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DE2731080C2 - - Google Patents

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DE2731080C2
DE2731080C2 DE2731080A DE2731080A DE2731080C2 DE 2731080 C2 DE2731080 C2 DE 2731080C2 DE 2731080 A DE2731080 A DE 2731080A DE 2731080 A DE2731080 A DE 2731080A DE 2731080 C2 DE2731080 C2 DE 2731080C2
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DE
Germany
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antistatic agent
fabric softening
layer
container
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DE2731080A
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Emiel M. Haacht Be Demessemaekers
Hans Joachim 6522 Osthofen De Pracht
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Procter and Gamble Co
Original Assignee
Procter and Gamble Co
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    • C11DDETERGENT COMPOSITIONS; USE OF SINGLE SUBSTANCES AS DETERGENTS; SOAP OR SOAP-MAKING; RESIN SOAPS; RECOVERY OF GLYCEROL
    • C11D17/00Detergent materials or soaps characterised by their shape or physical properties
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • D06F39/02Devices for adding soap or other washing agents
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Description

Die Erfindung betrifft einen Konditionierkörper, der zusammen mit zu behandelnden Textilien in die Trommel einer Wäschebehandlungsmaschine gegeben werden kann, bestehend aus einem geschlossenen, biegbaren Behälter und einer wirksamen Menge eines Gewebeweichmacher-/Antistatikmittels, das freisetzbar innerhalb des Behälters eingeschlossen ist.
Das Konditionieren von Textilien in automatischen Wäschetrocknern setzt sich immer mehr durch gegenüber dem Konditionieren während des Spülgangs beim Waschprozeß. Bei der Behandlung im Trockner können Stoffe verwendet werden, die nicht mit Detergentien, die als Pulver beim Waschgang zugesetzt werden, verträglich sind.
Ein Konditionierkörper nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus dem DE-GM 72 30 267 bekannt. Konditionierkörper dieser Art können zusammen mit feuchter Wäsche in einem Trommeltrockner umgewälzt werden und geben bei der Betriebstemperatur des Trockners Weichmacher- und Antistatikmittel ab, die auf die Wäsche aufziehen.
Es wurde schon lange die Verwendung von Wäscheausrüstungsmitteln in Waschmitteln oder anderen Mitteln angestrebt, die zur Verwendung zu Beginn des Waschgangs bestimmt sind. Jedoch wiesen derartige Versuche, nur einen mäßigen Erfolg wegen der Unverträglichkeit der aktiven Substanzen mit den Detergentien oder wegen des nichtausreichenden Aufziehens der aktiven Substanzen auf die behandelte Wäsche auf. Die Weichmach- und Antistatikwirkung derartiger bekannter Mittel ist geringer als die Wirkung, die mit Mitteln erhalten wird, die dem Spülgang oder Trocknungsgang zugesetzt wurden. Granulatförmige Waschmittel mit Gewebeausrüstungsprodukten sind in den US-PSn 38 62 058 und 38 61 870 beschrieben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Konditionierkörper der eingangs genannten Art so auszubilden, daß er mit der Wäsche auch zu Beginn eines Waschprozesses in die Waschmaschine gegeben werden kann, ohne daß eine Verringerung seiner Wirkung in Kauf genommen werden muß.
Diese Aufgabe wird gemäß dem geltenden Anspruch 1 dadurch gelöst, daß mindestens eine Wand des Behälters aus zwei Schichten besteht, die zusammen eine Luftdurchlässigkeit zwischen 6100 und 11900 cm³/m² min haben.
Behälter
Der geschlossene, biegbare Behälter, der das Gewebeweichmach-/Antistatikmittel freisetzbar enthält, hat mindestens eine poröse Wand, die aus 2 Schichten besteht und eine Luftdurchlässigkeit zwischen 6100 und 11 900 cm³/m² min hat. Die Luftdurchlässigkeit wird nach der ASTM-Methode D 737-69 mit dem Titel "Standard Method of Test for Air Permeability of Textile Fabrics" gemessen. Da der Behälter in automatischen Waschmaschinen und automatischen Wäschetrocknern verwendet werden soll, muß er aus hitzebeständigem und wasserunlöslichem Material bestehen.
