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Transportables Haus
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Die Erfindung betrifft ein in Teilen transportlbles Haus mit einer
Teilbreite, die im wesentlichen der Breite von Straßenfahrzeugen entspricht, um
diesen Hausteil containerartig zu transportieren.
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Es ist bekannt, Häuser dadurch transportfähig zu machen, daß das Haus
so unterteilt wird, daß die Teile eine Breite besitzen, die im wesentlichen der
Breite eines Containers entspricht und daß diese Haust eile dann dementspr-echend
transportiert werden.
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Die Breite, die für den Straßentransport zulässig ist, darf 2,50 m
nicht überschreiten, was bedeutet, daß das Haus in Teile mit dieser Breite unterteilt
werden muß.
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Durch diese Unterteilung ergeben sich verschiedene Nachteile.
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Durch das Unterteilen wird zunächst die Stabilität des Bauwerkes stark
reduziert und es ist notwendig,für für den Transport Versteifungen einzubauen, die
nur für den Transport nützbar, anschließend aber verloren sind. Diese Versteifungen
können deshalb nicht wiederholt benützt werden, weil die Versteifungen neben dem
Tansport auf dem Straßenfahrzeug auch für den Abladevorgang notwendig sind, also
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Haus auf seinem Fundament steht.
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Durch die Unterteilung des Hauses in Teile der vorgenannten Breite
ergibt sich ferner eine Vielzahl von Fugen, die an der Baustelle geschlossen werden
müssen. Es entsteht hierdurch ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, der sich picht ergeben
würde, wenn das Haus an der Baustelle aus vorgefertigten Teilen aufgebaut würde.
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Den Vorteilen eines derartigen transportablen Hauses, die im wesentlichen
darin bestehen, daß ein Großteil des Arbeitsaufwandes in die Werkstätte verlegt
wird, stehen somit beträchtliche Nachteile gegenüber.
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Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein in Teilen transportables
Haus zu schaffen, bei dem ein containerartig transportierbarer Hausteil vorgesehen
ist, der für den Transport keinen besonderen Rahmen erfordert, der entweder verloren
wäre oder nur durch umfangreiche, zusätzliche Arbeiten wiedergewonnen werden könnte.
Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, die Anordnung derart zu treffen,
daß durch die unvermeidbare Unterteilung des Hauses in Einzelteile nur ein möglichst
geringer zus4tzlicher Aufwand entsteht bzw. der Aufwand durch Einsparungen an anderen
Stellen wieder ausgeglichen werden kann.
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Die Erfindung geht aus von einem in Teilen transportierbaren Haus
der eingangs beschriebenen Art und schlägt vor, daß der übrige Fußboden gelenkig
an den Hausteil angesetzt und in Transportstellung hochgeklappt ist.
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Der Fußboden, der für das in Teilen transportierbare Haus notwendig
ist, besteht in der Regel aus einem System von Balken, die rahmenartig verbunden
sind und die insbesondere durch die Fußbodenbretter oder andere plattenartige Fußbodenelemente
eine vergleichsweise große Steifigkeit in der Bodenebene aufweisen. Wenn nun dieser
Fußboden bzw. ein Teil davon gelenkig mit dem containerartigen Hausteil verbunden
wird, kann dieser Fußboden hochgeklappt werden, wodurch dieser Fußboden für den
Transport eine wichtige Aufgabe erfüllt.
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Dieser Fußbodenteil deckt einerseits den containerartigen Hausteil
auf dieser Innenseite ab. Der Fußbodenteil versteift und unterstützt den Fußboden
bzw. den Rahmen im unteren Teil des containerartigen Hausteils. Der Fußboden des
übrigen Hauses übernimmt somit die Versteifungsfunktion und es ist unnötig für den
Transport die vorher beschriebenen zusätzlichen Versteifungselemente anzubringen.
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Das transportable Haus gemäß der Erfindung kann mit diesem containerartigen
Hausteil transportiert werden und auf das an der Baustelle vorhandene Fundament
aufgesetzt werden.
