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DE2730719A1 - Einrichtung zum selbsttaetigen laden/entladen eines magnetkopfes in einem magnetplattenlaufwerk - Google Patents

Einrichtung zum selbsttaetigen laden/entladen eines magnetkopfes in einem magnetplattenlaufwerk

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DE2730719A1
DE2730719A1 DE19772730719 DE2730719A DE2730719A1 DE 2730719 A1 DE2730719 A1 DE 2730719A1 DE 19772730719 DE19772730719 DE 19772730719 DE 2730719 A DE2730719 A DE 2730719A DE 2730719 A1 DE2730719 A1 DE 2730719A1
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    • G11B5/00Recording by magnetisation or demagnetisation of a record carrier; Reproducing by magnetic means; Record carriers therefor
    • G11B5/48Disposition or mounting of heads or head supports relative to record carriers ; arrangements of heads, e.g. for scanning the record carrier to increase the relative speed
    • G11B5/54Disposition or mounting of heads or head supports relative to record carriers ; arrangements of heads, e.g. for scanning the record carrier to increase the relative speed with provision for moving the head into or out of its operative position or across tracks

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  • Moving Of Heads (AREA)

Description

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Einrichtung zum selbsttätigen Laden/Entladen eines Magnetkopfes in einem Magnetplattenlaufwerk
Einrichtung zum selbsttätigen Laden/Entladen eines auf einem Federtragteil gelagerten Magnetkopfes, wobei der Federtragteil an einem starren Tragteil befestigt und in Richtung davon fort vorgespannt ist, im wesentlichen bestehend aus einer Einschiebevorrichtung, die zum Laden am Federtragteil lösbar angreift und einer Kopfpositionier-und Nockeneinrichtung zum Positionieren des Kopfes relativ zur Magnetplatte, sowie einem am Federtragteil vorgesehenen Koppelteil zum Angreifen der Einschiebevorrichtung.
Es ist eine derartige Einrichtung zum Laden/Entladen eines auf einem Federtragteil gelagerten Magnetkopfes bekannt bei einer Magnetplattenspeichereinheit mit festen, üblicherweise nicht auswechselbaren Magnetplatten und einer Mehrzahl diesen zugeordneten Magnetköpfen. In der Regel werden die Köpfe bei der Herstellung einmal eingesetzt mittels zweier Drähte als Einschiebevorrichtung nach Angreifen an zwei Laschen als Koppelteil am Federtragteil, die von Hand in die Speichereinheit eingeführt und zum anderen zum Kopfwechsel bei einer Inspektion/Reparatur auf dieselbe Weise auch entladen werden kann.
Es ist ferner allgemein beKannt, einen Magnetkopf auf einem Federtragteil anzuordnen, das an einem starren Kopfträger befestigt ist, der seinerseits zu einer Positioniereinrichtung, z.B. einem Linearmotor als Kopfbewegungseinheit gehört, um einen definierten Kopfandruck auf einer abzutastenden Magnetplatte sicherzustellen. Bei einer solchen Einrichtung wird das Laden/Entladen des Kopfes durch eine mit einer Nockeneinrichtung zusammenwirkende . Rampe am Federtragteil selbsttätig bewerkstelligt, wodurch der Kopf erst in vorbestimmter Lage nach überqueren der Nocke auf die Plattenfläche abgesetzt wird (z.B. durch US-PS 3,713,121).
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den bekannten Magnetkopf mit dem Federtragteil aus der eingangs beschriebenen festen
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Plattenspeichereinrichtung auch für andere Plattenspeichersysterne, in denen die Magnetköpfe zur Signalabtastung ständig geladen/entladen werden, verwendbar zu machen.
