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Verfahrbare Arbeitsmaschine
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Die Erfindung betrifft eine Arbeitsmaschine mit einem Fahrgestell,
das eine gefederte Lenkachse und eine Arbeitsausrüstung trägt, insbesondere einen
Mobilbagger, obilkran oder der gleichen.
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Damit solche verfahrbare Arbeitsmaschinen im Arbeitseinsatz eine nach
allen Seiten hin möglichst gleichmäßige Standfestigkeit besitzen, entspricht der
Achsstand, nämlich der Abstand der äußersten Achsen des Fahrgestells, der Spurweite,
so daß die Räder einer verfahrbaren Arbeitsmaschine in der Regel etwa in den Ecken
eines Quadrates angeordnet sind. Da die Spurweite des Fahrgestells nicht beliebig
breit gemacht werden kann, ergibt sich bei einem etwa 2,5 m breiten Unterwagen ein
Achsstand von etwa 2,30 m.
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Für mit etwa 60 bis 80 km/h schnellfahrende Arbeitsmaschinen mit einem
Schwerpunkt, der etwa in Höhe des Reifendurchmessers oder noch darüber liegt, wie
das bei Mobilbaggern und Mobilkranen meistens der Fall ist, reicht jedoch für eine
gute Straßenlage dieser verhältnismäßig geringe Achsstand nicht aus. Er sollte mindestens
3,30 bis 4 m betragen. Dies könnte man dadurch erreichen, daß man dem Fahrgestell
eine entsprechende Länge gäbe. Dadurch ergeben sich jedoch beim Einsatz Nachteile,
insbesondere dadurch, daß die Einsatzmöglichkeiten einer Arbeitsmaschine mit so
langem Fahrgestell verringert werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine verfahrbare Arbeitsmaschine
zu schaffen, die ohne Einschränkung ihrer Einsatzmöglichkeiten sehr einfach zum
Schnellfahren auf Straßen umgerüstet werden kann.
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Diese Aufgabe ist bei einer Arbeitsmaschine der eingangs genannten
Art gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß zum Schnellfahren auf Straßen eine Hilfsachse
vorhanden
ist, deren Stützkonstruktion wahlweise mit der Arbeitsausrüstung
an einer Stelle derselben verbindbar ist, die sich bei einer vorgegebenen Einstellung
der Arbeitsausrüstung in einem Abstand hinter der Hinterachse befindet, wobei durch
die Hilfsachse das Fahrgestell so auf dem Boden abstützbar ist, daß die Hinterachse
vom Boden abgehoben ist, und daß für die Hilfsachse eine Federung vorhanden ist
und mindestens die Federung der Lenkachse festlegbar ist.
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Dadurch wird die Arbeitsausrüstung dazu benutzt, um die Hilfsachse
in einem Abstand hinter der Hinterachse zu halten und dadurch den Achsstand um diesen
Abstand zu vergrößern. Da schnellfahrende Fahrzeuge zur Schonung der Straße gefedert
sein müssen, wird durch die erfindungsgemäße Fe-Federung der Hilfsachse bei bekannterweise
gefederten Lenkachsen auch diese Forderung an ein schnellfahrendes Fahrzeug erfüllt.
Do im Arbeitseinsatz die Hilfsachse abgenommen ist und das Fahrgestell auf der nicht
gefederten Hinterachse steht, ist es vorteilhaft, die Federung der Lenkachse festlegbar
vorzusehen, mldie Standsicherheit der erfindungsgalißen Arbei tsna s chine im Arbeitseinsatz
durch die Federung nicht zu beeintrachtigen.
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Bei fahrbaren Arbeitsmaschinen werden meistens beide Achsen, nämlich
die Lenkachse und die Hinterachse, angetrieben. Die erfindungsgemäße Arbeitsmaschine
mit für das Schnellfahren angebrachter Hilfsachse wird dann nur von der Vorderachse
angetrieben. Dies gibt zusätzlich ein günstiges Fahrverhalten auf der Straße. Die
Hilfsachse kann hierbei als verhältnismäßig schmale Nachlaufachse ausgebildet sein.
