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Grubensesselliftanlage zur Verwendung im untertägigen
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Grubenbetrieb Stand der Technik Zum Stande der Technik zählt eine
Grubensesselliftanlage, bei welcher die Personentransportsessel von Hand auf die
eigentliche Transportvorrichtung aufsetzbar und von dieser auch wieder abnehmbar
sind. Der Transport geschieht durch ein umlaufendes, motorisch angetriebenes Seil,
daß die Personentransportsessel, die an dem Seil hängen, kraftschlüssig bis zu einer
Auf- oder Abstiegsstelle mitnimmt, wo die transportierte Person von dem betreffenden
Sessel absteigt und diesen von der Anlage abhebt und ihn zumeist auf dem Liegenden
und gegen den Ausbau angelehnt zur weiteren Verwendung abstellt.
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Nachteilig bei der vorbekannten Grubensesselliftanlage ist zunächst,
daß mit dieser enge Kurven sowie die Aufstiegs-und Abstiegsstationen mit ihren schienenartigen
Tragkonstruktionen entweder überhaupt nicht oder nur in unbefriedigender Weise durchfahren
werden können.
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Die an den Auf- und Abstiegs stellen verwendeten schienenartigen Tragkonstruktionen
sind relativ schwer und konstruktiv aufwendig.
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Wird beim Schichtbetrieb eine größere Anzahl von Personentransportsesseln
in eine Richtung benutzt, so kann es vorkommen, daß diese Sessel am anderen, entfernteren
Ende der Anlage von dieser abgenommen verbleiben, so daß Personen,
die
am anderen Ende der Anlage fahren wollen, keine Sessel zur Verfügung haben. Die
Folge ist, daß es zunächst erforderlich ist, in umständlicher Weise zum anderen
Ende der Anlage hinzugehen, dort mehrere oder alle Sessel von Hand auf die Anlage
zu bringen, um sie an das andere Anlagenende zu transportieren, wo sie wiederum
von Hand abgenommen und zur weiteren Verwendung bereitgestellt werden können, mit
der Folge, daß dann an dem Ende, von wo aus sie wegtransportiert wurden, keine oder
keine ausreichende Anzahl von Sesseln zur Verfügung steht.
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Alles in allem löst somit diese vorbekannte Grubensesselliftanlage
die Untertage vorkommenden Bedürfnisse nicht in befriedigender Weise.
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Aufgabe Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde,eine Grubensesselliftanlage
der im Gattungsbegriff vorausgesetzten Art so auszugestalten, daß sie besser als
bisher den Bedürfnissen im untertägigen Grubenbetrieb, vornehmlich im Steinkohlebergbau,
genügt. Dabei soll nicht nur eine große Transport kapazität in beiden Richtungen
der Anlage möglich sein, sondern es soll auch sichergestellt werden, daß die Personentransportsessel
immer da zur Verfügung stehen, wo sie auch benötigt werden.
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Lösung Die Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 wiedergegebenen Merkmale
gelöst.
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Einige Vorteile Dadurch, daß die schienenartige Tragkonstruktion
aus Rohren oder der Länge nach aufgetrennten Rohren, Halbrohren oder
aus
Kastenprofilen besteht, kann zunächst die Gesamtkonstruktion nicht unerheblich preisgünstiger
gestaltet werden. Zudem ergibt sich bei geringerem Gewicht eine relativ hohe Festigkeit
der Tragkonstruktion. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Personentransportsessel
besonders in engen Kurven durch derartige Rohre oder Halbrohre besonders zuverlässig
und reibungsarm geführt werden können, so daß sich auch sehr enge Kurven, Magazinkurven
oder Umkehren problemlos durchfahren lassen. Besonders dann, wenn die Personentransportmittel
zur Verringerung ihrer Reibung mit Laufrollen versehen sind, die auf diesen Rohren
od. dgl. rollen und die Personentransportsessel sicher und schnell über solche Strecken
transportieren, und zwar auch dann, wenn an diesen Stellen die kraftschlüssige Verbindung
zwischen Zugmittel und Personentransportsessel gewollt unterbrochen ist.
