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DE2848443A1 - Grubensesselliftanlage zur verwendung im untertaegigen grubenbetrieb - Google Patents

Grubensesselliftanlage zur verwendung im untertaegigen grubenbetrieb

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Publication number
DE2848443A1
DE2848443A1 DE19782848443 DE2848443A DE2848443A1 DE 2848443 A1 DE2848443 A1 DE 2848443A1 DE 19782848443 DE19782848443 DE 19782848443 DE 2848443 A DE2848443 A DE 2848443A DE 2848443 A1 DE2848443 A1 DE 2848443A1
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DE
Germany
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pit
chair
lift system
chair lift
traction
Prior art date
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Application number
DE19782848443
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English (en)
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DE2848443C2 (de
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Nichtnennung Beantragt
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to ZA00794813A priority patent/ZA794813B/xx
Priority to BE0/197136A priority patent/BE878775A/xx
Publication of DE2848443A1 publication Critical patent/DE2848443A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2848443C2 publication Critical patent/DE2848443C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61BRAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B61B11/00Ski lift, sleigh lift or like trackless systems with guided towing cables only
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21FSAFETY DEVICES, TRANSPORT, FILLING-UP, RESCUE, VENTILATION, OR DRAINING IN OR OF MINES OR TUNNELS
    • E21F13/00Transport specially adapted to underground conditions
    • E21F13/004Staff transport system

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Geochemistry & Mineralogy (AREA)
  • Geology (AREA)
  • Handcart (AREA)
  • Earth Drilling (AREA)

Description

  • Grubensesselliftanlage zur Verwendung im untertägigen
  • Grubenbetrieb Stand der Technik Zum Stande der Technik zählt eine Grubensesselliftanlage, bei welcher die Personentransportsessel von Hand auf die eigentliche Transportvorrichtung aufsetzbar und von dieser auch wieder abnehmbar sind. Der Transport geschieht durch ein umlaufendes, motorisch angetriebenes Seil, daß die Personentransportsessel, die an dem Seil hängen, kraftschlüssig bis zu einer Auf- oder Abstiegsstelle mitnimmt, wo die transportierte Person von dem betreffenden Sessel absteigt und diesen von der Anlage abhebt und ihn zumeist auf dem Liegenden und gegen den Ausbau angelehnt zur weiteren Verwendung abstellt.
  • Nachteilig bei der vorbekannten Grubensesselliftanlage ist zunächst, daß mit dieser enge Kurven sowie die Aufstiegs-und Abstiegsstationen mit ihren schienenartigen Tragkonstruktionen entweder überhaupt nicht oder nur in unbefriedigender Weise durchfahren werden können.
  • Die an den Auf- und Abstiegs stellen verwendeten schienenartigen Tragkonstruktionen sind relativ schwer und konstruktiv aufwendig.
  • Wird beim Schichtbetrieb eine größere Anzahl von Personentransportsesseln in eine Richtung benutzt, so kann es vorkommen, daß diese Sessel am anderen, entfernteren Ende der Anlage von dieser abgenommen verbleiben, so daß Personen, die am anderen Ende der Anlage fahren wollen, keine Sessel zur Verfügung haben. Die Folge ist, daß es zunächst erforderlich ist, in umständlicher Weise zum anderen Ende der Anlage hinzugehen, dort mehrere oder alle Sessel von Hand auf die Anlage zu bringen, um sie an das andere Anlagenende zu transportieren, wo sie wiederum von Hand abgenommen und zur weiteren Verwendung bereitgestellt werden können, mit der Folge, daß dann an dem Ende, von wo aus sie wegtransportiert wurden, keine oder keine ausreichende Anzahl von Sesseln zur Verfügung steht.
  • Alles in allem löst somit diese vorbekannte Grubensesselliftanlage die Untertage vorkommenden Bedürfnisse nicht in befriedigender Weise.
  • Aufgabe Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde,eine Grubensesselliftanlage der im Gattungsbegriff vorausgesetzten Art so auszugestalten, daß sie besser als bisher den Bedürfnissen im untertägigen Grubenbetrieb, vornehmlich im Steinkohlebergbau, genügt. Dabei soll nicht nur eine große Transport kapazität in beiden Richtungen der Anlage möglich sein, sondern es soll auch sichergestellt werden, daß die Personentransportsessel immer da zur Verfügung stehen, wo sie auch benötigt werden.
  • Lösung Die Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 wiedergegebenen Merkmale gelöst.
