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DE2840430A1 - Vorrichtung zur ausgabe flacher gegenstaende - Google Patents

Vorrichtung zur ausgabe flacher gegenstaende

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DE2840430A1
DE2840430A1 DE19782840430 DE2840430A DE2840430A1 DE 2840430 A1 DE2840430 A1 DE 2840430A1 DE 19782840430 DE19782840430 DE 19782840430 DE 2840430 A DE2840430 A DE 2840430A DE 2840430 A1 DE2840430 A1 DE 2840430A1
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magazine
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envelope
dispensed
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Lorenz Rohr
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NCR Corp
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Sheets, Magazines, And Separation Thereof (AREA)

Description

Beschreibung ; ·
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ausgabe des jeweils untersten von in einem Magazin übereinander gestapelten flachen Gegenständen der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art.
Bei derartigen Vorrichtungen, die insbesondere zur Ausgabe von Karten, Papierblättern, Briefumschlägen oder ähnlichen flächigen Gegenständen dienen, ist es erforderlich, daß diese Gegenstände auch dann mit Sicherheit einzeln ausgegeben werden, wenn sie in ihrer Dicke schwanken, oder gewellte oder in sonstiger Weise deformierte Kanten aufweisen. Ferner muß sichergestellt sein, daß es am Ausgabeschlitz nicht zu einem gegenseitigen Verklemmen zweier oder mehrerer auszugebender Gegenstände kommt.
Aus der DE-PS 27 454 ist bereits eine Vorrichtung zur Ausgabe von Postkarten und Briefumschlägen bekannt, bei welcher der Boden des die auszugebenden Karten oder Briefumschläge enthaltenden" Magazins als.nach vorn bewegbarer Schlitten ausgebildet ist, an dessen hinterem Ende eine nach oben ragende Kante solcher Höhe ausgebildet ist, die der Dicke eines auszugebenden Gegenstandes entspricht. Beim Nachvorneziehen des Schlittens wird durch die genannte Mitnahmekante der unterste Gegenstand durch einen Ausgabespalt vorgegebener Breite hindurch nach außen bewegt. Diese Vorrichtung ist nur zur Ausgabe von Gegenständen gleichbleibender Dicke und mit geradliniger einwandfreier Vorderkante geeignet.
Aus der DE-OS 25 47 248 ist ferner eine Vereinzelungseinrichtung für kartenförmige Datenträger bekannt, bei welcher die jeweils unterste Karte des Kartenstapels mittels durch den Magazinboden hindurchragende Reibrollen durch eine Vor- und eine Hauptschleuse hindurch nach außen gefördert wird. Die
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Vorschleuse ist als nachgiebig nach oben bewegbarer Schieber ausgebildet, wobei sein unterer Teil als schräg nach außen verlaufende Fläche ausgebildet ist. In einem bestimmten Abstand von der Vorschleuse ist die Hauptschleuse angeordnet, deren Schlitzbreite der Dicke der auszugebenden Karte entspricht. Um sicherzustellen, daß die auszugebende Karte nicht an der Innenkante der Hauptschleuse hängenbleibt bzw. daß eine gegebenenfalls bereits bis zur Hauptschleuse vorgedrungene zweite Karte nach der vollständigen Herausbewegung der untersten Karte sicher nach unten in Ausrichtung mit dem Ausgabespalt gedrückt wird, ist unmittelbar an dem Ausgabespalt ein Niederhalter vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 definierten Art derart auszugestalten, daß bei einer möglichst geringen Anzahl beweglicher Teile flache Gegenstände, wie Karten, Briefumschläge und dergl. auch dann einzeln ausgegeben werden, wenn sie in ihrer Dicke Unterschiede aufweisen und/oder gewellte oder andersartige verformte Vorderkanten aufweisen.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 definierte Erfindung gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen derselben ergeben sich aus den Unteransprüchen und der folgenden Beschreibung.
