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Fahrzeug zum Transport von Fertiggaragen od. dgl.
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Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug zum Transport von Fertiggaragen
od.
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dgl. mit einem Fahrzeugrahmen, einem darauf angeordneten Hilfsrahmen
und einem darauf nahe dem Führerhaus auf zwei mit Abstand hintereinander angeordneten
Auflagern bzw Auflagerpaaren ruhenden Ausleger mit zwei oder mehr Teleskopabschnitten,
von denen der äußere an seinem freien Ende eine am Boden oder an der Decke der Fertiggarage
angreifende Hubeinrichtung aufnimmt.
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Zum Transport von Fertiggaragen sind eine Vielzahl von Fahrzeugen
bekannt. Der Aufbau dient in allen Fällen dem Zweck, die Fertiggarage im Betonwerk
aufladen und an der Baustelle abladen zu können, ohne daß gesonderte Hebezeuge hierfür
erforderlich sind. Dabei weisen die eingangs geschilderten Fahrzeuge mit einem Ausleger
den besonderen
Vorteil auf daß das Fahrzeug weder in die Garage
hineinfahren, noch den Baustellenplatz befahren muß, da entweder der Ausleger nach
hinten über das Fahrzeugheck hinaus ausfahrbar oder aber entsprechend teleskopierbar
ist, so daß das Fahrzeug vor der Garage stehen bleiben kann.
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Ebenso ist es an der Baustelle möglich, die Fertiggarage über das
Fahrzeugheck nach hinten abzuladen.
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Unter der letztgenannten Art von Fahrzeugen sind auch solche bekannt
(DE-OS 24 24 921), bei denen der Ausleger auf einem Drehkranz sitzt, so daß die
Garage nicht nur über das Fahrzeugheck, sondern auch nach den Seiten hin abgeladen
werden kann. Letztere Möglichkeit bietet insbesondere den Vorteil, daß auch bei
beengten Platzverhältnissen die Garage ohne Befahren des Baustellenplatzes abgeladen
werden kann, da das Fahrzeug quer zum Abstellplatz der Garage stehen kann.
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Da der Ausleger ein Biegeträger ist, muß er eine entsprechende statische
Höhe aufweisen. Ist ein solcher Ausleger nun im Bereich des Führerhauses auf dem
Hilfsrahmen des Fahrzeugs bzw. dem Drehkranz aufgelagert, so baut er entsprechend
hoch mit der Folge, daß der äußere Teleskopabschnitt mit der Hubeinrichtung nicht
mehr ohne weiteres in eine hinter dem Fahrzeugheck auf dem Boden stehende Garage
eingefahren werden kann, ohne an der Decke anzustoßen, es sei denn, die Garage wird
entsprechend hoch ausgebi Idet, was jedoch aus Gründen des Gewichts, der Architektonik
und der Bauvorschriften häufig nicht möglich ist.
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Diesem Problem begegnet man bei einem anderen bekannten Fahrzeug (DE-OS
27 11 599) dadurch, daß der Hilfsrahmen vom Auflager des Auslegers zum Fahrzeugheck
hin abgeschrägt und der Ausleger entsprechend nach hinten geneigt ist, und daß im
Bereich des Fahrzeughecks Stützen für die aufgesattelte Garage angeordnet sind,
die aus einer abgesenkten
Lage in eine Stützlage, in der ihre Stützfläche
mit dem höchsten Niveau des Hilfsrahmens etwa fluchtet, verstellbar sind, um die
Garage auf dem Fahrzeug horizontal absetzen zu können.
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Durch die Abschrägung des Hilfsrahmens zum Fahrzeugheck hin kann die
Längsachse des Auslegers gegenüber der Horizontalen nach hinten geneigt werden5
so daß beispielsweise der äußere Teleskopabschnitt in der ausgefahrenen Stellung
unterhalb der Unterkante des Auslegers im Bereich dessen Auflagers liegt. Entsprechend
niedriger kommt die Oberkante des äußeren Teleskopabschnittes bzw. der Hubeinrichtung,
so daß diese ungehindert in die Garage eingefahren werden kann.
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Mit dieser Ausbildung kann der Ausleger höher als bei herkömmlichen
Fahrzeugen ausgebildet sein, und weist damit bei gleichem Gewicht eine größere Biegesteifigkeit
auf.