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Dabei lassen sich erfindungsgemäß die Rollen, die das Zugmittel fUhren,höhen-
und/oder seitenverstellen und/oder schwenken und/oder drehen, so daß z. B. die Druckrollen,
die ein als Seil ausgebildetes Zugmittel führen,je nach den Bedürfnissen optimal
eingestellt werden können, insbesondere auch vor Umkehren oder vor engen Kurven.
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Von besonderer Bedeutung ist es dabei, daß sich bei einer erfindungsgemäßen
Grubensesselliftanlage die Sessel auch aus der Ferne durch Fernbedienung heranholen
lassen. Die Benutzer haben es somit in der Hand, die Sessel - wie gewohnt - von
der Anlage abzunehmen und beiseite zu stellen oder sie nach Gebrauch einfach auf
der Anlage zu belassen, wo sie in geeigneter Weise gesammelt und durch Fernbedienung
auch aus sehr großer Entfernung abgerufen werden können.
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Dabei kann die Anlage derart ausgebildet sein, daß die Benutzer gezwungen
werden, Sessel von der Anlage abzunehmen, wenn eine bestimmte Anzahl von Sesseln
auf der Anlage nach deren Benutzung belassen wird. Dies läßt sich z. B. dadurch
in
einfacher Weise verwirklichen, daß in einem Magazin an einer Umkehre oder an einer
Aufstieg- oder Abstiegstelle nur eine begrenzte Speicherkapazität für nicht benutzte
Personentransportsessel zur Verfügung steht, so daß die Benutzer gar nicht anders
können, als Sessel von der Anlage abzunehmen und sie in üblicher Weise beiseite
zur weiteren Verwendung bereitzustellen.
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Weitere Ausführungsformen Bei Ausgestaltung gemäß Anspruch 2 wird
erreicht, daß nach der gewollten Trennung zwischen Zugmittel und Sessel letztere
in Transportrichtung zügig weiterlaufen bzw. nach dem Aufsteigen und Auslösen einer
Sperre zügig bis auf die Transportgeschwindigkeit beschleunigen.
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Bei Ausgestaltung gemäß Anspruch 3 lassen sich die Rollen, insbesondere
die Druckrollen, die das Zugmittel führen, kraftschlüssig und stufenlos an einem
Tragarm in ihrer Höhe verstellen, so daß sie allen Erfordernissen der Praxis entsprechend
stufenlos eingestellt werden können.
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Dafür beschreibt Anspruch 4 eine besonders einfache und robuste Konstruktion.
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Wird die Anlage gemäß Anspruch 5 ausgestaltet, so lassen sich die
Rollen auch schwenken, beispielsweise stärker oder weniger stark gegen das Zugmittel
andrücken und in der jeweils eingestellten Stellung präzise arretieren.
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Bei der Ausführungsform nach Anspruch 6 ist eine besonders feinfühlige
Einstellung durch Drehung bzw. Schwenkung der Rolle möglich, wobei sich eine absolut
zuverlässige, sich auch bei schlagartiger Beanspruchung nicht verstellende Arretierung
durch die Stirnverzahnung erzielen läßt, die
darüberhinaus beliebig
oft problemlos gelöst und wieder arretiert werden kann, ohne daß diese Verbindung
eine besondere Wartung bedarf, was insbesondere für den untertägigen Steinkohlebergbau
von großem Vorteil ist.
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Bei der Ausführungsform nach Anspruch 7 lassen sich mehrere Rollen,
insbesondere Druckrollen, an einem Tragarm verstellbar anordnen, wobei dieser Tragarm
seinerseits im Bedarfsfall ebenfalls stufenlos einstellbar, beispielsweise höhenverstellbar
und drehbar am Ausbau od. dgl. angeordnet ist. Zum Beispiel können die beiden Rollen
die verschiedenen Trümer eines Zugseiles führen und auseinanderdrücken. Der Tragarm
selbst kann als einfache Stange oder Rohr ausgebildet sein und an seinen Enden ein
Gegenstück der Stirnverzahnung aufweisen, das z. B.
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mit dem-betreffenden Ende des Tragarmes durch Schweißnähte oder in
sonstiger Weise robust und durch große Kräfte beanspruchbar verbunden ist.
