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DE2849039C2 - Fernbedienung zur Öffnung einer Brandschutzklappe - Google Patents

Fernbedienung zur Öffnung einer Brandschutzklappe

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Publication number
DE2849039C2
DE2849039C2 DE19782849039 DE2849039A DE2849039C2 DE 2849039 C2 DE2849039 C2 DE 2849039C2 DE 19782849039 DE19782849039 DE 19782849039 DE 2849039 A DE2849039 A DE 2849039A DE 2849039 C2 DE2849039 C2 DE 2849039C2
Authority
DE
Germany
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spring
remote control
fire
shaft
fire damper
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19782849039
Other languages
English (en)
Other versions
DE2849039A1 (de
Inventor
Eckhard 4330 Mülheim Lohsin
Willi 5628 Heiligenhaus Meissner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Teleflex GmbH
Original Assignee
Teleflex GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Teleflex GmbH filed Critical Teleflex GmbH
Priority to DE19782849039 priority Critical patent/DE2849039C2/de
Publication of DE2849039A1 publication Critical patent/DE2849039A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2849039C2 publication Critical patent/DE2849039C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62CFIRE-FIGHTING
    • A62C2/00Fire prevention or containment
    • A62C2/06Physical fire-barriers
    • A62C2/24Operating or controlling mechanisms

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Air-Flow Control Members (AREA)

Description

6. Fernbedienung nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewindekabel (1) an seinem klappenseitigen Ende in ein Schlitzrohr (7) geführt und darin mit dem Mitnehmer (6) verbunden ist, der durch den Schlitz (26) herausragt und im Schlitzrohr (7) axial beweglich geführt ist.
7. Fernbedienung nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewindekabel (1) in einem Rohr verlegt ist, das zwischen Schlitzrohr (7) und Geberdose (2) verläuft, und daß der Ausgang (4) der Geberdose (2) mit einem Auslaufrohr (17) entsprechend der Hublänge versehen ist.
35
55
8. Fernbedienung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie in ihrer ersten federbelästeten, die Ausgangsposition definierenden Fndstellung insbesondere durch ein Schloß verriegelbar ist
Die Erfindung betrifft eine Fernbedienung zur Öffnung einer normalerweise in ihrer Öffnungsstellung gehaltenen lind im Brandfall selbsttätig schließenden, schwenkbaren Absperreinrichtung gegen Brandübertragungen in Lüftungsleitungen, insbesondere Brandschutzklappe.
Absperreinrichtupgei: gegen Brandübertragungen in Lüftungsleitungen, auch Brandschutzklappen genannt, sind bekannt Sie dienen dazu, die zur Belüftung von Räumen in Bauwerken vorgesehenen Belüftungskanäle, Luftschächte und dgl. im Brandfall zwecks Verhinderung der Ausbreitung des Feuers zu schließen. Hierzu sind die Brandschutzklappen mit Auslöseeinrichtungen kombiniert, die im wesentlichen aus einem elektrischmanuellen Teil in Form eines Hubmagneten und einem thermisch auslösenden Teil, beispielsweise einer Schmelzlotsicherung, bestehen. Diese Teile stehen mit der Brandschutzklappe derart in Verbindung, daß sie im normalen Betriebszustand in Offenstellung gehalten ist. Verliert im Brandfall der thermische Teil (Schmelzlot) in Folge einer Temperaturerhöhung seine Haltekraft, schließt sich die Brandschutzklappe selbsttätig durch in Schließgewichten, die an ihr angebracht sind, gespeicherte Energie.
An solchen Brandschutzklappen ist eine Vorrichtung vorgesehen, welche es ermöglicht, sie wieder in ihre Offenstellung zu bringen.