  • Einige Vorteile Dadurch, daß die schienenartige Tragkonstruktion aus Rohren oder der Länge nach aufgetrennten Rohren, Halbrohren oder aus Kastenprofilen besteht, kann zunächst die Gesamtkonstruktion nicht unerheblich preisgünstiger gestaltet werden. Zudem ergibt sich bei geringerem Gewicht eine relativ hohe Festigkeit der Tragkonstruktion. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Personentransportsessel besonders in engen Kurven durch derartige Rohre oder Halbrohre besonders zuverlässig und reibungsarm geführt werden können, so daß sich auch sehr enge Kurven, Magazinkurven oder Umkehren problemlos durchfahren lassen. Besonders dann, wenn die Personentransportmittel zur Verringerung ihrer Reibung mit Laufrollen versehen sind, die auf diesen Rohren od. dgl. rollen und die Personentransportsessel sicher und schnell über solche Strecken transportieren, und zwar auch dann, wenn an diesen Stellen die kraftschlüssige Verbindung zwischen Zugmittel und Personentransportsessel gewollt unterbrochen ist.
  • Dabei lassen sich erfindungsgemäß die Rollen, die das Zugmittel fUhren,höhen- und/oder seitenverstellen und/oder schwenken und/oder drehen, so daß z. B. die Druckrollen, die ein als Seil ausgebildetes Zugmittel führen,je nach den Bedürfnissen optimal eingestellt werden können, insbesondere auch vor Umkehren oder vor engen Kurven.
  • Von besonderer Bedeutung ist es dabei, daß sich bei einer erfindungsgemäßen Grubensesselliftanlage die Sessel auch aus der Ferne durch Fernbedienung heranholen lassen. Die Benutzer haben es somit in der Hand, die Sessel - wie gewohnt - von der Anlage abzunehmen und beiseite zu stellen oder sie nach Gebrauch einfach auf der Anlage zu belassen, wo sie in geeigneter Weise gesammelt und durch Fernbedienung auch aus sehr großer Entfernung abgerufen werden können.
  • Dabei kann die Anlage derart ausgebildet sein, daß die Benutzer gezwungen werden, Sessel von der Anlage abzunehmen, wenn eine bestimmte Anzahl von Sesseln auf der Anlage nach deren Benutzung belassen wird. Dies läßt sich z. B. dadurch in einfacher Weise verwirklichen, daß in einem Magazin an einer Umkehre oder an einer Aufstieg- oder Abstiegstelle nur eine begrenzte Speicherkapazität für nicht benutzte Personentransportsessel zur Verfügung steht, so daß die Benutzer gar nicht anders können, als Sessel von der Anlage abzunehmen und sie in üblicher Weise beiseite zur weiteren Verwendung bereitzustellen.
  • Weitere Ausführungsformen Bei Ausgestaltung gemäß Anspruch 2 wird erreicht, daß nach der gewollten Trennung zwischen Zugmittel und Sessel letztere in Transportrichtung zügig weiterlaufen bzw. nach dem Aufsteigen und Auslösen einer Sperre zügig bis auf die Transportgeschwindigkeit beschleunigen.
  • Bei Ausgestaltung gemäß Anspruch 3 lassen sich die Rollen, insbesondere die Druckrollen, die das Zugmittel führen, kraftschlüssig und stufenlos an einem Tragarm in ihrer Höhe verstellen, so daß sie allen Erfordernissen der Praxis entsprechend stufenlos eingestellt werden können.
  • Dafür beschreibt Anspruch 4 eine besonders einfache und robuste Konstruktion.
  • Wird die Anlage gemäß Anspruch 5 ausgestaltet, so lassen sich die Rollen auch schwenken, beispielsweise stärker oder weniger stark gegen das Zugmittel andrücken und in der jeweils eingestellten Stellung präzise arretieren.
  • Bei der Ausführungsform nach Anspruch 6 ist eine besonders feinfühlige Einstellung durch Drehung bzw. Schwenkung der Rolle möglich, wobei sich eine absolut zuverlässige, sich auch bei schlagartiger Beanspruchung nicht verstellende Arretierung durch die Stirnverzahnung erzielen läßt, die darüberhinaus beliebig oft problemlos gelöst und wieder arretiert werden kann, ohne daß diese Verbindung eine besondere Wartung bedarf, was insbesondere für den untertägigen Steinkohlebergbau von großem Vorteil ist.
  • Bei der Ausführungsform nach Anspruch 7 lassen sich mehrere Rollen, insbesondere Druckrollen, an einem Tragarm verstellbar anordnen, wobei dieser Tragarm seinerseits im Bedarfsfall ebenfalls stufenlos einstellbar, beispielsweise höhenverstellbar und drehbar am Ausbau od. dgl. angeordnet ist. Zum Beispiel können die beiden Rollen die verschiedenen Trümer eines Zugseiles führen und auseinanderdrücken. Der Tragarm selbst kann als einfache Stange oder Rohr ausgebildet sein und an seinen Enden ein Gegenstück der Stirnverzahnung aufweisen, das z. B.
  • mit dem-betreffenden Ende des Tragarmes durch Schweißnähte oder in sonstiger Weise robust und durch große Kräfte beanspruchbar verbunden ist.
  • Die Ausführungsform nach Anspruch 8 ermöglicht eine zuverlässige Arretierung der Teile, die die Stirnverzahnungen aufweisen und die in Eingriffskontakt zu bringen sind.