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Die Ausführungsform nach Anspruch 8 ermöglicht eine zuverlässige Arretierung
der Teile, die die Stirnverzahnungen aufweisen und die in Eingriffskontakt zu bringen
sind.
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Durch die zentrische Durchdringung dieser Teile genügt eine einfache
Schraube mit Mutter, um diese die Stirnverzahnung aufweisenden Teile mit großer
Kraft zu arretieren.
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In Anspruch 9 ist eine vorteilhafte Ausführungsform beschrieben.
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Sinngemäß das gleiche gilt für Anspruch 10.
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Bei Ausgestaltung nach Anspruch 11 läßt sich der Tragarm unter dem
Hangenden anordnen, so daß die Rollen durch Lösen von Klemmschellen gegenüber der
Tragarmlängsachse gedreht und/oder höhenverstellt werden können. Diese Tragarme
lassen
sich praktisch an beliebiger Stelle der Strecke anordnen und sehr leicht unter der
Firste am Ausbau befestigen.
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Außerdem sind die Tragarme robust und einfach aufgebaut, da sie aus
handelsüblichen Rohrstücken bestehen können.
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Besonders vorteilhaft ist eine Ausführungsform nach Anspruch 12, bei
welcher ein an sich bekannter Haspel mit mehreren Seilnuten und vertikaler Drehachse
mehrere Zugmittel antreibt, die in Streckenlängsrichtung hintereinander angeordnet
sein können. Auf diese Weise ist es möglich, die Antriebsleistung eines Haspels
optimal auszunutzen und den Transport von Sesseln über sehr große Strecken durch
ein und denselben Haspel zu ermöglichen.
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In der Zeichnung ist die Erfindung - teils schematisch -an mehreren
Ausführungsbeispielen veranschaulicht. Es zeigen: Fig. 1 einen Ausschnitt aus einer
Grubensesselliftanlage; Fig. 2 einen weiteren Ausschnitt aus einer Grubensesselliftanlage
mit einem ansteigenden Streckenteil; Fig. 3 einen Kurventeil der aus den Figuren
1 und 2 ersichtlichen Grubensesselliftanlage in der Draufsicht mit Rollenbatterien;
Fig. 4 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles X in Fig. 3; Fig. 5 einen Teil-Querschnitt
nach der Linie V - V der Fig. 4; Fig. 6 einen Tragarm bzw. einen Gelenkhalter mit
Druckrollen, teils abgebrochen; Fig. 7 eine Teil-Draufsicht zu Fig. 6 Fig. 8 einen
Traaarm bzw. Gelenkhalter, teils abgebrochen;
Fig. 9 eine Teil-Draufsicht
zu Fig. 8; Fig. 10 ein Haltestück mit Stirnverzahnung; Fig. 11 eine Draufsicht zu
Fig. 10; Fig. 12 einen Tragarm bzw. Gelenkhalter mit Stirnverzahnung; Fig. 13 eine
Draufsicht zu Fig. 12; Fig. 14 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles Y in Fig. 1;
Fig. 15 eine andere Ausführungsform; Fig. 16 eine Teil-Draufsicht zu Fig. 15, und
Fig. 17 eine weitere Ausführungsform mit einer Speichervorrichtung für Personentransportsessel.
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Mit dem Bezugszeichen 1 ist in der Zeichnung die Firste bezeichnet,
während 2 das Liegende darstellen soll.
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Der Ausbau ist in der Zeichnung nur schematisch angedeutet und mit
dem Bezugszeichen 3 bezeichnet worden.
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Wie insbesondere die Figuren 1, 2 und 4 erkennen lassen, sind im freien
Streckenquerschnitt Tragarme bzw. Gelenkhalter 4 sich z. B. von der Firste 3 nach
unten erstreckend angeordnet. Diese Tragarme bzw. Gelenkhalter 4 bestehen bei den
aus der Zeichnung ersichtlichen Ausführungsformen aus Rohren (Fig. 3) mit geeigneten
Querschnittsabmessungen. Die Tragarme 4 können mit dem Ausbau 3 fest, aber lösbar,
beispielsweise durch in der Zeichnung lediglich schematisch angedeutete
Schrauben
5 verbunden sein. Es ist aber auch möglich, diese Tragarme bzw. Gelenkhalter 4 im-Bereich
von Umkehrstationen oder Magazinen an den dort vorhandenen Tragkonstruktionen sich
nach unten 7erqsSreckend zu befestigen.