Die Aufgabe wird mit einer Einrichtung zum selbsttätigen Laden/ Entladen eines auf einem Pedertragteil gelagerten Magnetkopfes, wobei der Pedertragteil an einem starren Tragteil befestigt und in Richtung davon fort vorgespannt ist, im wesentlichen bestehend aus einer Einschiebevorrichtung, die zum Laden am Federtragteil lösbar angreift und einer Kopfpositionier- und Nockeneinrichtung zum Positionieren des Kopfes relativ zur Magnetplatte, sowie einem am Federtragteil vorgesehenen Koppelteil zum Angreifen der Einschiebevorrichtung, dadurch gelöst, daß die Einschiebevorrichtung im wesentlichen als Federteil und mit einer an sich bekannten Laderampe ausgebildet ist und einen mit dem Koppelteil am Federtragteil zusammenwirkenden eigenen Koppelteil aufweist, und daß die Rampe und beide Koppe]teile derartig ausgebildet und angeordnet sind, daß beim Laden (Entladen) bei Absenkung (Anhebung) der Rampe an der Nockeneinrichtung die Koppelteile selbsttätig entkoppelt (gekoppelt) werden und der Kopf mit dem Federtragteil in (entgegen) der Richtung ihrer Vorspannung in seine Arbeitsstellung (Ruhestellung) relativ zur Magnetplatte überführt wird.
Dadurch wird ein selbsttätiger und ausreichend genauer Lade-/Entladebetrieb ermöglicht, ohne daß aufwendige Vorrichtungen dazu notwendig sind.
Eine einfache Ausbildung der Einschiebevorrichtung wird erreicht, wenn ein geprägtes am starren Tragteil befestigtes, federnd gelagertes Blechteil benutzt wird. Damit wird eine Materialersparnis neben einer geringen Massenträgheit und ausreichender Festigkeit erzeilt.
In weiterer Ausbildung liegt das federnd gelagerte Blechteil in Ruhelage unter Vorspannung auf einem zum starren Tragteil in der Höhe fest einstellbaren Auflageelement auf.
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Dadurch wird eine definierte Höhenlage der Einschiebevorrichtung ermöglicht und einstellbar.
Im weiteren kann das Koppelteil an der Einschiebevorrichtung als zwei Haken, vorzugsweise als ausgestanzte Haken, ausgebildet sein. Der Koppelteil am Federtragteil können zweckmäßig zwei hakenförmige Laschen zum Eingreifen der Haken der Einschiebevorrichtung sein.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgmäßen Einrichtung ist im folgenden beschrieben und in der Zeichnung dargestellt. Die Figuren der Zeichnungen zeigen
Figur 1 eine Seitenansicht teilweise im Schnitt einer Magnetplatten-Kopf-Positioniereinrichtung mit zwei Magnetköpfen
Figur 2 eine Ansicht gemäß Pfeilen der Einrichtung aus Figur 1 Figur 3 eine perspektivische Ansicht der Einschiebevorrichtung
Figur 1I eine perspektivische Ansicht des Magnetkopfes auf dem Federtragteil
Figur 5 eine schematische Funktionsdarstellung der Einrichtung beim Laden/Entladen
Figur 6 eine schematische Funktionsdarstellung der Einrichtung in Arbeitsstellung des Kopfes auf der Platte.
Die dargestellte Kopfhalte- und Rampenlade/entlade-Einrichtung in Figuren 1 und 2 besteht im wesentlichen aus dem Spannstück 2, dem starren Tragteil 3 und der Lade-/Entladevorrichtung oder der Ladefeder 1. Vorstehende Teile sind mit Schrauben 4 miteinander verbunden und damit in ihrer Lage zueinander festgelegt. Der Magnetkopf ist unlösbar mit dem Federtragteil 6 verbunden, an dessen rückwärtigem Ende sich ein Flanschteil 7 mit Aufnahmezapfen 8 be-
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findet. Der Magnetkopf 5 ist ein handelsüblicher, in einem Pestplatten- und Festkopfspeicher der eingangs beschriebenen Art verwendeter Magnetkopf für Flugbetrieb. Der Federtragteil 6 ist mit dachförmigen Laschen 18 als Koppelteilen versehen. Grundsätzlich ist die Verwendung jedes geeigneten Magnetkopfes möglich, gleich, ob es sich um Kontakt- oder Flugköpfe in Magnetspeicheranordnungen handelt. Das Federtragteil 6 eines solchen Kopfes sollte zweckmäßig auf die Koppelteile der Ladefeder 1 abgestimmte Koppelteile aufweisen. Für letztere Koppelteile, Mitnehmerhaken 17 (Fig. 3) sind die Laschen 18 (Fig. 1, 2 und *») oder andere entsprechend ausgebildete und angeordnete ösen, Aussparungen etc. verwendbar. Die Koppelteile brauchen nicht als Doppelhaken und -ösen ausgebildet zu werden, sondern können in jeder zweckmäßigen Form ausgeführt werden.