  • Durch die zentrische Durchdringung dieser Teile genügt eine einfache Schraube mit Mutter, um diese die Stirnverzahnung aufweisenden Teile mit großer Kraft zu arretieren.
  • In Anspruch 9 ist eine vorteilhafte Ausführungsform beschrieben.
  • Sinngemäß das gleiche gilt für Anspruch 10.
  • Bei Ausgestaltung nach Anspruch 11 läßt sich der Tragarm unter dem Hangenden anordnen, so daß die Rollen durch Lösen von Klemmschellen gegenüber der Tragarmlängsachse gedreht und/oder höhenverstellt werden können. Diese Tragarme lassen sich praktisch an beliebiger Stelle der Strecke anordnen und sehr leicht unter der Firste am Ausbau befestigen.
  • Außerdem sind die Tragarme robust und einfach aufgebaut, da sie aus handelsüblichen Rohrstücken bestehen können.
  • Besonders vorteilhaft ist eine Ausführungsform nach Anspruch 12, bei welcher ein an sich bekannter Haspel mit mehreren Seilnuten und vertikaler Drehachse mehrere Zugmittel antreibt, die in Streckenlängsrichtung hintereinander angeordnet sein können. Auf diese Weise ist es möglich, die Antriebsleistung eines Haspels optimal auszunutzen und den Transport von Sesseln über sehr große Strecken durch ein und denselben Haspel zu ermöglichen.
  • In der Zeichnung ist die Erfindung - teils schematisch -an mehreren Ausführungsbeispielen veranschaulicht. Es zeigen: Fig. 1 einen Ausschnitt aus einer Grubensesselliftanlage; Fig. 2 einen weiteren Ausschnitt aus einer Grubensesselliftanlage mit einem ansteigenden Streckenteil; Fig. 3 einen Kurventeil der aus den Figuren 1 und 2 ersichtlichen Grubensesselliftanlage in der Draufsicht mit Rollenbatterien; Fig. 4 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles X in Fig. 3; Fig. 5 einen Teil-Querschnitt nach der Linie V - V der Fig. 4; Fig. 6 einen Tragarm bzw. einen Gelenkhalter mit Druckrollen, teils abgebrochen; Fig. 7 eine Teil-Draufsicht zu Fig. 6 Fig. 8 einen Traaarm bzw. Gelenkhalter, teils abgebrochen; Fig. 9 eine Teil-Draufsicht zu Fig. 8; Fig. 10 ein Haltestück mit Stirnverzahnung; Fig. 11 eine Draufsicht zu Fig. 10; Fig. 12 einen Tragarm bzw. Gelenkhalter mit Stirnverzahnung; Fig. 13 eine Draufsicht zu Fig. 12; Fig. 14 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles Y in Fig. 1; Fig. 15 eine andere Ausführungsform; Fig. 16 eine Teil-Draufsicht zu Fig. 15, und Fig. 17 eine weitere Ausführungsform mit einer Speichervorrichtung für Personentransportsessel.
  • Mit dem Bezugszeichen 1 ist in der Zeichnung die Firste bezeichnet, während 2 das Liegende darstellen soll.
  • Der Ausbau ist in der Zeichnung nur schematisch angedeutet und mit dem Bezugszeichen 3 bezeichnet worden.
  • Wie insbesondere die Figuren 1, 2 und 4 erkennen lassen, sind im freien Streckenquerschnitt Tragarme bzw. Gelenkhalter 4 sich z. B. von der Firste 3 nach unten erstreckend angeordnet. Diese Tragarme bzw. Gelenkhalter 4 bestehen bei den aus der Zeichnung ersichtlichen Ausführungsformen aus Rohren (Fig. 3) mit geeigneten Querschnittsabmessungen. Die Tragarme 4 können mit dem Ausbau 3 fest, aber lösbar, beispielsweise durch in der Zeichnung lediglich schematisch angedeutete Schrauben 5 verbunden sein. Es ist aber auch möglich, diese Tragarme bzw. Gelenkhalter 4 im-Bereich von Umkehrstationen oder Magazinen an den dort vorhandenen Tragkonstruktionen sich nach unten 7erqsSreckend zu befestigen.
  • ;en sich nach zu /PrS7;I\E So läßt beispielsweise die Fig. 4 deutlich erkennen, daß bei der dort dargestellten Umkehrstation 6 die Tragarme oder Gelenkhalter 4 an einer Schienenkonstruktion 7 aus Profilschienen befestigt sind und bis in den Bereich einer Tragkonstruktion 8 hineinragen, die nachfolgend im einzelnen noch beschrieben wird.