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;en sich nach zu /PrS7;I\E So läßt beispielsweise die Fig. 4 deutlich
erkennen, daß bei der dort dargestellten Umkehrstation 6 die Tragarme oder Gelenkhalter
4 an einer Schienenkonstruktion 7 aus Profilschienen befestigt sind und bis in den
Bereich einer Tragkonstruktion 8 hineinragen, die nachfolgend im einzelnen noch
beschrieben wird.
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An den Tragarmen oder Gelenkhaltern 4 sind Rollen bzw. Druckrollen
9 in der jeweils gewUnschten Ebene, Höhe und Winkel angeordnet, um die Trume 10
bzw. 11 des bei diesen AusfUhrungsformen als Seil ausgebildeten Zugmittels zu führen
und zu tragen. Die Bewegungsrichtung der Trümer 10 bzw. 11 ist in der Zeichnung
mit den Pfeilen A bzw. B bezeichnet. Das Zugmittel 10, 11 ist somit umlaufend ausgebildet;
es wird durch einen motorisch angetriebenen Haspel 12 angetrieben.
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Die Antriebsrichtung kann reversierbar sein. Bei der dargestellten
Ausführungsform ist die Drehachse 13 der Antriebstrommel 14 des Haspels senkrecht
angeordnet. Außerdem wird diese Antriebstrommel 14 des Haspels 12 über einen geeigneten
hydraulischen bzw. hydrostatischen Motor 15 angetrieben.
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Die Antriebstrommel 14 weist mehrere Seilnuten 16, z. B.
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bei den dargestellten Ausführungsformen drei Seilnuten 16, auf.
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Im übrigen läßt insbesondere die Fig. 14 erkennen, daß der Haspel
12 auf einer am Ausbau angeordneten Konsole 17 in der jeweils gewünschten Höhe der
Zugmitteltrümer 10 und 11 angeordnet ist. Die Lagerkonstruktion 18 ist bei den dargestellten
Ausführungsformen in senkrechter Ebene verstellbar und in der ,jeweils gewünschten
Höhenlage arretierbar, so daß die Anordnung des Haspels 12 der Höhe des Zugmittels
angepaßt
werden kann.
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Das Bezugszeichen 19 bezeichnet eine Auf- und Abstiegsstation, die
im wesentlichen eine vom Liegenden 2 aus begehbare Rampe 20 mit seitlichem Geländer
21 aufweist.
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Im Bereich jeder Auf- und Abstiegsstelle 19 ist eine Tragkonstruktion
22 angeordnet, die prinzipiell wie die Tragkonstruktion 8 aufgebaut sein kann und
bei der dargestellten Ausführungsform der Länge nach aufgeschlitzte Rohre 23 (Fig.
5) aufweist. Mit Vorteil sind aber für die Tragkonstruktioner 8 Und 22 auch Rohre
einsetzbar, die nicht aufgeschlitzt sind.
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Die Rohre oder Hohlprofile 23 sind an den Auf- und Abstiegsstellen
in Transportrichtung A gegen die Horizontale um den Winkel o& geneigt verlaufend
angeordnet und werden ebenfalls durch die Tragarme oder Gelenkhalter 4 durch geeignete
Lagerelemente 24 und 25, die verstellbar und einstellbar sind,uhateensem Zweck können
die Lagerelemente 24, 25 mit Schwenkachsen und Befestigungsbolzen ausgerüstet sein;
damit sich die Rohre oder Hohlprofile 23 in der gewünschten Neigungs- und Höhenlage
einstellen und arretieren lassen.
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Das Bezugszeichen 26 bezeichnet einen Personentransportsessel, der
im wesentlichen aus einem stangen- oder rohrförmigen Tragteil 27 besteht, das in
Längsrichtung des Zugmittels gesehen, etwa C-förmig seitlich ausgekröpft ist, derart,
daß der Schwerpunkt möglichst zentrisch unter dem betreffenden Zugmitteltrum 10
bzw. 11 zu liegen kommt.