Die Erfindung findet insbesondere Anwendung in automatischen Bankschaltermaschinen, wo einem Kunden Formulare oder Briefumschläge für das von ihm abzuwickelnde Bankgeschäft zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Briefumschläge sind beispielsweise dann erforderlich, wenn der Bankkunde Bareinzahlungen vornehmen möchte, da in diesem Falle die Geldscheine und Münzen in einem geschlossenen Umschlag in die automatische Bankschaltermaschine einzugeben sind. Bei Briefumschlägen treten aber die obengenannten Schwierigkeiten in besonders starkem Maße auf, da die Dicke der Briefumschläge nicht nur von der jeweiligen Papierstärke abhängt, sondern auch von der
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jeweiligen Faltschärfe der Kanten und insbesondere auch von der Stapelhöhe, d.h. von dem auf dem untersten Umschlag lastenden Gewicht. Ferner neigen Briefumschläge infolge des relativ dünnen Papiers und infolge der Verklebung und Gummierung dazu, sich zu wellen oder durchzubiegen. Bei Briefumschlägen besteht darüber hinaus die Gefahr, daß innerhalb des Stapels einzelner Briefumschläge sich zwei oder mehr Briefumschläge durch eine Lasche ineinander verhakt haben und somit nicht mehr vereinzelbar sind, trotzdem aber ausgegeben werden müssen, ohne daß es zu einem Verklemmen am Ausgabespalt kommt. Bei dem im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel wurden deshalb als auszugebende flache Gegenstände Briefumschläge gewählt. Die Beschreibung dieses Ausführungsbeispiels der Erfindung erfolgt anhand von Zeichnungen. In diesen zeigt
Fig. 1 eine teilweise als Schnitt dargestellte rechte Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung bei weggenommener rechter Seitenwand in Ruhestellung;
Fig. 2 die gleiche Ansicht wie in Fig. 1, jedoch in Entnahmestellung;
Fig. 3 eine Schnittansicht längs der Linie 3-3 der Fig. 1;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Magazinboden des in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung; und
Fig. 5 zwei durch die Lasche eines Briefumschlags miteinander verhakte Briefumschläge.
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Das einen Stapel übereinanderliegender Briefumschläge 23 aufnehmende Magazin wird durch einen Magazinboden 1, eine Vorderwand 8, eine Rückwand 9 (Fig. 1) sowie eine linke 6 und eine rechte Seitenwand 7 (Fig. 3) gebildet. Die Seitenwände 6 und 7 bilden gleichzeitig den Rahmen für die Ausgabevorrichtung.
Die Bodenplatte 1 besteht aus einer starren Grundplatte 2, welche mit einem Material mit hohem Reibungskoeffizienten 3 belegt ist und aus einem Griff 4, mittels welchem die Bodenplatte 1 von Hand nach vorn (in den Fig. 1 und 2 nach links) gezogen werden kann. Um diese Bewegung zu ermöglichen, ist die Grundplatte 2 in an den Seitenwänden 6 und 7 befestigten Gleitlagerelementen 5 längsverschiebbar gelagert. Um sicherzustellen, daß die Briefumschläge 23 auch bei herausgezogener Bodenplatte im Magazininneren eine sichere Auflage haben, weist diese an den beiden Längsseiten eine dem maximalen Hub s (Fig. 2) entsprechende Verlängerung auf, wie dies insbesondere aus den Fig. 1 und 4 ersichtlich ist. Diese Verlängerungen der Bodenplatte sind durch entsprechende Ausnehmungen der Rückplatte 9 nach hinten geführt.
Als Material mit hohem Reibungskoeffizient dient vorzugsweise eine Gummiplatte 3, die eine reibungserhöhende Riffelung aufweist und mit der Grundplatte 2 fest verbunden ist.
Wie aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich, ist die Breite der Gummiplatte 3 etwas geringer als die Breite der Grundplatte 2, um eine möglichst reibungsarme Lagerung der letzteren in den Nuten der genannten Gleitlagerelemente 5 zu ermöglichen.
Um das Magazin an unterschiedliche Briefumschlagformate anpassen zu können, ist eine Zwischenseitenplatte vorgesehen. Eine Breitenveränderung des Magazins kann auf einfachste Weise dadurch vorgenommen werden, daß diese Zwischenseitenplatte 20 unter Verwendung unterschiedlich langer Abstandsbuchsen 21 mittels Schrauben 24 an der
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Seitenplatte 6 befestigt wird, wie dies insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich ist. Um ein Verklemmen eines Umschlages zwischen Magazinboden 1 und der Zwischenseitenplatte 20 zu verhindern, ist es zweckmäßig, die Gummiplatte 3 mit einer Längsriffelung zu versehen, wobei die Zwischenseitenplatte 20 jeweils nach unten in eine Nut dieser Längsriffelung hineinragt. Zur Veränderung der Magazinlänge ist es möglich, die Rückwand 9 des Magazins in ihrer Lage zu verändern. Die hierzu erforderlichen Mittel wurden der Einfachheit halber nicht dargestellt, da sie zur Veranschaulichung der Erfindung nicht wesentlich sind.
