DE2724385A1 - Bodenbearbeitungsmaschine - Google Patents
BodenbearbeitungsmaschineInfo
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- DE2724385A1 DE2724385A1 DE19772724385 DE2724385A DE2724385A1 DE 2724385 A1 DE2724385 A1 DE 2724385A1 DE 19772724385 DE19772724385 DE 19772724385 DE 2724385 A DE2724385 A DE 2724385A DE 2724385 A1 DE2724385 A1 DE 2724385A1
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- soil cultivation
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- cultivation machine
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- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
- A01B—SOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
- A01B39/00—Other machines specially adapted for working soil on which crops are growing
- A01B39/12—Other machines specially adapted for working soil on which crops are growing for special purposes, e.g. for special culture
- A01B39/14—Other machines specially adapted for working soil on which crops are growing for special purposes, e.g. for special culture for working ridges, e.g. for rows of plants and/or furrows
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Description
C. VAN DER LELY N.V., Maasland, die Niederlande.
"Bodenbearbeitungsmaschine "
Die Erfindung betrifft eine Bodenbearbeitungsmaschine mit mindestens einer quer zur Arbeitsrichtung liegenden,
mit Bodenbearbeitungswerkzeugen versehenen, insbesondere über Kopf arbeitenden Arbeitstrommel, der ein Führungsschirm für
die nach hinten gelangende Erde zugeordnet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Naschine
so auszubilden, dass die von der Arbeitstrommel verlagerte Erde zu Bodendämmen gehäufelt werden kann.
Diese Aufgabe wird gemäss der Erfindung dadurch gelöst,
dass im Abgabebereich der als Zinken ausgebildeten Werkzeuge und wenigstens teilweise unter dem Führungsschirm Ablenkkörper mit
paarweise nach unten konvergierenden Leitflächen angeordnet sind. Von den Leitflächen wird die aufgeworfene Erde schräg nach unten
abgelenkt, so dass sie zwischen den Furchen, die von den Zinken gezogen werden, auf den Boden gelangt. Die durch seitliches Verlagern
der Erde bereits im Entstehen begriffenen Bodendämme werden daher durch die nach unten fallende Erde vollständig aufgehäuft,
und zu ihrer Bildung genügt ein einziger Arbeitsgang. Infolge des Zusammenwirkens der Zinken mit den Ablenkkörpern ist zum Aufhäufen
der Bodendämme eine nur geringe Antriebsleistung für die Maschine erforderlich, so dass ein leichter Schlepper verwendet werden kann,
um die Maschine zu ziehen und anzutreiben. Daraus ergeben sich insbesondere beim Anhäufeln von in Reihen gepflanzten Kartoffeln Vorteile,
weil der Schlepper keine störenden Spuren hinterlässt. Die Maschine ist daher vor allem für die Pflege von Reihenkulturen
gut geeignet.
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272438b
Eine Ausführungsform der erfindungsgemässen Maschine wird im
folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Bodenbearbeitungsmaschine ,
Fig. 2 eine Ansicht in Sichtung des Pfeiles II in Pig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht längs der Linie III-III in Fig.
1, in vergrösserter Darstellung,
Fig. 4 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles IV in
Fig. 3,
Fig. 5 die Befestigung der Zinken an der Welle der
Arbeitstrommel,
Fig. 6 eine Teilansicht längs der Linie VI-VI in Pig. 5» in vergrösserter Darstellung,
Fig. 7 die Befestigung eines zwischen den Zinkengruppen angebrachten Schlägers zum Abschlagen von Kartoffelkraut,
Fig. 8 eine Ansicht längs der Linie VIII-VIII in Pig. 7» in vergrösserter Darstellung.