Bei einer bekannten Vorrichtung handelt es sich hierbei um eine mechanisch betätigbare Fernbedienung in Form eines Seilzuges, der an der Klappe oder einem Klappenhebel angebracht ist. Dieser Seilzug ist über eine Mehrzahl von Rollenführungen bis zu einer für die Bedienungsperson erreichbaren Stelle geführt. Dort ist der Seilzug mittels eines Rings an einem Haken festgehängt. Je nach Einbaulage der Brandschutzklappe kann es erforderlich sein, einen sehr langen und kompliziert zu führenden Seilzug zu verwenden. Um dabei zu gewährleisten, daß im Brandfalle der Seilzug das sichere Schließen der Brandschutzklappe trotz der vorhandenen festen Verbindung mit dem Seilzug nicht behindert, ist im Rahmen der Führung des Seilzuges beim Stand der Technik eine Schlaufe bereitgestellt, deren Länge mindestens der des Klappenbewegungsweges entspricht. Nachteilig ist hierbei, daß der freie, notwendige Bogen des Seilzuges sich verfangen kann. der Seilzug in diesem Bereich keine Führung über die Rollen mangels Spannung besitzt und daher die Gefahr besteht, daß er bei einer schnellen Betätigung aus den Rollen gleitet und sich verklemmt, womit die freie Schließfunktion der Brandschutzkluppe im Brandfall nicht mehr gegeben ist. Nachteilig ist ferner, daß die Fernbetätigung hinsichtlich der durchführbaren Übertragungslängen sehr begrenzt ist.
Der Erfindung liegt die -\ufgabe zug-unde. die Fernbedienung der Brandschutzklappe /,;: (;ϋ:..;-.ί: dieser Klappe in die normalerweise eingenommene Öffnungsstellung derart auszugestalten, daß die ΚΙ,ιρ-penschlicßbewegung im Falle eines Brandes völlig irei von dem Vorhandensein tier FernhcLeimng erft.it;e'~<
kann und diese ohne jeglichen Einfluß auf den Schließvorgang der Brandschutzklappe ist, und daß eine sichere Führung der Fernbedienung gewährleistet isL Im übrigen sollen die Nachteile des Standes der Technik beseitigt werden.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Fernbedienung ein zur Übertragung von Zug- und Druckkräften geeignetes Gewindekabel aufweist, welches an seinem einen Ende einen Mitnehmer trägt, daß das Gewindekabel von einer ersten federbelasteten Endstellung mittels Handkraft entgegen der Federbelastung in eine zweite Endstellung bewegbar ist, von der aus sich das Gewindekabel durch die in der Feder gespeicherte Energie von selbst in die erste Endstellung zurückbewegt, und daß der Mitnehmer in der ersten Endstellung des Gewindekabels eine Lage außerhalb des Bewegungsweges der Brandschutzklappe bzw. eines die Brandschutzklappe betätigenden Schwenkhebels einnimmt und bei einer Bewegung ·η die zweite Endstellung die Brandschutzklappe bzw. den Schwenkhebel mitnimmt.
Da die Fernbedienung mit einem an einem Gewindekabel angeordneten Mitnehmer ausgestattet und dieser nicht mit der Brandschutzklappe fest verbunden ist, ist die Klappenschließbewegung völlig frei von dem Vorhandensein der Betätigungsvorrichtung der Fernbedienung. Der Mitnehmer befindet sich in seiner Wartestellung in einer Position, die vollständig außerhalb des Bewegungsweges der Klappe oder ihrer Teile liegt. Der Mitnehmer ist andererseits aber so angeordnet, daß die Klappe durch ihn betätigbar, d. h. zu öffnen, ist, wenn dies notwendig ist. Dabei wird der Mitnehmer nach der öffnung der Brandschutzklappe automatisch in seine Ausgangsposition mittels der Druckkraft der Feder zurückgestellt. Da ferner die beim Stand der Technik notwendigen Rollenführungen, die Schlaufenbildung und die Hakenbefestigung beseitigt sind, besitzt die gesamte Fernbedienung die notwendige Sicherheit.