Wie insbesondere aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich, reicht die vorzugsweise mit den Seitenwänden 6 und 7 fest verbundene Vorderwand 8 nicht bis zum Magazinboden nach unten. Dadurch wird ein Schlitz oder Spalt solcher Breite gebildet, daß ein Briefumschlag maximaler Dicke (bzw. mehrere in der in Fig. 5 dargestellten Weise mit einer Lasche 23 a eines Briefumschlags 23 ineinander verhakte Briefumschläge) auch bei starker Deformation oder Wellung der Vorderkante ohne weiteres hindurchlaufen kann. In der Regel wird die Schlitzbreite, d.h. also der Abstand zwischen Oberkante der Gummiplatte 3 und Unterkante der Vorderplatte 8 ein Mehrfaches der Dicke eines Briefumschlages, vorzugsweise etwa das Fünf- bis Zehnfache betragen,
Der eigentliche Vereinzelungs- und Rückhaltemechanismus für die auszugebenden Briefumschläge wird durch eine innere 10 und eine äußere Zurückhalteeinrichtung 14 gebildet. Die innere Zurückhalteeinrichtung 10 ist als plattenartiger Schieber ausgebildet, welcher in vertikaler Richtung frei beweglich zwischen der Vorderplatte 8 und der äußeren Zurückhalteeinrichtung 14 angeordnet ist. Obwohl die Führung dieses Schiebers 10 für die genannte Bewegung unmittelbar durch die Vorderwand 8 und die vordere Zurückhalteeinrichtung 14 erfolgen kann, können zu diesem Zweck an den seitlichen Stirnflächen des Schiebers 10 auch Stifte
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vorgesehen sein, die sich in in senkrechter Richtung erstreckenden Langlöchern der Seitenwände 6 und 7 führen.
Die untere dem zwischen Vorderplatte 8 und Magazinboden 1 gebildeten Spalt zugewandte Kante des Schiebers 10 ist abgerundet, wie dies aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist. Der Rundungsradius, durch welchen ein trichterartiger Einlauf zum Ausgabespalt 24 hin gebildet wird, richtet sich ebenso wie die Breite des Spaltes zwischen Vorderplatte 8 und Bodenplatte 1 nach der maximal möglichen Dicke eines Umschlages, bzw. eines Vielfachen davon, wenn mit einem Ineinanderverhaken zu rechnen ist, wobei für einen solchen Umschlag bzw. ein solches Umschlagaggregat noch die maximal mögliche Welligkeit bzw. Kantendeformation hinzuzurechnen ist. In der Regel wird der Radius zwischen dem Zwei- und Zwanzigfachen der Dicke eines Umschlages liegen. Bei einer praktischen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung hat sich ein Radius von 5 mm, welcher auch in etwa der Dicke des Schiebers 10 entspricht, ausgezeichnet bewährt.
Durch eine· zwischen einem an der äußeren Zurückhalteeinrichtung 14 befestigten Stift 13 und einem durch die letztere hindurchgeführten und an dem Schieber 10 befestigten Stift 12 gespannte Feder 11 wird der letztere unterstützt durch sein Eigengewicht nach unten in Anlage mit dem Reibbelag 3 der Magazinbodenplatte 1 gehalten, wie dies aus Fig. 1 ersichtlich ist.
Die äußere Zurückhalteeinrichtung 14 wird bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel durch eine nach vorn (in Fig. 1 nach links) abgewinkelte und sich mit seinem wirksamen Teil parallel zu dem Schieber 10 nach unten erstreckende Platte gebildet. Diese abgewinkelte Platte 14 kann ähnlich wie der Schieber 10 mittels an den seitlichen Stirnflächen angebrachter Stifte oder an dieser Stelle aus-
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gebildeter Lappen in in den Seitenwänden 6 und 7 vorgesehenen Langlöchern in vertikaler Richtung verschiebbar geführt sein. Durch zwei zwischen dem nach vorn gebogenen Schenkel der Platte 14 und jeweils einem in den beiden Seitenwänden 6 und 7 befestigten Stift 19 gespannte Federn 18 wird diese Platte 14 nach unten gezogen. In den Fig. 1 und 2 ist nur eine, d.h. die der Seitenplatte 6 benachbarte Feder 18 mit dem in dieser Seitenplatte befestigten Stift 19 dargestellt.
Die die äußere Zurückhalteeinrichtung bildende abgewinkelte Platte 14 kann jedoch im Gegensatz zu dem Schieber 10 nicht bis in Anlage mit der Oberfläche der Magazxnbodenplatte 1 gezogen werden, da ihre Abwärtsbewegung mittels einer Stellschraube -17 und eines Anschlages 16 begrenzt wird. Mittels dieser ebenfalls durch den nach vorn abgewinkelten Teil der Platte 14 hindurchgeführten Stellschraube 17 kann die Breite des Ausgabespaltes 24 genau eingestellt werden.
