem oder mehreren Auflagebereichen für den Reifen versehen sind.
- 5) Vorrichtung gemäß Anspruch 1 oder den anderen bisherigen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die U-Elemente eine gebogene Basis aufweisen, mit einer Konvexität, die dem Inneren der U-Form "zugewandt ist, wodurch bewirkt wird, daß unter dem Druck des Gewichtes des darauf auffahrenden Reifens eine Belastung in Richtung einer gegenseitigen Annähreung der U-Arme erfolgt.
- 6) Vorrichtung gemäß einer oder mehrerer bisheriger Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme der U-Elemente an ihrenäußeren .Enden Auskragungen aufweisen zur manuellen Halterung.
- 7) Vorrichtung gemäß Anspruch 2 oder einem nachfolgenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkverbindungzwischen Stangen und Armen der U-Elemente aus einer Einrast-909842/059Sverbindung zwischen Auskragungen und Öffnungen besteht.
- 8) Vorrichtung gemäß einem oder mehrerer Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die U-Elemente und die Distanzhalterzwischen diesen Elementen aus Kunststoff bestehen.
- 9) Vorrichtung gemäß.mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Formenstruktur und Bauanordnung zwischen den einzelnen Bestandteilen aufweist, die im wesentlichen mit der Beschreibung des angemeldeten Gebrauchsmusters übereinstimmen.909842/0595
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