Das Gestell der Bodenbearbeitungsmaschine enthält zwei quer zur Arbeitsrichtung A liegende, parallele Träger 1
und 2, die auf unterschiedlichen Höhen liegen wobei der höhere Träger 2 hinter dem Träger 1 angeordnet ist (Fig. 2 und 3). Die
beiden Querträger sind an ihren Enden durch vorzugsweise vertikale Seitenplatten 3 und 4 verbunden, deren vertikale Stirnkanten über
nach hinten abgeschrägte Kanten in die horizontalen Unter- und Oberkanten übergehen, welche durch zwei nach hinten konvergierende,geradlinig
schräge Hinterkanten verbunden sind. Die Form und Anordnung der Seitenplatten 3 und 4 ist in den Fig. 3 bzw. 2 im
einzelnen dargestellt. Unterhalb der Mitte zwischen den Ober- und Unterkanten und mittig zwischen den Vorder- und Hinterkanten ist
an den Seitenplatten eine Hohlwelle 5 gelagert. Die Welle trägt
an ihren Enden Flansche 6, denen die an Flansche von Zapfen 9 bzw. 10 mit Bolzen 7 angeflanscht sind (Fig. 2 und 5).
Zur Lagerung des Zapfens 9 ist an der Platte 3 ein in einem Gehäuse 11 befindliches Lager angeordnet. Der andere
Zapfen 10 ist ebenfalls in einem Lager abgestützt, das von einem an der Innenseite der Platte 4 befestigten Lagergehäuse umgeben
ist. Dieser Zapfen durchsetzt die Seitenplatte 4 und ragt ein Zahn-
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radgetriebe 12 (Fig. 1). An der Welle 5 sind starre Flachzinken
15 befestigt (Fig. 3 und 5)i die in mehreren Gruppen 13 und 14
angeordnet sind (Fig. 1). An den beiden Enden der Welle ist je
eine Zinkengruppe 13 vorgesehen und zwischen diesen beiden Zinkengruppen sind mehrere Zinkengruppen 14 angeordnet. Die Abstände
zwischen den Zinkengruppen sind gleich gross. Die Welle 5 bildet mit den Zinken 15 eine Arbeitstrommel deren Drehachse mit der
Achse a_ der Welle zusammenfällt. Innerhalb jeder Zinkengruppe 13 bzw 14 sind je zwei in Umfangsrichtung der Arbeitstrommel aufeinanderfolgende
Zinken 15 zu einer Einheit zusammengefasst und diese Einheiten sind einander diametral gegenüberliegend angeordnet
(Fig.3). Die beiden äusseren Zinkengruppen 13 enthalten je zwei Zinkeneinheiten und die zwischen ihnen liegenden Zinkengruppent4
bestehen aus.je vier Zinkeneinheiten. Die axialen Abstände zwischen benachbarten Zinken sind gleich und betragen vorzugsweise
jeweils 3 bis 6 cm. Die beiden Zinken 15 jeder Zinkeneinheit sind jeweils an einem Bügel 16 befestigt, der zwei zueinander
rechtwinklige Schenkel 17 hat, die an benachbarten Flächen der im Querschnitt quadratischen Welle 5 anliegen. Die Enden
der Bügelschenkel sind zu Flanschen abgewinkelt, die radial zur Achse £ der Welle 5 liegen, so dass je zwei Bügel 16 an ihren
Flanschen mit Bolzen 18 gegeneinander gezogen und dadurch an
werden
der Welle verklemmt/können. Die Befestigungslocher fur die Bolzen 18 sind aussermittig in den Flanschen vorgesehen, so dass die beiden aneinander befestigten Bügel 16 axial gegeneinander versetzt sind (Fig. 5)· An ihren voneinander abgewandten Rändern sind die beiden Bügel 16 mit angeschweissten Stegplatten 19 versehen, die in zur Achse a_ der Welle 5 senkrechten Ebenen liegen (Fig. 3 und 5)· An diesen Stegplatten sind die Zinken mit Bolzen 20 (Fig. 6) derart befestigt, dass die auf voneinander abgewandten Zinkeneinheiten, bezogen auf, die Mittelebene des Bügelpaares, an den Aussenflachen der Stegplatten anliegen (Fig. 5)· Wie Fig. 3 zeigt, besteht jeder Zinken 15 aus einem Schenkel 21 und einem Arbeitsteil 22 und ist so angeordnet, dass, der Schenkel 21 etwa tangential zu einem zur Achse a_ der Welle konzentrischen Kreis liegt und der Arbeitsteil 22 im Winkel von etwa 80° zum Schenkel 21 im Drehsinn B der Arbeitstrommel nach vorne gerichtet ist. Jeder Zinkenschenkel hat fünf in gleichen Abständen voneinander vorgesehene Befestigungslöcher 22A, so dass die Zinken verstellt werden können und dadurch