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Ist diese Stelle erreicl,t, ist der hochgeklappte Fußbodenteil zur
Unterstützung des containerartigen Hausteils nicht mehr notwendig und kann herabgeklappt
werden. Von weiterem Vorteil ist dabei, daß dieser Fußbodenteil ohne besondere Maßnahmen
sofort in diejenige Lage kommt, die für die Errichtung des Hauses notwendig ist.
Justierarbeiten und Nivellierungsarbeiten können entfallen. Bei entsprechender Anordnung
der Fundamente, insbesondere an den Gelenkstellen, kann dieser abgeklappte Fußboden
sofort begangen werden und das Errichten des Hauses kann ohne weitere Verzögerung
vorgenommen werden.
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Selbstverständlich werden in dem Fußboden die entsprechenden Anschlußstellen
für die übrigen Hausteile vorgesehen werden, wie dies an sich bei Häusern, die aus
einzelnen Teilen aufgebaut werden, bekannt ist.
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Ist der übrige Fußboden außerhalb des transportierbaren Hausteils
ausreichend groß, empfiehlt es sich, diesen Fußboden noch durch Gelenke zu unterteilen,
so daß die Einzelteile des Fußbodens jeweils an den containerartigen Hausteil anlegbar
sind. Dabei sind verschiedene Bauweisen möglich, die eine unterschiedliche Funktion
besitzen.
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Beispielsweise können mindestens zwei Fußbodenteile durch Faltung
aufeinanderlegbar sein, so daß beim Transport auf einer Seite des containerartigen
Hausteils mehrere Fußbodenlagen nebeneinander angeordnet sind. Es ist klar, daß
hierdurch die bereits erwähnte Versteifungswirkung gesteigert werden kann.
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Die Anordnung kann auch so getroffen sein, daß die falt- bzw.
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klappbaren Fußbodenteile den containerartigen Hausteil auch von oben
abdecken, was insbesondere dann von Bedeutung ist, wenn der containerartige Hausteil
ohne Decke oder ohne Dach konstruiert ist. Auf diese Weise bildet der hochgeklappte
Fußboden wåhrend des Transportes eine Art Obergurt.
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Bei einer Variante können die klappbaren Fußbodenteile den containerartigen
Hausteil von mehr als einer Seite seitlich abdecken. Dies kann beispielsweise dadurch
erreicht werden, daß der containerartige Hausteil im wesentlichen die Hausmitte
bildet, so daß die Fußbodenteile von beiden Seiten annähernd symmetrisch herangeklpappt
werden. Es ist aber auch möglich, den übrigen Fußboden beispielsweise in drei Teine
zu teilen, von denen der äußerste Teil um das Haus herum auf die andere Seite geklappt
wird.
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FUr die Gelenke des Fußbodens schlägt die Erfindung Bolzengelenke
vor, die zwei nebeneinanderliegende Balkenenden verbinden und dabei insbesondere
der Gelenkbereich nach der Montage mittels eines einsetzbaren Streifens abgedeckt
ist.
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Abgesehen von den Randbalken ist es nicht notwendig, die Fußbodenbalken
am aelenk auszuklinken. Dies vereinfacht die Bauweise und verringert den zusktzlichen,
fttr den Transport notwendigen Aufwand. Insbesondere wird hierdurch eine stabile
Verbindung zwischen dem hochklappbaren Fußbodenteil und dem containerartigen Hausteil
erhalten.
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Ein anderes Gelenk kann nach einem weiteren erfindungsgemäßen Vorschlag
durch verformbare Blechstreifen gebildet sein. Der Blechstreifen wird in der Ebene
des Fußbodens einfach auf die Ober- oder Unterseite der Balken genagelt, je nachdem,
welche Faltrichtung vorgesehen ist. Der Blechstreifen ergibt einen guten Zusammenhalt
der einzelnen, durch das Gelenk aneinandergeschlossenen Teile, der sich über die.
ganze Länge des Gelenkes erstreckt. Die beiden Biegevorgänge, die vorgesehen sind,
läßt der Blechstreifen ohne Beschädigungen zu.