Bei einem bevorzugten Behälter ist eine Schicht der porösen Wand aus elastischem offenzelligem Schaum oder aus elastischem Vlies.
Diese erste Schicht dient zur Aufrechterhaltung der Form der Behälter. Zusätzlich soll die Schicht das Freisetzen des Weichmacher-/Antistatikmittels bremsen. In dieser Hinsicht soll sie jedoch nicht mehr zur Kontrolle beitragen als die zweite Schicht.
Besonders bevorzugte Produkte zur Herstellung der vorstehend beschriebenen Schicht des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind offenporige Polyurethanschäume und nach dem Span-bonded-Verfahren hergestellte Vliese, insbesondere diejenigen, die aus Polyestern hergestellt sind. Die Polyurethanschäume besitzen vorzugsweise eine Dichte von etwa 0,02 g/cm³ bis etwa 0,04 g/cm³. Polyester hat eine Dichte von etwa 0,005 g/cm³ bis 0,02 g/cm³. Die Schichtdicke kann in Abhängigkeit von den vom Hersteller gewünschten Freisetzungseigenschaften abhängen; vorzugsweise beträgt sie sowohl für Polyurethan als auch Polyester etwa 0,2 bis etwa 2 cm.
Die andere Schicht des bevorzugten erfindungsgemäßen Gegenstandes besteht aus einem mäßig porösen Vlies. Im allgemeinen wird Polyester, Polypropylen oder Gemische von Polyester mit Kunstseide oder Baumwolle verwendet. Diese zweite Schicht hat eine geringere Porosität als die zuerst beschriebene Schicht. Sie liegt in einem Bereich von 6100 bis 11 900 cm³/cm² min. Da die erste Schicht die Freisetzung des Ausrüstungsmittels nicht stärker als die zweite Schicht steuern soll, soll ihre Luftdurchlässigkeit oberhalb 11 900 cm³/cm² min. liegen.
Die erfindungsgemäßen Behälter weisen ein gesteuertes Freisetzen des Weichmacher-/Antistatikmittels während der Wasch- und Spülgänge einer automatischen Waschmaschine und im Trocknungsgang eines gegebenenfalls verwendeten automatischen Trommeltrockners auf. Der Doppelschichtaufbau des Behälters schafft ein wirksameres Freisetzen als ein einschichtiger Behälter und zusätzlich einen ästhetisch ansprechenderen Gegenstand während der gesamten Anwendung.
Zusätzlich wird durch die Doppelschichtanordnung die Gefahr einer Wäscheverfärbung verringert, weil ein Freisetzen einer großen Menge des Weichmacher-/Antistatikmittels auf einmal verhindert wird.
Das ideale Freisetzen des Gewebeweichmacher-/Antistatikmittels besteht darin, daß das Freisetzen während des Waschganges minimal ist und der Großteil des Mittels im Spül- und Trockengang freigesetzt wird. Die erfindungsgemäßen Behälter weisen ein derartiges Freisetzen auf.
Beim bevorzugten erfindungsgemäßen Konditionierkörper stellt die Innenschicht des Behälters die erste, vorstehend beschriebene Schicht dar und besteht aus einem nach dem Spanbonded-Verfahren hergestellten Polyester oder Polyurethan mit einer Luftdurchlässigkeit oberhalb 11 900 cm³/cm² min. Die Außenschicht im bevorzugten Gegenstand ist ein Polyestervlies mit einer Luftdurchlässigkeit von 6100 bis 11 900 cm³/cm² min. In dieser bevorzugten Ausführungsform hat der Behälter die Form eines Beutels.