der Welle verklemmt/können. Die Befestigungslocher fur die Bolzen 18 sind aussermittig in den Flanschen vorgesehen, so dass die beiden aneinander befestigten Bügel 16 axial gegeneinander versetzt sind (Fig. 5)· An ihren voneinander abgewandten Rändern sind die beiden Bügel 16 mit angeschweissten Stegplatten 19 versehen, die in zur Achse a_ der Welle 5 senkrechten Ebenen liegen (Fig. 3 und 5)· An diesen Stegplatten sind die Zinken mit Bolzen 20 (Fig. 6) derart befestigt, dass die auf voneinander abgewandten Zinkeneinheiten, bezogen auf, die Mittelebene des Bügelpaares, an den Aussenflachen der Stegplatten anliegen (Fig. 5)· Wie Fig. 3 zeigt, besteht jeder Zinken 15 aus einem Schenkel 21 und einem Arbeitsteil 22 und ist so angeordnet, dass, der Schenkel 21 etwa tangential zu einem zur Achse a_ der Welle konzentrischen Kreis liegt und der Arbeitsteil 22 im Winkel von etwa 80° zum Schenkel 21 im Drehsinn B der Arbeitstrommel nach vorne gerichtet ist. Jeder Zinkenschenkel hat fünf in gleichen Abständen voneinander vorgesehene Befestigungslöcher 22A, so dass die Zinken verstellt werden können und dadurch
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der Trommeldurchmesser veränderbar ist. Da jeweils zwei Befestigungslöcher
von Bolzen 20 durchsetzt sind, können drei verschiedene Zinkenstellungen erreicht werden. Bei der Einstellung
nach Fig. 3 hat die Arbeitstrommel ihren grössten Durchmesser. Die Längsachse jedes Zinkenschenkels 21 bildet jeweils mit
einer durch die Achse a, der Welle gehenden und zu den Befestigungsflanschen der Bügel parallelen Ebene NN einen Winkä. von etwa 20°.
Der Zentriwinkel zwischen den freien Enden der Umfangsrichtung aufeinanderfolgenden Zinken^ beträgt etwa 45°. Die Befestigungsbügel 16 für die Zinkenpaare benachbarter Einheiten sind in
bezug auf die Achse a_ des Trägers 5 um 90 gegeneinander versetzt,
so dass die vier Einheiten der Zinkengruppen 14 abwechseln gleiche Lage haben. Die freien Enden der Flachzinken 15 sind zugespitzt und
an der im Drehsinn B der Trommel vorne liegenden Seite mit einem Belag 23 aus verschleissfestem Material versehen.
Wie Fig. 3 zeigt, ist unterhalb des Trägers 1 zwischen den Seitenplatten 3 und 4 ein Balken 24 angeordnet, an dem der
untere Rand einer Haube 25 befestigt ist, welche die Arbeitstrommel
mit einem Zentriwinkel von mindestens 90° umgibt und mit ihrem oberen Rand an einem Profilstab 26 befestigt ist, der in
Draufsicht hinter der Trommelwelle 5 liegt. Der Profilstab 26 ist an den Seitenplatten 3 und 4 mit Halteplatten 27 befestigt,
die nach hinten über die Seitenplatten überstehen. An dem zu den Trägern 1 und 2 parallelen Profilstab 26 sind mit Klemmstücken
28 und Bolzen 29 zueinander parallele Federstahlstäbe 30 befestigt,
die gleiche Abständen voneinander von vorzugsweise 3»5 cm haben und von ihren Befestigungsstellen aus zunächst geradlinig
schräg nach unten verlaufen. Die freien Endei der Stäbe sind nach
unten abgebogen. Die Stäbe bilden ein Sieb, dessen unterer Rand etwa in Höhe der Drehachse ti der Arbeitstrommel liegt.