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In der Zeichnung sind einige Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch
dargestellt. Es zeigen: Fig.1 eine Draufsicht auf einen containerartigen Hausteil
in der Transportstellung, für ein Haus gemäß der Erfindung, Fig.2 eine Ansicht zum
Ausführungsbeispiel nach der Fig.l, Fig.3 und Fig.4 zwei verschiedene Stellungen
von zwei Fußbodenteilen, die durch ein Gelenk verbunden sind, Fig.5 eine andere
Ansicht &um Ausführungsbeispiel nach der Fig.3, Fig.6 eine Draufsicht auf eine
Einzelheit der Erfindung, Fig.7 und Fig.8 zwei verschiedene Stellungen eines G.-lenken
£r das Haus gemäß der Erfindung 4
Fig.9 und Fig. 10 eine andere
Variante eines Gelenkes und Fig. 11 bis Fig. 17 verschiedene Varianten und Einzelheiten
gemäß der Erfindung, jeweils in einer Ansicht und einer darunter angeordneten schematischen
Darstellung in einem anderen Maßstab.
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Der containerartige Hausteil 2, wie dieser insbesondere in der Fig.1
dargestellt ist, umfaßt beispielsweise ein Treppenhaus 11, eine fertig montierte
Küche 14, ein vollständiges Badezimmer 15, sowie ein weiteres Zimmer 16 mit Einbauschränken
17. Der Fußboden 1 ist durch das Gelenk 4 mit dem containerartigen Hausteil 2 verbunden
und selbst wiederum durch das Gelenk 3 in zwei Teile 5 unterteilt. Auf diese Weise
wird auf der der Außenwand 18 des Hausteiles 2 gegenüberliegenden Seite eine Versteifung
und ein Verschluß erhalten. Der Hausteil kann, wie in der Darstellung der Fig.1
und 2, ohne Decke oder Dach sein. Diese Bauteile werden dann an der Baustelle in
üblicher Weise aufgebaut. Es kann aber auch die entsprechende Decke oder auch das
Dach Teil des Hausteiles sein.
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Es ist klar, daß durch die hochgeklappten Fußbodenteile 5 die Breite
des Hausteiles 2 gegenüber der-maximal zulässigen Straßenbreite verringert werden
muß. Diese Verringerung ist jedoch nur gering und fällt, da die Vormontage voll
ausgenützt werden kann, nicht ins Gewicht.
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Fig.3 zeigt in perspektivischer Darstellung, wie zwei Fußbodenteile
19 und 20 durch ein Bolzengelenk 6 miteinander verbunden sind. Die einzelnen Balkenenden
7 und 8 liegen
nebeneinander. Der Bolzen 6 kann eine Schraube sein,
die nur zwei Balken verbindet. Das Bolzengelenk kann sich aber auch über eine Mehrzahl
von Balken erstrecken.
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Das Gelenk beim Ausführungsbeispiel nach den Fig.3 bis 5 ist so ausgebildet,
daß es nur eine rechtwinklige Heranklappung des Teiles 19 zum Teil 20 erlaubt. Ein
solches Bolzengelenk kann beispielsweise Anwendung finden beim Anschluß des Fußbodens
1 an den Hausteil. Der Fußbodenteil 20 wäre dann dem Hausteil 2 zuzurechnen. Das
gezeigte Bolzengelenk kann aber auch noch für andere Varianten der Erfindung, die
nachstehend näher beschrieben werden; Verwendung finden.
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In der montierten Stellung, die in der Fig.3 und in der Fig.5 dargestellt
ist, dient der Streifen 9 zur Abdeckung der Gelenkstelle.
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Die Fußbodenteile 19 und 20, aber auch die anderen Fußbodenteile gemäß
der Erfindung, sind vollständig, sie umfassen also eine Isolierschicht 2L, eine
untere Abdeckung 24 und eine begehbare Fußbodenplatte 23. Die Fußbodenbalken, deren
Enden mit 7 und 8 bezeichnet sind, liegen zweckmäßigerweise direkt auf dem jeweiligen
Fundament auf, das dem Haus anzupassen ist.
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Die Fig. 7 bis 10 zeigen die Ausbildung einer Gelenkstelle mittels
eines Blechstreifens 10. Dieser Blechstreifen kann entweder, wie im Ausführungsbeispiel
nach den Fig.7 und 8 direkt unter der begehbaren Fußbodenplatte 23 angeordnet sein
oder der Blechstreifen ist auf der Unterseite des Fußbodens angeordnet, wie im Ausführungsbeispiel"
nach den Fig.9 und 10.