Aus der DE-AS 17 08 173 ist zwar ein Gewindekabel bekannt, doch dient dieses zum Heben und Senken eines Schiebefensters in einem Personenkraftwagen. Dabei ist das durch eine Handkurbel betätigbare und in Längsrichtung verschiebbare Gewindekabel starr mit dem Schiebefenster verbunden.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Gewindekabel mit 180° Umschlingungswinkel jn eine Geberdose geführt, in der ein mit seiner äußeren gewindeartigen Wendel in Eingriff stehendes Antriebsrad auf einer Welle angeordnet ist, welches mittels eines Handhebels drehbar ist, und ist weiterhin die Feder in die Geberdose eingebaut und mit dem Handhebel zur Energiespeicherung bei einer Verdrehung in die zweite Endstellung verbunden. Über das mit der pewindeartigen Wendel in Eingriff stehende Antriebsrad können große Zugkräfte übertragen werden und ist es dadurch möglich, die Fernbedienung über Längen von mehr als 10 m bis zur Brandschutzklappe zu verlegen.
Um geberseitig eine kompakte Baueinheit mit eingebauter Rückstellfeder zu schaffen, ist gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, die Welle aus der Geberdose heraus zu verlängern und am äußeren Ende mit einer Außen-Kerbverzahnung zu versehen, auf der Welle eine die Feder tragende Nabe drehbar anzuordnen, die neben der Kerbverzahnung der Welle eine äußere Kerbverzahnung größeren Durchmessers aufweist, und den Handhebel mit einem Hebelauge fest zu verbinden, welches mittels innerer Kerbverzahnungen mit Welle und Nabe in Eingriff steht. Die Feder ist dabei vorteilhafterweise eine Flachspiralfeder, deren Widerlager in einem Federgehäuse der Geberdose vorgesehen ist Mit dieser Ausgestaltung der Fernbedienung der "> Erfindung ist bei kompakter, einfacher Bauweise gewährleistet, daß bei einer Verdrehung des Handhebels über die Kerbverzahnung die Welle und das Antriebsrad das Gewindekabel bewegt wird und daß über die Kerbverzahnung der Nabe gleichzeitig die i" Flachspiralfeder vorgespannt wird, deren gespeicherte Energie nach Loslassen des Handhebels dessen Rückstellung in die Ausgangslage und hiermit ebenfalls verbunden die Rückstellung des Gewindekabels bewirkt.
Die unabhängige Bewegbarkeit von Welle und Nabe ermöglicht bei dieser Konstruktion darüber hinaus ein leichtes Einführen des Gewindekabels in die Geberdose, indem bei der Montage das Hebelauge umgekehrt aufgesetzt wird und damit nur die Kerbverzahnung der
2(i Welle erfaßt. Die Montage wird hierdurch wesentlich erleichtert
Die durch die Feder gespeicherte Energie kann zwischen 6 und 22 Nm einstellbar sein.
Um klappenseitig eine gute Führung des Gewindeka-
2) bels sicherzustellen, ist vorteilhafterweise das Gewindekabel an reinem klappenseitigen Ende in ein Schlitzrohr geführt und darin mit dem Mitnehmer verbunden, der durch den Schlitz herausragt und im Schlitzrohr axial beweglich geführt ist.
3u Das Gewindekabel selbst kann in einem Rohr verlegt sein, das zwischen Schlitzrohr und Geberdose verläuft, und der Ausgang der Geberdose mit einem Auslaufrohr entsprechend der Hublänge versehen sein. Entsprechend der Flexibilität des Gewindekabels kann dieses
J5 vielfach gebogen sein. Zweckmäßigerweise findet die Verlegung mit Richtungsänderungen von maximal 90° statt. Insgesamt wird bei dieser Führung des Zug- und Druckkräfte übertragenden Gewindekabels eine freie Verlegungsmöglichkeit unabhängig von der Einbaulage der Brandschutzklappen, beispielsweise in Wänden oder Decken, erreicht. Wand- bzw. Deckendurchführungen sind ohne Beeinträchtigung der Funktion der Betätigungseinrichtung herstellbar. Die zur Betätigung aufzuwendenden Kräfte sind auch bei höheren Klappengewichten gering.
