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Fahrtschreiber für Kraftfahrzeuge
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Zusammenfassung Zur Registrierung der Fahrgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges
in einem unmittelbar vor einem willkürlichen Halt durchfahrenen Streckenabschnitt
wird ein Fahrtschreiber (Tachograph) zur Aufzeichnung der Fahrgeschwindigkeit in
Abhängigkeit von der zurückgelegten Wegstrecke vorgeschlagen, bei welchem die Fahrgeschwindigkeit
durch eine von dem Kraftfahrzeug-Tachometer angetriebenen Aufschreibvorrichtung
auf ein von dem Kilometerzähler angetriebenen Endlosband aufgeschrieben und der
jeweils älteste Teil des Aufschriebs wieder gelöscht wird. Das Endlosband besteht
aus einer Mehrschichtfolie mit einer Adhäsionsschicht, auf welche durch den Schreibstift
der Aufschreibvorrichtung die darüberliegende Schicht partiell aufgedrückt wird
und dadurch eine Schreibspur entsteht. Die Löschung erfolgt durch Trennen der beiden
Schichten an den Andruckstellen.
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Die Erfindung betrifft einen Fahrtschreiber zur Aufzeichnung der Fahrgeschwindigkeit
eines Kraftfahrzeuges mit einer mit einem Tachometer gekuppelten Aufschreibvorrichtung
und einem an der Aufschreibvorrichtung vorbeibewegten Fahrtenblatt.
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Bei bekannten Fahrtschreiber dieser Art, die auch unter der Bezeichnung
Tachograph bekannt sind, ist das unbeschriebene Fahrtenblatt in einer im Gehäuse
des Fahrtschreibers vorgesehenen Vorratskammer gespeichert. Ein von einem Uhrwerk
angetriebener Transportmechanismus zieht das Fahrtenblatt aus der Vorratskammer
an der Aufschreibvorrichtung vorbei und führt das dabei beschriebene Fahrtenblatt
einer Aufnahmekammer zu.
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Auf diese Weise erfolgt eine Aufschrift der Fahrgeschwindigkeit über
der Uhrzeit, so daß sowohl die einzelnen Fahrphasen als auch die Stillstandszeiten
des Kraftfahrzeuges erfaßt werden und nachträglich kontrolliert werden können. Naturgemäß
hat die Vorratskammer sowie die- Aufnahmekammer nur eine begrenzte Fahrblattkapazität,
so daß in bestimmtem Rythmus das Fahrtenblatt dem Fahrtenschreiber entnommen und
durch ein neues, unbeschriebenes ersetzt werden muß.
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Für besondere Anwendungsfälle, beispielsweise zur Ermittlung der Fahrgeschwindigkeit
eines Kraftfahrzeuges bei der Rekonstruierung eines Unfalls oder zur Überprüfung
der Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, ist es nicht erforderlich, die
Fahrgeschwindigkeit des Kraft fahrzeuges über die gesamte Fahrzeit zu kennen, sondern
ausreichend, die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges lediglich in dem unmittelbar
vor dem Unfall oder der Verkehrskontrolle durchfahrenen Streckenabschnitt ermitteln
zu können. Hingegen steht die Forderung im Vordergrund, daß der Fahrtschreiber alle
Bewegungen des Kraftfahrzeuges aufzeichnet, ohne daß der Fahrer dem Fahrtschreiber
irgendwelche Aufmerksamkeit, wie beispielsweise Auswechseln des Fahrtenblattes,
zu widmen braucht, der Fahrtschreiber also unabhängig und unbeeinflußbar von dem
Kraftfahrzeugführer arbeitet.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen in ein Kraftfahrzeug
zu installierenden Fahrtschreiber oder Tachographen der eingangs genannten Art zu
schaffen, der automatisch und unabhängig von irgendwelchen Wartungs- oder Rdstdiensten
des Kraftfahrzeughalters oder- fahrers in jedem Zeit- oder Streckenpunkt der gefahrenen
Wegstrecke die Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeuges in eier Weise registriert,
die es erlaubt, die Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeuges in einem Zeit- oder
Streckenabschnitt unmittelbar vor einem willkUrlichen Stop des Kraftfahrzeuges nachträglich
festzustellen.