  • An den Tragarmen oder Gelenkhaltern 4 sind Rollen bzw. Druckrollen 9 in der jeweils gewUnschten Ebene, Höhe und Winkel angeordnet, um die Trume 10 bzw. 11 des bei diesen AusfUhrungsformen als Seil ausgebildeten Zugmittels zu führen und zu tragen. Die Bewegungsrichtung der Trümer 10 bzw. 11 ist in der Zeichnung mit den Pfeilen A bzw. B bezeichnet. Das Zugmittel 10, 11 ist somit umlaufend ausgebildet; es wird durch einen motorisch angetriebenen Haspel 12 angetrieben.
  • Die Antriebsrichtung kann reversierbar sein. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Drehachse 13 der Antriebstrommel 14 des Haspels senkrecht angeordnet. Außerdem wird diese Antriebstrommel 14 des Haspels 12 über einen geeigneten hydraulischen bzw. hydrostatischen Motor 15 angetrieben.
  • Die Antriebstrommel 14 weist mehrere Seilnuten 16, z. B.
  • bei den dargestellten Ausführungsformen drei Seilnuten 16, auf.
  • Im übrigen läßt insbesondere die Fig. 14 erkennen, daß der Haspel 12 auf einer am Ausbau angeordneten Konsole 17 in der jeweils gewünschten Höhe der Zugmitteltrümer 10 und 11 angeordnet ist. Die Lagerkonstruktion 18 ist bei den dargestellten Ausführungsformen in senkrechter Ebene verstellbar und in der ,jeweils gewünschten Höhenlage arretierbar, so daß die Anordnung des Haspels 12 der Höhe des Zugmittels angepaßt werden kann.
  • Das Bezugszeichen 19 bezeichnet eine Auf- und Abstiegsstation, die im wesentlichen eine vom Liegenden 2 aus begehbare Rampe 20 mit seitlichem Geländer 21 aufweist.
  • Im Bereich jeder Auf- und Abstiegsstelle 19 ist eine Tragkonstruktion 22 angeordnet, die prinzipiell wie die Tragkonstruktion 8 aufgebaut sein kann und bei der dargestellten Ausführungsform der Länge nach aufgeschlitzte Rohre 23 (Fig. 5) aufweist. Mit Vorteil sind aber für die Tragkonstruktioner 8 Und 22 auch Rohre einsetzbar, die nicht aufgeschlitzt sind.
  • Die Rohre oder Hohlprofile 23 sind an den Auf- und Abstiegsstellen in Transportrichtung A gegen die Horizontale um den Winkel o& geneigt verlaufend angeordnet und werden ebenfalls durch die Tragarme oder Gelenkhalter 4 durch geeignete Lagerelemente 24 und 25, die verstellbar und einstellbar sind,uhateensem Zweck können die Lagerelemente 24, 25 mit Schwenkachsen und Befestigungsbolzen ausgerüstet sein; damit sich die Rohre oder Hohlprofile 23 in der gewünschten Neigungs- und Höhenlage einstellen und arretieren lassen.
  • Das Bezugszeichen 26 bezeichnet einen Personentransportsessel, der im wesentlichen aus einem stangen- oder rohrförmigen Tragteil 27 besteht, das in Längsrichtung des Zugmittels gesehen, etwa C-förmig seitlich ausgekröpft ist, derart, daß der Schwerpunkt möglichst zentrisch unter dem betreffenden Zugmitteltrum 10 bzw. 11 zu liegen kommt.
  • Mit 28 ist ein Sitz bezcihnet, auf den sich der Bergmann setzt, nachdem er z. B. zuvor den gesamten Personentransportsessel 26 auf das betreffende Rohr oder Hohlprofil 23 vor einer ausschaltbaren Sperre 29 aufgesetzt hat.
  • 30 ist ein Querstück, auf dem die Füße der auf dem Sitz 28 befindlichen Person ruhen. Das Querstück 30 ist durch ein Rohrstück 31 mit dem rohrförmigen Tragteil 27 einstückig, beispielsweise durch Schweißnähte, verbunden.
  • Das Bezugszeichen 32 bezeichnet ein nach oben konvex ausgebildetes, etwa sattelartiges Kupplungsteil, das innen mit einem geeigneten verschleißfesten Werkstoff, beispielsweise nach Art eines Bremsbelages, ausgefüttert ist und auf dem betreffenden Trum 10 bzw. 11 des Zugmittels aufruht und durch kraftschlüssige Verbindung den betreffenden Personentransportsessel 26 in Förderrichtung A mitnimmt.
  • Zu diesem Zweck ist das aus der Zeichnung nicht dargestellte Futter aus einem geeigneten Bremsbelagwerkstoff, beispielsweise einem geeigneten Kunststoff, mit einer dem Durchmesser des Zugmittels entsprechenden Rille versehen, so daß sich eine gute kraftschlüssige Verbindung zwischen Sessel und Zugmittel ergibt.