Der Flanschteil 7 mit dem Zapfan 8 wird in geeigneter Weise am Tragteil 3 befestigt, z.B. wie Figur 1 zeigt über einen Absatz an der Unter- oder Oberseite des Tragteils 3 und einer Paßbohrung 10. Das Ende des Tragteils 3 ist seinerseits an einem Spannstück 2 gehaltert, das selbst über eine Spannpratze 12 mit der Kopfaufnahmeeinrichtung 11 des Positioniersystems 20 verbunden ist. Die Ladefeder 1 liegt unter geeigneter Vorspannung an einem zum Tragteil 3 in definierter Höhenlage angeordneten Auflageelement, hier einer Stellschraube 13 auf. Die Vorspannung soll die Ausgangslage der Ladefeder 1 sicherstellen und eine ausreichend genaue Rückstellung ermöglichen. Materialermüdungen usw. sollen diese Ausgangslage nicht beeinflussen können, und so wird die Vorspannkraft entsprechend groß eingestellt. Die Verwendung der Stellschraube ermöglicht eine einfache Einstellung der Ladefeder 1. Die Hublage der Ladefeder 1 wird durch eine seitlich vorgesehene/ als Prägung ausgeformte Rampe 14 und einen Nocken 15 (Fig. 5 u. 6) am Nockenturm (Camtower) des Laufwerks bestimmt. Figur 5 zeigt die Hub lage und das Zusammenwirken des Nockens 15 und der Rampe 14. Wie in Fi^ur 3 dargestellt ist die Ladefeder 1 mit Mitnehmerhaken 17 an der Unterseite ausgebildet.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Haken 17 auf einem Befestigungsblech angeordnet, das über eine geeignete Verbindung, z.B. Punktschweißen oder Nieten an der Ladefeder 1 befestigt ist. Herstellungsmäßig zweckmäßiger sind die Haken 17 aus dem Blech selbst ausgestanzt. Die Lage der Mitnehmerhaken 17 ist wie aus der weiteren Beschreibung noch hervorgeht, durch die Lage der Laschen 18 am Pedertragteil 6 in besonderer Weise bestimmt.
Die Ladefeder 1 ist mit einer kreuzförmigen Prägung 16 ausgebildet, was dem relativ dünnen und daher massekleinen Blech eine ausreichende Festigkeit und Formstabilität verleiht. V/ie gezeigt, reicht die Prägung nicht über die ganze Länge des Blechs, um im nicht eingeprägten hinteren Bereich (f) eine Abfederung vom Tragteil 3 zu ermöglichen. Durch die Formstabilität im Vorderteil kann die Federkraft ohne weitere Verformungen am Vorderteil, insbesondere an den Haken 17 und an der geprägten Rampe IM zur Wirkung kommen. Figur Ί zeigt den Federtragteil 6 mit Kopf 5, Tragteil 3 und Laschen 18. Zum Zwecke der Kabelführung und Verbindung der hier nicht gezeigten Kopfkabel mit den Anschlußkabeln der Kopfaufnahmeeinrichtung ist eine Rechteckausnehmung 19 in der Seite des Tragteils 3 ausgebildet, die zusammengebaut der Ladefeder 1 zugewandt ist. Die in den Figuren 1 und 2 dargestellte Kopf-Halte- und Rampen-Lade/Entlade-Einrichtung ist zweckmäßig zur Magnetplatte 21, die jeweils nur als Teil gezeichnet ist, spiegelbildlich symmetrisch ausgebildet und angeordnet. Dadurch ist die Anordnung aus Kopftragteilen 1, 3 und 6 von einer Seite an die Kopfaufnahmeeinrichtung 11 des Positioniersystems montiert, sowohl unterhalb als auch oberhalb der Platte 21 verwendbar ist.