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Mit 28 ist ein Sitz bezcihnet, auf den sich der Bergmann setzt, nachdem
er z. B. zuvor den gesamten Personentransportsessel 26 auf das betreffende Rohr
oder Hohlprofil 23 vor einer ausschaltbaren Sperre 29 aufgesetzt hat.
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30 ist ein Querstück, auf dem die Füße der auf dem Sitz 28 befindlichen
Person ruhen. Das Querstück 30 ist durch ein Rohrstück 31 mit dem rohrförmigen Tragteil
27 einstückig, beispielsweise durch Schweißnähte, verbunden.
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Das Bezugszeichen 32 bezeichnet ein nach oben konvex ausgebildetes,
etwa sattelartiges Kupplungsteil, das innen mit einem geeigneten verschleißfesten
Werkstoff, beispielsweise nach Art eines Bremsbelages, ausgefüttert ist und auf
dem betreffenden Trum 10 bzw. 11 des Zugmittels aufruht und durch kraftschlüssige
Verbindung den betreffenden Personentransportsessel 26 in Förderrichtung A mitnimmt.
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Zu diesem Zweck ist das aus der Zeichnung nicht dargestellte Futter
aus einem geeigneten Bremsbelagwerkstoff, beispielsweise einem geeigneten Kunststoff,
mit einer dem Durchmesser des Zugmittels entsprechenden Rille versehen, so daß sich
eine gute kraftschlüssige Verbindung zwischen Sessel und Zugmittel ergibt.
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Mit dem Kupplungsteil 32 sind auf jeder Seite zwei leichtgängige Rollen
33, 34 bzw. 35, 36 drehbeweglich gelagert, derart, daß ihre Drehachsen paarweise
unter einem spitzen Winkel zu der durch den Schwerpunkt verlaufenden senkrechten
Mittellinie 37 verlaufen (Fig. 5). Auf diese Weise wird auch an den Auf- und Abstiegsstationen
19 und an den Umkehrstationen 6 eine sichere und leichtgängige Führung der Personentransportsessel
erzielt.
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38 ist eine Spannstation, die Gewichte 39 aufweist, durch welche über
ein Zugmittel 40 die Umlenkscheibe 41 mit senkrechter Drehachse 42 in Richtung D
gespannt wird, so daß das Zugmittel 10, 11 jeweils in dem erforderlichen Maße unter
Zugspannung gehalten wird.
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Wie insbesondere die Figuren 1 und 2 erkennen lassen, sind die Zugmitteltrümer
im Bereich der Auf- und Abstiegsstellen 19 durch Lochblech 43 abgedeckt.
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Die Fig. 3 läßt erkennen, daß in den Kurven die Zugmitteltrümer 10
und 11 durch sogenannte Rollenbatterien 44 bzw.
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45 geführt sind. Auf diese Weise ergibt sich nicht nur eine zuverlässige
Führung des Zugmittels, sondern es sind z. B.
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ohne weiteres alle beliebigen Kurven, beispielsweise Kurven von 5
bis 180 Grad, zu durchfahren. Außerdem ist es möglich, alle beliebigen Kurven bzw.
Gradzahlen durch segmentartiges Aneinanderbauen von Rollenbatterienabschnitten zu
erreichen.
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Zu diesem Zweck können z. B. Segmente von 15 zu 15 oder z. B.
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30 zu 30 Grad zu der jeweils gewünschten Kurve aneinandergebaut sein.
Auch in diesem Bereich sind Hohlprofile, Rohre oder Halbrohre 46 und 47 - ähnlich
wie bei den Auf- und Abstiegsstationen 19 die Rohre od. dgl. 23 bzw. bei den Umkehrstationen
6 die Rohre 23 - vorgesehen, auf denen die Transportsessel mit ihren Rollen 33 bis
36 auch enge Kurven verzögerungs- und störungsfrei durchlaufen. Zu diesem Zweck
treten die Rohre, Halbrohre od. dgl. 46 und 47 -ähnlich wie bei den Auf- und Abstiegsstationen
19 bzw.