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Ist für die Lenkachse eine Bremse vorgesehen, dann könnte auf eine
Bremse für die Hilfsachse in speziellen Fällen verzichtet werden. Bei einer vorteilhaften
Ausführungsform ist
jedoch vorgesehen, daß die Hilfsachse mit einer
Bremse versehen ist, die über einen Schlauch mit der Bremsanlage des Fahrgestells
verbindbar ist. Diese Schlauchkupplung kann in bekannter Weise z.B. als lösbare
Anhängerbremskupplung ausgebildet sein.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, daß zum Abneben
der Hinterachse vom Boden mindestens ein Hydrozylinder vorhanden ist, der mit einem
Druckspeicher als Federung der Hilfsachse verbunden ist. Dadurch wird erreicht,
daß das Element, das zum Abheben der Hinterachse vorgesehen ist, gleichzeitig der
Federung der Hilfsachse dient, so daß sich eine besonders einfache Konstruktion
dieser Federung ergibt.
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Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung von zwei in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 eine schematisch vereinfachte Seitenansicht eines
erfindungsgemäßen Mobilbaggers; Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung
eines erfindungsgemäßen Teleskopmobilkrans.
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Der in Fig. 1 dargestellte Mobilkran weist als Fahrgestell 11 einen
Unterwagen mit einer Lenkachse 12 und einer Hinterachse 13 auf. Diese beiden Achsen
sind ü ein Verteilergetriebe zusatzlicn 10 wahlweise und die Achse 12/im Schnellgang
antreibbar. Auf
dem Fahrgestell 11 ist ein Oberwagen 14 um eine
vertikale Achse 15 drehbar gelagert, der eine Doppelkabine 16 trägt, die mit einer
Doppelsteuerung versehen ist, die von der Bedienungsperson im Arbeitseinsatz mit
Blickrichtung auf die als Ganzes mit 16 bezeichnete Arbeitsausrüstung und im Schnellfahrbetrieb
mit Blickrichtung in der Fahrtrichtung, bei der die Lenkachse 12 voreilt, bedienbar
ist.
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Die Arbeitsausrüstung 16 weist einen zwei Arme 17 und 18 aufweisenden
Ausleger auf. Der innere Arm 17 ist um eine waagerechte Achse 19 schwenkbar an einem
Bock 21 gelagert, der wiederum um eine waagerechte Achse 22 schwenkbar am Oberwagen
14 gelagert ist. Zum Schwenken des Bockes 21 um seine Schwenkachse 22 ist ein Hydrozylinder
23 vorgesehen, der mit einem gefederten Druckspeicher verbunden ist, der in Fig.
1 schematisch mit 24 bezeichnet ist.
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Zum Schwenken des Auslegers als Ganzes und zum Schwenken des äußeren
Armes 18 sind zwei weitere Hydrozylinder 25 bzw. 26 vorgesehen. Der äußere Arm 18
trägt an seinem äußeren Ende einen Baggerlöffel 30, dessen Teil 27 durch eine in
der Zeichnung nicht dargestellte Koppel mit einem Lenker 28 verbindbar ist, an dem
ein Hydrozylinder 29 angreift.
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Mit dem Baggerlöffel 30 ist eine Hilfsachse 31 verbindbar, die von
einer Stützkonstruktion 32 getragen wird. Diese Stützkonstruktion 32 ist so ausgebildet,
daß sie nach Beseitigung der nicht gezeichneten Koppel zwischen dem Lenker 28 und
dem Kübel 30 an den Lenker 28 so angeschlossen werden kann, daß ein auf der anderen
Seite der Hilfsachse 31 liegender Teil 33 der Stützkonstruktion formschlüssig von
dem Baggerlöffel 30 selbst gehalten wird, wenn sich der Zylinder 29 in seiner bis
zum Anschlag ausgefahrenen Stellung befindet.
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Die Hilfsachse 31 ist mit einer in Fig. 1 schematisch angedeuteten
Bremse 34 versehen, die über einen Schlauch 35 an die ebenfalls nur schematisch
angedeutete Bremsanlage 36 des Fahrgestells 11 ankuppelbar ist.
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Die Lenkachse 12 ist mit einer festlegbaren, in der Zeichnung nur
schematisch angedeuteten Federung 37 versehen.