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Bei der Variante nach den Fig.7 und 8 erlaubt der Blechstreifen
eine
Abwinklung der benachbarten Fußbodenteile 25 und 26 um einen rechten Winkel. In
der Gebrauchsstellung entsteht ein Spalt 27, der durch eine abdeckende Leiste 28
verschließbar ist.
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Bei der Variante nach den Fig.9 und 10 erlaubt der Blechstreifen 10
auch eine Umklappung um 1800, wie diese für das Anwendungsbeispiel des Gelenkes
3 nach den Fig.1 und 2 notwendig ist.
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Die Fußbodenplatten 23 sind beim Ausführungsbeispiel nach den Fig.
9 und 10 gegenüber der Gelenkachse verschoben, so daß ein dichter Verschluß des
Spaltes erhalten wird.
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Fig. 11 zeigt in einer vereinfachten Ansicht und in einer schematischen
Darstellung eine erfindungsgemäße Variante, die im wesentlichen derjenigen der Fig.1
und Fig.2 entspricht. Der containerartige Hausteil 2 besitzt eine Außenwand 18 und
die hochklappbaren Fußbodenteile 5 verstärken und stabilisieren die gegenüberliegende
Seite. Die Stirnwände, die bei der Variante nach der Fig.2 Teil des Hausteiles 2
sind, sind bei der Variante nach der Fig. 11 weggelassen, so daß auch größere Häuser
gemäß der Erfindung erstellt werden können.
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Bei der Variante nach der Fig.12 befinden sich zu beiden Seiten des
containerartigen Hausteiles 12, das beispielsweise mit einer Decke 29 versehen ist,
abklappbare Fußböden mit Fußbodenteilen 5, die jeweils durch die Gelenke 3 unterteilt
sind.
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Fig. 13 zeigt, daß auch größere Fußböden 1 durch weitere Gelenke 13
unterteilt werden können, wenn es um die Errichtung größerer Hauseinheiten geht
Bei der Variante nach der Fig.14 werden' die Fußbodenteile 30 dazu benützt, den
Hausteil 12 auch noch von oben bzw. von der gegenüberliegenden Seite, also außerhalb
der Außenwand18 zu unterstützen. Die Variante nach der Fig. 14 kann auch brauchbar
sein,
wenn es um die Aussteifung eines Hausteils geht, der keinerlei Außenwände aufweist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach der Fig. 15 ist vorgesehen, daß der
Fußboden dazu benützt wird, einerseits eine Abdeckung des Hausteiles 2 während des
Transportes zu ergeben, andererseits aber auch einen Obergurt zum Zwecke der Versteifung
während des Transportes zu bilden.
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Fig. 16 zeigt, daß die Fußbodenteile auch an mehr als zwei Seiten
des Hausteiles 22 herangeklappt werden können, welche Variante für Sonderzwecke
von Vorteil sein kann.
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Die Fig.7 zeigt eine Variante einer Gelenkausbildung und zwar ist
ein Doppelgelenk vorgesehen, das die Balken 32 des einen Fußbodenteils mit den Balken
33 des benachbarten Fußbodenteils verbindet. Es werden kurze.Zwischenbalken 34 benützt
und die einzelnen Balken 32, 34 und 33 je durch Bolzengelenke 6 verbunden. Auf diese
Weise wird es möglich, auch bei Verwendung von Bolzengelenken den einen Fußbodenteil
um 1800 auf den anderen Fußbodenteil heranzuklappen, wie dies beispielsweise bei
dem Fußbodenteil 5 gemäß Fig.1 und 2 der Fall ist.
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In der Zeichnung sind diejenigen Bauteile, die das erfindungsgemäße
Haus vervollständigen, nicht näher dargestellt. Dies wären die Fundamente einerseits
für den containerartigen Hausteil und andererseits insbesondere für die klappbaren
Fußbodenteile. Auch de Verbindungselemente des Fußbodens mit den einzelnen Wänden
usw. sind nicht näher dargestellt und besitzen eine an sich bekannte Gestalt, wie
diese bei aus Teilen gefertigten Häusern bekannt ist.
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L e e r s e i t e