Gewebeweichmacher-/Antistatikmittel
Das erfindungsgemäße Gewebeweichmacher-/Antistatikmittel kann jedes der zahlreichen nichtionischen und kationischen Produkte enthalten, die diese nützlichen Eigenschaften verleihen. Diese Produkte sind substantiv und besitzen einen Schmelzpunkt in einem Bereich von etwa 20 bis etwa 115, vorzugsweise etwa 30 bis etwa 60°C. Mit dem Begriff "im wesentlichen wasserunlöslich" ist eine Wasserunlöslichkeit von etwa 1 Gew.-% oder weniger bei 30°C gemeint.
Erfindungsgemäß bevorzugte Gemische sind Gemische von Dialkyldimethylammoniumsalzen mit Imidazoliniumsalzen und Gemische von diesen beiden Produkten mit Sorbitanestern. Zu einem besonders bevorzugten Gemisch gehört das Gemisch aus Ditalgdimethylammoniummethylsulfat, 1-Methyl-1-[(talg­ amid)-ethyl]-2-talg-imidazoliniummethylsulfat und Sorbitantristearinsäureester in einem Verhältnis von etwa 65 : 35 : 0 bis 10 : 55 : 35. Talgalkohol oder hydriertes Rizinusöl kann den Sorbitantristearinsäureester im vorstehenden Gemisch ersetzen, wobei ähnliche Ergebnisse erhalten werden. Zu einem besonders bevorzugten Gemisch gehört das vorstehende Gemisch, in welchem der Sorbitantristearinsäureester nicht vorliegt und die beiden übrigen Komponenten in einem Verhältnis von etwa 65 : 35 bis 35 : 65 vorliegen.
Fakultative Bestandteile
In einem bevorzugten erfindungsgemäßen Gegenstand liegt das Weichmacher-/Antistatikmittel in Form eines schüttfähigen (freifließenden) Pulvers vor. Um die Bildung eines derartigen Pulvers zu erleichtern kann jeder der zahlreichen Füllstoffe in dem erfindungsgemäßen Mittel verwendet werden. Die bevorzugten Füll­ stoffe sind Smectit-Tone und Aluminiumoxid. Der Füllstoff kann in einer Menge von etwa 5 bis 35 Gew.-%, bezogen auf das Weichmacher-/Antistatikmittel, vorliegen.
Die erfindungsgemäßen Gewebeweichmacher-/Antistatikmittel können gegebenenfalls geringere Mengen, d. h. 0,1 bis etwa 15 Gew.-%, verschiedener anderer Bestandteile enthalten, die zusätzliche vorteilhafte Gewebeausrüstungseigenschaften vermitteln. Zu derartigen fakultativen Bestandteilen gehören Parfüme, Bleichstoffe, Räuchermittel, Bakterizide, Fungizide, optische Aufheller und dergleichen.
Ein bevorzugter fakultativer Bestandteil stellt ein gewebesubstantives Parfüm mit einem Schmelzpunkt oberhalb 37°C (100°F) dar. Diese Parfüms können entweder allein zum Weichmacher zugesetzt oder mit einem Gemisch aus Polyvinylacetat/Natriumalginat verkapselt werden. Sie werden vorzugsweise in einer Menge von etwa 0,1 bis etwa 5 Gew.-% bezogen auf das Gewebeweichmacher-/Antistatikmittel verwendet.
Anzumerken ist, daß jedes der vorstehenden fakultativen Komponenten in einer festen, speziellen Form vorliegen soll. Dadurch können sie gleichzeitig mit dem Gewebeweichmacher-/Antistatikmittel auf die Wäsche verteilt werden, um die gewünschten vorteilhaften zusätzlichen Gewebebehandlungseigenschaften zu verleihen.
