DE2840181A1 - Fuehrungs- und positioniermechanismus fuer das arbeitswerkzeug von stichlochbohr- oder stichlochstopfmaschinen an schachtoefen - Google Patents
Fuehrungs- und positioniermechanismus fuer das arbeitswerkzeug von stichlochbohr- oder stichlochstopfmaschinen an schachtoefenInfo
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Description
P-PWU-55
a·
2^40181
PATENTANMELDUNG
" Führungs-und Positioniermechanismus für das Arbeitswerkzeug von
Stichlochbohr-oder Stichlochstopfmaschinen an Schachtofen "
PAUL WURTH S.A. 32 rue d1Alsace
LUXEMBURG
909826/0579
2840161
Die Erfindung betrifft einen Führungs-und Positioniermechanismus für das Arbeitswerkzeug von Stichlochbohr-oder
Stichlochstopfmaschinen an Schachtöfen, begreifend ein geneigtes Hauptschwenklager, einen Ausleger , bestehend
aus einem schwenkbar am geneigten Hauptschwenklager gelagerten Tragarm , dessen freie Extremität mittels eines
zwischengeschalteten Zusatzschwenklagers das Arbeitswerkzeug trägt, sowie aus einer,zwischen dem Arbeitswerkzeug und
einem in der Nähe des Hauptschwenklagers gelegenen Festpunkt montierten Führungsstange, und einen Betätigungsmechanismus
zum Schwenken des Arbeitswerkzeugs und des Tragarms um das Hauptschwenklager zwischen einer Ruhe-
und einer Arbeitsstellung, und umgekehrt.
Maschinen dieser Art werden, was die Bohrmaschine anbelangt, in der DOS 27 04 891 und was die Stopfmaschine
anbelangt, in der DOS 21 57 712.8 beschrieben.
Gegenwärtig herrscht die Tendenz vor, die Abstichlöcher mit einer verhältnismässig grossen Neigung auszuführen,
das heisst, die Abstichlöcher unter einem Winkel von 8 - 15° und darüber zu bohren. Die Bohrmaschine
muss deshalb in ihrer Arbeitsstellung eine entsprechende Schräglage einnehmen und ihr Verstellmechanismus
entsprechend ausgelegt sein, um ihr diese Neigung in bezug zur Horizontalen zu vermitteln.
Wenn es auch nicht unbedingt nötig ist, dass der Neigungswinkel der Stopfmaschine genau demjenigen
des Abstichloches entspricht, so ist es trotzdem vorteilhaft wenn die beiden Winkel gleich gross sind, da dann
eventuellen Änderungen in der Lage des Stichloches besser begegnet werden kann. Zieht man darüber hinaus in
Betracht , dass das Abstichloch in die Abstichrinne einmündet, welch letztere durch relativ hohe Seitenwälle
begrenzt ist, und dass das Stopfmaschinenmundstück beim Stopfvorgang in die Abstichrinne heruntergelassen werden
muss, so ist es vorteilhaft, dass die Stopfmaschine eine
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genügend grosse Schräglage hat, damit das hintere Ende
der Maschine mit dem dort vorgesehen Hydraulikzylinder nicht in zu grosse Nähe des sich in die Abstichrinne
ergiessenden Roheisenstromes kommt.
Bisher wurde der Bohr-oder der Stopfmaschine diese ■Schräglage vermittelt, indem ihr Hauptschwenklager um einen
dem Neigungswinkel des Abstichloches entsprechenden Winkel in Richtung auf den Ofen zu schräg gestellt wurde, was nichts
anderes bedeutet, als dass die Bohr- und die Stopfmaschine entlang einer geneigten Ebene geschwenkt werden, welche
durch die Achse des Abstichloches hindurchgeht.
Durch diese relativ grosse Steilheit der Bewegungsbahn des Arbeitswerkzeugs entstehen jedoch Probleme, insbesondere
in der Ruhestellung und der Schwenkphase dieser Maschinen. Bezüglich der Schwenkphase ist festzustellen,
dass das Ein-und Zurückfahren des Arbeitswerkzeugs entlang einer verhältnismässig steilen Bahn nur vorsichgehen kann,
wenn die um den Hochofen herumgeführte Arbeitsbühne entweder genügend schmal, oder im Bereich der Stopf-oder der Bohrmaschine
unterbrochen ist, um den nötigen Bewegungsraum für diese Maschine zu schaffen. Hierdurch wird jedoch der
Nutzeh der Arbeitsbühne in jedem der beiden Fälle geschmälert.