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Dieser Aufgabe ist gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst,
daß das Fahrtenblatt als ein nur in der Fahrphase des Kraftfahrzeuges angetriebenes
Endlosband ausgebildet ist und daß der Aufschreibvorrichtung-eine Löschvorrichtung
zum Löschen der von der Aufschreibvorrichtung aufgebrachten Aufschrift in Bewegungsrichtung
des Endlosbandes vorgeordnet ist.
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Durch diese Maßnahmen, Verwendung eines Endlosbandes mit Selbstlöschung
des jeweils ältesten Teils der Aufschrift und Kupplung des Bandantriebes an die
Fahrbewegung des Kraft fahrzeuges wird fortlaufend die Fahrgeschwindigkeit des Kraft
fahrzeuges aufgezeichnet, jedoch nur zu die Fahrgeschwindigkeitsaufzeichnung innerhalb
eines bestimmten Streckenabschnittes, dessen Länge durch die Laufgeschwindigkeit
und die Länge des Endlosbandes bestimmt ist, gespeichert. Bei einem Halt des Kraftfahrzeuges
steht die Geschwindigkeitsaufzeichnung des zuletzt - also unmittelbar vor dem Halt
- durchfahrenen Streckenabschnitts zur Geschwindigkeitskontrolle zeitlich unbegrenzt
zur Verfügung, selbstverständlich unter der Voraussetzung, daß das Kraftfahrzeug
nach dem Halt nicht wieder in Fahrt gesetzt wird. Durch die begrenzte Speicherung
der Geschwindigkeitsaufzeichnung und die ständige Regenerierung des beschriebenen
Endlosbandes durch die Löschvorrichtung sind Wartungsmaßnahmen wie beispielsweise
das Auswechseln des Fahrtenblattes nach Aufschrieb der Geschwindigkeit nicht erforderlich,
so daß der Fahrtschreiber ohne irgendwelche Uberwachungsmaßnahmen ständig aufzeichnungsbereit
ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Antrieb
des Endlosbandes von einem Wegstreckenmeßwerk (Kilometerzähler) des Kraftfahrzeuges
abgeleitet. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß einerseits die Fahrgeschwindigkeit
unmittelbar in Abhängigkeit von der Fahrstrecke aufgezeichnet und abgelesen werden
kann und andererseits eingesonderter-Antrieb für den Fahrtschreiber nicht erforderlich
ist.
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Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist das Endlosband
über mindestens eine Umlenkwalze und eine mit dem Wegstreckenmeßwerk des Kraft fahrzeuges
in Verbindung stehende Antriebswalze geführt, wodurch eine besonders einfache Konstruktion
für den Bandantrieb ermöglicht wird.
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Nach einer weiteren Aus führungs form der Erfindung ist die Antriebswalze
über ein Getriebe mit der Antriebswelle eines mechanisch arbeitenden WegstreckenmeSwerkes
des Kraftfahrzeuges gekuppelt. Da diese Antriebswelle sich bei fahrendem Kraftfahrzeug
kontinuierlich dreht, wird eine kontinuierliche Laufbewegung des Endlosbandes erzielt.
Durch geeignete Wahl des Übersetzungsverhältnisses im Getriebe kann jede gewünschte
Laufgeschwindigkeit des Bandes erzielt werden.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
daß das Endlosband aus einer an sich bekannten Mehrschichtfolie besteht, bei welche
durch partielles Andrücken zweier Schichten eine Trübung der Folie längs der Andruckstellen
erzielbar und durch Trennen der Schichten diese Trübung wieder aufhebbar ist, aufhebbar
ist, und daß die Aufschreibvorrichtung einen annähernd punktförmig auf die Mehrschichtfolie
aufdrückenden Andruckstift aufweist.