An den über die Seitenplatten 3 und 4 überstenden Enden der Halteplatten 27 ist ein Führungsschirm 33 mit einer
Halterung 32 gelagert, deren Zapfen 31 in die Halteplatten 27
eingreifen und eine Schwenkachse für den Führungsschirm bilden. Das Sieb 30 wird von dem Führungsschirm 33 nach hinten abgedeckt,
dessen unterer Rand ebenfalls etwa in Höhe der Trommelachse a liegt. Unter dem Führungsschirm 33 sind vier Ablenkkörper 34 angeordnet,
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die als ebene Blechflügel ausgebildet sind. Jeder Ablenkkörper besteht aus zwei nach unten konvergierenden Blechflügeln, deren
Oberflächen die Leitflächen des Ablenkkörpers bilden. Die Oberkanten der Ablenkkörper liegen an der Innenseite des Führungsschirmes 33 an; die Vorderkanten der Blechflügel verlaufen von der
hinten und Oberkante aus schräg nach unten und/im oberen Bereich unmittelbar
benachbart zu dem Sieb 30 (Fig.3)· Die horizontalen Unterkanten
der Flügel 34 reichen bis an den unteren Rand des Führungsschirmes
33. Je zwei Flügel 34- benachbarter Ablenkkörper grenzen an
ihrem oberen Rand aneinander an und sind dort gemeinsam an einer vertikalen Platte 35 befestigt, die innen an dem Führungsschirm 33 angebracht ist. Bezogen auf die Arbeitsrichtung A
der Maschine, liegt jede der beiden äusseren Zinkengruppen vor einem äusseren Ablenkkörper und die mittleren Zinkengruppen
14 (Fig.1) liegen jeweils mittig vor einer der Platten 35· Am
unteren Rand des Führungsschirmes ist in Höhe der unteren Austrittsöffnung
jed.es Ablenkkörpers ist eine über die ganze
Breite dieser öffnung reichende Schürze 36 befestigt, die
Zweckmässig aus flexiblem oder gummielastischem Material besteht und sich vor der Befestigungsstelle aus bis zu ihrem
freien Ende verjüngt (Fig.1). Mit seitlichem Abstand von den Seitenplatten 3 bzw. 4 ist zwischen den Querträgern 1 und 2
(Fig.1 und 3) je ein Steg 37 angebracht, der sich mit seinem
abgewinkelten Endstück bis vor den Querträger 1 erstreckt. An den beiden Stegen 37 ist je ein nach vorne gerichteter Träger
38 befestigt, an dessen vorderen Ende eine Buchse 39 etwa vertikal stehend befestigt ist. In der Buchse 39 ist die Tragstange
eines Laufrades 41 höhenverstellbar gelagert. Die Buchse 39 hat zwei übereinander liegende Querbohrungen 44 und in der
Tragstange 40 sind ebenfalls mehrere Querbohrungen 42 übereinander vorgesehen, so dass das Laufrad in mehreren Höheneinstellungen
mit einem Steckbolzen 43 verriegelbar ist.
Mittig auf den beiden Querträgern 1 und 2 ist ein Anbaubock 45 befestigt, der zum Anschliessen der Maschine an
die Dreipunkt-Hebevorrichtung einesjSchleppers dient. Beiderseits,
jedoch nicht symmetrisch zu der in Fahrtrichtung stehenden Mittelebene der Maschine sind auf dem Führungsschirm 33
zwei Laschen 46 befestigt, in denen die horizontalen Enden eines
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V-förmigen Bügels 47 frei drehbar gehaltert sind. An dem Bügel
greift eine Kette 48 an, die durch Einhängen in eine auf dem Anbaubock 45 sitzende Stütze 49 in ihrer wirksamen Länge veränderbar
ist und die freie Schwenkbarkeit des Führungsschirmes nach unten begrenzt. Die untere Endstellung des Führungsschirmes
ist dadurch einstellbar.