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Bei den Fahrzeugen des zuletzt genannten Aufbaus, bei dem also der
äußere Teleskopabschnitt in schräg nach unten geneigter Lage in die Fertiggarage
einfährt, ist die maximale Höhenlage der Hubeinrichtung, die den äußeren Teleskopabschnitt
wegen des erforderlichen Hubwegs nach oben und auch nach unten überragt, durch die
Höhe des Torsturzes bzw. des dort schon montierten Garagentors festgelegt. Damit
ist aber auch zugleich die statische Höhe des Ausl egers begrenzt. Bei Garagen niedriger
Höhe kommt es deshalb dennoch zu Problemen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Fahrzeug des zuvor
geschilderten Aufbaus eine weitere Vergrößerung der statischen Höhe des Auslegers
zu ermöglichen bzw. bei gleicher starischer Höhe ein reibungsloses Einfahren der
Hubeinrichtung in die Garage zu ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das vordere
Auflager des Auslegers als Schwenklager ausgebildet und das hintere
Auflager
um einige Zentimeter heb- und senkbar ist.
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Mit der erfindungsgemäß vorgesehenen Hubbewegung des hinteren Auflagers
soll nicht etwa die Fertiggarage angehoben bzw. abgesenkt, sondern nur der Ausleger
mit den Teleskopabschnitten vor dem Einfahren in die Garage abgesenkt werden. Da
die Auflager nahe dem Führerhaus liegen, ergibt sich auch bei einer Absenkung von
nur wenigen Zentimetern am Ende des äußeren Teleskopabschnittes mit der Hubeinrichtung
eine Übersetzung von etwa 1 : 10, die bei gleicher statischer Höhe des Auslegers
bzw. der Teleskopabschnitte auch bei niedrig bauenden Garagen noch ein Einfahren
der Hubeinrichtung in die Garage ermöglicht, ohne daß die Hubeinrichtung an den
Torsturz bzw. an das montierte Garagentor anstößt. Durch die Absenkung liegt der
Ausleger im Bereich des Fahrzeughecks dort annähernd auf 5 so daß zwischen Ausleger
und Hilfsrahmen kein ausreicherreiraum mehr für den Boden der Garage beim Aufziehen
derselben auf das Fahrzeug vorhanden ist. Es wird deshalb der Ausleger vor dem Anheben
der Garage mittels der Hubeinrichtung und vor dem Einfahren der Teleskopabschnitte
der Ausleger wieder um diese wenigen Zentimeter angehoben, wodurch dann ein ausreichender
Freiraum zwischen Ausleger und Hilfsrahmen auch im Bereich des Fahrzeughecks vorhanden
ist, so daß danach die Garage mit der Hubeinrichtung angehoben und anschließend
auf das Fahrzeug aufgezogen wer den kann. Das Anheben und Absenken des Auslegers
erfolgt ohne Last, so daß ein entsprechend einfacher Antrieb verwendet werden kann.
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Es sind zwar Garagen-Transportfahrzeuge bekannt (DE-OS 21 25 241),
bei denen der schräg nach hinten abfallend gelagerte Ausleger nahe dem Fahrzeugheck
von einem Hubzylinder unterstützt ist, mittels dessen der Ausleger angehoben und
abgesenkt werden kann. Dieser Hubzylinder stellt jedoch die gesamte Hubeinrichtung
zum Anheben und Absenken der Garage dar, die also nicht -wie beim Anmeldungsgegenstand
am äußeren Ende des äußeren Teleskoparms angeordnet ist. Bei diesem Fahrzeug kann
der
Ausleger nur eine sehr geringe statische Höhe aufweisen, mit
der Folge, daß die Biegemomente mit einer entsprechend großen Konstruktionsmasse
aufgenommen werden müssen. Im übrigen läßt sich diese Konstruktion nicht in Verbindung
mit einem Drehkranz für den Ausleger verwenden, so daß ein seitliches Aufladen bzw.
Absetzen der Garage nicht möglich ist. Schließlich muß in diesem Fall die Hubeinrichtung
nicht nur das Gewicht der Garage, sondern auch des gesamten Auslegers über eine
erhebliche Wegstrecke anheben. Da die Hubzylinder zusätzlich auf Biegung beansprucht
sind, läßt sich diese Konstruktion kaum in die Praxis umsetzen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht das
hintere Auflager aus einer am Ausleger befestigten Achse und einem diese lagernden
Hubstück, das auf einer Gleitfläche am Fahrzeug aufliegt und mittels eines Hubzyl
i nders aus einer Hochl age für die Achse in eine Tieflage und umgekehrt verstellbar
ist. Die Verstellung des Auflagers erfolgt also nicht durch unmittelbaren Angriff
eines Hubzyl inders an diesem, wodurch unerwünschte Biegekräffe auf den Hubzylinder
wirken würden, sondern über ein Hubstück, so daß der Hubzylinder derart angeordnet
werden kann, daß er frei von Biegekräften ist.