Was nun die Ruhestellung der Maschine anbelangt, insbesondere wenn diese einem Schwenkwinkel von 180° in
· bezug zur Arbeitsstellung entspricht, so ergibt sich hier der Nachteil einer schlechten Zugänglichkeit zu der vorderen
Extremität des Arbeitswerkzeugs. Wenn nämlich dessen hintere Extremität, zum Beispiel diejenige der Stopfmaschine,
sich in einer niedrigen Stellung befindet, so liegt das Mundstück der Maschine aufgrund der Neigung des
Hauptschwenklagers sehr hoch. Bei einer Stopfmaschine einer Länge von beispielsweise 5 Metern liegt dann das
Mundstück auf einer schwer zugänglichen Höhe über dem Boden der Abstichhalle, wodurch nicht nur der Zutritt zum
Maschinenmundstück erschwert wird, sondern ebenfalls die
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Beschickung des StopfZylinders mit Stopfmasse.
Die starke Schräglage der von der Bohr-oder der Stopfmaschine bestrichenen Ebene hat andererseits den
Vorteil, dass die Schwenkbewegung der Maschine nicht durch sich in bodennähe befindliche Gegenstände behindert wird.
Dieser Vorteil tritt insbesondere in Erscheinung bei der Anordnung gemäss der luxemburgischen Patentschrift 78 209,
bei welcher die Stopfmaschine und die Bohrmaschine nebeneinander installiert sind und die Stopfmaschine zwischen
ihrer Ruhe-und ihrer Arbeitsstellung, und umgekehrt, über die Bohrmaschine hinweg geschwenkt wird. Bei einer zu
grossen Neigung der Schwenkebene wird das Arbeitswerkzeug bei der Schwenkbewegung natürlich entsprechend hoch
steigen und hierbei ein Hindernis im Bereich der Deckenkonstruktion darstellen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Mechanismus der eingangserwähnten Art dahingehend zu verbessern, dass
dessen Unzulänglichkeiten bei voller Erhaltung seiner Vorteile beseitigt werden, das heisst einen Führungs-und Positioniermechanismus
für das Arbeitswerkzeug vorzuschlagen, bei welchem letzteres kein Hindernis für die Arbeitsbühne,
und umgekehrt, darstellt, jedoch die freie Wahl der Abstichlochneigung gewahrt bleibt, bei welchem das Arbeitswerkzeug
in Ruhestellung eine niedrige und gut zugängliche Lage einnimmt und zwischen seinen beiden Endlagen entlang einer
Bahn über eventuell vorhandene Hindernisse hinweg geschwenkt werden kann.
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Mechanismus der eingangerwähnten Art, dadurch gekennzeichnet·, dass
die Längsachse des Zusatzschwenklagers schräg steht in bezug zur Längsachse des Hauptschwenklagers.
Gemäss einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die Längsachse des Zusatzschwenklagers in Arbeitsstellung des
Arbeitswerkzeugs in einer senkrechten, durch die Achse des Abstichloches hindurchgehenden Ebene geneigt. Während
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der Schwenkphase des Tragarms bildet das Arbeitswerkzeug in jedem Augenblick einen anderen, spezifischen Winkel
mit dem Tragarm. Dieser Winkel ergibt sich aus der Auslegung der Führungsstange, wie etwa ihrer Länge und ihrer Angriffspunkte.
Aufgrund des Umstandes, dass die Längsachsen des
Haupt-und des Zusatzschwenklagers unterschiedliche Richtungen haben und der Winkel zwischen dem Arbeitswerkzeug und dem
Tragarm in der Schwenkphase sich dauernd ändert, bewegt das Mundstück des Arbeitswerkzeugs sich in einer anderen
Ebene als die Extremität des Tragarms.
In einer weiteren Ausgestaltung ist die Längsachse des Zusatzschwenklagers nicht nur in einer vertikalen,
durch die Achse des Abstichloches hindurchgehenden Ebene geneigt, sondern ausserdem in einer zur Arbeitswerkzeuglängsachse
senkrechten Ebene.