Das Zahnradgetriebe 12 enthält ein auf dem Zapfen 10 der Arbeitstrommel sitzendes Zahnrad 50 (Fig.2) ir das ein
grösseres Zahnrad 51 eingreift, welches an der Seitenplatten 4 gelagert ist. Das Zahnrad 51 wird von einem Zahnrad 52 angetrieben
das gleichen Durchmesser hat wie das Zahnrad 50, und auf einer
Welle 53 sitzt. Die quer zur Arbeitsrichtung und horizontal liegende Welle 53 ist in einem Rohr 54- gelagert und wird von
einem Kegelradgetriebe 55 angetrieben, dessen Gehäuse mit einem Winkelstück 56 an dem Querträger 2 befestigt ist. Die -nicht
dargestellte- Antriebswelle des Kegelradgetriebes liegt in Arbeitsrichtung A und wird über ein Wechselgetriebe 57 angetrieben,
das hinter dem Kegelradgetriebe 55 angeordnet ist und dessen Antriebswelle 58 durch das Gehäuse des Getriebes 55 hindurch nach
vorne geführt und mit einer Gelenkwelle 59 gekuppelt ist. Die Gelenkwelle ist an die Schlepperzapfwelle angeschlossen. Die
Drehzahl der Arbeitstrommel kann mittels des Wechselgetriebes
57 geändert werden.
Die Bodenbearbeitungsmaschine hat eine Arbeitsbreite von etwa 3 m und kann mit Vorteil in Reihenkulturen unmittelbar
nach dem Einbringen von Kartoffeln oder sonstigen Knollen, Rüben und dergl. eingesetzt werden. Die Zinkengruppen 13 und 14 der
Überkopf-Arbeitstrommel werden in Richtung B umlaufend angetrieben
und arbeiten zwischen den Pflanzreihen. Die Eingriffstiefe der Zinken wird durch die Einstellung der Laufräder 41 bestimmt. Dabei
können die Zinken so eingestellt werden, dass ihre Eingriffstiefe innerhalb der mittleren Gruppen von der Mitte aus nach aussen und
innerhalb der äusseren Gruppenvon aussen nach innen abnimmt. In Abhängigkeit von ihrer Eingriffstiefe nehmen die Zinken bestimmte
Mengen gelockerter Erde nach vorne und oben mit. Diese Erde wird an der Innenseite der Haube 25 entlang nach hinten geführt und
{fegen das Sieb 30 geworfen, wobei grobe Teile wie Wurzelreste, Unkraut
und dgl. sowie grössere Erdklumpen an den Stäben des Siebes
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.41·
nach unten gleiten und in die von den Zinken gezogene Furche fallen.
Die durch das Sieb gelangte und gegebenenfalls an dessen Stäben zusätzlich gekrümelte Erde wird von demfiihrungsschirm und
von den schräg stehenden Leitflächen der Ablenkkörper 34 aufgefangen,
nach unten geführt und neben den Furchen abgelegt. Dadurch werden auf den Pflanzreihen Bodendämme gebildet, wie in Fig. 1
schematisch angedeutet ist. Während der Vorwärtsbewegung der Maschine wird die Oberfläche der Dämme durch die elastischen
Schürzen 36 geebnet und etwas verdichtet, wodurch der Boden Feuchtigkeit besser halten kann und ein Verwehen der Dämme
durch starken Wind weitgehend vermieden wird. Die Bodendämme sind frei von Steinen, Wurzeln und sonstigen groben Bodenbestandteilen,
die von dem Sieb 30 in die Furchen geführt werden.
Die Zinken beschreiben innerhalb der Gruppen unmittelbar benachbarte Bahnen und greifen aufeinanderfolgend in den Boden
ein (vgl. Fig. 3 und 5)i der dadurch gleichmässig bearbeitet wird.