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an den Umkehrstationen 6 unter einem geeigneten, in der Zeichnung
nicht besonders gekennzeichneten Winkel in die Bahn der Zugmitteltrümer 10 bzw.
11 ein und gehen über diese hinaus bzw. verlaufen am Ende der Kurve wieder unterhalb
dieser Trümer, so daß sich wie z. B. an den Auf- und Abstiegsstationen 19 in den
Kurven eine gewollte Trennung zwischen Sessel 26 und Zugmitteltrum, z. B. 10, ergibt,
bis nach dem Durchfahren der Kurve durch das Gefälle der Rohre in diesem Bereich
die kraftschlüssige Verbindung zwischen Sessel und dem betreffenden Zugmittel wieder
hergestellt wird. Dabei ist die Anordnung so getroffeii, daß praktisch keine Geschwindigkeitsunterschiede
zwischen Zugmitteltrümer und den sich auf den Rohren od. dgl. bewegenden Sesseln
ergibt, wenn die kraftschlüssige Verbindung nach dem Durchfahren der Kurve wieder
hergestellt wird.
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Oder diese Geschwindigkeitsunterschiede sind so gering, daß sie sich
nicht als störend bemerkbar machen.
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Der Steigungs- bzw. Neigungswinkel ß (Fig. 2) beträgt bei dieser Ausführungsform
beispielsweise 15 Grad.
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Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf Sesselliftanlagen beschränkt,
die über Strecken mit Neigungswinkeln von 15 Grad zu arbeiten vermögen. Vielmehr
können die Neigungswinkel auch größer oder geringer sein.
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Aus Fig. 2 ist auch noch zu erkennen, daß das Tragteil 27 mit dem
Kupplungsteil 32 über eine Gelenkachse 47aschwenkbeweglich gekuppelt ist, so daß
sich der Sessel stets in die Vertikale einstellen kann.
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Wie beispielsweise die Fig. 4 erkennen läßt, ist der Querabstand T
beim Begegnen zweier Sessel 26 so groß, daß keinerlei Behinderung auftritt.
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Ähnliches gilt auch für das Maß V, und zwar dem Abstand von der Unterkante
des Quers-tückes 30 bis zum Liegenden 2, das ebenfalls so groß ist, daß keinerlei
Behinderung entstehen kann. Dagegen ist der Höhenabstand H nur so groß, daß im Falle
der Gefahr auch ein ungefährliches Abspringen von einem Sitz 28 auf das Liegende
2 möglich ist. Dem trägt auch die Transport- bzw. Fahrgeschwindigkeit Rechnung,
die z. B. 3 m/sec bzw. 2 m/sec betragen kann, so daß mit einer erfindungsgemäßen
Anlage sich zum Beispiel 480 bis 720 Personen pro Stunde Untertage transportieren
lassen.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 15/4l t der Haspel 12 mit seiner
Antriebstrommel 14 etwa im mittleren Längenbereich von zwei Umkehrstationen 48 und
49 angeordnet. Auf diese Weise ist es möglich, über große Entfernungen die Personentransportsessel
26 zu bewegen. Dies wird bei dieser Ausführungsform dadurch bewerkstelligt, daß
mit den Seilnuten 16 der Antriebstrommel 14 des Haspels 12 verschiedene Zugmittel
50 und 51 in Antriebskontakt stehen. Dadurch läßt sich die Leistung des betreffenden
Haspels 12 viel
besser ausnutzen, und es ist möglich, die Umkehrstation
48 und 49 sehr weit voneinander entfernt anzuordnen.