Die Neigungsrichtung des Zusatzschwenklagers ist, in Arbeitsstellung des Arbeitswerkzeugs, vorzugsweise
die gleiche wie diejenige des Hauptschwenklagers. Aufgrund dieses umstandes ist die Gesamtneigung des Arbeitswerkzeugs
in dieser seiner Arbeitsstellung gleich der Summe der Neigungen eines jeden der beiden Lager. Dank dieser durch
das Zusatzschwenklager erzielten Neigung des Arbeitswerkzeugs kann die Neigung des Hauptschwenklagers vermindert
werden, ohne dass dafür die Neigung des Arbeitswerkzeugs in seiner Arbeitsstellung sich vermindern würde. Dies
bedeutet, dass das Arbeitswerkzeug sich seiner Arbeitsstellung auf einer weniger steilen Bahn nähert, bzw. sich
davon entfernt, die Bewegungsbahn des Arbeitswerkzeugs also insgesamt niedriger verläuft, was besser mit einer
genügend breiten und nicht unterbrochenen Arbeitsbühne um den Ofen herum vereinbar ist.
Die Neigung des Arbeitswerkzeugs in seiner Ruhestellung ist gleich der Differenz der Neigungen der beiden
Lager sodass, wenn diese beiden Neigungen gleich gross sind, ihre Wirkungen sich aufheben und das Arbeitswerkzeug in
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-AT-
• τ·
Ruhestellung eine horizontale und niedrige Lage einnimmt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher
beschrieben. Es zeigen ι
Figur 1, die Draufsicht auf eine Stopfmaschine der Art wie sie in der DOS 21 57 712.8 beschrieben ist ;
Figur 1, die Draufsicht auf eine Stopfmaschine der Art wie sie in der DOS 21 57 712.8 beschrieben ist ;
Figuren la, Ib und Ic, verschiedene Stellungen
des Stopfmaschinenkorpers gemäss der Anlage nach Figur
aus einer Richtung senkrecht zur Abstichrinne gesehen ; Figur 2,eine Ansicht der Stopfmaschine in Arbeitsstellung
;
Figur 3, eine Ansicht der Stopfmaschine in Ruhestellung ;
Figur 4, eine vorteilhafte Anordnung des Stopfmaschinenkörpers in bezug auf seinen Tragarm ;
Figur 5, verschiedene Bahnkurven , wie sie von bekannten Stopfmaschinen , bzw. der erfindungsgemässen,
beschrieben werden, aus einer Richtung senkrecht zur Achse des Abstichloches gesehen ;
Figur 6, analoge Bahnkurven entsprechend Figur 5/ jedoch in einer Richtung parallel zur Abstichlochachse
gesehen.
Gleiche Teile sind in den verschiedenen Figuren mit den gleichen Referenzzahlen versehen.
Die nunmehr folgende Beschreibung bezieht sich einfachheitshalber auf eine Stopfmaschine. Selbstverständlich
kann die Erfindung auch bei einer Bohrmaschine Anwendung finden ; man braucht sich dafür nur die Stopfmaschine durch
eine Bohrmaschine ersetzt zu denken.
Figur 1 zeigt, in Vollinien, eine Stopfmaschine in Arbeitsstellung. Diese Maschine besteht im wesentlichen
aus einem Stopfmaschinenkörper 8, einem Ausleger 10 bestehend aus einem Tragarm 12 und einer Führungsstange 14,
einem in Richtung zum Ofen ( schematisch mit der Referenz bezeichnet ) hin geneigtem Hauptschwenklager 16, und einem
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Hydraulikzylinder , welcher über einen ü-förmigen Bügel 18 mit dem Arm 12 in Wirkverbindung steht. Diese
ganze Baugruppe ist auf einem Betonsockel 24 montiert. Die Anordnung ist identisch mit derjenigen nach der DOS
21 57 712.8 und es kann deshalb auf letztere zurückgegriffen werden, um Einzelheiten über Aufbau und Punktionsweise einer
solchen Stopfmaschine in Erfahrung zu bringen.
Im Ausführungsbeispiel· nach Figur 1 wird der Stopfmaschinenkörper 8 um einen Winkel von 180 zwischen
seiner Arbeitsstellung und einer in Strichlinien dargestellten Ruhestellung geschwenkt. Der Ausleger 10 besteht aus einer
Art pseudo-Parallelogrammgestänge, dessen Konfiguration sich beim Schwenken des Tragarms 12 um das geneigte Hauptschwenklager
16 ständig ändert.