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Das Hubstück kann dreieckförmig ausgebildet sein und mit zwei seiner
Seiten auf der Gleitfläche aufliegen, während die Achse des Auslegers im Bereich
einer von diesen beiden Seiten nicht eingeschlossenen Ecke des Dreiecks gelagert
ist. Beim Verstellen des Auslegers in die Hoch-bzw. Tieflage kippt das Hubstück
um die von den beiden Seiten eingeschlossene Ecke und rutscht dabei zugleich auf
der Gleitfläche ab, so daß die Achse der Schwenkbewegung des Auslegers um das vordere
Schwenklager ohne weiteres folgen kann. Bei dieser Ausführungsform liegt die Achse
in der Tieflage nahe der Gleitfläche, während sie in der Hochlage des Auslegers
von der Gleitfläche die größtmögliche Entfernung aufweist.
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Zweckmäßigerweise ist an der der Gleitfläche nicht aufliegenden Seite
des dreieckförmigen Hubstücks ein Hebel angeordnet, an dessen freiem Ende die Kolbenstange
des am Ausleger angelenkten Hubzylinders angreift. Hiermit wird einerseits erreicht,
daß der Hubzylinder praktisch frei von Biegekräften ist, andererseits greift der
Hubzyl inder über eine Hebelübersetzung an, so daß die Antriebskraft entsprechend
geringer sein kann.
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Sofern das Fahrzeug, wie ansich bevorzugt, mit einem Drehkranz nahe
dem Führerhaus ausgerüstet ist, auf dem der Ausleger aufgelagert ist, so ist erfindungsgemäß
vorgesehen, daß das Schwenklager und das Hubstück auf dem Drehkranz angeordnet sind,
der zugleich die Gleitfläche für das Hubstück aufweist. Damit ist eine Neigungsverstellung
des Auslegers trotz seiner Drehmöglichkeit gegeben.
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Nachstehend ist die Erfindung anhand einer in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsform beschrieben. In der Zeichnung zeigen: Figur 1 Eine Seitenansicht
des Fahrzeugs und der Fertiggarage nach dem Absetzen bzw. vor dem Anheben derselben;
Figur 2 das in Figur 1 dargestellte Fahrzeug mit aufgesatfelter Garage in Transportstel
lung und Figur 3 eine vergrößerte Ansicht des Details lil gemäß Figur 3.
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Das Fahrzeug 1 weist beim wiedergegebenen Ausführungsbeispiel vier
Achsen 2 auf, die an dem Fahrzeugrahmen 3 aufgehängt sind.
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An dem Fahrzeug 3 sind vordere und hintere Seitenstützen 4, 5 angeordnet,
die nach der Seite hin ausfahrbar sind und absenkbare Stützfüße aufweisen. Auf dem
Fahrzeugrahmen 1 ist ein Hilfsrahmen 6 befestigt, der aus einem vorderen, normal
hohen Abschnitt 7 und einem etwa ab der Fahrzeugmitte zum Fahrzeugheck 9 hin abgeschrägten
Abschnitt 8 besteht. Auf dem normal hohen Abschnitt 7 des Hi Ifsrahmens 6 ist nahe
dem Führerhaus 10 ein Auflager 11 mit einem Drehkranz 12 für einen insgesamt mit
13 bezeichneten Ausleger vorgesehen.
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Der Ausleger 13 liegt über zwei unterschiedlich hohe Auflager 14,
15 dem Drehkranz 12 auf, derart, daß er entsprechend dem abgeschrägten Abschnitt
8 des Hilfsrahmens 6 nach hinten abfallend geneigt ist.
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Der Ausleger 13, der im Querschnitt über die gesamte Länge dreieckförmig
mit oben liegender "Spitze" ausgebildet ist, besteht aus einem Tragteil 16 und zwei
Teleskopabschnitten 17 und 18. Als Stellantrieb für die Teleskopabschnitte 17, 18
dient ein Hubzylinder 19 und ein nicht gezeigter, im Innern des Tel eskopabschni
tts 17 angeordneter weiterer Hubzylinder.
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An dem äußeren Teleskopabschnitt 18 ist eine insgesamt mit 20 bezeichnete
Hubeinrichtung befestigt, die aus einer Auflagerplatte 21 oder zwei prallelen Auflagerbalken
und vier Hubzylinder 22 an jeder Ecke besteht. Ggfs. kann die Hubeinrichtung 20
auch nur aus zwei Hubzylindern gebildet und noch um ihre vertikale Achse drehbar
sein.
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Im Bereich des Fahrzeughecks 9 sind an dem Fahrzeugrahmen 3 schwenkbare
Stützen an beiden Seiten des Rahmens angeordnet. Diese Stützen 24, die als eine
Art Konsolen ausgebildet sind, können linear ein- und ausfahrbar
oder
schwenkbar an dem Fahrzeugrahmen 3 angebracht sein.