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Bei solchen Mehrschichtfolien werden längs der Schreibspur des Andruckstiftes
mindestens zwei Schichten aufeinander gedrückt, wodurch in diesem Bereich die Folie
eine von der übrigen Färbung sich abhebende Färbung, meist eine Trübung, annimmt
und dadurch die Schreibspur des Andruckstiftes sichtbar werden läßt.
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Die aneinander angedrückten Teile der beiden Schichten bleiben
solange
aneinander haften - und solange bleibt auch die Schreibspur des Andruckstiftes sichtbar
- bis diese beiden Schichten wieder mechanisch voneinander getrennt werden. Mit
der Verwendung einer solchen Mehrschichtfolie läßt sich ein einfacher, robuster
und nahezu störunanfälliger Aufbau eines mechanisch arbeitenden Fahrtschreibers
erzielen, der äußerst preisgünstig erstellbar ist, und dadurch die Voraussetzung
für eine weite Verbreitung und gegebenenfalls für eine gesetzliche Einführung eines
solchen Fahrtschreibers als vorgeschriebenes Pflichtinstrument zur Ausrüstung eines
Jeden Kraftfahrzeuges erfüllt. Bei einer vom Gesetzgeber verlangten Ausrüstung aller
Kraftfahrzeuge mit einem solchen Fahrtschreiber stände bei Klärung von Unfällen
immer ein Geschwindigkeitsdiagramm zur Verfügung und auch die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
auf bestimmten Streckenabschnitten könnten durch einfache Verkehrskontrollen ohne
aufwendige Radareinrichtungen geprüft werden.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist durch die Verwendung
einer Mehrschichtfolie gekennzeichnet, die in an sich bekannter Weise eine Adhäsionsschicht
mit Wachsbelag, eine darüberliegende> durchscheinende milchi gweiße Papierschicht
und eine die Papierschicht über-ziehende transparente Schutzfolie aufweist, auf
welche der Andruckstift aufsetzt. Solche Foiien sind handelsüblich und werden beispielsweise
als Notiztafeln unter der Bezeichnung "Printator" angeboten. Die weite Verbreitung
einer solchen Folie sichert eine preisgünstige Herstellung des Fahrtschreibers.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Andruckstift
der Aufschreibvorrichtung im Bereich einer Walze derart angeordnet, daß die Walzenoberflache
ein Widerlager für den auf der Mehrschichtfolie aufdrückenden Andruckstift bildet.
Damit wird ein weiterer Schritt zur Vereinfachung der Konstruktion des Fahrtschreibers
getan, da von der Walze neben der Führungs- und Antriebsfunktion noch eine weitere
Funktion übernommen wird, zusätzliche Bauteile also entfallen.
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In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß
der Andruckstift über ein eine Antriebs- und Umlenkrolle aufweisendes Antriebssystem
quer zur Bewegungsrichtung der Mehrschichtfolie bewegbar ist und daß die Antriebs
rolle mit der Zeigerwelle des Kraftfahrzeug-Tachometers gekuppelt ist.
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Auf diese Weise erhält man eine dem Zeigerausschlag des Tachometers
unmittelbar proportionale Aufzeichnung der Fahrgeschwindigkeit auf der Mehrschichtfolie.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung besteht die Löschvorrichtung
zum Löschen der von der Aufschreibvorrichtung aufgebrachten Aufschrift aus einem
zwischen Adhäsionsschicht und Papierschicht hineinragenden, über die Gesamtbreite
der Mehrschichtfolie sich erstreckenden Steg, der ortsfest angeordnet ist. Mit dieser
konstruktiv einfachen und äußerst preisgünstigen Löschvorrichtung, die durch die
Verwendung einer Mehrschichtfolie der vorstehend beschriebenen Art erst ermöglicht
wird, wird immer gerade der älteste Teil der Geschwindigkeitsaufschrift gelöscht
und zwar unmittelbar bevor diese Stelle der Mehrschichtfolie wieder an die Aufschreibvorrichtung
gelangt, so daß der Aufschreibvorrichtung immer ein regenerierter, unbeschrifteter
Bereich der Mehrschichtfolie zur erneuten Aufzeichnung der Geschwindigkeit zugeführt
wird.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist gekennzeichnet, durch
die Vereinigung des Fahrtschreibers mit dem Tachometer und dem Kilometerzähler des
Kraftfahrzeuges in einem gemeinsamen Gehäuse. Eine solche AusbiXhng des Fahrtschreibers
ist besonders deshalb günstig, da bei allen Kraftfahrzeugen der Geschwindigkeitsmesser
oder Tachometer und der Wegstreckenmesser oder Kilometerzähler bereits in einem
gemeinsamen Gehäuse zusammengefaßt srnd und die erforderlichen Antriebe für den
Fahrtschreiber, nämlich für Endlosband und Aufschreibvorrichtung, somit an einem
zentralen Ort zur Verfügung stehen.