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Nach dem Erreichen des Haspels 12 gelangen die Personentransportsessel
26 über Rohre, Halbrohre oder sonstige Hohlprofile/?5wie bei Aufstiegs- und Abstiegsstationen
19 oder an Umkehrstationen 6 auf das andere Zugmittel 50 und werden von diesen bis
zu der anderen Umkehrstation 48 weitertransportiert. Selbstverständlich kann die
Transportrichtung auch umgekehrt sein, beispielsweise in Richtung des Pfeiles B
verlaufen.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 17 ist im Bereich einer Umkehrstation
ein Magazin 52 vorgesehen, das ebenfalls aus Hohlprofilen, Rohren oder Halbrohren
bestehen kann, auf das die nicht benötigten Sessel im Bereich der Umkehrstation
auflaufen. Deshalb ist es bei dieser Ausführungsform nicht unbedingt nötig, daß
- wie bei den anderen Ausführungsformen - die Personentransportsessel 26 nach ihrem
Gebrauch von der Anlage abgenommen und beispielsweise in der Strecke od. dgl. zur
Wiederverwendung bereitgelegt werden. Vielmehr steigt die Person am Bestimmungsort
vom Sessel und dieser läuft daraufhin weiter durch die geneigt Magazinbahn bis vor
eine Sperre 53, die sowohl an dieser Stelle durch Betätigung eines elektrischen
Schalters als auch aus der Ferne, z. B. von der anderen, in Fig. 17 nicht dargestellten
Umkehrstation aus vielen hindert Metern Entfernung auslösbar ist, so daß ein Sessel
in Kupplungseingriff mit dem betreffenden Trum des Zugmittels gelangt und von diesem
zu der aus Fig. 17 nicht ersichtlichen anderen Umkehrstation oder bis zu einer zwischen
den beiden Umkehrstationen liegenden Auf- und Abstiegsstation transportiert wird,
wo ein Bergmann den Sessel benutzen kann.
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Dagegen ist bei den aus den Figuren 1 und 2 ersichtlichen Ausführungsformen
die Sperre 29 nur an der betreffenden
Auf- oder Abstiegsstation
bzw. der betreffenden Umkehrstation selbst durch Betätigung eines elektrischen Schalters
auslösbar.
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Bei sämtlichen Ausführungsformen sind die Sperren zweckmäßigerweise
mit einem Zeitverzögerungsrelais elektrisch gesichert, so daß nach Betätigung eines
elektrischen Schalters die Sperre 29 bzw. 53 nicht sofort auslöst, sondern zumindest
einige Sekunden Zeit vergehen, bis die Sperre den Lauf eines Sessels freigibt. Auf
diese Weise wird auch der jeweils benötigte Abstand zwischen den einzelnen Sesseln
26 auf dem Zugmitteltrum sichergestellt.
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In Fig. 16 sind noch Mitnehmer 54 angedeutet, die an der Umlenkscheibe
dieser Umlenkstation angeordnet sind und die Sessel auf das Magazin 52 weiterbewegen.
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Nachfolgend soll deutlicher auf die Tragarme bzw. Gelenkhalter eingegangen
werden.
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Wie aus der Zeichnung hervorgeht, sind die Rollen oder Druckrollen
9 durch Klemmschellen 55 an den rohrförmigen Tragarmen oder Gelenkhaltern 4 sowohl
in deren Längsrichtung verstellbar als auch um diese schwenkbar und arretierbar
angeordnet. Die Klemmschellen werden durch nicht näher gezeichnete Schrauben kraftschlüssig
in der jeweils gewünschen Lage an dem betreffenden Tragarm festgelegt.
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Wie z. B. ein Vergleich der Figuren 1 und 2 mit Fig. 3 erkennen läßt,
können die Tragarme auch quer zur Transportlängsrichtung verlaufend, beispielsweise
horizontal oder in einem spitzen Winkel zur Horizontalen angeordnet sein, während
andererseits die Tragarme 4 aber auch vertikal oder in einem spitzen Winkel zur
Vertikalen verlaufend unter der Firste angeordnet sein können (Figuren 1 und 2).
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Das Bezugszeichen 4 steht somit für Tragarme, die in beliebiger Richtung
im Raum verlaufen können und die eine unterschiedliche Anzahl von Rollen oder Druckrollen
tragen.
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Aus den Figuren 6 bis 13 ergibt sich die konstruktive Ausbildung der
Tragarme bzw. Gelenkhalter im einzelnen.
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So ist beispielsweise aus den Figuren 6 und 7 zu erkennen, daß die
Tragarme 4 an den Enden angeschweißte Laschen 56 und 57 aufweisen, wobei bei den
Ausführungsformen nach den Figuren 6 bis 11 mit jedem dieser Laschen 56 und 57 je
ein Kupplungsteil 58 bzw. 59 fest - bei den dargestellten Ausführungsformen durch
Schweißnähte - verbunden ist.