Dieser wird vorzugsweise so eingestellt, daß seine Breite geringfügig größer als die Dicke eines normalen Briefumschlages ist. Für eine genaue Einstellung der Spaltbreite ist es zweckmäßig, zwei Stellschrauben 17 mit jeweils einem zugeordneten, in den Seitenwänden 6 bzw. 7 befestigten Anschlagstift 16 vorzusehen.
Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung ist folgende: Wird die Bodenplatte mittels des Handgriffes 4 von Hand nach vorn (in den Fig. 1 und 2 nach links) gezogen, dann wird infolge des Reibbelages 3 der jeweils unterste Briefumschlag 23 mitgenommen, während die darüberliegenden Briefumschläge in nach oben hin abnehmendem Maße das Bestreben haben, der Bewegung des untersten Briefumschlages zu folgen. Sie können dies ungehindert, bis sie in Anlage mit dem genannten abgerundeten Teil des Schiebers 10 gelangen. Da sich infolge des an der Berührungsstelle zwischen Schieber 10 und Oberfläche der
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Bodenplatte 1 vorhandenen spitzen Winkels der Rundung 2840430 dem untersten Umschlag 23 nur eine relativ geringe rückweisende Kraftkomponente entgegenstellt und dieser Umschlag aufgrund der relativ hohen Reibung zwischen seiner Unterfläche und demReibbelag 3 mit einer relativ starken Kraft nach vorn bzw. nach links geschoben wird, wird durch diese Bewegung der Schieber 10 um einen der Dicke des untersten Umschlages entsprechenden Betrag nach oben gehoben. Der nunmehr mit seinem Gewicht, unterstützt durch die Spannung der Feder 11, auf dem untersten Umschlag 23 aufliegende Schieber 10 wirkt glättend und niederhaltend auf diesen Umschlag ein, so daß dieser ungehindert durch den zwischen der abgebogenen Platte 14 und der Oberfläche der Magazinbodenplatte 1 gebildeten Ausgabeschlitz 24 hindurchgeführt werden kann. Da durch das Anheben des Schiebers 10 die Kraft der Feder 11 geringfügig größer geworden ist und insbesondere die Reibungskraft zwischen der Oberseite des untersten Umschlages und der Unterseite des zweituntersten Umschlages wesentlich geringer ist als die· Reibungskraft zwischen Unterseite des untersten Umschlages und dem Reibbelag 3 wird die Rückhaltekraft dieses Schiebers in der Regel ausreichend sein, den zweituntersten und die darüberliegenden Umschläge zurückzuhalten. Da der Tangentenwinkel des Berührungspunktes der weiter oben liegenden Umschläge mit der Rundung des Schiebers 10 mit der Horizontalen immer größer wird, vermögen die weiter oben liegenden Briefumschläge keinen wesentlichen Beitrag mehr zum Anheben des Schiebers 10 zu leisten, d.h. sie werden in immer stärkerem Maße zurückgehalten.
Falls unter extremen Bedingungen tatsächlich der zweitunterste Umschlag ebenfalls den Schieber 10 anzuheben vermag und dieser somit die erste Zurückhalteeinrichtung 10 passiert, dann wird dieser an der äußeren
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Zurückhalteeinrichtung, d.h. durch die Unterkante der Platte 14 zurückgehalten. Nachdem der unterste Umschlag entnommen und die Bodenplatte 1 in die Ausgangsstellung zurückgeschoben wurde, kann dieser bereits bis zur äußeren Zurückhalteeinrichtung vorgedrungene Umschlag beim nächstmaligen Vorziehen der Bodenplatte 1 nach außen transportiert werden.
Sollten tatsächlich in Ausnahmefällen zwei oder mehr Briefumschläge derart miteinander verbunden sein, daß eine Vereinzelnung nicht möglich ist, dann würden Sie beim Herausziehen der Bodenplatte 1 zunächst den Schieber 10 nach oben bewegen, wonach dieses Umschlagaggregat gegen die die äußere Zurückhalteeinrichtung bildende abgewinkelte Platte 14 stößt.· Da in diesem Falle auch hier eine Vereinzelung nicht möglich ist, andererseits dieses Aggregat mit relativ großer Kraft nach vorn gezogen wird, wird die Platte 14 nunmehr entgegen der Kraft der Federn 18 nach oben ausweichen und dieses Umschlagaggregat durchlassen. Eine solche Verbindung mehrerer Umschläge kann beispielsweise dadurch eintreten, daß durch falsches Einlegen ins Magazin sich ein oder mehrere Umschläge mit ihren Laschen 23a ineinander verhaken, wie dies beispielsweise in Fig. 5 dargestellt ist, oder daß sie infolge der Gummierung insbesondere bei Einwirkung von Feuchtigkeit miteinander verkleben.