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Durch diese Zusammenfassung ergibt sich ein kompaktes Instrument mit
geringem Raumbedarf, das in jedes Kraftfahrzeug serienmäßig eingebaut werden kann.
Lediglich eine einzige Antriebswelle, nämlich die bisher auch übliche sogenannte
Tachowelle
führt aus dem gemeinsamen Gehäuse heraus.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das gemeinsame
Gehäuse im Bereich des Endlosbandes ausgespart und mit einer durchsichtigen Scheibe
abgedeckt. Dies ermöglicht eine bequeme, jederzeit vornehmbare Ablesung des Geschwindigkeitsdiagramms
ohne Ausbau des Fahrtschreibers und Herausnahme des Endlosbandes.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles beschrieben. Dabei zeigen: Figur 1 eine schematische perspektivische
Darstellung des erfindungsgemäßen Fahrtschreibers, Figur 2 eine vergrößerte Darstellung
des als Mehrschichtfolie ausgebildeten Endlosbandes, Figur 3 eine Draufsicht auf
ein Tachometer, Kilometer und Fahrtschreiber enthaltendes Instrument und Figur 4
einen Schnitt längs der Linie IV-IV des in Figur 3 dargestellten Instrumentes.
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Der in Figur 1 schematisch dargestellte Fahrtschreiber - auch Tachograph
genannt - zur Aufzeichnung der Fahrgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges besteht
im wesentlichen aus einer mit einem Tachometer 1 gekuppelten Aufschreibvorrichtung
2, an welche kontinuierlich oder schrittweise ein Fahrtenblatt vorbeibewegt wird,
auf das von der Aufschreibvorrichtung 2 die jeweilige Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeuges
aufgezeichnet wird.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht das Fahrtenblatt aus einem
nur in der Fahrphase des Kraftfahrzeuges angetriebenen Endlosband 3. Die Antriebsbewegung
des Endlosbandes 3 ist von einem Wegstreckenmeßwerk 4, im folgenden Kilometerzähler
genannt, abgeleitet. Der Aufschreibvorrichtung 2 ist eine Löschvorrichtung 5 zum
Löschen der von der Aufschreibvorrichtung
2 aufgebrachten Aufschrift
6 der Fahrzeuggeschwindigkeit in Bewegungsrtchtung des Endlosbandes 5 vorgeordnet.
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Das Endlosband 3 ist über mindestens eine Umlenkwalze 7 und eine Antriebswalze
8 geführt. Die Antriebswalze 8 steht mit dem Kilometerzähler 4 in getrieblfsher
Verbindung, wobei die Antriebswelle 9 (Fig. 1) des mechanisch arbeitenden, in Figur
3 nur schematisch dargestellten Kilometerzählers 4 über ein Getriebe 10 mit der
Antriebswalze 8 gekuppelt ist.