Die Funktion der Einrichtung wird im folgenden anhand der Schemaskizzen in Figuren 5 und 6 beschrieben.
Die Kopf-Halte- und Rampen-Lade/Entlade-Einrichtung, z.B. der Figuren 1 und 2, erfüllt ihre Funktion in Verbindung mit dem Positioniersystem 20, das im wesentlichen die Kopfeinfahr- und Ausfahrbewegung erzeugt und der Nockeneinrichtung, wovon Nocke 15 dargestellt ist, zur Höhenlageeinregulierung des oder der Köpfe.
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Beim Einfahren (Laden) der Köpfe über die jeweiligen Oberflächen der Magnetplatte (Pfeil E, Fig. 5) gleitet die Ladefeder 1 mit der Unterseite der Rampe 14 über den Nocken 15ο Dadurch wird die Ladefeder 1 in die in Figur 5 gezeigte Hublage angehoben, d.h. sie kommt entgegen ihrer Vorspannung (V) von der Stellschraube frei. Damit gelangen auch die Mitnehmerhaken 17 in ihre obere Position, in der sie an der Oberseite der Laschen 18 anliegen und die Laschen 18 zusammen mit Federtragteil 6 und Kopf 5 anheben. In dieser Stellung, die sowohl beim Einfahren (Pfeil E) als auch beim Ausfahren (Pfeil A) des oder der Köpfe 5 auftritt, weist der Kopf zur zugehörigen Oberfläche der Magnetplatte 21 einen Abstand b auf, der Kopf kommt somit frei von der Magnetplatte Die Laschen 18 werden in dieser Stellung mit der Andruckkraft des Federtragteils gegen die Haken 17 gedrückt. Ein Zeichen für die auf den Federtragteil 6 wirkende Federkraft oder Vorspannkraft (F) wird auf Figur 1J deutlich durch ihre Abbiegung nach unten. Gleitet die Ladefeder 1 nun mit ihrer Rampe lh auf dem Nocken 15, so wird, wenn die Bewegung in Richtung A erfolgt, der Kopf 5 aus dem Plattenstapel ausgefahren in seine Ruheposition. Wenn die Bewegung jedoch in umgekehrter Richtung (Pfeil E) weiter als in Fig. 5 dargestellt, verläuft, so wird nach Überwinden des Nockens 15 durch die Rampe I2I die Arbeitsstellung des Kopfes 5 erreicht (Figur 6), in der er Kontakt mit der Platte 21 bekommt. Durch die hintere Abschrägung der Rampe 11 erfolgt das Inkontaktkommen allmählich. Die Ladefeder 1 wird zurückgestellt, d.h. sie kommt zur Auflage auf der Stellschraube 13 des Tragteils 3 und liegt dort mit unverändert wirksamer Vorspannkraft (V) auf bis zur nächsten Anhebung der Ladefeder 1 in ihre Hub lage. Im Augenblick, wenn der Kopf 5 zur Auflage auf der Platte 21 kommt, wird der Federtragteil 6 von der Ladefeder 1 insofern freigegeben, als die Laschen 18 freikommen von den Mitnehmerhaken 17. In dieser "Ladestellung" fluchtet der Federtragteil 6 gestreckt mit der Unterseite des Tragteils 3. Somit kommt die vorbestimmte Andruckkraft F des Federtragteils 6 auf den Kopf 5 und damit auf die Plattenoberfläche ungehindert und unverändert zur Wirkung, die Kraft beträgt ca. 9 Pond, mit einer Toleranz von jf 1 Pond. Diese Kraft F ist deshalb so eng toleriert, da durch sie der Kopf-Plat-
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ten-Kontakt und damit die Schreib/Lesespannung wesentlich bestimmt werden.