Die Form und Anordnung der Zinken gewährleisten eine gute Krümelung
des Bodens, wobei auch bei schweren Boden kein Verschmieren der Erde und damit keine Klumpenbildung in den Bodendämmen auftritt,
die das Keimen der Knollen und den Pflanzenwuchs beeinträtigen könnte. Da die Arbeitstrommel über Kopf arbeitet und die Schmalseite
der Zinken in Umlaufrichtung B vorne liegt, wird diejenige
Erde, de einen entsprechend grossen Feinheitsgrad hat, von den Zinken nicht nach oben mitgenommen, sondern nur nach vorne und
seitwärts geschoben. Daher entstehen die unteren Teile der Bodendämme bereits im Bereich der Arbeitstrommel, insbesondere, wenn
die Zinken so eingestellt sind, dass die durch die Zinkengruppen gebildeten Teilbereiche der Arbeitstrommel in Richtung zu den
Pflanzreihen abnehmende Durchmesser haben. Bei dieser Arbeitsweise werden die bereits im Entstehen begriffenen Bodendämme durch Zuführen
der gekrümelten Erde über die Leitkörper lediglich vervollständigt,
so dass auch die zum Verlagern der Erde nach hinten erforderliche Antriebsleistung für die Trommel entsprechend gering
ist.
Wie die Fig. 2 bis 4 zeigen, ist in unmittelbarer Nähe der Seitenplatten 3 und 4 am unteren Rand der Haube 25
je ein Führungsblech 61 mit Bolzen 60 befestigt. Diese Führungsbleche verhindern ein Verlagern der von den Zinken gelockerten
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und verschobenen Erde in die äusseren Furchen, die bei jedem
Arbeitsgang der Maschine in halber Breite gezogen und beim anschliessenden Bearbeiten des benachbarten Geländestreifens
vervollständigt werden. Die plattenförmigen Führungsbleche 61 stehen quer zur Arbeitsrichtung A. Ihre Innenkante sind nach
unten und aussen abgeschrägt, und ihre horizontalen Unterkanten liegen in gleicher Höhe mit den in der Furche befindlichen
Unterkanten der Seitenplatten (Fig. 4).
Die Zinkeneinheiten können mit ihren einander diametral gegenüber stehenden Zinkenpaare 15 auch gleichmässig verteilt
an der Trommelwelle 5 angebracht werden. Die Maschine kann bei dieser Anordnung der Zinken über ihre ganze Arbeitsbreite
den Boden lockern, und in die von den Ablenkkörpern aufgehäufelten Bodendämmer können anschliessend Saatkartoffeln oder
andere Knollen oder dergl. eingelegt oder auch Pflanzen gesetzt werden.
Bei der Ausbildung nach den Fig. 7 und 8 ist die Maschine
durch Krautschläger ergänzt, so dass sie auch bei der Kartoffelernte eingesetzt warden kann. Zwischen den einzelnen Zinkengruppen
13 und 14 sind an der Welle 5 je zwei einander diametral
gegenüberliegende, plattenfömige Schlagkb'rper 62 gelagert, deren
Aussenkanten parallel zur Trommelachse a. verlaufen. Die Platten liegen in Betriebsstellung etwa radial zur Trommelachse und sind
im Drehsinn B abgewinkelt. Jeder Schlagkörper 62 ist mit einem in unmittelbarer Nähe der Welle 5 liegenden Bolzen 63 frei schwenkbar
an den Schenkeln eines Bügels 64 gelagert, der an einem Klemmbügel 65 befestigt ist. Je zwei Klemmbügel 65 sind mit Bolzen
66 lösbar aneinander und damit an der Welle 5 verklemmt. Bei Rotation der Arbeitstrommel schlagen die Schlagkörper 62 das Kartoffelkraut
ab, das auf den Bodendämmen steht. Das abgeschlagene Kraut wird von den Zinken der Arbeitstrommel mitgenommen und auf
die Ablenkkörper 3^· geworfen, die es auf den Bodendämmen schwadförmig
ablegen. Für diesen Einsatz der Maschine wird das Sieb 30 abgenommen, und die Haube 25 wird verstellt oder durch eine andere
geeignete Führung ersetzt, damit das abgeschlagene Kraut an den x'öhrungsschirm und die Ablenkkörper gelangen kann.