  • Mit dem Kupplungsteil 32 sind auf jeder Seite zwei leichtgängige Rollen 33, 34 bzw. 35, 36 drehbeweglich gelagert, derart, daß ihre Drehachsen paarweise unter einem spitzen Winkel zu der durch den Schwerpunkt verlaufenden senkrechten Mittellinie 37 verlaufen (Fig. 5). Auf diese Weise wird auch an den Auf- und Abstiegsstationen 19 und an den Umkehrstationen 6 eine sichere und leichtgängige Führung der Personentransportsessel erzielt.
  • 38 ist eine Spannstation, die Gewichte 39 aufweist, durch welche über ein Zugmittel 40 die Umlenkscheibe 41 mit senkrechter Drehachse 42 in Richtung D gespannt wird, so daß das Zugmittel 10, 11 jeweils in dem erforderlichen Maße unter Zugspannung gehalten wird.
  • Wie insbesondere die Figuren 1 und 2 erkennen lassen, sind die Zugmitteltrümer im Bereich der Auf- und Abstiegsstellen 19 durch Lochblech 43 abgedeckt.
  • Die Fig. 3 läßt erkennen, daß in den Kurven die Zugmitteltrümer 10 und 11 durch sogenannte Rollenbatterien 44 bzw.
  • 45 geführt sind. Auf diese Weise ergibt sich nicht nur eine zuverlässige Führung des Zugmittels, sondern es sind z. B.
  • ohne weiteres alle beliebigen Kurven, beispielsweise Kurven von 5 bis 180 Grad, zu durchfahren. Außerdem ist es möglich, alle beliebigen Kurven bzw. Gradzahlen durch segmentartiges Aneinanderbauen von Rollenbatterienabschnitten zu erreichen.
  • Zu diesem Zweck können z. B. Segmente von 15 zu 15 oder z. B.
  • 30 zu 30 Grad zu der jeweils gewünschten Kurve aneinandergebaut sein. Auch in diesem Bereich sind Hohlprofile, Rohre oder Halbrohre 46 und 47 - ähnlich wie bei den Auf- und Abstiegsstationen 19 die Rohre od. dgl. 23 bzw. bei den Umkehrstationen 6 die Rohre 23 - vorgesehen, auf denen die Transportsessel mit ihren Rollen 33 bis 36 auch enge Kurven verzögerungs- und störungsfrei durchlaufen. Zu diesem Zweck treten die Rohre, Halbrohre od. dgl. 46 und 47 -ähnlich wie bei den Auf- und Abstiegsstationen 19 bzw.
  • an den Umkehrstationen 6 unter einem geeigneten, in der Zeichnung nicht besonders gekennzeichneten Winkel in die Bahn der Zugmitteltrümer 10 bzw. 11 ein und gehen über diese hinaus bzw. verlaufen am Ende der Kurve wieder unterhalb dieser Trümer, so daß sich wie z. B. an den Auf- und Abstiegsstationen 19 in den Kurven eine gewollte Trennung zwischen Sessel 26 und Zugmitteltrum, z. B. 10, ergibt, bis nach dem Durchfahren der Kurve durch das Gefälle der Rohre in diesem Bereich die kraftschlüssige Verbindung zwischen Sessel und dem betreffenden Zugmittel wieder hergestellt wird. Dabei ist die Anordnung so getroffeii, daß praktisch keine Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Zugmitteltrümer und den sich auf den Rohren od. dgl. bewegenden Sesseln ergibt, wenn die kraftschlüssige Verbindung nach dem Durchfahren der Kurve wieder hergestellt wird.
  • Oder diese Geschwindigkeitsunterschiede sind so gering, daß sie sich nicht als störend bemerkbar machen.
  • Der Steigungs- bzw. Neigungswinkel ß (Fig. 2) beträgt bei dieser Ausführungsform beispielsweise 15 Grad.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf Sesselliftanlagen beschränkt, die über Strecken mit Neigungswinkeln von 15 Grad zu arbeiten vermögen. Vielmehr können die Neigungswinkel auch größer oder geringer sein.
  • Aus Fig. 2 ist auch noch zu erkennen, daß das Tragteil 27 mit dem Kupplungsteil 32 über eine Gelenkachse 47aschwenkbeweglich gekuppelt ist, so daß sich der Sessel stets in die Vertikale einstellen kann.
  • Wie beispielsweise die Fig. 4 erkennen läßt, ist der Querabstand T beim Begegnen zweier Sessel 26 so groß, daß keinerlei Behinderung auftritt.
  • Ähnliches gilt auch für das Maß V, und zwar dem Abstand von der Unterkante des Quers-tückes 30 bis zum Liegenden 2, das ebenfalls so groß ist, daß keinerlei Behinderung entstehen kann. Dagegen ist der Höhenabstand H nur so groß, daß im Falle der Gefahr auch ein ungefährliches Abspringen von einem Sitz 28 auf das Liegende 2 möglich ist. Dem trägt auch die Transport- bzw. Fahrgeschwindigkeit Rechnung, die z. B. 3 m/sec bzw. 2 m/sec betragen kann, so daß mit einer erfindungsgemäßen Anlage sich zum Beispiel 480 bis 720 Personen pro Stunde Untertage transportieren lassen.