Schließlich wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß die Fernbedienung in ihrer ersten federbelasteten, die Ausgangsposition definierenden Endstellung insbesondere durch ein Schloß verriegelbar ist. Auf diese
)0 Weise ist sichergestellt, daß die Fernbedienung nicht versehentlich betätigt wird.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fernbedienung zur Betätigung einer Brandschutzklappe schematisch dargestellt ist. In der Zeichnung zeigt
F i g. I die Fernbedienung schematisch,
F i g. 2 die Fernbedienung a;i einer Brandklappe,
μ F i g. 3 die Fernbedienung mit Geberdose in Draufsicht,
F i g. 4 die Geberdose der F i g. 3 in einer Schnittan-
Fig.5 eine Mitnehmerführung der Fernbedienung π der F i g· 3 in Draufsicht und
F i g. 6 die Mitnehmerführung der F i g. 5 im Schnitt.
Gegenstand der Zeichnung ist eine Fernbedienung zur Öffnung einer normalerweise in ihrer üffnungsstel-
lung gehaltenen und im Brandfall selbsttätig schließenden, schwenkbaren Absperreinrichtung gegen Brandübertragungen in Lüftungsleitungen oder dgl. Als Übertragungsorgan wird hierbei ein Gewindekabel 1 verwendet, bei dem die Kraft nach dem Prinzip einer flexiblen Zahnstange übertragen wird. Das Gewindekabel 1 ist ein Drahtkabel, welches durch eine außen festaufgebrachte gewindeartige Wendel in der Lage ist. Zug- und Druckkräfte zu übertragen. Die gewindeartige Wendel kann in geeignet gezahnte Antriebsräder eingreifen. Ein solches Antriebsrad befindet sich im Innern einer Geberdose 2, in welche der Seilzug 1 am Eingang 3 eingeführt und nach einer 180° Umschlingung am Ausgang 4 herausgeführt ist. Mit dem in der Geberdose 2 angeordneten Antriebsrad ist ein Handhebei 5 verbunden, bei dessen Verschwenkung in beiden Richtungen eine Verstellung des Gewindekabels 1 erfolgt.
Die Verstellbewegung wird auf einen Mitnehmer 6 am anderen Ende des Gewindekabels 1 übertragen. Dieser ist in einem Schlitzrohr 7 axial verschiebbar geführt und fest mit dem Gewindekabel 1 verbunden.
Die beschriebene Betätigungsvorrichtung findet gemäß F i g. 2 der Zeichnung Verwendung an einer Brandschutzklappe 8, die in eine Lüftungsleitung 9 eingebaut ist. Normalerweise wird nur die Belüftungsfunktion der Lüftungsleitung 9 ausgenutzt. Dazu befindet sich die Brandschutzklappe 8 in ihrer Offenstellung, die in Fig.2 der Zeichnung eingezeichnet ist. Im Brandfall muß sich die Brandschutzklappe 8 so automatisch zwecks Verhinderung der Ausbreitung des Feuers schließen. Zu diesem Zweck ist die Brandschutzklappe 8 mit Schließgewichten 10 versehen, deren gespeicherte Schließenergie den Schließvorgang bewirkt, wenn die Arretierung in der Offenstellung gelöst ist. Zur Arretierung ist ein Gleichstrom-Haltemagnet 11 in bekannter Weise vorgesehen, der mit einem etwa bei 72° ansprechenden Schmelzlot derart zusammenwirkt, daß die Haltekraft verloren geht. Diese wirkt auf einen Schwenkhebel 12 der Klappe 8, die dann nach Verlust der Haltekraft durch die in den Schließgewichten 10 gespeicherte Energie selbsttätig geschlossen wird (siehe Pfeil). Die Stellung der Brandschutzklappe 8 wird mit Hilfe von Endschaltern 13 angezeigt.