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Soll der Mobilbagger gemäß Fig. 1, der im Arbeitseinsatz nur auf seiner
Lenkachse 12 und der Hinterachse 13 steht, zum Schnellfahren umgerüstet werden,
dann wird die Hilfsachse 31 in der oben beschriebenen Weise mit dem Löffel 30 verbunden,
wozu es notwendig ist, den Hydrozylinder 29 bis zum Anschlag auszufahren. Gleichzeitig
wird auch der Hydrozylinder 26 bis zum Anschlag ausgefahren. Dann wird bei und bei
angezogenen Bremsen 34 und 36 freigelassenem Hydrozylinder 25/der Bock 21 vom Hydrozylinder
23 so im Gegenuhrzeigersinn um die Achse 22 geschwenkt, daß sich die Hinterachse
13 etwas vom Boden abhebt, wie das in Fig. 1 dargestellt ist. Sobald der gewünschte
Abstand der Hinterachse vom Boden erreicht ist, wird der innere Arm 17 durch eine
Lasche 40 am Bock 21 festgemacht, so daß für die Hilfsachse 31 gegenüber dem Oberwagen
14 nur die Bewegungsmöglichkeit übrig bleibt, die der als Federung dieser Achse
dienende Druckspeicher 24 des Hydrozylinders 23 zuläßt. So umgerüstet kann bei einem
Mobilbagger je nach seiner Arbeitsausrüstung 16 ein Achsstand für die schnelle Fahrt
von 3,30 m bis 4 m erreicht werden,was für gute Fahreigenschaften beim Schnellfahren
völlig ausreicht. Die beim Arbeitseinsatz festgelegte Federung 37 der Lenkachse
12 wird für den Schnellfahrbetrieb freigegeben, so daß nunmehr die beiden Schnellfahrachsen
12 und 31 gefedert sind. Das Verteilergetriebe 10 wird so umgeschaltet, daß es nur
die Lenkachse 12 im Schnellgang antreibt. Die Arbeitsmaschine kann nun mit dem vergrößerten
Achsstand schnell auf Straßen gefahren werden, wobei beide Fahrachsen 12 und 31
gefedert sind.
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Bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind alle Teile,
die dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 entsprechen, mit um 100 vergrößerten Bezugszahlen
bezeichnet, so daß durch diesen Hinweis auf die Beschreibung des vorhergehenden
Ausführungsbeispiels Bezug genommen wird.
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Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel
nach Fig. 1 dadurch, daß hier als Arbeitsausrüstung 116 ein Teleskopausleger vorgesehen
ist, der um eine waagerechte Achse 119 schwenkbar mit dem Oberwagen 114 verbunden
ist, der ebenso wie beim vorhergehenden Ausführungteispiel um eine vertikale Achse
115 drehbar auf dem als Unterwagen dienenden Fahrgestell 111 gelagert ist, das mit
einer Lenkachse 112 und einer Hinterachse 113 versehen ist. Die Stützkonstruktion
132 der Hilfsachse 131 ist mit dem Telskopausleger 116 durch Bolzen 138 verbindbar.
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Um die Hinterachse 113 für den Schnellfahrbetrieb vom Boden abzuheben,
wird der Hydrozylinder 125 benutzt, der im Arbeitseinsatz für das Auf- und Abschwenken
des Teleskopauslegers 116 vorgesehen ist. Dieser Hydrozylinder 125 ist hier jedoch
mit einem abschaltbaren Druckspeicher 124 versehen. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel
weist die Hilfsachse 131 eine Bremse auf, die über einen Schlauch 135 mit der Bremsanlage
des Fahrgestells 111 verbindbar ist.
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Die Umrüstung und der Schnellfahrbetrieb erfolgen bei diesem Ausführungsbeispiel
in der gleichen Weise wie bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1, so daß sich eine
weitere Erläuterung erübrigt.
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Anstelle des Hydrozylinders 23 mit dem Druckspeicher 24 kann auch
bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 z.B. der Hydrozylinder 25 mit einem abschaltbaren
Druckspeicher versehen
sein. Die Lasche 40 muß dann weggelassen
werden.
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Bei allen drei genannten Ausführungsbeispielen kann ein bei Kraftfahrzeugen
mit gas-hydraulischer Federung allgemein besein kannter Niveauausgleich vorhandene
der z.B. bei einer Lage des Kolbens im Hydrozylinder 23 oder 125,die einem noch
zulässigen Mindestabstand der Hinterachse 13 bzw. 113 vom Boden zugeordnet ist,
durch Zuführung des Druckmittels in den Hydrozylinder die Hinterachse wieder auf
die gewünschte Höhe anhebt.