  • Bei der Ausführungsform nach Fig. 15/4l t der Haspel 12 mit seiner Antriebstrommel 14 etwa im mittleren Längenbereich von zwei Umkehrstationen 48 und 49 angeordnet. Auf diese Weise ist es möglich, über große Entfernungen die Personentransportsessel 26 zu bewegen. Dies wird bei dieser Ausführungsform dadurch bewerkstelligt, daß mit den Seilnuten 16 der Antriebstrommel 14 des Haspels 12 verschiedene Zugmittel 50 und 51 in Antriebskontakt stehen. Dadurch läßt sich die Leistung des betreffenden Haspels 12 viel besser ausnutzen, und es ist möglich, die Umkehrstation 48 und 49 sehr weit voneinander entfernt anzuordnen.
  • Nach dem Erreichen des Haspels 12 gelangen die Personentransportsessel 26 über Rohre, Halbrohre oder sonstige Hohlprofile/?5wie bei Aufstiegs- und Abstiegsstationen 19 oder an Umkehrstationen 6 auf das andere Zugmittel 50 und werden von diesen bis zu der anderen Umkehrstation 48 weitertransportiert. Selbstverständlich kann die Transportrichtung auch umgekehrt sein, beispielsweise in Richtung des Pfeiles B verlaufen.
  • Bei der Ausführungsform nach Fig. 17 ist im Bereich einer Umkehrstation ein Magazin 52 vorgesehen, das ebenfalls aus Hohlprofilen, Rohren oder Halbrohren bestehen kann, auf das die nicht benötigten Sessel im Bereich der Umkehrstation auflaufen. Deshalb ist es bei dieser Ausführungsform nicht unbedingt nötig, daß - wie bei den anderen Ausführungsformen - die Personentransportsessel 26 nach ihrem Gebrauch von der Anlage abgenommen und beispielsweise in der Strecke od. dgl. zur Wiederverwendung bereitgelegt werden. Vielmehr steigt die Person am Bestimmungsort vom Sessel und dieser läuft daraufhin weiter durch die geneigt Magazinbahn bis vor eine Sperre 53, die sowohl an dieser Stelle durch Betätigung eines elektrischen Schalters als auch aus der Ferne, z. B. von der anderen, in Fig. 17 nicht dargestellten Umkehrstation aus vielen hindert Metern Entfernung auslösbar ist, so daß ein Sessel in Kupplungseingriff mit dem betreffenden Trum des Zugmittels gelangt und von diesem zu der aus Fig. 17 nicht ersichtlichen anderen Umkehrstation oder bis zu einer zwischen den beiden Umkehrstationen liegenden Auf- und Abstiegsstation transportiert wird, wo ein Bergmann den Sessel benutzen kann.
  • Dagegen ist bei den aus den Figuren 1 und 2 ersichtlichen Ausführungsformen die Sperre 29 nur an der betreffenden Auf- oder Abstiegsstation bzw. der betreffenden Umkehrstation selbst durch Betätigung eines elektrischen Schalters auslösbar.
  • Bei sämtlichen Ausführungsformen sind die Sperren zweckmäßigerweise mit einem Zeitverzögerungsrelais elektrisch gesichert, so daß nach Betätigung eines elektrischen Schalters die Sperre 29 bzw. 53 nicht sofort auslöst, sondern zumindest einige Sekunden Zeit vergehen, bis die Sperre den Lauf eines Sessels freigibt. Auf diese Weise wird auch der jeweils benötigte Abstand zwischen den einzelnen Sesseln 26 auf dem Zugmitteltrum sichergestellt.
  • In Fig. 16 sind noch Mitnehmer 54 angedeutet, die an der Umlenkscheibe dieser Umlenkstation angeordnet sind und die Sessel auf das Magazin 52 weiterbewegen.
  • Nachfolgend soll deutlicher auf die Tragarme bzw. Gelenkhalter eingegangen werden.
  • Wie aus der Zeichnung hervorgeht, sind die Rollen oder Druckrollen 9 durch Klemmschellen 55 an den rohrförmigen Tragarmen oder Gelenkhaltern 4 sowohl in deren Längsrichtung verstellbar als auch um diese schwenkbar und arretierbar angeordnet. Die Klemmschellen werden durch nicht näher gezeichnete Schrauben kraftschlüssig in der jeweils gewünschen Lage an dem betreffenden Tragarm festgelegt.
  • Wie z. B. ein Vergleich der Figuren 1 und 2 mit Fig. 3 erkennen läßt, können die Tragarme auch quer zur Transportlängsrichtung verlaufend, beispielsweise horizontal oder in einem spitzen Winkel zur Horizontalen angeordnet sein, während andererseits die Tragarme 4 aber auch vertikal oder in einem spitzen Winkel zur Vertikalen verlaufend unter der Firste angeordnet sein können (Figuren 1 und 2).