Wenn oben lediglich gesagt wurde, daß die Haken 17 von den Laschen 18 in der Ladestellung frei sind, so muß das genauer heißen, daß die Haken 17 weder mit den Laschen 18 selbst noch mit dem Federtragteil 6 oder anderen Teilen in Berührung stehen dürfen. Jede solche Berührung würde die Kraft F zwangsläufig verändern. Vielmehr ist ein definierter Abstand a zwischen der Laschenoberseite und dem horizontalen Hakenteil einzuhalten, der auch durch Drehen der Stellschraube 13 einstellbar ist.
In Figur 5 ist die Lage der Rampe 14 in der "Ladestellung" aus Figur 6 gestrichelt angedeutet, um die Ab standsVerhältnisse zu verdeutlichen. Der Abstand c ist der Hubweg der Rampe I1I, also der Weg, um den die Rampe 1H durch den Nocken 15 angehoben wird. Dieser Abstand c ist durch die Summe der Abstände b (Kopf-Plattenabstand) und a (Laschen-Hakenabstand) bestimmt, wobei gegebenenfalls die Abstände a und b durch Verstellen der Schraube 13 einstellbar sind.
Wie vorstehend beschrieben, ist mit der Einrichtung nach der Erfindung ein problemloses Kopf-Laden/Entladen mit einfachen Mitteln und großer Zuverlässigkeit möglich.
BASF Aktiengesellschaft
Zeichn.
809884/0134
eerseite

Claims (1)

  1. BASF Aktiengesellschaft a / 30 / I 9
    Unser Zeichen: O.Z. 32 679 De/DK 6700 Ludwigshafen, 05.07.1977
    Patentansprüche
    Einrichtung zum selbsttätigen Laden/Entladen eines auf einem Federtragteil gelagerten Magnetkopfes, wobei der Federtragteil an einem starren Tragteil befestigt und in Richtung davon fort vorgespannt ist, im wesentlichen bestehend aus einer Einschiebevorrichtung, die zum Laden am Federtragteil lösbar angreift und einer Kopfpositionier- und Nockeneinrichtung zum Positionieren des Kopfes relativ zur Magnetplatte, sowie einem am Federtragteil vorgesehenen Koppelteil zum Angreifen der Einschiebevorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschiebevorrichtung im wesentlichen als Federteil und mit einer an sich bekannten Laderampe ausgebildet ist und einen mit dem Koppelteil am Federtragteil zusammenwirkenden eigenen Koppelteil aufweist, und daß die Rampe und beide Koppelteile derartig ausgebildet und angeordnet sind, daß beim Laden (Entladen) bei Absenkung (Anhebung) der Rampe an der Nockeneinrichtung die Koppelteile selbsttägig entkoppelt (gekoppelt) werden und der Kopf mit dem Federtragteil in (entgegen) der Richtung ihrer Vorspannung in seine Arbeitsstellung (Ruhestellung) relativ zur Magnetplatte überführt wird.
    2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschiebevorrichtung als geprägtes, am starren Tragteil befestigtes, federnd gelagertes Blechteil ausgebildet ist.
    3. Einrichtung nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Blechteil in Ruhelage unter Vorspannung auf einem zum starren Tragteil in der Höhe definiert einstellbaren Auflageelement, insbesondere auf einer Stellschraube auf dem Tragteil, aufliegt.
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    1I. Einrichtung nach Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Koppelteil an der Einschiebevorrichtung als zwei Haken, vorzugsweise als ausgestanzte Haken ausgebildet ist.
    5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Koppelteil am Federtragteil durch hakenförmige Laschen zum Eingreifen der Haken der Einschiebevorrichtung gebildet ist.
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DE2730719A 1977-07-07 1977-07-07 Einrichtung zum selbsttätigen Laden/Entladen eines Magnetkopfes in einem Magnetplattenlaufwerk Expired DE2730719C2 (de)

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