Der Stopfmaschinenkörper 8 ist mittels einer Gabel und eines Schwenklagers 26, welches in der Folge als Zusatzschwenklager
bezeichnet wird, am Tragarm 12 aufgehängt. In der Bauart nach Figur 1 ist die Achse des Zusatzschwenklagers
26 parallel zu derjenigen des Hauptschwenklagers 16.
Beim Schwenken des Tragarms 12 um das HauptschwenkTager 16
führt der Stopfmaschinenkörper 8 unter der Wirkung der Führungsstange 14 eine zusätzliche Schwenkung um sein
Zusatzschwenklager 26 aus. Aufgrund hiervon beschreiben die beiden Extremitäten des Stopfmaschinenkorpers Bahnkurven
( durch A und B dargestellt ), welche nicht kreisförmig sind ; ihre besondere Form wird durch die Länge der
Führungsstange 14 bestimmt. Diese Länge kann übrigens
adjustiert v/erden zwecks Wahl der optimalen Bewegungsbahn, insbesondere um der vom Mundstück des Stopfmaschinenkorpers
beschriebenen Bahn B eine optimale Form in der Verlängerung der Achse des schematisch mit 30 bezeichneten Abstichloches
zu geben.
Damit der Stopfmaschinenkörper 8 in Arbeitsstellung in der Verlängerung der Abstichlochachse liegt, wird das
Hauptschwenklager 16 in Richtung auf den Ofen 22 hin um
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-sr--
einen Winkel geneigt, welcher gleich dem Neigungswinkel des Abstichloches 30 ist. Aufgrund hiervon bestreichen der
Stopfmaschinenkörper und der Tragarm 12 beim Schwenken aus der Ruhestellung in die Arbeitsstellung/ und umgekehrt,
eine geneigte, durch die Verlängerung der Achse des Abstichloches 30 hindurchgehende und senkrecht zur Längsachse des
Hauptschwenklagers 16 liegende Ebene. Die Längsachse des Stopfmaschinenkörpers 8 bleibt ständig in dieser geneigten
Ebene, sodass dieser Stopfmaschinenkörper in Ruhestellung ( Figur la ) eine starke Schräglage einnimmt und
der Zugang zum Maschinenmundstück , welqhes sich je nach Länge der Maschine auf über 2 Meter Höhe über dem mit 32
bezeichneten Abstichboden befinden kann, sehr erschwert wird.
Die Figur Ic zeigt eine Zwischenstellung des Stopfmaschinenkörpers entsprechend der Lage, wie sie in
Figur 1 schematisch mit breiten Strich-Doppelpunktlinien dargestellt ist. Wie aus den Figuren Ib und Ic hervorgeht,
erreicht der Stopfmaschinenkörper aufgrund dieser Schwenkebenenneigung schnell eine beträchtliche Höhe über
dem Fussboden der Abstichhalle und kann damit ein Hindernis werden für die Träger oder den Boden der in diesen Figuren
nicht dargestellten Arbeitsbühne.
Figur 2 zeigt den Körper 8 einer Stopfmaschine in Arbeitsstellung. Bei dieser Anordnung ist die durch den
Winkel oC dargestellte Neigung der Achse a des ( nicht
sichtbaren ) Hauptschwenklagers 16 in bezug zur Vertikalen ν kleiner als die Neigung der Achse des Abstichloches 30 in
bezug zur Horizontalen. Jedoch ist bei diesem Ausgestaltungsbeispiel die Achse b des Zusatzschwenklagers 26 um einen
Winkel /3 in bezug zur Achse a des Hauptschwenklagers
geneigt. Diese beiden Neigungen des Hauptschwenklagers 16, bzw. des Zusatzschwenklagers 26 zeigen nach der gleichen Seite,
sodass die Winkel o£ und ß sich addieren. Folglich ist
der Neigungswinkel V der Achse b des Zusatzschwenklagers
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in bezug zur Vertikalen ν gleich der Summe der Winkel ch
und ß , wobei letztere vorzugsweise so gewählt werden, dass der Winkel X gleich der Neigung der Achse des Abstichloches
30 in bezug zur Horizontalen ist. Dies bedeutet also, dass der Stopfmaschinenkörper δ in Arbeitsstellung
die gleiche Neigung in bezug zur Horizontalen einnehmen kann wie nach der Bauart gemäss Figur I7 bzw. Ib, ohne dass
deshalb die Achse des Hauptschwenklagers 16 um den gleichen grossen Betrag in Richtung auf den Ofen zu geneigt zu
werden braucht.
