Die Erfindung geht aus von einer Büromaschine der in dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
Es ist bekannt, einen Summentypenträger, insbesondere eine mit
Typenstegen versehene Typenscheibe, in einer Kassette anzucrdnen (siehe DE-OS 2,803,4-33), mit der dieselbe zwischen einer Einstellvorrichtung
mit einem Hammerwerk und einem Druckwiderlager in das Druckwerk einsetzbar und wieder herausnehmbar ist, und zwar bei dem
hier dargestellten Ausführungsbeispiel so, daß die Typenscheibe
auch während des Betriebes in der Kassette verbleibt, d. h., daß die Typenscheibe innerhalb der Kassette mit einer maschineninternen
Dreheinstellwelle verbunden werden muß.
Diese Einrichtung kann die ihr zugrundeliegende Aufgabe, wonach
die Typenscheibe während eines Austausches gegen Beschädigung und der Bediener beim Austauschen einer benutzten Typenscheibe gegen
verschmutzte Hände geschützt werden sollen, zufriedenstellend lösen,
weshalb es auch angezeigt ist, eine solche Einrichtung in einer zweckmäßigen Ausgestaltung zum Einsatz zu bringen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wechselkassette dieser
Art konstruktiv so weiter zu bilden, daß dieselbe weitere Aufgaben im Zusammenhang mit einer Einrichtung der in dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 angegebenen Art zu übernehmen vermag.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die in dem Kennzeichen des Patentanspruchs
1 angegebenen Mittel und deren Anordnung.
Den Gegenstand der Erfindung weiterbildende Merkmale sind in den
Unteransprüchen und in Teilen der Beschreibung angegeben.
Durch die Anordnung ausbrechbarer und als Steuermarken wirksamer
Zinken oder Ronden, durch das Aufbringen von magnetischen Marken
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auf einer Folie oder durch das Vorsehen eines ein Programm enthaltenden elektronischen Speicherelementes an dem Aufnahmeteil
für den Typenträger oder dem Deckel der Kassette können der Büromaschine,beim Einsetzen der Kassettenteile in die zugeordnete
AufnahmestelIe,Steuerbefehle mitgeteilt werden, die sich
z. B. auf den Drucktypensatz des sich in der Kassette befindlichen
Typenträgers beziehen.
Diese Steuerbefehle können z. B. auf einen in der Büromaschine vorhandenen Prozessor derart einwirken, daß der Wagen der Maschine
mit an die Schriftart des Drucktypensatzes angepaßten Zeilenschritten und Schreibschritten (z. B. 2,54 mm, 2,12 mm oder
proportional-Schrittabstände) angetrieben wird.
Weiterhin kann der Büromaschine mit dem Gegenstand der Erfindung
ein Programm vermittelt bzw. in derselben abgerufen werden, mit dem eine individuell auf jedes einzelne Schriftzeichen bezogene
Abdruckenergie oder auch auf die auf eine bestimmte Schriftart bezogene Gesamtabdruekenergie für ein Hammerwerk einstellbar ist.
Eine weitere Einsatzmöglichkeit für eine Einrichtung nach der
Erfindung ergibt sich bei solchen Büromaschinen, die für verschiedene,
unterschiedlichen Sprachgebieten zugeordnete Betriebsweisen umschaltbar ausgebildet werden sollen, z. B. zum Zweck der
Änderung der Schreibrichtung von Rechtslauf in Linkslauf des Wagens
Ein anderes Beispiel zur Anwendung des Erfindungsgegenstandes ist
die beim Einsetzen eines Typenträgers in die Büromaschine selbsttätige Belegung der Tastatur mit Symbolen, die den auf dem Typenträger
vorgesehenen Drucktypen entsprechen. Solche Tastaturen, bei
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denen die den einzelnen Tasten zugeordneten Symbole z. B. über optische Mittel verändert werden können, sind allgemein bekannt,
weshalb hier auch nicht näher auf deren konstruktive Ausbildung eingegangen wird.
Ferner kann die Einrichtung nach der Erfindung in dem Prozessor einer Büromaschine sogar ein auf einen Sondertypenträger bezogenes
Programm abrufen, bzw. in denselben ein solches Einlesen, mit dem dann, z. B. durch die Betätigung nur einer Taste, eine Folge von
nacheinander ablaufenden unterschiedlichen Typenabdruckvorgängen,
beispielsweise zur Erstellung eines Benzol-Ringes beim Schreiben
chemischer Formeln,ausgelöst werden kann.