Herstellung
Bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Konditionierkörper wird die Freisetzungsgeschwindigkeit des Weichmacher-/Antistatikmittels aus dem Behälter derart eingestellt, daß der Hauptteil der Freisetzung im Spülgang der Waschmaschine und im Trocknungsgang stattfindet. Die Freisetzungsgeschwindigkeit des Mittels hängt von der Porosität der Wände und den physikalischen Eigenschaften des Weichmacher-/Antistatikmittels ab. Das Mittel kann in fester Form oder vorzugsweise als schüttfähiges granulares Mittels vorliegen. In seiner festen Form eignet sich das Weichmacher-/Antistatikmittel primär für die Verwendung im Waschgang der automatischen Waschmaschine, da das Mittel dort großen Wassermengen ausgesetzt ist. Andererseits eignet sich die bevorzugte granulare Form für die Verwendung entweder im Waschzyklus der automatischen Waschmaschine oder im Trockenzyklus des automatischen Trockners. Das Granulat hat dabei eine etwas kleinere Größe als die Öffnungen in der Außenschicht des Behälters. Erfindungsgemäß bevorzugt sind Weichmacher-/Antistatikmittel mit einem mittleren Durchmesser unterhalb etwa 150 Mikron und vorzugsweise in einem Bereich von etwa 40 bis etwa 120 Mikron. Körnchen derartiger Größe schmelzen leicht auf der Wäsche, wenn sie entweder im Trockner freigesetzt oder mit der Wäsche in den Trockner befördert werden, falls sie zuvor, beispielsweise im Spülgang, freigesetzt wurden.
Der erfindungsgemäße Behälter kann derart aufgebaut sein, daß nur eine Wand oder ein Teil einer Wand aus der doppelschichtigen, porösen Material besteht, durch welche das Gewebeweichmacher-/Antistatikmittel verteilt wird. Vorzugsweise kann der gesamte Behälter aus einem doppelschichtigen porösen Material bestehen.
In der einfachsten und bevorzugten Ausführungsform wird der Behälter in Form eines Beutels hergestellt.
Der Beutel wird dadurch gebildet, daß man 3 Kanten der 2 Schichten beispielsweise durch Hitzeverschweißen, fest verschließt, wobei eine Öffnung entlang einer Kante zurückbleibt. Das Gewebeweichmacher-/Antistatikmittel wird durch die Beutelöffnung zugegeben, welche anschließend fest verschlossen wird.
Die Erfindung wird durch folgendes Beispiel erläutert.
Ein erfindungsgemäßer Beutel wird auf folgende Weise angefertigt:
  • A) 4 Schichten mit der ungefähren Abmessung von 7,5 × 9 cm werden in folgender Anordnung aufeinander gelegt:
    • 1. eine etwa 0,33 mm dicke Schicht eines Polyestervlieses mit einer Luftdurchlässigkeit von etwa 10675 cm³/cm² in
    • 2. eine etwa 5 mm dicke Schicht eines Polyestervlieses mit einer Luftdurchlässigkeit oberhalb etwa 15250 cm³/cm² min
    • 3. die Schicht von 2
    • 4. die Schicht von 1
  • B) Der 4schichtige Stapel von A wird an 3 Seiten unter Bildung eines rechteckigen Beutels mit einem offenen Ende hitzeverschweißt.
  • C) 12 g des folgenden Gewebeweichmacher-/Antistatikmittels werden in den Beutel zwischen die Schichten 2 und 3 gefüllt:
    Ditalgdimethylammoniummethylsulfat (90% aktiv)|34,2%
    1-Methyl-1-[(talgamid)-ethyl]-2-talgimidazolinium-methylsulfat (70% aktiv) 22,8%
    Sorbitantristearinsäureester 25,0%
    Smectit-Kalk (Gelwhite GP, Georgia Kaolin Co) 15,0%
    Parfüm 3,0%
    100,0%
Das eingesetzte granulare Weichmacher-/Antistatikmittel wird auf folgende Weise hergestellt:
  • A) Das Ditalgdimethylammoniummethylsulfat, das Imidazoliniumsalz und der Sorbitantristearinsäureester werden bei 88°C zusammengeschmolzen.
  • B) Der Kalk und das Parfüm werden vorgemischt.