Hieraus ergibt sich der Vorteil, dass die vom
Tragarm 12 bestrichene Ebene nur um einen Winkel oO in bezug
zur Horizontalen geneigt ist, ihre Neigung also weniger steil ist. Andererseits bestreicht der Stopfmaschinenkörper
8 bei der Schwenkbewegung des Arms 12 eine Nebenebene , welche um einen Winkel {$ in bezug zu der vom Tragarm
12 bestrichenen Hauptebene geneigt ist. Dies bedeutet, dass der Stopfmaschinenkörper 8 bei seiner Lageveränderung
zwischen Arbeits-und Ruhestellung, und umgekehrt, eine recht komplizierte Bewegung beschreibt, zusammengesetzt
aus einer Drehung des Tragarms 12 um die Achse a des Hauptschwenklagers 16 und aus einer Drehung um die Achse b seines
eigenen Hauptschwenklagers 26.
In der in Figur 3 gezeigten Ruhestellung der Stopfmaschine sind die Neigungen des Hauptschwenklagers 16 und
des Zusatzschwenklagers 26 entgegengesetzt gerichtet, sodass der Gesamtwinkel gleich der Differenz zwischen den
Winkeln cL und /3 ist. Im Sonderfall der gleichen Grosse
der Winkel Ui und /3 , wie dies in Figur 3 der Fall ist,
ist der Winkel Y null und die Achse ν des Zusatzschwenklagers 26 vertikal, sodass der Stopfmaschinenkörper 8 eine
horizontale Lage einnimmt. Selbstverständlich müssen die Winkel cL und /3 nicht unbedingt gleich gross sein, einzige
Bedingung ist nur, dass ihre Summe, das heisst der Winkel "2Γ
in Arbeitsstellung der Maschine etwa der Neigung des
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Abstichloches entspricht. Ist diese Bedingung erfüllt, können diese beiden Winkel willkürlich gewählt werden zwecks
Erzielung der optimalen Bewegungsbahn der Stopfmaschine zwischen ihrer Ruhe-und ihrer Arbeitsstellung.
Was die Neigung des Zusatzschwenklagers 26 anbelangt, so kann dieselbe in der Weise gewählt werden, dass in
Arbeitsstellung der Stopfmaschine die Lagerachse b in einer vertikalen, durch die Achse des Abstichloches 30 durchgehenden
Ebene liegt. In diesem Falle wird man von einer Neigung des Hauptschwenklagers 26 in einer einzigen Richtung
sprechen. Es ist jedoch möglich, und je nach den örtlichen Verhältnissen unter Umständen sehr vorteilhaft, das Zusatzschwenklager
26 in einer zweiten Richtung , wie dies in
Figur 4 dargestellt ist, zu neigen. Diese Figur 4 ist, in vergrössertem Massstab, eine Ansicht in Richtung der
Längsachse des Stopfmaschinenkörpers 8 mit der Befestigung dieses letzteren am Tragarm 12 mittels einer Gabel 28 und
des Zusatzschwenklagers 26. In dieser Figur ist die Achse b des Zusatzschwenklagers 26 um einen Winkel 1^f in einer zur
Längsachse des Stopfmaschinenkörpers 8 senkrechten Ebene geneigt. Diese Neigung kann, je nach den Verhältnissen,
die Richtung gemäss Figur 4 haben oder aber, in bezug zur Vertikalen v, eine hierzu entgegengesetzte Richtung.
Ein Vergleich der Figuren 4 und 2 verdeutlicht, dass in Arbeitsstellung der Stopfmaschine die Längsachse b des
ZusatzSchwenklagers 26 in Figur 2 jetzt nicht mehr parallel zur Zeichenebene verläuft, sondern schief
dazu.