Das Bewegungsausmaß s der Bodenplatte 1 ist auf ein solches Ausmaß begrenzt, daß im herausgezogenen Zustand desselben der hintere Teil des untersten Umschlages noch soweit innerhalb des Stapels liegt, daß er dann, wenn er nicht von Hand vollständig herausgezogen wird, beim Zurückschieben der Bodenplatte wieder in den Stapel eingeführt werden kann, ohne daß es zu einer Deformation desselben oder des darüberliegenden Umschlages kommt.
In Fig. 2 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Ausgabestellung dargestellt, d.h. die Bodenplatte
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befindet sich in der am weitesten nach vorn (bzw. in Fig. 2 am weitesten nach links) gezogenen Stellung. Der nunmehr mit seinem vorderen Teil außerhalb des Magazins liegende unterste Umschlag 23 kann von Hand vollständig herausgezogen werden. Wird er dagegen nicht benötigt, beispielsweise weil bei der Anordnung von mehreren ähnlichen Ausgabevorrichtungen zur Ausgabe unterschiedlicher Formulare oder Briefumschläge die falsche Schublade bzw. die falsche Bodenplatte herausgezogen wurde, dann kann dieser nicht entnommene Umschlag ohne Beschädigung beim Zurückschieben der Bodenplatte wieder in das Magazin zurückgeführt werden.
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Claims (1)

  1. 284Ö43Q
    NCR CORPORATION Dayton, Ohio (V.St.A.)
    Patentanmeldung Nr. P Unser Az.: (A 73) Case 2752
    VORRICHTUNG ZUR AUSGABE FLACHER GEGENSTÄNDE
    Patentansprüche:
    1 . ^ Vorrichtung zur Ausgabe des jeweils untersten von
    einem Magazin übereinander gestapelten flachen Gegenständen durch einen zwischen Magazinboden und einer inneren und einer äußeren Zurückhalteeinrichtung gebildeten Ausgabeschlitz hindurch, wobei zumindest die innere Zurückhalteeinrichtung derart gelagert ist, daß sie durch den auszugebenden Gegenstand nachgiebig nach oben verschoben werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Zurückhalteeinrichtung (10) als plattenartiger Schieber ausgebildet ist, dessen untere dem Magazin zugewandte Kante abgerundet ist und dessen untere dem Magazin abgewandte Kante sich in unmittelbarer Nähe des zwischen Magazinboden (1) und der äußeren Zurückhalteeinrichtung (14) gebildeten Ausgabeschlitzes (24) befindet.
    2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Zurückhalteeinrichtung (10) im Ruhezustand auf dem Magazinboden (1) aufliegt und der Krümmungsradius der abgerundeten Kante größer als die Dicke der auszugebenden Gegenstände (23) ist.
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    3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Krümmungsradius der abgerundeten Kante der inneren Zurückhalteeinrichtung (10) das Zwei- bis Zwanzigfache der Dicke der auszugebenden Gegenstände (23) beträgt.
    4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Zurückhalteeinrichtung (14) zur Bildung des Ausgabeschlitzes (24) von dem Magazinboden
    (1) einen Abstand aufweist, welcher größer als die Dicke eines Gegenstandes (23) und kleiner als das Doppelte dieser Dicke ist.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der äußeren Zurückhalteeinrichtung
    (14) und dem Magazinboden (1) durch mindestens eine Justierschraube (17) einstellbar ist.
    6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die" äußere Zurückhalteeinrichtung (14) entgegen der Kraft einer Feder (18) nach oben ausweichen kann.
    7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Magazinboden (1) als mittels eines Handgriffs (4) in Richtung des Ausgabeschlitzes (24) bewegbarer Schieber ausgebildet ist, dessen Innenfläche mit einem Material (3) mit hohem Reibungskoeffizienten belegt ist.
    8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Material mit hohem Reibungskoeffizienten eine geriffelte Gummiplatte (3) ist.
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    9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der nach vorne bewegbare Magazinboden (1) eine dem maximalen Bewegungshub (s) entsprechende hintere Verlängerung aufweist.
    10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der maximale Bewegungshub (s) geringer als die Länge des auszugebenden Gegenstandes (23) ist.
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DE2840430A 1978-09-16 1978-09-16 Vorrichtung zur Ausgabe flacher Gegenstände Expired DE2840430C2 (de)

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