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Das Endlosband 3 besteht aus einer an sich bekannten ehrschichtfolie
11, bei welcher durch partielles Andrücken zweier Schichten eine Trübung der Folie
längs der Andruckstellen erzielbar und durch Trennen der Schichten diese Trübung
wieder aufhebbar ist. Eine solche handelsübliche Mehrschichtfolie 11 (Fig. 2) besteht
aus einer Adhäsionsschicht 12 mit Wachsbelag, einer darüberliegenden,durchscheinden,milchigweißen
Papierschicht 13 und einer die Papierschicht 13 überziehenden transparenten Schutzschicht
14. Solche handelsüblichen Folien sind im Handel in Form von otiztafeln mit der
Bezeichnung "Printator" bekannt. Die A1ifschreibvorrichtung 2 weist einen annähernd
punktförmig auf die ehrschichtfolie 11 aufsetzenden Andruckstift 15 auf, der über
eine Antriebsrolle 16 und eine Umlenkrolle 17 eines Antriebssystems 18 quer zur
Bewegungsrichtung der Mehrschichtfolie 11 bewegbar ist. Dabei ist die Aufschreibvorrichtung
2 derart angeordnet, daß der Andruckstift 15 sich im Bereich der Oberfläche der
Umlenkwalze 7 bewegt, somit die Walzenoberfläche ein Widerlager fijr den auf die
Mehrschichtfolie 11 aufdrückenden Andruckstift 15 bildet. Die Antriebsrolle 16 des
Antriebssystems 18 ist, wie noch beschrieben wird, mit der Zeigerwelle des Kraftfahrzeug-Tachometèrs
1 gekuppelt.
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Die der Aufschreibvorrichtung 2 vorgeordnete Löschvorrichtung 5 besteht
aus einem zwischen die Adhäsionsschicht 12 und die Papierschicht 13 der Mehrschichtfolie
11 hineinragenden Steg 31, der im gehäuse des Fahrtschreibers ortsfest angeordnet
ist und sich über die gesamte Breite der Mehrschichtfolie 11 erstreckt.
Beim
Transport des Endlosbandes 3 in Pfeilrichtung A (Fig. 1) wird durch den Steg 31
Adhäsionsschicht 12 und Papierschicht 13 am Ort der Löschvorrichtung 5 voneinander
getrennt, so daß die durch das Ztlsammenhaften von Adhäsionsschicht 12 und Papierschicht
13 hervorgerufene Trübung der Mehrschichtfolie 11 aufgehoben und damit die von dem
Andruckstift 15 aufgebrachte Aufschrift 6 wieder gelöscht wird. Nach Verlassen der
Löschvorrichtung 5 ist das Endlosband 3 wieder regeneriert und von jeglicher Aufschrift
befreit, so daß es in der nachgeordneten Aufschreibvorrichtung 2 erneut beschriftet
werden kann.
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Figur 3 und 4 zeigen den in Figur 1 prinzipiell dargestellten Fahrtschreiber
in Vereinigung mit einem Tachometer 1 und einem Kilometerzähler 4 des Kraft fahrzeuges
zu einem einzigen Instrument 19. Alle drei Aggregate werden von einem gemeinsamen
Gehäuse 20 umschlossen. Im Bereich des Endlosbandes 3 ist das Gehäuse 20 des Instrumentes
19 ausgespart und trägt eine durchsichtige Scheibe 21, durch welche das Geschwindigkeitsdiagramm
leicht ablesbar ist.
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Im Schnittbild dieses Instrumentes längs der Linie IV-IV ist in Figur
4 links der nach dem Wirbelstromprinzip arbeitende Tachometer 1 zu sehen. Er besteht
in bekannter Weise aus einem in einer Trommel 22 rotierenden Permanentmagneten 23,
der über eine Antriebswelle, der sogenannten Tachowelle 24, von der umlaufenden
Radachse des Kraftfahrzeuges angetrieben wird.
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Die Trommel 22 ist über eine Zeigerwelle 25 starr mit dem Zeiger 30
des Tachometers 1, auch Tachonadel genannt, verbunden.
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An der starr gelagerten Zeigerwelle 25 greift eine Rückstellfeder
26 an. Aufbau und Wircungsweise eines solchen Wirbelstromtachometers sind bekannt,
so daß hier nicht näher darauf eingegangen zu werden braucht.