Die durch die Neigungen des Zusatzschwenklagers 26 erzielten Vorteile gehen deutlich aus den in den
Figuren 5 und 6 dargestellten Kurven hervor. In diesen Figuren ist auch eine besonders breite, wie es der gegenwärtigen
Tendenz entspricht, Arbeitsplattform 34 dargestellt. Eine solche Arbeitsplattform oder -bühne kann bis zu
8 Meter breit sein, während ihre Höhe über dem Fussboden
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■ ν
der Abstichhalle selten 2,5 Meter übersteigt. Die verschiedenen, in diesen Figuren 5 und 6 dargestellten
Kurven beziehen sich auf eine Neigung des Stopfmaschinenkörpers von 15 in bezug zur Horizontalen in seiner Arbeitsstellung.
Die Kurve B entspricht der Kurve B aus Figur 1 und gibt die Bewegungsbahn des Stopfmaschinenmundstücks in einer
herkömmlichen Anlage wieder, das heisst in einer solchen, bei welcher das Hauptschwenklager um einen Winkel von 15
geneigt ist entsprechend dem Neigungswinkel des Stopfmaschinenkörpers in Arbeitsstellung. Die Kurve C bezieht sich
ebenfalls auf eine herkömmliche Anlage nach Figur 1 und verdeutlicht die minimale Höhe, welche zum Schwenken
der Stopfmaschine zwischen ihrer Arbeits-und ihrer Ruhestellung notwendig ist und welche sich aus der Bewegungsbahn
des höchsten Punktes des Stopfmaschinenkörpers ergibt. Wie aus den Figuren 5 und 6 deutlich hervorgeht, durchstösst
die Kurve C die Arbeitsbühne 34 deutlich, sodass bei einer solchen Anlage die Arbeitsbühne nicht so breit sein kann oder
aber in diesem Bereich unterbrochen werden muss.
Die Kurve D entspricht der Kurve B und wurde Punkt für Punkt für die vorgeschlagene Stopfmaschine berechnet,
wobei die Achse des Hauptschwenklagers um einen Winkel «»6 von 7,5 in einer senkrechten, zur Abstichrinne parallelen
Ebene in Richtung zum Ofen hin geneigt ist und das Zusatzschwenklager um einen Winkel β von 7,5 - wie in den Figuren
2 und 3 - in nur einer Richtung. Diese Kurve bringt den Stopfmaschinenkörper bei Arbeitsstellung in die gleiche
Schräglage wie vorher, da die Summe der Winkel oL und 3
gleich TT ist, jedoch ist, wie deutlich aus Figur 5 hervorgeht,
das Gefälle der Kurve D viel kleiner als dasjenige der Kurve B, sodass die Bewegungsbahn des Stopfmaschinenkörpers
gänzlich unterhalb der Arbeitsbühne 34 verläuft. Die Kurven E und F entsprechen den Kurven B und C
und wurden Punkt für Punkt für eine Stopfmaschine berechnet,
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bei welcher der Winkel oC sowie ebenfalls der Winkel/3 =
7,5 betragen und der Winkel *~f gemäss Figur 4 = 10
In Figur 5 ist ein Stopfmaschinenkörper punktiert dargestellt, welcher mittels einer Anlage mit diesen Daten
geschwenkt wird, und zwar hier in der Lage, bei welcher er annähernd die grösste Höhe über dem Fussboden 32 der
Abstichhalle einnimmt. In den beiden Figuren verläuft die Kurve F deutlich unterhalb der Plattform 34, sodass
also die Schwenkbewegung des Stopfmaschinenkörpers von
letzterer nicht behindert wird, und umgekehrt.
Die Neigung des Zusatzschwenklagers in einer zweiten. Richtung gemäss Figur 4 ergibt einen weiteren
Vorteil gegenüber der Neigung in nur einer Richtung entsprechend dem Verlauf der Kurve D. Die sich aufgrund
der Neigung in einer zweiten Richtung ergebende Kurve E verläuft in der Nähe des Abstichloches 30 steiler und
verbleibt langer in Richtung der Achse dieses letzteren. Aufgrund dieses Umstandes besteht keine Gefahr, dass das
Mundstück der Stopfmaschine gegen die seitlichen Wälle und 40 der Abstichrinne 36 beim Einfahren in und beim
Zurückfahren aus der Arbeitsstellung anstösst. Eine günstige Folge des steileren Anstiegs der Kurve E ( siehe
insbesondere Figur 6 ) verglichen mit demjenigen der Kurve D, ist auch die leichtere Realisierbarkeit der Anordnung gemäss
der vorerwähnten Luxemburger Patentanmeldung Nr. 78 209, nach welcher der Stopfmaschinenkörper über die Bohrmaschine
hinweg geschwenkt wird. Nach dem Erreichen ihres höchsten Punktes verläuft die Kurve E annähernd horizontal unterhalb
der Arbeitsbühne 34, um schliesslich gegen Ende der Bewegung schnell abzufallen entsprechend einer tiefen Lage des
Stopfmaschinenkörpers in seiner Ruhestellung.