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Mit dem Kupplungsteil 58 bzw. 59 steht in Kupplungsstellung jeweils
ein entsprechendes Gegen-Kupplungsteil 60 bzw. 61 über Stirnverzahnungen in formschlüssigem
Kupplungskontakt.
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Dazu werden die Kupplungsteile 58 bis 61 durch je eine Schraube mit
Mutter 62 bzw. 63 zentrisch durchsetzt und gegeneinander gepreßt. Wie ersichtlich
ist, kann nach Lösen der Mutter dieser Schraube die formschlüssige Verbindung aufgehoben
werden, woraufhin sich das betreffende Kupplungsteil relativ zu dem Gegen-Kupplungsteil
verdrehen und in einer neuen Winkelstellung arretieren läßt. Die nähere Gestalt
des Gegen-Kupplungsteils kann beispielsweise aus den Figuren 10 und 11 entnommen
werden.
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Mit- dem betreffenden Gegen-Kupplungsteil 60 bzw. 61 ist je eine Rollenaufnahme
64 bzw. 65 fest - bei den dargestellten Ausführungsformen ebenfalls durch Schweißnähte
- verbunden.
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Auf der zapfenförmigen Rollenaufnahme 64 und 65 ist die jeweilige
Rolle bzw. Druckrolle 9 fliegend drehbar gelagert.
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Deutlich läßt die Fig. 11 erkennen, daß die Rollenaufnahme 64 bzw.
65 durch ein Winkelstück 66 bzw. 67 mit dem Gegen-Kupplungsteil 60 bzw. 61 einstückig
verbunden ist.
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Bei der Ausführungsform nach den Figuren 6 bis 11 läßt sich somit
der Tragarm 4 einmals durch Lösen der Klemmschellen hin- und herschieben und auch
um seine Längsachse drehen.
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Zum andern lassen sich durch Lösen der Kupplungs- und Gegen-Kupplungsteile
58 bis 61 die zugeordneten Rollen bzw. Druckrolle' 9 auch in unterschiedliche Winkellagen
schwenken bzw. drehen, so daß jede gewünschte Lage und jeder gewünschte Schwenk-,
Leit- oder Andrückwinkel in Bezug auf die Zugmitteltrmer 10 und 11 problemlos eingestellt
werden kann.
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Sinngemäß das gleiche gilt auch für die Ausführungsform nach den Figuren
12 und 13, bei welcher der Tragarm 4 nur an einem Ende mit einer Lasche 68 einstückig
- vorliegend durch Schweißnähte - verbunden ist, wobei mit der betreffenden Lasche
ebenfalls ein Kupplungsteil 69, und zwar ebenfalls einstückig - bei der dargestellten
Ausführungsform gleichfalls durch Schweißnähte - verbunden ist. Sowohl die Lasche
68 als auch das Kupplungsteil 69 sind zentrisch von einer Bohrung 70 - wie bei den
Ausführungsformen nach den Figuren 6 bis 11 - durchsetzt, durch welche ein nicht
dargestellter Schraubbolzen oder ein anderes Befestigungselement, das auch bei den
Ausführungsformen nach den Figuren 6 bis 11 verwendbar ist, hindurchgeführt und
verspannt werden kann, derart, daß das Kupplungsteil 69 mit einem nicht dargestellten
Gegen-Kupplungsteil formschlüssig über Stirnverzahnungen in lösbarem Kupplungskontakt
steht. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise die in den Figuren 1 und 2 dargestellten
Rollen 9 ebenfalls schwenken, so daß in Verbindung mit den Klemmschellen sich gleichfalls
auch bei dieser Ausführungsform jede gewünschte Höhen- und/oder Schwenk- bzw. Winkellage
im Raum einstellen läßt. Auf diese Weise ist es gleichfalls möglich, jede Rolle
9 optimal einzurichten, damit die Zugmitteltrümer optimal geführt und gehalten sind.
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Die in der Beschreibung und in den Patentansprüchen beschriebenen
und in der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen
Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.