Im Bewegungsweg des Schwenkhebels 12, diesen jedoch nicht beeinträchtigend, ist der Mitnehmer 6 der Betätigungsvorrichtung angeordnet. Er befindet sich in der Ausgangslage knapp oberhalb der oberen Endstellung des Schwenkhebels 12 in der Schließstellung der Brandschutzklappe 8 und kann diesen bei einer so Axialbewegung nach unten bis in seine unterste Stellung, die Offenstellung der Brandschutzklappe 8, mitnehmen. Auf diese Weise ist es einer Bedienungsperson möglich, mit dem Verschwenken des Handhebels 5 die Brandschutzklappe 8 wieder in ihre öffnungsstellung zu bringen, in der sie mittels des Haltemagneten 11 gehalten wird. Nach Loslassen des Handhebels 5 bewegt sich der Mitnehmer 6 selbsttätig wieder in seine Ausgangsposition zurück, wie unter Bezugnahme auf die Fig.3 bis 6 der Zeichnung weiter unten näher t>o verdeutlicht wird.
Fig.3 zeigt den bereits beschriebenen Aufbau der Betätigungsvorrichtung in einer größeren Darstellung. Fig.4.verdeutlicht den inneren Aufbau der Geberdose 2. Diese besteht aus einem zweigeteilten Aluminiumge- b5 häuse 14, in welchem auf einer Welle 15 ein Antriebsrad 16 fest angeordnet ist, welches mit der Welle drehbar ist und an seinem Außenumfang eine Verzahnung aufweist die mit der außen auf das Gewindekabel 1 aufgebrachten gewindeartigen Wendel korrespondiert. Das Gewindekabel 1 ist in das Gehäuse 14 am Eingang 3 eingeführt, kämmt mit der Verzahnung des Antriebsrades 16 im Innern des Gehäuses und ist am Ausgang 4 aus diesem herausgeführt, wobei ein Auslaufrohr 17 entsprechend der Hublänge der Betätigung an den Ausgang 4 angeschlossen ist.
Die Welle 15 ist aus dem Gehäuse 14 heraus (in der Zeichnung nicht rechts) verlängert. Sie ist etwa über die Hälfte ihrer Verlängerung durch ein Federgehäuse 18 umfaßt, welches aus einem an der Teleflexdose befestigten Flansch mit einstückig daran ausgebildetem, in der Zeichnung nach rechts vorspringendem Ringbund besteht, der den Aufnahmeraum für eine Flachspiralfeder 19 bereitstellt. Die Flachspiralfeder 19 hat ihr äußeres Widerlager in einem Schlitz dieses Ringbundes, in den eine entsprechende Abbiegung am Ende der Flachspiralfeder eingreift. Ihr inneres Widerlager ist durch eine auf die Welle 15 aufgeschobene Nabe 20 bereitgestellt, welche mit einem Schlitz versehen ist, in den das abgebogene andere Ende der Flachspiralfeder 19 eingreift. Die Nabe 20 ist unabhängig von der Welle 15 ggf. unter Spannung der Flachspiralfeder 19, d. h. Energiespeicherung, drehbar. Sie weist an ihrem äußeren Ende eine Kerbverzahnung 21 auf.