  • C) Das Gemisch von A wird durch eine feine Düse versprüht und verfestigt sich zu einem Pulver mit einer Korngröße von etwa 5 bis 150 Mikron. Während des Sprühvorganges wird das Gemisch von B gleichmäßig dem versprühten Mittel beigemischt.
Der Beutel wird mit 2,5 kg verschmutzter Wäsche und 69 g eines anionischen Detergens in eine automatische Waschmaschine gegeben. Die Waschmaschine wird 15 Minuten bei einer Wassertemperatur von 38°C betrieben. Nach Beendigung des Waschganges schließen sich die Spülgänge und der Trockenschleudergang an. Zum Schluß werden die Wäsche und der Beutel in einen automatischen Wäschetrockner gegeben, der 50 Minuten bei normaler Temperatureinstellung betrieben wird. Die getrocknete Wäsche weist einen hervorragenden Weichheitsgrad und Regulierung der statischen Aufladung auf.
Der Konditionierkörper kann auch nur in einem automatischen Wäschetrockner oder nur in einer automatischen Waschmaschine verwendet werden.
Am Ende der Behandlung wird er weggeworfen.

Claims (11)

1. Konditionierkörper, der zusammen mit zu behandelnden Textilien in die Trommel einer Wäschebehandlungsmaschine gegeben werden kann, bestehend aus einem geschlossenen, biegbaren Behälter und der für eine Wäschecharge erforderlichen Menge eines Gewebeweichmacher-/Antistatikmittels, das freisetzbar innerhalb des Behälters eingeschlossen ist dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Wand dieses Behälters aus zwei Schichten besteht, die zusammen eine Luftdurchlässigkeit zwischen 6100 und 11 900 cm³/cm² min haben.
2. Körper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine der beiden Schichten aus offenzelligen Schäumen oder elastischen Vliesen und die andere Schicht aus einem Vlies besteht.
3. Körper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebeweichmacher-/Antistatikmittel ein Gemisch von kationischen und nichtionischen Weichmacher-/Antistatikstoffen umfaßt.
4. Körper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter die Form eines Beutels besitzt und daß beide Wände des Beutels aus je zwei Schichten bestehen, die zusammen eine Luftdurchlässigkeit zwischen 6100 und 11 900 cm³/cm² min aufgebaut sind.
5. Körper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Schicht der Beutelwände aus Polyurethanschäumen oder Polyesterwerkstoffen besteht, wobei diese Schicht eine Luftdurchlässigkeit von mehr als 11 900 cm³/cm² min aufweist, und die andere aus einem Polyesterwerkstoff mit einer Luftdurchlässigkeit zwischen 6100 und 11 900 cm³/cm² min besteht.
6. Körper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenschicht die größere und die Außenschicht die kleinere Luftdurchlässigkeit besitzt.
7. Körper nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebeweichmacher-/Antistatikmittel ein Gemisch aus Ditalgdimethylammoniummethylsulfat und 1-Methyl-1- [(talgamid)ethyl]-2-talg-imidazoliniummethylsulfat in einem Verhältnis von etwa 60 : 40 bis etwa 40 : 60 enthält.
8. Körper nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebeweichmacher-/Antistatikmittel ein Gemisch aus Ditalgdimethylammoniummethylsulfat, 1-Methyl-1-[(talg­ amid)ethyl]-2-talg-imidazoliniummethylsulfat und Sorbitantristearat in einem Verhältnis von 65 : 35 : 0 bis 10 : 55 : 35 enthält.
9. Körper nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebeweichmacher-/Antistatikmittel als schüttfähiges Pulver vorliegt und zusätzlich 5 bis 35 Gew.-% Füllstoff, bezogen auf das Mittel, enthält.
10. Körper nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Füllstoff aus Smectit-Ton oder Aluminiumoxid besteht.
11. Körper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebeweichmacher-/Antistatikmittel 0,1 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Mittel, eines gewebesubstantiven Parfüms mit einem Schmelzpunkt oberhalb 37°C enthält.
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