Für die Erfindung sind alle aus den Zeichnungen ersichtlichen Einzelheiten von Bedeutung, auch soweit sie in der Beschreibung
und den Ansprüchen nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Patentansprüche-809835/0467
ι AZ ··
Leerse i
Claims (31)
- ■« ^ ^ A Jj JIlPatentansprüche: £ J1 f^gn 1077\1.) Bodenbearbeitungsmaschine mit mindestens einr querzur Arbeitsrichtung der Maschine liegenden, mit Bodenbearbeitungswerkzeugen versehenen, insbesondere über Kopf arbeitenden Arbeitstrommel, der ein Flihrungsschirm für die nach hinten gelangende Erde zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Abgabebereich der als Zinken (15) ausgebildeten Werkzeuge und wenigstens teilweise unter dem Führungsschirm (33) Ablenkkörper (34) mit paarweise nach unten konvergierenden Leitflächen angeordnet sind.
- 2. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Zinken (15) gruppenweise an der Arbeitstrommel (5, 13 bis 15) angebracht sind.
- 3. Bodenbearbeitungsorgane nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Zinkengruppen (13 bzw.14) in Arbeitsrichtung der Maschine gesehen, vor den Ablenkkörpern (34) liegen.
- 4. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass jede Zinkengruppe (13 bzw.14) eine Anzahl von Zinkenpaaren enthält, die einander diametral gegenüber stehen.
- 5. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 4 dadurch gekennzeichnet, dass die einander diametral gegenüberstehenden Zinkenpaare eine Zinkeneinheit bilden, und dass jede Zinkengruppe (13 bzw.14) aus mindestens zwei nebeneinander angebrachten Zinkeneinheiten besteht.
- 6. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 5 dadurch gekennzeichnet, dass in jeder Zinkengruppe (14) vier Zinkeneinheiten von je zwei einander diametral gegenüberstehenden Zinkenpaaren nebeneinander angebracht sind.
- 7. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass sich die Zinken (15) in zur Achse (a) der Arbeitstrommel (5, 13 bis 15) etwa senkrechten Ebenen erstrecken.
- 8. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden der Zinken (15) jedes Paares einen Umfangswinkel von etwa 45° bezogen auf die Achse (a) der Arbeitstrommel (5, 13 bis 15) miteinander einschliessen, und dass die Zinken (15) in Achsrichtung der Arbeitstrommel gegeneinander versetzt sind.ORIGINAL INSPECTED.2·
- 9. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche4 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass die Zinken (15) von einander diametral gegenüber stehenden Paaren in Achsrichtung der Arbeitstrommel (5, 13 bis 15) gegeneinander versetzt angeordnet sind.
- 10. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Zinken (15) derart hakenförmig ausgebildet sind, dass ein Zinkenteil (21) von der Befestigungsstelle des Zinkens aus in bezug auf die Trommelachse etwa tangential verläuft und in einen Zinkenteil (22) übergeht, der in bezug auf die Drehrichtung (B) der Arbeitstrommel nach vorne abgebogen ist.
- 11. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 10 dadurch gekennzeichnet, dass der abgebogene Zinkenteil (22) mit dem etwa tangentialen Zinkenteil einen Winkel von etwa 80° einschliesst.
- 12. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 10 oder 11 dadurch gekennzeichnet, dass der etwa tangentiale Teil (2) des Zinkens (15) von der Befestigungsstelle aus in bezug auf die Drehrichtung (B) der Arbeitstrommel (5, 13 bis 15) nach hinten gerichtet ist.
- 13. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche1 bis 12 dadurch gekennzeichnet, dass die Zinken (15) derart verstellbar angebracht sind, dass der Durchmesser der von ihren freien Enden beschriebenen Bahn veränderbar ist.
- 14. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 10 bis 13 dadurch gekennzeichnet, dass der etwa tangentiale Teil (21) des Zinkens (15) in seiner Längsrichtung verschiebbar und in mehreren Stellungen zu befestigen ist.
- 15. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 5 bis 14 dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitstrommel (5, 13 bis 15) Antriebswelle (5) mit eckigem Querschnitt aufweist und dass nebeneinander stehende Zinkeneinheiten um die Achse der Antriebswelle (5) in einem Winkel gegeneinander versetzt sind, welcher wenigstens nahezu gleich einem Winkel des eckigen Querschnitts ist.