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Das nahe dem Führerhaus 10 angeordnete Lager 14 für den nicht verschiebbaren
Teil 16 des Auslgers 13 ist als Schwenklager ausgebildet, so daß der Ausleger 13
um dieses Lager angehoben bzw. abgesenkt werden kann. Bei dem Schwenklager 14 kann
es sich um ein durchgehendes Lager oder um zwei mit Abstand zur Längsmittelachse
des Fahrzeugs angeordnete Einzel lager handeln. Mit Abstand von diesem vorderen
Auflager 14 liegt der Ausleger 13 bzw. dessen festes Teil 16 einem weiteren Auflager
15 auf, welches um wenige Zentimeter höhenverstellbar ist. Dieses Auflager 15 ist
in Figur 3 in vergrößerter Ansicht dargestellt.
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Das Auflager 15 weist eine am festen Teil 16 des Auslegers 13 befestigte
Achse 25 auf, die in einer Bohrung 26 eines Hubstücks 27 gelagert ist. Das Hubstück
27 ist im wesentlichen dreieckförmig bzw. prismatisch ausgebildet, wobei zwei Seiten
28, 29 des Dreiecks bzw Prismas als Gleitflächen ausgebildet sind und mit einer
auf dem Drehkranz 12 vorgesehenen Gleitfläche 30 zusammenwirken. Die Achse 25 ist
in einer Ecke des Dreiecks bzw. Prismas angeordnet, die nicht zwischen den beiden
Gleitflächen 28, 29 eingeschlossen ist. An der dr-itten Seite 31 des Hubstücks 27
ist ein Übersetzungshebel 32 befestigt, an welchem die Kolbenstange 33 eines Hubzylinders
34 gelenkig angreift Der Hubzylinder 34 ist seinerseits über ein Gelenk 35 an dem
festen Auslegertei 1 16 angebracht.
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In Figur 3 ist die Hochlage der Achse 25 bzw. des Auslegerteils 16
dargestellt. Aus dieser Lage kann der Ausleger 16 in die gestrichelt wiedergegebene
Tieflage abgesenkt werden, indem die Kolbenstange 33 den Übersetzungshebel 32 nach
links verschwenkt. Dabei kippt das Hubstück 27
um die Kante 36
und rutscht aufgrund der Zwangsführung am vorderen Schwenklager 14 auf der Gleitfläche
31 des Drehkranzes 12 nach hinten, bis es die gestrichelte Lage einnimmt, in welcher
die Achse 26 sich nahe der Gleitfläche befindet. Eine im Bereich des Auflagers 15
erfolgende, nur wenige Zentimeter betragende Absenkung führt am Ende des äußeren
Teleskopabschnittes 18 (Figur 1) zu einer entsprechend übersetzten größeren Absenkung.
Nachstehend ist die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Fahrzeugs beschrieben:
Zum Aufladen einer Fertiggarage 23 wird das Fahrzeug 1 vor die Torwand der Garage
gefahren (Figur 1). Anschließend werden die Teleskopabschnitte 17, 18 des Auslegers
13 bei abgesenktem Auflager 15, also stärker geneigtem Ausleger 13 ausgefahren.
Durch die Absenkung läuft der äußere Teleskopabschnitt 18 dicht über dem Fahrzeugheck
9 in die Fertiggarage 23 ein, so daß die Hubeinrichtung 20 mit ihrer hinteren Kante
nicht an den Torsturz der Fertiggarage bzw. an das schon montierte, geöffnete Garagentor
anstoßen kann.
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Sobald die Hubeinrichtung 20 diese Engstelle passiert hat, kann der
Ausleger 13 wieder angehoben werden, indem die Hydraul ikei nheit 33, 34 das Hubstück
27 wieder in die in Figur 3 ausgezogen wiedergegebene Hochlage schwenkt, so daß
der notwendige Abstand zwischen Ausleger und Hilfsrahmen für die Bodenplatte der
Garage vorhanden ist.
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Anschließend werden die Hubzylinder 22 in Tätigkeit versetzt, bis
die Auflagerplatte 21 bzw. die Auflagerschienen an der Decke der Fertiggarage 23
angreifen können. Bei weiterer Aufwärtsbewegung der Hubeinrichtung 20 hebt sich
die Garage vom Boden ab und erreicht schließlich eine Stellung oberhalb des Fahrzeughecks
9. Dann erst werden die Teleskopabschnitte 17, 18 eingefahren, so daß die Fertiggarage
23 auf das Fahrzeug gezogen wird. Hat die Garage etwa die in Figur 2 dargestellte
Position erreicht, so werden die Stützen 24 in die in Figur 2 dargestellte
Lage
hochgeschwenkt und abgesteckt, so daß die Fertiggarage 23 mittels der Hubzylinder
22 der Hubeinrichtung 20 auf den vorderen horizontalen Abschnitt 7 und die Stützen
24 in horizontaler Lage abgesetzt werden kann. In dieser Stellung wird die Fertiggarage
an die Baustelle verfahren und bei umgekehrtem Bewegungsablauf abgesetzt.