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Gegenüber einem herkömmlichen Tachometer sitzt zusätzlich auf der
Zeigerwelle 25 drehfest ein Antriebsrad 27, das mit der Antriebsrolle 16 des Antriebssystems
18 für den Andruckstift 15 der Aufschreibvorrichtung 2 gekuppelt ist. Diese Kupplung
kann
beispielsweise durch keten Seilzug 28 zwischen dem Antriebsrad
27 und einem auf der gleichen Achse mit der Antriebsrolle 16 des Antriebssystems
18 sitzenden Umlenkrad 29 erfolgen. Je nach Fahrgeschwindigkeit des Kraft fahrzeuges
lenkt die Tachonadel 30 mehr oder weniger aus der Nullstellung aus, wodurch über
das Antriebsrad 27, den Seilzug 28 und das Umlenkrad 29 die Antriebsrolle 16 des
Antriebssystems 18 mehr oder weniger geschwenkt wird. Dadurch vollfiihrt der Andruckstift
15 eine Bewegung quer zur Bewegungsrichtung des Endlosbandes 3 und hinterläßt eine
Schreibspur. Da einerseits das Endlosband 3 proportional der zurückgelegten Wegstrecke
in Pfeilrichtung A transportiert wird und andererseits der Andruckstift 15 quer
zur Transportrichtung des Endlosbandes 3 proportional zur Auslenkung der Tachonadel
30 und damit der Kraftfahrzeuggeschwindigkeit über das Endlosband 3 bewegt wird,
entsteht ein Gesehwindigkeitsdiagramm, bei welchem die Geschwindigkeit des Kraft
fahrzeuges über der gefahrenen Wegstrecke aufgezeichnet ist.
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Die vorstehend beschriebene Erfindung beinhaltet einen auf rein mechanischer
Grundlage erstellten Fahrtschreiber einfachster Bauart, der einem möglichen auf
digitaler Basis oder auf Magnetbandtechnik aufgebautem Fahrtschreiber sowohl preislich
als auch hinsichtlich der Störanfälligkeit und der Möglichkeit einer bewußten Manipulierung
der Geschwindigkeitsaufzeichnung ohne erkennbaren Eingriff in das Aggregat weit
überlegen ist. Der Fahrtschreiber bedarf keiner Wartungs- und Rüstdienste, wie etwa
dem Nachlegen eines Fahrtenblattes oder dem Nachfüllen von ochreibtinte, ist also
ständig betriebsbereit und tritt mit Anfahren des Kraftfahrzeuges sofort in Tätigkeit.
Durch Ankopplung des Fahrtschreibers an Tachometer und Kilometerzähler sind keine
zusätzlichen Antriebe für diesen erforderlich.
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Bei seinem einfachen Aufbau und damit sehr niedrig liegenden Gestehungskosten
kann der Fahrtschreiber allgemeine Verbreitung finden und sein Einbau ohne nenneswerte
finanzielle Belastung der Kraftfahrer gesetzlich vorgeschrieben werden. Eine Ausrustungspflicht
aller Kraftfahrzeuge mit einem solchen Fahrtschreiber würde die Überwachung der
Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
durch die Verkehrspolizei
wesentlich verbilligen, weil durch einfache visuelle Kontrolle des Fahrtschreibers
am de eines Streckenabschnittes mit Geschwindigkeitsbeschränkung die eingehaltene
Geschw1ndigkeit kontrolliert werden könnte und daher teure Radarausrüstungen überflüssig
sind.
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Auch bei der Rekonstruktion von Ttnfällen könnte ein solcher Fahrtschreiber
die im Zusammenhang mit der Fahrzeuggeschwindigkeit zu prüfende Schuldfrage einwandfrei
und ohne Rückgriff auf üblicherweise wenig zuverlässige Zeugenaussagen klären helfen.
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Schließlich würde allein das Vorhandensein eines solchen Fahrtschreibers
in Kraftfahrzeugen mit der Gewißheit des jederzeit möglichen eindeutigen Nachweises
der gefahrenen Geschwindigkeit den Kraftfahrer zu einer disziplinierten Fahrweise
anhalten und dadurch die Zahl der Unfälle und Verkehrsgeschädigten senken helfen.
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