- 16. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 15 dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der Trommelwelle (5) quadratisch ist und dass die Zinken (15) des einen Paares an einem Bügel (16) angebracht sind, der gemeinsam mit dem Bügel des anderen Zinkenpaares einer Zinkeneinheit an dem Träger (5) verklemmt ist.809835/0467.3-
- 17. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 16 dadurch gekennzeichnet, dass die Bügel (16) abgebogene Enden aufweisen, mit denen sie zum Festklemmen an der Trommelwelle (5) aneinander zu befestigen sind und dass jeder Bügel zwei zueinander wenigstens nahezu senkrechte Teile (17) enthält, die auf voneinander abgewandten Seiten je mit einem Befestigungssteg (19) für die Zinken (15) versehen sind.
- 18. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 16 oder 17 dadurch gekennzeichnet, dass je zwei einander befestigte Bügel (16) in Achsrichtung der Arbeitstrommel gegeneinander versetzt angeordnet sind.
- 19. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche16 bis 18 dadurch gekennzeichnet, dass die Zinken (15) der Paare ein er Zinkeneinheit auf verschiedenen Seiten der Befestigungsstege (19) der Bügel (16) angebracht sind.
- 20. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 18 oder 19 dadurch gekennzeichnet, dass der tangentiale Teil (21) des Zinkens (15) mehrere Löcher. (22A) aufweist, durch die der Zinken (15) in bezug auf den Befestigungssteg (19) des Bügels (16) in drei Stellungen zu befestigen ist.
- 21. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Anspüche10 bis 20 dadurch gekennzeichnet, dass die Zinken (15) als Flachzinken ausgebildet sind, und dass der abgebogene Zinkenteil (22) am freien Ende in einer Spitze endet und die in Drehrichtung (B) der Arbeitstrommel vordere Seite der Zinken (15) mit verschleissfestem Material belegt ist.
- 22. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 21 dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitstrommel (5, 13 bis 15) derart angetrieben ist, dass sich die Zinken (15) in Arbeitsrichtung der Maschine durch den Boden bewegen.
- 23. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche1 bis 22 dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitstrommel (5, 13 bis 15) von einer Haube (25) umgeben ist, die sich auf der Vorderseite wenigstens bis zur Höhe der Trommelwelle (5) erstreckt und mit Seitenplatten (3,4) versehen ist.
- 24. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 23 dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenplatten (3,4) an ihren/lu§IS/äSSten Seiten eine nach innen ansteigende Kante (61) aufweisen (Fig. 4).B09835/0A67
- 25. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 24 dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschirm (33) in der Öffnung zwischen den Unterseiten jedes Ablenkkörpers (34) am rückseitigen unteren Rand mit einer flexiblen Schürze (36) versehen ist, die sich über die Breite der öffnung erstreckt.
- 26. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 25 dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schürze (36) in Richtung auf ihr freies Ende verjüngt.
- 27. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche1 bis 26 dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Ablenkkörpern (34) und den Zinken (15) ein Sieb (30) angebracht ist, das aus nebeneinander angeordneten Stäben (30) besteht, die in Trommelachse (a) etwa senkrechten Ebenen verlaufen.
- 28. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche1 bis 27 dadurch gekennzeichnet, dass die Leitflächen der Ablenkkörper (34) eben sind.
- 29. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 28 dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine eine Arbeitsbreite von etwa 3 m aufweist und mit nebeneinander angeordneten Ablenkkörpern (34) versehen ist.
- 30. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche1 bis 29 dadurch gekennzeichnet, dass die Trommelwelle (5) abnehmbar an im Maschinengestell gelagerten Zapfen (9,10) angebracht ist.
- 31. Bodenbearbeitungsmaschine nachyfeinem der Ansprüche1 bis 30 dadurch gekennzeichnet, dass für den Antrieb der Arbeitstrommel (5,13 bis 15) ein übersetzungsgetriebe vorgesehen ist, das ein Wechselgetriebe enthält.809835/0467
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