Wie schon weiter oben bemerkt wurde, kann die Neigung des Zusatzschwenklagers ebenfalls bei einer Bohrmaschine
vorgesehen werden, besonders wenn diese , wie in der soeben genannten Patentanmeldung, mit einer Stopfmaschine
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-γ-
kombiniert ist. Durch die nunmehr mögliche horizontale und niedrige Rühestellungslage wird das Hinüberführen der
Stopfmaschine über die Bohrmaschine erleichtert und gleichzeitig, aufgrund des soeben beschriebenen Verlaufes der
' Bewegungsbahnen,die Möglichkeit geschaffen, ebenfalls die
Bohrmaschine in Arbeitsstellung zu bringen und daraus zurück zu führen ohne dass hierbei das Risiko besteht, gegen die
Seitenwälle der Abstichrinne anzustossen bei gleichzeitiger Wahrung des gewählten Bohrwinkels.
Durch die richtige Wahl der Winkel cL , β und
eventuell ^f ermöglicht die Erfindung es also, das Arbeitswerkzeug
einer Stopf-oder einer Bohrmaschine entlang einer Idealkurve zu verlagern, welche in Abhängigkeit der vorhandenen
Hindernisse gewählt werden kann. Es muss als besonderes Verdienst der Erfindung angesehen werden, dass
ihre Durchführung gegenüber den bekannten Anlagen keinerlei erhöhten technischen Aufwand bedingt, da es genügt, dem
Zusatzschwenklager einfach eine bestimmte Neigung zu geben anstatt es parallel zum Hauptschwenklager anzuordnen.
Mit den gleichen Anlagekosten wie bisher wird demnach eine Reihe von interessanten Vorteilen erzielt.
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Leerseite
Claims (4)
1. Führungs-und Positioniermechanismus für das Arbeitswerkzeug von Stichlochbohr-oder Stichlochstopfmaschinen an
Schachtöfen,begreifend ein geneigtes Hauptschwenklager,
einen Ausleger, bestehend aus einem schwenkbar am geneigten Hauptschwenklager gelagerten Tragarm, dessen freie Extremität
mittels eines zwischengeschalteten Zusatzschwenklagers das Arbeitswerkzeug trägt, sowie aus einer,zwischen dem Arbeitswerkzeug
und einem in der Nähe des Hauptschwenklagers gelegenen Festpunkt montierten Führungsstange , und einen
Betätigungsmechanismus zum Schwenken des Arbeitswerkzeugs und des Tragarms um das Hauptschwenklager zwischen einer
Ruhe-und einer Arbeitsstellung, und umgekehrt, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsachse(b)des Zusatzschwenklagers
(26) schräg steht in bezug zur Längsachse (a)des Hauptschwenklagers
(16) .
2. Mechanismus nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsachse(b)des Zusatzschwenklagers (26) in
.Arbeitsstellung des Arbeitswerkzeugs (8) in einer vertikalen, durch die Achse des Abstichloches (30) hindurchgehenden
Ebene geneigt ist.
3. Mechanismus nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Summe der Neigungswinkel des
Hauptschwenklagers (16) und des Zusatzschwenklagers (26) gleich ist der Neigung des Abstichloches (30) in bezug
zur Horizontalen.
4. Mechanismus nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch
gekennzeichnet, dass ausser ihrer Neigung in einer vertikalen,
durch die Achse des Abstichloches (30) hindurchgehenden Ebene, die Längsachse (b)des Zusatzschwenklagers (26)
zusätzlich in einer senkrecht zur Längsachse des Arbeitswerkzeugs (8) stehenden Ebene geneigt ist.
909826/0579
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| D2 | Grant after examination | ||
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