Im einzelnen kann die Einrichtung nach der Erfindung sogar so ausgebildet
sein, daß die Aufnahmekassette als Steuermittel eine elektronische Baugruppe enthält, die als ein maschinenexternes
Speicherelement (z. B. ein ROM) wirksam ist und nur ein Teilprogramm des gesamten Mikroprozessors enthalten kann, und die durch Einsetzen
der Kassette in die Büromaschine über die dann als Verbindungsleitungen ausgebildeten Steuerglieder mit dem Prozessor verbunden wird.
Zweckmäßig weist die Kassette bei einer so ausgestalteten Einrichtung nach der Erfindung aus Sicherheitsgründen zusätzlich noch ein
z. B. mit einem maschineninternen Kontaktschalter zusammenwirkendes Steuermittel (Steuernase) auf, mittels dem dann der Mikroprozessor
abschaltbar ist, bevor das maschinenexterne Speicherelement von dem Prozessor getrennt wird - oder umgekehrt, oder mittels dem die Betriebsbereitschaft
der Büromaschine durch Unterbrechen des Betriebsstromes unterbrechbar ist.
Mit der DE-AS 22 43 204 ist bereits ein Druckwerk mit in Typenträgerkassetten
befindlichen, kettenartigen Typenträgern bekanntgeworden,
die auswechselbar sind, um das Druckwerk auf die individuelle Ausprüfbarkeit der einzelnen Schrifttypen verschiedener Typensätze um-
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stellen zu können. Die hier beschriebene Typenträgerkassette weist
bereits eine mit einer Druckersteuerung in Wirkverbindung bringbare Codiereinrichtung auf, die die Druckersteuerung in die Lage versetzt,
die jeweils an den Druckpositionen vorbei laufenden Drucktypen zu identifizieren und gegebenenfalls Drucksignale an ein
Hammerwerk zu geben. Diese Einrichtung, die eigens für das Selektieren
von Drucktypen bei einem Zeilendruckwerk mit fliegendem Abdruck geschaffen worden ist, dient demnach einem anderen Zweck
als der Gegenstand der· Erfindung und vermang denselben deshalb nicht
nahezulegen.
Weiterhin hat es sich als zweckmäßig herausgestellt, den Deckel
der Wechselkassette auch dann in ein Aufnahmemittel der Büromaschine mit dem Effekt der normalen Netzstromeinschaltung einzusetzen,
wenn an dem Deckel keine Steuermarken oder Prüfmarken vorgesehen sind, da hierdurch dessen Verlierbarkeit beseitigbar ist.
In den Zeichnungen sind verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt, die nachfolgend im einzelnen beschrieben sind. Es zeigen:
Figur 1 eine schaubildliche Darstellung eines Ausführungsbeispiels,
Figur 2 eine Einzelheit zu Figur 1 und
Figuren 3 und 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Typenträgerkassette nach der Erfindung,
Figur 5 eine schaubildliche, stark schematisierte Darstellung
einer Büromaschine nach der Erfindung und
Figur 6 weitere Anordnungen an der Typenträgerkassette.
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Wie die Figur 1 aufzeigt, kann eine Wechselkassette 1, in der ständig eine mit einzelnen Typenstegen 2 versehene Typenscheibe 3
(siehe auch Figur 4) angeordnet ist, aus einem Aufnahmeteil 4 für die Typenscheibe 3 und einem Deckel 5 bestehen. Der auf das Aufnahmeteil
4 aufsteckbare Deckel 5, der im montierten Zustand des Aufnahmeteiles 4 und somit auch der Typenscheibe 3 in Aufnahmemitteln
der Büromaschine 6 (siehe Figur 5) jedoch von dem Aufnahmeteil 4 abgezogen wird, ist ebenfalls in Aufnahmemitteln der Büromaschine
6 einsteckbar; die hier aus einem eine Aufnahmeausnehmung 7
bildenden Einsteckschacht 8 bestehen. Dieser Einsteckschacht 8 kann ein von dem einschiebbaren Deckel 5 betätigbares Schaltelement 9
aufweisen, das z. B. ein im Betriebsstromkreis der Büromaschine angeordneter Schaltkontakt ist.
Ein solches, z. B. mit einem Netzschalter 12 in Reihe angeordnetes
Schaltelement 9 kann jedoch auch in den aus einem Einsteckschacht
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10 bestehenden Aufmitteln für das Aufnahmeteil 4 der Wechselkassette
vorgesehen sein, daß dann von einer als Steuermittel für die Betriebsstromeinschaltung
wirksamen und an dem Aufnahmeteil 4 vorgesehenen Steuernase 11 (siehe Figur 1) betätigbar ist.
Wie die Figuren 1 und 2 zeigen, können an dem Aufnahmeteil 4 der Wechelkassette 1 eine Reihe von Steuermarken 13 vorgesehen sein,
die als Steuermittel zum Beeinflussen von in der Büromaschine angeordneten Steuergliedern 14 dienen. Diese nicht näher dargestellten
Steuerglieder 14 sind im unteren Bereich 15 des Einsteckschachtes vorgesehen und bestehen im Zusammenhang mit der in der Figur 1 dargestelltenWechselkassette
1 aus elektrischen Kontaktelementen.