Gegen ein axiales Verschieben auf der Welle 15 ist die Nabe 20 durch einen in eine Ringnut der Welle eingreifenden Federring 22 gesichert. Der sich daran nach außen anschließende Bereich der Welle 15 weist eine Kerbverzahnung 23 auf, die einen geringeren Durchmesser als die Kerbverzahnung 21 hat. Überdeckt wird der Ringbund des Federgehäuses sowie der gesamte äußere Bereich von Nabe und Welle durch ein Hebelauge 24, welches mit inneren Kerbverzahnungen versehen ist, die sowohl die Verbindung zur Welle 15 als auch zur Nabe 20 zur gleichzeitigen Verdrehung beider ermöglichen. Die Befestigung des Hebelauges 24 erfolgt mittels einer Schraube 25, die in ein mit Gewinde versehenes Sackloch der Welle 15 eingeschraubt wird. Zum Zusammenbau und zur Installation der Teile, insbesondere zum Einführen des Gewindekabels 1 in die Geberdose 2 ist es möglich, das Hebelauge 24 umgekehrt in Stellung zu bringen und damit nur eine Verbindung mit der Welle 15 herbeizuführen, so daß ein freies Drehen des Antriebsrades 16 zur Einführung des Gewindekabels 1 möglich ist ohne daß die Spannung der Flachspiralfeder 19 verändert wird. Ferner ist es mit dieser Konstruktion möglich, die Feder in einer gewünschten Weise vorzuspannen.
An der Brandschutzklappe S isi als direktes Betätigungsorgan der Mitnehmer 6 gemäß F i g. 2 der Zeichnung angeordnet Die genaue Ausbildung, Führung und Verbindung des Mitnehmers 6 mit dem Gewindekabel 1 ist den Fig.5 und 6 der Zeichnung entnehmbar. Demzufolge ist am Bauwerk, wie durch die gestrichelten Konsolen in Fig.5 der Zeichnung verdeutlicht sein soll, ein Schlitzrohr 7 in einer positionellen Beziehung zur Brandschutzklappe 8 befestigt Die freie Länge des Schlitzes 26 ist in Abhängigkeit vom notwendigen Hub des Mitnehmers 6 durch Muttern 27 einstellbar. Im Schlitzrohr 7 ist ein zylindrischer Führungsteil 28 des Mitnehmers 6 derart angeordnet daß der Mitnehmer δ durch den Führungsschlitz 26 nach außen herausragt In dem Führungsteil 28 ist ein Gewinde ausgebildet mit welchem eine Sickstange 29 verbindbar ist die wiederum auf dem Gewindekabel 1, der von unten in das Rohr eingeführt
wird, befestigbar ist. Sämtliche Verbindungen werden gekontert.
Nach dem Einbau der Betätigungsvorrichtung in ihrer Gesamtheit findet eine mechanische Überprüfung der Funktion statt. Dazu wird die Brandschutzklappe 8 von Hand in die Auf-Stellung gebracht und die Arretierung mit dem Haltemagneten 11 durch Betätigung von Hand oder elektrische Betätigung geprüft. In der Schließstellung muß sich der Mitnehmer 6 in geringem Abstand von ca. 3 bis 4 mm oberhalb des Schwenkhebels 12 befinden. Sodann wird der Mitnehmer 6 durch eine Verschwenkung des Hebels 5 der Geberdose 2 nach unten bewegt. Die Brandschutzklappe 8 wird damit geöffnet. In der Auf-Stellung muß der Hubmagnet die Klappe selbsttätig arretieren. Der Bewegungsablauf ist durch das Vorhandensein des Schlitzrohres 7, weiches an Konsolen in genauer Beziehung zur Klappe befestigt ist, exakt geführt.
Die unterste Position des Mitnehmers 6 in der Verriegelungsposition der Klappe ist durch die Muttern 27 mit der darauf gesetzten Hülse derart begrenzt, daß eine erhöhte Belastung des Hebels 5 nach dem Verriegeln der Klappe nicht möglich ist. Der Hebel 5 wird sodann losgelassen. Durch die in der Flachspiralfeder 19 gespeicherte Energie wird das Gewindekabel 1 und damii der Mitnehmer 6 in die Ausgangsposition zurückgeschoben. Im Brandfalle ist damit ein sicheres Schließen der Brandschutzklappe möglich, da die gesamte Betätigung keinen Einfluß auf den Schließvorgang der Brandschutzklappe ausübt.