  • Das Bezugszeichen 4 steht somit für Tragarme, die in beliebiger Richtung im Raum verlaufen können und die eine unterschiedliche Anzahl von Rollen oder Druckrollen tragen.
  • Aus den Figuren 6 bis 13 ergibt sich die konstruktive Ausbildung der Tragarme bzw. Gelenkhalter im einzelnen.
  • So ist beispielsweise aus den Figuren 6 und 7 zu erkennen, daß die Tragarme 4 an den Enden angeschweißte Laschen 56 und 57 aufweisen, wobei bei den Ausführungsformen nach den Figuren 6 bis 11 mit jedem dieser Laschen 56 und 57 je ein Kupplungsteil 58 bzw. 59 fest - bei den dargestellten Ausführungsformen durch Schweißnähte - verbunden ist.
  • Mit dem Kupplungsteil 58 bzw. 59 steht in Kupplungsstellung jeweils ein entsprechendes Gegen-Kupplungsteil 60 bzw. 61 über Stirnverzahnungen in formschlüssigem Kupplungskontakt.
  • Dazu werden die Kupplungsteile 58 bis 61 durch je eine Schraube mit Mutter 62 bzw. 63 zentrisch durchsetzt und gegeneinander gepreßt. Wie ersichtlich ist, kann nach Lösen der Mutter dieser Schraube die formschlüssige Verbindung aufgehoben werden, woraufhin sich das betreffende Kupplungsteil relativ zu dem Gegen-Kupplungsteil verdrehen und in einer neuen Winkelstellung arretieren läßt. Die nähere Gestalt des Gegen-Kupplungsteils kann beispielsweise aus den Figuren 10 und 11 entnommen werden.
  • Mit- dem betreffenden Gegen-Kupplungsteil 60 bzw. 61 ist je eine Rollenaufnahme 64 bzw. 65 fest - bei den dargestellten Ausführungsformen ebenfalls durch Schweißnähte - verbunden.
  • Auf der zapfenförmigen Rollenaufnahme 64 und 65 ist die jeweilige Rolle bzw. Druckrolle 9 fliegend drehbar gelagert.
  • Deutlich läßt die Fig. 11 erkennen, daß die Rollenaufnahme 64 bzw. 65 durch ein Winkelstück 66 bzw. 67 mit dem Gegen-Kupplungsteil 60 bzw. 61 einstückig verbunden ist.
  • Bei der Ausführungsform nach den Figuren 6 bis 11 läßt sich somit der Tragarm 4 einmals durch Lösen der Klemmschellen hin- und herschieben und auch um seine Längsachse drehen.
  • Zum andern lassen sich durch Lösen der Kupplungs- und Gegen-Kupplungsteile 58 bis 61 die zugeordneten Rollen bzw. Druckrolle' 9 auch in unterschiedliche Winkellagen schwenken bzw. drehen, so daß jede gewünschte Lage und jeder gewünschte Schwenk-, Leit- oder Andrückwinkel in Bezug auf die Zugmitteltrmer 10 und 11 problemlos eingestellt werden kann.
  • Sinngemäß das gleiche gilt auch für die Ausführungsform nach den Figuren 12 und 13, bei welcher der Tragarm 4 nur an einem Ende mit einer Lasche 68 einstückig - vorliegend durch Schweißnähte - verbunden ist, wobei mit der betreffenden Lasche ebenfalls ein Kupplungsteil 69, und zwar ebenfalls einstückig - bei der dargestellten Ausführungsform gleichfalls durch Schweißnähte - verbunden ist. Sowohl die Lasche 68 als auch das Kupplungsteil 69 sind zentrisch von einer Bohrung 70 - wie bei den Ausführungsformen nach den Figuren 6 bis 11 - durchsetzt, durch welche ein nicht dargestellter Schraubbolzen oder ein anderes Befestigungselement, das auch bei den Ausführungsformen nach den Figuren 6 bis 11 verwendbar ist, hindurchgeführt und verspannt werden kann, derart, daß das Kupplungsteil 69 mit einem nicht dargestellten Gegen-Kupplungsteil formschlüssig über Stirnverzahnungen in lösbarem Kupplungskontakt steht. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise die in den Figuren 1 und 2 dargestellten Rollen 9 ebenfalls schwenken, so daß in Verbindung mit den Klemmschellen sich gleichfalls auch bei dieser Ausführungsform jede gewünschte Höhen- und/oder Schwenk- bzw. Winkellage im Raum einstellen läßt. Auf diese Weise ist es gleichfalls möglich, jede Rolle 9 optimal einzurichten, damit die Zugmitteltrümer optimal geführt und gehalten sind.
  • Die in der Beschreibung und in den Patentansprüchen beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.