Die als Steuermittel wirksamen Steuermarken 13 bestehen aus mit dem
Aufnahmeteil 4 materialgleich verbundenen, durch Sollbruchstellen
einzeln ausbrechbaren Zinken, mittels denen von der Wechselkassette
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durch die als Abfrageglieder wirksamen Steuerglieder 14 z. B.
ein binär codiertes Signal für einen in der Büromaschine vorgesehenen und nicht näher dargestellten Mikroprozessor oder zur
unmittelbaren Ansteuerung von Funktionssteuereinrichtungen derselben abfragbar ist.
Wie die Figuren 3 und 4 aufzeigen, können die als Steuermittel wirksamen Steuermarken 13a auch an dem zugehörigen Deckel 5a der
Wechselkassette 1a vorgesehen sein und aus über Sollbruchstellen 16a einzeln ausbrechbaren Ronden bestehen. In diesem Falle müssen,
wie auch die Figur 5 aufzeigt, die Steuerglieder 14a natürlich im unmittelbaren Bereich der durch den Einsteckschacht 8 gebildeten
Aufnahmemittel für den Deckel 5a vorgesehen sein. Die Steuerglieder
14a können hier als aus Fotodioden und Fototransistoren bestehende
optische Abfühlglieder ausgebildet sein.
Um sicherstellen zu können, daß der Deckel 5a der Wechselkassette
seitenrichtig in den Einsteckschacht 8 eingeführt wird, ist derselbeX
seinem Querschnitt T-förmig ausgeführt,, und der Deckel 5a weist an seitlichen Längskanten 17, in der Einsteckrichtung gesehen,
unsymmetrische Vorsprünge 18 auf.
Wie die Figuren 3 und 4 weiter aufzeigen, kann an einem Teil der Wechselkassette 1, z. B. dem Deckel 5a, anstelle der entfernbaren
Steuermarken eine Magnetfolie 19 befestigt sein, die dann z. B. mit einzelnen magnetisierbaren Feldern 20 die Steuermittel zum Beeinflussen
der Steuerglieder bildet. Bei einer so ausgebildeten Wechsel·
kassette bestehen die Steuerglieder dann logisch aus magnetisch beeinflußbaren
Abfragemitteln, z. B. einem für eine Abfrage seitlich bewegbaren, magnetischen Lesekopf, der allgemein bekannt und deshalb
hier nicht näher dargestellt ist.
In der Figur 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Wechselkassette
Ib dargestellt, bei dem in einem Teil derselben, z. B.
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in einem Ansatz 21 des Deckels 5b eine elektronische Baugruppe 22 vorgesehen ist, die aus einem Speicherchip, z. B. einem "ROM"
besteht. Diese somit maschinenexterne elektronische Baugruppe kann ein Teilprogramm des maschineninternen Mikroprozessors enthalten.
Die Baugruppe 22 ist an dem Deckel 5b elektrisch fest angeschlossen und ist über unempfindliche, z. B. an demselben aufgedruckte oder
angeklebte elektrische Leiter 23 mit den als Gegenkontakte wirksamen Steuergliedern in den Aufnahmemitteln (Einsteckschacht) in
Wirkverbindung bringbar.
Weiterhin kann, wie ebenfalls in der Figur 6 dargestellt, an dem Aufnahmeteil 4b eine Prüfeinrichtung vorgesehen sein, mittels der
verhindert werden kann, daß einem mit einem bestimmten Drucktypensatz versehenen Typenträger 3b ein falscher Deckel 5b zugeordnet
werden kann, der dann folglich auch mit dem Drucktypensatz nicht übereinstimmende Steuermarken 13b aufweisen würde. Diese Prüfeinrichtung
besteht aus ebenfalls einzeln ausbrechbaren und in der Anzahl den Steuermarken 13b angepaßten Prüfmarken 25, die dann in
einer solchen Kombination ausgebrochen werden, daß sie mit den Steuermitteln (Steuermarken 13b) für einen gegenseitigen Prüfeingriff
korrespondieren können.
Die in den vorstehend beschriebenen,verschiedenen Ausführungsbeispielen
dargestellten Kombinationen der für das Arbeiten der Einrichtung
erforderlichen Mittel sind für eine vereinfachte Darstellung der Erfindung frei gewählt, woraus sich ergibt, daß auch andere
Kombinationen und konstruktive Ausgestaltungen ohne weiteres denkbar und somit ebenfalls Gegenstand der Erfindung sind.
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