Bezugszeichenliste
1 Gewindekabel
2 Geberdose
3 Eingang 5 4 Ausgang
5 Handhebel
6 Mitnehmer
7 Schlitzrohr
8 Brandschutzklappe ίο 9 Lüftungsleitung
10 Schließgewicht
11 Haltemagnet
12 Schwenkhebel
13 Endschalter 15 14 Gehäuse
15 weiie
16 Antriebsrad
17 Auslauf rohr
18 Federgehäuse 20 19 Flachspiralfeder
20 Nabe
21 Kerbverzahnung
22 Federring
23 Kerbverzahnung 25 24 Hebelauge
25 Schraube
26 Schlitz
27 Muttern
28 Führungsteil 30 29 Sickstange
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen

Claims (5)

28 49Ö39 Patentansprüche: ίο 15 20
1. Fernbedienung zur Öffnung einer normalerweise in ihrer öffnungsstellung gehaltenen und im Brandfall selbsttätig schließenden, schwenkbaren Absperreinrichturig gegen Brandübertragungen in Lüftungsleitungen, insbesondere Brandschutzklappe, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fernbedienung ein zur Übertragung von Zug- und Druckkräften geeignetes Gewindekabel (1) aufweist, welches an seinem einen Ende einen Mitnehmer (6) trägt,
daß das Gewindekabel (1) von einer ersten federbelasieten Endstellung mittels Handkraft entgegen der Federbelastung in eine zweite Endstellung bewegbar ist, von der aus sich das Gewindektbel (1) durch die in der Feder (19) gespeicherte Energie von selbst in die erste Endstellung zurückbewegt, und daO der Mitnehmer (6) in der ersten Endstellung des Gewindekabels (1) eine Lage außerhalb des Bewegungsweges der Brandschutzklappe (8) bzw. eines die Brandschutzklappe (8) betätigenden Schwenkhebels (12) einnimmt und bei einer Bewegung in die zweite Endstellurig die Brandschutzklappe (8) bzw. den Schwenkhebel (12) mitnimmt.
2. Fernbedienung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewindekabel (1) mit 180° Umschlingungswinkel in eine Geberdose (2) geführt ist, in der ein mit seiner äußeren gewindeartigen Wendel in Eingriff stehendes Antriebsrad (16) auf einer Welle (15) angeordnet ist, welches mittels eines Handhebels (5) drehbar ist, und daß die Feder (19) in die Geberdose (2) eingebaut lund mit dem Handhebel (5) zur Energiespeicherung bei einer Verdrehung in die zweite Endstellung verbunden ist.
3. Fernbedienung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (15) aus der Geberdose (2) heraus verlängert ist und am äußeren Ende mit einer Außen-Kerbverzahnung (23) versehen ist, daß auf der Welle (15) eine die Feder (19) tragende Nabe (20) drehbar angeordnet ist, die neben der Kerbverzahnung (23) der Welle (15) eine äußere Kerbverzahnung (21) größeren Durchmessers aufweist, und daß der Handhebel (5) mit einem Hebelauge (24) fest verbunden ist, welches mittels innerer Kerbverzahnungen mit Welle (15) und Nabe (20) in Eingriff steht.
4. Fernbedienung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (19) eine Flachspiralfeder ist, deren Widerlager in einem Federgehäuse (18) der Geberdose (2) vorgesehen ist.
5. Fernbedienung nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Feder (19) gespeicherte Energie einstellbar zwischen 6 und 22 Nm ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1708173C3 (de) * 1968-03-12 1978-06-15 Rockwell Golde Gmbh, 6000 Frankfurt Scheibenführung für ein in den Fensterschacht eines Fahrzeuges versenkbares Schiebefenster
DE6937376U (de) * 1969-09-23 1969-12-18 Trox Gmbh Geb Feuerschutzklappe

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