Claims (13)

  1. Patentansprüche Grubensesselliftanlage zur Verwendung im untertägigen Grubenbetrieb, mit wenigstens einem motorisch angetriebenen Zugmittel und damit in Transportkontakt bringbaren Personentransportsesseln, die zumindest an Auf- und Abstiegs stellen auf schienenartigen Tragkonstruktionen angeordnet sind und nach Freigabe von Sperren in Transportkontakt mit dem angetriebenen Zugmittel gelangen und den betreffenden Personentransportsessel vorzugsweise kraftschlüssig mitnehmen, wobei die Personentransportsessel von Hand auf die Anlage bringbar oder auch wieder von Hand von der Anlage abnehmbar sind, mit mindestens einer Umkehrstation, wobei die Zugmitteltrume über Rollen geführt sind, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die schienenartigen Tragkonstruktionen (z. B. 8) Rohre oder etwa Halbrohre, Kastenprofile oder Hohlprofile aufweist, auf denen die Personentransportsessel (26) mit Rollen (33, 34 bzw. 7,5, 36) laufen, wobei mehrere der das Zugmittel (10, 11) führenden Rollen (9) höhen- und/oder seitenverstellbar und/oder schwenkbar und/oder drehbar angeordnet sind und daß die Personentransportsessel (26) insbesondere durch Fernschaltung aus einem Magazin (52) abrufbar sind und durch diese Fernschaltung in Transportkontakt mit dem Zugmittel (10, 11) gelangen.
  2. 2. Grubensesselliftanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohre od. dgl. (z. B. 23) im Bereich der Auf- und Abstiegsstellen (z. B. 19) und im Bereich von Umkehrstationen (z. B. 6) und im Bereich von Magazinen (52) in Transportrichtung mit Gefälle angeordnet sind.
  3. 3. Grubensesselliftanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die das Zugmittel (10, 11) führenden Rollen (9) an einem zugeordneten Tragarm (z. B. 4) kraftschlüssig und stufenlos höhenverstellbar angeordnet sind.
  4. 4. Grubensesselliftanlage nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollenhalterung durch Klemmschellenverbindung (55) an dem rohrförmig ausgebildeten Tragarm (4) reibungsschlüssig angeordnet ist.
  5. 5. Grubensesselliftanlage nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollenhalterung eine Stirnverzahnung aufweist, die endseitig an einem die Rolle (9) fliegend lagernden Haltestück (z. B. 64) angeordnet ist und mit einer passenden, an dem Tragarm (z. B. 4) angeordneten Stirnverzahnung lösbar und arretierbar in Eingriff steht.
  6. 6. Grubensesselliftanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnverzahnung eine Schwenkeinstellung der betreffenden Rolle (9) von 5 zu 5 Grad, vorzugsweise von 10 zu 10 Grac, ermogiicht.
  7. 7. Grubensesselliftanlage nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm an jedem Ende eine Stirnverzahnung aufweist und an jedem Endteil mit einer eine Druckrolle (9) aufweisenden Rollenhalterung (z. B.
    64, 65, 66, 67) durch Stirnverzahnungen arretierbar ist.
  8. 8. Grubensesselliftanlage nach Anspruch 5 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnverzahnung des betreffenden Haltestückes und die Stirnverzahnung des Tragarmes (4) zentrisch von einer Bohrung durchsetzt sind, durch die ein Befestigungsmittel, insbesondere eine Schraube, hindurchgreift, die die Stirnverzahnungen in Eingriff drückt.
  9. 9. Grubensesselliftanlage nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Dreh- bzw.
    Schwenkachse der Rollenhalterung rechtwinklig zur Drehachse der betreffenden Rolle (9) verläuft.
  10. 10. Grubensesselliftanlage nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der etwa waagerecht angeordnete Tragarm (4) an seinen Enden Druckrollen für das Hin- bzw. Rücktrum (10 bzw. 11) des Zugmittels aufweist.
  11. 11. Grubensesselliftanlage nach Anspruch 4 d oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der an einem Rohr durch eine Klemmschelle (55) befestigte Tragarm (4) etwa vertikal angeordnet ist und die Rolle (9) mit z. B.
    waagerechter Drehachse trägt.
  12. 12. Grubensesselliftanlage nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (15) einen Haspel (12) mit einer mit vertikaler Drehachse angeordneten Antriebstrommel (14) aufweist, die mehrere Seilnuten (16) hat und daß der Haspel (12) mehrere Zugmittel synchron antreibt, die über eine längere Personentransportstrecke die Personentransportsessel (26) nacheinander von dem einen Zugmitteltrum zu dem anderen angetriebenen Zugmitteltrum transportiert.
  13. 13. Grubensesselliftanlage nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugmitteltrümer (10, 11) in Krümmungen bzw. Kurven von 30 bis 90 Grad durch eng beieinander stehende Rollen (Rollenbatterien - 44 bzw. 45) mit senkrechter Drehachse geführt sind.
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